Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.
Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die April-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)
Hallo zur Mai–Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Aufklären & Einmischen“!
In der Nacht zum 20. April 2025 wurde der 21-jährige Lorenz A. von einem Beamten der Polizei Oldenburg erschossen – Lorenz wurde von mehreren Kugeln von hinten getroffen. In den Tagen danach wurde die Forderung nach Gerechtigkeit laut. Auch der mögliche rassistische Hintergrund der Schüsse beschäftigte in den vergangenen Tagen viele Menschen im ganzen Land. Inzwischen waren bundesweit Tausende Menschen auf der Straße, um Aufklärung und Gerechtigkeit zu fordern, allein in Oldenburg waren es am 25. April über 10.000 solidarische Menschen. Es ist uns wichtig, auch solche Taten im Blick zu behalten. Hier findet ihr die Initiative Gerechtigkeit für Lorenz. Und eine Spendenkampagne zur Unterstützung seiner Familie.
Auch vor dem Landgericht Wuppertal wird um Aufklärung und Gerechtigkeit gerungen. Hier steht weiterhin die dringende Frage im Mittelpunkt, ob der Brandanschlag am 25. März 2024, bei dem Kancho und Katya Zhilova und ihre Kinder Galia und Emily ermordet wurden, einen rechten Hintergrund hatte. Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, Nebenklage-Vertreterin im Prozess, musste die klaffenden Lücken der polizeilichen Ermittlungen selbst füllen und fand zahlreiche Hinweise auf ein rechtes Motiv. Mitte Mai wird der Prozess fortgesetzt, von dem wir in unserem Newsletter regelmäßig berichten werden.
Besonders ans Herz legen möchten wir euch dieses mal auch einen Beitrag des Autor*innenkollektivs Feministische Intervention (AK Fe.In) auf der NSU-Watch-Webseite. Die Pride-Saison 2025 steht kurz bevor, erste Veranstaltungen gab es bereits. Und es zeigt sich bereits wieder, dass Pride-Veranstaltungen zunehmend unter Druck geraten. Eine Veranstaltung zum Christopher Street Day (CSD) in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) Ende April wurde von Polizei und Ordnungsamt mit fadenscheiniger Begründung vorzeitig beendet. Die Veranstaltenden der großen CSD-Demos in Köln und Berlin beklagten jüngst, dass (insbesondere US-) Unternehmen, die die Veranstaltungen jahrelang unterstützt hätten, nun nicht mehr zu Sponsoring bereit seien. Vermutet wird, dass sich die Unternehmen wegen der aggressiven Politik der US-Regierung gegen Programme zur Förderung von Diversity, Equity und Inclusion (Vielfalt, Gleichheit und Inklusion) aus der CSD-Unterstützung zurückziehen.
Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Angriffe auf und rechte Mobilisierungen gegen Pride-Veranstaltungen in ganz Deutschland. Das AK Fe.In veröffentlicht nun eine neue Auswertung zu diesen Ereignissen: „Unsere Auswertung zeigt eine signifikant höhere Anzahl von angemeldeten Neonazi-Demonstrationen im Zusammenhang mit CSDs als alle bisherigen Analysen und Zählungen. Erstmals haben wir auch alle dokumentierten Angriffe, die nicht im Rahmen angemeldeter Demonstrationen stattfanden (…), erfasst und so das ganze Ausmaß von extrem rechter Queerfeindlichkeit sichtbar gemacht.“
Diesmal im Newsletter: Unsere aktuellen Prozess- und Untersuchungsausschuss-Beobachtungen:
- Das Ringen um Aufklärung und Anerkennung eines rechten Motivs im Prozess zum Brandanschlag von Solingen am 25. März 2024
- Beobachten und Raushalten? Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Nordkreuz-Komplex
- Haftstrafe für „Deutsche Jugend Voran“-Anführer
Außerdem in diesem Monat gut zu wissen:
+++ Der rechte Hintergrund des Angriffs in München-Pasing +++
+++ Dokuzentren zum NSU-Komplex: Der aktuelle Stand. +++
Im Mai gedenken wir Gürsün İnce (27), Hatice Genç (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genç (9) und Saime Genç (4), die am 29. Mai 1993 bei dem rassistischen Brandanschlag von Solingen ermordet wurden. 17 weitere Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt. In Solingen findet am 29. Mai eine Gedenkveranstaltung statt. Details dazu und zu vielen anderen Veranstaltungen findet ihr am Ende des Newsletters bei den Terminen.
Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch
Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!
Nach den Nachermittlungen: Das Ringen um Aufklärung und Anerkennung eines rechten Motivs im Prozess zum Brandanschlag von Solingen am 25. März 2024
Beinahe vier Wochen wertvoller Zeit wird den Ermittler*innen am Polizeipräsidium in Wuppertal eingeräumt. So viel Geduld werden die Prozessbeteiligten aufgebracht haben müssen, wenn die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal am 12. Mai 2025 nach einer Unterbrechung fortgesetzt wird. Dort wird seit inzwischen 15 Verhandlungsterminen der Strafprozess gegen Daniel S. geführt. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 24. auf den 25. März 2024 in einem Mehrfamilienhaus in Solingen einen Brand gelegt, Kancho und Katya Zhilova und ihre Kinder Galia und Emily getötet und 21 der Hausbewohner*innen verletzt zu haben, einige davon schwer.
Am 14. Verhandlungstag Anfang April 2025 war Jochen Kötter, dem Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer, anzumerken, dass er mit einem schnellen Ende des Strafprozesses gerechnet hatte, nun aber wider Erwarten seinen Osterurlaub würde verschieben müssen. Trotzdem sei ihm, so Kötter, jetzt natürlich wichtig, sich in einem gründlich geführten Verfahren auch der Bewertung erst unlängst in die Hauptverhandlung eingeführter Unterlagen zu widmen und nachvollziehbar zu machen, warum sie den Verfahrensbeteiligten erst jetzt zur Kenntnis gekommen sind. Durchaus erstaunt zeigte sich Richter Kötter darüber, dass das aufgetauchte Material weder von der ermittelnden Kriminalpolizei noch durch die Wuppertaler Staatsschutzbeamt*innen von sich aus zu den Ermittlungsunterlagen gegeben wurden.
Dass es sich – wie vor allem Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız schon vor dem 14. Verhandlungstag Anfang April 2025 stark gemacht hatte – um Fehler in der Polizeiarbeit handele, die durchaus im Bereich der Strafbarkeit liegen könnten, spielte für das Gericht offenkundig aber keine Rolle.
Das irritiert. Denn es handelt sich um Material, das eindeutig auf eine rechte, rassistische und antisemitische Gesinnung des Angeklagten hinweisen kann, also um Material, das in der Beweiswürdigung zu den Motiven des geständigen Angeklagten unbedingt beachtet werden muss. Denn mit §46 StGB ist geregelt, dass eine hinter einer Tat liegende rassistische Haltung von Angeklagten für eine Entscheidung zum Strafmaß einzubeziehen ist. Unabhängig davon, ob der Angeklagte wegen der Schwere der Tat – dem Mord an vier Menschen und der schweren Körperverletzung in 21 Fällen – ohnehin mit der Höchststrafe zu rechnen hat, gebieten es die Rechte der Betroffenen und Nebenkläger*innen, dass die Gründe für die Tat vor Gericht Anerkennung finden.
Gut ist, dass der Gerichtsprozess seit April noch einmal deutlich mehr Aufmerksamkeit in der Presse, aber auch von solidarischen Menschen und Prozessbeobachter*innen erfährt. Auch NSU-Watch hat sich zusammen mit der Initiative Herkesin Meydanı der kritischen Begleitung des Prozesses angeschlossen, in Untertützung von Initiativen aus Wuppertal und Solingen, die schon seit Beginn der Verhandlung den Prozess im Blick haben. Seit dem 14. Prozesstag erscheinen auf dem prozessbegleitenden Blog Adalet Solingen Berichte zu den Verhandlungstagen. Ein offener Brief fordert Gericht, Polizei und Politik auf, für Aufklärung zu sorgen und Konsequenzen zu ziehen.
Wenn am 12. Mai der 16. Prozesstag aufgerufen wird, sollen Kriminalpolizei und der Staatsschutz des Polizeipräsidiums Wuppertal die Ergebnisse der ihnen im April von der Schwurgerichtskammer aufgetragenen Nachermittlungen liefern. Es geht dann vor allem um Daten, die im Google-Konto des Angeklagten liegen, und dessen Online-Verhalten, also die von ihm angesehenen oder verwendeten Videos, Bilder und Webseiten, dokumentieren. Sie zu bewerten, ist erst jetzt (wieder) auf dem Tisch der Polizei gelandet, weil die Ermittler*innen es vorher versäumt hatten, diesen digitalen Hinweisen nachzugehen, die Auskunft über den Angeklagten, seine Gesinnung, seine Motive und sein Vortatverhalten geben können.
Es war wieder Seda Başay-Yıldız, die das Gericht am 14. Verhandlungstag auf diese Spuren erst aufmerksam machen musste. Dort hatte sie auch darauf gedrängt, dass die Fotos, die bei der Hausdurchsuchung im Wohnhaus des Angeklagten von einem Kriminalpolizisten angefertigt worden waren, ausführlich Thema wurden. Sie zeigen Bücher, Zeitschriften und Schallplatten wie Hitlers „Mein Kampf“, eine NS-Biographie zu Hermann Göring oder wehrmachtsverherrlichende Materialien.
Am 15. Verhandlungstag (15.04.2025) sagte der Polizist, der die Fotos gemacht hatte, aus, er habe die einschlägigen Bücher in der Mansarde im zweiten Stock des Hauses gefunden, in dem der Angeklagte mit seiner Freundin wohnte. Die Bilder habe er mit seinem Handy gemacht und an den Staatsschutz des Polizeipräsidiums Wuppertal zur Bewertung gesandt.
Dort traf dann im Mai 2024 eine Staatsschutzbeamtin die Einschätzung, dass der Besitz nicht strafbar sei und für die Besitzer*innen solcher Materialien allenfalls eine „rechte Weltoffenheit“ (sic!) angenommen werden könne – mehr aber nicht. So formulierte es die mit den Fotos befasste Staatsschutzbeamtin am 14. Verhandlungstag im Zeug*innenstand selbst. Staatsschützer Thomas Böttcher bestätige diese inhaltliche Bewertung in seiner Aussage.
Der Kriminalbeamte, der die Fotos gemacht hatte, wurde auch zur Auffindesituation befragt: Die Gegenstände habe er in der Küche der Mansardenräume gefunden. Die Freundin des Angeklagten habe ihm mitgeteilt, dass dort seit dem Auszug des Vaters des Angeklagten niemand mehr wohne. Diese Aussage hätten sie sich zu eigen gemacht, so der Beamte, und würden darum bis heute annehmen, dass die Wohnung auch zum Tatzeitpunkt ungenutzt, Jahre zuvor aber vom Vater des Angeklagten bewohnt gewesen sei.
Die während der Verhandlung vorgehaltenen Fotos aber zeigen etwas Anderes: an einer Zimmerwand hing gut sichtbar ein Kalender von 2024, auf dem bezogenen Bett lag eine ebenfalls mit Bettwäsche bezogene Decke, wie hingeworfen kurz nach dem Aufstehen. Auf Tisch und Regalen fanden sich Tabakdosen, wie sie auch am Tatort aufgefunden worden waren. Eine solche Dose war für den Brandsatz genutzt worden, mit dem das Haus in Brand gesteckt wurde.
Staunend hörte die Öffentlichkeit am 15. Hauptverhandlungstag, dass dieser offenkundige Widerspruch, den Ermittler*innen bis heute keinen Anlass zum Zweifel gibt. Denn das Protokoll zur Hausdurchsuchung, die am 8., 9. und 10. April 2024 stattgefunden hatte, wurde erst jetzt, im April 2025 aus dem Gedächtnis heraus angefertigt, wie der Zeuge am 15.04.2025 aussagte. Er habe, so der Zeuge, das Protokoll, damals „gedanklich abgehakt“ – hat es aber tatsächlich wohl gar nicht erst angefertigt.
In den kommenden Verhandlungswochen wird es darum gehen, die Besitz- und Nutzungsverhältnissen zu den Nazi-Materialien und den Räumen im Täterhaus zu klären. Dass die Materialien im Google-Konto eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen sind, ist vermutlich unstrittig. Um was genau es sich handelt, werden wir wohl am 12. Mai erfahren. Schon Anfang April gab Seda Başay-Yıldız mit ihrem Beweisantrag, diese digitalen Spuren in die Beweiserhebung aufzunehmen, einen ersten Einblick: Es sei so viel wehrmachtsverherrlichendes und rassistisches Material darunter, dass es gar nicht nötig sei, Einzelnes aufzulisten.
Nach wie vor ist es wichtig, dass auch die kritische Öffentlichkeit darauf drängt, dass der politischen Einstellung des Angeklagten nachgegangen wird. Zum Glück kommen zu den Verhandlungstagen aktuell viele solidarische Menschen. Es bleibt aber darüber hinaus notwendig, das Wissen um den Prozessverlauf in die Welt zu bringen und zu teilen. Denn das Gericht muss jetzt seine Arbeit machen – wenn Polizei und Staatsschutz ihre schon nicht getan haben.
Für aktuelle Informationen folgt unseren Social-Media-Kanälen oder schaut auf den Webseiten von Adalet Solingen oder Herkesin Meydanı nach.
Beobachten und Raushalten? Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Nordkreuz-Komplex
In der zurückliegenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zu rechtem Terror in Mecklenburg-Vorpommern wurde die Frage behandelt, was eigentlich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zum Nordkreuz-Komplex weiß. Zuletzt hatte der Leiter einer anderen Bundesbehörde, des Militärischen Abschirmdiensts (MAD), eine eher entspannte Sicht auf die Dinge: Bundeswehr und Polizei zögen nun mal insgesamt ein anderes Klientel an als beispielsweise die „Hungerhilfe“. Am 28. April lieferte dagegen der stellvertretende Leiter des BfV, Sinan Selen, eine überraschend deutliche und beunruhigende Analyse des Nordkreuz-Komplexes.
Selen machte zwar gleich zu Beginn klar, dass er bezüglich Nordkreuz nicht von einem Netzwerk sondern von „Kennlinien“ sprechen wolle, die digital und analog stattfänden. Er stellte dann aber dar, dass es zunächst die Chatgruppen des Vereins „Uniter“ gegeben habe, die André Schmitt (alias „Hannibal“) ins Leben gerufen hatte: „Nord“, „Süd“, „West“,„Ost“ und „Basis“. (Recherchen zu den aktuellen Aktivitäten von „Hannibal“ findet ihr hier.)
Marko Gr. habe dann Nordkreuz und weitere Chat-Untergruppen als Administrator gegründet. In diesen Gruppen habe es dann zum einen Verständigungen zu einem Tag-X-Szenario und zum anderen auch einen ideologischen Austausch gegeben. Der verharmlosenden Erzählung, nur in bilateralen Chats von Nordkreuz-Mitgliedern habe es rechtsextreme Inhalte gegeben, setzte Selen entgegen: „Die rechtsextreme Haltung von einzelnen Personen innerhalb von Nordkreuz konnte niemandem entgehen.“ Auch Aussagen, es habe sich um eine Art unpolitisches „Planspiel“ gehandelt, halte er für eine „Schutzbehauptung“.
Selen betonte, man sei immer wieder mit Tag-X-Szenarien konfrontiert und auch wenn sich diese theoretisch anhörten, sei klar: „Resonanzkörper lösen Resonanz aus“. In solchen Chatgruppen gebe es oft keinen Widerspruch, so würden aus Gedanken Worte, „und aus Worten werden Taten“. Im Subtext von Selens Aussage wurde außerdem klar, dass das BfV davon ausgeht, dass Nordkreuz weiterhin existiert.
So weit, so richtig. Warum aber haben diese Feststellungen keinerlei Konsequenzen? Die Ermittlungen zu Nordkreuz sind eingestellt, nur kleinere Waffendelikte wurden verurteilt. Die Strukturen von Nordkreuz und möglicher Nachfolgeorganisationen wurden nicht zerschlagen. Die vom Verfassungsschutz wohl gut beobachteten Nordkreuzler sind weiter aktiv, der ehemalige Hauptverdächtige Haik Jaeger möchte nun sogar als AfD-Politiker Bürgermeister von Neukloster (Nordwestmecklenburg) werden.
Während der Aussage Selens wurden Erinnerungen an die Aufarbeitung des NSU-Komplexes wach. Der Verfassungsschutz hatte die Strukturen rund um den NSU umfassend im Blick – und tat auch hier: nichts.
Haftstrafe für „Deutsche Jugend Voran“-Anführer
Das Landgericht Berlin I hat den Anführer der Neonazi-Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ (DJV), Julian M., nach vier Verhandlungstagen am 9. April 2025 zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den aus dem brandenburgischen Wandlitz bei Berlin stammenden, aber in Berlin lebenden 24-Jährigen umfasste die Vorwürfe Bedrohung, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und versuchter schwerer Raub. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten gefordert.
Konkret ging es um eine Bedrohung eines ehemaligen Mitglieds der DJV, eine Attacke auf eine Person aus privaten Gründen, vor allem aber um zwei dezidiert politische Taten: Mehrere Personen um den Haupttäter M. hatten am Abend des 13. September 2024 in Berlin-Marzahn eine Person wegen ihres Antifa-Shirts körperlich attackiert und zur Herausgabe des Shirts gezwungen. Später posierte eine Gruppe von Neonazis, darunter die Täter, in der Kneipe „Zum Zapfhahn“ für ein Foto, auf dem das erbeutete Shirt umgedreht in die Kamera gehalten wurde. Das Foto wurde unverpixelt in sozialen Medien gepostet.
Am 19. Oktober 2024 griff eine Gruppe um M. bei der Abreise von einer Neonazi-Demonstration eine Person in der S-Bahn an. Hintergrund war auch hier die politische Gesinnung des Betroffenen: Die Person trug eine Jacke, auf der ein Aufnäher mit dem Antifa-Logo angebracht war, sowie eine Bauchtasche mit politischen Botschaften. Beides wollten M. und weitere Neonazis der betroffenen Person entwenden. Die Gruppe um M. hatte zuvor versucht, die Überwachungskameras in der S-Bahn abzukleben, eingreifende Fahrgäste wurden körperlich daran gehindert, dem Betroffenen zu helfen. Die Betroffenen dieser beiden Attacken sind durch die Taten weiterhin psychisch stark belastet. Insbesondere die vom Angriff am 13. September 2024 betroffene Person leidet – wie sich bei ihrer Aussage vor Gericht zeigte – noch sehr unter den Folgen der Tat.
Julian M. hatte sich im Prozess geständig eingelassen, dabei allerdings auch nichts Neues zur Aufklärung der Taten beigetragen. Im Prozess präsentierte er sich reuig, distanzierte sich aber nicht von seinen politischen Zielen. Deren Umsetzung wolle M., so sein Verteidiger Mirko Röder, aber „nicht mehr mit klandestinen und kriminellen Handlungen verbinden“. M. will laut Röder nicht mehr straffällig werden.
Die Kammer verurteilte Julian M. lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, Nötigung und Bedrohung. Die Tatbestände der räuberischen Erpressung und des versuchten schweren Raubs bei den Taten vom 13. September und vom 19. Oktober sah die Kammer nicht als erfüllt an, es habe keine „Bereicherungsabsicht“ gegeben. Allerdings stellte das Gericht hierbei eine „rechtsstaatsfeindliche Gesinnung“ fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.
Der Haftbefehl gegen Julian M. wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben und M. aus der Untersuchungshaft entlassen. M. soll als sogenannter Selbststeller seine Haftstrafe zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt antreten. Von der JVA Moabit abgeholt wurde er, wie der „Antifaschistische Monitor Berlin“ berichtet, von einer größeren Gruppe Neonazis. Es dürfte sich dabei auch um Personen gehandelt haben, die zuvor im Besucher*innenbereich des Gerichtssaals anwesend waren, um M. zu unterstützen. Der „Antifaschistische Monitor“ berichtet auf seiner Webseite auch, dass sich seit der Haftentlassung M.s rund um dessen derzeitigen Wohnort in Berlin-Hellersdorf die extrem rechten Aktivitäten häufen: „Zusammen mit Neonazis aus Chemnitz und Halle verbreiten die Reste von DJV dort Tag für Tag laut pöbelnd eine Atmosphäre der Angst. Der örtliche Polizeiabschnitt lässt sie gewähren und unterstützt wie bereits in der Vergangenheit die extrem rechte Raumnahme.“
Keine drei Wochen nach dem Urteil trat Julian M. auch schon wieder als Führungsperson bei einem Neonazi-Aufmarsch in Berlin-Mitte auf. Unter dem Motto „Gemeinsam für Deutschland“ waren dort 300 Menschen aus unterschiedlichen rechten Spektren aufgelaufen, dominiert wurde der Aufmarsch aber von vielfach sehr jungen Neonazis. Es gab diverse Festnahmen, unter anderem weil aus der Gruppe heraus „Sieg Heil“ gerufen wurde.
Gut zu wissen: Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Der rechte Hintergrund des Angriffs in München-Pasing +++
von Robert Andreasch
Im Prozess um das rassistisch und antisemitisch motivierte Attentat von Pasing ist am 15. April 2025 das Urteil gesprochen worden. Die erste Strafkammer des Landgerichts München ordnete am achten Verhandlungstag die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Aufgrund einer seit Jahren bestehenden Schizophrenie-Erkrankung sei bei ihm während der Tat die Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen.
Der heute 42-Jährige Werner P. hatte im Juli letzten Jahres in der Pasinger Gleichmannstraße mit einem Jagdmesser wortlos von hinten auf zwei junge Männer eingestochen, denen er zugeschrieben hatte, Muslime zu sein. Die Angriffe gegen Oberkörper und den Hals-Nackenbereich der Geschädigten habe P. heimtückisch und mit bedingtem Tötungsvorsatz begangen, so das Urteil. Mit schweren Folgen für die damals Attackierten, wie die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbegründung ausführte: „Beide Angegriffene leiden heute noch unter den Folgen des Angriffs (…) Ihr Verhalten, ihr psychischer Zustand und das gesamte Leben“ habe sich verändert: „Wir haben gesehen, wie belastet sie noch sind“.
Werner P. habe die Tat „ganz klar aus fremden- und ausländerfeindlichen Motiven“ begangen, hieß es in der Urteilsbegründung, Er habe aus „Hass auf Muslime und Juden“ gehandelt. Ehrl weiter: „Wir haben hier zweifelsohne ein politisches Motiv, das den Taten zugrunde lag.“
„Muslime müssten millionenfach getötet werden“, zitierte die Vorsitzende Richterin aus dem 20-seitigen Manifest „Der Plan – unser Kampf für Deutschland, die Frauen, die weiße Rasse“. Das hatte der Täter in den Wochen vor der Tat verfasst und kurz vor den rassistischen Angriffen an Münchner Studentenverbindungen, Corps und eine rechte Burschenschaft geschickt.
Im „Manifest“ habe es geheißen, „die Juden“ würden im Nahen Osten ein „Groß-Israel“ errichten wollen und sie glaubten an eine Vererbbarkeit von Schuld . Um sich an Deutschland zu rächen, hätten sie für die Einreise vieler Muslime nach Deutschland gesorgt, weshalb Deutschland nun von den Muslimen befreit werden müsse. Auch müsse man zu Anschlägen auf Polizisten und Soldaten übergehen. Der Attentäter von Pasing sah sich selber als „weißer, gläubiger Christ“ und als „Verfechter des Nationalsozialismus“. Er habe schon länger das Gefühl, dass er Deutschland helfen müsse und ihm eine große Aufgabe zukomme. Er wolle mit dem Attentat zeigen, dass es wichtig sei, sich gegen eine „Islamisierung“ des Landes zu wehren. Dass der Attentäter solch ein Manifest geschrieben hatte, hatten Staatsanwaltschaft und Polizei bis zur Verhandlung nie bekanntgemacht. Das öffentliche und mediale Interesse an der Verhandlung war sehr gering.
Die Vorsitzende Richterin führte in der Urteilsbegründung aus, dass Werner P. aufgrund seiner, Zitat, „abstrusen Ideologien und Verschwörungstheorien“ kein „klassischer Rechtsradikaler oder Faschist“ sei. Die Thesen und die Radikalisierung des Täters wurden von ihr gar als „bizarr“ dargestellt. Doch trifft das wirklich zu?
Der im Manifest dokumentierte, gegen Israel gerichtete Antisemitismus, das rassistische Gerede von einem angeblichen ‚Geburtendjihad‘, die Behauptung einer Klimalüge, das Geraune vom ‚Great Reset‘ pädophil-satanischer Eliten und dass sich eine neue Weltordnung erhebe; dass ferner ein „großer Austausch“ stattfinde, man sich gegen Homosexuelle wehren müsse, man auf Pride-Paraden schimpft und Journalisten mit dem Tod zu bestrafen seien. All das, was sich im Manifest des Pasing-Attentäters findet, das ist überhaupt nicht „bizarr“, sondern in einem ganz breiten Spektrum der extremen Rechten genau so verbreitet.
+++ Dokumentationszentren zum NSU-Komplex: Der aktuelle Stand. +++
Die frühere Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein bundesweites Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex einzurichten. Konkrete Schritte zur Umsetzung des Projektes ergriff die „Ampel“ aber erst relativ spät. Anfang des Jahres wurden diese Schritte durch die vorgezogenen Neuwahlen unterbrochen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) war in der vergangenen Legislaturperiode beauftragt gewesen, eine Machbarkeitsstudie für ein entstehendes bundesweites Dokumentationszentrum zu verfassen und auf Grundlage dieser Studie erste Module für das Zentrum zu entwickeln. Dazu gehören die Entwicklung einer Wanderausstellung und die Entwicklung einer Web-Plattform zu NSU-Komplex und rechtem Terror nach 1945. Die Machbarkeitsstudie wurde Anfang 2024 vorgestellt. Die Entwicklung von Wanderausstellung und Webplattform läuft seitdem.
Stockender lief es bei der Planung des bundesweiten Dokumentationszentrums selbst. Kurz vor der Neuwahl wurde der parlamentarische Prozess hin zu einem aus der Machbarkeitsstudie resultierenden Stiftungsgesetz, das es für die Trägerstruktur des Dokumentationszentrums braucht, eingeleitet, aber nicht abgeschlossen. In einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages wurde [Kritik an Details der Planungen](. https://verband-brg.de/stellungnahme-innenausschuss-anhoerung-zum-gesetz-fuer-ein-nsu-dokumentationszentrum/) laut. In dem Gesetzentwurf fehlte es vor allem an einem ausreichenden Mitspracherecht und an einer Entschädigung für Betroffene. Dann war der Prozess zunächst auf Eis gelegt.
Im neuen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU findet sich nun der Plan, die Entwicklung eines bundesweite Dokumentationszentrums weiter zu betreiben, als Standort für das Zentrum hat man sich auf Nürnberg geeinigt. Wie es mit dem bundesweiten Dokumentationszentrum wirklich weitergeht, ist aber offen.
Wesentlich weiter ist man da in Chemnitz. Ende Mai wird dort „Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“ eröffnet. Dieses Dokumentationszentrum wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder mit dem geplanten bundesweiten Zentrum verwechselt, ist aber ein eigenständiges Projekt. Es ging aus der Wanderausstellung „Offener Prozess“ hervor und kann bis mindestens Ende des Jahres besucht werden – hoffentlich aber länger. Im nächsten Newsletter werden wir Eindrücke von der Eröffnung von „Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“ am 25. Mai 2025 mit euch teilen.
Wir gedenken Gürsün İnce, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç
Gürsün İnce (27), Hatice Genç (18), Gülüstan Öztürk (12), Hülya Genç (9) und Saime Genç (4) wurden vor 32 Jahren am 29. Mai 1993 bei dem rassistischen Brandanschlag von Solingen ermordet. 17 weitere Menschen wurden dabei verletzt. Taner Ayder, Journalist und Sprecher des kurz nach dem Anschlag gegründeten antirassistischen Solinger Appells, am 5. Juni 1993 auf der Demonstration eine Woche nach dem Anschlag:
»Ein Kind flog im Traum in das unendliche Blau. Ein Kind flog im Traum voller Hoffnung über grüne Wiesen. Ein Kind fiel auf seine Flügel. Es verbrannte, das Kind. Es brannte. Es war kein Traum. Nein, es war kein Traum. Was verbrannte, war unsere Hoffnung. Was verbrannte, waren unsere Kinder, unsere Frauen. Jetzt brennt es in uns.«
Nach den rassistischen Pogromen und Anschlägen wie in Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda oder Mölln war der rassistische Brandanschlag von Solingen eine weitere Zuspitzung rechten Terrors in den 1990er Jahren, der unzählige weitere Täter*innen, wie die des NSU, motivieren und befeuern sollte. Und wie bei vielen Beispielen rechten Terrors vor und nach Solingen operierten auch dort staatliche Institutionen nah in und an der neonazistischen Szene. So stellte sich heraus, dass Bernd Schmitt, Leiter der örtlichen Kampfsportschule, in der die späteren neonazistischen Täter von Solingen trainierten, seit dem 3. April 1992 zunächst als »Gelegenheitsinformant«, später als V-Mann für den Verfassungsschutz NRW tätig war. In diesem Jahr lädt der Mevlüde Genç e.V. zu einer Gedenkveranstaltung am 29. Mai von 14 bis 17 Uhr in der Unteren Wernerstraße in Solingen ein.
Podcast-Emfpehlung „Das Schweigen ist vorbei“
Das offene antirassistische Archiv „Ver/sammeln antirassistischer Kämpfe“ entwickelt einen solidarischen Raum für das Teilen von Geschichte. In Form von Archivgut vergangener Kämpfe und persönlichen Erzählungen von Menschen, die sich zusammenschließen, um für eine antirassistische Gesellschaft zu kämpfen. Das Projekt bietet einen offenen und gemeinsam gestaltbaren Raum für Gedenken, Erinnern und Erzählen vielfältiger Widerständigkeit, mit einem Fokus auf Perspektiven of Color.
Ein Teil dieser antirassistischen Widerständigkeit sind die Kämpfe von Betroffenen des NSU-Terrors. Zwei Jahrzehnte sind vergangen, seit der NSU zehn Menschen getötet hat. Trotzdem müssen die Angehörigen und Betroffenen dieser Opfer bis heute kämpfen – um Gerechtigkeit, materielle Unterstützung, Anerkennung und darum, überhaupt gehört zu werden. Acht von ihnen teilen ihre Geschichte im Rahmen des Ver/sammeln Oral History Podcasts „Das Schweigen ist vorbei“.
Diesen haben die Angehörigen gemeinsam mit Podcast-Host Yasmin Dreessen entwickelt: Semiya Şimşek, Gamze Kubaşık, Mandy, Lina, Yvonne und Gavriil Boulgarides sowie Candan Özer und Ayşe K. Väter, Brüder, Ehemänner haben sie wegen eines Neonazi-Netzwerks verloren, das schon damals dem Verfassungsschutz bekannt war. Bis heute, sieben Jahre nach dem NSU-Prozess und vielen Untersuchungsausschüssen, fehlt die versprochene Aufklärung. Aber: Sie werden nicht mehr schweigen. Zum Podcast
Im Fediverse
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+++ Termine +++
2. bis 4. Mai, Köln: un_unterbrochen. Sprechen über rechte Gewalt. Filme, Stadtrundgänge, Podien. Mehr Infos hier.
2. bis 17. Mai, Halle/Saale: Veranstaltungsreihe: 80 Jahre Befreiung. Mehr Infos hier.
3. Mai, Dortmund: Mehmet-Kubaşık-Kinderfest. 14-18 Uhr, Mehmet-Kubaşık-Platz. Mehr Infos hier.
3. Mai, Kiel: Demonstration: Gerechtigkeit für Lorenz. 11 Uhr, Rathausplatz. Mehr Infos hier.
3. Mai, Gedenkort KZ Uckermark: Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung des Jugend-KZ und des späteren Vernichtungsortes Uckermark. Ab 10 Uhr. Mehr Infos hier. 5. Mai, Schwerin: Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern zum Thema: Nordkreuz-Netzwerk. Ab 10 Uhr im Landtag in Schwerin. Weitere Infos hier.
5. Mai, Dortmund: Monatliche Mahnwache in Gedenken an Mouhamed Dramé. 18:30 Uhr, Kurt-Piehl-Platz. Mehr Infos hier.
7., 8, 14., 15. Mai, München: OFFENE WUNDE – ein dokumentarisches Theaterstück über das Attentat am OEZ von Tunay Önder und Christine Umpfenbach. Volkstheater. Mehr Infos hier.
7. Mai, Koblenz: Konzert und Lesung: Bejarano meets Microphone Mafia. 20:00 Uhr, Citykirche am Jesuitenplatz. Weitere Infos und Anmeldung hier.
8. Mai, Halle/Saale: Kochen und Workshop „Tag der Befreiung? Erinnern – Erzählen – Umdeuten.“ Ab 15 Uhr, TEKIEZ. Mehr Infos hier.
8. Mai, Saalfeld: Kundgebung am Tag der Befreiung. 18 Uhr, Marktplatz. Mehr Infos hier.
8. Mai, Demmin: Auch 80 Jahre später – Nazis keinen Meter! 17 Uhr, Bahnhof. Mehr Infos hier.
8. Mai, Berlin: Kundgebung und Rahmenprogramm: 80 Jahre – Befreiung was sonst! 16.00 Uhr, Bebelplatz. Mehr Infos hier.
9. und 10. Mai, Schwerin: Film: Die Möllner Briefe. filmpalast Capitol. Mehr Infos hier.
10. Mai, online: Prozessreport: Online-Einschulung für Prozessbeobachter*innen. Schwerpunkt: Rechtsextremismus & Neonazismus. 11-14 Uhr. Mehr Infos und Anmeldung hier.
9. bis 11. Mai, Zwickau: Kein Schlussstrich! Theater, Ausstellung, Gespräche. Mehr Infos hier.
ab 14. Mai, Graz: Austellung „Man will uns ans Leben“ Bomben gegen Minderheiten 1993-1996. Volkskundemuseum am Paulustor, Gartensaal. Mehr Infos hier.
16. Mai, Berlin: Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Neukölln-Komplex. Kundgebung voraussichtlich ab 8:30 Uhr vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Weitere Infos hier.
20. Mai, Berlin: Dokumentarisches Theater: NSU-Monologe. 19:00 Uhr, Heimathafen Neukölln. Mehr Infos hier.
20. Mai, Berlin: Preview für Lehrkräfte: Die Möllner Briefe. 18.00 Uhr, Passage Kino Neukölln. Mehr Infos hier.
21. Mai, Bremen: Film und Diskussion: Die Möllner Briefe. 17:30 Uhr, City 46. Mehr Infos hier. 22. Mai (Grosshennersdorf), 23. Mai (Görlitz), 24. Mai (Löbau): Film: Die Möllner Briefe. Mehr Infos hier.
24. Mai, Hamburg: Semra Ertan Begegnen. 12:00 – 14:00 Uhr: Get-together am Semra-Ertan-Platz. 18:30 – 20:30 Uhr: Performance, Ausstellung, Spoken Word & Gedichte Semra Ertan Gedenken & Gäste im HausDrei. Mehr Infos hier.
29. Mai, Solingen: Gedenkveranstaltung für die Opfer des Solinger Brandanschlags vom 29. Mai 1993. 14:00 – 17:00 Uhr, Untere Wernerstraße in Solingen.
30. Mai, Chemnitz: „Im Fokus: rechter Terror“ – Filmreihe zur Geschichte rechter Gewalt und dem NSU-Komplex. Johannisplatz 8. Mehr Infos hier.
Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.
Jetzt anmelden! 16. bis 20. Juni, Berlin: Bildungsurlaub der Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komples (BiLaN): Rechtsruck in Deutschland – Was tun? Mehr Infos hier.
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