Notwendig, aber nicht hinreichend

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Die parlamentarische Aufarbeitung des NSU-Komplexes

Von Juliane Lang
zuerst erschienen in analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 610 / 17.11.2015

Vier Jahre nach dem Bekanntwerden der Mord- und Anschlagsserieserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) richten Beobachter_innen den Blick nicht nur auf die juristische Aufarbeitung der Taten. Auch die Untersuchung des NSU-Komplexes in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen von Bund und Ländern erfordert die Aufmerksamkeit einer kritischen Öffentlichkeit.

(c) Yücel Özdemir

Protest gegen Aktenvernichtungen und institutionellen Rassismus vor dem OLG in München. (c) Yücel Özdemir

Mit der Einsetzung des »3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode« erfolgt im November 2015 die Einsetzung des insgesamt zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex im Bund. Die Erwartungen sind gemischt, blicken gerade die Angehörigen der Opfer des NSU doch zurück auf den ersten Untersuchungsausschuss im Bund, bei dem einst gehegte Erwartungen bitter enttäuscht wurden. Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich versprach den Angehörigen der Opfer des NSU anlässlich der Gedenkfeier im Februar 2012: »Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck.«

Heute kritisieren Angehörige, dass genau der versprochenen Aufklärung von Hintergründen der rechtsterroristischen Mord- und Anschlagsserie zu wenig Raum eingeräumt wird. Die Richter des Oberlandesgerichts München und die Bundesanwaltschaft als anklagende Behörde beziehen sich auf ein enges Verständnis der Anklageschrift, wenn sie jeden Verweis auf die Hintergründe des NSU nach Möglichkeit aus dem Gerichtsverfahren raushalten. Und die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern sehen ihre Arbeit dadurch erschwert, dass Akten nicht oder nur in weiten Teilen geschwärzt bei ihnen landen und sich Mitarbeiter_innen von Behörden auch nach intensiven Fragerunden nicht erinnern wollen. »Das ist mir nicht erinnerlich« oder »Da war ich nicht zuständig« schildern Beobachter_innen der Ausschüsse als häufigste Antworten von Mitarbeiter_innen der ermittelnden Behörden.

Rassistische Ermittlungspraxis

Rassismus, so kritisiert die unabhängige Beobachtungsstelle NSU Watch, taucht im Bericht zum ersten NSU-Untersuchungsausschuss im Bund nur in Bezug auf Neonazis auf – oder in der Forderung nach mehr interkulturellen Trainings für Polizeibeamte und andere. Es wurde dagegen die historische Chance vertan, Rassismus in seiner gesellschaftlich institutionalisierten Form zu untersuchen. Es sieht derzeit nicht so aus, als ob dies im zweiten Untersuchungsausschuss im Bund anders sein wird. Der Ausschuss wird im von allen Fraktionen unterzeichneten Untersuchungsauftrag aufgefordert, »nötigenfalls weitere Empfehlungen für (…) eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus« auszusprechen. Das ist mehr als vorherige Untersuchungsaufträge beinhalteten, nennt Rassismus jedoch auch hier in einem Zuge mit Rechtsextremismus und nicht in seiner institutionalisierten Form – im Behördenhandeln.

Dabei sind die Untersuchungsausschüsse genau die Orte, an denen die rassistische Ermittlungspraxis im NSU-Komplex untersucht gehört. Der zweite große Komplex ist die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex. Nebenklagevertreter_innen der Angehörigen der NSU-Opfer fordern in einem offenen Brief: »Die Frage nach dem Wissens-, Kenntnisstand und den daraus resultierenden Handlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, seiner V-Mann-Führer, seiner Leitungsebene und seiner V-Leute zu den Aktivitäten des mutmaßlichen NSU-Kerntrios und dessen Unterstützer_innen-Netzwerk muss im Zentrum des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag stehen.« Sie ermuntern die Mitglieder des Ausschusses, sich »konsequent und kompromisslos gegen jede Hinhalte- und Verschleierungstaktik (zu) wehren und ihre parlamentarischen Kontrollrechte (zu) verteidigen und durch(zu)setzen«.

Hinhalte- und Verschleierungsmanöver vielfältiger Art behindern auch die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Länder. In Bayern, Sachsen und Thüringen wurden noch im ersten Halbjahr 2012 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. In Bayern, dem Land mit den meisten Tatorten, wurde bereits nach einem knappen Jahr ein Bericht vorgelegt und seitdem kein zweiter Ausschuss beantragt. In Sachsen und Thüringen veröffentlichten die Ausschüsse erst zum Ende der jeweiligen Legislatur ihren Bericht. Nach den Landtagswahlen wurden in beiden Ländern neue Landesuntersuchungsausschüsse eingesetzt. Die Arbeit in den Ausschüssen läuft fraktionsübergreifend, so dass in Sachsen einst die NPD mit im Ausschuss saß. Heute sitzen dort Vertreter_innen der AfD – in Thüringen ließ es sich der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringischen Landtag, Björn Höcke, nicht nehmen, diesen Posten selbst auszufüllen.

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Der Landtag in Düsseldorf, NRW

Indes nahmen im Januar und Februar 2015 die Untersuchungsausschüsse in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit auf. Keiner der Ausschüsse läuft dabei zur Zufriedenheit unabhängiger Beobachter_innen.
Der Untersuchungsauftrag zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen ließ zunächst vermuten, dass es der Landtag ernst meint mit der Untersuchung von Verbindungen des NSU nach Nordrhein-Westfalen. So tauchten im von allen Fraktionen verabschiedeten Papier unter anderem eine Vielzahl ungeklärter Anschläge auf, bei denen mögliche Verbindungen zum Netzwerk des NSU untersucht werden sollten. Darunter befindet sich der Bombenanschlag am Düsseldorfer Bahnhof Wehrhahn aus dem Jahr 2000, bei dem wie durch einen Zufall niemand ums Lebens kam, jedoch zahlreiche Menschen teils schwer verletzt wurden. Doch die Erwartungen wurden schnell gedämpft angesichts kreativer Hinhaltemanöver: In Nordrhein-Westfalen dauerte es Monate, einen geeigneten Raum im Landtag zu errichten, der den Sicherheitsansprüchen für das Studium der Akten entsprach. Erst nach einem halben Jahr konnte der Untersuchungsausschuss im August 2015 die Befragung von Zeug_innen beginnen.
Ähnlich ernüchternd fällt das Zwischenfazit von NSU-Watch Hessen in Bezug auf die Arbeit des dortigen Untersuchungsausschusses aus: »Die Abgeordneten verharren in parteipolitischen Streitereien, weisen kaum Kompetenz in Bezug auf die rechte Szene auf und lassen sich die Verweigerungshaltung der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gefallen.«, heißt es in einem Zwischenfazit im September dieses Jahres. Mit dem Fall des Hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme schauen Beobachter_innen auch über Hessen hinaus auf die Arbeit des
Untersuchungsausschusses. Und doch unterscheidet sich die unkritische Befragung von Behördenmitarbeiter_innen nur wenig von den schleppenden Befragungen in anderen Bundesländern. Und auch hier ist es der Blick auf den institutionellen Rassismus, den Beobachter_innen missen.
Auch die Einsetzung des Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg wirkte eher unfreiwillig. Zunächst glaubte man im Landtag, mit einer Enquete-Kommission die Untersuchung des NSU-Komplexes und insbesondere die vielfältigen Verbindungen des NSU-Netzwerks nach Baden-Württemberg abhaken zu können. Nach nur wenigen Sitzungen entschied man sich im November 2014 letztlich doch für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der deutlich mehr Rechte und Gewicht in der parlamentarischen Untersuchung hat.

Der Ausschuss begann im Januar 2015 seine Arbeit – und hatte damit von Beginn an nur etwa ein Jahr bis zum Ende der Legislatur. Die Arbeit des Ausschusses wurde überlagert von kleineren und größeren Skandalen rund um den Tod des Zeugen Florian H., der unter bis heute ungeklärten Umständen im September 2014 ums Leben kam. H. machte gegenüber seinen Eltern Anmerkungen, aus denen ein Wissen H.s zu Verbindungen des NSU-Trios nach Baden-Württemberg geschlussfolgert werden können. Angehörige und Freund_innen von H. sagten als Zeug_innen vor dem Ausschuss aus. Die Exfreundin H.s kam wenige Tage nach ihrer Aussage vor dem Stuttgarter Ausschuss ums Leben – und ließ erneut Raum für Spekulationen über den Tod einer 20-Jährigen an einer Lungenembolie.

Es fehlen weitere Untersuchungsausschüsse

Mit dem Bundestagsuntersuchungsausschuss arbeiten demnächst sechs Ausschüsse an der Aufarbeitung des NSU-Komplexes von parlamentarischer Seite. Weitere Untersuchungsausschüsse fehlen: In Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg liegen Tatorte des NSU, was einen Untersuchungsausschuss zwingend notwendig macht. Aber auch die Verbindungen des NSU nach Niedersachsen und das Behördenhandeln in Berlin und Brandenburg erfordern weitere Ausschüsse in den genannten Ländern.
Denn bei aller Kritik an der Arbeit der Untersuchungsausschüsse ist die Einsetzung jedes einzelnen zu begrüßen – und als Chance einer tatsächlichen Aufklärung des NSU-Komplexes zu nutzen. Abzuwarten bleibt, was aus den im Bericht abgegebenen Empfehlungen jeweils bleibt: Der Bundesuntersuchungsausschuss kündigt an, kritisch danach zu fragen, wie Schlussfolgerungen und Empfehlungen zum Versagen der Behörden im NSU-Komplex umgesetzt wurden. Eine Aufstockung geheimdienstlicher Kompetenzen, so lässt sich vorweg nehmen, ist sicherlich das Gegenteil davon. Die Stümperhaftigkeit in den Ermittlungen und nicht zuletzt der institutionelle Rassismus bestimmen weiterhin die polizeiliche Ermittlungspraxis. So geschehen zuletzt im Fall des vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) entführten Mohammeds, wo sich Teile der Ermittlungen gegen die Familie des Entführten selbst richteten. Unterstellt wurde, die Familie wolle sich hierüber einen Aufenthalt in Deutschland sichern.

Eine tatsächliche Aufklärung im NSU-Komplex ist nur möglich, indem der institutionelle Rassismus an zentraler Stelle thematisiert wird. Hierin sind sich Beobachter_innen der Untersuchungsausschüsse einig mit den Angehörigen der Opfer und deren Anwält_innen. Ansonsten bleibt die parlamentarische Aufklärung im besten Fall nur an der Oberfläche. Im schlimmsten Fall dient sie damit einem Reinwaschen der Behörden, ohne tatsächliche Missstände aufzudecken und ernsthafte Konsequenzen einzufordern.

Juliane Lang schrieb in ak 609 über den NSU-Prozess in München und ist aktiv im bundesweiten Bündnis NSU Watch.