„Combat 18 ist eine international agierende elitäre und paramilitärische rechtsextreme Organisation.“ – Kurzbericht zum 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss MV November 2025

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Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses NSU II/Rechter Terror im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist abgeschlossen. Am 1. Dezember fand die vorerst letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses statt. Teile der Sitzungen im November drehten sich erneut um das Thema Combat 18 (C18).

Am 17. November wurde ein Ermittler des BKA gehört, dessen Aufgabe eine Erkenntniszusammenstellung im Prüfvorgang des GBA, ob C18 eine terroristische Vereinigung ist, war. Seinen Bericht finalisierte er 2015. Der Zeuge sagte, diese Erhebung habe nicht zu Erkenntnissen geführt, dass C18 im Jahr 2014 eine „gefestigte Gruppierung“ gewesen sei, die durch das Begehen von Straftaten in Erscheinung getreten ist. Es hätten lediglich „Personenzusammenschlüsse“ festgestellt werden können. Einzelne Personen seien durch Waffenkriminalität und Gewalt auffällig geworden. Auch danach habe er sich weiter mit C18 befasst, so der Zeuge. 2017 sei der Stand gewesen, dass zwar einzelne Personen durch politische Straftaten in Erscheinung getreten sind, es aber keine gemeinsamen Straftaten mit Bezug zur Gruppe gegeben habe. Der Zeuge befasste sich bis 2018 mit dem Thema.

Der Zeuge erwähnte wiederholt die von Exif Recherche veröffentlichte Recherche „Combat 18 Reunion“ von 2018: „Das waren Erkenntnisse, um die wir nicht drumrum kamen“. Diese Informationen zu ignorieren, wäre laut dem Zeugen fahrlässiger gewesen, als sie zu nutzen: „deswegen haben wir es gemacht“.

Die Sachverständige Martina Renner – früher Bundestagsabgeordnete für die Linkspartei, heute freie Journalistin – fand deutlichere Worte zu C18: „Combat 18 ist eine international agierende elitäre und paramilitärische rechtsextreme Organisation.“ Die Organisation verfolge eine zutiefst rassistische und antisemitische Ideologie und bekenne sich offen zur NSDAP. „Combat 18 Deutschland“ habe diverse Publikationen mit Feindeslisten herausgegeben. Es sei zu gewalttätigen Angriffen unter anderem auf Politiker*innen, Migrant*innen, Juden und Jüdinnen sowie linke Zentren aufgerufen worden. C18 sei für extreme Gewaltbereitschaft und Vorbereitungshandlungen für Anschläge bekannt. Renner nannte außerdem Funde von Waffenhortungen und Anleitungen zur Herstellung von Sprengsätzen, beispielsweise bei der Zelle „Combat 18 Pinneberg“ im Jahr 2003. C18 sei auch mit Drohschreiben an Flüchtlingsunterkünfte, Moscheen und Parteizentralen in Erscheinung getreten.

Die Sachverständige stellte dar, dass es im rechtsterroristischen Bereich häufig die Arbeitsteilung einer größeren, wahrnehmbaren Gruppe und einer klandestinen Untergruppe gebe. Dies sei bei Blood & Honor und bei C18 der Fall. Sie nannte aber auch die Kameradschaft Süd und ihre „Schutztruppe“.

Zum Schluss ihrer Aussage stellte sie zusammenfassende Thesen vor: Militante waffenaffine Strukturen würden oft erst im Zusammenhang mit vollendeten Terroranschlägen thematisiert. Die Zersplitterung von Verboten und Strafverfahren werde dem Netzwerkcharakter der Gruppierungen nicht gerecht. Es gebe kaum Kenntnisse zur internationalen Zusammenarbeit insbesondere zu Waffenbeschaffung, Wehrsport, Schießübungen. Kriminelle Aktivitäten müssten als Vereinigungsdelikt betrachtet werden.

Sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz ähnliche Erkenntnisse haben, so erfuhr der Untersuchungsausschuss diese sicher nicht vom Zeugen am 24. November. Der unter dem Kürzel „BfV-004“ auftretende Zeuge mit dem Schwerpunkt Bekämpfung Rechtsextremismus speiste den Ausschuss trotz beharrlicher Nachfragen der Abgeordneten mit ziemlich allgemein gehaltenen Angaben ab. In den kommenden Newslettern werden wir auf weitere Aspekte der Anhörungen von Sachverständigen, die in den letzten Wochen im Ausschuss stattfanden, eingehen.

Dieser Kurzbericht erschien zuerst in unserem monatlichen Newsletter „Aufklären und Einmischen“. Ihr wollt auf dem Laufenden bleiben? Hier den Newsletter abonnieren!

(Text:ck, Redaktion: scs)