Protokoll 170. Verhandlungstag – 11. Dezember 2014

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Am heutigen Verhandlungstag geht es um Bilddateien von einer CD, die Ausspähungen von möglichen Tatorten des NSU in Stuttgart und Hof dokumentieren. In engem zeitlichen Zusammenhang mit diesen Bildern steht ein Bild, das Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gemeinsam auf einer Couch sitzend zeigt. Nach der Vernehmung des Polizisten, der diese Auswertung vorgenommen hat, wird erneut ein Beamter gehört, der Zschäpe und Wohlleben wegen des so genannten „Puppentorso“-Verfahrens 1996 vernommen hat.

Zeugen:

  • Gerhard Ze. (Kriminalbeamter, Ausspähfotos aus Stuttgart und Hof)
  • Ralf Ar. (Vernehmungen von Zschäpe und Wohlleben 1996)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:50 Uhr. Heute ist wieder Jacqueline Wohlleben anwesend.
Erster Zeuge ist der Kriminalbeamte Ze. Der Zeuge ist geladen aufgrund eines Beweisantrags der NK-Vertreter Schön und Reinecke (89. Verhandlungstag). Götzl sagt, es gehe um ein Asservat, eine CD, Ze. solle berichten. Ze. sagt, er sei zum BKA abgeordnet gewesen zur Auswertung von Asservaten. Eines davon sei diese CD gewesen mit zehn Bilddateien, die sei augenscheinlich kopiert worden von einer Original-CD, wie sie in der Frühlingsstraße gefunden worden sei. Die ersten sieben Bilder, JPEG-Dateien, würden die Nordbahnhofstraße in Stuttgart in verschiedenen Höhen zeigen. Bild 1 zeige den Eingang der Straße gewesen, auf Bild 2 sei auf der rechten Seite ein Grillbistro erkennbar gewesen, „E.“. Darauf sei, glaube er, auch eine Person mit abgelichtet, am Fahrrad stehend vor dem Grillbistro, mit Basecap, Trinkflasche, Sonnenbrille und Mountainbike. Bild 3 sei einige Meter weiter vorne und nach rechts geschwenkt aufgenommen, zeige das Objekt, den Straßenverkauf. Bei Bild 4 sei ein zeitlicher Sprung von wenigen Minuten nach hinten, die Person mit dem Rad sei zu sehen, genau das gleiche Outfit wie vorher. Auf der rechten Seite sei eine Bar zu sehen. Das nächste Bild zeige dann eine Gaststätte. Dann gebe es noch ein Bild von dem Verkaufsstand D.

Über „Google Street View“ habe er ein Beispielbild ausdrucken lassen, da werde das „E.“ so gezeigt, wie es 2003 in den anderen Bilddateien aufgenommen worden sei. Das sei die erste Sicherheit gewesen, dass es sich um die Nordbahnhofstraße handele. Dann sei laut Behörden, diese Bar in der Straße gewesen. Ze. spricht von der Beschriftung „Stuttgart“ und „PDS Hoff“. Die folgenden Bilder seien bei einer SPD-Untergeschäftsstelle in Hof aufgenommen worden. Es sei noch ein Straßenschild der Landwehrstraße erkennbar. Er habe mit dem Staatsschutz Hof gesprochen und der habe sich erinnern können, dass in der Moltkestraße, Ecke Landwehrstraße diese Geschäftsstelle von der SPD gewesen sei. Seine Vermutung zu „PDS Hoff“ sei gewesen, dass das möglicherweise auf Zuruf „SPD Hof“ heißen könne, und es falsch aufgeschrieben worden sei.

Das nächste Bild zeige ein Zimmer, dort würden Uwe Böhnhardt, der zweifelsfrei erkennbar sei und direkt in die Kamera schaue, und links vermutlich Beate Zschäpe sitzen. Auf Frage sagt Ze., dass er das Dateidatum der Aufnahme nachgucken müsste, es sei jedenfalls Juni 2003 gewesen. Was er noch wisse, sei, dass die ersten sieben Bilder an einem Tag in kurzer zeitlicher Folge aufgenommen worden seien, die nächsten Bilder einen Tag später. Zur Person mit dem Fahrrad habe er in seinem Fazit geschrieben, dass es sich vermutlich um Böhnhardt handele. Auch Kollegen hätten sich das angeschaut, man habe sich das groß gezoomt. Der Oberlippenbart sei aufgefallen, der sei fast deckungsgleich gewesen, und die Koteletten. Götzl fragt nach dem Abstand von einem Tag und Ze. sagt, das müsse sich auf die letzten drei Bilder beziehen, so Ze., zwischen Stuttgart und Hof sei sicher ein Tag Abstand, zwischen Hof und dem letztem Bild ein Stundenabstand.

Dann werden die Bilder an die Leinwände projiziert und Ze. sagt jeweils etwas dazu. Bild 1 zeigt eine Straße. Ze. sagt, das sei der Eingangsbereich der Nordbahnhofstraße. Bild 2 zeigt eine Person mit Fahrrad, die links vor einem Lokal steht. Ze. sagt, hier sei rechts das Grillbistro erkennbar, links die Person mit Fahrrad. Es könne, so Ze., eine normale Freizeitaufnahme sein, aber dann sei die Person doch eher links vom Mittelpunkt weggerückt. Götzl lässt das Bild heranzoomen, um die Person näher zu betrachten. Bild 3 zeigt dann das Lokal. Ze. sagt, links sei noch ein Rest von der Person zu sehen. Es sei um das „Ausbaldovern“ des Objekts gegangen, die Vermutung komme dann hier. Zu Bild 4 sagt Ze. hier schwenke der Fotograf zu dem Straßenverkauf von dem Grillbistro. Auf dem Bild ist ein Automat zu sehen. Ze. sagt, da wo der Automat zu sehen sei, habe vorher die Person mit dem Fahrrad gestanden. Bild 5 zeigt wieder die Person mit dem Fahrrad, sie hält eine Flasche, vermutlich Apfelschorle „Flirt“. Ze. sagt, das sei bei der Bar, einige Minuten später. Götzl lässt auf das Gesicht der Person zoomen. Man erkennt einen Oberlippenbart und abstehende Ohren, eine Ähnlichkeit mit Böhnhardt ist unverkennbar.

Auf Bild 6 ist erneut die Person mit Rad zu sehen. Ze. sagt, da sehe man auf der rechten Seite das Ladengeschäft D., links hinten dran das Aushängeschild von der Gaststätte. Deswegen habe er nachvollziehen können, dass es sich um das Ladengeschäft D. handelt. Götzl lässt wieder auf das Gesicht der Person zoomen. Zu Bild 7 sagt Ze., das sei eine Frontalansicht auf die Gaststätte links von dem Ladengeschäft D. Der Umstand, dass das so fotografiert worden sei, sei das, was seine Vermutung gestärkt habe, dass es um das Ausspionieren von geeigneten Objekten gehe. Das könne ein geeigneter Rückzugsraum sein oder um sich vorher aufzustellen. Bild 8 zeigt das Schild des SPD-Unterbezirks Hof, darüber das Schild Landwehrstraße. Bild 9 zeige die gleiche Aufnahme ohne lesbares Straßenschild. Auf Bild 10 sieht man Uwe Böhnhardt auf einer Couch in einem Zimmer sitzen. Er trägt Oberlippenbart und schaut in die Kamera. Neben ihm sitzt eine Frau, die ihren Kopf nach unten beugt, bei der es sich aber offensichtlich um Beate Zschäpe handelt. Das sei die letzte Aufnahme, wie dargestellt, so Ze. Böhnhardt sei zweifelsfrei erkennbar, bei der Frau handele sich vermutlich um Zschäpe, das sei aber nicht sicher, weil sie den Kopf unten habe. Das Zimmer sei eher eine private Unterkunft.

Es wird wieder näher herangezoomt. Ze. sagt, das sei der Anlass für ihn und seine Kollegen gewesen, anzunehmen, dass es sich um Böhnhardt handelt, der mit dem Fahrrad da gestanden habe. Götzl fragt, wo Ze. die Datums- und Zeitangaben abgelesen habe. Das Erstellungsdatum sei im Dateiformat abgelegt, so Ze. Dann verliest Götzl die Daten der einzelnen Bilder. Demnach sind die ersten sieben Bilder am 25.06.2003 zwischen 13:37 Uhr und 14:10 Uhr aufgenommen worden. Ze. sagt, das seien die Daten, wie er sie abgelesen habe. Bild 8, hält Götzl vor, sei am 26.06.2003 um 16:18 Uhr aufgenommen worden; Bild 10 dann am 26.06.2003 um 18:21 Uhr [Zeiten: phon.]. Götzl fragt, ob Ze. Ermittlungen zum Mountainbike angestellt habe. Ze. sagt, es gebe zwei Dinge, die ihm einfallen würden. Es sei ein Mountainbike aufgefunden worden der Marke „Bulls“. Er habe sich das Bild geholt. Das Mountainbike sei ein Massenprodukt gewesen. Es habe genauso ausgesehen wie das Mountainbike „Bulls“, das in Stuttgart mitgeführt worden sei. Was anders gewesen sei, sei, dass in Stuttgart ein Spritzschutz dran gewesen sei, eine Satteltasche [phon.] und eine andere Bereifung. Zwischen dem Auffinden und den Bildern seien aber viele Jahre vergangen. Er habe auch recherchiert, ob mit Stuttgart etwas bekannt geworden sei und festgestellt, dass ein teilweise verbrannter Stadtplan gefunden worden sei, Ausschnitte von Stuttgart, die aber nichts mit der Nordbahnhofstraße zu tun gehabt hätten.

Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Ze. mal die so genannten Exif-Daten der Fotos überprüft habe. Das verneint Ze., er habe nur die Feststellungen gemacht, die im Vermerk festgehalten seien. Schneiders fragt, ob die Daten anhand von kopierten Daten überprüft worden seien oder am Original, wie es aufgefunden worden sei. Er habe eine CD gehabt, wo diese zehn Bilddateien drauf gewesen seien, so Ze., das Original habe ihm nicht zur Verfügung gestanden. NK-Vertreter RA Elberling sagt, es gebe noch einen Vermerk zu weiteren Ermittlungen dazu, zu polizeilichen Erkenntnissen zu Inhabern. Ze. sagt, da sei er nicht beteiligt gewesen. Er habe die Auswertung gemacht und das Ergebnis dann abgegeben. Er habe später einen Vermerk lesen können im Nachgang zu seiner Spur, wo wohl in Wikipedia ermittelt worden sei, dass es ein PDS-Mitglied namens Hoff gebe, dass das eine Möglichkeit sei für die Beschriftung. Der Zeuge wird entlassen. Nach der Vernehmung sagt NK-Vertreter RA Schön, dass die Vernehmung eindeutig belegt habe, dass Zschäpe an der Ausspähung von Anschlagsorten beteiligt gewesen sei. Sollten noch Zweifel an Identitäten bestehen, müsse man ein Expertengutachten anfordern. Aber er denke, dass es eindeutig und nicht zu bestreiten sei. Zschäpes Verteidiger RA Stahl entgegnet, dass sich ganz eindeutig ergeben habe, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Zschäpe auf dem letzten Foto in einem Zimmer gesessen habe. Eindeutig seien Schöns Wünsche. Das möge ein Indiz für Schöns Vorstellung sein.

Es folgt eine Pause bis 10:43 Uhr. Vor der Vernehmung des Zeugen Ar. sagt Götzl, er weise, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, darauf hin, dass Vorhalte nur als Vernehmungsbehelf benutzt würden [die Ankündigung Götzls, Ar. Vorhalte zu machen, nahm die Verteidigung Zschäpe zuletzt als Anlass für einen Befangenheitsantrag]. Dann kommt Ar. in den Saal. Götzl sagt, es gehe um die Vernehmung Zschäpes vom 20.06.1996 und von Wohlleben vom 30.07.1996, und fragt, ob Ar. etwas zum letzten Mal (165. Verhandlungstag) ergänzen wolle. Ar. verneint das. Dann sagt Götzl, er wolle auf die Vernehmung Zschäpes eingehen. Er mache Ar. Vorhalte, es gehe ihm darum, ob eine Erinnerung an den Vernehmungsinhalt zurückkommt, es gehe nicht darum, was er gelesen habe. Ar.: „Habe ich verstanden.“ Dann macht Götzl jeweils Vorhalte aus der Vernehmung (siehe auch 153. Verhandlungstag, Vernehmung der Zeugin Sch.). Ar. macht jeweils deutlich, dass er sich an den Inhalt der Vorhalte nicht erinnere.

Beim Vorhalt, dass Zschäpe laut Protokoll angegeben habe, von der „ersten Puppe“ bei einer Ansprache des Dr. Dewes [ehem. Thüringer Innenminister] erfahren zu haben, von der „zweiten Puppe“ aus Bild-Zeitung und Fernsehen, fragt Götzl, ob Ar. das etwas sage mit „erster“ und „zweiter“ Puppe. Das habe er bis zum Lesen gar nicht gewusst, so Ar. Nach einem weiteren Vorhalt fragt Götzl, ob sich Ar. bei den Namen Böhnhardt, Holger Gerlach, André Kapke, Kai St., Wohlleben, an Personen erinnern könne. Er könne das ganz schlecht trennen, was er aus der Presse habe in den letzten Wochen, sagt Ar. dazu. Götzl macht weiter mit Vorhalten, zu denen Ar. jeweils angibt, sich nicht an den Inhalt zu erinnern. Dann fragt Götzl, ob Ar. von sich aus etwas zur Vernehmung Wohlleben sagen könne. Da habe er gar nichts in Erinnerung, so Ar. Götzl sagt, Ar. habe angegeben, wenn die Unterschrift nicht drauf gewesen wäre, hätte er nicht gewusst, dass er dabei gewesen sei, auf dem Protokoll sei auch „PM Ar.“ vermerkt, aber es finde sich keine Unterschrift. Ar. sagt, unter der Vernehmung Wohlleben sei seine Unterschrift. Götzl: „Auf dem Protokoll, das Sie hatten?“ Ar.: „Ja.“ Ar. nimmt das Protokoll in Augenschein, unter dem Vermerk „PM Ar.“ ist keine Unterschrift erkennbar. Das könne er sich nicht erklären, so Ar., er sei sich aber sicher, dass seine Unterschrift drauf war. Das sei vielleicht ein Kopierfehler. Es folgt eine Pause zum Suchen des Originalprotokolls bis 11:05 Uhr.

Dann wird ein weiteres Schriftstück in Augenschein genommen. Dort ist unter dem Vermerk „PM Ar.“ eine Unterschrift zu sehen. Ar.: „Jawoll, das ist meine Unterschrift.“ Ar. bejaht, sich bei der Vorbereitung auf seine Vernehmung vor Gericht das Protokoll durchgelesen zu haben. Götzl fragt Ar., ob der schildern könne, was überhaupt noch an Erinnerung da sei. Ar.: „Gar nichts, keine persönlichen Eindrücke.“ Götzl fragt, ob Ar. eine Erinnerung habe, ob er an der Vernehmung teilgenommen hat. Ar.: „Nein, ich kann mich daran überhaupt nicht erinnern.“ Götzl fragt, an welche Ermittlungshandlungen, welche Vernehmungen sich Ar. in Bezug auf die Soko Rex noch erinnere. Bewusst nur an die eine Vernehmung von Zschäpe, so Ar. Der Name Wohlleben sage ihm rein aus der Erinnerung nichts. Götzl: „Trotz der Beschäftigung damit?“ Er habe sich ja seit damals gar nicht mehr damit beschäftigt, so Ar. Götzl fragt, ob sich Ar. an den Hintergrund, den Zusammenhang erinnere. Er könne es sich nur zusammenreimen anhand der Akten, antwortet Ar. Götzl fragt, wie intensiv sich Ar. das Protokoll angeschaut habe. Er könne nicht sagen, so Ar., wann er welches Protokoll gelesen habe, aber eine gute Stunde habe er versucht, sich das so gut wie möglich einzuprägen. Er verneint, dass dabei eine Erinnerung gekommen sei. NK-Vertreterin RAin von der Behrens fragt, ob sich Ar. in Bezug auf die Hausdurchsuchung, von der Ar. berichtet habe, erinnere, ob dort eine Hakenkreuzfahne gefunden worden sei. Ar. verneint das. V. d. Behrens hält vor, dass in einem Zimmer in einer Jacke im Kleiderschrank [phon.] eine Hakenkreuzfahne gefunden worden sei. Ar. sagt, er habe keine Erinnerung. Der Zeuge wird entlassen. Der Verhandlungstag endet um 11:12 Uhr.

NK-Vertreter RAe Scharmer und Stolle schreiben:
„Die auf den Bildern erkennbaren Situationen lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass damit mögliche weitere Anschlagsziele ausgekundschaftete werden sollten. Interessant ist vor allem, dass eine weitere Bilddatei, die von dem selben Tag wie die Fotos aus Hof datiert, Böhnhardt und Zschäpe sitzend auf einer Couch in einem Zimmer zeigen. Augenscheinlich handelt es sich dabei nicht um ein Hotelzimmer, sondern um ein Zimmer aus einer Privatwohnung. Die Fotos und deren Zusammenstellung legen den Schluss nahe, dass Zschäpe an Ausspähungen von möglichen Anschlagszielen beteiligt gewesen ist.“

http://www.dka-kanzlei.de/news-reader/war-zschaepe-an-ausspaehungen-von-weiteren-anschlagszielen-beteiligt.html

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