Protokoll 229. Verhandlungstag – 22. September 2015

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An diesem Verhandlungstag sagen nur Polizist_innen aus. Zunächst geht es um eine Postkarte, zu der die ermittelnde Beamtin zu dem Schluss kommt, dass diese wohl 2005 aus Dortmund von Mundlos und Böhnhardt an Zschäpe geschickt wurde. Möglicherweise seien Mundlos und Böhnhardt in Dortmund gewesen, um mögliche Tatorte auszuspähen. Dies legt eine entsprechende Liste nahe. Der zweite Schwerpunkt des Tages sind Ermittlungen zu einem Parkschein, die dafür sprechen, dass das NSU-Kerntrio André Eminger 2011 in der Uniklink Leipzig besuchten, in der dieser als Patient lag.

 

Zeug_innen:

  • Jeanette Pf. (BKA Meckenheim, Auswertung einer Postkarte)
  • Bernd Li. (Polizeibeamter, Vermerk zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus 1997)
  • Stefan Ko. (BKA Meckenheim, Ermittlungen zu einem 2011 im Wohnmobil in Eisenach aufgefundenen Parkschein, André Eminger)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:43 Uhr. Erste Zeugin ist Jeanette Pf. vom BKA (zuletzt 220. Verhandlungstag). Götzl sagt, es gehe um die Auswertung eines Asservates, einer Postkarte, auf der ein Elefant abgebildet sei. Pf.: „Ich habe da einen Ergänzungsvermerk zu geschrieben, die eigentliche Auswertung wurde schon im Februar 2012 geschrieben. Wir sind durch die Asservatenrevision [phon.] nochmal auf das Asservat aufmerksam geworden: eine Postkarte, Vorderseite Elefantenbaby in Schwarz-Weiß, handschriftlich steht auf der Vorderseite ‚Hallo 00‘ [Null Null] oder ‚OO‘, also zwei Kreise. Auf der Rückseite der Empfänger, der Text von der Postkarte und die Briefmarke. Empfänger: ‚M. Dienelt, Polenzstraße 2, 08060 Zwickau.‘ Der Text lautet: „Viele liebe Grüße, das Wetter ist schön, Tschüss‘ [phon.]. Eine 45-Cent-Briefmarke zeigt den Viktualienmarkt in München. Der Grund, warum wir auf das Asservat nochmal aufmerksam geworden sind: In der ersten Auswertung ist als Adressat zweifelsfrei erwähnt, das steht da auch drauf, aber weil das Trio, ich nenne es mal Trio, diese Personalie auch als Alias nutzte, sind wir aufmerksam geworden, und insbesondere der Poststempel hat unsere Aufmerksamkeit erregt.“

Pf. führt aus, das der Poststempel zunächst nicht vollständig lesbar gewesen, die KT  habe ihn dann mit verschiedenen Filtern fotografiert und dann habe man ihn lesen können. Abgestempelt sei die Postkarte im Briefzentrum 44 und dann stehe da noch „21-09-05-20“ [phon.]. Pf. sagt, sie habe hierzu Ermittlungen bei der Deutschen Post getätigt und mitgeteilt bekommen, dass die Postkarte am 21.09.2005 um 20 Uhr abgestempelt wurde. Das Briefzentrum 44 liege in Dortmund, das habe man übers Internet herausfinden können. Pf.: „Diesen Poststempel haben wir in den Gesamtzusammenhang eingeordnet: Was ist davor und was danach passiert? Es gibt da eine Wohnmobilanmietung beim Caravanvertrieb H. in Chemnitz auf den Namen Holger Gerlach vom 19. bis 22.09.2005. Und wir wussten bisher nicht, wofür das Wohnmobil benutzt wurde.

Und noch ein dritter Punkt, den ich aufführe in meinem Vermerk: Es gibt zwei Kartenausdrucke bzw. einen Kartenausdruck und eine Tabelle mit Adressen. Der Kartenausdruck zeigt den Großraum Dortmund und die Tabelle sechs Anschriften in Dortmund. Da sind einzelne Anmerkungen zu den Adressen vermerkt, augenscheinlich Ausspähnotizen: ‚gutes Objekt‘, ‚geeigneter Inhaber‘. Und diese Ausdrucke sind am 22.09.2005 gefertigt worden. Also: Eine Karte wird in Dortmund aufgegeben, ein Wohnmobil angemietet und die Ausdrucke am Tag der Rückgabe ausgedruckt, das könnte man so sehen, dass eine Ausspähungsreise nach Dortmund unternommen wurde.

Wir haben weitere Untersuchungen angeregt, haben die Schreibleistungen untersuchen lassen. Uwe Böhnhardt ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Urheber der Schreibleistungen. Daktyloskopische und molekulargenetische Untersuchungen verliefen negativ.“ Auf der Tabelle zum Kartenausdruck sei handschriftlich eine Telefonnummer und der Name [eines Politikers aus Dortmund]erwähnt. Da sei durch die KT festgestellt worden, dass der Urheber dieser Schreibleistung mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit der Uwe Mundlos ist. Es könne, so Pf., die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Böhnhardt und Mundlos an der Reise beteiligt waren, oder zumindest dass der eine die Karte geschrieben hat und der andere die Schreibleistung auf der Tabelle gefertigt hat. Pf.: „Abweichend zu der ersten Auswertung muss es nicht gesagt sein, dass die Karte wirklich an Matthias Dienelt ging, sondern dass die Adresse auf der Postkarte als Aliaspersonalie verwandt wurde.“ Götzl fragt, wo die Asservate sichergestellt worden seien. Pf. sagt, die seien im Brandschutt in der Zwickauer Frühlingsstraße sichergestellt worden.Es folgt eine Inaugenscheinnahme von Bildern der Asservate aus dem Vermerk von Pf.

RA Klemke: „Wer hat denn die Schriftleistungen untersucht?“ Das sei eine Sachverständige bei „KT 51“ gewesen, so Pf., den Namen wisse sie jetzt nicht. Klemke: „Wissen Sie, in welcher Form den Sachverständigen das Asservat vorgelegen hat?“ Pf.: „Ich habe das denen im Original zugeschickt.“ Die Kriminaltechnik sitze in Wiesbaden, deswegen habe sie es nicht persönlich übergeben. Klemke: „Ihnen selber hat das Asservat nicht vorgelegen?“ Pf.: „Nein.“ Klemke: „In welcher Form hatten Sie das Asservat?“ Pf.: „Nur als Foto. Und deswegen konnte man den Poststempel nicht richtig erkennen, aber ich hatte die Vermutung '44‘, also Dortmund.“ Klemke: „Als normales Foto oder digital?“ Pf.: „Digital, man konnte es vergrößern.“ Dann sagt Götzl, dass man Pf.s Einvernahme unterbreche und sie zu einem anderen Thema nochmal lade. Dann verkündet Götzl, dass der Zeuge Görlitz (zuletzt 222. Verhandlungstag) zunächst abgeladen sei.

Es folgt der Zeuge Bernd Li., Polizeibeamter aus Stadtroda. Götzl sagt, es gehe um Erkenntnisse zu Böhnhardt und Mundlos, Zusammenstellungen aus dem Jahr 1997; es würden Vermerke vorliegen, die, jedenfalls der zweite, Li. als Sachbearbeiter ausweisen würden. Götzl bittet Li. zu berichten, inwiefern er mit diesen Personen im Rahmen von Ermittlungen betraut gewesen sei und woher diese Informationen stammten. Li.: „Selber persönlich war ich mit den Personen nicht vertraut, die Aktenvermerke resultieren daraus: Es gab 1997 in Vorbereitung eines Heß-Marsches in Thüringen im August eine Aufgabenstellung vom LKA, alle Erkenntnisse zu manchen Personen dem LKA zu melden. Hintergrund war, dass man Personen vorher schon per Gerichtsbeschluss aus dem Rennen nimmt, sie nicht teilnehmen lässt. Ich habe bloß die Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem, also unseren Computern rausgezogen, was da aktuell so vorlag.“ Götzl: „Waren Sie mit den beiden Personen jemals mit Ermittlungen, Durchsuchungen, Überprüfungen befasst?“ Li.: “ Nein.“ Dann werden die Vermerke in Augenschein genommen. Götzl sagt, einer befasse sich mit Böhnhardt, einer mit Mundlos. Li.: „Genau, das sind die Vermerke.“ Götzl: „Haben Sie eine Erinnerung an die Informationen, die Sie zusammengetragen haben?“ Li.: „Nur wenig.“ Götzl: „Was können sie noch sagen?“ Li.: „Quasi nur, dass ich die damals mit mehreren Kollegen aus dem Informationssystem gezogen und quasi zusammengetragen habe und zum LKA geschickt habe.“ Der Zeuge wird entlassen. Es folgt eine Pause bis 10:22 Uhr.

Dann wird der Zeuge Stefan Ko. vom BKA gehört. Götzl sagt, es gehe um Ermittlungen zu einem Asservat, einem Parkschein. Ko.: „Wir haben am 26.06. den Beweisantrag der Nebenklage erhalten, Hintergrund ist das Asservat 1.3.28.0, ein Parkschein, der am 04.11. im Wohnmobil sichergestellt wurde. Parkzeit 18:43 bis 19:29 Uhr, ausgestellt auf Liebigstraße. Anhand des Asservates, so der Antrag der Nebenklage, soll nachgewiesen werden, dass ein oder mehrere Mitglieder des Trios den Angeklagten Eminger in der Uniklinik Leipzig besucht haben, was ein Vertrauensverhältnis belegen soll. Ich habe mir zunächst den Ist-Stand angeschaut. Ich stieß auf den Vermerk der Kollegin Pe., die das Asservat 2012 ausgewertet hat und die zum Schluss kam, dass der Parkschein aus der Liebigstraße in Zwickau stammen müsse. Sie begründet das mit der Anmietung des Wohnmobils am selben Tag, das sei wohl in der Nähe des Bahnhofs Zwickau abgestellt worden. Um zu schauen, ob das zeitlich hinhaut, ob die Anmietezeit und die Abstellzeit übereinstimmen, habe ich mich nochmal mit der Anmietung beschäftigt.

Die Zeugen der Firma K. haben angegeben, dass eine männliche und eine weibliche Person in Begleitung von einem Kind am Mittag das Fahrzeug angemietet hätten. Anhand Lichtbildern konnte eine Zeugin Böhnhardt und Zschäpe erkennen, ein anderer Zeuge Zschäpe und Holger Gerlach zunächst. Wobei man dazu sagen muss: Zur Anmietung wurde ein Reisepass vorgelegt, der von Uwe Böhnhardt benutzt wurde und das Lichtbild von Holger Gerlach enthielt. Man kam zu dem Schluss, dass Zschäpe und Böhnhardt das Wohnmobil am 25.10.2011 angemietet haben. Ich bin weiterhin auf eine Auswertung des Kollegen Le. [phon.] gestoßen.“

Der Kollege, so Ko. weiter, habe am 18.11.2013 [phon.] noch einen Vermerk erstellt und in dem Zusammenhang habe er sich mit den Funkdaten von beschäftigt. Bei einer forensischen Untersuchung des von Susann Eminger benutzten Funktelefons sei eine SMS rekonstruiert worden um 11:25 Uhr auf das Handy von André Eminger, dass sie gerade ‚Liesl‘ und ‚Gerri‘ wohin fahren würde. Das seien bekannte Aliaspersonalien von Zschäpe und Böhnhardt. Darüber hinaus habe es eine Funkzellenauswertung gegeben und die habe ergeben, dass das Handy von Susann Eminger sich zu der Zeit auf der Strecke zwischen Zwickau und Schreiersgrün, dem Ort der Verleihfirma, eingeloggt gewesen sei. Ko.: „Also, man kann davon ausgehen, dass Frau Eminger die Personen Zschäpe und Böhnhardt zur Verleihfirma gefahren hat. Dann Krankenhausdaten von André Eminger: Da wurde uns von der Rettungsleitstelle Grimma mitgeteilt, dass Eminger am 17.10.2011 einen Arbeitsunfall hatte. Er ist beim Verlegen von Solarmodulen vom Dach gestürzt, wurde mit Rettungshubschrauber in die Uniklinik Leipzig geflogen. Das konnten wir verifizieren über die Sozialdaten der IKK Sachsen.

Da ist damals ein Beschluss vom Ermittlungsrichter am BGH erlassen worden, dass die IKK die Daten mitzuteilen hat. Aber anhand der Auflistung war kein Arzt verzeichnet, den man dem Uniklinikum Leipzig zuordnen konnte, so dass wir nicht wussten, wie lang Eminger sich in der Uniklinik Leipzig befunden hat. Ich habe dann weiterhin Ermittlungen aus 2013 festgestellt, da hat man nochmal versucht, die Herkunft des Parkscheins zu verifizieren und fragte in sächsischen Großstädten wie Zwickau, Dresden, Chemnitz und Leipzig gezielt nach den dortigen Liebigstraßen an, inwiefern da am 25.10.2011 ein Automat aufgestellt war. Mitgeteilt hat nur Leipzig, dass dort ein Automat aufgestellt war. Damals konnte im weiteren Verlauf jedoch seitens der Stadtverwaltung Leipzig das nicht bestätigt werden, weil die Parkendzeit, die dort verzeichnet war, nicht mit der auf dem Parkschein übereinstimmte, so dass wir damals erstmal nicht weiterkamen.

Man hat auch nochmal versucht, über die Uniklinik Leipzig den Parkschein zuzuordnen, weil die einen eigenen Parkscheinautomat betrieben hat. Nach Mitteilung war der aber zu dem Zeitpunkt [phon.] außer Betrieb. Ich habe dann die Ermittlungen aufgenommen und zunächst geschaut, inwieweit alle Ermittlungen damals in Leipzig durchgeführt wurden, ob es noch Möglichkeiten gibt, die noch nicht geprüft wurden. Ich habe festgestellt, dass man nicht geprüft hat, ob es mehrere Parkscheinautomaten in der Leipziger Liebigstraße gab. Ich bin an die Stadtverwaltung herangetreten und ein Zeuge teilte dann mit, dass der Parkscheinautomat da schon im 24-Stunden-Betrieb lief, und dass auch die Betreiberfirma stimmen würde: ‚Parkeon‘. Und der im Wohnmobil festgestellte Parkschein stammt auch von „Parkeon‘.“

Anhand einer ausgehändigten Liste ließe sich auch der Fehler von 2013 erklären. Es wären drei  Parkscheinautomaten aufgelistet mit Parkendzeit von 8 bis 18 Uhr. Von einer aktualisierten Liste lasse sich aber rauslesen, dass nur ein Parkscheinautomat, eingerichtet am 29.03.2011, in der Liebigstraße schon damals im 24-Stunden-Betrieb gelaufen sei. Man habe sicherstellen wollen, dass der Parkschein nicht doch von der Uniklinik Leipzig stammte. Ko. dazu: „Wir haben den Sicherheitsbeauftragten befragt und der bestätigte uns, dass der Automat dort 2009 außer Betrieb genommen wurde. Wir haben gefragt, ob es Videoaufnahmen gäbe, die den Besuch belegen könnten, und er sagte uns, das wird nach 30 [phon.] Tagen gelöscht. Es gibt also keine Videoaufzeichnungen.“

Ko. sagt, sie hätten dann auch den Parkscheinautomat vor Ort aufgesucht: „Will man Patienten in der Uniklinik besuchen, ist es auch nachvollziehbar, dass man da parkt. Wir sind dann an die IKK Sachsen herangetreten um festzustellen, wie lange Eminger als Patient in der Klinik aufhältig war. Anhand der erneuten Anfrage teilte uns die IKK Sachsen mit, dass er vom 17.10. bis 27.10.2011 in der Uniklinik Leipzig als Patient war, also auch am 25.10.2011, dem Zeitpunkt des Ausstellungsdatums des Parkscheins. Wir haben dann beim LKA Thüringen nachgefragt zur Auffindesituation des Parkscheins, das teilte uns mit, dass er im Wohnmobil auf der Beifahrerseite im Ablagefach aufgefunden wurde, verknickt und verschmutzt, aber sonst keine Auffälligkeiten. Das wurde auch entsprechend fotografisch dokumentiert.“

Ko. weiter: „Wir haben auch noch Ermittlungen in der Uniklinik durchgeführt mit dem Ziel, festzustellen, inwiefern sich Ärzte oder Pflegepersonal an Besuch des Herrn Eminger erinnern könnten. Zunächst wurde uns lapidar mitgeteilt, dass sich niemand erinnern könnte. Wir baten dann die Klinik, uns die Personalien der entsprechenden Personen mitzuteilen. Das ist erfolgt und wir haben einige Vernehmungen durchgeführt, von 28 in Frage kommenden Personen konnten wir bisher 20 erreichen und keine konnte sich an einen Besuch Emingers erinnern. Die meisten begründen es damit, dass durch die Uniklinik, gerade in der Station, viele Patienten durchgeschleust werden. Ich habe mir im Internet die Daten angeschaut: Über 1.450 [phon.] Betten, über 60.000 Patienten im Jahr hat die Uniklinik Leipzig zu betreuen. Vor dem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich keiner von den Pflegekräften und Ärzten erinnern konnte. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, wir müssen noch 8 Personen befragen.“

Ko. kommt zur Zusammenfassung: „Man kann den Tag 25.10.2011 soweit rekonstruieren, dass die Anmietung des Wohnmobils durch Zschäpe und Böhnhardt im Beisein eines Kindes gegen 12 Uhr erfolgt ist, gegen 18:43 wurde dann das Wohnmobil in Leipzig in der Liebigstraße an der Uniklinik abgeparkt. Was wir nicht nachweisen können: Wer letztendlich den Herrn Eminger im Krankenhaus besucht hat.“ Götzl: „Wen hatten Sie als Zeugen bei der Leipziger Stadtverwaltung befragt?“  Ko.: „Den Herrn Br.“ Der Zeuge wird entlassen.

Götzl: „Herr Langer, ergeben sich nun hinsichtlich Ihres Beweisantrags Konsequenzen?“ NK-Vertreter RA Langer: „Nein.“ Götzl: „Dann schauen Sie ihn sich vielleicht nochmal an.“ Langer: „Nein, ich wollte damit sagen, dass ich ihn für erledigt halte.“ Auch alle anderen Verfahrensbeteiligten, die sich dem Antrag angeschlossen hatten, erklären das.

Dann verliest NK-Vertreter RA Elberling einen Schriftsatz, mit dem sich die Unterzeichnenden dem Antrag der NK Yozgat, vor der Entlassung des Zeugen Zweigert (227. Verhandlungstag) die vom ihm erstellten „an die 100“ Deckblattmeldungen sowie die 12 bis 14 vom Zeugen Wießner und die 10 von Neisen erstellten Deckblattmeldungen beizuziehen. Zur Begründung führt Elberling zusätzlich aus, dass Zweigert eine ganze Reihe von Fragen gestellt worden seien, zu denen er nichts habe sagen können, aber angegeben habe, das ergebe sich aus den Deckblattmeldungen. Elberling nennt die Fragen nach den Beträgen, die einzelne Sektionen von an die Division Deutschland abführen mussten. Dann nennt er die Frage nach den Daten eines Konzertes in Heilsberg. Diese Information sei relevant, weil sie einen Hinweis auf ein frühes Kennverhältnis von Degner zur KS Jena geben könne. Weiter nennt Elberling die Frage nach Mitgliedern von B&H Thüringen. Des weiteren ergebe sich aus einer Deckblattmeldung von , dass zwei Personen aus Thüringen am B&H-Strategietreffen in Wilsdruff, das zur Selbstauflösung von B&H Sachsen geführt habe, teilgenommen hätte, ob es sich um Böhnhardt und Mundlos oder bspw. um und Degner handelte, sei nicht geklärt.

Ein weiteres Beispiel sei die Frage nach einem Artikel, den laut einer Deckblattmeldung von Szczepanski Mundlos für das „“ geschrieben habe. Dann gehe es um die Frage nach Kontakten Degners zur Band „“ und damit zum Umfeld der Angeklagten und von Böhnhardt und Mundlos. Der Zeuge (228. Verhandlungstag) habe in der Hauptverhandlung bestätigt, dass er Kontakt zu Degner gehabt habe.
Ebenfalls keine genauen Angaben habe der Zeuge zu weiteren Komplexen machen können, wobei er nicht genau geäußert habe, ob sich auch dazu Informationen in den Deckblattmeldungen befänden. Dies betreffe u.a. „“. Diese Frage sei relevant für die Frage des Ideologietransfers und des Vorsatzes der Angeklagten. Und es gehe um die Frage, ob sich im Adressbuch von Degner die Namen Andre Eminger und Holger Gerlach befanden. Auch diese Information sei relevant in Bezug auf frühe Verbindungen zwischen den Angeklagten sowie Böhnhardt und Mundlos zu B&H.

Medienberichten zu Folge tauchten in einem im Jahr 2000 beschlagnahmten Exemplar des Adressbuchs die Namen Eminger und Gerlach auf. Ein Hinweis auf einen frühen Kontakt von André Emingers zur Thüringer Szene sei im Hinblick auf den Vorwurf der Unterstützung der terroristischen Vereinigung verfahrensrelevant. Der Zeuge habe weiter angegeben, bei Einsichtnahme in die Deckblattmeldungen sei ihm gesagt worden, von Wießner seien 12 bis 14 Meldungen, von Neisen 10 Meldungen von Treffen mit Degner vorhanden, Wießner sei beauftragt gewesen, sich um Fragen nach den drei Untergetauchten zu kümmern. Insbesondere die vom Zeugen Wießner stammenden Deckblattmeldungen seien beizuziehen, weil zu erwarten sei, dass dort Angaben zu finden sind, die Mundlos und Böhnhardt sowie die Angeklagten Zschäpe und Wohlleben betreffen. In den Gerichtsakten befänden sich nur zwei der 12 bis 14 von Wießner gefertigten Deckblattmeldungen. Der Antrag ist von diversen NK-Vertreter_innen unterschrieben. Dann fragt Bliwier: „Die Abladung Görlitz, hängt das mit den Unterlagen zusammen?“ Götzl: „Ich habe den Zeugen abgeladen, das ist alles, was ich Ihnen heute zum Zeugen Görlitz sage.“ Der Verhandlungstag endet um 10:49 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“: „Anscheinend hatten Mundlos und Böhnhardt also bei ihren Ausspähungen von Mordopfern in Dortmund noch Zeit, Zschäpe in Zwickau eine Postkarte mit einem Elefantenbaby zu schicken. […] [Eminger] wurde also anscheinend vom Trio besucht – ein weiterer Beleg für die bis zuletzt enge Verbindung André Emingers zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt. Dass auch diese Ermittlungen erst auf Antrag der Nebenklage geführt wurden, scheint inzwischen fast selbstverständlich. Trotzdem muss darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall sowohl BKA als auch GBA keine Notwendigkeit sahen, einer Spur nachzugehen. Das Ziel, das Trio als abgeschottete Gruppe darzustellen scheint den Strafverfolgungsbehörden wichtiger zu sein, als die Verurteilung des Mitangeklagten Eminger.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/09/22/22-09-2015/

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