Weißes Rauschen: NSU-Ermittlungen und die »Kriminaltelepathie«

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Erschienen im monitor – Der Rundbrief des apabiz e.v. Nr. 56

Während der zum Nagelbombenanschlag in Köln 2004 und der Mordserie, die dem zugerechnet wird, wurden sowohl durch die Kölner als auch durch die Hamburger Kriminalpolizei »« befragt. Dass so etwas trotz Verbotserlass von 1929 akzeptierte oder sogar gängige Praxis der Behörden ist, legt eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 nahe. Eine lange Geschichte gibt es in Deutschland für die sogenannte »« allemal.

Am 3. Juli 2012 sagte Hauptkommissar Markus Weber (50), ehemaliger Leiter der Ermittlungskommission des Nagelbombenan- schlags in der Kölner Keupstraße, vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages aus. Abgesehen von der erschreckenden Ignoranz, mit der er jedem Hinweis auf ein mögliches rassistisches und neonazistisches Motiv begegnete, ist sein Verhältnis zu »ungewöhnlichen« Ermittlungsmethoden interessant.

»Zeugen sind vielfältige Erscheinungen« – mit diesem Satz begründete er die Tatsache, dass im Laufe der Ermittlungen auch eine Hellseherin aufgesucht wurde – »obwohl es teuer war«. Laut Weber habe sich die Hellseherin bei der Mordkommission gemeldet und dann seien zwei Ermittler zu ihr nach München gefahren und hätten mit ihr geredet. Es gibt wohl sogar ein Vernehmungsprotokoll, Weber sei aber »nicht erinnerlich«, was da drin stehe. Allerdings hat die »Vernehmung« wohl ungefähr so ausgesehen: »Sie hat einen Kassettenrekorder genommen und eine Pause gemacht und den Kollegen gefragt, ob er die Stimmen hört« hat er aber nicht. Ungläubig fragte das Mitglied des Untersuchungsausschusses Wolfgang Wieland (Grüne): »Würden Sie in einem neuen Fall so etwas wieder machen?« Weber antwortete mit Ja, man müsse »alle Möglichkeiten ausschöpfen«. Dies sei »nicht ein besonderes Mittel sondern die Vernehmung eines Zeugen«. Welcher »Zeuge« da vernommen wurde, bleibt unklar.

Bei der »Tonbandstimmenforschung« wird im allgemeinen eine Frage auf das Tonband gesprochen und das Band 15 bis 20 Sekunden weiterlaufen gelassen. Dann spult man zurück und hört sich die Stille nach der Frage so oft an, bis man eine Antwort aus dem Rauschen heraushört. Gemeinhin wird das Rauschen als ein vielfältiges Stimmengewirr wahrgenommen, aus dem sich bei mehrmaligem Hören einzelne Sätze erkennen ließen. Alternativ kann man auch einfach so genanntes »weißes Rauschen« nicht vergebener Frequenzen im Radio aufnehmen und anschließend konzentriert nach »Botschaften« abhören.[1. www.gwup.org/infos/themen-nach-gebiet/76-tonbands timmen?catid=88%3Aokkultismus]

Die Polizei in Hamburg »ermittelte« beim Mordfall von Süleyman T. 2008 auch mit Hilfe eines aus dem Iran eingeflogenen Geisterbeschwörers, der angeblich 10 bis 15 Minuten den Toten direkt befragte und den Beamten mitteilte, dass der Täter »Südländer mit braunen Augen und schwarzen Haaren« sein solle und der Mord irgendwas mit Drogen, Rockern und Motorrädern zu tun habe.[2. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/polizei-suchte-mit-geisterbeschwoerer-nach-den-nsu-moerdern-a-838795.html] Diese sogenannte Post- oder Retrokognition ist übrigens auch keine anerkannte Erkenntnisfunktion, laut »Anthrowiki« erlaube diese »besondere Form des Hellsehens […] die Rückschau auf vergangene Ereignisse […] und beruht nach Rudolf Steiner auf dem Lesen in der Akasha-Chronik.«[3. wiki.anthroposophie.net/Retrokognition] Von den angeblichen Aussagen dieses Mordopfers wurden keine Tonbandaufnahmen angefertigt.

Die Geschichte der »Kriminaltelepathie« 

Die Zusammenarbeit von Hellseher_innen und Ermittlungsbehörden hat im deutschsprachigen Raum eine bis zur Jahrhundertwende reichende Geschichte und gab sich einstmals den Namen »Kriminaltelepathie«. Der Beginn des 20. Jahrhunderts war eine Zeit als sich die Esoterik als Massenphänomen etabliert hatte und mit ihr Wahrsager_innen, Hellsehende und spirituelle Scharlatane durch Irrationalismus und Kulturpessimismus Hochkonjunktur hatten.

1921 gab es für eine kurze Zeit in Wien sogar ein ›Institut für kriminaltelepathische Forschung‹, wo »echte und Beobachtungstelepathie seit jeher [als]hochwichtige Faktoren im kriminalistischen und forensischen Dienste« angesehen wurden. Das Institut machte sich zur Aufgabe, die »Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.«[4. So formulierte es 1922 Oberpolizeirat Ubald Tartaruga, Hauptprotagonist des Wiener Instituts. Zitiert nach: Dr. Michael Schetsche und Uwe Schellinger (2007): »Psychic detectives« auch in Deutschland? Hellseher und polizeiliche Ermittlungsarbeit« in: Die Kriminalpolizei www.kriminalpolizei.de/articles,psychic_detectives_auch_in_ deutschland,1,175.htm] In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen«[5. Ebd.] ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten »Telepathen« durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte. Laut einer Untersuchung der beim Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V.[6. Das IGPP arbeitet streng wissenschaftlich, stellt aber im Gegensatz zu Skeptiker_innen wie der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) die Existenz parapsychologischer Phänomene nicht per se in Frage. Die genannte Forschung sollte laut IGPP in Kooperation mit dem Institut für kriminologische Sozialforschung der Uni Hamburg und der Polizeiakademie Niedersachsen durchgeführt werden. Eine abschließende Studie ist nicht veröffentlicht worden.] arbeitenden Wissenschaftler Dr. Michael Schetsche und Uwe Schellinger war in der Weimarer Republik »die Hinzuziehung von ›Hellsehern‹ und ›Medien‹ für die polizeiliche Ermittlungsarbeit ein ebenso permanentes wie umstrittenes Debattierfeld«, d.h. Presse, die esoterische Szene und kriminologische Fachorgane diskutierten damals Sinn, Unsinn und Methodik parapsychologischer »Ermittlungsarbeit«, die Wissenschaft stellte Untersuchungen dazu an. Einige spektakuläre Fälle, bei denen angeblich Hellseher_innen Morde aufklärten oder den Fundort von Leichen bestimmen konnten, machten Schlagzeilen. Selbstverständlich versuchten immer mehr Wahrsager_innen ihre Dienste der Polizei zu verkaufen oder eröffneten eigene Detektivbüros, nicht selten gingen aber auch die Beamt_innen direkt auf die Hellsehenden zu um sie um Mithilfe zu bitten. Angeblich waren die bekanntesten Hellseher_innen mit Hunderten von Verbrechensfällen beschäftigt.[7. Ebd.]

Doch schon 1929 wurde es den Behörden zu bunt und das Preußische Innenministerium untersagte seinen Beamt_innen, »Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen« – gleichzeitig sollten sie aber »alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments […] sind.«[8. Ebd., Runderlass II C II 41b Nr. 187/29 vom 3. April 1929.] Auch 1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen genötigt, seinen Ermittlungsbeamt_innen solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen: »Polizeiliche Maßnahmen […] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind.«[9. Runderlass des Innenministers von NRW (IV C 8 – 1858/54), zitiert in Dr. Bernd Wehner: Selbstbezichtiger – Geistesgestörte – Übersinnliche. Über die Anwendung übersinnlicher Methoden im polizeilichen Ermittlungsverfahren. In: »Kriminalistik« 3/ 1978, S. 113. vgl. auch Schetsche und Schellinger (2007): »Während in der Zeit des Nationalsozialismus nach derzeitiger Kenntnis erheblich weniger in diese Richtung gearbeitet wurde, lebten Versuche der Verbrechensaufklärung mittels Hilfe von ›Hellsehern‹ in den ersten Nachkriegsjahrzehnten wieder verstärkt auf. Schon allein die im Archiv des IGPP dokumentierten zahlreichen Fälle belegen eine erneute häufige Verwendung der ›Kriminaltelepathie‹ in diesem Zeitraum.«] Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit »Paragnosten ab.«[10. Wimmer, Dr. Wolf: Okkultfahndung auch noch heute? In: »Kriminalistik« 3/1978 S. 110.]

Eine gängige Praxis?

Zu vielen spektakulären oder mysteriösen Verbrechen gibt es Medienberichte, nach denen Hellseher_innen angeblich entscheidende Hinweise zu laufenden Ermittlungen liefern, vermisste Menschen aufspüren oder durch telepathische Tatortanalyse den Tathergang rekonstruieren und damit den Täter oder die Täterin benennen könnten – oder wie bei der Kriminalpolizei Köln und in Hamburg sich durch Hellseher_innen Tips aus dem Jenseits geben lassen. Wenn denn die Ermittlungsbehörden auf irrationale Ermittlungsmethoden zurückgriffen, so sehen sie dieses Vorgehen sicherlich nicht gerne öffentlich diskutiert. Selbst das BKA hatte 1977 bei der Fahndung um die Schleyer-Entführung den »Paragnost« Gérard Croiset befragt.[11. Der Spiegel 48/1977: www.spiegel.de/spiegel/print/d-40680653.html] Der Richter Dr. Wimmer nahm 1978 aufgrund der Medienberichte zu diesem Fall in der Zeitschrift »Kriminalistik« Stellung und stellte wütend eine »seit einiger Zeit zu beobachtende Neu-Verbreitung alt-abergläubischer Vorstellungen« fest, die wohl »Uniformierte immer wieder« dazu verführe, »in schwierigen Kriminalfällen Aufklärung auch durch den Einsatz von ›Hellsehern‹ zu versuchen. Dabei ist seit gut 50 Jahren bekannt, daß dies ein Irrweg ist, auf dem schwere Gefahren für unsere Rechtssicherheit lauern.« Sein Fazit: »Derlei ›Kriminaltelepathen‹ gehören nicht in Polizeibüros, sondern selbst ins Gefängnis!«[12. Wimmer (1978), S. 110]

Laut einer exemplarischen Fallstudie 2007[13. Dobranic, Doris (2007): Hellseher im Dienste der Verbrechensaufklärung. Ermittlungsbehörden und Kriminaltelepathen zwischen Kooperation und Konfrontation. Unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Hamburg, Institut für Kriminologische Sozialforschung., zitiert bei Schetsche und Schellinger (2007).] gaben allerdings immerhin vier aller befragten Landeskriminalämter Kontakte mit Hellseher_innen zu, wovon eines »aus ermittlungstaktischen Erwägungen keine Auskunft« geben mochte. Schetsche und Schellinger folgern aus diesem Satz, dass man daraus durchaus ableiten könne, »dass es hier regelmäßig zu entsprechenden Angeboten (vielleicht sogar einer gewissen, informellen ›Zusammenarbeit‹) kommt, dies aber nicht öffentlich diskutiert werden soll«. Ähnliche Untersuchungen gab es in den Niederlanden und in Bayern, wo es scheint, dass es einen »reichen Erfahrungsschatz im Hinblick auf Hilfsangebote von ›Hellsehern‹ und ähnlichen selbstdeklarierten ›Sensitiven‹ geben dürfte.«[14. Michael Schetsche und Uwe Schellinger (2007)]

Fazit

Dass tatsächlich Geld der Behörden an Hellseher_innen für aus der Luft gegriffenen Mutmaßungen ausgegeben werden, ist der kleinere Skandal. Dass die rassistischen Vorannahmen der Ermittelnden im gesamten Komplex der NSU-Mordserie und des Nagelbombenanschlages von Stimmen aus dem Jenseits befeuert wurden, hat sicherlich nur ein Bruchteil des institutionellen gesellschaftlichen Rassismus der Ermittelnden ausgemacht und vielleicht tatsächlich keinen Ausschlag gegeben. Zeitverschwendung war es allemal.

Nichtsdestotrotz: Es gibt anscheinend bis heute Polizeibehörden, die wissenschaftlich widerlegte Methoden in der irrigen Annahme benutzen, damit Morde aufzuklären oder Vermisste zu finden und anscheinend ist das eine zumindest geduldete Praxis bei »Ermittlungen in alle Richtungen« und »wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind«. Das Verhältnis der Ermittlungsbehörden zu Hellseher_innen scheint keinen behördlichen Regelungen zu unterliegen.

Falls es keine allgemeingültigen Unterlassungsvorschriften wie die von 1929 und 1954 gibt, sollten sie aber angesichts einer verheerenden Praxis erneuert werden. Dem »gesunden Menschenverstand« von Ermittler_innen mag man jedenfalls nicht uneingeschränkt trauen.

Eike Sanders