Protokoll 42. Verhandlungstag – 2. Oktober 2013

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An diesem Verhandlungstag wird der Mord an Halit Yozgat in Kassel thematisiert. Befragt werden Zeugen zum Tatort und dem Auffinden des Opfers. Ayşe Yozgat, die Mutter des Ermordeten, gibt eine persönliche Erklärung ab, in der sie sich auch direkt an die Angeklagte Zschäpe wendet und an sie appelliert, auszusagen. Den größten Raum nimmt die Einvernahme des BKA-Beamten Michael St. ein, der sowohl vom Richter als auch von mehreren Vertretern der Nebenklage ausführlich u.a. zu seinen Ermittlungen zum VS-Mitarbeiter Andreas T. befragt wird. T. war zum Tatzeitpunkt am Tatort in Kassel und galt eine Zeit lang als Verdächtiger. Anhand der Aussagen des Zeugen wird zum Teil detailliert das vorhandene Wissen des BKA um die Tatabläufe deutlich. Während der zweiten Hälfte des Verhandlungstages steht die Vernehmung eines Zeugen aus im Mittelpunkt. Der Ehemann der Zeugin Veronika von A. (siehe Protokoll vom 40. Verhandlungstag) macht Angaben über seine Beobachtungen des Nachbargrundstücks bzw. der dort anwesenden Personen. Weiterhin werden zwei Polizeibeamte einvernommen, die beim BKA für die Auswertung von Spuren aus der Frühlingsstraße in Zwickau zuständig waren. Zur Sprache kommen die im Brandschutt aufgefundenen Waffen sowie Zeitungsartikel und Notizzettel.

[türkçe]

Zeugen:

  • Ulf Et., Rettungssanitäter aus Kassel, der Halit Yozgat erstversorgte.
  • Michael St., Beamter beim BKA Wiesbaden, der Ermittlungen gegen Andreas T. führte sowie Spuren im Komplex der Česká-Mordserie bearbeitete.
  • Prof. Dr. Klaus-Steffen Saternus, Sachverständiger, pensionierter Rechtsmediziner aus Göttingen, der die Obduktion des Mordopfers Halit Yozgat durchgeführt hat.
  • Prof. Dr. Wolfgang Brück, Sachverständiger, Neuropathologe.
  • Dr. Harald Kijewski, Sachverständiger.
  • Jan von Ca., Polizeibeamter aus Wiesbaden, wird zu den Waffen aus der Frühlingsstraße in Zwickau befragt.
  • Dr. Günther Hö., Zeuge zum möglichen Aufenthalt des NSU-Trio auf einem Grundstück in Dortmund.
  • Rainer Gr., Beamter des BKA, zu Zeitungsartikeln und Notizen aus dem Brandschutt.

Kurz vor Beginn des Verhandlungstages schaut sich der Generalbundesanwalt Harald Range auf der Besuchertribüne um. Dann nimmt er als Prozessbesucher auf der Galerie teil. Die Sitzung beginnt um 9.46 Uhr. RA Stahl, Verteidiger von Zschäpe, ist nicht zugegen, RAin Schneiders, Verteidigerin von Wohlleben, ist wieder da. Mehrere Angehörige des am 6. April 2006 ermordeten Halit Yozgat anwesend. Nebenklagevertreter RA Top kündigt an, dass seine Mandantin, Ayşe Yozgat, eine Erklärung nach § 257 StPO abgeben wolle.

Zunächst wird jedoch der Zeuge Ulf Et. gehört. Et. ist Rettungsassistent aus Kassel und war am Tatort des Mordes an Halit Yozgat. Er berichtet, die Person habe hinter dem Tresen gelegen, er habe sie an den Füßen geschnappt und in die Mitte des Raumes gezogen. Dort habe er die Reanimationsmaßnahmen eingeleitet. Der Patient sei offensichtlich tot gewesen, er habe aber nicht an eine Schussverletzung gedacht, sondern an eine stumpfe Kopfverletzung. Der Kopf sei voller Blut gewesen. Sie hätten reanimiert, nach wenigen Minuten sei dann ein ein Arzt dazu gekommen, aber die Reanimation sei schnell abgebrochen worden, weil die Todeszeichen deutlich waren. Damit sei der Einsatz für ihn beendet gewesen. Beschwören könne er nicht, wo das Opfer gelegen habe. Aber seine Erinnerung nach habe Yozgat hinter dem Tresen gelegen und, um erst einmal Platz zu schaffen, habe er ihn in die Mitte des Raumes gezogen . Er habe vage Erinnerungen an ein oder zwei Personen in Raum, dass der Vater im Raum war, wisse er nicht mehr. Götzl sagt, Et. sei bei der Polizei befragt worden. Et. sagt, er habe eine DNA-Probe bei der Polizei abgegeben und dabei auch kurz mit den Beamten gesprochen, wie eine Befragung sei ihm das nicht vorgekommen. Götzl zitiert aus dem Protokoll , dass während der Reanimation der Notarzt aus dem Klinikum Kassel gekommen sei und Yozgat intubiert habe und ihm Adrenalin gegeben habe, die Reanimation aber nach 30 Minuten abgebrochen habe. Die Vernehmung endet um 9.56 Uhr.

Danach gibt Ayşe Yozgat ihre Erklärung ab, die vom Dolmetscher übersetzt wird: Yozgat begrüßt zunächst die Richter_innen, Bundesanwält_innen, Rechtsanwält_innen, Nebenkläger_innen und Zuhörer_innen. Dann sagt sie: „Mein Name ist Ayşe Yozgat, ich bin die Mutter von Halit Yozgat. Mein Appell richtet sich an Frau Zschäpe. Sie sind auch eine Dame. Ich spreche als Mutter, als eine Geschädigte, als Mutter von Halit Yozgat. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären. Weil sie eine Frau sind, denke ich , dass sich die Frauen gegenseitig verstehen.“ Seit sieben Jahren schlafe sie jeweils nur zwei Stunden, so Ayşe Yozgat. Und weiter: „Ich habe immer gedacht, warum ist es geschehen. Jeder kann Straftaten begehen, aber ich bitte um Aufklärung. Ich fühle mich stark beeinträchtigt, befreien Sie mich von den Gefühlen. Ich bedanke mich. Denken Sie bitte an mich, wenn Sie sich ins Bett legen. Denken Sie daran, dass ich nicht schlafen kann. Ich danke ihnen allen.“ [Ein Protokoll der persönlichen Erklärung von Ayşe Yozgat folgt in Kürze. Anm. NSUwatch]

Es folgt der Zeuge Michael St., Beamter beim BKA Wiesbaden. St. hat zu mehreren Komplexen ermittelt. Götzl sagt, er wolle mit dem Thema des Zeugen Andreas T. beginnen. St. berichtet, es habe einen Tatverdacht gegen Herrn T. gegeben. Er sei am Tatort des Mordes an Halit Yozgat gewesen und habe sich nicht als Zeuge gemeldet. Das Polizeipräsidium Nordhessen habe umfassende Ermittlungen angestellt und sein Auftrag sei gewesen, die Akten dazu auszuwerten, so St. Andreas T. sei als Quellenführer angestellt gewesen und habe mehrere Quellen geführt, unter anderem aus dem „rechten Bereich“ seit 2003. Dessen Kontaktdaten hätten sie selbst ausgewertet, es seien aber keine Bezüge zum NSU oder dessen Umfeld festgestellt worden.

T.s privates Umfeld ergebe sich aus seinen Hobbys, er sei bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Schützenclub und Anfang der 2000er in einem Motorradclub in Trendelburg gewesen. Aus dem privaten Umfeld gebe es niemanden, der Erkenntnisse im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität Rechts“ habe. Götzl hält vor, T. sei 1994 zum Landesamt für (LfV) Hessen gewechselt, wo er bis 1998 im Bereich Südhessen/ Offenbach als Observant gearbeitet habe, dann sei er in die Außenstelle Kassel gewechselt und habe dann bis 2003 die Ausbildung zum gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung gemacht. St. bestätigt das. T. sei nach der vorläufigen Festnahme suspendiert worden, so St. Zur politischen Einstellung T.s befragt, sagt St., bei den Eltern T.s seien bei einer Durchsuchung Abschriften zu Dokumentationen des „Dritten Reichs“ gefunden worden, ergänzt um Unterschriften und Stempel. Diese stammten aus Jugendzeiten. Ein Zeuge habe angegeben, dass T. damals „Klein-Adolf“ genannt worden sei. Ein Kollege T.s aus der Offenbacher Zeit, der Zeuge Ha., habe die politische Einstellung T.s als „eher mitte-links“ beschrieben. T. sei im Schützenverein Vellmar gewesen, berichtet St. weiter, und habe eine Waffenbesitzkarte gehabt. Er habe eine Pistole 22, Pistole 45, eine Pistole 9mm und ein Gewehr gehabt. Die Waffen habe T. im weiteren Verlauf verkauft an eine Waffenfirma in Kassel, 2006 sei T. auch nicht mehr zum Schießen gegangen.

Götzl fragt zu einem Vermerk, demzufolge T. nahezu ausnahmslos Kontakte in Kassel und Umgebung gehabt habe. St. sagt, die Ehefrau habe angegeben, dass T. keine Kontakte in andere Bundesländer habe, die meisten habe T. in Nordhessen. T. habe insgesamt sechs V-Personen geführt, fünf aus dem Bereich Islamismus und Benjamin G. Die Angaben aus dem dienstlichen Kalender T.s hätten sie den Verbindungsdaten des Handys gegenübergestellt. Daraus habe sich ergeben, dass T. die rechte Quelle einmal im Monat kontaktiert habe, erst telefonisch und dann sei es auch zum Treffen Ende des Monats gekommen. Das LfV habe ihnen die Einsatzberichte zu diesen Treffen zur Verfügung gestellt. Nicht zu jedem Treffen im Kalender sei auch ein Bericht gefertigt worden. T. habe angegeben, dass er nur dann einen Bericht angefertigt hat, wenn von der Quelle neue Informationen gekommen seien. Im Jahr 2006 seien keine Berichte angefertigt worden. Treffen hätte es am 6. April 2006, dem Tattag, am 10. April und um den 8. oder 9. März gegeben. Götzl hält aus den Akten Daten zu Treffen und Treffberichten vor, wonach es einen Bericht vom 6. Februar 2006 gegeben habe, das sei der Jahresbericht 2005, sowie Treffen am 7. Februar, am 8. März und am 10. April 2006, wozu es jeweils keine Berichte gegeben habe. St. sagt auf Frage Götzls, Benjamin G. habe zur örtlichen Szene in Kassel berichtet, fast ausschließlich zu drei Gruppierungen: der , einer nicht näher bezeichneten Gruppierung und dem „“. Den Informationsgehalt könne er, St., schwer bewerten, es seien jedenfalls keine offensichtlichen Straftaten daraus zu erkennen gewesen. G. sei nicht mehr direkt Teil der rechten Szene gewesen, sondern habe die Informationen aus zufälligen Treffen mit Angehörigen der Szene bekommen. Götzl hält vor, dass 2003 eine Gruppe um Markus E. genannt worden sei, dann die Kameradschaft Kassel, früher , und „Sturm 18“. Anführer sei Christian We. gewesen, der Stiefbruder von G.

Dann sagt Götzl, es habe noch einmal Vernehmungen mit T., Herrn Fr. und G. gegeben. St. sagt, T. sei nochmal als Zeuge vernommen worden, dabei sei er bei seinen Angaben geblieben, er habe nichts mitbekommen vom Tatgeschehen. Er habe sich gewundert, dass er nichts gerochen habe, weil er mit Waffen vertraut gewesen sei und meinte, dass er den Geruch hätte wahrnehmen müssen. Er habe angegeben, die Personen aus dem NSU nicht zu kennen und von G. habe er keine Informationen zum Mordfall Yozgat bekommen. Herrn Fr. hätten sie im Zusammenhang mit „Sturm 18“ vernommen, da gebe es zwei Organisationen, eine um Bernd Tödter und eine um Stanley Rö.. Da hätten sie die Angaben G.s gegenüber dem LfV abgeglichen. Und dann sei G. nochmal vernommen worden. Hier unterbricht Nebenklagevertreter RA Bliwier, sie hätten ja beantragt, den Zeugen G. zu laden und es sei unglücklich, dass jetzt schon dessen Vernehmungsbeamter befragt werde. Götzl sagt, es gehe um die Information, ob zwischen T. und G. die Tötung Yozgats angesprochen worden sei. St. sagt, G. habe angegeben, dass es noch ein Treffen gegeben habe, sie hätten dann rekonstruiert, dass es der 10. April 2006 gewesen sein müsse. G. habe T. auf den Mord angesprochen und T. habe nervös reagiert. G. sei neugierig gewesen, was da passiert ist. Götzl fragt nach Alibi-Überprüfungen. St. sagt, sie hätten nochmal nach den Bombenanschlägen in Köln geguckt, da seien aber keine Auffälligkeiten im Kalender, da sei T. noch in der Ausbildung und es stehe nur da, was er an Stunden gehabt habe.

Dann geht es um weitere Ermittlungen zu Spuren im Komplex Česká-Mordserie. St. sagt, er habe die Aufgabe gehabt, Ermittlungsergebnisse abzugleichen, ob sie mit der Mordserie Česká zu tun haben könnten. Es gebe zwei Punkte: Die im Brandschutt aufgefundene Česká 83, Kaliber 7.65, die Tatwaffe in neun Morden, und bei Şimşek und Taşköprü die zweite Waffe, Kaliber 6.35, die auch in Zwickau gefunden worden sei. Das sei eine Bruni 315, ein Schreckschusswaffe gewesen, die in eine scharfe Waffe umgewandelt worden sei. Ebenfalls gefunden worden sei die DVD „Paulchen Panther“, in der auf neun Morde Bezug genommen wird. Es seien dort Bilder verwendet worden, die direkt nach der Tat und eigentlich nur von den Tätern hätten gemacht werden können. Denn Şimşek sei schon auf dem Weg ins Krankenhaus gewesen, als die Spurensicherung gekommen sei. Bei Taşköprü sei es ähnlich, da zeige das Video ihn hinter der Kasse, dabei hätten die Rettungskräfte das Opfer vor Eintreffen der Polizei in den Raum gezogen. Auch bei Özüdoğru müsse das Bild viel früher entstanden sein. Zu den anderen Morden würden keine Bilder, sondern Presseartikel verwendet.

Als Asservat gebe es noch ein weiteres Video, da würden die ersten vier Morde thematisiert und Bilder verwendet, nur bei Habil Kılıç gebe es nur Presseartikel und kein Bild. Zu den Fällen Özüdoğru und Taşköprü fielen ihm jetzt keine weiteren Sachen ein, die sie da hätten zuordnen können. Beim Fall Turgut sei neben Waffe und Video im Brandschutt eine Rechnung gefunden worden vom „Caravanvertrieb H.“ datiert auf den 23. Februar 2004 und ausgestellt auf Holger G. (Angeklagter). Bei der Zeugenvernehmung des Inhabers der Vermietung, Herrn H., habe der angegeben, dass Uwe derjenige sei, der ihm als Kunde Holger G. bekannt sei. Die Anmietungen seien immer kurz vor dem Tattag, die Abgabe am Tattag selbst oder einen Tag später gewesen.

Zu İsmail Yaşar hätten sie neben der Česká und der Nennung in den Videos noch zwei Zettel gefunden. Einen Kartenausschnitt aus Nürnberg, da sei ein Kreuz mit X7 markiert und es gebe eine Notiz zu X7 mit der Bemerkung „Scharrerstraße, neben Post, Imbiss“. Das passe zum Tatort: Die Abweichung zur Adresse Velburger Straße ergebe sich, weil der Imbiss zum Parkplatz des Edeka an der Velburger Straße gehöre, er liege aber faktisch an der Scharrerstraße. Zum Fall Yaşar gebe es außerdem die Aussage der Zeugin K. (siehe Protokoll zum 34. Verhandlungstag), die zwei Männer in Fahrradbekleidung gesehen habe, der eine habe dem anderen einen länglichen Gegenstand in den Rucksack gestopft. K. sei sich relativ sicher gewesen, dass entweder Uwe oder Uwe Böhnhardt einer derjenigen gewesen sei. Auch zu der Tatzeit gebe es eine Anmietung über eine Zwickauer Autovermietung, die Rechnung stamme von einem Tag vorher und das Fahrzeug sei am nächsten Tag wieder zurückgegeben worden. Mieter sei wieder Holger G. gewesen. Der Inhaber der Autovermietung, Herr S., habe angegeben, der Mieter habe Ähnlichkeiten zu dem vorgelegten Bild 7, das Uwe Böhnhardt zeige. Götzl ergänzt aus dem Vermerk, für die Rücknahmen sei der 9. April 2004 und bei der Laufleistung 475 Kilometer vermerkt.

Dann sagt St., beim Fall Boulgarides habe es neben der Tatwaffe und der Erwähnung im Video einen Funkzellentreffer gegeben. Im Brandschutt Zwickau sei ein Mobiltelefon gefunden worden. In dem Handy seien zwei Vodafone-SMS gespeichert gewesen, Nachrichten in der Mailbox von 2004 und 2005: Der Vertrag sei vom 17. Februar 2004 bis zum 12. April 2006 gelaufen. Den Anschlussinhaber habe Vodafone nicht mehr mitteilen können. Im Brandschutt sei eine Rechnung gefunden worden, ausgestellt auf eine Annett F. aus einer Kleinstadt bei Zwickau. Von einer Telefonzelle in der Werdauer Straße 62, Zwickau, sei das Telefon angerufen worden, zu der Zeit sei das Handy in einer Funkzelle rund um den Tatort in München eingebucht gewesen. Die Telefonzelle liege nahe der Polenzstraße, wo Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe bis bis 2008 gewohnt hätten. Die Rufnummer des Handys sei auch auf einem Zettel gefunden worden, wo handschriftlich der Vermerk “Aktion” drauf gestanden habe. Die Schrift sei von der Kriminaltechnik Mundlos zugeordnet worden. Die Frau F. sei vernommen worden, es sei aber nicht richtig geklärt worden, wie ihr Name darauf gekommen sei.

Auch im Fall Boulgarides sei Rechnung vom „Caravanvertrieb H.“ gefunden worden, wieder ausgestellt auf Holger G. Da sei die Anmietung am 13. Juni 2005 und die Rückgabe am 15. Juni 2005 gewesen. Und im Fall Kubaşık sei ebenfalls neben Tatwaffe und DVD auch eine Rechnung des „Caravanvertrieb H.“ gefunden worden, diese sei vom 3. April 2006 bis zum 7. April 2006 gewesen und wieder auf Holger G. ausgestellt gewesen. Zum Fall Yozgat gibt es nur die Waffe, die Erwähnung in der DVD und den Anmietezeitraum des Caravans, der auch Kubaşık umfasse [Kubaşık wurde am 4. April 2006, Yozgat am 6. April 2006 ermordet].

Götzl fragt, ob die DVDs verschickt worden seien. St. antwortet, es seien mehrere versandt worden, an Kulturvereine, auch an eine Zeitung. Die genaue Zahl wisse er nicht. Dann sagt Götzl, auf einer Festplatte aus dem Brandschutt seien weitere Videodateien gefunden worden seien, die nicht in das versandte Video integriert worden seien. St. sagt, es handle sich wohl um eine frühere Version, diese sei inhaltlich etwas anders, es werde ein Text eingeblendet. Anzeichen, dass diese Dateien versendet worden seine, gebe es seine Kenntnis nach nicht.

Es folgt eine Pause bis 11.01 Uhr. Dann stellt die Nebenklage ihre Fragen. Es beginnt RA Bliwier, der nach dem Umfang der von St. ausgewerteten Akten fragt. St. sagt, es seien um die 30 Leitz-Ordner gewesen. Bliwier fragt, ob es vielleicht 35 Ordner gewesen sein könnten, was dieser bestätigt. Bliwier will wissen, ob es eine Begründung dafür gegeben habe, dass die Berichte des LfV geschwärzt gewesen seien. Er meine, dass Mitarbeiternamen geschwärzt worden seien, so St. Bliwier sagt, es seien Berichte zu Benjamin G. geschwärzt gewesen, und will wissen, ob sich St. um die Klarakten bemüht habe. St. antwortet, dass er selber das nicht getan habe. Der Kontakt habe zwischen dem Generalbundesanwalt und dem LfV bestanden, er selber habe keine Erkenntnisse, ob sich um die Klarakten bemüht wurde. Ob die ihm übersandten Berichte vollständig seien oder es noch weitere Berichte gibt, könne er nicht sagen, so St. weiter.

Bliwier will wissen, ob es eine Telekommunikationsüberwachung mit Gesprächsinhalten gegeben habe. Zunächst verneint St. das, als Bliwier konkretisert, es gehe um Andreas T., sagt St., er habe solche Aufzeichnungen gesehen und in seinen Diensträumen zum Teil gelesen. Die Abschriften seien ihm übersandt worden, so St. Bliwier will wissen, ob St. sich an Telefonat zwischen T. und einer Vorgesetzten vom 9. Mai 2006 erinnere, in der T. sinngemäß geraten worden sei, im weiteren so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben. Daran könne er sich nicht konkret erinnern, so St. Dann fragt Bliwier zu einem telefonischen Kontakt zwischen T. und Benjamin G. am 26. April 2006. Bliwier sagt dann, dass St. zu diesem Gespräch wohl nichts Näheres sagen könne, und man hier die Verschriftungen beziehen müsste. Das bestätigt St.

Nebenklagevertreter RA Narin fragt den Zeugen zur politischen Gesinnung T.s. Er hält vor, T. habe sich in einer Vernehmung als „konservativ ausgerichtet“ bezeichnet. Dann will Narin wissen, ob T. ausgeführt habe, was er unter „konservativ“ verstehe. St. verneint das. RA Scharmer fragt, ob St. Nachforschungen zum „Sturm 18“ angestellt habe. St. sagt, es habe einen „Sturm 18“ von Tödter gegeben, da sei umfangreich ermittelt worden. Zu Verbindungen zum NSU seien sie nicht gekommen. Tödter habe sich bei ihnen gemeldet und gesagt, er hätte Kenntnisse, wie Böhnhardt und Mundlos nach Kassel gekommen seien, die wären mit dem ICE gekommen und er wisse, in welcher Wohnung sie genächtigt hätten. Das habe sich nicht mit den Erkenntnissen des BKA gedeckt. Scharmer fragt nach der Zeugin Pa. St. führt aus, das sei eine Geschädigte von Tödter, die gesagt habe, sie habe Bilder gesehen von Mundlos und Böhnhardt mit „Sturm18“-Mitgliedern. Daraufhin habe es mehrere Durchsuchungen gegeben, aber es seien keine entsprechenden Bilder gefunden worden. Scharmer fragt nach Beziehungen von „Sturm 18“ nach Dortmund und ob er dort Ermittlungen angestellt habe. Seines Wissens nicht, so St., er wisse auch nicht, wer da ermittelt habe. Der Name Sebastian S. sage ihm nichts. Zur „“ befragt sagt er, sei eine Band, für die „Sturm“ Securityarbeiten vorgenommen habe. Woher die Band komme, wisse er nicht, so St., aber es gebe eine Verbindung zwischen „Sturm 18“ und Oidoxie.

RA Kolloge fragt, ob bei den vernommenen Personen, die T. von der Arbeit her kenne, auch Mitarbeiter der LfV-Außenstelle Kassel dabei gewesen seien. St. sagt, es seien wohl keine dabei gewesen. Dann sagt Kolloge, Benjamin G. habe angegeben, mit einem weiteren Mitarbeiter des LfV, den er als „Heinz“ kenne, über das Verhalten T.s beim Gespräch über den Mord an Yozgat gesprochen zu haben. Dazu seien keine Ermittlungen angestellt worden, so St. Auf Frage von RA Langer sagt St. die Berichte hätten ausschließlich Benjamin G. betroffen und keine anderen V-Leute. RA Kienzle möchte, dass der Zeuge den Aktenbestand von 30 bis 35 Leitz-Ordnern noch einmal inhaltlich einordnet. St. sagt, es gehe dabei um die Spur Andreas T. im Ermittlungsverfahren des Polizeipräsidiums Nordhessen, enthalten seien Ermittlungsakte, dann Kopien vom dienstlichen Kalender T.s, die Verbindungsdaten, die Ermittlungen zu den Alibiüberprüfungen, Unterlagen aus aus dem Schützenverein und Zeugenvernehmungen. Der Aktenbestand sei beim BKA in die „Aktenführung“ gegangen, seiner Kenntnis nach seien die Akten auch Teil des hiesigen Verfahrens, so St. auf Nachfrage Kienzles.

RA Goldbach fragt, welche Telefonate T. mit G. am 6. April 2006 geführt habe. St. sagt, es habe um 13 Uhr einen Anwählversuch bei T. gegeben, der sei weggedrückt worden und dann habe es nachmittags einen Kontakt vom Festnetz aus auf das Handy des G. gegeben, der fast zehn Minuten gedauert habe. Das sei T. in der letzten Zeugenvernehmung im März 2012 vorgehalten worden, aber er habe sich nicht daran erinnern können. Auch G. habe angegeben, keine Erinnerung mehr daran zu haben. Zschäpes Verteidiger RA Heer fragt, ob es in Bezug auf das Telefonat von der Zwickauer Telefonzelle nach München 2005 Erkenntnisse darüber gebe, zwischen welchen Personen das Telefonat geführt wurde. Das verneint St. St. sagt, er wisse nicht, ob etwa zu den baulichen Verhältnissen, dem Standort oder der Frequentierung der Zelle Ermittlungen durchgeführt worden seien. Götzl verliest hierzu einen Vermerk aus den Akten, wonach der Anruf um 15.22 Uhr erfolgt. Dann verliest Götzl einen Vermerk aus den Akten, wonach durch die „MK Café“ (= Mordkommission Café) die Mitarbeiter der Außenstelle Kassel des LfV vernommen worden seien. St.: „Okay, dann sind die doch darunter.“ Weiter liest Götzl aus den Akten vor, dass in Kontakt zum “Sturm 18″ eine “Street Figthing Crew” stehe, die für die Band Oidoxie als Security fungiere. Dann fragt Götzl zur Länge des Telefonats zwischen G. und T. am 6. April 2006. Es sei laut Aktenvermerk 668 Sekunden lang gewesen und T. habe sich die Länge nicht erklären können. St. bestätigt das. Die Vernehmung endet um 11.25 Uhr.

Es folgt eine Erklärung nach § 257 StPO durch Nebenklagevertreter RA Kienzle. Es handle sich tatsächlich um 35 Leitz-Ordner. Er selbst sei auch auch beim Generalbundesanwalt gewesen und habe sich diese angeschaut. Vom Zeugen St. habe man nochmal in aller Prägnanz gehört, dass dieser für die Vermerke den gesamten Aktenbestand zur Verfügung gehabt habe. St. kenne die Telekommunikationsüberwachung und den restlichen Aktenbestand und habe es zur Akte dieses Verfahrens gegeben. Vor diesem Hintergrund solle der GBA nochmal über seine gestrige Position nachdenken, die Akten seien ohne Verfahrensrelevanz. Sie hätten heute ein Minus an Erkenntnissen gegenüber dem Zeugen gehabt und so könne es nicht bleiben in diesem Verfahren. Nebenklagevertreter RA Hoffmann schließt sich dem Antrag zur Beiziehung der Akten an.

Es folgt der Sachverständige Prof. Dr. Saternus, pensionierter Rechtsmediziner aus Göttingen, der am 7. April 2006 die Obduktion des Mordopfers Halit Yozgat durchgeführt hat. Saternus sagt, es seien zwei Kopfsteckschüsse festgestellt worden. Einmal in der rechten Schläfenregion mit einer Berstung auf der linken Seite, der Schuss sei also durch das Gehirn durchgetreten. Weiterhin ein Schussdefekt im Bereich des rechten Hinterhaupts, leicht ansteigend nach vorne bis in den knöchernen Bereich des linken Scheitelbeins. Nach der ersten Verletzung sei ein Koma eingetreten, der zweite Schuss danach habe nicht mehr wahrgenommen werden können, Bewusstsein und Handlungsfähigkeit seien verloren gewesen. An weiteren Verletzungen seien Schürfungen in der linken Gesichtshälfte und damit korrespondierend auf der Innenseite des Knies festgestellt worden. Diese seien als „finale Sturzfolgen“ anzusehen. Punktblutungen im Bereich der Augenlider rechts und links sehe er im Zusammenhang mit der schweren Schädelverletzung. Schwellungen an Ober- und Unterlippe seien als Folge der Reanimation anzusehen und Verletzungen am Hals als Folge des Sturzes. Zu den Schusskanälen befragt sagt Saternus, der Schuss, der an der Schläfe eingedrungen sei, habe beide Hirnhälften durchsetzt. Abwehrverletzungen seien nicht gefunden worden, so Saternus.

Es folgt der Sachverständige Prof. Brück, Brück ist Neuropathologe und hat das Hirn des Verstorbenen untersucht. Die Schusskanäle seien nachvollziehbar gewesen. Das Gehirn habe eine deutliche Schwellung aufgewiesen durch das Trauma. Es habe keine „länger andauernden Organisationsveränderungen“ gegeben, es sei also alles frisch durch den Schuss bedingt gewesen, Die Schüsse seien nicht über längere Zeit überlebt worden. Die Veränderungen mit der Schwellung und Verschiebungen hätten zum Tode geführt, weil lebenswichtige Teile im Bereich des Stammhirns abgeklemmt worden seien.

Dann wird der Sachverständige Dr. Kijewski vernommen, der zum Mord an Halit Yozgat Tropfversuche zu Blutspuren durchgeführt hat. Kijewski berichtet, dass er zur Rekonstruktion zusammen mit „erfahrenen“ Polizeibeamten den Tatort aufgesucht habe, der noch versiegelt gewesen sei. Es sei um Tropfspuren auf dem Tisch gegangen. Tropfspuren veränderten sich, so Kijewski, abhängig von der Fallhöhe und des Materials des Objektes sowie der Flüssigkeit. Er habe sich selbst Blut abgenommen, um die Versuche durchzuführen, berichtet Kijewski. Die Fläche des Tisches am Tatort sei eben und nicht rau gewesen. Es werden Lichtbilder von den Versuchen in Augenschein genommen. Der auf den Bildern zu sehende Mann sei ein Beamter, der den Daten am besten entsprochen habe. 5 cm über dessen Ohr sei dann der Einschuss markiert worden und es seien dann die Fallhöhen in sitzender und stehender Position gemessen worden. Es werden Bilder von Blutspuren gezeigt, die, so Kijewski, aus 30, 43 und 97 cm Fallhöhe entstanden seien. Das Ergebnis sei, dass es eine sitzende Position gewesen sei, es bleibe aber ein Spielraum. Auf der Grundlage des Obduktionsprotokolls seien die Neigungswinkel nachvollzogen worden durch eine Bewegung nach links. Irgendein Abfallen nach links habe stattgefunden. Unter dieser Voraussetzung sei er „in Übereinstimmung mit den erfahrenen Beamten“ zu der Auffassung gekommen, dass der Schuss über dem rechten Ohr der erste war und die Blutspritzer an Schublade, Tisch links usw. mit dem Bewegungsablauf und der von der Polizei vermuteten Position übereinstimme, es hätten sich sich keine Widersprüche ergeben.

Es folgt die Mittagspause.

Um 13.07 Uhr geht die Verhandlung weiter und der vorsitzende Richter Manfred Götzl zieht zunächst den Zeugen Ca. vor. Dieser ist Polizeibeamter in Wiesbaden und war früher an das BKA abgeordnet. Er habe dort, so gibt der Zeuge an, u. a. die Waffen ausgewertet, die im Objekt Frühlingsstr. sichergestellt wurden. Er habe dazu den vorläufigen Vermerk geschrieben, sich dabei aber auf Gutachten der Experten für Waffenkunde, Daktyloskopie etc. bezogen. Dem Waffenkundegutachten zufolge konnte anhand des Hülsen- und Tatgeschossvergleichs festgestellt werden, dass zwei Waffen als Tatwaffen genutzt wurden, die „Ceska 83“ bei allen neun Morden und die „Bruni“ bei zwei Morden.
Aufgefundene Hülsen würden beim BKA zentral gesammelt. Hätte man eine verdächtige Waffe, so würde man Vergleichsschüsse durchführen und die Individualspuren mit denen vom Tatort vergleichen. Die Herkunftsermittlungen hätten während seiner Arbeitszeit noch angedauert.

Auf Frage Götzls beschriebt Ca. den Zustand der aufgefundenen Waffen als „bei beiden Waffen sehr schlecht, (…) mit Brandspuren“. Ein Vergleichsbeschuss sei dennoch möglich gewesen. Ob die „Ceska“ mit Schalldämpfer aufgefunden worden sei, wisse er nicht mehr im Detail, er sei ja nicht vor Ort gewesen. Es sei bei der Ceska 83 jedenfalls ein Schalldämpfer dabei gewesen. Bei einer Waffe sei die Waffennummer unkenntlich gemacht gewesen, habe aber wieder kenntlich gemacht werden können, Auskünfte hierzu könne wohl der Bereich „Waffentechnik“ geben.

Als nächstes befragt Götzl den Zeugen Dr. Hö. Von dem langjährigen leitenden Archivdirektor des Stadtarchivs Dortmund will Götzl wissen, ob er möglicherweise im Bereich seines früheren Wohnortes Brakeler Hellweg / Westkamp Beobachtungen gemacht habe. Er sei, so schränkt der Zeuge ein, im Berichtszeitraum 2004 bis 2006 beruflich stark eingespannt gewesen. Mitte oder Ende 2004 habe er dennoch eine starke Veränderung im Nebengrundstück bemerkt: Ein überdimensionaler Sichtzaun sei angebracht worden, der optisch nicht in die Landschaft gepasst habe. Unabhängig von seiner Frau habe er zudem an zwei oder drei Tagen im Garten Grabungsgeräusche vernommen. Zu diesem Zeitpunkt im Frühjahr 2005 sei er deswegen einmal ins Obergeschoss seines Hauses gegangen. Von dort habe er zwei Personen gesehen, auf der rechten hinteren Seite des Nachbargrundstücks Brakeler Hellweg 2, die da gegraben hätten. Eine größere Person mit bulliger Figur, Camouflagehose, graue Mütze und mit Spaten sowie eine kleinere untersetzte Person, später noch eine dritte Person. Es sei ein „hektisches Graben“ gewesen, „vom Phänotyp her“ habe er die Männer eher der „rechten Szene“ zugeordnet. Beruflich habe er ja oft mit Neonazismus und Rechtsextremismus zu tun gehabt, auch im Rahmen der Mahn- und Gedenkstätte. Ein oder zwei Tage später sei eine Person, die nicht mit den bisher Beschriebenen identisch sein müsse, an einem rechteckigen Aushub von 1×2 Meter gestanden. Der Aushub sei mit einer schwarzen Plastikfolie zumindest bodenmäßig abgedeckt gewesen. Aufgrund des seltsamen Charakters habe er durchaus an Verbindungen zum „rechten Spektrum“ in Dortmund oder Brakel gedacht. Es seien damals oft rechte Kundgebungen in Brakel gewesen.

Zwischen 30. März und der ersten Aprilwoche 2006 habe er eine weitere Beobachtung gemacht: An einem Freitag sei der Umzug der Tochter angesagt gewesen. Bevor der Möbelwagen kam, sei am Haus ein größeres Wohnmobil in hellbeiger Farbe gestanden. Seine Frau hätte einen Zettel angebracht, ob das Fahrzeug nicht umgeparkt werden könne. Dieses Wohnmobil sei ihm schon in den Tagen zuvor als Hindernis aufgefallen. Vor dem 31. März habe er zusätzlich noch in der damals existierenden Einfahrt einen Kastenwagen gesehen, in schräger Lage geparkt. Mit einer Person, die er nur von hinten gesehen habe, „zumindest phänotypisch der Person bei den Grabungen ähnlich“. Seine Frau, schildert der Zeuge weiter, habe ihm in der ersten Aprilwoche gesagt, sie hätte in dem Garten drei dunkel gekleidete Personen gesehen. Sie seien doch etwas beunruhigt gewesen, denn die Grabungen hätten auf ihn einen konspirativen Eindruck gemacht. Er sei jedoch nicht mehr größer darauf eingegangen, er habe das erst 2011 wieder zur Kenntnis genommen.

2011 habe seine Frau ihn nach einer Dienstreise auf die Berichterstattung zum NSU angesprochen: „Das sind die drei Personen, die ich damals im Garten gesehen habe, kannst Du dich erinnern?“. Sie habe gesagt, sie könne hundertprozentig sagen, dass sie die Person gesehen habe, insbesondere die Frau Zschäpe. Sie hätte damals ja das Fernglas zur Hand genommen gehabt. Er habe sehr betroffen, geschockt reagiert und habe immer nachgefragt, „hast Du's wirklich gesehen?“, sie habe es bestätigt. Seine Frau habe eine gute Beobachtungsgabe. Er habe durchaus die Auffassung vertreten, dass es eine Vernetzung [des NSU]gegeben haben muss zu Dortmund und über eine eventuelle Verbindung dieses Anwesens im Brakeler Hellweg zur rechten Szene habe er zumindest spekuliert. Auch darüber, dass das eventuell „ein Mosaiksteinchen hätte sein können in Zusammenhang mit den Verbrechen“, auch angesichts des Tatorts in Kassel. Er sei „entsetzt und überrascht“ gewesen, dass in unmittelbarer Umgebung sowas stattgefunden haben könnte. Da habe auch eine gewisse Angst um die Familie bei ihm eine Rolle gespielt, auch weil er aus der Presse entnommen habe, „dass es zu einigen, flapsig ausgedrückt, Pannen gekommen war“. Er habe seiner Frau keine Ratschläge gegeben, inwieweit sie das Thema weiterträgt. Sie seien jedoch beide davon ausgegangen, dass durch die aufwendigen Ermittlungsverfahren es auch noch andere Erkenntnisse zum Tatort Dortmund geben geben müsste, „wir wussten nicht, dass praktisch nichts ermittelt worden ist“. Bezüglich eines Einschaltens der Polizei habe er die Auffassung vertreten, dies müsse seine Frau, seine damalige Lebensgefährtin, selbst entscheiden, er habe dieses Thema nicht mehr forciert. Erst in späteren Gesprächen habe sie ihm mitgeteilt, dass sie einen Journalist aus dem Umfeld der WAZ kontaktiert habe, der in dieser Angelegenheit recherchiert. Und später habe sie ihm auch von dem Kontakt zu einem Vertreter der Nebenkläger erzählt.

Götzl fragt noch einmal nach: „Wieso hat sich ihre Frau nicht an die Polizei gewandt, was waren die Gründe?“ Hö. sagt, „das sollte meine Frau entscheiden, denn sie hat ja diese vermeintliche Gruppe gesehen und zumindest Frau Zschäpe identifizieren können“. Einen Kontakt, der Zeuge sagt „Zugangsweg“, zur örtlichen Polizei hätten sie beide nicht gewollt, „wir haben uns mit diesem Fall dort nicht richtig aufgehoben gefühlt“. Erst hätte in dem Verfahren noch mehr bekannt werden müssen, „um nicht als Einzige vorzupreschen“. Zu dem Zeitpunkt, als die Hinweise für eine Verbindung nach Dortmund deutlicher wurden, „wo ein Brief veröffentlicht wurde an einen gewissen Robin Wieauchimmer“ habe es dennoch in Presseartikeln geheißen, „dass Dortmund keine Rolle spielt“. Seine Frau habe wutentbrannt gesagt, sie müsse jetzt was unternehmen. Warum er oder seine Frau sich nicht zuvor an die Bundesanwaltschaft gewendet hätten? „Dieser sogenannte Weg“ sei ihm nicht so bekannt gewesen, im Zwiespalt, an wen man sich wenden könne, hätten sie das nicht erörtert. Götzl fragt nach angesichts der „diversen Stellen, Staatsanwaltschaft, BKA„: „Waren keine Alternativen für Sie oder ihre Frau ersichtlich?“. Er sei zunächst beruflich eingespannt gewesen, nach der Verabschiedung aus dem Amt für längere Zeit in Urlaub gegangen und habe das seiner Frau überlassen und nicht forciert. Auf mehrmaliges Nachfragen von Götzl sagt der Zeuge aus, in den Gesprächen mit seiner Frau habe es sich schon darum gedreht, wie man das kundtun könne, er habe jedoch keine konkrete Empfehlung abgegeben: „Ich habe gesagt, wenn Du sie hundertprozentig gesehen hast, dann solltest du dich an wen auch immer wenden“. Diesen Rat habe er ihr in der Phase Ende 2011 oder Anfang 2012 gegeben, er habe damit gerechnet, dass seine Frau das an die richtige Stelle weitergibt. Bei ihm habe das Thema dann jedenfalls geruht. Zuerst, wendet der Vorsitzende ein, habe ihn das Thema „geschockt“, jetzt hab das Thema „eine Zeit lang geruht“? Hö. erläutert, „hundertprozentiges Erkennen“ gebe es für ihn nicht, auf einer zweiten Ebene seien „Restzweifel“ vorhanden gewesen.

Götzl fragt nach den Anhaltspunkten, die seine Frau gehabt habe. Antwort: Sie habe beschrieben, dass sie mit dem Fernglas von besagtem Fenster aus genau diese Gruppe gesehen hat. Frau Zschäpe, die in der Mitte gestanden wäre, habe sie genau erkannt, sie habe direkt in ihr Gesicht gesehen. Das habe er ihr auch abgenommen, „nachdem sie nie eine falsche Angabe gemacht hat und nie im Mittelpunkt stehen wollte, ganz im Gegenteil“. Wiewohl es für ihn „ein sehr großer Zufall gewesen ist, dass das hier unmittelbar bei uns so stattgefunden hat“. Er habe darauf vertraut, dass seine Frau diese Angaben nur macht, wenn sie es hundertprozentig gesehen hat. Vielleicht drei mal habe er das angesprochen. Das habe dann dazu geführt, dass sie versucht hätten, die Ereignisse von 2006 zu rekonstruieren. Götzl benennt die Stichwörter Grabungen und Wohnwagen. Dies, so Hö., sei der Versuch gewesen, „Ereignisketten“ zu rekonstruieren. Götzl fragt zuerst nach den geschilderten Grabungen: „Haben Sie mal an eine andere Erklärungsmöglichkeit gedacht?“. „Ehrlich gesagt nicht“, räumt der Zeuge ein, ihm sei das „relativ plausibel“ gewesen, „dass hier was in Verbindung stand mit der rechten Szene, ich dachte auch, das mag zu tun haben mit meiner beruflichen Geschichte, dass es in verschiedenen Bereichen Dortmunds Standorte von Neonazis gibt oder Spektren, die der rechten Szene nahestehen. Die Person, die er wahrgenommen habe, hätte er geglaubt, phänotypisch zuordnen zu können. Der „Charakter der Grabungen“ sei zudem nicht transparent gewesen, er habe gedacht, „da wird irgendwas verbuddelt, auf gut deutsch“. Wie oft er damals nachgeschaut habe? Drei mal vom Dachfenster und zwei mal vom Garten aus, bei den letztgenannten Gelegenheiten habe er allerdings keine Sicht, sondern nur akustische Eindrücke gehabt. Vom Dachfenster habe er drei bis vier unterschiedliche Personen und diese Grube gesehen, die dann ein oder zwei Tage später mit der Plastikfolie belegt gewesen sei. Was er gedacht habe, was dort wohl verborgen werden sollte? „Zum Beispiel Utensilien, die beseitigt werden […] Dokumente, Waffen, es war ja bekannt, dass es Fahndungsmaßnahmen gegen die rechte Szene gab“ Diese Vermutungen hätten für ihn allerdings nicht ausgereicht, um Konsequenzen abzuleiten, „wenn ich zu diesem Zeitpunkt an die Öffentlichkeit getreten wäre, hätte ich mich vielleicht lächerlich gemacht.

Götzl will wissen: „Haben Sie mal versucht, zu verifizieren, wer dort wohnt, wer sich dort aufhält?“ In dem Haus sei unten ein Lotto- und Zeitungsladen gewesen. Und er sei schon mal drüben gewesen und habe dabei auf das Klingelschild geschaut. Auch die Frau vom Kiosk habe er gefragt, welche Leute da nebenan wohnen. Ansonsten habe er keine Lust gehabt, mit den Leuten in irgendeinen Kontakt zu kommen. Ob er ansonsten auf dem Grundstück mal irgendwelche Personen gesehen hätte? Nur einmal, bevor sie ausgezogen wären, so schildert der Zeuge, habe er schemenhaft eine Frau und Kinder hinter dem Palisadenzaun bemerkt, es könnten auch zwei Frauen gewesen sein. Und einmal habe es nachts einen Unfall mit einem Baum gegeben, da habe er eine Visitenkarte bekommen vom Hausbesitzer wegen Versicherungsfragen. Götzl fragt, wem er die Fahrzeuge zugeordnet habe. Das Wohnmobil sei ihm erst wieder auffällig geworden im Zusammenhang mit den Morden, sagt Hö. aus, aber den Kastenwagen habe er mit einer Person in der Einfahrt gesehen erinnerungsmäßig habe es ein Kennzeichen aus PL gehabt. Seine Frau habe das falsch verstanden und an das Nationenkennzeichen PL für Polen gedacht. Die Wahrscheinlichkeit sei „sehr begrenzt“ aber er habe diese Person vom Typ her mit den „Gräbern“ in Verbindung gebracht.

Götzl fragt noch nach, ob seine Frau bereits 2011 auch die Namen Mundlos und Böhnhardt erwähnt hätte? Ja, sagt der Zeuge, 2011 habe sie gesagt, zwei der vier oder drei Personen seien für sie auch zweifelsfrei Mundlos und Böhnhardt gewesen. Götzl greift dann noch einmal die vom Zeugen erwähnten „Restzweifel“ auf: „was bedeutet das?“ Dass es keine 100 Prozent Sicherheit gebe, sondern maximal 95 bei den „Identifizierungswahrnehmungen von Zeugen“, sonst gebe es eben Restzweifel. Schließlich fragt Götzl nochmal konkret nach einem Zitat des Zeugen: “Wir sind davon ausgegangen, dass für den Ort Dortmund weitere Ergebnisse kommen”. Das heißt, erklärt Hö., dass sie Ermittlungsergebnisse erwartet hätten, „um dann ein Mosaiksteinchen liefern zu können“. Wobei „Mosaiksteinchen“ schlecht formuliert sei. Sie seien davon ausgegangen, „dass es einen großen Ermittlungsapparat gibt“ und zusätzliche Erkenntnisse und Indizien im Zuge der Ermittlungen. Deswegen hätten sie zugewartet. Er habe sich nicht vorstellen können, „dass es keinen anderen Hinweis geben könnte“.

Um 14.55 Uhr kündigt Richter Götzl eine fünfzehnminütige Pause an. Anschließend sagt Rechtsanwalt Heer: „ich hatte eine Vielzahl an Fragen überlegt, aber verzichte darauf“. Auch sonst gibt es keine weiteren Fragen.

Um 15.19 Uhr beginnt dann die Vernehmung des Zeugen Gr. Der 45-jährige BKA-Beamte hatte sich von November 2011 bis August 2012 zum Einen damit beschäftigt, die Erkenntnisse diverser Dienststellen zur Ceska-Mordserie zu bündeln. Daneben war er mit der Herkunftsermittlung zu den aufgefundenen Waffen und mit einzelnen weiteren Spurenkomplexen befasst. Den Bereich Waffen stellt Götzl zunächst zurück und will heute zum nicht näher ausgeführten „Vermerk“ des Zeugen fragen.

In diesem Vermerk, so Gr., seien von ihnen Sachstände dargestellt worden. Zum Beispiel eine Aussage, die Kollegen in Nürnberg aufgenommen hätten. Der damalige Zeuge, der damals als möglicher Tatzeuge im Fall Yasar vernommen worden sei, sei im November 2011 nochmal vernommen worden und habe die damaligen Angaben wiederholt. Zumindest Herrn Mundlos habe er auf einer Wahllichtbildvorlage als einen der Radfahrer erkannt, die er am Tattag in Tatortnähe beobachtet habe. Die Kollegen hätten das nach Meckenheim geschickt und sie hätten das in die Akten eingearbeitet. Böhnhardt habe der Zeuge anhand der Lichtbilder nicht wiedererkannt.

Außerdem sei ein kleiner Notizzettel in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden worden, handschriftlich beidseitig beschrieben mit Notizen, Skizzen und Zahlenkolonnen, u. a. mit der Aufschrift „Holl. Str. 82“ und mehreren mehrstelligen Zahlen. Dies, so Gr., sei für sie ein „Hinweis auf den Tatort in Kassel“ gewesen und die Zahlenkolonnen hätten „als Funkfrequenzen, u. a. vom Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel“ identifiziert werden können. Die Skizze habe zudem Ähnlichkeiten aufgewiesen mit dem Eingangsraum zu dem Internetcafé. Das ganze sei in Kassel von Kollegen nochmal überprüft worden. Bezüglich der Handschrift gebe es ein graphologisches Gutachten der Kriminaltechnik des BKA, nach dem der Urheber dieser Notiz „mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit der Herr Mundlos“ sei.

Götzl hält dem Zeugen nun aus dessen Vermerk vor, dass es bezüglich der Frequenzbereiche heiße “die letzte Null ist immer zuviel”. Ja, bestätigt Gr., die ersten aufgeschriebenen Ziffern seien die Funkfrequenzen, eine Null sei jedoch zuviel. Es gebe hohe Übereinstimmung mit den BOS-Frequenzen, sagt Gr. und bestätigt die von Götzl vorgelesenen Kanalzuordnungen: “Hauskanal des PP Nordhessen”, “Einsatzkanal Leitstelle Kassel Rettungsdienst Feuerwehr”. Nur ein Funkkanal „164“, der ebenfalls auf dem Zettel gestanden habe, habe nicht zugeordnet werden können. Die Telefonzellen etc. im Internetcafé seien richtig eingezeichnet gewesen, lediglich die Eingangstür sei leicht versetzt gewesen. Rechts seien statt zwei Telefonzellen drei eingezeichnet gewesen.

Götzl fragt den Zeugen dann zu dessen Ermittlungen in Sachen „Paulchen Panther“-Video. Der Zeuge erläutert, dabei sei es hauptsächlich um die in diesem Video gezeigten Bilder der Opfer gegangen, die augenscheinlich nach der Tat aufgenommen worden seien. Festgestellt werden sollte, „ob das täterseitig oder aus anderen Quellen integriert wurde“. Ergebnis: „Alle drei Bilder mussten mit hoher Wahrscheinlichkeit täterseitig aufgenommen worden sein.“ Enver Simsek beispielsweise habe noch gelebt und sei schnell aus dem Transporter „herausbewegt“ worden. Das Bild zeige das Opfer jedoch noch auf der Ladefläche liegend. Bei Abdurrahim Özudogru falle der nahezu kaum wahrnehmbare Blutverlust auf, im Gegensatz zu den später gemachten Tatortfotos: „das Foto muss relativ zeitnah nach der Tat gemacht worden sein“. Und bei Tasköprü habe der Vater ausgesagt, dass er das Opfer in die Mitte des Raums bewegt habe. Das Foto im Video zeige ihn jedoch noch hinter der Theke liegend.

Götzl liest aus den Akten Teile einer Transkription des Videos vor: „Fall 1 Simsek ‚Aktenzeichen XY‘ (…) an dieser Stelle wird das Wort Fälschung eingeblendet”. Dieser Filmbeitrag, so Gr., sei nachgestellt gewesen. Das Wort „Fälschung” sei von den Urhebern des Videos gekommen, die dann als Kontrast das Opferbild eingeblendet hätten. Götzl spricht den Zeugen daraufhin auf die Auswertung von Zeitungsartikeln an. Gr. erinnert sich, es seien mehrere Zeitungsartikel sichergestellt worden zu nahezu allen Taten der Ceska-Serie, mit Ausnahme der Tat Nr. 5. (Mord in Rostock). Die Artikel hätten durch Durchdruckspuren in Verbindung zu Notizzettel mit den Ziffern 1-5 gebracht werden können, der chronologischen Reihenfolge der Taten. An zwei Artikeln seien daktyloskopische Spuren gefunden worden, die Zschäpe hätten zugeordnet werden können. Zum Einen ein Artikel aus dem „Kölner Express“ zum Bombenanschlag 9.6.2004, zum Anderen ein Artikel der Münchner Abendzeitung zum Mord an Habil Kilic vom 30.8.2001, einen Tag nach dem Mord erschienen. Götzl liest aus dem Vermerk vor: “11.6.2004” und „TZ“, also nicht Abendzeitung, “vom 30.8.2001″. Der Zeuge entschuldigt sich für seine Verwechslungen. Götzls letzte Frage „wurde überprüft, welche Artikel in dem Video verwendet wurden?“ beantwortet Gr. wie folgt: „Die mit Fingerspuren wurden nicht erkennbar verwendet, die andere wohl“.

Das Fragerecht wechselt dann zu Rechtsanwalt Bliwier als erstem Vertreter der Nebenklage. Er fragt zu den Funkfrequenzen, ob diese öffentlich bekannt und frei zugänglich wären. Der Zeuge Gr. schickt voraus, dass diese Nachforschungen das Polizeipräsidium Nordhessen gemacht habe. Er könne sich aber erinnern, dass die über normale Internetrecherchen zu erhalten gewesen seien, man also keine Verbindungen in die Polizei haben müsse, wie Bliwier in der Frage angedeutet hatte. Rechtsanwalt Lange fragt auch zu den notierten Funkfrequenzen. Ob derjenige, der die Notizen gemacht hat, nicht einfach nur drei Dezimalstellen geschrieben habe? Der Zeuge kann das nicht beantworten. RA Hoffmann fragt deswegen nochmal nach. Den genannten Vermerk, so Gr., habe der Kollege Pr. geschrieben. Er wisse noch, dass sie eine google-Recherche gemacht hätten. Und die Frequenzen von Rettungsleitstelle oder Feuerwehr hätte jedermann mit google rausfinden können. RA Hoffmann weist drauf hin, dass die Alternative wäre, dass man mit einem geeigneten Gerät in der Region rumfährt und die Frequenzen aufschreibt. Ob Material gefunden worden sei, das auf eine solche Recherche hindeuten würde? Das sei ihm nicht bekannt, antwortet Gr.

Für die Verteidigung fragt Rechtsanwältin Sturm zu den Zeitungsartikeln, auf denen die Fingerabdrücke von Frau Zschäpe gefunden wurden: „Haben Sie selber ermittelt, an welcher Stelle in der jeweiligen Zeitung der Artikel erschienen ist?“ Nein, das hätten sie nicht gemacht, entgegnet Gr. Sturm weiter: „Haben Sie darüberhinaus Erkenntnisse gewinnen können, wie die Fingerabdrücke auf die Zeitungen gekommen sind“. Für diese eventuellen weiteren Erkenntnisse verweist der Zeuge auf „andere Kollegen“.

Als Vertreter der Nebenklage fragt dann noch Rechtsanwalt Daimagüler, ob die jeweiligen Zeitungen in Zwickau erhältlich gewesen seien. Gr. sagt: „Wir haben das nicht geprüft, aber das waren teilweise überregionale Zeitungen, teilweise regionale Zeitungen, die man nicht in Zwickau erhält“. Daimagülers Nachfrage, welche Kollegen das rausgefunden hätten, kann der Zeuge nicht beantworten.

Die Vernehmung endet gegen 15.50 Uhr.

Auf dem Blog nsu-nebenklage.de heißt es zu dem heutigen Verhandlungstag u.a.:

„Besonders belastend für Zschäpe dürfte der Fund eines Mobiltelefons mit SIM-Karte im Brandschutt in der Frühlingsstraße sein. Mit diesem wurde wenige Stunden vor dem Mord an Theodoros Boulgarides in direkter Umgebung des Tatortes in München ein Telefonat mit einer Telefonzelle in Zwickau geführt. Das Telefon wurde nicht für Alltagsgespräche benutzt. Wenn Zschäpe einen Anruf zu einem ansonsten nicht benutzten Telefon gezielt von einer Telefonzelle aus durchführte, dann deswegen, um keine Spuren zu hinterlassen. Auch ein solches Verhalten spricht eindeutig für eine direkte Einbindung Zschäpes in die Morde.“

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