Protokoll 118. Verhandlungstag – 4. Juni 2014

0

An diesem Verhandlungstag ging es mit der Beweisaufnahme zum Anschlag in der  Kölner Probsteigasse weiter. Im Mittelpunkt stand die bewegende Aussage der Geschädigten des Anschlags. Diese schilderte zunächst den Verlauf des Anschlags und ihre schweren Verletzungen. Dann berichtete sie von den Folgen des Anschlags für sie und ihre Familie und den Folgen. Sie schilderte auch, dass sie sich nach der Selbstenttarnung des NSU, als klar wurde, dass es sich um einen rassistischen Anschlag handelte, gefragt habe, was sie noch in Deutschland solle. Sie habe sich dann aber gedacht: „Jetzt erst recht!“ So lasse sie sich nicht aus Deutschland raus jagen.

Hinweis: Auf ausdrücklichen Wunsch der Geschädigten des Anschlags in der Kölner Probsteigasse und ihrer Familie verzichten wir in diesem Protokoll auf die Nennung der Namen der betroffenen Personen, auch in abgekürzter Form. Auch persönliche Details sind teilweise gekürzt.

Zeug_innen:

  • Daniel Q. (KK, Ermittlungen zur Christstollendose, Anschlag in der Kölner Probsteigasse)
  • Elke van O. (KOK, Zustand der Geschädigten, Anschlag in der Kölner Probsteigasse)
  • Nebenklägerin Anschlag in der Kölner Probsteigasse (Geschädigte)
  • Dr. Johannes Gu. (Behandlung der Geschädigten)
  • Dr. Rainer Ju. (Behandlung der Geschädigten)
  • Dr. Thomas Me. (Behandlung der Geschädigten)
  • Prof. Dr. Gerald Sp. (Behandlung der Geschädigten)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.51 Uhr. Anwesend sind, wie gestern, die Nebenkläger_innen aus dem Tatkomplex Anschlag in der Kölner Probsteigasse und die SV Peschel und Mölle.

Erster Zeuge ist Daniel Q. vom PP Köln. Götzl sagt, es gehe um Ermittlungen zu einer Dose. Q. sagt, er könne sich gut erinnern an diese Geschichte, weil sie ihn auch persönlich sehr beschäftigt habe. Er sei Ermittler beim Falschgeld gewesen und sei aufgrund des Attentats informiert worden, um das KK 13 zu unterstützen. Er sei am Tatort gewesen, habe das Bild der Verwüstung gesehen. Er sei auch im Krankenhaus gewesen und habe das Mädchen in der Schwerstverbrennungsklinik liegen sehen, das habe sich in der Seele eingeprägt, das werde er nie vergesse. Sie hätten damals hochmotiviert in jede mögliche Richtung ermittelt, seien jeder Spur nachgegangen, hätten jeden Grashalm umgedreht, um den Hintergrund zu beleuchten. Sie hätten das Umfeld der Familie auch untersucht, weil sie da ein persönliches Rachemotiv vermutet hätten. Er habe die „EK Probst“ über einen Zeitraum von 7 bis 10 Tagen begleitet, dann sei er wieder in die Falschgelddienststelle gegangen.

Er bittet Götzl, speziell zu fragen, worauf Götzl sagt, es gehe zunächst mal um die Ermittlungen zu einer Dose. Q. sagt, das LKA habe am Tatort Reste von einer Dose gefunden. Und über den Barcode sei dann der Hersteller in Rheinland-Pfalz ermittelt worden. Er sei dann an einem Sonntagmorgen zu dem Hersteller gefahren. Der Inhaber sei so nett gewesen, ihn am Sonntag zu empfangen. Dann habe der Inhaber ihm zwei bis drei Dosen als Vergleichsstücke übergeben. Und diese Dosen habe er dann auch der Dienststelle zur Verfügung gestellt. Götzl fragt, was Q. erfahren habe. Das sei eine größere Blechdose gewesen, antwortet Q. Was er damals von den Ermittlungen her gewusst habe, sei gewesen, dass sich in der Dose eine Bombe befunden habe, die zur Detonation gebracht wurde. Ein Mann habe Tage vorher den kleinen Laden dieser iranischen Familie besucht, gesagt, er könne nicht bezahlen, habe sein Portemonnaie vergessen, und den Korb mit der Dose zurück gelassen. Das sei eine glaubwürdige Geschichte an und für sich, das passiere jedem von uns, dass man etwas zurücklässt.

Zschäpes Verteidiger RA Heer unterbricht und sagt, er rege an, dass dazu wie immer zuerst der unmittelbare Zeuge gehört werde. Götzl sagt, es werde sich nicht vermeiden lassen, dass der Zeuge auch dazu berichtet. Q. fährt fort, dass die Tochter der iranischen Familie neugierig geworden sei, wird nun jedoch von Götzl unterbrochen, der sagt, Q. solle auf die Frage eingehen, es gehe um die Ermittlungen, die er getätigt hat. Diese Dose sei am Tatort gefunden worden, so Q., in mehreren Splittern, und er habe ein Vergleichsstück beschaffen sollen. Heer setzt an, sich zu beschweren und Götzl sagt, es gehe um den Ausgangspunkt der Ermittlungen. Heer erwidert, der Zeuge bekunde nicht, woher er das weiß. NK-Vertreterin RAin Lunnebach sagt, die Verteidigung wolle offensichtlich nicht hören, was dort passiert ist. Götzl: „Wenn es so weiter geht, werde ich gleich unterbrechen, damit sich die Gemüter beruhigen.“ Was ein Zeuge berichten kann, würden alle hier wissen, so Götzl. Q. sagt, er werde es kurz halten. Das sei gefunden worden, er habe ein Vergleichsstück besorgen sollen. Den Namen des Dorfes erinnere er nicht. Er habe den Inhaber am Sonntagvormittag oder -mittag getroffen, der habe ihm zwei bis drei Dosen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, um die Ermittlungen zu unterstützen.

Auf Frage sagt Q., die Ausmaße der Dose könne er nicht wiedergeben, aus der Erinnerung sei sie ungefähr 40, 50 cm breit, 20, 25 cm tief und 15 cm hoch gewesen. Es sei eine rote Stollendose aus Blech mit weißen Sternen drauf gewesen. An den Namen der Firma könne er sich heute nicht erinnern. Er habe letzte Woche alle Vermerke gelesen, er müsse auf die Akte verweisen. Götzl fragt, ob sich Q. nicht erinnern könne, was er letzte Woche gelesen habe. Q. sagt, er habe den Namen nicht präsent. Götzl fragt, was Q. von dem Vermerk noch in Erinnerung habe. Q. sagt, es sei ein simpler Auftrag für ihn gewesen. Götzl erwidert, er habe auch eine simple Frage gestellt. Auf Frage, wie man auf die Firma gekommen sei, wiederholt Q., sie hätten Reste der Dose gefunden, da sei ein Barcode drauf gewesen, vielleicht sei auf der Dose auch etwas vermerkt gewesen, so dass man auf den Hersteller der Dose kam.

Götzl sagt, es gebe einen Vermerk vom 20.1.2000, die Jahreszahl müsse wohl 2001 heißen, da stehe „Kaiser Backform GmbH, Diez/Lahn“. Q. verneint, sich an den Namen zu erinnern. Auch an den Namen seines Gesprächspartners erinnere er sich nicht. Götzl hält den Namen des Prokuristen der Firma vor. Q. sagt, er erinnere sich nicht. An weitere Unterlagen erinnere er sich nicht, wenn es welche gegeben hätte, hätte er sie im Vermerk niedergelegt. Götzl hält vor, dass ein Prospekt der Firma ausgehändigt worden sei, die Blechdose sei 40,5 mal 15,5 mal 9 cm groß und rot gewesen. Dann habe er das bekommen und mitgenommen, so Q. Auf Frage sagt Q., er habe gefragt, in welcher Stückzahl die Dose hergestellt wurde, weil sie den Vertriebsweg hätten aufklären wollen, und der Prokurist habe ihnen später Listen übergeben, wo sie bei einer Vielzahl von Geschäften in Köln nachgefragt hätten. Götzl hält vor, dass die Blechdosen aus China stammen, es sei ein Auslaufmodell, das bis Dezember 2000 vertrieben wurde, seit dem 1.8.2000 seien 13.329 Dosen vertrieben worden. Q. bestätigt den Vorhalt.

Götzl bittet Q., zu schildern, wie die Situation war, als Q. die Verletzte im Krankenhaus aufgesucht habe. Das Opfer habe in der Schwerstverbrennungsklinik im Merheimer Klinikum gelegen. Die Eltern seien auch dort gewesen. Er sei beauftragt worden, Lichtbilder von dem Opfer zu bekommen. Er habe damals auch mit dem Arzt gesprochen, der zugesichert habe, die Bilder für das Strafverfahren zur Verfügung zu stellen. Er sei an der Außenschleuse von der Klinik gewesen. Da sei ein langer Korridor, wo man von Zelle zu Zelle weiter wandert. Das Opfer habe auf einem Bett gelegen, sei fast völlig entkleidet gewesen, weil die Haut sich habe regenerieren müssen. Das Opfer sei verbrannt gewesen, aufgedunsen, habe blutende Verletzungen an Gesicht und Unterarmen gehabt. Er verneint, dass das Opfer ansprechbar war. Er könne mit Worten gar nicht beschreiben, wie das Opfer aussah, so Q. weiter. Er könne genauso gut sagen, sie sah aus wie ein Stück Grillfleisch. Es sei ein grauenhafter Anblick gewesen, es gebe keine Worte, um das zu beschreiben. Er habe als Polizeibeamter viel gesehen, aber das sei das Schlimmste gewesen.

Den Vorhalt, dass Q. am 19.1.2001 den Auftrag erhalten habe, das Opfer aufzusuchen, bestätigt der Zeuge. Götzl möchte wissen, welche ärztlichen Maßnahmen getroffen wurden. Das Opfer sei intubiert worden, so Q., an die medizinischen Maßnahmen könne er sich nicht mehr erinnern, er habe den Arzt gefragt, wie groß die Überlebenschancen sind. Der habe mit den Achseln gezuckt und gesagt, ich weiß es nicht, es ist schon heftig. Götzl verliest aus dem Vermerk, dass das Opfer in ein künstliches Koma versetzt worden sei, es besteht unter Vorbehalt keine Lebensgefahr, es gebe an Gesicht und Hals starke Anschwellungen, sie sei notbeatmet, voraussichtlich sei erst nach einer Woche selbstständiges Atmen möglich, es gebe keine Schädelfrakturen. Auf die Frage, ob Q. vom Arzt über Schnittverletzung Auskunft erhalten habe, sagt der Zeuge, er erinnere sich nicht.

Dann fragt OStAin Greger, ob er Kleidung sichergestellt habe, worauf Q. sagt, da müsse er auf die Akten verweisen. Götzl sagt, er müsse dann schon mal fragen, wozu das Aktenstudium gedient habe. Q. spricht davon, dass er viel Trouble gehabt habe, er sei auf einer kleinen Dienststelle und habe von Mo. (117. Verhandlungstag) drei dicke Ordner erhalten. RAin Lunnebach fragt, von wann bis wann Q. bei den Ermittlungen dabei gewesen sei. Götzl sagt, die Frage sei beantwortet, der Zeuge habe von 7 bis 10 Tagen gesprochen. Es entwickelt sich eine kurze Auseinandersetzung zwischen Götzl und Lunnebach, in der Lunnebach sagt, sie habe den Eindruck, Götzl habe die Ungeduld der Verteidigung übernommen. Dann fragt Lunnebach Q., ob der die Spurenakten mit bearbeitet habe, was der verneint. Er habe auch Hausbewohner befragt, so Q., sie seien ganze Häuser abgegangen. Auf die Frage, ob sie dabei das Phantombild benutzt haben, sagt Q., die Frage könne er nicht beantworten, das Bild sei erst nach dem Anschlag erstellt worden, es könne durchaus sein, dass sie das bei der Begehung mitgeführt haben. Auf Frage sagt Q., wenn sie Fahndungsplakate dabei hatten, dann hätten sie das auch verteilt oder aufgehangen.

Lunnebach fragt, ob in Q.s Gegenwart diskutiert wurde, ob die Ermittlungen an die Mordkommission abzugeben gewesen wären. Daran könne er sich nicht erinnern, antwortet Q., das sei für sie zu dem Zeitpunkt auch nicht vorrangig gewesen. Entscheidend seien die ersten 24 bis 36 Stunden, bis dahin müsse alles Mögliche gesichert und gesammelt werden. In der Phase sei es irrelevant, wer das bearbeitet. Der SV Peschel fragt, ob Q. noch Verletzungen in Erinnerung habe, die er selber gesehen hat außer den Verbrennungen. Q. nennt Verletzungen an den Unterarmen. Ihn habe die Frage beschäftigt, wie kann das Opfer verletzt worden sei, wie hat der Vorgang stattgefunden, welche Verletzung resultiert. Er meine sich zu erinnern, mit dem Arzt gesprochen zu haben, wo der Eingangs- und Ausgangskanal der Splitter war. Er müsse auf die Bilder verweisen. Die Verletzung die in Erinnerung geblieben sei, sei wirklich die verbrannte Haut.

Dann wird die Zeugin Elke van O. vom PP Köln vernommen. Götzl sagt, es gehe um den Zustand der Verletzten. O. sagt, sie seien nach dem Anschlag immer wieder im Krankenhaus. Sie selbst sei am 21.2. dort in der Klinik gewesen, um zu hören, ob die Zeugin vernehmungsfähig ist, der anwesende Arzt habe mitgeteilt, dass die Verletzte nicht vernehmungsfähig ist, dass sie zwar nicht mehr beatmet wird, aber unter Schmerzmitteln stehe. Sie selbst habe die Geschädigte im Krankenhaus nicht gesehen, sie habe sie dann erst im März zu Hause vernommen. Götzl hält den Vermerk zum 21.2. vor, den O. bestätigt. Dann hält Götzl vor, die Vernehmung sei am 5.3. gewesen und fragt zum Zustand der Geschädigten. Sie seien zu der Familie nach Hause gefahren, so O., die Geschädigte habe noch Narben im Gesicht gehabt und einen etwas starren Blick. Die Hände hätten gezittert. Die Geschädigte habe gesagt, das würde noch von der Explosion herrühren, sie würde sich aber gut fühlen soweit und könne eine Aussage machen. Den Eindruck habe sie auch gehabt, die Geschädigte habe klar gesprochen und spontan geantwortet. Götzl hält diese Angaben nochmal aus einem Vermerk vor. Auf Frage sagt O., die Geschädigte habe nicht viele Gesichtsausdrücke gehabt, nur als sie nach dem Motiv gefragt hätten, da habe sie angefangen zu weinen.

RAin Lunnebach fragt nach O.s Rolle im Verfahren und O. sagt, am Anfang habe sie Ermittlungen getätigt, im weiteren Verlauf die Aktenführung mitbearbeitet. Den Abschluss habe Mittler der StA mitgeteilt. Lunnebach sagt, da stehe aber auch O.s Unterschrift, und fragt nach der Führung von Spurenakten. RA Heer unterbricht und sagt, bei Lunnebach seien fast keine Fragen zulässig. Lunnebach sagt, das sei doch albern, es sei offensichtlich, dass die Verteidigung stören wolle. Heer: „Was fällt Ihnen eigentlich ein?“ Lunnebach sagt, man wolle etwas von der Zeugin hören, nicht von Heer. Götzl bittet Lunnebach, die Frage umzuformulieren. Lunnebach sagt, sie wolle sich nicht an Formalitäten aufhalten, sie mache Vorhalte, um zum Kern zu kommen, die Verteidigung wolle stören. Nun beschwert sich Wohllebens Verteidiger Klemke, aber Götzl sagt, er habe ihm nicht das Wort erteilt, wenn es schon um Formalitäten gehe. Dann sagt Klemke, die Äußerung sei respektlos, man verhandele nach der StPO, das vermisse er bei Lunnebach. Seine Stellungnahme beendet Klemke wie so oft mit: „Danke.“

Nach Aufforderung Götzls formuliert Lunnebach die Frage um: „Können sie sich an die einzelnen Spuren erinnern, die sie bearbeitet haben?“ O.: „Welche?“ Lunnebach nennt den griechischen Kulturverein (siehe 117. Verhandlungstag). Es habe eine Spur gegeben, so O., dass im selben Gebäude oder nebenan dieser Kulturverein untergebracht sei. Es sie die Frage gewesen, ob der möglicherweise Ziel des Anschlags war. Zum möglichen Motiv sagt O., das wäre möglicherweise politisch motiviert gewesen, die Spur habe so leider keine Erkenntnisse ergeben. Lunnebach sagt, der „Kölner Stadtanzeiger“ habe zwei Tage nach dem Anschlag berichtet, dass in alle Richtungen ermittelt werde, auch in Richtung eines ausländerfeindlichen Motivs, und fragt, ob das etwas wäre, was in diese Richtung fiele. O. sagt, sie wolle das nicht beurteilen, die Spur sei ein mögliches Ziel gewesen, sie könne das schlecht bewerten. Lunnebach fragt, ob O. selbst den Gedanken verfolgt habe, dass es sich um einen ausländerfeindlichen Anschlag handeln könne. Es habe keine Hinweise darauf gegeben, so O., und woran sie in erster Linie gedacht habe, sei gewesen, den Täter zu ermitteln, das sei so das vorrangigste Ziel gewesen. Lunnebach sagt, dann müsse man ja eine These haben, um das zu tun, ob es im Gespräch mit Kollegen mal das Thema ausländerfeindlicher Anschlag gegeben habe. Das habe es sicher mal gegeben, so O., aber im Einzelnen erinnere sie das jetzt nicht mehr. O. verneint, Kontakt mit dem Staatsschutz gehabt zu haben. Sie verneint, dass Mittler Kontakt gehabt habe, zumindest sei sie nicht dabei gewesen. Kontakt zum VS gehabt zu haben, verneint O. ebenfalls. RAin Clemm nennt einen Auswertungsbericht des BKA über Tatmittelvergleich, der laut Akte dem Bericht von Tr. (vgl. 117. Verhandlungstag) beigelegt sei, der finde sich aber nicht in den Akten, die sie erhalten hätten. Clemm fragt, ob O. in Erinnerung habe, ob das Auswertungsergebnis diesem Bericht anhing. Das verneint O. Clemm sagt, im Auswertungsergebnis des BKA seien mehrere Hinweise auf Verwendung von Sprengmitteln bei anderen Anschlägen und fragt, ob insofern weitere Ermittlungen angestrengt und diesbezüglich weitere Spurenakten angelegt worden seien. O. sagt, das wisse sie nicht mehr. Die Einvernahme endet um 10.45 Uhr.

Nach einer Pause folgt die Einvernahme der Geschädigten des Anschlags in der Probsteigasse. Sie ist heute Anfang 30 und Nebenklägerin im Verfahren [s. Hinweise oben]. Ihre Vertreterin RAin Lunnebach nimmt neben der Zeugin Platz. Götzl bittet die Zeugin vom 19.1.2001 zu berichten. Sie berichtet, dieser Weihnachtskorb mit dieser Geschenkdose sei in der Weihnachtszeit abgegeben worden. Sie sie am 19. zufällig im Laden gewesen, der Korb habe hinten herumgelegen, sie sei einige Minuten alleine in dem Raum gewesen, sei neugierig gewesen und habe sich gefragt, was sich in der Kiste befindet. Sie habe die Dose dann leicht aufgemacht, eine blaue Campinggasflasche gesehen. Sie habe sich nichts gedacht, habe keine Zündvorrichtung gesehen und es wieder zugemacht. Dann sei sie um den Schreibtisch herum gelaufen, habe sich gebückt um etwas zu suchen. Dann habe es eine Explosion gegeben, einen lauten Knall, helles Licht. Und dann sei alles dunkel. Ihr sie bewusst gewesen, dass das eine Explosion sein muss. Sie habe gedacht, dass sie vielleicht an den Korb gekommen ist, dass die Gasflasche vielleicht runter gefallen ist. Sie habe dann  dann auf dem Boden gelegen, habe Schmerzen gehabt, habe nichts sehen könne, weil die Augen durch die starken Verbrennungen zugeklebt gewesen seien. Sie habe erstmal nicht atmen können, nicht schreien, nicht reden. Es habe einige Sekunden gedauert, bis die Eltern habe rufen können. Erst sei die Mutter gekommen, die habe sie nicht raus tragen könne, dann sei der Vater gekommen und die beiden hätten sie dann nach draußen getragen durch den Laden und hingelegt. Dann seien über den benachbarten Kiosk Rettungswagen und Feuerwehr alarmiert worden. Die seien zügig eingetroffen und sie sei wegen  starker Schmerzen sediert worden. Dann habe sie, bis sie aus dem Koma aufgewacht sei, keine Erinnerung mehr.

Götzl fragt, wann die Zeugin die Dose das erste Mal gesehen habe. Sie antwortet, die Dose habe in dem Korb gelegen. Als die Dose abgegeben wurde, habe ihre Mutter die ein bis zwei Tage später nach hinten gebracht in den Aufenthaltsraum, wo sie sich aufgehalten hätten nach der Schule. Da habe sie nachgefragt, wo die Dose herkommt. Ihr sei erzählt worden, ein Mann habe einkaufen wollen, der habe die Dose verschenken wollen und im Laden vergessen und sei nicht wiedergekommen. Sei sei nicht die einzige gewesen, die kurz davor war das zu öffnen. Ihre Eltern haben gesagt, das gehört uns nicht. Sie sei damals wenig im Laden gewesen, am Freitag, 19.1., sie sie nur zufällig da gewesen. Es habe sie einfach interessiert, was in dieser Dose ist: „Und dann war es die Bombe.“ Götzl möchte wissen, ab wann die Dose im Laden gelegen hat. Nach Abgabe des Korbes sei der gleich nach hinten geschoben worden, am Tag danach, Mitte Dezember, das sei ca. 1 Monat vorher gewesen, da sei der Korb in den hinteren Bereich gebracht worden, damit er nicht stört. Einen bis anderthalb Monate habe die Bombe in dem Raum gestanden, wo es jederzeit zur Explosion hätte kommen können.

Zu ihrer eigenen Position zum Zeitpunkt der Explosion sagt die Zeugin, das sei ein großer Schreibtisch im hinteren Bereich des Raumes gewesen, ein massiver Stahlschreibtisch, dahinter sei eine Art Couch gewesen. Auf dem Schreibtisch in der rechten hinteren Ecke habe die Dose gestanden. Sie habe erstmal davor gestanden, habe nur ganz leicht geöffnet, es sei nicht sofort zur Explosion gekommen. Sie sie vom vorderen Bereich nach hinten zur Sitzgelegenheit gegangen. In Schubladen seien da private Dinge gewesen, sie habe einen Spiegel gesucht. Ihr Kopf sei auf Höhe Schreibtischkante etwas nach rechts gedreht gewesen. Es habe Sekunden bis zur Explosion gedreht, sagt sie auf Frage, fünf bis zehn Sekunden, Gott sei Dank, ausreichend Zeit um einen Abstand von einem Meter zu bekommen und sich nach unten zu bücken. Auf Frage, wer noch zugegen war, sagt die Zeugin, sie sei an dem Morgen mit ihren Eltern und ihren beiden Geschwistern in den Laden gefahren. Ihr Zwillingsbruder habe in die Schule gemusst, der sei nicht mehr da gewesen. Schwester und Mutter seien im vorderen bzw. hinteren Ladenbereich gewesen, der Vater habe draußen Obst aufgebaut. Es sei zufällig gewesen, wo der Laden noch nicht auf hatte, eine Stunde später wären mit Sicherheit viele Schüler, 10, 15, bis zu 20 Personen, gleichzeitig im Laden gewesen.

Auf Frage sagt sie, es kurz vor der Schule, kurz vor 7 ungefähr, zur Explosion gekommen. Sie habe kurz mitgeholfen, um dann in die Schule zu gehen, die um 8 Uhr gewesen wäre. Der Laden hätte zwischen halb Acht und halb Neun geöffnet. Götzl fragt nach der Position der Schwester. Die sei im vorderen Kassenbereich gewesen, so die Zeugin, an der hinteren Wust-Käse-Theke, davon etwa 1 Meter entfernt, vom Büroraum nur durch den kleinen Flur getrennt, zwei bis drei Meter. Götzl bitte die Zeugin, zu ihren Verletzungen zu berichten, sie sei ja auch selbst Ärztin, es gehe auch um psychische Folgen, auch für die Familie. Sie wolle ausholen, so die Zeugin, was sie schon bei der Explosion wahrgenommen habe. Ihr sei schon im ersten Moment bewusst gewesen, dass die Augen sozusagen zugeschmolzen sind, sie habe sie mit aller Kraft nicht mehr aufgekriegt. Haare und Gesicht seien verbrannt gewesen, das habe sie gespürt. Sie sei anderthalb Monate im künstlichen Koma gewesen und auch eine Lungenentzündung bekommen, durch die Intubation. Dann sie die Phase des schrittweisen Aufweckens aus dem Koma gekommen, wo sie abschnittsweise Sachen mitbekommen habe: Die Eltern hätten ihr Briefe vorgelesen von Freunden: Da habe sie bewusst wahrgenommen, was passiert ist. Sie habe kurz vor dem Abi gestanden und ihr sei bewusst geworden, dass das erstmal nicht  klappen wird. Sie habe gewusst, dass es schlimm aussieht, habe es aber nicht einschätzen können. Sie habe sich das erste Mal ein paar Wochen später im Spiegel gesehen. Sie sei nur erschrocken gewesen, sie sei blau und grün gewesen, habe Schnittwunden im ganzen Gesicht gehabt, keine Haare mehr, das sei das Schlimmste für sie gewesen. Wegen dem Bruch der Augenhöhle habe es zum Glück keine Probleme gegeben. Beide Trommelfelle seien zerfetzt gewesen, das sei operiert worden. Es habe viele Narbenkorrekturen gegeben. Schwarzpulver sei im ganzen Gesicht verteilt gewesen, das führe zu „Schmutztätowierungen“. Es seien 10, 20, 30 Lasersitzungen erforderlich gewesen. Einiges sei noch sichtbar, wenn sie abgeschminkt sei. Es würden auch Narben bleiben, „mit denen ich leben muss und kann“.

Sie glaube, dass sie ungefähr Mitte März gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen habe. Sie sei lange Zeit auf der Intensivstation gewesen, wo sie sediert gewesen sei, starke Schmerzmittel bekommen habe. Deren Wirkung sei ja, wie schon Frau O. gesagt habe, sichtbar gewesen. Sie habe Entzugserscheinungen nach dem Absetzen gehabt. Sie sei körperlich stabil genug gewesen, um nach Hause zu gehen. Die Anfangszeit zu Hause sei schwierig gewesen, sie habe viele Dinge nicht alleine tun können, habe keine großen Strecken laufen können. Sie habe lange Physiotherapie gehabt, um dann 50, 100 Meter bewältigen zu können. Sie sei lange zu Hause gewesen, sei isoliert gewesen. Ihr Freundeskreis sei viel bei ihr gewesen, die Eltern seien immer bei ihr gewesen. Sie habe nette Lehrer gehabt, die hätten ihr angeboten, das Abitur noch in dem Jahr nachzuholen, das habe sie dann im November machen können. Dann seinen weiteren Krankenhausaufenthalte gekommen, ärztliche Behandlungen, Operationen am Ohr, Narbenkorrekturen, über Jahre Laserbehandlungen. Irgendwann habe es für sie weitergehen müssen. Sie habe angefangen, zu studieren. Es sei nicht einfach gewesen, wenn man in die Öffentlichkeit geht: „In der Öffentlichkeit sieht es dir jeder an.“ Das sei das Schwierigste für sie gewesen. Dann habe sie Chance gehabt, zusätzlich Medizin zu studieren und sei dann von Köln weggezogen, um auch Abstand zu allem zu gewinnen.

Götzl fragt, was zum heutigen Zeitpunkt an Folgen geblieben ist, und was bleiben wird. Äußerlich seien es Narben im Gesicht, sagt die Zeugin. Vergessen habe sie eben noch die Einsprengungen durch Splitter, es seien multiple Fremdkörper, Holzsplitter, in den Kiefer eingedrungen, die seien dann auch immer wieder durch den Kieferchirurgen entfernt worden. Aber es gebe immer noch Fremdkörper im Kieferbereich, wo sie ganz gut damit umgehen könne. Das Hörvermögen sei reduziert, damit müsse und könne sie leben, das habe sie integriert in ihr Leben. Die offensichtlichen Verletzungen im Gesicht seien am schwierigsten. Das sei immer noch das Schwierigste für sie. Sie habe einen starken Familienrückhalt gehabt und Freunde, die bis dato hinter ihr stehen würde. Auch von der Schule und Lehrern aus, die hätten so häufig geholfen. Das habe es ihr ermöglicht, das psychisch einigermaßen unbeschadet zu überstehen und ihr Leben fortzuführen.

Götzl fragt zum Ermittlungsverfahren, ob sie Überlegungen angestellt habe, wer verantwortlich sein könnte. Beim Ermittlungsverfahren gebe es zwei Abschnitte, sagt die Zeugin, den von damals und den von jetzt. Damals sei sie lange Zeit nicht involviert gewesen. Frau van O. habe ja berichtet, dass sie erst relativ spät habe vernommen werden können. Was sie mitbekommen habe über die Eltern sei, dass die Polizei einen rechtsradikalen Hintergrund ausgeschlossen habe. Sie, die Familie, hätten überlegt, ob es einen rechtsradikalen Hintergrund geben könne, das hätten die sicher ausgeschlossen. Beim iranischer Geheimdienst sei ihnen, der Familie, klar gewesen, dass das nicht sein kann, weil es keine Bezüge zu politischen iranischen Richtungen geben. Es sei dann einfach abgeschlossen worden. Die hätten gesagt, dass sie davon ausgehen, dass es ein Einzeltäter war, sie sei ein Zufallsopfer, es gebe keinen Bezug zu ihr. Das habe die Polizei gesagt, sie, die Familie, hätten keine Akteneinsicht gehabt. Sie seien auch sicher naiv gewesen, dass sie keine Anwälte eingeschaltet haben. Wenn sie sich dann die ganzen Ermittlungen anschaue, sei sie geschockt, wie das abläuft. Man müsse nur sagen, ich war es nicht, habe nichts damit zu tun, und damit sei Ende. Es werde ein Vermerk geschrieben und dann werde es abgeschlossen. Im Hinblick darauf, dass es ein Einzeltäter ohne Bezug zu ihr gewesen sein solle, habe sie gut abschließen können. Bis dann dieses Bekennervideo, was die Angeklagte verschickt habe, bei Spiegel TV gekommen sei und sie den Laden wiedererkannt hätten Da habe sie unter Schock gestanden.

Sie sei bis dahin davon ausgegangen gegen sie als Menschen aufgrund ihrer Herkunft gebe es keine Bezüge. Dann sei jemand von der Kripo gekommen, die auch nichts hätten sagen wollen, sondern nur vor der Presse hätten warnen wollen. Erst einen Monat später sei sie zur Vernehmung vorgeladen worden, auch da sei ihr nichts gesagt worden, was die Ermittlungen betrifft. Auf ihre Frage, wie man eine akute Gefahr ausschließen kann, sei ihr gesagt worden, dass es keine Hinweise dafür gibt. Das könne sie nicht nachvollziehen, auch aufgrund der ganzen Ermittlungsfehler. Nach ihrer Vernehmung habe es keinen polizeilichen Kontakt gegeben, dann hätten sie erst spät Akteneinsicht bekommen über die Anwältin, die Informationen habe sie sich über die Medien zusammensuchen müssen. Es habe sich die Frage gestellt, ob Hinweise aufgefunden wurden, die auf die Familie persönlich hinweisen. Es sei nicht klar, ob es zusätzliche Helfer gibt, die noch frei herumlaufen. Das sei nicht einfach. Keiner der Anwesenden könne ihr garantieren, dass es nicht noch zusätzliche Leute gibt, die am nächsten Tag vor der Tür stehen. Vorgestern sei ihre Garagentür geöffnet gewesen, wo eigentlich keiner heran komme, da denke sie sofort, wer war das. Sie habe sich gebückt, unter dem Auto gesucht, ob eine Bombe platziert ist. Das seien Auszüge aus ihrem Alltag, um zu zeigen: „ganz abgeschlossen ist es nicht“.

Götzl fragt zu den Folgen für die Eltern. Die schlimmste Zeit für die Eltern sei gewesen, so die Zeugin, als sie im Krankenhaus lag. Das Kind so verletzt da liegen zu sehen, sei für keine Eltern einfach. Als ihre Eltern sie raus getragen hätten, seien die herumgelaufen, hätten nur nach Hilfe gerufen. Die lange Zeit im Krankenhaus seien ihre Eltern die ganze Zeit an ihrer Seite gewesen. Der Laden sei bis auf den Grund zerstört gewesen, habe renoviert werden müssen. Ihr Vater habe versucht, den Laden wieder aufzubauen, um den Lebensunterhalt zu sichern, für die Familie mit vier Kindern in Ausbildung. Das sei aber nicht mehr möglich gewesen, weil ihre Mutter den Laden nicht mehr habe betreten können, es abgelehnt habe, dort noch einmal zu arbeiten, und der Vater habe es nicht alleine geschafft. Der Laden habe dann verkauft werden müssen.

Auf Frage nach dem finanziellen Schaden spricht die Zeugin von zigtausend Euro. Es sie nicht nur der akute Schaden an der Einrichtung, sondern eher die Folgeschäden, die fehlenden Einnahmen. Der Laden sie die Haupteinnahmequelle der Familie gewesen. Der konkrete Schaden hätte vielleicht noch kompensiert werden können, aber wenn die Einnahmen wegfallen und man steht vor dem Nichts, dann sei das der eigentliche Schaden. Götzl fragt nach den Konsequenzen für die Geschwister. Die seien am Anfang immer wieder vernommen worden, sagt die Zeugin. Das sei sehr unangenehm für sie gewesen. Es sei auch schwer gewesen, die Schwester so schwer verletzt zu sehen. Körperliche oder psychische Schäden direkt daraus hätten die nicht erlitten. Aber der Tatbestand, jetzt im Nachhinein auch zu wissen, es gibt wirklich Menschen, die dich wegen deiner Herkunft so in dem Maße attackieren, angreifen und letztendlich versuchen umzubringen, das setze einem zu, vor allem, wenn  man hier aufgewachsen ist. Sie seien hier aufgewachsen, hätten hier akademische Abschlüsse gemacht, deutsche Freundeskreise und dann sehe man das in dem Video. Die Zeugin nennt die Stelle einer früheren Version des NSU-Videos, wo auf den Anschlag und sie als Opfer Bezug genommen wird, dass sie nun sehe, „wie wichtig uns die Erhaltung der deutschen Nation ist“ (vgl. 43. Verhandlungstag). Die Zeugin sagt: „Das ist traurig für mich, traurig für meine Familie, schade.“

Götzl fragt, ob ihr Vater mal eine Beschreibung der Person gegeben habe. Sie müsse sagen, so die Zeugin, nicht in der Anfangszeit, wo sie frisch erwacht sei. Da hätten ihre Eltern versucht, das Thema fernzuhalten. Dann sei natürlich darüber gesprochen worden. Unklar sei gewesen sei, wer es getan haben könnte. Sie selbst habe den nicht gesehen, sie könne keine Beschreibung abgeben, nur wiedergeben, was der Vater berichtet hat. Es sei ein junger Mann gewesen, um die 30 plusminus ein paar Jahre, etwa 180 cm, schlank, wahrscheinlich Deutscher, er habe keinen Akzent gehabt, weißes Hemd, blaue Jeans, längere Haare, übers Ohr, leicht gewellt und blond, markantes, knochiges Gesicht. Jedenfalls sei er nicht auffallend gewesen, müsse man leider sagen. Götzl fragt, wer bei der Abgabe noch zugegen gewesen sei. Das sei erstmal definitiv ihr Vater gewesen, sagt die Zeugin, und ihre Schwester sei auch im Laden gewesen. Die sei hinten im Büroraum gewesen, habe dort Hausaufgaben gemacht, sei kurz nach vorne gegangen und habe den Täter auch kurz wahrnehmen können. Dann habe ein anderer Zeuge den Mann gesehen. Der habe eine ähnliche Beschreibung abgegeben wir ihr Vater. Der Zeuge habe beschrieben, dass der Mann ein paar Wochen später rein gekommen sei und gewartet habe, bis ihr Vater nicht da gewesen sei und dann sei der selbst nach hinten gegangen, wahrscheinlich um zu gucken, warum die Bombe noch nicht explodiert ist. Es gebe eine weitere Zeugin, die meint, den Mann gesehen zu haben und auch eine ähnliche Beschreibung auch abgegeben habe.

Götzl fragt, warum die Zeugin eben von „Geschenk“ gesprochen habe. Sie sagt, das habe so ausgesehen, es sei ein Weihnachtsmotiv mit Sternchen gewesen, das nehme man, um Kekse, Plätzchen oder Alkoholflaschen zu verschenken, habe sie angenommen. Der habe ja auch erwähnt, dass das ein Geschenkkorb sei und er noch Lebensmittel aussuchen wolle. Sie verneint, das sonst Verpackung um die Dose gewesen sei. Götzl hält vor, dass die Zeugin am 5.3.2001 angegeben habe, dass sie sich erinnern könne, dass da noch ein Geschenkband um die Dose herum war. Da könne sie sich heute nicht mehr dran erinnern, antwortet die Zeugin, sie könne es sich aber nicht vorstellen, weil es umständlich wäre, das Band zu entfernen und die Dose zu öffnen. Sie meine sich zu erinnern, dass es ganz einfach war, die Dose zu öffnen. Sie verneint, den Deckel ganz aufgemacht zu haben. Das sei nur ein Spalt gewesen, vielleicht 1 cm. Für sie habe es nach einer Campinggasflasche ausgesehen, die man zum Kochen nimmt, aber sie habe keine Zündvorrichtung gesehen. Ihr erster Gedanke sei gewesen, was für ein komisches Geschenk. Wenn sie das gewusst hätte, hätte sie, so die Zeugin, noch raus laufen und die anderen mitnehmen können. Götzl macht dann noch einige Vorhalte aus einer Stellungnahme der Zeugin zu medizinischen Fragen und stellt Fragen zum späteren Studium.

NK-Vertreter RA Daimagüler fragt die Zeugin, ob sie nach dem was geschehen ist, nach dem was sie zwischenzeitlich erfahren habe, jemals erwogen habe, Deutschland zu verlassen. Darauf sagt die Zeugin, als das Video veröffentlicht worden sei, wo man mitbekomme, dass man wegen seiner Herkunft, weil man im Iran geboren wurde, so angefeindet wird, da sei der erste Gedanke gewesen, was sie jetzt noch hier solle, wenn das die Absicht sei. Sie habe sich soviel Mühe gegeben, sei ein Muster an Integration. Wenn man sogar Leute wie sie bekämpft: „Was soll ich dann hier?“ Aber das sei die Absicht der Leute gewesen. Dann sagt sie, dass sie hier zu Hause ist, sie werde ihr Leben hier fortführen: „Jetzt erst recht.“ So leicht lasse sie sich sicher nicht aus Deutschland raus jagen. RA Erdal fragt, ob ihre Mutter nach dem Bekennervideo ihr etwas über Beate Zschäpe erzählt habe. Die Zeugin sagt, in dem Zeitraum, wo die Dose abgegeben wurde, sei ganz auffällig gewesen, dass eine Frau in den Laden gekommen sei, die vehement darauf bestanden habe die Toilette zu benutzen. Das sei die einzige Möglichkeit um aus dem Geschäftsraum Einblick in den hinteren Raum zu haben. Ihre Mutter habe das zuerst abgelehnt, sie habe sich dann nach einiger Zeit überreden lassen, weil die Frau sich nicht abweisen ließ. Sie habe die Frau dann nach hinten in den Bereich gelassen. Im Rahmen der ersten Ermittlung sei ihrer Mutter das nicht so aufgefallen, aber als raus gekommen sei, dass bei dem Kern von drei Leuten eine Frau dabei war, sei ihr das auffällig vorgekommen. Ihre Mutter könne sich nicht hinstellen und sagen, dass das Zschäpe war, aber mit Sicherheit, dass es ähnliche Züge gewesen seien. Auffällig sei auch gewesen, dass es kurz vor Abgabe des Korbes Anrufe beim Vermieter gegeben habe, diesen Laden auf keinen Fall weiter an Ausländer zu vermieten.

Dann fragt der SV Peschel die Zeugin, ob sie sicher sagen könne, dass sie nicht bewusstlos war. Sie antwortet, sie könne hundertprozentig sicher sagen, dass sie nicht bewusstlos war. Ihr sei von Beginn an klar gewesen, dass es sich um eine Explosion gehandelt hat, sie habe keine retrograden Erinnerungslücken, könne beschreiben, wo die Bombe explodiert ist, dass sie keine Luft bekommen hat, ihre Augen verklebt waren, könne genau wiedergeben, dass ihre Eltern reinkamen, dass sie massive Schmerzen hatte. Zur Augenhöhlenfraktur sagt sie, es habe sich keiner geäußert, wie diese zustande gekommen ist, die Wucht der Explosion, dass diese Splitter ins Gesicht geprallt seien. Man habe ja gesehen, wieviele Glas und Blech da durch die Luft geflogen seien. Sie könne froh sein, dass es nur in dem Ausmaß war. Zur Länge der Beatmung im Krankenhaus sagt die Zeugin, soweit sie sich erinnere, was sie mitbekommen habe, habe sie eine Pneumonie gehabt, eine Extubation sei deswegen nicht möglich gewesen. Sie verneint, dass ein Luftröhrenschritt vorgenommen wurde, sie sei nur oral intubiert gewesen. Sie berichtet von weiteren Komplikationen durch die Medikamente. Dann fragt Peschel, ob sie am Auge selbst auch Verletzungen gehabt habe, was Zeugin verneint, sie habe wahnsinnig viel Glück gehabt.

Zschäpes Verteidiger RA Stahl fragt, wann das Thema der auffälligen Person aufgekommen sei, die dringend auf Toilette wollte. Das sei im Rahmen des Videos gewesen, als heraus gekommen sei, dass es ein Trio, eine Gruppe gab. Sie hätten sich gefragt, was haben wir übersehen, hätten wir vorher schalten müssen. Sie wisse, dass ihre Mutter sich Vorwürfe gemacht habe, hätte ich den Korb früher weggestellt, hätte ich dem Mann nicht erlaubt, den Korb abzustellen. Das sei erst im Rahmen der Veröffentlichung des Videos raus gekommen. Vorher hätten sie irgendwann abgeschlossen damit und nicht tagtäglich über jede Auffälligkeit gesprochen. Stahl fragt die Zeugin, ob ihre Mutter erzählt habe, wer diese Person gesehen hat. Die Zeugin sagt: „Sie.“ Zur Frage, wann die Mutter diese Person gesehen hat, sagt die Zeugin, das müsse natürlich in dem zeitlichen Rahmen gewesen, der Korb sei in der Vorweihnachtszeit abgegeben worden, es müsse einige Wochen davor gewesen sein. Stahl fragt, ob ihre Mutter die Person ungeachtet der gewissen Ähnlichkeit habe beschreiben können. Sie sei bei den Vernehmungen der Mutter nicht anwesend gewesen, so die Zeugin, sie, die Zeugin, habe nie behauptet, dass jemand sicher identifiziert wurde, nur dass es eine Ähnlichkeit gebe. Stahl sagt, es gehe nicht um die Vernehmung, und fragt, ob ihre Mutter der Zeugin gegenüber eine Beschreibung abgegeben habe. Ihre Mutter habe gesagt, dass es eine Ähnlichkeit zu Zschäpe gab, sie sei nicht angekommen nach so langer Zeit und habe die Frau detailliert beschrieben. Sie habe nur berichtet im Nachhinein, als das Video herauskam, ob sie damals hätte reagieren sollen, als diese Frau in den Laden gekommen sei, die ihr ähnlich gesehen habe von der Statur her, von den Haaren her. Stahl sagt, als das Video in der Öffentlichkeit zu sehen gewesen sei, da sei Zschäpe nicht zu erkennen. Die Zeugin sagt, es habe aber in den Medien relativ zügig Veröffentlichungen mit Fotos gegeben, nicht in dem Video: „Das wäre ja leichtsinnig gewesen, sich in dem Video selbst darzustellen.“ Auf Nachfrage von Stahl sagt die Zeugin, man könne ja nur Ähnlichkeiten feststellen, wenn man eine Vergleichsperson habe. Auf Frage des SV Mölle sagt, ihr Kopf sei bei der Explosion ca. 1 Meter von dem Korb entfernt gewesen. Sie bestätigt, dass der Oberkörper etwas weiter weg gewesen sei. Der sei durch die gebückte Haltung geschützt gewesen und durch die Tischplatte.

Nach der Vernehmung gibt RAin Lunnebach eine kurze Erklärung zur Aussage ihrer Mandantin ab. Sie sagt, ihre Mandantin habe ja schon kurz aus dem Video zitiert: „Ich kann nur sagen, ich fände es gut, wenn hier in Deutschland mehr Leute leben würden wie Frau […].“ Im Publikum auf der Empore kommt kurz Beifall auf.

Es folgt die Mittagspause bis 13.27 Uhr. Danach sagt Richter Götzl in Richtung der Besucherempore, Beifallskundgebungen seien zu unterlassen, egal zu welchem Thema: „Bitte richten Sie sich danach.“ Dann folgt die Einvernahme des sachverständigen Zeugen Dr. Gu.
Dieser berichtet, dass er bis 2007 bei der Geschädigten des Anschlags in der Kölner Probsteigasse mehrere Laserbehandlungen im Gesicht durchgeführt hat, um die „Schmutztätowierungen“ zu behandeln, und Narben behandelt hat.

Als nächstes wird der sachverständige Zeuge Dr. Ju. gehört. Der Zeuge war der behandelnde HNO-Arzt der Geschädigten. Er berichtet von Trommelfellverletzungen auf beiden Seiten und davon, dass die Trommelfelle durch Operationen und auf einer Seite durch Spontanheilung wieder verschlossen seien. Die Patientin habe aber durch den Knall eine bleibende Innenohrschädigung auf der rechten Seite, und auch würden Ohrgeräusche wahrscheinlich bestehen bleiben.

Danach folgt der sachverständige Zeuge Dr. Me., der berichtet, dass sich die Patientin 2005 vorgestellt habe. Es sei um Beschwerden an der Oberlippe gegangen. Es seien Fremdkörper festgestellt worden, die aber auf einem Röntgenbild nicht zu sehen gewesen seien. Die Fremdkörper seien dann in einer ambulanten OP entfernt worden. Es seien mehrere kleine Fremdkörper gewesen, die er als holzähnliche Teile bewertet habe.

Dann verliest OStAin Greger die Stellungnahme der BAW zum Beweisantrag auf Ladung von Tibor Re. (116. Verhandlungstag). Der Antrag sei aus Rechtsgründen abzulehnen. Die Tatsache, die bewiesen werden soll, sei aus tatsächlichen Gründen ohne Bedeutung. Der Zeuge solle bekunden, dass er mit Mundlos ein Asylbewerberheim ausspioniert hat. Dies weise keinen unmittelbaren Bezug zu den Angeklagten oder den angeklagten Taten auf. Es handele sich dabei um eine einzelne Tat, die lange vor den angeklagten Taten und Gründung der terroristischen Vereinigung liegt. Die gefestigte rechtsextreme Haltung und fremdenfeindliche Einstellung von Mundlos sei bereits auf hinreichend viele Beweismittel gestützt. Die rechtsextremistische Einstellung der drei Mitglieder sei bisher belegt worden, z.B. durch Straftaten der Gruppenmitglieder 1996 bis 1997. Ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen der Beweistatsache und dem Gegenstand des Verfahrens sei nicht von der Hand zu weisen. Wegen der Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime sei der Senat nicht gehalten, dem Antrag nachzugehen. RA Stahl sagt, Greger habe gesagt, dass die Sache vor der Gründung der terroristischen Vereinigung gewesen sei. Er gehe davon aus, dass Greger von drei Mitgliedern ausgehe, von denen eines Zschäpe ist. Außerdem habe Greger gesagt, dass die Gruppenmitglieder für Straftaten 1996 bis 1997 verantwortlich seien. Greger solle erklären, welche Straftaten des mutmaßlichen Mitglieds Zschäpe hier festgestellt worden seien. NK-Vertreter RA Hoffmann erwidert auf Greger, angesichts der engen persönlichen Verbindungen der anderen Angeklagten zu Böhnhardt und Mundlos werde man aus der inneren Einstellung von Mundlos, die sich durch die Angaben des Zeugen Re. feststellen lassen würden, auch Schlüsse auf die Einstellung der Angeklagten, G., S. und Wohlleben ziehen können. Wenn schon so früh potenziell lebensgefährliche Aktionen ins Auge gefasst worden seien, dann werde man Rückschlüsse auf Diskussionen in der Gruppe machen können. Man könne feststellen, wie stark Ausländerfeindlichkeit, die Einstellung gegenüber Flüchtlingen, Fremden einen Einzelnen und damit auch die Gruppe geprägt habe. Es dränge sich außerdem auf, dass die terroristische Vereinigung vielleicht schon deutlich früher und von mehr Personen gegründet worden sei. RA Stahl sagt, auch wenn das sonst so üblich sei, solle seine Erwiderung auf Greger nicht isoliert im Raum stehen bleiben. Er fordere die BAW auf, Stellung zu nehmen, sie sei der Objektivität verpflichtet. Diemer erwidert auf Hoffmann, die BAW habe ein Beweisangebot gemacht, das schwerwiegender sei. Es gehe darum, ob dieser minimale hier beantragte Beweis noch zusätzlich erhoben werden muss.

Als letzter Zeuge wird der sachverständige Zeuge Prof. Dr. Sp. gehört, der vor seiner Pensionierung beim Klinikum Merheim beschäftigt war. Er berichtet, die Patientin sei erst in der Kieferchirurgie der Uniklinik gewesen und sei mit dem Hubschrauber zu ihnen überführt worden. Sie habe verschiedene Schnittverletzungen im Bereich des Hinterkopfes, des Gesichtes und der rechten Hand, ca. 5 Prozent der Körperoberfläche sei verbrannt gewesen, sie habe multiple, kleinere Einsprengungen in der Haut gehabt. Sie sei sechs bis sieben Wochen bei ihnen geblieben, die meiste Zeit intubiert, und dann habe man sie entlassen können. Fast genau ein Jahr später sei die Patientin nochmal von ihnen operiert worden, wo sie multiple Narbenkorrekturen durchgeführt hätten. Narben könne man nie komplett reversibel machen, auch die Hauteinsprengungen nicht, aber er glaube, dass es eigentlich ein sehr gutes Ergebnis sei. Zur Anzahl der Schnittverletzungen sagt Sp., es habe eine prominente gegeben, über die halbe Gesichtshälfte und zwischen 20 und 30 kleinere. Der Schweregrad der Verbrennungen sei nicht transplantationswürdig gewesen, man behandle das konservativ mit Spezialverbänden. Zu Holzsplittern sagt er, das seien Fremdkörper, die man in der Regel entfernen sollte, aber manchmal seien die so tief, dass man sie chirurgisch nicht angehe, weil man mehr zerstören würde als man erreichen kann. Auf Frage von OStAin Greger sagt Sp., Lebensgefahr habe eigentlich nicht bestanden. Ein Patient, der intubiert ist, sei aber erst dann wieder komplikationsfrei, wenn er aufwacht. Auf Frage zu den Augen spricht der Zeuge von Hornhauteinblutungen, die sie durch Verbände hätten beherrschen konnten. Bei jeder Verbrennung sei das Gesicht sehr geschwollen, aber nach wenigen Tagen schwille es ab. Lunnebach fragt, ob Sp. die Patientin gesehen habe. Sp. sagt, er habe alle zwei Tage Visite gemacht, ob er sie dann am ersten oder am zweiten Tag gesehen habe, wisse er nicht. Auf Frage des SV Peschel sagt der Zeuge, die Intubation sei nicht bei ihnen erfolgt, sondern im anderen Krankenhaus für den Transport. Dann sei es schwer, die Intubation zu lösen. Auf eine Frage nach der Pneumonie sagt Sp., eine Pneumonie könne er eigentlich nicht bestätigen, dazu finde er zumindest in seinen Unterlagen nichts. Probleme habe es gegeben bei einer Probe-Extubierung, da habe die Patientin nicht genug Luft gezogen und sei deswegen am gleichen Tag wieder intubiert worden, um einer Lungenentzündung vorzubeugen. RAin Lunnebach möchte wissen, was Sp. denn an Unterlagen gehabt habe. Sp. sagt, er habe die Unterlagen eingesehen, er habe Briefe, Verlegungsberichte und OP-Berichte gehabt, das Krankenblatt nicht. Auf Frage, warum er das Krankenblatt nicht gehabt habe, sagt er, das sei nicht auffindbar gewesen. Die Frage des SV Peschel, ob es korrespondierende Wunde zu der Fraktur gab, verneint der Zeuge. Er denke, das sei durch den Druck entstanden, so Sp.. Auf Frage von RA Erdal, ob er den OP-Bericht habe, sagt Sp., er habe den zweiten OP-Bericht, den ersten habe er nicht.

Nach der Vernehmung sagt RA Stahl, er beantrage, dass Götzl OStAin Greger dazu anhalte, eine schriftliche Leseausfertigung der Stellungnahme, die sie abgegeben hat, zur Verfügung zu stellen. Götzl sagt, es stehe den Beteiligten frei Stellungnahmen schriftlich oder mündlich abzugeben. Stahl sagt, er habe Greger gefragt, aber die habe „Nö“ gesagt. Vielleicht mache sie das ja, wenn Götzl fragt, sonst müsse er mit den Mitteln arbeiten, die er zur Verfügung habe.

Der Verhandlungstag endet um 14.59 Uhr.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt: „Es ist beeindruckend, mit welcher Kraft die junge Frau die Folgen des Bombenanschlags bis heute bekämpft. Die Ermittlungsbehörden haben – wie in allen anderen Fällen – von Anfang an in die falsche Richtung ermittelt. Damit aber nicht genug. Auch nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 sind die Ermittlungsbehörden offensichtlich ohne jede Empathie mit der Familie umgegangen. Diese Behandlung ist nach allem, was die Familie über die Jahre erleiden musste, absolut indiskutabel. Das muss weiter aufgeklärt werden und auch Konsequenzen für die handelnden Beamten haben.“

    » «