Protokoll 147. Verhandlungstag – 8. Oktober 2014

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Am heutigen Verhandlungstag wird erneut der Schweizer Vernehmungsbeamte Patrick Ry. zur Herkunft der Mordwaffe vernommen. Die Verteidigung Wohlleben widerspricht nach dessen Vernehmung der Beweisverwertung, da unzulässiger Druck auf die Schweizer Zeugen ausgeübt worden sei.

Zeuge:

Der heutige Verhandlungstag beginnt um 09:44 Uhr, anwesend sind neben den sonstigen Prozessbeteiligten der Sachverständige Dr. Saß. Aus dem Publikum grüßen zwei angereiste Besucher den Angeklagten Wohlleben. Später am Verhandlungstag ist auch der verurteilte Rechtsterrorist im Zuschauerbereich anwesend.

Götzl beginnt mit der Fortsetzung der Befragung des Zeugen Patrick Ry., zuletzt sei es um die Vernehmung von Hans-Ulrich Müller vom 13.02.2012 gegangen. Götzl hält vor, Ry. habe Müller in der Vernehmung gefragt, ob dieser bezüglich der ausgeschliffenen Seriennummer, die später wieder sichtbar gemacht werden konnte, im Bilde gewesen sei. Götzl fragt nach dem Hintergrund der Frage. Ry.: “Das wurde ihm vorgehalten, den Zusammenhang kann ich nicht mehr hundertprozentig sagen, aber die Vermutung lag nahe, dass er wusste, dass die Nummer ausgeschliffen war.” Ry. glaubt sich zu erinnern, dass Müller angegeben habe, dass er die in den Händen gehabt hätte und wenn die ausgeschliffen gewesen sei, dann hätte er die nie gesehen. Götzl hält vor, dass Müller hinzugefügt habe, dass er nicht die technischen Möglichkeiten zum Ausschleifen der Nummer gehabt hätte. Ry. bejaht dies.

Später in der Vernehmung sei es um eine Gegenüberstellung im Hinblick auf die Beziehung zu gegangen. Götzl hält aus der Vernehmung Müllers vor, dass dieser angab, nie bestritten zu haben, Germann zu kennen – aber er ihn nicht als sehr guten Freund bezeichnen wollte. Götzl hält aus der Vernehmung vor: “Germann sagte aus, wonach er Ihnen die fraglichen Waffe übergeben habe und von einem Verkauf nach Deutschland gesprochen hat. Was sagen Sie dazu?”. Ry. kann sich nicht mehr genau an die Antwort Müllers erinnern; Müller habe bestritten, das gemacht zu haben und Germann detailliert etwas erzählt zu haben. Götzl hält vor, dass Müller in der Vernehmung auf die Kontaktversuche der Polizei mit Germann 2007 und 2008 sowie die wiederholten Hausdurchsuchungen 2009 und 2012 hingewiesen wurde und dass Germann im Gefängnis gelandet sei, weil er ihn, Müller geschützt habe. Auf die Frage in der Vernehmung, warum Peter Anton Germann lügen solle, habe Müller, so Ry., keine Erklärung gehabt. Vorhalt Götzl: “ich habe keine Erklärung dafür, ich frage mich, warum er mich solange geschützt hat, wenn er mich so lang geschützt hat, warum hat er mir das so lange nicht gesagt” Ry. bestätigt das. Götzl fragt, ob Müller in der Vernehmung Angaben gemacht habe, ob Germann Müller gegenüber mal was von Vernehmungen berichtet habe. Ry. sagt, es sei laut Aussage Müllers wohl das ein oder andere Mal Thema gewesen, jedoch nicht so konkret. Götzl fragt, ob Müller von Gesprächen über Maßnahmen der Behörden berichtet habe. Ry. sagt, Müller habe davon berichtet, einmal darüber gesprochen zu haben, auch nach dem Fund der Waffen, aber nicht über die Waffen selbst.

Götzl hält aus der Vernehmung vor: “Wir waren mal zusammen beim Nachtessen. Dabei hat er erwähnt dass die Polizei bei ihm gewesen sei und Waffen gesucht habe. Vorher hat er nie was gesagt.” Ry. bestätigt dies, das sei die Hausdurchsuchung gewesen. Götzl fragt nach dem Vertrauensverhältnis Müllers zu Germann. Ry. sagt, Müller würde Germann kein Geheimnis anvertrauen. Vorhalt: “man weiß bei Töni nie so recht, ich hätte ihm nie ein Geheimnis anvertraut.” Ry. bestätigt das. Vorhalt aus der Vernehmung: “das Vertrauen zu Germann war offensichtlich so groß, dass er bei Ihrem Hausverkauf indirekt beteiligt war”. Ry. gibt an, dies von Müller bestätigt bekommen zu haben. Müller habe Germann auch wie einen Makler dafür bezahlen wollen, eine Wohnung zu verkaufen. Vorhalt: “Der hat uns nicht geholfen, er hat uns anerboten. Wir wollten einen Makler nehmen und er sagte, er könne das auch.” Ry. bestätigt das.

Götzl fragt weiter nach der Erwähnung eines Erwin Bu. und ob Müller erwähnt habe, mit Bu. Waffen gehandelt zu haben. Ry. sagt, Müller habe bestritten, mit Waffen gehandelt oder diese verkauft zu haben. Vorhalt: “offensichtlich hatten Sie damals Kontakt mit ihm” – “ich kannte ihn durch meinen Vater, Bu. wollte mir mal ein Schneeballsystem verkaufen. Ich kannte ihn, er war aber kein Freund”. Ry. bestätigt das. Vorhalt Aussage Müller: Ich weiß nicht ob ich ihm mal direkt oder indirekt einen abgekauft habe, vielleicht über meinen Vater” Ry. bestätigt auch dies. Auf Nachfrage sagt Ry., in der Vernehmung habe sich Müller nicht daran erinnern können, um was für Waffen es sich gehandelt habe. Auch auf Vorhalt in der Vernehmung, im März 1996 zeitgleich mit Bu. um Erwerbsscheine ersucht und unter fast folgenden Nummern erhalten zu haben, habe Müller verneint, mit Bu. Waffen gehandelt zu haben. Er habe angegeben, nicht mit Bu. über Waffen gesprochen zu haben. Vorhalt: Ich habe mit dem Bu. nie Waffen gehandelt, nie darüber gesprochen” – “Zufall”. Ry. sagt, vermutlich oder offensichtlich, so wie Müller es gesagt habe. Götzl fragt, ob die Waffen noch vorhanden gewesen seien, “mit den umliegenden Waffenerwerbsscheinen”. Ry. gibt an, dass die umliegenden Erwerbsscheine von ihnen überprüft worden seien. Götzl fragt, was Müller dazu gesagt habe. Ry. antwortet, Neues habe sich da nicht ergeben, aber an die genaue Antwort könne er sich nicht mehr erinnern.

Götzl fragt Ry., wie lange Müller in Deutschland gewohnt habe. Ry. glaubt, vier Jahre. Götzl: “zwei oder drei Jahre , 1992-95?” Ry. bestätigt das. Götzl fragt nach dem Geschäft Müllers. Ry: “Abschleppdienst und Teile von Autos” Götzl: “Autoverwertung, Autoservice Sidonia [phon], zusammen mit Sitta Il.?” Ry. bestätigt das. Götzl fragt nach Freunden in Deutschland. Ry. sagt, Müller habe angegeben, nicht groß Freunde in Deutschland gehabt zu haben. Götzl fragt, ob Müller in der Vernehmung gefragt worden sei, ob er noch Kontakte habe. Ry. glaubt, grundsätzlich nicht, aber da sei zur Sprache gekommen. Götzl fragt nach einem Blatt, auf dem der Name Enrico auftauche. Ry. gibt an, dazu nichts mehr sagen zu können, er habe Müller keine Blätter gegeben, wisse jedoch nicht, ob er bereits Akten erhalten hatte zu diesem Zeitpunkt.

Götzl fragt, was Ry. zu Enrico Theile sagen könne. Ry. sagt, dass Müller angegeben habe, noch ab und zu Kontakt zu haben, dass Theile auch bei ihm in der Schweiz gewesen sei und beide gemeinsam schon ein oder zwei mal in den Ferien gewesen seien. Und dass Theile umgezogen sei und eine Ausbildung gemacht haben soll. Götzl hält aus der Aussage Müllers vor, dass Theile ab und an bei ihm Autoteile gekauft habe. Ry. antwortet, dass dieser damals “herumgegaunert” habe und gewissen illegalen Tätigkeiten nachgegangen sei. Was genau, so Ry., habe Müller in der Vernehmung auch nicht sagen können. Vorhalt: “Mit Autoteilen und so” und dann auf Nachfrage “er musste hocken, ich weiß nicht genau warum. Vermutlich weil er nicht ganz sauber war”. Ry. bestätigt das; Müller habe mit Theile zusammen gesessen. Götzl fragt nach Angaben zum heutigen Kontakt. Ry. berichtet, dass Müller und Theile gelegentlich Kontakt hätten und Theile in der Schweiz gewesen sei. Vorhalt: [Theile] “lernte noch Lokführer und ist seit mehreren Jahren Lokführer, wir sehen uns ein bis zwei mal im Jahr”. Ry. bestätigt das. Götzl fragt, ob Theile zu Müller in die Schweiz gekommen sei. Ry. bestätigt das. Götzl hält vor: “er war schon bei uns für ein Wochenende im Hüttli”. Ry. bestätigt das. Götzl fragt, um welches Hüttli es sich gehandelt habe. Ry.: “das Farmhüttli, das auch durchsucht worden ist”. Vorhalt aus der Aussage Müllers: “er ist ein guter Bekannter von mir, unsere Treffen haben keinen kriminellen Hintergrund”. Ry. bejaht das.

Götzl hält vor: “Was können Sie uns zum Geschäft Madleys in Jena sagen” Ry. sagt, dass Müller dies nicht gekannt haben will. Vorhalt: “mit welchen Waffengeschäften hatten Sie in Deutschland Kontakt”. Ry. sagt, dass Müller mit keinen Geschäften gehandelt haben will. Dann, so Götzl, seien Namen abgefragt worden: u.a. Rolf Schn., Oleg Ka. Ry. sagt, diverse Namen habe Müller nicht gekannt, aber den Schn., Rolf, da habe er angegeben, dass der bei ihm gearbeitet haben könnte. Zu Ron und Eberhardt habe er angegeben, dass diese in Jena oder Apolda bekannt gewesen seien für gewisse illegale Tätigkeiten, auch einen Betzold oder so, den habe er auch gekannt, wusste aber nicht ob der auch irgendwelche krummen Geschäfte getätigt haben könnte. Vorhalt: “Rolf Schn. könnte mir in der Autovermietung ausgeholfen haben (…) Betzold Kl., ein Stadtkrimineller in Apolda, hat Geschäfte gemacht, Diebstähle und Einbrüche, er war ein Bekannter von Sitta Il. Götzl hält weitere Namen aus der Vernehmung vor: Maxim De., Michael Bü., einen Sven. Ry. daraufhin, die hätten Müller alle miteinander nichts gesagt. Auf Nachfrage gibt Ry. an, dass er glaubt, Müller habe angegeben, Oleg Ka. zu kennen. Vorhalt aus der Vernehmung: “es könnte sein dass er mit der Il. Geschäfte gemacht hat” -”Krumme oder legale” – “weiß nicht genau, bei Frau Il. wusste man nie so genau” Ry. bejaht das.

Vorhalt: “und zu Ron und Eberhardt?” “Eberhardt sagt mir nichts aber Ron, offensichtlich sind das Zwillinge” Ry. sagt, die Vornamen hätten Müller etwas gesagt; und dass sie illegale Tätigkeiten machen würden, Frauenhäuser, was er so bezeichnet hatte. Götzl fragt, ob in diesem Zusammenhang der Kontakt zu ihm in die Schweiz Thema gewesen sei. Ry. sagt, es sei möglich, dass Müller das noch mal erwähnt habe, 96/97, wo er den Telefonanruf nach Deutschland gemacht haben will. Götzl fragt, ob zum Grund des Anrufs was gesagt worden sei. Ry. sagt, Müller habe einen Gefallen machen wollen, habe Alkohol vorgeschoben. Vorhalt: Ich habe mal einen von beiden gesehen, einer war mal in der Schweiz. Ich habe dann in Deutschland Probleme bekommen. Ich glaube, dass dieser mir einen Zettel gegeben hat, darauf war eine Telefonnummer. Ich wollte ihm einen Gefallen tun” Ry. bestätigt das. Vorhalt: “Warum?; Ich weiß es nicht, ich war blöd” Ry. bestätigt. Vorhalt: “Die beiden waren in Jena bekannt, sie machten in Frauen und Häuser” und “Seither hab ich sie nicht gesehen.” Götzl fragt, was Müller zur politischen Gesinnung der beiden angegeben habe. Ry. gibt an, das sage ihm nichts. Vorhalt: “Die waren sicher nicht rechts, schlicht kriminell, fuhren BMW, machten in Frauen und Häuser” und “aus welchem Grund er das Telefonat gemacht habe” – “zuviel gesoffen”. Ry. bejahrt das. Götzl fragt nach Andreas Hi., der noch angesprochen worden sei. Der habe Müller nichts gesagt, so Ry. Götzl fragt nach Mario Ri. Auch den habe Müller nicht gekannt.

Anschließend fragt Götzl nach der Lichtbildkartei BAO Trio des BKA. Ry. sagt, die sei Müller vorgezeigt worden, das seien viele gewesen, den Theile Enrico habe er gekannt, Ron und Jill, und die Frau Zschäpe habe er erkannt – deren Foto habe er aus den Medien gekannt. Müller habe, so Ry., verneint, mit einer der Personen auf den Fotos Waffengeschäfte gemacht zu haben. Auf Frage, ob er Angst habe, der Polizei Personen zu nennen, habe Müller laut Ry. geanwortet, dass er es sagen könne, da er zu den Personen eh keinen Kontakt mehr habe. Vorhalt: “ich habe diese (von mir genannten) Personen nie mehr gesehen, seitdem sie eingelocht worden sind.” Götzl merkt an, das stehe aber hier nur in Klammern. Ry. erwidert, das müsse dann von ihm – Müller – gekommen sein. Götzl erkundigt sich nach dem Grund für frühere Reisen Müllers in die DDR. Ry. sagt, er glaube, Müller habe dort Bekannte gehabt und sei eingeladen worden. Vorhalt: “Wir lernten Leute von Rumänien, Bulgarien und von der DDR kennen, ich war öfters dort” Ry. bejaht das. Götzl fragt nach einem Verfahren in Deutschland [Gera] bezüglich eines Schiesskugelschreibers, den Müller von Rolf Ba. erhalten und nach Deutschland eingeführt haben soll. Das habe Müller abgestritten, so Ry. Götzl fragt, ob von Müller noch etwas zum Protokoll hinzugefügt worden wäre. Ry. sagt, er wisse nicht ob von Müller oder vom Anwalt. Vom Anwalt wisse er noch, dass er auf Zweifel eingegangen sei, ob von Schläfli und Zbinden Eintragungen nicht korrekt gemacht worden seien. Aber von Müller nicht. Vorhalt: “Ergänzungsfragen Rechtsanwalt Frei, haben Sie einen Verdacht, dass von Schläfli Waffen ausgeliefert wurden ohne korrektes Eintragen im Waffenbuch”. Das habe er bestätigt, so Ry.

Vorhalt: “So wie ich das sehe, muss da einiges nicht sauber gelaufen sein, vor allem wenn ich sehe wieviele Waffen ich dort bezogen haben soll”. Ry.: Richtig. Auf die Frage hin, wie Müller Waffen bei Schläfli und Zbinden bezahlt habe, habe er angegeben, in bar oder, wenn sie geschickt worden seien, per Nachnahme. Auf Frage von Götzl nach den Waffenerwerbsscheinen gibt Ry. an, dass Müller gesagt habe, er habe immer Waffenerwerbsscheine benötigt; er habe die immer Schläfli und Zbinden zugestellt. Die Scheine hätten manchmal einen Monat oder länger dort gelegen. Vorhalt: RA Frei wird entsprechende Beweisanträge stellen (...) Frei hat noch keine Akten aus Deutschland erhalten”. Ry. bestätigt und gibt an, dies habe Frei dann via StA auch gemacht. Götzl fragt, ob das Protokoll durchgelesen worden sei. Ry. sagt, das werde immer durchgelesen, vom Beschuldigten und vom Anwalt, beide könnten Korrekturen anbringen. Vorhalt: “folgende Ergänzungen werden verlangt: ‚Der Leiter des Combatclubs hat sein Waffengeschäft in Hünibach, nicht in Kiessen”. Ry. bestätigt die Ergänzung und es folgt eine Pause bis 10:56 Uhr.

Die Verhandlung wird fortgesetzt mit RA Klemke, der zur Vernehmung Müllers am 13. Februar 2012 fragt. Klemke bezieht sich auf die Vorhalte Götzls, u.a. darauf, dass Ry. Müller vorgehalten habe, dass Germann ausgesagt hätte, dass er Müller die fraglichen Wafen übergeben habe. Klemke fragt, welche Waffen da gemeint gewesen seien. Ry. antwortet, es sei um die beiden Ceskas aus dem Waffenbuch von Schläfli und Zbinden gegangen. Klemke fragt, wann Germann geäußert hätte, dass er die beiden Ceskas dem Herrn Müller übergeben habe. Ry. sagt, das sei nicht bei der Polizei, sondern bei der Einvernahme zum Haftantritt beim StA gewesen. Bei ihm, so Ry., habe er nur gesagt, die Waffenerwerbsscheine weitergegeben zu haben. “Die Waffen übergeben”, das habe er beim Staatsanwalt gesagt. So sei das auch formuliert. Klemke sagt, so sei das nicht fomuliert und fragt Ry., ob er bei der Vernehmung beim StA anwesend gewesen sei. Ry. verneint das, gibt aber an, das Protokoll erhalten zu haben.

Klemke sagt, Ry. habe zu Beginn seiner Vernehmung vor dem OLG angegeben, dass er bereits 2009 hinsichtlich der Ceskas aus der sogenannten Luxik-Serie ermittelt habe und erwähnt, dass er damals, 2009, die Zeugen Bu. und Germann vernommen habe. Ry. bejaht das. Klemke fragt, ob er damals in andere Maßnahmen außer die Vernehmungen der beiden involviert gewesen sei. Ry. verneint das. Es seien verschiedene Waffen gewesen, die in der Schweiz geliefert worden seien. Er selber habe den Germannm den Bu. und diese Waffenerwerbsscheine abklären müssen. Zu den anderen Waffen, die noch fehlten, das sei durch andere Personen erledigt worden. Klemke fragt, ob es in Bezug auf Bu. und Germann noch andere Maßnahmen gegeben habe. Ry. sagt, er glaube zu diesem Zeitpunkt seien das nur Bu., Germann und der Herr Schläfli gewesen. Andere Personen seien erst 2012 einvernommen worden. Klemke fragt, ob es damals Durchsuchungen gegeben habe. Ry.: “Ja bei Bu. und Germann zuhause.” Klemke fragt, wie die Verkäufe an die Waffenscheininhaber Bu. und Germann nach dem Waffenbuch Schläfli und Zbinden vonstatten gegangen seien. Ry. sagt, er glaube das sei bei allen dreien per Versand gelaufen. Schläfli und Zbinden habe die Waffe gehabt. Eine Person habe Identitätsschein, Waffenerwerbsschein und das Geld liefern müssen und dann sei geliefert worden. Oder es sei möglich gewesen, so Ry., dass die Waffe per Nachnahme zu schicken, die habe dann direkt bei dem Postboten bezahlt werden müssen. Klemke fragt, ob ausschließlich per Nachnahme. Ry. sagt, seines Wissen nach ja.

Klemke fragt weiter, ob es aufgrund Ry.s Ermittlungen im Jahr 2009, abgesehen von den Einträgen im Waffenbuch Schläfli und Zbinden irgendeinen Hinweis gegeben habe, dass diese Waffen tatsächlich bei Germann und Bu. angekommen seien. Ry. gibt an, dass sie keine weitere Hinweise gehabt hätten. Bei der Post sei versucht worden, das Konto von Schläfli und Zbinden zu erheben. Aber aufgrund der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist seien keine Zahlungen mehr vorhanden gewesen. Klemke fragt nach den Empfangsscheinbüchern der Schweizer Post. Auch dort seien keine Hinweise zu finden gewesen, so Ry. Es sei aber möglich, dass nicht alle Zahlungen dort aufgeführt worden seien. Man könne sich das im Buch quittieren lassen oder nicht. Das heiße nicht, dass keine Zahlung erfolgt sei via Post. Klemke fragt, ob das Postempfangsscheinbuch von Bu. beigezogen worden sei. Ry. verneint. Das hätten sie damals nicht gefunden, es sei auch keine Pflicht, dass man das habe. Klemke: “Also 2009 hatten Sie für den tasächlichen Erwerb von zwei Ceskas durch Germann nur den Eintrag im Waffenbuch Schläfli und Zbinden.” Ry. bejaht das. Man habe die Aussage von Schläfli gehabt, aber die Zustellung hätten sie nicht belegen können. Klemke fragt, ob sich Schläfli an den Vorgang habe erinnern können. Ry. sagt, Schläfli habe gesagt, wie das abgelaufen sei, wie die Waffen verkauft wurden. Schläfli seien die Eintragungen vorgelegt worden. Und er habe benannt, wer den Eingang, wer den Ausgang geschrieben hat. Den Herrn Zbinden, so Ry., hätten sie damals nicht kontaktieren können, der sei ja im Ausland gewesen. Klemke fragt, ob Schläfli demnach nur den allgemeinen Ablauf nicht die konkreten Versände an Bu. und Germann geschildert habe. Ry. gibt an, er könne nicht mehr sagen, ob er ihn konkret dazu gefragt habe, aber zu den Eintragungen sicher schon.

Klemke nimmt Bezug auf eine von Ry. erwähnte Eintragung durch Herrn Zbinden und Ry.s Aussage, Herr Schläfli hätte gesagt, von wem die Eintragungen im Waffenbuch stammten. Klemke fragt, ob sich Ry. hierbei sicher gewesen sei. Er sei sich ziemlich sicher, so Ry., könne aber nicht sagen, ob er damals hundertprozentig sicher gewesen sei oder nicht. Klemke möchte wissen, ob denn Herr Schläfli Angaben gemacht habe, dass er den Germann gekannt habe oder den mal gesehen hätte. Ry. glaube, dass Schläfli 2009 nicht darauf angesprochen worden sei, er wisse es aber auch nicht hundertprozentig. Schläfli sei damals nochmal einvernommen worden, aber nicht durch ihn. Klemke fragt, wenn Zbinden nicht befragt werden konnte, ob denn die anderen ehemaligen Mitarbeiter der Firma befragt worden wären, der Herr Tsch., Herr Lu. und Herr Ba. Ry. bejaht das, das wurde von Polizeikollegen gemacht, aber erst 2012. Klemke fragt nach dem Ergebnis der Befragungen. Ry. sagt, das könne er nicht sagen. Klemke fragt, ob sie Germann gekannt hätten. Wenn, dann sei es dort aufgeführt, so Ry.

Klemke hält vor, dass Ry. bei seiner ersten Einvernahme vor dem OLG angegeben habe, dass im Jahre 2012 der Herr Germann festgenommen worden sei. Vorläufig festgenommen, so Ry. Klemke fragt, ob es hinsichtlich des tatsächlichen Empfangs der Waffen durch Germann 2012 andere Erkenntnisse gegeben habe als die, die Ry. vorher geschildert habe. Ry. gibt an, was dazu gekommen wäre, sei der Fund der Tatwaffe in Deutschland gewesen. Und durch die Einsatzleitung seien sämtliche Waffenbücher durchgeschaut worden, da sei eine weitere an Germann gelieferte Waffe zum Vorschein gekommen. Dass er sie damals tatsächlich erhalten habe, das hätten sie damals auch nicht gewusst. Klemke: “Wussten Sie genausowenig wie 2009?” Ry. gibt an, dass sie es vermutet hätten, es jedoch nicht hätten belegen können. Klemke fragt, auf welche Rechtsgrundlage sich die vorläufige Festnahme dann gestützt habe. Ry.: “Auf den Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.” Der Staatsanwalt habe ein Verfahren eröffnet. Klemke fragt, ob der Verdacht auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Jahr 2012 ausgereicht habe, jemanden festzunehmen. Ry. bejaht das. Klemke fragt, ob Germann nach seiner vorläufigen Festnahme, bei der ersten Vernehmung, eingeräumt habe, die Waffe erhalten zu haben. Nein, so Ry., da habe er immer nur von den Waffenerwerbsscheinen gesprochen. Dass er die Waffe weitergegeben habe, habe er dann bei der staatsanwaltlichen Vernehmung erwähnt. Klemke fragt, worauf sie sich gestützt hätten, nachdem Germann gar nicht eingeräumt habe, die Waffe erhalten zu haben, ihn weiter in Gewahrsam zu halten. Der StA habe ein Verfahren eröffnet, so Ry., und danach sei es in dessen Kompetenz, ob er ihn in Haft halte. Die Polizei könne eine Person für maximal 24 Stunden festhalten. Wenn die StA ihn dann nicht verhafte, werde er durch die Kantonspolizei freigelassen.

Klemke verweist auf die zum Festnahmezeitpunkt gültige Straftprozessordnung der Schweiz. Artikel 217 und 219, Absatz 3 besage, dass die festgenommene Person umgehend freizulassen sei, sobald Haftgründe nicht mehr bestünden. Klemke fragt Ry. nach den Haftgründen der ersten Vernehmung Germanns. Ry. sagt, dies sei der Fall, wenn die Polizei selbst die Ermittlungen führe. Aber sobald der StA ein Verfahren eröffne, sage dieser, ob er die Person in Haft halten wolle. Wenn Germann angebe, er habe die Waffen nicht erhalten, dann heiße das ja auch nicht, dass es stimme. Ry. gibt an, er könne auch nicht sagen, was die Einsatzleitung damals noch für Informationen gehabt habe, die noch hätten abgeklärt werden müssen. Aber der StA sei zuständig gewesen. Er habe die Person zugeführt haben wollen. Klemke fährt fort. Ry. habe noch eine zweite Vernehmung folgen lassen, am Tag danach, und erst danach habe er Germann dem StA zugeführt. Ry. bejaht das, es seien aber delegierte Einvernahmen gewesen, die erst erfolgen würden, wenn der StA eröffnet habe. Klemke fragt, ob Ry. nach der ersten Vernehmung Kontakt aufgenommen habe zum StA. Ry. gibt an, der StA sei bei den jeweiligen Sitzungen mit dabei gewesen. Er habe die Aufträge an die Einsatzleitung gegeben. Täglich habe es mindestens eine Absprache gegeben, bei der alle Personen zusammen gesessen hätten. Es sei möglich, dass der StA die Einvernahme noch vor der Unterschrift bekommen habe, für eventuelle Folgefragen. Es sei damals sein Verfahren gewesen. Klemke: “Also Sie selbst haben keine Anstrengungen unternommen, um den Herr Germann sofort freizulassen?” Das habe nicht in seiner Kompetenz gelegen. Klemke: “Sie machen also, unabhängig davon, ob es richtig ist oder nicht, alles was der StA sagt?” Ry. sagt, der StA entscheide, ob man noch was abklären müsse und ob diesbezüglich eine Kollissionsgefahr bestehen könne.

Klemke fragt weiter nach der Vernehmung des Erwin Bu. 2009 und möchte wissen, wie sich Bu. damals geäußert hätte. Ry. sagt, er könne nicht jedes Detail wiedergeben. Bu. habe sich nicht mehr erinnern können, wo die Waffen seien oder ob er die weiterverkauft habe. Klemke fragt, ob Bu. geäußert habe, jemals eine Ceska mit Schalldämpfer besessen zu haben. Ry. sagt, er glaube Bu. habe sich nicht erinnern können, könne es aber nicht mehr hundertprozentig sagen. Klemke hält vor, dass Bu. gesagt haben solle, “dass er nicht glaube, dass die Waffe, die er erhalten habe, einen Schalldämpfer gehabt habe”. Ry. sagt, wenn Klemke die unterschriebene Version habe, könne er ihm das bestätigen, denn er habe das durchgelesen. Klemke sagt, Bu. soll noch eine weitere Pistole von Schläfli und Zbinden erworben haben, eine Ceska 70, wahrscheinlich eine 9mm. Was habe Bu. dazu gesagt? Ry. gibt an, das könne er nicht mehr sagen. Klemke hält vor, Bu. soll damals ausgesagt haben, dass er sich an diese Waffe nicht erinnern könne. Ry. sagt, das sei möglich. Er könne sich nicht mehr erinnern. Wenn das so aufgeführt sei im Protokoll, dann habe er das so gesagt. Klemke fragt, ob bei den Ermittlungen 2009 mal nachgeprüft worden sei, welche Waffen Erwin Bu. von der Firma Schläfli und Zbinden erhalten habe. Ry. sagt, durch ihn nicht; er habe lediglich Auszüge vom Waffenerwerbsbuch gehabt, nicht das ganze Buch. Klemke: “Aber ein Auszug lag ihnen vor?” Ry.: “Was die Ceska und vermutlich auch die 70er anging, ja, aber nicht die ganzen Bücher mit den Jahren vor- oder nachher.” Klemke: “Also auch kein Auszug bezüglich des Herrn Bu. für die anderen Jahre?” Ry. verneint das. Klemke sagt, beide Ceskas sollen am 03.04.1996 an den Herrn Bu. gesandt worden sein. Ry. bejaht, aber das Datum könne er nicht mehr genau sagen. Im Waffenbuch Schläfli und Zbinden sei ein Ein- und Ausgang notiert.

Klemke sagt, ihm liege ein Auszug vor bezüglich der Käufe Erwin Bu.s: “Erwerbsvorgänge fünf Käufe Bu. am 03.04. und eine am 24.04.” also fünf am Tag und eine drei Wochen später. Ry. sagt, das sei durchaus möglich. Klemke fragt, ob alle mit Vermerk versandt seien. Ry. bejaht das. Klemke fragt Ry., ob dieser den Herrn Bu. mal gefragt habe, ob er alle diese Waffen per Versand erhalten habe. Wenn das so aufgeführt worden sei, so Ry., wird er ihn sicher angesprochen haben. Aber er könne Klemke die Antworten nicht mehr sagen. Klemke verweist darauf, dass Bu. 2012 nochmal vernommen worden sei, von einer Frau Th. Dort sei ihm dieser Auszug aus dem Waffenbuch vorgehalten worden. Klemke fragt Ry., ob dieser das Protokoll mal gelesen habe. Ry.: “Das ist wahrscheinlich. Oder dass ich grob informiert wurde.” Klemke fragt Ry., ob er nicht mehr sagen könne, wie er sich da positioniert habe. Ry. verneint das. Klemke hält vor: “Herr Bu. wird erklärt dass die Waffen gemäß der Waffenbücher offensichtlich an ihn geliefert wurden” Antwort “ich kann mich an die restlichen Waffen einfach nicht erinnern.” Klemke sagt, er könne sich an vier Waffen vom gleichen Tag nicht mehr erinnern, auch nicht an die einige Wochen später. Ry. sagt, das sei möglich. Bei ihm habe er nicht bestritten, dass er diese Waffen erhalten haben könnte, aber er habe sich nicht erinnern können. 2012 werde er das so gesagt haben, er habe das auch unterschrieben.

Klemke fährt fort mit der Frage danach, wie eine Identitätskarte aussehe. Ry. antwortet, das sei ein Ausweis im Kreditkartenformat, er werde in der Schweiz ausgestellt, 96 kann das noch eine alte Papierform mit Foto gewesen sein. Es könne aber auch ein Pass oder ein Führerschein gewesen sein. Klemke fragt, ob es 1996 bereits das Scheckkartenformat gegeben habe. Ry. sagt, das könne er nicht sagen, er glaube damals seien noch ältere Identitätskarten im Umlauf gewesen. Klemke fragt, wie diese ausgesehen hätten, hätten die auch ein Foto gehabt. Ry. bejaht das, sie hätten auch ein Foto gehabt, seien aber in Papierform gewesen, allenfalls mit Stempel oder Ösen die das sicherten. Klemke: “Nun hat Ihnen ja der Vorsitzende die Vernehmung des Herr Müller vorgehalten vom 13.02.2012, wo es um eine lange Liste von Schusswaffen ging, die Müller von Schläfli und Zbinden erworben haben soll, sich aber zum Großteil gar nicht mehr erinnern kann, diese Waffen erworben zu haben. Diese Vorhalte damals, basierten die wieder auf den Waffenbüchern.” Ry. bejaht das, diese Informationen seien durch die Einsatzleitung zusammengestellt worden, er glaube das sei alles von Schläfli und Zbinden, von anderen Geschäften hätten sie keine Waffen gehabt, die sie ihm hätten vorhalten können. Klemke fragt, wie Müller die Waffen, an deren Erwerb er sich nicht mehr erinnern könne, dann erworben haben solle. Ry. gibt an, teilweise per Versand.

Müller habe aber gesagt, dass er die meistens geholt habe, bar bezahlt, teilweise aber auch per Versand bezogen. Er sei der Meinung gewesen, dass er nur zwei, drei, per Versand erhalten hätte. Klemke fragt, ob denn bei Müller ein Empfangsscheinbuch der Schweizerischen Post gefunden worden sei. Ry. sagt, soweit er sich erinnern könne, nein. Klemke fragt Ry., ob dieser da mal ein Muster erkannt habe, Versand immer vom selben Waffenhändler – und die Erwerber könnten sich an den Erhalt dieser Waffen nicht erinnern. Ry. bejaht das, bei diesen Personen sei das so gewesen. Die anderen Personen, die sie 2012 kontaktiert hätten, die hätten diese Waffen noch gehabt. Das heiße nicht, dass das von Schläfli und Zbinden nicht korrekt gemacht worden sei. Klemke hält vor, Ry. habe gesagt, von denen sei ihnen nichts Negatives bekannt gewesen. Ry. bestätigt das. Klemke fragt, ob Ry. bekannt sei, dass gegen die Verantwortlichen von Schläfli und Zbinden mal ein Ermittlungsverfahren geführt worden sei. Ry. verneint. Klemke hält vor: “Bericht Kantonspolizei Luzern 20.07.1996”; da gehe es um Waffenerwerbe der Firma Schläfli und Zbinden durch einen Herrn Werner Fr. Ry. gibt an, das sage ihm nichts. Klemke sagt, da solle noch ein gewisser Rolf Ba. verwickelt gewesen sein. Ry. sagt, dass der Herr Ba. einmal einen Vorfall gehabt habe, das sei ihm ab 2012 bekannt gewesen. Er habe nicht gewusst, dass die Firma Schläfli und Zbinden involviert gewesen sei. Klemke sagt, Werner Fr. solle auf Waffenerwerbskarten eines Herrn Max Hü. und einer Frau fünf Schusswaffen erworben haben durch Versand. Ry. sagt, das sei ihm nicht bekannt. Klemke sagt, er noch weitere Faustfeuerwaffen erhalten haben mittels Erwerbsscheinen von Hü. und Rolf Ba. Das sage ihm nichts, so Ry. Es folgen keine Fragen sonstiger Prozessbeteiligter und der Zeuge wird um 11:41 Uhr entlassen.

Erklärungen zu den Zeugenvernehmungen vom Vortag werden zurück gestellt. RA Klemke bekundet, der Verwertung der Angaben des Zeugen Ry. bzgl. der Aussagen Germanns widersprechen zu wollen, da er davon ausgehe, dass das Festhalten insbesondere nach der ersten Vernehmung nicht rechtsmäßig gewesen sei und dem Ziel gedient habe, eine belastende Aussage herbeizuführen. Klemke gehe somit von einem derzeitigen Beweisverwertungsgebot aus, das bedürfe noch Auseinandersetzungen mit dem Schweizer Recht. Außerdem stellt er einen Beweisantrag: Er beantragt, Feldwebel Es. und Wachtmeistern Bi., beide von der Kantonspolizei Luzern, als Zeugen zu vernehmen. Die Zeugen würden bekunden, 1998 ein Verfahren gegen Schläfli und Zbinden sowie gegen Rolf Ba. geführt zu haben. Der Deutsche Fr., Werner habe 1995 von Schläfli und Zbinden fünf Schusswaffen gekauft, hierzu habe er Waffenerwerbsscheine von Max Hü. und Frau Es. vorgelegt. Die Verantwortlichen von Schläfli und Zbinden hätten diese ins Waffenbuch eingetragen mit dem Vermerk “Versand”, hätten aber an Fr. geliefert. Und sie hätten Rolf Ba. eingetragen, aber an Fr. geliefert. Die Einvernahme der Zeugen würde ergeben, dass die Verantwortlichen bei Schläfli und Zbinden Waffen an Nichterwerbsberechtigte veräußerten und falsche Eintragungen machten, um dies zu verschleiern. Auch Bu., Germann und Müller sollten Waffen erhalten haben, Germann die Tatwaffe, sie würden das aber ganz oder teilweise bestreiten. Der von der BAW in der Anklageschrift aufgeführter Weg der Tatwaffe sei damit die Grundlage entzogen. Denn die Vernehmung der Zeugen werde ergeben, dass auf die Eintragungen im Waffenbuch nicht vertraut werden dürfe. RA Stahl sagt, die Verteidigung Zschäpe schließe sich dem Verwertungswiderspruch an. Ergänzend wird zur Begründung auf die Widerspruchsbegründung zu Marti verwiesen. Götzl beendet sie Sitzung um 11:47 Uhr.

Die Nebenklageanwälte Hoffmann und Elberling zum Prozesstag:
Die Vernehmung ergab nichts wesentlich Neues (…) Am Rande der Verhandlung wurde erneut deutlich, dass die Naziszene Deutschlands den Prozess verhöhnt: Karl-Heinz Hoffmann, Begründer der gleichnamigen ‚Wehrsportgruppe‘, tauchte vor dem Gerichtssaal auf und grüßte u.a. die Verteidigung Wohllebens freundlich.”
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/08/08-10-2014/

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