PM der Nebenklage: NSU-Verfahren: Drohende Abtrennung des Bombenanschlages in der Keupstraße

0

München, 15.05.2013

In der Hauptverhandlung vom 14. Mai 2013 kündigte der Vorsitzende Richter Götzl an, er erwäge, das Verfahren wegen des Bombenanschlages in der Keupstraße in Köln abzutrennen. Dies würde bedeuten, dass der Bombenanschlag in der Keupstraße vielleicht in 2 oder 3 Jahren verhandelt wird oder – was viel wahrscheinlicher ist -, dass es gar nicht mehr zu einer Verhandlung kommt: Sollte Beate Zschäpe in dem Hauptverfahren ohne den Anschlag in der Keupstraße schon zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, wäre es möglich, das Verfahren in Bezug auf den Anschlag in der Keupstraße nach der Strafprozessordnung (§ 154 StPO) einzustellen, da dann eine Verurteilung wegen des Bombenanschlages nicht mehr “beträchtlich ins Gewicht” fallen würde.
Auslöser für die Erwägung des Gerichts war, dass die Verteidigung gerügt hatte, dass der Sitzungssaal zu klein sei, vor allem, wenn sich noch viele weitere durch den Bombenanschlag in der Keupstraße Betroffenen als Nebenkläger dem Verfahren anschließen würden.
Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Abtrennung, außer dem, sich der Opfer und Nebenkläger aus der Keupstraße in dieser Hauptverhandlung entledigen zu wollen. Auch bei einer Abtrennung wird über den Bombenanschlag in der Keupstraße Beweis erhoben werden müssen. Rechtsanwalt Carsten Ilius, der Elif Kubaşık, die Witwe des in Dortmund ermordeten  Mehmet Kubaşık vertritt, erklärt hierzu: „Der Bombenanschlag ist auch für die übrigen angeklagten Taten, insbesondere die 10 Morde, wesentlich und ein bedeutender Ausdruck des Gesamtcharakters der Taten des NSU als rassistische Verbrechen.“

Außerdem ist derzeit der Verhandlungssaal groß genug. Es sind auf den Nebenklagebänken viele Plätze freigeblieben. Die Erwägung des Vorsitzenden, der Verhandlungssaal sei für weitere mögliche Nebenkläger aus der Keupstrasse  zu klein, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlige Spekulation. Schließlich: Sollte der Verhandlungsaal tatsächlich einmal zu klein werden, dann hätte die Justiz in München die Aufgabe einen entsprechend größeren Verhandlungssaal zu finden und nicht Nebenkläger aus dem Verfahren zu entfernen.
Opfer und Nebenkläger könnten deshalb eine Abtrennung nur als weiteren Schlag ins Gesicht verstehen. Es wäre ein klares Zeichen gegenüber allen Opfern des Nazi-Terrors, dass ihre Interessen vom OLG München mit Füßen getreten werden.

Bei diesem Anschlag mit einer Nagelbombe am 9. Juni 2004 in der überwiegend von türkeistämmigen Menschen bewohnten Keupstraße in Köln wurden 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich  verletzt und 70 Menschen waren in dem Radius, der von der Bombe erfasste werden konnte. Der Anschlag in der Keupstraße ist die größte propagandistische Tat des NSU gewesen, mit der besonders in der türkeistämmigen Bevölkerung in Deutschland Angst und Schrecken verbreitet werden sollte und wurde. Den vielen betroffenen Anwohnern der Straße war klar, dass es sich um einen rassistischen Terroranschlag handeln musste – was jahrelang von den Strafverfolgungsbehörden und der Politik geleugnet wurde. Im Gegenteil, die Ermittlungen wurden gegen die Bewohner der Keupstraße gerichtet. Die Opfer mussten so lange warten, dass die möglichen Täter ermittelt und ihnen der Prozess gemacht wird, dass ein weiteres Zuwarten um mehrere Jahre oder gar eine Einstellung des Verfahrens für sie nicht tragbar ist.

Am Nachmittag des heutigen Hauptverhandlungstages gab das Gericht die Gelegenheit, zu der Frage der beabsichtigten Abtrennung Stellung zu nehmen. Alle Verfahrensbeteiligten, die Nebenklagevertreter, die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung sprachen sich gegen eine Abtrennung aus.

München, 15.05.2013

Nebenklagevertreter: Carsten Ilius (türkischsprachig), Antonia von der Behrens, Sebastian Scharmer, Peer Stolle, Christina Clemm, Edith Lunnebach, Alexander Hoffmann, Berthold Fresenius, Stephan Kuhn, Angelika Lex.