Protokoll 45. Verhandlungstag – 10. Oktober 2013

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An diesem Prozesstag wurde hauptsächlich der Angeklagte Carsten S. ausführlich von den VerteidigerInnen des Angeklagten Ralf , RA und RAin , befragt. Er äußerte sich zu dem Kauf, der Bezahlung und der Übergabe der Tatwaffe und sagte aus, wie die Kontakte zu Zschäpe, Böhnhardt und gehalten wurden.

Zeuge:

  • André P. (Kriminalbeamter, der die ältere Nachbarin von Beate Zschäpe vernommen hat)
  • Befragung des Angeklagten Carsten S. durch die Verteidigung Wohlleben

Der Verhandlungstag beginnt um 9.48 Uhr. Im Publikum sitzt vormittags wieder der junge Neonazi aus München-Obermenzing, heute mit „1488“ und der Heß-Grabsteininschrift „Ich hab's gewagt“ auf dem T-Shirt. Am Nachmittag nimmt der bekannte Münchner Neonazi zeitweise als Zuschauer an der Verhandlung teil.

Nach der Präsenzfeststellung wird zunächst über den Befragungsort der Zeugin Charlotte E., der [nicht reisefähigen]Nachbarin von Beate Zschäpe (vgl. Protokoll zum 32. Verhandlungstag), verhandelt. RA Heer, Verteidiger von Beate Zschäpe, beantragt, unverzüglich die Hauptverhandlung an den Wohnort der Zeugin Charlotte E. zu verlegen, um die Zeugin dort zu vernehmen. Hilfsweise beantragt er die kommissarische Vernehmung der Zeugin durch einen beauftragten Richter. Zusätzlich beantragt RA Heer, die Befragung des für heute geladenen Zeugen André P. erst im Anschluss an die Vernehmung der Zeugin durchzuführen. Es gehe um das „Prozessgrundrecht“ auf konfrontative Befragung der Zeugin. Schon wegen des Alters der Zeugin und ihres schlechten Gesundheitszustands sei zu befürchten, dass E. verstirbt oder endgültig nicht mehr aussagen kann. Dann stünde das unmittelbare Beweismittel nicht mehr zur Verfügung, sondern nur noch die Befragung des Vernehmungsbeamten P. bzw. eine Verlesung der Aussage von E.. Der Senat habe die Vernehmung verzögert. Schon nach den Bekundungen der Verwandten von E. hätte E. geladen werden müssen. Es gehe um eine mögliche Entlastung Zschäpes.

Bundesanwalt Diemer betont, die BAW trete der Vernehmung nicht entgegen. Wenn feststehe, dass E. nicht vernommen werden kann, gäbe es evtl. die Möglichkeit der Videovernehmung. Warum P. jedoch nicht gehört werden könne, sei jedoch unklar. Nebenklagevertreter RA Reinecke wendet daraufhin ein, die Verteidigung Zschäpes ignoriere den Gesundheitszustand der Zeugin. Eine Verlegung der Hauptverhandlung käme möglicherweise einem Todesurteil gleich. Der Zeuge P. habe aufgenommen, dass am Brandtag bei ihr geklingelt wurde. Es sei nicht ersichtlich, dass sich Neues ergebe – etwa, dass sich E. plötzlich erinnere, dass Beate Zschäpe geklingelt habe. Nebenklagevertreterin RAin Dierbach hält das Anliegen der Verteidigung für nachvollziehbar. Auf RA Reinecke erwidert RA Heer, er weise den Vorwurf der massiven Schädigung einer Zeugin in der gebotenen Deutlichkeit zurück.
Der Vorsitzende Richter Götzl entscheidet, der Senat wolle die Zeugin hier hören. Man werde schauen, wie man das machen könne. Bei der Vernehmung des Zeugen P. gehe es nicht um den Inhalt der Vernehmung von E., sondern um deren Zustand während der Vernehmung.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen P. Der Beamte berichtet, er habe am 11.November 2011 Frau E. in einem Einfamilienhaus ihrer Angehörigen in der Nähe von Annaberg, etwa 50 km von Zwickau entfernt, aufgesucht. Es habe sich bei Frau E. um eine ihrem Alter entsprechend gebrechliche 89-jährige Frau gehandelt. Sie habe angegeben, gerade eine Herz-OP gehabt zu haben. Sie sei schwerhörig und ihre Mobilität eingeschränkt gewesen. Charlotte E. sei von einer Angehörigen herein geführt worden und habe zusätzlich einen Stock benutzt. Frau E. erschien geistig fit und habe die Fragen beantworten können. Sie sei aufgeregt gewesen, was sie auch zum Ausdruck gebracht habe. Die Fragen habe sie beantworten können, ohne fünfmal nachzufragen. Sie habe die Fragen verstanden. Während der Vernehmung sei E. mit ihm alleine gewesen, die Angehörige hätte die Küche verlassen. Das sei kein Problem gewesen. E. sei, man könne fast sagen, selbstbewusst gewesen und fit im Kopf. RA Reinecke fragt nach, ob E. die OP hinter sich gehabt habe oder vor sich. P. sagt, sie habe angegeben, die OP hinter sich gehabt zu haben.

Es folgt die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. durch die Verteidigung von Ralf Wohlleben (vgl. Protokoll zum 8. Verhandlungstag). Zunächst bedankt sich RA Olaf Klemke, dass sich S. jetzt doch bereit gefunden habe, Fragen zu beantworten. Er will wissen, was sich geändert habe und er nun die Fragen beantworte. Laut S. habe es einen Beschluss von Richter Götzl und Oberstaatsanwalt Weingarten gegeben, wonach es zumindest besser gewürdigt werde, wenn er sich komplett einlasse. Das andere sei eine tiefe persönliche Sache gewesen, er habe es als unfair empfunden. Es wiege aber schwerer, dass es seine Glaubwürdigkeit betreffe. RA Klemke will wissen, wer den Beschluss unterschrieben habe. Das wisse er nicht mehr, so S. Er glaube, es gehe um einen Beschluss zur Haftfrage von RA Klemkes Mandanten. Weingarten habe dazu wohl eine Stellungnahme abgegeben. Er habe das aber nicht mehr vor Augen. Über den Entschluss, doch die Fragen der Verteidigung von Ralf Wohlleben zu beantworten, habe er nur mit seinen Anwälten gesprochen. Er gehe davon aus, dass diese nicht mit der BAW gesprochen hätten, weil er das sonst wüsste.
RA Klemke fragt nach S.‘ aktuellen Einkünften. S. erwidert, dazu müsse er nichts sagen, also sage er nichts. RA Pausch, Verteidiger von Carsten S., macht RA Klemke darauf aufmerksam, dass S. im Zeugenschutz sei und er daher zur Jetzt-Situation nichts sagen dürfe. RA Klemke will wissen, ob S. auch untersagt worden sei, über Leistungen seitens des Zeugenschutzes zu reden. S. gibt an, er erhalte keine Leistungen von der Zeugenschutzstelle. RA Pausch wendet ein, sämtliche Lebensumstände von S. seien Bestandteil des Zeugenschutzes. Da könne S. nichts sagen, auch wenn RA Klemke frage, solange er wolle. S. sagt, er erhalte keine Leistungen vom Zeugenschutz, und das gelte auch für die Vergangenheit. Auf die Frage von RA Klemke antwortet S., er könne aus dem Zeugenschutz fliegen, wenn er gegen die Richtlinien verstoße. Gegen welche Richtlinien könne er nicht sagen. Aber er könne wohl, ohne sich strafbar zu machen, sagen, dass er den Zeugenschutz verlassen müsste, wenn er sich z. B. strafbar machen würde. Die Kontaktaufnahme des Zeugenschutzes sei in der JVA Köln-Ossendorf erfolgt, bestätigt S. Er habe nicht darum gebeten, aufgenommen zu werden. Bei seiner Vernehmung in Karlsruhe am 1. Februar 2012 habe Weingarten angekündigt, der Zeugenschutz werde auf ihn zukomme. Mehr habe Weingarten nicht gesagt.
Als RA Klemke sagt, und Ralf Wohlleben seien auf S. zugekommen, damit dieser den Kontakt zu den Untergetauchten halte, korrigiert S., das seien Ralf Wohlleben und André K. gewesen mit der Begründung, sie würden überwacht. Einen konkreten Satz dazu habe er jedoch nicht in Erinnerung. RA Klemke will wissen, ob S. im Verhalten von Wohlleben etwas aufgefallen sei, das Rückschlüsse auf Überwachung ziehen ließe. S. erzählt, sie hätten zum Beispiel die Wohnung „unten in Göschwitz“ verlassen, wenn sie sich über die drei unterhalten hätten. Als Begründung habe Wohlleben eine mögliche Verwanzung der Wohnung angeführt. RA Klemke verweist auf den Bericht von S. aus einer früheren Vernehmung, wonach S., „nachdem Sie sozusagen ausgestiegen seien“, von wechselnden PKW verfolgt worden sei. RA Klemke will wissen, ob S. abgesehen davon, Beobachtungen gemacht habe, dass er selbst im Fokus staatlicher Überwachung stehen könnte. Es habe damals Situationen gegeben, wo ihnen Autos hinterher gefahren seien. Als Beispiel falle ihm das Rudolf-Heß-Aktionswochenende ein. Sie seien mit zwei Autos im Raum Erfurt/Gotha unterwegs gewesen. Tino Brandt habe im Auto hinter ihnen gesessen. Sie hätten sich dann abgestimmt sich zu trennen, so dass das Zivilauto dann nur einem folgen könne. RA Klemke: „Wäre dann anzunehmen, dass das Auto, wo Tino Brandt nicht drin war, verfolgt wird.“ Ansonsten hätten sie die Handys ausgemacht, wenn sie über die drei gesprochen hätten, so S.. RA Klemke will wissen, ob S. sonst mit jemandem über die drei gesprochen habe. S. nennt zunächst Tino Brandt und André K. Nachdem RA Klemke weiter fragt, nennt S. das Gespräch mit Hans Günter Eisenecker in Goldenbow und das Gespräch mit der Mutter von Uwe Mundlos in Jena-Nord bei Rewe. Weiter falle ihm nur der VS-Vermerk ein, dass er mit Ronny Ar. und über die drei gesprochen habe. Daran habe er aber keine Erinnerung.

Im Anschluss will RA Klemke wissen, wie S. zu der Einschätzung gekommen sei, die drei hätten keinen Revolver gewollt. Am 8. Verhandlungstag habe S. angegeben, die beiden Uwes hätten gesagt, sie wollten eine Halbautomatik, keinen Colt. Ob wirklich diese Worte gefallen seien, will nun RA Klemke wissen. „Nicht dieses Drehdingens“, den konkreten Wortlaut wisse er nicht mehr, kein Colt, sondern eine Handfeuerwaffe, so S., wobei er „Handfeuerwaffe“ und „Halbautomatik“ synonym benutze. Und wieso er den Begriff „Revolver“ verwende? „Weil sie das gesagt haben“. RA Klemke gibt sich nicht zufrieden: „Ich denke, Sie haben keine Erinnerung?“ Sie hätten keine „Trommel“ gewollt und er gehe davon aus, dies dem Andreas Sch. auch mitgeteilt zu haben, sagt S.  RA Klemke fragt: „Haben Sie noch eine konkrete Erinnerung daran, dass einer der Beiden oder die Beiden in dem Gespräch darauf hingewiesen haben, dass sie keinen Revolver haben wollen oder schließen Sie das aus gewissen Umständen?“ und S. beantwortet das so: „Ich bin mir relativ sicher, also müssen die was gesagt haben.“ Es könne sein, dass er das am Anfang der Vernehmungen noch nicht angegeben hätte, „weil das erst nach und nach kam“. Es habe ab dem 1. Februar 2012 eine Zeit gegeben, wo alles auf ihn eingestürmt sei. Er habe dann versucht, sich da rein zu begeben. Es seien immer wieder Dinge gekommen, immer wieder „Bruchsteine“ oder „Bilder“: „Da kommt auch mal was dazu oder was verschwimmt.“

Am 6. Februar 2012 habe er angegeben, der Wunsch sei eine Faustfeuerwaffe möglichst deutschen Fabrikats gewesen, hält RA Klemke vor. Von einem Ausschluss einer bestimmten Art von Waffen vermöge er nichts zu erkennen, so RA Klemke. Das sei ein Synonym gewesen, er habe dann dieses Bild vor Augen gehabt, so S. RA Klemke beharrt, es gehe um Worte, um den Wunsch der Uwes. S. erwidert, er wisse den Wortlaut nicht und kenne auch den Fachterminus nicht. Nirgendwo in den Vernehmungen stehe etwas von einem Revolver, sagt RA Klemke. Dann sei die Erinnerung gekommen, so S. Er habe immer wieder versucht, die Erinnerung zu wecken. Dass es kein Trommelrevolver sei, sei für ihn immer im Kopf gewesen, er habe das aber dann erst hier erklärt.

RA Klemke will wissen, ob sich S. an das Okay von Wohlleben zum Kauf der Waffe erinnere. S. Sagt, der Kaufpreis müsse von den beiden vorgegeben gewesen sein, und den habe er dann dem Herrn Wohlleben genannt. Den konkreten Kaufpreis habe er nicht im Kopf, er habe im Gefühl, zwischen 500 und 1000. Er habe Wohlleben mitgeteilt, was ihm gesagt worden sei, und da werde der Kaufpreis dabei gewesen sein. Das schlussfolgere er daraus, dass er es an Wohlleben weiter gegeben habe. Wohlleben habe ihm das Geld gegeben, also müsse Wohlleben den Kaufpreis gewusst haben. Er habe die Erinnerung, vor der Abholung der Waffe an Wohlleben weiter gegeben zu haben, was Andreas Sch. zu Preis und Waffe gesagt habe, antwortet S. auf erneute Nachfrage von RA Klemke. Am 8. Verhandlungstag habe er, S., aber angegeben, dass er sich das nicht noch einmal von Wohlleben habe absegnen lassen, erwidert RA Klemke und will wissen, was nun richtig sei. S. sagt, er sei sich nicht sicher, ob er das Angebot von Andreas Sch. an Wohlleben übermittelt habe und sich das Okay abgeholt habe, oder ob er Sch. gleich das Okay von Wohlleben übermittelt habe. Der Preis habe wohl in dem vorgegebenen Limit gelegen. RA Klemke fragt, warum es dann ein Okay von Wohlleben habe geben müssen. S. sagt: „Weil er mir das Geld gegeben hat. (…) Es hätte ja sein können, dass er sagt, nee die nehmen wir doch nicht, ist zu teuer, was weiß ich.“

RA Klemke kommt nun auf die Schwester von S. zu sprechen. Diese habe einen Sohn, „dessen Vater nicht gerade rein deutschen Blutes ist“. S. antwortet, der komme aus Ghana. RA Klemke fragt, ob „die Kameraden“ das damals gewusst hätten, was S. bestätigt. RA Klemke will wissen, ob es dazu Bemerkungen gegeben habe. S. sagt, es habe eine Situation gegeben, wo sie Fußball gespielt hätten. Wohlleben und André K. seien dabei gewesen. An anzügliche Bemerkungen habe er keine Erinnerung, es sei alles ganz normal gewesen, so S.

Dann fragt RA Klemke zur Schreckschusswaffe, die S. besessen habe. S. erzählt, er habe sich die Waffe angeschafft, weil er sie cool gefunden habe. Benutzt habe er sie einmal an Silvester. Um die Raketen abzuschießen zu können, habe man ein Teil aufschrauben müssen. Auf RA Klemkes Frage, ob man mit der Waffe auch andere Sachen verschießen könne, erwidert S.: „Ach?“ Dann fragt RA Klemke konkret nach Gas- und Pfefferpatronen. S. bestätigt, dass es das gebe. Er selber habe Pfeffer- und Platzmunition gehabt. Die Pfeffermunition habe er damals mit dazu gekauft. Die Waffe sei silbern gewesen, kein Trommelrevolver, sondern eine Pistole, und zehn bis 15 cm groß. Er habe sie außer an dem Silvesterabend ein- bis zweimal dabei gehabt, antwortet S. auf Rückfrage von RA Klemke. Er sei sich nicht sicher, ob er sonst mal abgeschossen habe, möglicherweise im Wald. Mit Waffen habe er sonst nichts zu tun gehabt. Ein- oder zweimal, als er noch nicht in der Szene gewesen sei, vielleicht 1996, sei er mit dem Chef seiner Mutter zum Schützenverein. Das sei aber nichts für ihn gewesen. Auf die Frage, warum es nichts für ihn gewesen sei, antwortet S., er habe viel ausprobiert und sei nirgendwo länger geblieben. Auf dem Schießstand habe er mit einem Kleinkaliber-Gewehr geschossen. Auf RA Klemkes Frage, ob das ein Karabiner gewesen sei, antwortet S.: „Keine Ahnung“ und führt weiter aus., es sei ihm zu langweilig gewesen.

Nach einer Pause geht es um 11.30 Uhr weiter.

RA Klemke fragt nach dem Renault Clio der Mutter von S., den S. habe mit benutzen zu dürfen. Er will wissen, ob ihm der Zugang zum Auto jemals von der Mutter verwehrt worden sei. S. erwidert, er habe daran keine Erinnerung. Auf Frage von RA Klemke antwortet S., er habe Böhnhardt und Mundlos vor dem Abtauchen zwei oder drei Mal gesehen, wie er schon mehrfach geschildert habe. Bei ihm in der Wohnung seien auch beide dabei gewesen. Bei Frau Zschäpe in der Wohnung wisse er noch von einer Begegnung, „und wir sind von dort zum Winzerclub, da auf dem Weg“. Wann die letzte Begegnung vor dem Abtauchen gewesen sei, könne er aus der Erinnerung heraus nicht sagen, aber das müsse im Januar 1998 gewesen sein, kurz vor dem Abtauchen, weil da die Demo gewesen sei, auf der er mit den Uwes gewesen sei.
RA Klemke will wissen, wer die Verabredung für getroffen habe. S. meint, er wisse nicht, ob ihm Wohlleben das gesagt habe oder die Uwes am Telefon. Er sei sich aber relativ sicher, dass die Uwes ihm das mit der Bahnverbindung nicht am Telefon gesagt hätten. Er meine, da sei Wohlleben dabei gewesen. RA Klemke fragt, wer wen am Bahnhof erkannt habe. S. meint, dass sich beide Parteien erkannt hätten. Sie seien auf jeden Fall auf ihn zu gekommen und er auf sie. Wer wen zuerst gesehen habe, wisse er nicht, aber das sei im hinteren Drittel vom Gleis gewesen. RA Klemke will wissen, woran S. die beiden erkannt habe. Er wisse nicht, ob die Uwes alleine da gestanden hätten, es sei jedenfalls kein Getümmel gewesen, das wisse er. Er habe sie aus der Situation heraus am Gesicht erkannt. RA Klemke will wissen, ob es richtig sei, dass er die Uwes über ein Jahr nicht gesehen habe. Es seien zwei Jahre gewesen, so S., und zuvor habe er sie nur drei, vier Mal gesehen.

RA Klemke bohrt jetzt zum erwähnten Kaufhaus bzw. Restaurant (vgl. 10. und 13. Verhandlungstag) nach: „Wissen Sie noch, wohin Sie da gegangen sind, konkret, in welche Richtung“, „wissen Sie noch, wie lange sie gelaufen sind“ und „können Sie die Entfernung schätzen von diesem Kaufhaus zum Bahnhof?“. S. spricht von einer „Schätzung“: „vom Gefühl her nicht mehr als zehn, fünfzehn Minuten“. Er habe nur noch ein Bild vor Augen, „wie wir da sitzen. Das Gefühl war kaufhausmäßig“. Weder sei eine Bedienung gekommen, noch hätten sie sich etwas geholt: „Daher kommt das Gefühl, ich reime mir das zusammen, Selbstbedienung“. Gegenüber Prof Dr. Leygraf (psychiatrischer Sachverständiger), so zitiert RA Klemke aus dessen Gutachten, sei S. konkreter geworden: „im Restaurant bei Galeria Kaufhof oder Karstadt“. S. erklärt, dies seien die beiden einzigen Kaufhausketten, die er kenne, die über so einen Bereich verfügten.

Wie weit sie zum Abbruchhaus, zur eigentlichen Übergabe gegangen seien? Nicht mehr als zehn Minuten, keine großen Strecken, schildert S.. Den Weg habe er ja auch wieder zurück gemusst zum Bahnhof. RA Klemke setzt nach: „Haben Sie ohne Probleme vom Abbruchhaus zum Bahnhof gefunden?“ S. antwortet, „die müssen mir das gezeigt haben“, das schlussfolgere er jetzt aber. Auf RA Klemkes Frage, warum er eigentlich nicht das Auto seiner Mutter benutzt habe, um nach Chemnitz zu fahren, antwortet S: „ich geh‘ davon aus, dass mir das vorgegeben wurde, ich sollte mit dem Zug nach Chemnitz fahren“.  RA Klemke verweist auf die „scharfe Knarre“, ob ihm deswegen nicht die Idee gekommen sei, mit dem PKW zu fahren? „Nee. Weil mir gesagt wurde, ich soll mit dem Zug bis da und da hin fahren und dann hab ich das gemacht.“ Ob er nie nachgedacht habe, wenn ihm jemand was gesagt hat? S. bestätigt: „Wenn jemand gesagt hat, fahr mit dem Zug, dann hab ich das gemacht“. RA Klemke fragt dann nach dem Mann im Abbruchhaus, durch den sie gestört worden seien: „Haben Sie Anhaltspunkte, in welcher Beziehung der zu diesem Objekt stehen könnte?“ S. verneint. Welche Reaktion er gezeigt habe, als einer der Uwes den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt habe, wisse er auch nicht mehr.

RA Klemke bezieht sich dann auf den 8. Verhandlungstag und die damaligen Aussagen von S. zur Abholung der Waffe bei Andreas Sch.: „Sie sagten, wenn ich die Waffe mit dem Auto geholt habe, muss ich einen Führerschein gehabt haben. Das klang nicht so, als hätten Sie 'ne sichere Erinnerung daran“. Die Erinnerung, so S., sei ihm gekommen, nachdem er die Aussage des Sch. gelesen habe, er habe die Waffe unter den Sitz geschoben. RA Klemke hakt nach: „Sie sagten hier, da habe es bei ihnen geklingelt und sie hätten das wieder hervorgeholt (…) aber Sie hätten ja da was verwechseln können“. S. erklärt: „das Bild kam da überein, als ich das gelesen habe. Der Sch. saß da mit im Auto“. RA Klemke greift diese Antwort auf: „das haben Sie so bisher nicht geäußert, dass sie ein Bild davon im Kopf haben, wie Sch. mit Ihnen im Auto saß“. Doch, sagt S., bei der zweiten oder dritten Aussage habe er das bereits so ausgesagt. Wann er denn zum ersten Mal Gelegenheit gehabt habe, Akteneinsicht zu nehmen, will RA Klemke daraufhin wissen. Antwort S.: „Ich meine vor dieser Aussage, die ich gerade angesprochen habe.“ Davor habe er nur gewusst, „dass das nicht im Laden war (…) und als ich das dann gelesen habe, kam das wieder“. Ob er bei seiner ersten Aussage zum „Fahrzeug als Ort der Übergabe“ tendiert hätte oder nicht, fragt RA Klemke. S. antwortet „Wie ich eben sagte, nein“. Nachdem er diese Aussage gelesen habe, sei das Bild dann klar gewesen. RA Klemke zitiert aus den Akten „ich kann imich jetzt doch erinnern, dass es sein kann, dass ich mit dem roten Clio dort gewesen sein kann“ und fragt, wie oft er die Aussage von Sch. gelesen habe? S.‘ Antwort „zwei mal mindestens“ kommentiert RA Klemke mit „dachte ich mir“.

RA Klemke bezieht sich dann auf S.‘ Schilderung in der Hauptverhandlung, dass er noch ein Bild vor Augen habe, wonach einer der beiden Uwes in Chemnitz einen Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt hätte. Ob er das vorher schon berichtet habe, kann S. nicht sagen. RA Klemke zitiert aus der ersten Vernehmung von S. beim Ermittlungsrichter, da habe es nur geheißen, „Mundlos und Bönhardt schauten sich die Waffe an“, weitere „Verrichtungen“ seien damals nicht berichtet worden. S. erklärt das mit den Stichworten „Thema Erinnerung“, dem „Hochholen“ und der Situation damals nach dem GSG-9-Einsatz: „der Kenntnisstand war ein anderer als heute, wo ich mich massiv damit beschäftige“. RA Klemke fragt erneut nach und gibt schließlich selbst eine Antwort:„Am fünften Verhandlungstag sagten Sie das hier, dass einer der beiden Uwes einen Schalldämpfer aufgeschraubt habe“. S. rechtfertigt sich: „dann wird die Erinnerung zwischendurch gekommen sein“.

RA Klemke befragt den Angeklagten Carsten S. nun zum Geld, mit dem die Waffe bezahlt worden sei. Am 5. Verhandlungstag, so RA Klemke, habe S. gesagt, er habe das Geld für den Kaufpreis „von dem Herrn Wohlleben bekommen müssen“. Am 8. Tag habe er dagegen ausgesagt, er wisse nicht, wie er das Geld bekommen hätte, woher er den wisse, dass er es von Wohlleben bekommen habe. S. antwortet:. „Weil es nicht von mir war und er war mein Ansprechpartner. Er hat gesagt: geh‘ zu Sch.“. RA Klemkes Vorwurf, ob er schlussfolgern würde, dass kein anderer in Frage komme, weist S. zurück: „Ich weiß, dass ich das Geld von ihm habe (…) Er hat es mir gegeben. Er hat mich dahin geschickt und ich hab auch das Geld bekommen .“ Auf RA Klemkes erneute Frage, wie er das wissen könne, reagiert S. mit „ich weiß es einfach“ und RA Klemke wiederum mit dem Kommentar „Ah, Sie wissen es einfach. So viel dazu“.

Wie oft er die Waffe eigentlich gesehen habe? Drei mal, sagt Carsten S., „einmal bei ihm, einmal bei mir und einmal in Chemnitz“. Auf Nachfrage erläutert S., dass er mit „ihm“ Wohlleben meine. Er hätte noch „dieses Bild, dass es im Arbeitszimmer war“, vor Augen. RA Klemke lässt sich von S. detailliert die Lage des Arbeitszimmers beschreiben. Anschließend schildert der Angeklagte S. wie sie die Waffe in der Mitte des Raumes auf dem Fußboden ausgepackt hätten. Vom Gefühl her sei es nachmittags, abends gewesen, er könne aber nicht ausschließen, dass es nachts gewesen sei.

Ralf Wohlleben, bestätigt S. nun erneut, habe den Schalldämpfer aufgeschraubt, auf ihn gerichtet und gelacht: „Es war schon komisch, als Scherz gemeint, (…) zwischen lustig und unangenehm.“ RA Klemke weist auf einen vermeintlichen Widerspruch hin: „Sie sagten vorher, dass der Herr Wohlleben der Annahme war, dass seine Wohnung abgehört würde, sie sind aber tatsächlich mit der Knarre in die Wohnung marschiert“. S. kann das aufklären: „Ich hab von der Göschwitzer Wohnung gesprochen, nicht von der Winzerler Wohnung (…) Das mit dem Abhören war die Göschwitzer Wohnung“. RA Klemke fragt nach, wie oft und wie lange er die Waffe jeweils gesehen habe. Das sei bei allen drei Malen „kurz“ gewesen, „wenige Minuten, also nur kurz. Ich hab da auch keine direkten Erinnerungen“, so S. Zuhause hätten ja seine Eltern jederzeit reinkommen können. Wie er die Waffe nach Chemnitz transportiert habe, will RA Klemke nun wissen. „Im Rucksack, vielleicht auch in einer Umhängetasche“, sagt S.. Die Waffe sei dabei in dem weißen Tuch eingeschlagen geblieben,, zusammen mit der Dose Munition und dem Schalldämpfer. Die hätten die Waffe dann aus dem Tuch genommen, einer der beiden habe den Schalldämpfer aufgeschraubt und dann sei schon der ältere Mann gekommen. RA Klemke hat noch zwei Fragen: „Haben Sie nur auf die Waffe gestarrt oder haben Sie auch die beiden Uwes angeschaut?“, was S. verneint, und „Haben Sie sich dabei unterhalten?“ S. weiß das heute nicht mehr.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbricht an dieser Stelle für die Mittagspause.

Kurz nach 13.30 Uhr setzt Rechtsanwalt Olaf Klemke die Befragung fort: Wie lange S. die Waffe zuhause angesehen hätte? S. sagt, er wisse nicht mehr, „ob das unter 'ner Minute war oder mehr“. Nur das Tuch aufgeschlagen und kurz reingekuckt. Sonst habe er zuhause mit der Waffe nichts gemacht. RA Klemke fragt erneut zur Situation bei Wohlleben zuhause: „In der Wohnung, auf dem Fußboden, so hab ich Sie verstanden, wie ging die Besichtigung der Waffe da vonstatten“. S. kommentiert, das habe er alles schon gesagt. Seines Erachtens nach habe er die Waffe nicht in die Hand genommen. Die Munition, „etwas Päckchenmäßiges“, blieb auf dem Tuch liegen. Ob er diese Munition überhaupt gesehen habe? S.: „da war irgendwas dabei, 'ne Dose oder in Pappe, es war klar, dass das die Munition ist. Ich weiß nur, dass Munition dabei war“. RA Klemke verweist auf den 6. Verhandlungstag, da habe S. konkrete Angaben gemacht “20-50 Stück Munition“ (siehe Protokoll des 6. Verhandlungstages). S. sagt, er würde das so eingrenzen, vom Gefühl her, was RA Klemke kommentiert: „Wiedermal ein Gefühl, o.k. Aber außerhalb von Gefühlen, gibt es Beobachtungen, woran sie anknüpfen könnten?“ Entweder müsse er das gesehen haben, erklärt S., oder Sch. habe ihm das gesagt, deswegen wisse er, dass es nicht mehr als 50 waren und mehr als fünf.

RA Klemke fragt dann, ob Andreas Sch., wie von S. behauptet, tatsächlich schon beim zweiten Treffen davon gesprochen habe, dass die Waffe einen Schalldämpfer habe, was S. bestätigt. Am Anfang sei er sich da nicht ganz sicher gewesen, dann aber immer sicherer geworden, da er mehr darüber nachgedacht habe. Wie er das hervorgerufen habe, will RA Klemke wissen. Er sei spazieren gegangen, habe „immer versucht, mir das vor Augen zu holen (…) Schon in Karlsruhe oder noch früher, da hatte irgendwas nicht gestimmt, ich hatte ‚deutsche Waffe‘ abgespeichert und da kam mir irgendwann, dass es gar keine deutsche Waffe war“. Das mit dem Schalldämpfer sei dann „eine Erklärung“ gewesen. Als er in einer Vernehmung zum ersten Mal die Waffe sah, sei er „überrascht“ gewesen, was sich mehr auf die Größe der Waffe als auf den Schalldämpfer bezogen habe. RA Klemke will noch wissen, wo das „zweite Gespräch mit Sch.“ stattgefunden habe, in dem es um den Schalldämpfer gegangen sei. Draußen vor dem Laden habe er „abgespeichert“, sagt S., „oder gegenüber so 'ne Treppe hoch“.

Rechtsanwalt Klemke lässt sich dann zunächst vom Angeklagten Carsten S. nochmal die silberne Schreckschusswaffe beschreiben. „Am Griff war ne schwarze Plastikschale und etwas Schwarzes zum draufdrücken, wo man das Magazin rausnimmt.“ Dann kommt RA Klemke auf die „Waffe, die Sie abgeholt haben“ zurück: Ob Wohlleben das Magazin mal rausgenommen habe? Das weiß S. nicht mehr. Und zur Munitionsmenge hält RA Klemke S. vor, am 8. Verhandlungstag habe S. ausgesagt, „dass die beiden Uwes über 50 Schuss wollten“ Das wüsste er nicht, korrigiert S., er habe nur „möglichst viel“ und „irgendeine Eingrenzung“ abgespeichert, die mit dem „deutschen Fabrikat“ zu tun habe, „dass es da bessere Munition für gibt“. RA Klemke beharrt darauf, er habe „definitiv gesagt, dass die Uwes über 50 Schuss wollten“, was S. zurückweist: „Das wär‘ ja ein Ausschlusskriterium gewesen, wenn's weniger gewesen wäre.“ Diese Eingrenzung der Munitionsmenge „müssen die mir am Telefon gesagt haben“. Er habe über eine solche Eingrenzung hinsichtlich der bestellten Munition schon in vorherigen Vernehmungen berichtet, „vielleicht mal 20, 50, immer in diesem groben Bereich“. Da sei es um die gelieferte Munition gegangen, wendet RA Klemke ein. RA Klemke zitiert aus der Vernehmung am 6. 2. 2012, da stünde nur „Faustfeuerwaffe mit Munition“ im Protokoll. Und auch am 1. Februar sei nicht über eine solche Eingrenzung bei der Bestellung gesprochen worden. S. sagt, „ich hab das im Gefühl, dass klar war, dass es nicht nur zwei Schuss sein sollten“, es seien nicht die Vernehmungsbeamten gewesen, die die Bestellmenge derart eingegrenzt hätten. RA Klemke zieht das in Zweifel, zitiert aus dem Vernehmungsprotokoll vom 15. Februar 2012, da sei in einer Frage notiert „bei der Bestellung der Waffe einschließlich 50 Schuss Munition“. S. gibt an, „ich würde daraus schließen, dass ich vorher mal auf unter 50 eingegrenzt habe. In Sachen „bestellter Munition“ oder dem, „was tatsächlich da war“, fragt RA Klemke nach. „Was tatsächlich da war“, konkretisiert S.

Rechtsanwalt RA Klemke fragt erneut: „Wussten die beiden Uwes, als Sie nach Chemnitz fuhren, bereits, dass bei der Waffe ein Schalldämpfer war?“ S. kann das nicht mehr mit Sicherheit sagen, er schlussfolgere nur, dass er das, „als wir telefoniert haben“ gesagt habe. RA Klemke springt zurück zur Besichtigung der Waffe bei Wohlleben: „Sie haben ein Bild im Kopf, dass Wohlleben den Schalldämpfer aufgeschraubt hat mit Lederhandschuhen, richtig zitiert?“ S. bejaht. Bei der zweiten oder dritten Vernehmung habe er das geschildert, aber noch nicht in Karlsruhe. RA Klemke will wissen, ob er das von sich aus berichtet habe und S. sagt: „Ich hab versucht, das wieder herzuholen. Und der Herr [OSTA bei BGH] Weingarten hat auch gefragt: hat jemand Handschuhe getragen?“. Bis zur nächsten Vernehmung sei ihm „das auf jeden Fall bewusst geworden, dass da auch die Handschuhe dabei waren. Jetzt sei er sich sicher, dass Wohlleben Handschuhe getragen habe. Während oder nach der damaligen Vernehmung sei ihm das bewusst geworden, „da kam das. Das war so ne Idee“. RA Klemke legt nach: „Ist diese Idee bei ihnen selbst gereift oder hat da jemand nachgeholfen?“ Als S. sagt „die kam bei mir wieder hoch“ spottet RA Klemke „ganz alleine aus tiefsten Tiefen bei Ihnen hoch gekrochen“? Nach der zweiten Vernehmung sei das gewesen, sagt S., „ich habe gerade gesagt, dass der Herr Weingarten mir Stichworte gegeben hat. Und dann hab‘ ich nachgedacht und dann wurde mir das klarer“. RA Klemke fragt nach diesen „Stichworten“, ob er auch „Handschuhe“ vorgegeben habe? „Da müssten wir im Protokoll kucken“ schlägt S. vor, worauf RA Klemke zitiert „auf Frage, es kann möglich sein, dass Wohlleben dabei Handschuhe trug“. Auf erneute Nachfrage sagt S., dass er die konkrete Frage von Herrn Weingarten nicht mehr wisse.

Wie oft er die Waffe vor seiner Festnahme in den Medien gesehen habe, will RA Klemke nun wissen. „Bestimmt über 20 Mal“, sagt S., wobei er nicht gezielt nach den Bildern gesucht habe. Zuerst habe er noch die Assoziation gehabt, „das muss eine deutsche gewesen sein“.

Nach einer zehnminütigen „Beratungspause“, die Rechtsanwalt Klemke beantragt hat, setzt er kurz vor 14.30 Uhr die Befragung fort: Wie es im damaligen Freundeskreis bewertet worden sei, dass es sich um Bombenattrappen und um nicht zündfähiges Material gehandelt habe. S. sagt dazu, er wisse noch vom Christian Ka., der habe „das so runtergespielt“. Es sei so gewesen, als wenn denen was angehängt werden solle, dass es nicht so schlimm sei, wie was „der Staat draus machen würde“. RA Klemke fragt, ob es in Bezug auf die Taten eine „Hochstilisierung als Helden, positive Resonanz“ gegeben habe. Das habe er nicht in Erinnerung, antwortet S. Sie hätten nach dem Untertauchen nicht spekuliert, „das war einfach so“. Diese letzte Bemerkung von S. will RA Klemke nicht in Einklang bringen können, „mit der Bewertung, dass sie Mist gebaut haben“. RA Klemke trägt dazu aus dem Gutachten von Prof. Leygraf vor, da zitiere der Sachverständige auf die Frage „ob in der Szene nicht bewundernd geredet worden ist“ Äußerungen von S.: „eher in dem Sinne, was haben die sich jetzt da eingebrockt“. Er habe keine konkrete Erinnerung, sagt S. nun, er sei „erst zwei drei Monate zuvor in die Szene“ gekommen. Für ihn sei es nur so gewesen, „da sind jetzt drei weg“, in dem Stile, „dass sie Mist gebaut haben“ oder sich was eingebrockt haben. Oder es sei verniedlicht worden, „die ‚verschmorten Rohre‘ und dieser Kontext“.

Rechtsanwältin Nicole Schneiders fragt dann zu der von S. geschilderten Auseinandersetzung an der Haltestelle in Jena, ob ihm der Name des „Aussteigers“ wieder eingefallen sei, mit dem er gesprochen habe? Nein, sagt S. und auf Frage von RAin Schneiders, ob es Sven K. gewesen sei, „könnte sein, aber bin mir nicht sicher“. Jener Sven K., sagt Schneiders zu S., sei „im Zuge Ihrer Finanzermittlungen aufgefallen“. S. habe ihm 20 Euro in die JVA Tonna überwiesen. Ja, sagt S., dieser sei ein guter Freund, ins Gefängnis eingewiesen in Zusammenhang mit einer Hanfplantage. K. sei vor ihm aus der Szene ausgestiegen.

Rechtsanwältin Schneiders will dann wissen, wer bei einer Fahrt nach Rheinland-Pfalz zu einem -Kongress am 28. Oktober 2000 dabei war. S. zählt auf: Tina Sch., Matthias Lü., Matthias Kl., mehr kriege er jetzt aber nicht zusammen. Ob Bilder von dieser Veranstaltung gemacht worden seien? Ja, die habe er. Schneiders sagt, diese Bilder seien in den Akten enthalten unter der Ermittlung „Lochmühle“, zusammen mit dem Vermerk, diese seien laut Auswertung erst 2004 entwickelt worden. S. sagt, die Bilder habe er von Ronny A. geschenkt bekommen. Auf Bild 229, sagt Schneiders, posiere S. vor einer Bratwurstbude, „in relativ gelöstem Eindruck im Freundeskreis“. Ob er denn auf dem Kongress wirklich nur lustlos gewesen sei, nach seinem Ausstieg? Es sei schon lustig gewesen, gibt S. zu, aber bei den Referaten sei er „so gut wie nur noch draußen gewesen“. Das sei „eher so ein Gefühl“, aber er sei sich relativ sicher.

Nun fragt Rechtsanwältin Nicole Schneiders zum „Zeugenschutz“. Ob S. durch seine Aussage „auch persönlich für sich Gefahren gesehen“ habe? Ihm sei schon klar gewesen, sagt S., dass er Zorn auf sich ziehen werde: „Viele werden mich da als Verräter ansehen“. Schneiders kommt auf die JN zu sprechen, auf die vielen Aussteiger, ob K. oder A. oder anderen „irgendwann mal einem eine Gefahr passiert“ sei? S. sagt, er sei selber mal in der Situation gewesen, „wo ich umringt wurde: stimmt das, dass du schwul bist?“ Ralf Oe., der kein Aussteiger gewesen sei, habe gesagt, „lass den in Ruhe“. Ob er eine konkretere Gefahr sehe durch eine Aussage hier, im Unterschied zum Ausstieg, will Schneiders wissen, „wenn es denn eine gab“. Im Internet, sagt S., sei er ein, zwei mal auf Seiten gestoßen, ihm sei das an die Nieren gegangen, „was andere über mich recherchieren und schreiben“. Schneiders fragt S. anschließend noch zu den „Überwachungsmaßnahmen“, ob ihm der Kontakt durch Wohlleben und Kapke übertragen worden sei, weil er für sich selbst keine Überwachung befürchtet habe, was S. bestätigt. Allerdings habe er sich das Telefon aufgrund seiner Tätigkeiten für die JN kaufen lassen und weil er bei Demonstrationen kontrolliert worden sei. Ob er bei sich zu Hause zum Reden auch vor die Tür gegangen sei, fragt Schneiders? Eine solche Situation habe es kaum gegeben, er habe noch bei den Eltern gewohnt.

Rechtsanwältin Nicole Schneiders insistiert dann nochmal auf der Herkunft des Geldes für die Waffe: S. müsse ja aus den Akten inzwischen die Angaben von Ka. und Brandt über Geldsammlungen kennen, wieso er dann ausschließen könne, dass er das Geld nicht von Ka., Brandt oder gar G. bekommen habe. „Bei diesem Weg war der Herr Ka. oder der Herr Brandt nicht dabei“, sagt S., „es wurde mir nur gesagt, der Wohlleben soll sich um das und das kümmern“. Schneiders will wissen, warum S. heute Holger G. nicht erwähnt habe, als er gefragt worden sei, mit wem er über die drei gesprochen habe. Er habe, sagt S., das wohl vergessen, „die eine Situation, beim Lagerfeuer, wo er zu Besuch war aus Hannover, da bin ich mit dem Herrn G. in die Büsche gegangen“. Es sei dabei nichts übergeben worden und um „nix konkretes“ gegangen, da sei er „auch vom Gefühl her“ sicher. Ob ihn sein Gefühl schon mal betrogen habe? Ja, das sei ja normal, aber hier sei er sich relativ sicher.
Schneiders fragt, ob er und Herr Sch. als sie aus dem „“ herausgegangen seien, auch eine Überwachung befürchtet hätten. S. sagt, er gehe davon aus, eher als „mögliche Überwachung“. Die Frage von Schneiders, ob sie in der Jenaer Szene „gewisse Sicherheitsstandards“ eingehalten hätten, beantwortet S. wie folgt: „Ich hab‘ mit dem Herrn Wohlleben über die Drei nicht am Telefon gesprochen.“ Schneiders hakt nach, ob bei Veranstaltungen, bei denen Demonstrationsrouten oder dergleichen besprochen worden seien, die Telefone ausgeschaltet worden seien. S. sagt „Wüsste ich nicht. Ich war nie bei Treffen mit Demonstrationsrouten“. Auf Nachfragen erzählt S., wie Tino Brandt ihm gesagt hätte, er solle eine Demo anmelden – weil klar sei, dass diese eh‘ verboten würde. Aber sie sei dann gar nicht verboten worden, so dass Brandt sie wieder hätte absagen müssen. Die Anmeldung habe er, S., nicht selber geschrieben. Ob sein Zimmer daheim mal durchsucht worden sei, will Rechtsanwältin Schneiders wissen. S. erzählt von der einzigen Durchsuchung im August 2000 und dass seine Mutter schon mal rumgeschaut hätte, weil sie „halt dagegen war, wie ich damals drauf war“.

Schneiders will dann das Thema wechseln – und fragt zu S.‘ Fahrt mit Ralf Wohlleben zu Dr. Eisenecker [Goldenbow]. Ob ihm bekannt sei, warum nur Anwaltsvollmachten für Zschäpe unterschrieben wurden, jedoch nicht von Mundlos und Böhnhardt? S. kann sich das (in den Akten wohl so Beschriebene) nicht erklären, „denn ich hab‘ ja in Chemnitz bereits alle Drei unterschreiben lassen“. An das Gespräch mit Hans Günter Eisenecker habe er keine konkrete Erinnerung mehr. Weshalb Schneiders nachfragt, wieso die Erinnerung bei ihm in Teilbereichen wiederkomme, in anderen nicht? Sich an Gesprächsinhalte zu erinnern, sagt S., sei ganz schwierig. Von dem Tag wisse er nur noch, dass Eisenecker Wohlleben gefragt habe, ob es in Ordnung sei, dass er mit dabei wäre. Schneiders fragt noch über ein „anderes Bild“: die erste Wahrnehmung von Uwe Böhnhardt am Dart-Automat. S. sagt, er habe damals nicht gewusst, dass dies Uwe Böhnhardt gewesen sei, dieser sei ihm erst später vorgestellt worden. Eingeprägt habe sich ihm „wie er da steht in seiner braunen Uniform“.

Bei der EDV-Auswertung seien laut RAin Schneiders Bilder vom „Fest der Völker“ gefunden worden, wo S. nach seinem Ausstieg Personen betrachtet habe, u. a. Wohlleben. Er habe sich nur für die Personen interessiert, sagt S. Schneiders‘ Fragen, „Wie viele Nationen da teilgenommen haben“ und “wer der Organisator dieses Festes war“ kann S. nicht beantworten. Was er im Rahmen der „Rudolf Heß Aktionswoche“ in den Jahren vor 2000 im August gemacht habe? 1999 seien sie in Thüringen mit einigen Autos rumgefahren und hätten auf die Ansage eines Ortes gewartet. Er sei schließlich mit anderen in Erfurt angekommen, „da war keiner, außer Polizei, deswegen sind wir wieder gefahren“. 1998 habe es eine Spontandemo in Gotha gegeben. Sie hätten Transparente aufgehängt und Plakate geklebt, vermutlich „Rudolf Heß – das war Mord“. Er könne sich an zwei verschiedene Kampagnen erinnern, einmal Plakate in schwarz, einmal andere. Bei seiner Hausdurchsuchung seien solche Plakate gefunden worden, deswegen sei er in Vorbeugegewahrsam gegangen. Die SIM-Karte habe er in den Tagen darauf vernichtet. Hier hakt Schneiders nach, macht einen Aktenvorhalt, dass die SIM-Karte noch am 15.9. benutzt worden sei. S. erklärt: „das muss die SIM-Karte von Ihrem Mandanten [gemeint ist R. Wohlleben]gewesen sein, sicher nicht die, die auf Frau Anne L. ausgestellt war, sondern von jemand aus Apolda.“

RAin Schneiders schwenkt auf ein anderes Thema um: „Kennen Sie Maik St. aus Sonneberg?“ Er habe dort nur einen gekannt, den sie „Haribo“ nannten, sagt S. Schneiders verweist auf eine Sachakte, dort stünde „am 20.2.99 sollen THS-Angehörige Infostände der NPD in Sonneberg und Jena anmelden“ und unter anderem „Carsten S. in Jena und Maik St. in Sonneberg“. S. meint, dass das auf einen Vermerk des V-Mannes Brandt zurückzuführen sein dürfte, es gäbe keinen Zusammenhang von ihm zu diesem St.. Jeweils ohne Erfolg fragt Nicole Schneiders weiter: „Dann wissen Sie auch nicht, dass dieser Maik St. mal in Südafrika war“ und „Haben Sie mal mitbekommen, dass jemand aus der rechten Szene angeschossen wurde in Südafrika?“

Nach einer zehnminütigen Pause bezieht sich Schneiders auf bei S. aufgefundene Asservate, u. a. auf eine VHS-Kassette. Warum S. elf Fernsehbeiträge zu Themen aus dem rechten Spektrum (1998-2000) mitgeschnitten habe? Das weiß S. nicht mehr. Aber er habe Beiträge zu Demonstrationen aufgenommen, bei denen er zu sehen gewesen sei. Schneiders liest einige Beiträge vor: „MDR 98 ‚Rechtsruck bei der Jugend'“, „n-tv Talk in Berlin ‚rechte Übergriffe bei der Fußball-WM'“, „n-tv ‚Deutsche Hooligans'“, „ZDF Nachrichten ‚Demo Lübeck März 98'“. S. sagt, dies könne gut sein, aber er habe keine konkrete Erinnerung. Die bei der Asservatenauswertung festgestellte mp3-Datei „Der Kampf geht weiter“ der Gruppe „Tonstörung“ habe er für ein Kolloquium zur „Prävention von Rechtsextremismus“ im Studium heruntergeladen.

Schneiders fragt zudem zu einem abgespeicherten Zeitungsartikel der Zeitschrift „TERZ“. S. erinnert sich: „Das ist ein linkes Blättchen aus Düsseldorf, die haben einen Artikel über die Aussteigerproblematik geschrieben und mich auch mit vollem Namen genannt“. Jetzt will Schneiders Details wissen: „Hatten Sie mit der Zeitschrift Kontakt oder woher stammten diese Infos?“ Er hätte „Kontakt mit der Antifa“ gehabt, sagt S., dass da „NPD-Kreisvorsitzender“ stand und nicht „JN-Stützpunktleiter“ sei ein Fehler des Blattes gewesen.

Dann fragt Rechtsanwältin Nicole Schneiders: „Sagt Ihnen Nico Sch. was?“. Sch., an den sich S. nicht erinnert, sei in den Akten als „Straftäter rechts verzeichnet“, ein Bild von ihm von 2007 sei laut der Aktenlage bei S. gefunden worden. Schneiders liest noch aus den Akten vor „Nach einem Internetartikel (…) wird der Kasseler Club Bandidos der Kooperation mit Rechtsextremisten verdächtig. In dem Artikel wird der Musiker Nico Sch. erwähnt (…) zeitlicher Bezug zum Mord in Kassel“. Das sage ihm nichts, es könne jedoch sein, dass er nach einem Fernsehbeitrag bei google nach Sch. gesucht habe, „ob das ein Aussteiger ist oder nicht“. RAin Schneiders fragt zudem nach S.‘ Girokonto in den Jahren 1999/2000 und ob er einen Dispokreditrahmen hatte. Er habe einen solchen Kredit nie genutzt, auch nicht kurzzeitig, sagt S.

Anschließend übernimmt erneut Rechtsanwalt Olaf Klemke die Vernehmung: „Sie berichteten vorher von Internetseiten, in denen über Sie geschrieben worden ist und zwar nicht gerade freundlich. Was für Internetseiten sind das?“ Es habe nur zwei Artikel gegeben: „Ich kam auf eine Seite, so ‚rechts und schwul'“. Der andere Artikel sei der „Terz“-Artikel gewesen. RA Klemke nennt das Blatt ein „ja eher politisch links stehendes Medium“ und greift nochmal die darin enthaltene Information auf, dass S. Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Jena gewesen sei: „Sind Sie sicher, dass Sie nie NPD-Kreisvorsitzender waren in Jena?“. Er habe „hundertprozentig nie den Kreisverband organisiert“, das sei immer Wohlleben gewesen. RA Klemke verweist auf einen in einem Sachaktenordner enthaltenen Verweis auf eine Erkenntnismitteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 2.12.2011: „Da steht drin, dass Sie Kreisvorsitzender des KV Jena der NPD gewesen sein sollen. Und Sie seien am 20.5.99 sogar als Kreisvorsitzender bestätigt worden“. S. ist ratlos: „Ich kann's mir nicht erklären“.

Von Seiten der Nebenklage hat noch Rechtsanwalt Detlef Kolloge Fragen: „Sie haben hier von einem Gespräch berichtet mit Herrn Wohlleben, der erfahren habe, dass die Drei eine Waffe eingesetzt haben“ (vgl. 8. Verhandlungstag). Er habe nicht von „Dreien“ gesprochen, sagt S. dazu. Kolloge verweist darauf, dass ein solcher Überfall Gegenstand der Anklage sei, „allerdings zwei Jahre vor Übergabe ihrer Waffe“. S. kann das nicht beantworten. Kolloge sagt, die Reaktion “hoffentlich war das nicht meine Waffe“ spräche gegen einen Jahre zurückliegenden Vorfall. S. gibt zu, dass das alles nicht zusammenpasst. Aber neues sei ihm hierzu nicht eingefallen.

Nebenklage-RA Peer Stolle stellt nun einen Beweisantrag: Elf handschriftlich beschriebene, mit „Geburtstagspost“ überschriebene Blätter, die bei André Ka. gefunden wurden, in Augenschein zu nehmen und zu verlesen: Diese „Geburtstagspost“ stamme vom 24. 8. 1998, als „Herausgeber“ seinen „Wolle + Jana“ genannt. Darin sei u. a. ein Artikel über eine von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zerstörte Justitia-Statue enthalten, daneben Fotos der Drei. Unter der Überschrift „Kontaktanzeigen“ sei ein Foto von Uwe Mundlos zu sehen, im Text heiße es u. a. „sehr reiselustig, Kofferbauer, suche Lady, die mich daran hindert, ständig meine Koffer zu vergessen“. Zu einem Foto von Mundlos, G. und André Ka. heiße es „Bewerber für die neue Tankstelle für Gas am Ettersberg“ und „Weimar. Wir berichteten bereits über die Umgestaltung des KZs in eine Tankstelle für Gas.“ Auf einer Zeitungsseite stünde ein Artikel „Top-Terrorist schwört Rache“ über André Ka., bei dem eine „Todesliste gefunden worden“ sei „mit den Namen Ignatz Bubis, Joschka Fischer, Gerhard Schröder, Helmut Kohl“ (…) den er brutal ermorden wollte. Über Bubis heiße es u. a. „hakennasig und in seiner jüdischen ‚Ehre‘ gekränkt“ und zu Joschka Fischer: „kritisch geht er seinem Tod entgegen“. Ein Artikel handele von einer Demo für Andre Ka., „der plante, acht Menschen grausam zu ermorden“, „der THS plane die Ausführung der Morde“. Im Artikel „Kinder immer krimineller“ ginge es über „R.Wolle“, der auf einen „Neger geschossen“ habe. Die Beweiserhebung belege eine rassistische Weltanschauung von Wohlleben und seinem Umfeld und die Bereitschaft für terroristische Mittel bis hin zum Mord. Mehrere Monate nach dem Abtauchen von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sei das Beweismittel durch Wohlleben zumindest miterstellt worden. Andre Ka. gehöre nach Angaben von G. zu denjenigen in der Jenaer Szene, die sich ausdrücklich für den bewaffneten Kampf ausgesprochen hätten. Der Holocaust würde bagatellisiert, als Mittel würden ausschließlich gewalttätige und terroristische Methoden beschrieben. Ka. habe das Heft jahrelang aufbewahrt.

Bundesanwalt Diemer sagt „Dem Antrag treten wir natürlich nicht entgegen“, das Beweismittel sei ja bereits Aktenbestand. Rechtsanwalt Heer bittet um eine Gelegenheit zur Stellungnahme am nächsten Hauptverhandlungstag. Auch Rechtsanwalt Klemke kündigt eine Stellungnahme an. Für die Vertreter_innen der Nebenklage schließen sich u.a. die Nebenklage Yozgat sowie die Rechtsanwälte Hoffmann und Kuhn dem Antrag an.

Der Vorsitzende Richter Götzl erwähnt schließlich, er habe beim BKA „Vergrößerungen und Aufnahmen besserer Qualität“ der Videoaufnahmen der Überwachungskameras 1 und 6 in der Keupstraße in Auftrag gegeben. Ab 15.24 Uhr gebe es da Aufnahmen einer Passantin, bei der eine Ähnlichkeit mit Beate Zschäpe abgeklärt werden müssten. Götzl kündigt dann die Fortsetzung der Verhandlung am Dienstag, 15. Oktober an, u. a. mit einer Vernehmung von KHK Blumenroeter.

Die Sitzung endet um 15.53 Uhr.

Auf dem Blog NSU-Nebenklage der Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling heißt es zum Verhandlungstag:

„S. belastet Wohlleben massiv […] S.‘ Aussagen sind besonders glaubhaft, nachdem er durch seine Aussage im Prozess bereits einen weiteren Sprengstoffanschlag aufgedeckt hat. Dementsprechend erwarteten viele eine intensive Befragung durch die Verteidigung Wohlleben. Diese wurde der spannenden Situation aber nicht gerecht: Stundenlange Fragen, die S. zwar an den Rand seines Erinnerungsvermögens, zu keinem Zeitpunkt aber in Erklärungsnot brachten. Rechtsanwalt Klemke offenbarte aber, wessen Geistes Kind er ist. Mit der Frage „Sie sagten, der Mann Ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ offenbarte der Verteidiger seine ideologische Nähe zu den Angeklagten.“

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