Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.
Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die Februar-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)

Hallo zur Februar-Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Aufklären und Einmischen“!
„Wahrheit, Aufklärung und Anerkennung des Leids sind die Mindestvoraussetzungen für Gerechtigkeit. Solange diese fehlen, wirken Gesten der Normalisierung wie Hohn. Wir Angehörige brauchen keine Höflichkeitsfloskeln gegenüber einer Mörderin, wir brauchen Respekt, konsequente Wahrheitsfindung und ein klares Benennen des Unrechts.“ Das schreibt Lina Boulgarides, Tochter des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, in einem Statement nach dem vergangenen Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess, bei dem die Zeuginnenaussage der NSU-Terroristin Beate Zschäpe beendet wurde.
„Alles Gute“ wünschte die Vorsitzende Richterin der verurteilten Mörderin, und dass diese die „Emotionen der Angehörigen in ihre Aufarbeitung“ aufnehmen solle. Allein diese Szene lässt an der Eignung des 5. Strafsenats des Oberlandesgerichtes Dresden für das Verfahren gegen Susann Eminger zweifeln. Richter*innen sind unabhängig in ihrem Handeln, sie müssen nicht allen Personen, die am Zeug*innentisch Platz nehmen, ihre besten Wünsche mitgeben. Angesichts der an diesem Tag erneut zum Prozess angereisten Betroffenen des NSU-Terrors wäre ein anderer Tonfall möglich und angemessen gewesen.
Was jedoch diesem Abschluss der Befragung vorausging, zeigt deutlich, dass der Senat nicht bereit ist, seiner Verantwortung für Aufklärung gerecht zu werden. Die Vorsitzende Richterin ließ sich von Zschäpe unterbrechen und vorführen. Die Zeugin wich vielen Fragen aus, blieb sehr oft bloß im Ungefähren und erging sich in Spekulationen, selbst wenn es um ihr eigenes Handeln und ihre eigene Motivation ging. Der Senat unter Vorsitz von Simone Herberger hakte kaum nach. Zurück bleibt die Frage, warum man Zschäpe überhaupt als Zeugin geladen hat, wenn man sie dann nicht tiefergehend befragt? Alles zum aktuellen Stand des 2. NSU-Prozesses findet ihr weiter unten im Newsletter: 2. NSU-Prozess – Aufklärung? Fehlanzeige!
Der gleiche Senat verhandelt seit Mitte Januar parallel die Anklage gegen die „Sächsischen Separatisten“. Wie er sich mit diesem Verhalten gegen die acht Angeklagten und 19 Anwält*innen, darunter bekannte Szeneanwälte, durchsetzen soll, ist fraglich. Wie die ersten Prozesstage verliefen, lest ihr im Newsletter-Artikel Umsturzphantasien und Mordpläne: Die Sächsischen Separatisten vor Gericht.
Außerdem gut zu wissen:
+++ Justice for Mahdi ben Nacer +++
+++ Kein Vergessen: Todesopfer rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern +++
Eure Antifaschist*innen von NSU-WatchUnser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

2. NSU-Prozess – Aufklärung? Fehlanzeige!
Im Januar stand beim 2. NSU-Prozess in Dresden lediglich der Prozesstag am 29. Januar wieder etwas mehr im Fokus der Öffentlichkeit. An diesem Tag wurde die Vernehmung von Beate Zschäpe fortgesetzt und beendet, die am 3. und 4. Dezember begonnen hatte (mehr dazu in unserem Dezember-Newsletter).Am Morgen dieses 14. Verhandlungstages fand vor dem Prozessgebäude am Dresdener Stadtrand eine mit den Betroffenen des NSU-Terrors solidarische Kundgebung statt: „Naziterror konsequent aufklären!“ Das Motto trotzte der Erfahrung aus den Befragungen im Dezember und den daraus resultierenden geringen Erwartungen für den Tag.
Gamze Kubaşık sagte auf dieser Kundgebung: „Wir stehen heute hier, weil der NSU gemordet hat. Und weil Aufklärung und Gerechtigkeit bis heute fehlen. Wenn TäterInnen sprechen, aber lügen, dann ist das keine Aufklärung. Wenn Gerichte wegsehen, dann müssen wir hinschauen. Und wenn Betroffene keine Stimme im Verfahren haben, dann erheben wir sie hier draußen. Aufklärung ist keine Gnade. Sie ist Pflicht. Und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern.“
Im Gerichtssaal befragte dann zunächst die Verteidigung der Angeklagten Susann Eminger die verurteilte Mörderin Zschäpe. Ihre Befragung war darauf ausgerichtet, die Existenz der terroristischen Vereinigung NSU insgesamt und das Wissen ihrer Mandantin von deren Taten in Abrede zu stellen. Wie erfolgreich dieses Vorgehen sein wird, bleibt in Anbetracht der Tatsache, dass die Existenz des NSU vom Gericht in München revisionssicher festgestellt wurde, zweifelhaft. Zschäpe gab an, dass sie jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, sich zu stellen, „von Tag 1 an.“ In konkrete Planungen von Taten sei sie nicht eingebunden gewesen, so Zschäpe auch heute wieder: „Man guckt ja, was wie wer machen kann.“ Es sei klar gewesen, dass das „nicht funktionieren würde, wenn ich eingebunden wäre“.
Ansonsten reihte sie sich an diesem Tag nahtlos in die Aussage der Zeuginnen aus dem Umfeld der Emingers ein, die diese im Prozess als ‚normal‘ beschrieben hatten. Zschäpe sagte, der Kontakt mit Susann Eminger habe sich insbesondere um deren Kinder gedreht, „politische Diskussionen“ hätten sie nicht geführt. Zum großen antisemitischen Tattoo auf dem Bauch von Susann Emingers Ehemann André fiel Zschäpe vor allem ein, dass sie ja selbst keine Tattoos habe und sie nicht verstehe, wie man sich so ein großes Tattoo machen könne. Die Freundschaft zu Susann Eminger sei ein „kleines Reinschnüffeln in die Normalität“ gewesen.
Das Gericht machte Zschäpe dann mehrere Vorhalte von Dokumenten und Bildern. Diese zeigten die Normalität, in der sich der NSU auch dank der Hilfe der Emingers bewegen konnte: lange Urlaube und Videotheksbesuche unter dem Namen von Susann Eminger, Teilnahmen an Festen und einem Auftritt von „Cindy aus Marzahn“, gemeinsam mit Susann Eminger, die Zschäpe in dieser Öffentlichkeit deckte. Gefragt wurde danach, wie Zschäpe sich bei diesen Ausflügen auf „völlig unbekanntem Terrain“ mit Susann Eminger zur ihrer Legendierung abgesprochen hätte. Die Zeugin ließ die Frage letztlich unbeantwortet. Richtig nachgehakt wurde nicht.
Diese vorgebliche Normalität wurde im Gerichtssaal nur von zwei Aussagen im Januar durchbrochen. Am 8. Januar sagte der ehemalige Vermieter der Emingers aus. Dieser hatte dem Ehepaar schon einen Tag vor (!) der ersten Durchsuchung von dessen Wohnung 2011 fristlos gekündigt, weil durch die Berichterstattung sehr klar gewesen sei, dass in diesem Zusammenhang gegen die Emingers ermittelt wurde.
Außerdem sagte am 12. Verhandlungstag David L., ein Ex-Freund von Susann Eminger, aus. Dabei rückte die politische Dimension des 2. NSU-Prozesses stärker in den Blick. L. war 1998/99 als 16- bis 18-Jähriger für ein bis zwei Jahre mit Susann Eminger liiert. Der Zeuge gab auf Nachfrage an, er sei bis zur Geburt seines ersten Kindes vor 18 Jahren Teil der rechten Szene gewesen und dass er Straftaten – u.a. Körperverletzung, Beleidigung – begangen habe. Er musste allerdings nie ins Gefängnis. Susann Eminger sei nicht rechts gewesen, als sie sich kennenlernten.
In unserem Hintergrundartikel „Die gute Freundin“ schreiben wir:„Bei dem Geschehen [am 21. April 2001]sei es nicht um eine Wirtshausschlägerei gegangen, sondern darum, dass die Gruppe um Marschner und Susann Eminger den Geburtstag Adolf Hitlers hätten feiern wollen, dies aber in der Kneipe nicht erwünscht gewesen sei.“
Das Verfahren gegen Susann Eminger wurde gegen die Ableistung von 20 Sozialstunden eingestellt. Ihre Verteidigung widersprach im 2. NSU-Prozess der Nutzung der Angaben des Zeugen dazu. Angaben zu dem Verfahren dürften nicht genutzt werden, es dürfe noch nicht einmal etwas dazu vorgehalten werden.
Im Februar wird der Prozess gegen Susann Eminger fortgesetzt. Der Senat plant unter anderem, die im ersten NSU-Prozess verurteilten André Eminger und Holger Gerlach zu laden. Außerdem wird die Verteidigung mitteilen, ob die Angeklagte eine Aussage machen wird.
Die kommenden Prozesstage findet ihr in diesem Newsletter bei den Terminen und auf unserer Homepage auf der Übersichtsseite zum 2. NSU-Prozess. Dort sind auch unsere Berichte zu den bisherigen Verhandlungstagen zu finden.
Umsturzphantasien und Mordpläne: Die Sächsischen Separatisten vor Gericht.
Eine Armada von 19 Anwält*innen vertritt die acht Angeklagten im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden – dem selben Senat, der auch das Verfahren gegen Susann Eminger verhandelt. Und bereits am ersten Verhandlungstag zeigte sich, dass einige dieser Verteidiger*innen den Prozess zur Bühne für ihre Propaganda-Show machen wollen.Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft den Angeklagten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und teilweise deren Gründung vor sowie zusätzlich die „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund“. Bei den „Sächsischen Separatisten“ habe es sich, so die am 23. Januar verlesene Anklage, um eine militante Gruppierung von zuletzt insgesamt etwa 20 Personen gehandelt, die an einem Umsturz des Systems in Deutschland, den sie erwarteten, habe mitwirken und Teile Deutschlands aus der Bundesrepublik habe herauslösen wollen. In diesem Rahmen habe man „Säuberungen“ geplant, habe also politische Gegner*innen und Angehörige ethnischer Minderheiten ermorden wollen. Die Gruppe soll sich militärische Ausrüstungsgegenstände beschafft, den Umgang mit Waffen geübt und paramilitärische Übungen durchgeführt haben. Ihre Weltsicht basiere auf der Vorstellung einer allen überlegenen, wenn auch in ihrer Existenz bedrohten „weißen Rasse“. Die Gruppe sei dem militanten Akzelerationismus zuzuordnen.
Martin Kohlmann, Verteidiger des Hauptangeklagten Jörg Schimanek und Vorsitzender der neonazistischen Kleinstpartei „Freie Sachsen“, trug dagegen im Anschluss an die Verlesung der Anklage in einem „Eingangsplädoyer“ die Verschwörungserzählung der Verteidigung vor: Bei der Anklage der BAW und dem Verfahren vor dem OLG handele es sich um eine „Inszenierung“ der Behörden. Kohlmann weiter: „Ich sehe auch Terrorismus, Terrorismus gegen acht junge Männer und ihre Familien. Die Terroristen sitzen hier.“ Gemeint waren damit offensichtlich die BAW-Vertreter*innen im Saal.
Bei der Mehrzahl der 19 Verteidiger*innen handelt es sich um bekannte Szeneanwälte wie Wolfram Nahrath, Olaf Klemke, Arndt Hohnstädter, Brian Engelmann, André Picker, Günther Herzogenrath-Amelung, Peter Richter und Dubravko Mandic. Till Weckmüller, ebenfalls als Szeneanwalt bekannt, blies bei seiner stundenlang in herrischem Ton, teilweise fast brüllend vorgetragenen „Gegenerklärung“ gegen die Anklage in das gleiche Horn wie zuvor Kohlmann. Die „Sächsischen Separatisten“, so Weckmüller, seien eine Erfindung von Jörg Schimanek gewesen, die dieser lediglich in einem Chat mit einer anderen Person geteilt habe, die sich später als FBI-Mann herausgestellt habe. Alle anderen Angeklagten, vor allem aber sein eigener Mandant, hätten davon nichts gewusst. Dass junge Männer sich für Aktivitäten wie Wandern und Zelten und für Uniformen interessierten und sich als „echte Männer“ beweisen wollten, erklärte Weckmüller zur „Konstante der Weltgeschichte“.
Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten um festzustellen, dass dies die Linie der Verteidigung für das ganze Verfahren sein wird: Bei den Angeklagten habe es sich bloß um junge Männer gehandelt, die höchstens Pfadfinderei betrieben hätten. Und die „Sächsischen Separatisten“ seien eine Inszenierung der Behörden, also des ‚Systems’, das damit der politischen Rechten, vor allem aber der AfD schaden wolle.
Weckmüller vertritt im Prozess gemeinsam mit weiteren vier Anwälten den AfD-Lokalpolitiker Kurt Hättasch, ehemals Mitarbeiter des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner. Alle anderen Angeklagten haben lediglich ihre zwei vom Staat bezahlten Verteidiger*innen. Die drei zusätzlichen Anwälte Hättaschs behaupten, sie würden ihn unentgeltlich vertreten.
Die meisten der acht Angeklagten waren zur Tatzeit noch Jugendliche oder Heranwachsende. Nicht so Hättasch. Ihm wirft die BAW außerdem zusätzlich einen versuchten Mord vor. Er war mit einem Gewehr bewaffnet auf GSG9-Beamte zugelaufen, als diese ihn festnehmen wollten. Einer der Beamten gab daraufhin einen Schuss ab, durch den Hättasch am Kinn verletzt wurde. In seiner Erklärung behauptete Hättaschs Anwalt Weckmüller, sein Mandant habe angenommen, dass es sich bei den Beamten um Antifas handelt, die sich lediglich als Polizisten ausgeben. Diese vermeintlichen Antifas habe Hättasch mit dem Gewehr vertreiben wollen. Weckmüller beantragte am zweiten Verhandlungstag denn auch die Aufhebung des Haftbefehls gegen Hättasch und bot an, gemeinsam mit seinem Kollegen Mandic eine Kaution in Höhe von 16.500 Euro zu hinterlegen. Dieser Antrag wurde inzwischen abgelehnt.
An diesem zweiten Verhandlungstag ging es in Erklärungen mehrerer Verteidiger so weiter wie am ersten. Außerdem verlas Jörg Schimanek eine Einlassung zur Sache. Diese läuft auf die gleiche Argumentation heraus, die bereits sein Anwalt Kohlmann zum Besten gegeben hatte. Schimanek sagt, er sei zwar rechts und „national“, aber unschuldig. Man habe sich nur gemeinsam mit Überlebenstrainings auf eine mögliche Katastrophe vorbereitet, das sei aber unpolitisch gewesen. Er glaube, so Schimanek, auch nicht daran, dass in Deutschland ein Bürgerkrieg bevorstehe oder eine „Revolution“ überhaupt möglich sei. Schimanek, der zuletzt im polnischen Zgorzelec nahe Görlitz lebte, gab an, er wolle mit Deutschland nichts mehr zu tun haben. Am vergangenen Freitag, dem dritten Verhandlungstag, wurde Schimanek von Senat, BAW und Verteidigung vernommen, auch dabei äußerte er sich verharmlosend zu seiner Rolle. Im Anschluss daran begann dann Kurt Hättasch mit dem Vortrag seiner Einlassung, damit wird er am nächsten Verhandlungstag Ende Februar fortsetzen.
Klar ist bereits jetzt, dass der Senat unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger im Prozess bestimmter wird auftreten müssen, wenn dieser ihm nicht völlig entgleiten soll. Leider macht das bisherige Auftreten von Herberger im Verfahren gegen Susann Eminger da wenig Hoffnung. Die Anwält*innen-Armada im „Separatisten“-Prozess würde das sicher freuen.
Gut zu wissen: Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Justice for Mahdi ben Nacer +++
Mahdi wuchs in Tunesien mit seinen vier Geschwistern auf. Seine Schwester Zouleikah beschreibt ihn als sozial, gesprächig, humorvoll und neugierig. Er war eine Säule für die Familie und hatte eine sehr enge Beziehung zu ihr, vor allem mit seiner Mutter pflegte er regelmäßigen Kontakt. Sein Traum war es, sich und seiner Familie eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Als er 2011 nach Deutschland floh wurde sein Asylantrag abgelehnt. Auch seinen Beruf als gelernter Mechaniker durfte er hier nie ausüben.Die Tat
Am 23. Dezember 2023 wurde Mahdi ben Nacer in einer abgelegenen Unterkunft in Rickenbach (Schwarzwald) aus rassistischen Motiven auf grausamste Weise ermordet. Am Tattag kam es vor der nahe der Unterkunft gelegenen Ferienwohnung des Täters wohl zu einem Streit. Am Abend suchte der Täter Mahdi in dessen Wohnung auf und schoss ihm mit einer Pistole der NS-Polizei in den Kopf. Danach versteckte er Mahdis Leichnam in einem Waldstück. In den Folgentage brachte der Täter den Leichnam in ein Gewächshaus, zerstückelte ihn und warf die Teile in den Rhein. Im April 2024 wurde Mahdis Leiche gefunden.Das Gerichtsverfahren
Am 18. November 2024 verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen (LAG W-T) den Täter wegen Totschlags zu 6 Jahren und 10 Monaten Haft. Das Verfahren war geprägt von massivem Justizversagen sowie etlichen rassistischen Zuschreibungen des Richters gegenüber Mahdi. Das milde Urteil beruhte auf einem Deal: Der Täter nahm im Gegenzug dafür seine Behauptung, in Notwehr gehandelt zu haben, zurück und bestätigte, dass Mahdi unbewaffnet war.
Trotz zahlreicher Belege für eine rechte Gesinnung des Täters, schloss das Gericht ein rassistisches Motiv, mit dem das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt gewesen wäre, aus. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Täter waren untern anderem 38 Waffen, ein SS-Dolch, Handgranaten sowie weitere NS-Devotionalien gefunden worden. Die Hütte seines Hundes bezeichnete der Täter als „Wolfsschanze“ (Hitlers Führer-Hauptquartier). Von seinem Arbeitgeber war er wegen antisemitischer Äußerungen abgemahnt worden. Chatverläufe mit seinem Sohn enthielten rassistische Memes, Videos von Polizeimorden und zerstückelten Leichen, Hitlerreden und Hakenkreuze. In der U-Haft stilisierte er sich in Briefen an seine Familie als „Held“, der ein „zweites Mannheim“ verhindert hätte.
Dramatisch ist außerdem der Rassismus durch die Justiz. Weder wurden Mahdis Angehörige ausreichend über ihre Opferschutzrechte aufgeklärt – sie wussten nicht, dass ihnen eine Nebenklagevertretung zusteht – noch bemühte sich das Landgericht, der in Tunesien lebenden Familie mittels Visum die Teilnahme am Prozess zu ermöglichen. Die Hinterbliebenen wurden lediglich über das Auffinden und den Tod Mahdis informiert. Richter Hauser vom LAG W-T kommentierte dieses Versäumnis mit einem Achselzucken. Häufig wurde Mahdi als Täter dargestellt, der dem Staat „auf der Tasche“ (Richter Hauser) gelegen habe. Und während der Inaugenscheinnahme der Beweismittel kommentierte Hauser belustigt die langen Haare von Mahdi.
Die Opferberatungsstelle Leuchtlinie wurde damals auf die Tötung Mahdis aufmerksam. Mit Hilfe eines Journalisten konnte sie Kontakt zu Mahdis Familie aufnehmen und diese über ihre Rechte aufklären. Innerhalb weniger Tage gelang es Leuchtlinie eine Nebenklagevertretung, Visum, Flüge, Unterkunft und Dolmetscher*innen für Zouleikha ben Nacer zu organisieren. Trotzdem konnte diese erst am Tag der Urteilsverkündung in Waldshut-Tiengen sein. Den berührenden Worten zu ihrem geliebten Bruder schenkte das Gericht nur halbherzig Aufmerksamkeit. Es war deutlich spürbar, dass der Fall schnell und ohne großes Aufsehen erregen zu Ende gebracht werden sollte.
Das Revisionsverfahren
Doch Zouleika Ben Nacer legte Revision ein. Am 16. Dezember 2025 machte ihr Revisionsanwalt, Carsten Gericke, beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe geltend, dass der Ausschluss der Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“ rechtsfehlerhaft sei. Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrer Stellungnahme beim Revisionsverfahren, dass Mahdi arg- und wehrlos gewesen war und sich defensiv verhielt. Zudem trug Mahdi während des Mordes lediglich T-Shirt und Boxershorts und war barfuß. Die Bundesanwaltschaft kommentierte die Urteilsbegründung des Richters am LAG W-T: „Diese Argumentation erschließt sich hinten und vorne nicht.“
Am 13. Januar 2026 wurde das Urteil dann aufgehoben und zur Neuverhandlung an das LAG W-T zurückverwiesen, wo vor einer andere Strafkammer neu verhandelt werden muss. Insbesondere das Mordmerkmal der Heimtücke müsse neu geprüft werden. Hinsichtlich „niedriger Beweggründe“ (Rassismus) äußerte sich der Senat am BGH nicht. Der Grund: Das LAG W-T habe bereits Heimtücke falsch geprüft, somit sei eine Stellungnahme zu weiteren möglichen Mordmerkmalen zunächst hinfällig. Trotzdem müsse sich das LAG W-T auch umfassend mit den Hinweisen auf Rassismus befassen.
Zouleikha ben Nacer sagt hierzu: „Dafür zu kämpfen, dass der Täter länger ins Gefängnis muss, bringt uns Mahdi nicht zurück. Es geht mir darum, den Hass und Rassismus, der zu seiner Ermordung geführt hat, zu bekämpfen. Als Familie vertrauen wir der Justiz in Deutschland.“
Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiges Signal für alle Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, deren Erfahrungen von der Justiz nicht anerkannt werden.
Wir kämpfen weiter für lückenlose Aufklärung und eine Justiz, die Rassismus nicht einfach ignoriert.
Gerechtigkeit für Mahdi und seine Familie!
Initiative Mahdi ben Nacer
Die Gerichtsverhandlungen am LAG W-T werden voraussichtlich ab Frühling 2026 stattfinden.
+++ Kein Vergessen: Todesopfer rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern +++
Der 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern fand sich schon im Dezember 2025 zu seiner vorerst letzten öffentlichen Sitzung zusammen. Dort sagten drei Sachverständige aus, über deren Aussagen wir in drei Ausgaben unseres Newsletters berichteten. Im Januar ging es an dieser Stelle um die Aussage des Sachverständigen Holger Bachmann-Wulf zum rassistischen Brandanschlag von Lübeck am 18. Januar 1996. In dieser Ausgabe geht es nun um die Aussage von Robert Schiedewitz. Schiedewitz ist Vertreter von LOBBI, der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt seiner Aussage stand die große Recherche von LOBBI zu Todesopfern rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Nur fünf Todesopfer sind im Nordosten staatlicherseits trotz wiederholter Prüfung anerkannt, LOBBI geht aber inzwischen von mindestens 15 Toten durch rechte Gewalt aus:
Dragomir Christinel, Boris Morawetz, Olaf Jeschke, Horst Diedrich, Horst Genz, Horst Meyer, Klaus-Dieter Gerecke, Jürgen Seifert, Norbert Plath, Eckhard Rütz, Mohamed Belhadj, Klaus Dieter Lehmann, Wolfgang Hühr, Mehmet Turgut, Karl-Heinz Lieckfeldt.
Zusätzlich zählt LOBBI auf der eigens eingerichteten Homepage vier Verdachtsfälle und vier ungeklärte Fälle. Zwei Todesopfer rechter Gewalt konnten erst durch die Recherchen von LOBBI überhaupt benannt werden.
Der Sachverständige drängte im Untersuchungsausschuss auf eine offizielle Anerkennung der Todesopfer und – Vorbildern aus Berlin und Brandenburg folgend – weitere Studien des Landes zum Thema. In Berlin und Brandenburg wurden unter anderem zivilgesellschaftliche Organisationen mit einbezogen, anstatt die „immer gleichen Akten mit ein paar anderen Stellschrauben zu betrachten“. Rechte Motive seien in diesen Studien auch breiter betrachtet und so beispielsweise als begleitend und eskalierend für Taten mit einbezogen worden.
Bei einer Anerkennung gehe es um Fehlerkultur, diese stelle keinen Gesichtsverlust dar. Im Gegenteil, die eigenen Unzulänglichkeit aufzuarbeiten sei auch eine Frage der Professionalität, so Schiedewitz. Auch für Betroffene und Angehörige sei eine solche Anerkennung essentiell wichtig, berichtete er aus dem Arbeitsalltag der Beratungsstelle.
Im kommenden Newsletter werden wir auf weitere Aspekte der Anhörungen von Sachverständigen im Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern eingehen.

Wir gedenken:
Mehmet Turgut

Sein Bruder Mustafa Turgut schrieb im November 2021:
„Für uns ist es wichtig, dass Mehmet Turgut nicht in Vergessenheit gerät. Familie Turgut hat eine Botschaft an die Stadt Rostock. Mein Bruder wurde in Rostock kaltblütig hingerichtet und wir sehen, dass es an der Zeit ist Mehmet Turgut mit der Umbenennung der Straße in der er ermordet worden ist, zu würdigen. Wir bitten alle Beteiligten sich mit einem Mehmet-Turgut-Weg auseinanderzusetzen.“
Mustafa Turgut sagte vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern:
„Bedenken Sie bitte, dass der Tatort in Rostock von jemanden ausgesucht sein muss, der sich dort auskennt. Viele Tatorte waren so gelegen, dass sich nur Einheimische dort aufgehalten haben müssen. Und leider wissen wir daher immer noch nicht, wie der NSU die Tatorte gewählt hat und ob sie Hilfe erhalten haben. Wir glauben, dass der NSU Helfer vor Ort hatte. Wir glauben, dass der NSU größer ist, als bisher angenommen wird. Und wir hoffen, dass wir endlich Antworten auf diese Fragen bekommen. Wir sind unseren Angehörigen diese Antworten schuldig. Und dafür werden wird alles tun.“
Der rassistische Anschlag in Hanau vor 6 Jahren
Gökhan Gültekin
Mercedes Kierpacz
Hamza Kurtović
Said Nesar Hashemi
Vili Viorel Păun
Fatih Saraçoğlu
Ferhat Unvar.Sie wurden vor sechs Jahren, am 19. Februar 2020, bei dem rassistischen Anschlag von Hanau ermordet. Der Täter erschoss anschließend seine Mutter und sich selbst.
Wir gedenken auch Ibrahim Akkuş, der am 10. Januar 2026, sechs Jahre nach dem rassistischen Anschlag, an den Spätfolgen seiner Verletzungen verstorben ist.

Die Initiative schreibt weiter: „Seit sechs Jahren leben wir mit Schmerz und Wut. Sie sind Teil unseres Alltags geworden. Für die Angehörigen bedeutet Erinnern, die Geschichte immer wieder zu erzählen – so, wie sie geschehen ist. Gegen das Vergessen. Gegen die Verharmlosung. Gegen das Verdrehen der Wahrheit.
Ihre Namen sind eine Anklage. Sie fordern uns heraus, den rassistischen Normalzustand zu benennen und zu bekämpfen – im Alltag, in Behörden, in Politik, in Medien und in den Sicherheitsapparaten. Dort, wo weggesehen, relativiert und geschwiegen wird. Dort, wo Warnungen ignoriert und Betroffene nicht gehört werden.
Betroffenheit und Lippenbekenntnisse reichen nicht. Der Staat ist seiner Bringschuld nicht nachgekommen – bis heute nicht.
Ohne juristische Aufklärung und kritische Aufarbeitung bleibt alles, wie es immer war:
Die Straflosigkeit in den Behörden geht weiter.
In einer Zeit, in der die Gefahr einer rechtsextremen Regierung real ist, sagen wir klar: Nie wieder ist jetzt.
Wir fordern genaues Zuhören und echte Solidarität mit den Betroffenen. Solange wir nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft anerkannt werden, sind rechte Gewalt und Ausgrenzung keine Ausnahme – sie sind die Folge dieses Zustands. Für die Verantwortlichen darf es kein „Weiter so“ geben. Nicht für die, die schweigen. Nicht für die, die wegsehen. Nicht für die, die vertuschen. Und nicht für die, die Täter schützen statt der Opfer.
Unsere Botschaft zum sechsten Jahrestag ist klar:
Erinnern heißt verändern.
Erinnern heißt handeln.
Erinnern heißt kämpfen.
Erinnern heißt, zusammenzukommen und aufeinander achtzugeben.“
Auch am sechsten Jahrestag soll in Hanau und bundesweit gedacht werden. Einige Veranstaltungen findet ihr bei den Terminen.
Die Initiative hat den Hanau-Untersuchungsausschuss erkämpft, begleitet und ausgewertet. Alles dazu findet ihr auf der Seite „Kein Abschlussbericht“.
Vor 34 Jahren wurde Blanka Zmigrod von einem Rechtsterroristen in Frankfurt/Main getötet.
Am 23. Februar 1992 wurde die Shoa-Überlebende Blanka Zmigrod auf dem Nachhauseweg im Frankfurter Westend an der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau von einem schwedischen Rechtsterroristen ermordet. Sie wurde 68 Jahre alt.Zwischen August 1991 und Januar 1992 hatte der Täter bereits aus rassistischen Motiven auf elf Menschen mit Migrationsgeschichte geschossen. Der 34-jährige Student Jimmy Ranijba wurde bei einem der Anschläge ermordet. Aufgrund dieser Mordserie und Banküberfällen wurde der Täter im Januar 1994 in Sch
weden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Blanka Zmigrods Mörder stand dabei auch im Fokus der deutschen Ermittlungsbehörden, eine Auslieferung erfolgte jedoch erst im Jahr 2016.
Nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011 rückte der Mord erneut in den Fokus. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob im Mai 2017 Anklage gegen den Täter. Am 21. Februar 2018 wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. In der Urteilsbegründung war jedoch lediglich von Habgier und einem gestohlenen Casio-Taschencomputer durch den Täter die Rede, nicht von Antisemitismus als Motiv.
Lange erinnerte in Frankfurt nichts an den Mord an Blanka Zmigrod. Das änderte sich erst 2021 mit einer Petition, die sich für einen Ort der Erinnerung an sie eingesetzt hat. 2022 wurde eine Gedenktafel am Tatort eingeweiht. Darauf steht ein Zitat von Blanka Zmigrod:
+++ Termine +++
5. Februar, Hamburg: Einführungsveranstaltung zum NSU-Komplex. 19:30 Uhr, Fanräume. Mehr Infos hier
.5. Februar, Erfurt: Film: Die Möllner Briefe. 20 Uhr, Schambrowski. Mehr Infos hier.
6. Februar, München: Offene Wunde – ein dokumentarisches Theaterstück über das Attentat am OEZ. Von Tunay Önder & Christine Umpfenbach. 11 Uhr und 19: 30 Uhr, Münchener Volkstheater. Mehr Infos hier.
6. Februar, Schwerin: Offenes Antifa Treffen: LOBBI, Beratung für Betroffene rechte Gewalt, stellt sich vor. 19 Uhr, Komplex Schwerin. Mehr Infor hier.
Bis 8. Februar, Graz: Ausstellung „’Man will uns ans Leben‘ Bomben gegen Minderheiten 1993-1996.“ Volkskundemuseum am Paulustor, Gartensaal. Mehr Infos hier.
Das Deutsche Volk, Dokumentarfilm zum rassistischen Anschlag von Hanau: 8.2.: Bonn, 13.2., 19.2. und 28.2.: Hamburg, 18.2.: Oldenburg, 19.2.: Pfungstadt, 19.2.: Celle, 20.2.: Nürnberg, 21.2., Leipzig, 24.2.: Künzelsau, 27.2.: Mannheim. Mehr Infos hier.
9. Februar, Frankfurt a.M.: Lecture Performance „Say Their Names!“ mit Senthuran Varatharajah, Musik: Tayfun Guttstadt. 19 Uhr, SCHIRN. Mehr Infos hier.
14. Februar, Hanau: In Erinnerung vereint – 6 Jahre nach dem 19. Februar. Gedenkveranstaltung in der Initiative 19. Februar Hanau. Ab 17 Uhr, Krämerstr. 24. Mehr Infos hier.
14. Februar, Berlin: Gedenken an Buraks Geburtstag. 14 Uhr, Gedenkort für Burak. Mehr Infos hier.
18., 25. und 26. Februar, Dresden: Prozesstage im 2. NSU-Prozess. 18. Februar, 9:30 Uhr, sonst 9 Uhr, OLG-Außenstelle Hammerweg 26. Mehr Infos hier.
19. Februar, Hanau: 12–14 Uhr Gedenken auf den Friedhöfen Hanau · Offenbach · Dietzenbach, 20 Uhr Jugendbündnis Trauermarsch ab Freiheitsplatz. 21.30 Uhr Gedenken an den Tatorten Heumarkt und Kesselstadt. Mehr Infos hier.
Gedenken an den rassistischen Anschlag von Hanau bundesweit: 14.2. Wuppertal-Barmen, 12 Uhr, Johannes Rau Platz, 15.2. Hannover, 14 Uhr, Initiative Hüttenstraße, 19.2. Chemnitz, 17 Uhr, Johannisplatz, 19.2. Leipzig, 18 Uhr, Trümmelstraße Grafittiwand, 19.2. Jena, 19.2. Karlsruhe, 18 Uhr Marktplatz, 19.2. Gießen, 18 Uhr, Berliner Platz, 19. und 20.2. Düsseldorf, 21.2. Berlin, 14 Uhr O-Platz, 21.2. Hamburg, 14 Uhr, Harburger Rathausplatz,
25. Februar, Rostock: Gedenkveranstaltung für Mehmet Turgut. Neudierkower Weg. Informiert euch in den Tagen vorher zu den Details!
25. Februar, Rostock: „Unser Schmerz ist unsere Kraft“ – Lesung mit Gamze Kubaşik und Christine Werner. Moderation: Ali Şirin. 19:30 Uhr, Peter Weiss Haus. Mehr Infos hier.
25. Februar, Jena: Gedenken an die Opfer des NSU: Mehmet Turgut. 16 Uhr, JG Stadtmitte. Mehr Infos hier.
28. Februar, Lübeck: Theaterstück Hafenstraße. Rechercheprojekt von Helge Schmidt. Theater Lübeck. Mehr Infos hier.
Bis auf Weiteres, Mittwoch-Sonntag, Chemnitz: „Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“. Johannisplatz 8. Mehr Infos hier.
Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.



