Protokoll 140. Verhandlungstag – 18. September 2014

0

Dieser Prozesstag beginnt mit der Fortsetzung der Befragung des Schweizer Vernehmungsbeamten Ry. zu Ceska-Vorbesitzer Müller. Müller soll die Tatwaffe Česká 83 nach Deutschland gebracht haben. Außerdem wird die Vernehmung des Leiters der bundesweiten Ermittlungsgruppe „BAO Bosporus“ vernommen.

Zeugen:

  • Patrick Ry. (Kantonspolizei Bern, Vernehmung von 2012)

  • Albert Vögeler (Leiter BAO Bosporus, Nürnberg)

Der Verhandlungstag beginnt um 10.03 Uhr. Der vorsitzende Richter Götzl setzt die Befragung des Schweizer Polizeibeamten Ry. fort, der über die Vernehmung des Schweizers Müller vom 13. Februar 2012 berichtet. Müller soll die Tatwaffe Česká 83 nach Deutschland gebracht haben.

Zunächst soll Zeuge Ry. von der Vernehmungssituation, dem Anlass und Ablauf der Befragung des damals inhaftierten Müler berichten. Laut Ry. wurde Müller ihm aus der U-Haft zugeführt, bei der Befragung handelte es sich um eine delegierte Einvernahme im Auftrag der StA. Anwesend waren Schriftführer F. sowie Müllers RA F. Wie üblich sei der Beschuldigte belehrt worden und das Protokoll der letzten Vernehmung Müllers von diesem bestätigt worden. Müller wurde zu den Themengebieten Mobiltelefon, Kontakt und gemeinsames Sportschießen mit B. und die Beziehung zu Germann; dieser soll Müller Waffenerwerbsscheine überlassen haben, mit denen die Ĉeska gekauft worden sein soll; befragt. In der Vernehmung machte Ry. dem Beschuldigten Müller Vorhalte aus einer früheren Einvernahme zu den Waffenkäufen bei der Firma Schläfli & Zbinden in Bern. Nach Ry.s Aussage befragte er Müller zu seinem ehemaligen Wohnort und Kontakten in Deutschland und legte ihm Fotografien von verschiedenen Personen vor. Zudem sei die Verhaftung Müllers in Deutschland 1997 zur Sprache gekommen und der Ablauf des Transports einer Waffe sei. Dabei habe es laut Ry. diverse Widersprüche gegeben. Den Schweizer Beamten habe das Urteil des Verfahrens gegen Müller von 1997 aus Deutschland vorgelegen, welches Müller anlässlich der Einvernahme vorgelegt worden sei. Nach der Einvernahme haben Müller und sein RA das Protokoll durchgelesen und „allenfalls“ Korrekturen angebracht sowie Ergänzungsfragen gestellt, so Ry.

Götzl fragt nach der Verfassung Müllers während der Befragung. Laut Ry. sei diese grundsätzlich gut gewesen: „Sonst hätte ich die Einvernahme nicht durchgeführt“. Götzl fragt, ob sich Müller Ergänzungen oder Änderungen wünschte. Diese habe er „zu Beginn“ nicht gehabt, so Ry. Götzl möchte wissen, welche Fragen Müller bezüglich seines Mobiltelefons gestellt wurden. Anlässlich der Verhaftung Müllers in Zürich seien ihm laut Ry. mitgeführte Gegenstände abgenommen worden. Als Müller sein Mobiltelefon herausgab, habe Ry. einen Kontrollblick auf das SIM-Karten- und SD-Karten-Fach gemacht, die entsprechenden Karten hätten gefehlt. Götzl fragt, was Müller dazu sagte. Ry. antwortet, Müller habe angeführt, dass sich auf dem Handy Geschäftsdaten seiner Frau befänden, welche er nicht herausgeben wolle. Götzl fragt ob Müller die Karten nach diesen Äußerungen aus seinem Handy entfernte. Ry. gibt an, Müller habe die Karten vor der Verhaftung entfernt, während der Verhaftung habe er dazu keine Gelegenheit gehabt.

Götzl fragt, ob Müller zum Thema Česká Angaben machte. Die Waffe kam laut Ry. im Zusammenhang mit Müllers Kontakt zu B. zur Sprache. Vor der damaligen Vernehmung hatte Müller angegeben, zusammen mit B. mit einer Česká 85 geschossen zu haben, im aktuellen Protokoll änderte er die Waffenbezeichnung auf eine Česká Typ 70 oder 75. Auf Götzls Frage, woher Müller diese Waffe hatte, antwortet Ry., er glaube Müller habe die Firma Zbinden angegeben. Die Česká sei auch Thema bzgl. der Verhaftung Müllers 1997 in Deutschland gewesen, wobei Müller der Meinung war, das er damals eine Česká mitgeführt hätte. Laut Ry. hielt man Müller damals vor, dass dies nach vorliegenden Informationen ein Luger ohne Schalldämpfer gewesen sei. Götzl fragt wie Müller sich dazu verhalten habe. Müller äußerte, dass es eine Luger gewesen sein müsste. Nach Einschätzung Ry.s sei Müller jedoch innerlich immer noch der Meinung gewesen, das es sich um eine Česká gehandelt hatte.

Götzl fragt, in welchem Zusammenhang eine Česká 75/85 angesprochen wurde. Dies habe sich laut Ry. ausschließlich auf das gemeinsame Schießen von Müller mit B. bezogen. Es sei darum gegangen, wie oft und welche Waffen er mit B. geschossen hatte, habe also keinen direkten Zusammenhang mit Deutschland gehabt. Götzl möchte wissen, ob Müller zum Verbleib der Waffe befragt worden ist. Zeuge Ry. gibt an, nicht sicher zu sein, er glaube Müller habe angegeben, die Waffe weiterverkauft gehabt zu haben oder sie sei verloren gegangen. Götzl fragt, ob der Schalldämpfer nochmals angesprochen wurde. Ry. bejaht dies, Müller sei im Zusammenhang mit dem Transport einer Waffe nach Deutschland gefragt worden, ob er eine Waffe mit Schalldämpfer besessen habe. Müller gab an, das sei jene gewesen, die in Deutschland sichergestellt wurde. Götzl fragt, was ansonsten bezüglich des Transports 1997 besprochen wurde. Müller habe angegeben, es sei „eigentlich ein Versehen“ gewesen und er hätte die Waffe im Auto vergessen und nicht absichtlich nach Deutschland mitgenommen. Ry. habe Müller daraufhin einen Vorhalt gemacht, woraufhin Müller eine Korrektur anbrachte. Der Dämpfer sei nicht auf, sondern neben der Waffe gewesen. Müller habe angegeben, er sei „während dieser Zeit“ von der Polizei beobachtet worden und hätte die Waffe von vorne aus dem Auto in den Bereich des Radkastens gelegt. Ry. meint, Müller hätte auch Munition dabei gehabt, wisse aber nicht genau wo sich diese befand. Götzl fragt ob zum Thema Munition noch eine Erinnerung da sei. Ry. glaube Müller darauf angesprochen zu haben, dieser hätte den Munitionsbesitz bestätigt, wo genau diese sich befand könne Ry. nicht mehr sagen.

Götzl möchte wissen, ob es bei dem Verfahren in Deutschland bezüglich dieses Vorfalls nur um diese Waffe und die Einfuhr ging oder auch um andere Vorwürfe. Ry. sagt, neben der Waffe sei es auch um eine Drohung oder Erpressung „dieses Geschäftsmannes“ in Deutschland gegangen. Eine Schussabgabe auf einen Wachmann und ein Telefonanruf von Müller nach Deutschland seien ebenfalls thematisiert worden. Götzl fragt, wie sich Müller dazu äußerte. Er habe dies, so Ry., durchgelesen und bestätigt. Götzl fragt, inwiefern die Firma Schläfli & Zbinden nochmal ein Bereich der Vernehmung war. Laut Ry. ginge es hauptsächlich um den Bezug der Waffe, auf die Luger angesprochen habe dieser angegeben, dass er diese über Schläfli & Zbinden gekauft hätte, aber nur auf privatem Weg, es hätte da eine Liste gegeben. Ry. meint es sei möglich, dass die Firma in mehreren Fragen auftauchte. Götzl fragt, ob es auch um den Bezug von weiteren Waffen ging. Müller seien, so Ry., diverse Waffen vorgehalten worden, die er gekauft haben solle, insbesondere nach dem Waffenbuch, welches den Schweizer Beamten bekannt gewesen sei. In diesem sei die Versandart aufgeführt und enthalte jeweils eine Unterschrift. Diese Waffen, von denen die Polizisten ausgingen, dass sie direkt gekauft wurden, seien Müller vorgehalten worden. Götzl möchte wissen um wie viele Waffen es da ging. Ry. denke, es seien zwischen fünf und zehn Waffen gewesen. Auf die Frage, wie Müller sich zu diesen Waffen äußerte, antwortet Ry., er glaube, dass Müller den Kauf einer oder zwei Pistolen bestätigte und wie schon zuvor auch in diesem Zusammenhang darüber staunte, dass er so viele Waffen per Versand erhalten haben soll. Es sei aber aber auch noch um weitere Waffen gegangen; Gewehre, Flinten oder ein Flobert, da sei Müllers Vater ins Spiel gekommen, Ry. wisse allerdings nicht, ober Müller die Waffen über seinen Vater bezogen hatte.

Götzl fragt, ob aus den Einträgen im Waffenbuch ersehbar war, wie die Waffen an die Kunden kamen und ob auch von anderen Möglichkeiten als Versand die Rede war. Laut Ry. gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder wurde per Versand verschickt oder, wenn eine Unterschrift im Buch vorlag, vor Ort abgeholt. Götzl fragt, welche Rolle die Firma Zbinden beim laut Ry. privaten Kauf der Luger spielte. Ry. erklärt, es habe bei der Firma eine Liste gegeben, wo Privatpersonen Waffen kauften oder suchten, die Geschäfte seien aber nicht über die Firma abgewickelt worden, sondern durch Privatpersonen. Ry. glaube, auf Einzelheiten sei diesbezüglich nicht eingegangen worden. Götzl sagt, Müller hätte teilweise den Erwerb von Waffen bestätigt. Götzl möchte von Ry. wissen, was Müller im Hinblick auf andere Waffen sagte. Dieser hätte sich laut Ry. nicht mehr erinnern können. Götzl geht auf den Vorhalt Ry.s zu der „Geschichte“ von 1997 ein, wobei Müller damit konfrontiert wurde, dass im seinen Auto eine Luger und keine Česká gefunden wurde.

Der Richter meint, es klang so, als ob Müller darauf einging, jedoch immer noch der Meinung war, es sei eine Česká gewesen. Müller habe, nachdem er die Informationen von Polizei und StA erhalten hatte, gesagt: „Dann müsse es so sein“. Ry. habe jedoch das Gefühl gehabt, Müller hätte immer noch die Meinung gehabt, dass es eine Česká war. Götzl fragt, woran Ry. es festmachte, dass Müller immer noch dieser Meinung war. Gestützt auf Müllers Aussagen hätte Ry. „gefühlsmäßig“ diese Einschätzung gehabt. Götzl fragt Ry., ob er Müller befragte, ob Müller, unabhängig von der Situation als er in Deutschland festgenommen wurde, weitere Waffen nach Deutschland transportiert hatte, insbesondere eine Česká. Müller sei darauf angesprochen worden, dass er wohl etwas verwechseln würde, so Ry. „Für mich war es im Bereich des Möglichen, dass er zwei Transporte gemacht hat“, erklärt Ry. Einerseits mit einer Luger, die die deutsche Polizei feststelle, sowie an einem anderen Zeitpunkt mit einer Česká mit Schalldämpfer. Das sei eine Vermutung Ry.s, welche Müller aber verneint habe. Dieser hätte keine Transporte gemacht, das einzige Mal sei 1997 gewesen. Götzl möchte wissen, ob Ry. Müller fragte, ob er in der Schweiz einmal eine Česká verkauft hatte. Möglicherweise habe Ry. das gefragt, Müller könnte von einer Česká Modell 70 oder 75 gesprochen haben, detailliert könne Ry. sich aber nicht mehr erinnern.

Götzl bittet Ry. zu schildern, was Müller zu seinem Verhältnis zu Germann gefragt wurde. Es ging, so Ry., darum, ob er die Waffen von Germann übernommen hatte. Das hätte Müller immer bestritten, er wollte sie auch nicht in den Händen gehalten haben. Er sei auch zu Kontakt allgemein und seine Beziehung zu Germann befragt worden, dazu, wie oft sie sich gesehen haben. Laut Müller, so Ry., hätten sie sich nur gelegentlich gesehen. Müller sei auch darauf angesprochen worden, dass seine Frau in einer Einvernahme Germann ganz klar als guten alten Freund bezeichnet hätte. Dies habe Müller in seinen Aussagen heruntergespielt, Germann wäre allenfalls ein Kollege. Germann sei auch in Diskussionen ausfällig geworden. Auf die Frage nach Müllers Vertrauensverhältnis zu Germann habe Müller geantwortet, er schätze Germann als Kollegen, aber Geheimnisse würde er ihm nicht anvertrauen. Ry. erklärt, dies stünde ein wenig im Widerspruch zu Aussagen Müllers zu Vorfällen in Deutschland. Müller hätte Ry. mitgeteilt, dass er im Gefängnis war und auch aus welchem Grund. Das sei auf einer Motorradtour oder so gewesen, meint Ry.

Götzl fragt, welche weiteren Punkte zwischen Germann und Müller besprochen wurden. Ry. bezieht sich auf eine am Vortag gemachte Aussage darüber, wann Germann und Müller das erste Mal über die Morde sprachen. Ry. habe Müller eine Aussage Germanns vorgehalten, nach der sich die Beiden erstmals nach dem Fund der Waffe, gestützt auf eine Medienmitteilung, über die Morde unterhielten. Nach Ry.s Eindruck wusste Müller nicht mehr genau, ob die erste Unterhaltung nach der Hausdurchsuchung oder nach den Medienberichten stattfand. Götzl fragt ob von Müller über den Inhalt dieser Gespräche Äußerungen kamen. Daran könne Ry. sich nicht mehr erinnern. Götzl hält Ry. vor, nach seinem Bericht hätte Müller die Aussagen Germanns über die Übernahme der Waffe immer bestritten und fragt, ob einmal die Frage angesprochen wurde, warum Germann ihn zu Unrecht belasten sollte. Ry. berichtet, man hätte Müller vorgehalten, dass Germann zwei mal von Herrn Ma. vernommen wurde, er 2009 und 2012 eine Hausdurchsuchung hatte und dann im Gefängnis saß und Müller offensichtlich geschützt hatte. Dies hätte sich Müller nicht erklären können. Germann hätte nach Müllers Aussage ihn nicht darauf angesprochen.

Götzl fragt nach den Beziehungen Müllers nach Deutschland zu diversen Personen. Ry. erklärt, zu dem Zeitpunkt der Befragung hatten sie Informationen aus Deutschland. Zuerst sei Müller gefragt worden, wo er in Deutschland arbeitete und mit wem. Da kam die Frau Elma-Sitler (phon.) ins Spiel, die Geschäftsführerin der Autoverwertung. Müller hätte von sich aus angegeben, mit dem er bekannt war. Ry. sei nicht sicher, ob dieser Kontakt zu Theile über das Geschäft lief, Müller hätte aber auch privat Kontakt zu ihm. Ry. glaube, Müller und Theile waren auch einmal zusammen in den Ferien und Theile war bei Müller in der Schweiz. Danach habe man Müller Namen vorgehalten. Die Zwillinge Eberhard stünden auch im Zusammenhang mit der Erpressung. Andere Namen seien Ry. nicht mehr präsent, aber das seien die Informationen aus Deutschland gewesen, zu denen Müller befragt wurde. Götzl fragt, ob Müller Lichtbilder der besagten Personen vorgelegt wurden. Ry. erklärt, es wurden Fotos von Personen einzeln aufgeführt, welche die Schweizer Behörden aus Deutschland über die StA erhalten hätten. Müller hätte, so glaube Ry., T. erkannt und die Zwillinge E. Zschäpe kannte er laut Ry. nur aus den Medien.

Götzl fragt Ry. ob er sich an ein weiteres Verfahren wegen eines Schießkugelschreibers als Thema der Vernehmung erinnert. Dies sei laut Ry. möglicherweise in dieser Vernehmung behandelt worden. Aus Deutschland hätte es Vermutungen gegeben, dass Müller auch mit Herrn B. mit Schießkugelschreibern oder so handelt, Details wisse Ry. aber nicht mehr. Soweit er wisse hätte Müller das abgestritten oder verneint. Götzl fragt nach den Ergänzungen des Vernehmungsprotokolls durch Müller. Müller hätte ein oder zwei Korrekturen verlangt, da erinnere sich Ry. aber nicht mehr daran.Von 10.46 bis 11.08 Uhr folgt eine Pause

Im Folgenden hält Götzl dem Zeugen Ry. Stellen aus dem Vernehmungsprotokoll vor. Dort stehe: „Wann haben Sie zusammen mit B. mit einer Česká 85 geschossen?“. Müllers Antwort laute: „Das stimmt eben nicht, wir haben immer CZ 75, nicht 85 geschossen, das war eine 9mm-Pistole. Ry. bestätigt diese Aussage, dies sei die Korrektur die Müller anführte. Götzl fragt Ry., was Müller als „CZ“ bezeichnete. Müller hätte eine andere Waffe als Vergleich angegeben, so Ry. Götzl zitiert: „Die Waffen sind als CZ angeschrieben, das ist ein Markenname wie Walther“. Götzl fragt, wann Müller mit den Waffen geschossen habe. Das wisse Ry. nicht mehr. Götzl zitiert: „Das kann ich nicht mehr genau sagen, Ende 80er, Anfang 90er. Ry. bestätigt dies. Götzl fragt woher Müller die CZ75 hatte. Ry. sei sich nicht mehr sicher ob er sie von Privat oder von der Firma Schläfli & Zbinden hatte. Laut Protokoll hatte Müller sie vom Leiter des Combatklubs Kießen gekauft, dieser hatte in Kießen ein Waffengeschäft. Laut Ry. stimme dies, Müller habe dazu eine Korrektur gemacht. Götzl fragt, inwiefern Müller eine Korrektur machte. In Kießen hätte es kein Waffengeschäft gegeben, sondern in Hünibach, so Ry. Götzl bestätigt diese Korrektur und fragt, ob Müller Mitglied im Combatklub war. Müller habe dies bestätigt, so Ry. Götzl bestätigt dies aus dem Protokoll. Dort stehe zudem die Frage, wo sich die CZ75 heute befinde, als Antwort habe Müller den Kopf geschüttelt und gesagt, das wisse er nicht. Ry. bestätigt dies.

Götzl fragt, ob Müller angab ob er sie verkaufte oder entsorgte. Das hätte er nicht angeben können, so Ry. Götzl hält vor: „Kann sein das ich sie mal eingetauscht habe, ich weiß es nicht.“ Götzl fragt, was der Ausdruck „er studiert“ auf die Frage nach einer Waffe mit Schalldämpfer und wo er diese im Falle des Besitzes gekauft habe, im Protokoll bedeutet. Laut Ry. kamen auf die Fragen recht schnelle Antworten, wenn er länger nachdachte bedeute das er studierte. Götzl hält vor: „(studiert), ja, diese haben sie mir in Deutschland abgenommen“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, ob Müller von sich aus wusste wann das war, etwa 1997. Müller hätte das Jahr nicht angeben können, so Ry., sondern sprach von einem Zeitraum von zwei, drei Jahren. Götzl hält vor: „Das weiß ich nicht mehr“ – „In welchem Zusammenhang?“ – „Ich wurde dort nur einmal verhaftet“. Ry. bestätigt. Götzl hält vor: „Sie wurden 1997 in Deutschland festgenommen, was war der Vorwurf und weswegen wurden sie verurteilt?“ – „Weil ich eine Waffe im Auto hatte“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, ob dies der einzige Grund gewesen sei. Ry. könne nicht sagen ob Müller dies selbst angegeben hat. Götzl hält vor: „Ich weiß es nicht mehr“. Auf nochmalige Nachfrage heißt es: „Das steht doch in den Akten es ging um eine Schussabgabe, ich war damals nachweislich nicht in Deutschland“. Ry. bestätigt.

Götzl fragt, ob Müller in der Vernehmung das damalige Urteil vorgelegt wurde, was Ry. bestätigt. Götzl hält vor, dass die Protokollführerin die Begründung vorlas. Müllers Reaktion: „Die ganze Sache ist so kompliziert geschrieben, dass ich das nicht auswendig konnte. Götzl fragt Ry. ob er es richtig verstehe, dass Müller die Vorgänge bestätigte. Er habe das so bestätigt, sagt Ry. Götzl bezieht sich auf die Lage der Waffe bei der Anhaltung Müllers 1997 in Deutschland und hält vor: „Wo genau befand sich die Waffe in Ihrem Auto?“ – „Im Kofferraum, rechte Seite, im Radkasten eingesteckt“. Götzl fragt, ob Müller angab, dass die Waffe sich hinter der Abdeckung befand. Müller habe angegeben, sie sei nicht hinter der Abdeckung, so Ry. Götzl hält vor: „Nein, nicht hinter der Abdeckung“. Er fragt, ob die Waffe verpackt war. Ry. sei sich nicht sicher ob sie in einem Tuch oder Plastiksack war. Götzl hält vor: „Sie war in einem Stofftuch, könnte sich um ein graues Tuch gehandelt haben. Ry. bestätigt. Götzl hält vor: „Sie gaben an, wonach es sich um eine Česká mit Schalldämpfer gehandelt habe, der Schalldämpfer war auch auf der Waffe. Können Sie das bestätigen?“ – „Das stimmt so nicht, der Schalldämpfer war nicht auf der Waffe, sondern bei der Waffe. Es hat sich ja rausgestellt, dass es eine Ruger oder Luger gewesen ist, mehr kann ich dazu nicht sagen, Sie haben das sicher im Protokoll nachgelesen.“. Ry. bestätigt.

Götzl hält vor: „War es eine Česká oder Luger?“ – „Ich brauche hier nicht zu studieren, Sie haben mir das bekannt gegeben. Ich verstehe das nicht, offensichtlich verwechsle ich da was. In den Akten steht ja Luger, dann wird das so stimmen“. Ry. bestätigt und erklärt, er habe Müller gefragt, ob es zwei Transporte gewesen sein könnten. Götzl hält weiter vor: „Schläfli & Zbinden habe Ihnen das Zwischenstück über Nacht angefertigt, am Folgetag habe sich die Pistole irrtümlich im Auto befunden. Diese Geschichte ist nicht glaubwürdig, was sagen Sie dazu? Ry. könne sich nicht mehr an die Antwort erinnern. Götzl hält vor: „Ich habe diese Waffe in Bern geholt und bin am nächsten Tag nach Deutschland gefahren. Ich fuhr nach Thun und habe irgendwo noch etwas gemacht und habe dann die Waffe darin [Auto] vergessen“. Ry. bestätigt.

Götzl hält vor: „Durch Schläfli & Zbinden wurde das Zwischenstück Ihren Angaben zufolge über Nacht montiert. Somit eilte dieser Auftrag offensichtlich. Weshalb haben sie die Waffe nach Deutschland mitgenommen?“. Götzl möchte wissen, ob Müller was dazu sagte, dass es geeilt hätte. Zur Eile habe er nichts gesagt, glaube Ry. Götzl hält vor: „Ob das pressiert hat oder nicht weiß ich heute nicht mehr. Ich habe gesagt, dass ich sie im Auto vergessen habe, nichts anderes.“ Ry. bestätigt. Götzl hält vor: „Bei der sichergestellten Luger war aber kein Dämpfer dabei wie Sie gesagt haben“. Götzl fragt, ob Ry. diesen Umstand aus den Ermittlungsakten habe, was dieser bestätigt. Er habe diese Informationen aus Deutschland. Götzl hält vor: „Ich habe diese Waffe von Bern mit dem Schalldämpfer nach Thun mitgenommen“. Ry. bestätigt. Götzl hält weiter vor: „1997 wurde auch Munition in Ihrem Auto gefunden. Woher hatten Sie diese und wo befand sie sich im Auto?“. Ry. wisse, dass Müller Munition dabei hatte, wo genau sei er sich aber nicht sicher. Götzl hält vor: „Ich weiß nicht wo die Munition im Auto gewesen ist, vermutlich in der Nähe der Waffe, die Munition habe ich vermutlich bei Schläfli & Zbinden gekauft, sicher ist das nicht“. Ry. bestätigt.

Götz fragt, ob Müller die Waffe und Munition im Auto bewusst versteckte. Ry. sei sich nicht mehr sicher und glaube, Müller verneinte diese Frage, da er die Waffe zuerst vorne bei sich hatte und sie erst zu einem späteren Zeitpunkt nach hinten gelegt hätte. Götzl hält vor: „Ich hatte beides zuerst im Seitenfach der Türe, evtl. der Fahrertür. Als ich bei Oberreißen bei einer Scheune die mir gehört, war, nahm ich die Waffe weg und legte sie in den Kofferraum.“ Ry. sei nicht sicher, ob Müller nur die Waffe oder auch die Munition dorthin gelegt hätte. Götzl hält vor: „Weiß nicht mehr.“ Götzl fragt, wann die Waffe aus dem Seitenfach in den Kofferraum gelangte. Ry. meint, dies sei der Beobachtung durch die Polizei geschuldet. Götzl hält vor: „Es war in Oberreißen, somit muss es ja am nächsten oder gar übernächsten Tag gewesen sein. Götzl fragt, ob Müller weitere Angaben zum ersten, zweiten und dritten Tag machte. Müller hätte, so Ry., angegeben, wann er die Waffe geholt, sie nach Deutschland gebracht und wann umplatziert hatte. Götzl hält vor: „Am ersten Tag habe ich die angepasste Waffen bei Schläfli & Zbinden geholt, am zweiten Tag nach Deutschland gebracht und am dritten oder vierten Tag wurde ich von der Polizei angehalten. In Deutschland wurde ich von der Polizei verfolgt, deswegen habe ich sie im Kofferraum verstaut.“ Ry. bestätigt. Götzl hält vor: „Woher haben Sie diese Luger gehabt?“ – „Ich habe sie in Bern bei Schläfli & Zbinden gekauft, sie wurde mir vermittelt“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Was heißt vermittelt?“ – „Sie ging von privat zu privat, Schläfli & Zbinden hat mit dem Verkauf direkt nicht zu tun“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Welche Waffen haben sie bei Schläfli & Zbinden gekauft?“ – „Faustfeuerwaffen und Gewehre“. Götzl möchte wissen, welcher Art diese Waffen waren, woran sich Ry. jedoch nicht mehr erinnere. Vorhalt: „Das weiß ich nicht mehr“.

Götzl fragt ob die Reihe von Waffen, die Müller vorgehalten wurden, die Waffen aus den Unterlagen der Firma in Bern waren, was Ry. bestätigt. Götzl hält einen Abschnitt vor, in dem Müller bestreitet, am 31.05.1995 eine Waffe per Versand erhalten zu haben: „Nein, das kann nicht sein“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, ob Müller diesen Sachverhalt erklärte. Ry. glaube, Müller sei der Meinung gewesen, dass er die Waffen jeweils direkt geholt hat und wenn überhaupt per Post dann seien Waffen zur Reparatur oder Abänderung verschickt worden. Götzl hält vor: „Ich war ja wegen dieser in Bern, ich weiß nicht mal ob ich eine Luger gekauft habe“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Haben sie mal einen Rossi-Revolver per Versand erhalten?“ – „Ja einen Rossi hab ich mal gehabt“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, was damit passiert sei, was Ry. jedoch nicht mehr genau wisse. Vorhalt: „Kann sein, dass ich sie dem R. [Vater Müllers] verkauft habe, das kann ich nicht mehr sagen“. Götzl fragt nach dem heutigen Verbleib der Waffe, wozu Müller, so Ry., jedoch keine Angaben gemacht hätte. Götzl fragt, ob Müller etwas zu einer Pistole Vektor sagte, die am 12.08.1995 versandt wurde. Ry. könne sich an die Waffen nicht genau erinnern, er glaube aber dass Müller den Besitz einer Flinte oder Florets bestätigte im Zusammenhang mit seinem Vater. Vorhalt: „Irgendetwas stimmt nicht, ich habe nie so viele Waffen per Versand erhalten. Ry. bestätigt. Vorhalt. „Die drei vorgehaltenen Waffen sind nach den Büchern an sie geliefert worden.“ – „Gegenfrage: An welche Adresse sind die geliefert worden?“. Ry. erklärt, dies sei ihm dann gesagt worden. Vorhalt: „M wird darauf hingewiesen, dass Waffen an ihn geliefert wurden.“

Götzl bezieht sich nun auf den Kauf einer Pistole Sundance die 1996 mit einer Unterschrift in den Büchern stehe. Vorhalt: „Was heißt Unterschrift? Habe ich sie dort direkt gekauft? Das weiß ich nicht mehr.“ Ry. bestätigt. Zu einer Pistole SEG vom 01.06.1998 mit Unterschrift gab es laut Protokoll ein Achselzucken und die Aussage: „Ich weiß es nicht“. Ry. bestätigt. Zu einer Pistole Vektor: „Kann sein“. Ry. bestätigt. Auf die Frage, ob die Marke Vektor Müller etwas sage, erwidert dieser laut Protokoll: „Nein, Vektor sagt mir nichts“. Ry. bestätigt. Auf die Frage nach der Unterschrift zu einer Flobert: „Ging vermutlich auch zu meinem Vater“. Ry. bestätigt. Laut Protokoll wurde Müller gefragt, ob er den Bezug bei Schläfli & Zbinden bestätigen könne. Antwort: „Wenn die Firma das sagt. Ich habe mehr als ein Flobert dort gekauft, wo es sich befindet weiß ich nicht. Ry. bestätigt. Götzl fragt, was Müller zu dem Vorhalt eines Versands einer Flinte Gin vom 24.12.1998 sagte. Laut Ry. hat Müller den Kauf eines Floberts und einer Flinte bestätigt. Vorhalt: „Sagt mir gar nichts, wie heißt die Flinte?“ – Marke wird nochmals bekanntgegeben – „Nein sagt mir nichts“. Ry. bestätigt. An Müllers Antwort auf die Frage, welche Waffen dieser sonst noch bei Schläfli & Zbinden gekauft hatte, könne sich Ry. nicht mehr erinnern. Vorhalt: „Kann nicht sagen, ob ich noch mehr gekauft habe“. Ry. bestätigt.

Vorhalt: „Sie sprachen bis jetzt von einer Luger und einer Česká welche die Polizei aus ihrem Auto 1997 heraus genommen hatte. Die Luger hatte keinen Schalldämpfer, die Česká 83 serienmäßig. Sie haben offensichtlich einen Waffentransport nach Deutschland verwechselt. Woher hatten sie die Česká und an wen haben sie sie verkauft?“. Ry. glaube, Müller bestritt, dass er die Česká verkauft hätte. Vorhalt: „Ich habe keinen Waffentransport nach Deutschland gemacht, außer 1997. Ich habe nie eine Česká transportiert“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Haben sie in der Schweiz eine Česká verkauft?“ – „Ich habe hier eine CZ 75 9mm eingetauscht oder verkauft. Ich habe damit Combat geschossen, ich habe sie mit einem Waffenerwerbsschein gekauft“. Ry. bestätigt. Auf die Frage, wo Müller diese Waffe kaufte, gibt Ry. die Firma Schläfli & Zbinden an. Vorhalt: „Das habe ich doch schonmal gesagt, ich weiß nicht wie er heißt, er hatte ein Geschäft in Hünibach“. Ry. erklärt, es handelte sich wohl um die Person vom Combat Club.

Vorhalt: „Hatte Germann Kenntnis davon, dass sie vor Jahren durch die Polizei in Deutschland festgenommen worden sind?“. Ry. erklärt, Germann hatte diese Kenntnis, Müller hätte ihm das selbst mitgeteilt. Götzl fragt, wann das war und was Müller alles zu Germann sagte. Wann könne Ry. nicht mehr sagen, Müller habe Germann gesagt, dass er im Gefängnis saß und weshalb. Vorhalt: „Das kann ich nicht mehr sagen, ich habe ihm viel erzählt, vor allem abends auf den Töff-Touren. Er hat alles gewusst, was damals so gelaufen ist“. Ry. bestätigt. Ry. könne sich nicht erinnern, was Müller unter „alles gewusst“ verstand. Vorhalt: „Ja warum ich dort draußen gesessen bin. Er hat ja mitbekommen, dass ich zwei Monate nicht mehr hier war“. Götzl zitiert aus einem Vorhalt bei der Hafteröffnung Germanns vom 22.01.2012: „Weil er, Müller, kurz nach dem Deal in Deutschland verhaftet worden sei. Er habe dann 60 Tage in Deutschland in U-Haft gesessen.“ Götzl fragt, ob Ry. dies Müller erzählt habe. Ry. meint, das könnte stimmen. Götzl fragt, ob Ry. bei dieser Befragung nicht dabei gewesen war, was Ry. bestätigt, er hätte aber das Protokoll zur Verfügung gehabt.

Götzl hält aus der Vernehmung vom 22.01.2012 vor: „Offenbar war diese Pistole im Handschuhfach auch eine Česká“. Götzl fragt, ob Müller diese Information auch von Ry. hatte. Ry. glaube, Müller hatte ausgesagt, dass das so nicht stimmen würde, weil er die Waffe nicht im Handschuhfach hatte. Vorhalt: „Wieso soll ich sagen, dass ich sie dort hatte, wenn sie nicht dort war?“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, was Müller zur Marke der Waffe sagte, woran sich Ry. jedoch nicht mehr erinnere. Vorhalt: „Wenn er [Germann] das so sagt, ich habe ihm das sicher nie so gesagt“. Ry. bestätigt. Götzl fragt, wie Müller es Germann dann gesagt hatte. Ry. wisse das nicht. Vorhalt: „Ich habe ihm nur gesagt, dass ich nur eine Kleinkaliberwaffe dabei hatte. Wenn es eine großkalibrige gewesen wäre, dann hätte ich mehr Probleme bekommen, weil diese Waffe unter das Kriegsmaterialgesetz gefallen wäre“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Haben sie via Germann Waffen erhalten und weiter verkauft?“. Ry. meint, dies habe Müller bestritten. Weiterer Vorhalt aus der Vernehmung von Germann: „Mein Kollege Müller brachte die Idee auf den Tisch, man könne mit Waffenscheinen Geld verdienen. Ich habe mich dann auf diesen Deal eingelassen. Das eingeschriebene Paket ist dann gekommen. Ob meine Frau oder ich es entgegen genommen haben weiß ich nicht. Ich habe Herrn Müller dann gesagt, dass die Ware eingetroffen sei“. Diese Aussagen Germanns habe Müller verneint, so Ry. Vorhalt: „Das hat so nicht stattgefunden“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Wie es dann stattgefunden hat?“. Ry. könne sich nicht erinnern. Vorhalt: „Überhaupt nicht“.

Götzl hält weiter aus der Vernehmung Germanns vor: „Ich fragte Müller, was er mit diesen Waffe tun wolle. Er sagte, dass er diese verkaufen wolle. Ich meinte, dass es hier in der Schweiz kein Problem sei, Waffen zu verkaufen. Müller meinte dann, er verkaufte sie in Deutschland, nicht in der Schweiz. Ich fragte dann, ob es in Deutschland schwierig sei, Waffe zu kaufen. Müller meinte, für bestimme Kreise sei das sehr schwierig und Müller meinte dann, dass ich jetzt besser nicht weiter fragen sollte und nichts weiter wissen müsste“. Ry. glaube, das habe Müller abgestritten und gemeint, dass Germann ihm da etwas unterschieben wolle. Vorhalt: „Das stimmt so nicht“ – „Was dann stimme?“ – „Wir haben nicht über solche Sachen diskutiert. Ich habe Germann nie gedroht, ich bin ja nicht so blöd und würde ihm alles erzählen. Wieso wollte er das nicht früher wissen, der Schulmeister“. Ry. bestätigt. Vorhalt: „Somit ist die Aussage Germanns aus der Luft gegriffen?“ – „Ja seine Aussagen stimmen nicht“.

Vorhalt aus Protokoll: „Wann haben sie mit Germann über die Dönermorde gesprochen?“ Ry. sei nicht sicher, ob dies nach der Hausdurchsuchung oder der Sache mit den Medien gewesen wäre. Vorhalt: „Das weiß ich nicht. Ja, Moment, wie war die Frage genau? Wir haben im Zusammenhang mit den Morden zusammen gesprochen, nicht aber über die Waffen.“ Ry. bestätigt. Müller zu einer Frage über den Zeitpunkt des Gesprächs mit Germann zu den Morden im Protokoll: „Wann genau weiß ich nicht mehr, kann im Zusammenhang mit den Berichten gewesen sein oder als die Hausdurchsuchung bei ihm gemacht wurde. Etwas war der Anlass dazu, Jahre sind es nicht gewesen, vielleicht letztes Jahr irgendwann mal“ Ry. bestätigt. Götzl fragt, ob Müller weitere Ergänzungen zu dem Vorhalt der Hausdurchsuchung bei Germann 2009 machte. Ry. wisse das nicht. Vorhalt: „Das Datum habe ich nicht mitbekommen, ich habe erst später davon gehört. Es gab manchmal eine Zeit lang Funkstille zwischen ihm und mir weil er in Gesprächen manchmal durchgedreht ist.“ Götzl fragt, was damit gemeint sei. Das bedeute, dass er manchmal harsch reagierte, so Ry. Vorhalt: „Er wurde unsachlich und hat rumgebrüllt. Es brauchte keine speziellen Gründe fürs Schreien. Man musste nur etwas zum falschen Zeitpunkt fragen, schon ist es passiert.“ Ry. bestätigt.

Vorhalt aus Haftprotokoll: „Erst eigentlich wieder als Dönermorde aufgeklärt waren, die beiden Täter tot aufgefunden wurden. Müller meinte, er glaube nicht, dass die beiden sich erschossen hätten.“ – „Warum er das glaube?“ – „Er meinte, als er die Waffen in Deutschland verkaufte, hat der Käufer den Preis nicht drücken wollen, er vermute dass war ein V-Mann, weil er [Müller] kurz darauf in Deutschland verhaftet wurde.“ Ry. könne dazu nichts sagen. Vorhalt aus Protokoll, nachdem Müller die Frage auf Wunsch nochmals vorgelesen wurde: „Das Gespräch hat so nicht stattgefunden. Irgendwo geht was nicht auf. Er schiebt mir diese Aussage unter, er vermutet, dass es so gewesen ist, in der Anklage beim Zwangsmaßnahmengericht steht etwas anderes.“ Ry. bestätigt. Götzl sagt, es dürfte sich um die Kurzbegründung der StA handeln. Ry. meint, vermutlich habe Müller da etwas verwechselt. Vorhalt: „Haben Sie nach der Aufklärung der Morde, respektive dem Pressebericht im November 2011 mit Germann darüber gesprochen?“ Ry. meint, Müller habe dies bestätigt. Vorhalt: „Kann schon sein, dass wir darüber gesprochen haben. Wir waren glaub ich mal beim Nachtessen zusammen. Es stimmt nicht was Germann gesagt hat, was ich gesagt haben soll. Ich habe mich nicht so geäußert wie er das hier darstellt.“ Ry. bestätigt. Vorhalt: „Anlässlich der Einvernahme beim StA gaben sie an, wonach man den Waffenerhalt von Germann überprüfen müsse ob das so stimmt. Der Waffenweg wurde Ihnen bereits vorgehalten. Wir weisen ihnen Kopien der Waffenbücher vor, welche die Bestellungen bestätigen. Es geht darin um zwei Česká 83 und eine Ruger MK, welche an Germann und schließlich sie.“ Ry. könne dazu keine Angaben mehr machen. Vorhalt: „Ich habe die Waffen nicht von Germann bekommen.“ Ry. bestätigt.

Götzl fragt ob es stimme, dass Ry. bei der Einvernahme am 09.02. nicht dabei war, was Ry. bestätigt. Vorhalt: „Weshalb haben sie den Vorhalt bzw. Waffenerhalt von Germann angezweifelt?“ Ry. sagt, er sei sich nicht sicher, möglicherweise hat Müller hier etwas gegen die Firma Schläfli & Zbinden angefügt. Vorhalt: „Ich habe von Germann keine Waffen bekommen, die zweite oder dritte Waffe, habe ich diese in Bern gekauft? Es muss doch einen Beleg geben, dass die bezahlt wurden. Ich zweifle an, dass die je an Germann gegangen sind, es muss doch eine Quittung geben.“ Ry. bestätigt. Götzl fragt, ob Müller daran zweifle, dass Waffen jemals an Germann gegangen sind. Ry. sagt, das habe Müller bestätigt.

Götzl unterbricht die Vernehmung des Zeugen Ry., der am 8. Oktober 2014 wieder geladen ist. Es folgt die Mittagspause von 11.55 bis 13.06 Uhr.

Vernehmung Zeuge Vögeler

Götzl setzt die am 1. August 2013 unterbrochene Vernehmung des Nürnberger Polizisten Vögeler fort, der die BOA Bosporus leitete.

NK-Vertreter Reinecke fragt, wie die Zusammenarbeit der BOA Bosporus mit den Kölner Kollegen [Keupstraßen-Attentat] aussah. Vögeler berichtet, die Nürnberger Ermittler hätten ein Jahr nach dem Nagelbombenanschlag am 9. Juni 2004 in der Keupstraße, Ende Juni 2005 den ersten Kontakt mit Kölner Kollegen gehabt. Grund dafür sei das Tötungsdelikt Yasar 2005 gewesen. Bei Vernehmungen im Umkreis des Tatorts hatten mehrere Zeugen Fahrradfahrer beobachtet, unter anderem die Zeugin K., mit deren Hilfe Phantombilder gefertigt und in ganz Deutschland bekannt gemacht wurden. Der damalige Leiter der EG Sprengstoff vom Kommissariat 11 in Köln, Markus Weber, habe mit Vögeler telefonisch Kontakt aufgenommen und darauf hingewiesen. Es wurde bekannt, dass beim Nagelbombenanschlag in Köln auch zwei Fahrradfahrer gesucht wurden, die offensichtlich die Täter waren. Man habe sich dann von Juni bis August mehrfach ausgetauscht, Unterlagen zukommen lassen, auch Videoaufnahmen, wo beide Täter mit Fahrrad durchs Bild liefen. Über die nächsten Monate habe man Kontakt gehalten. Die Nürnberger Beamten seien mit den ersten Ermittlungen zu Yasar beschäftigt gewesen.

2006 habe man einen intensiven Abgleich geführt mit der Absicht, zu überprüfen, ob die selben Täter die Taten verübt haben oder nicht. Die Kölner Ermittler seien im September 2006 in Nürnberg gewesen, man habe Ermittlungsschritte vereinbart, ob ein Tatzusammenhang feststellbar sei und dass man ein Phantombild aus Köln dem [Nürnberger] Zeugen G. vorlegen werde. Zudem habe man vereinbart, den Datenbestand der EG Sprengstoff mit den Nürnberger Daten zu vergleichen, auch Massendaten bezüglich möglicher Übereinstimmungen. Bei den Massendaten sei zu sagen, dass einige Funkzellentreffer, Zweifach- und Dreifachtreffer in Köln unauffällige Telefonate waren, die nicht weiter geführt haben, so Vögeler Es habe Hinweise der Kölner gegeben, dass bei den Tätern Kenntnisse aus dem Modellbau vorliegen müssten, insbesondere wegen der Fernsteuerung die angewandt wurde. Deswegen hätten Kölner Kollegen bereits in Modellbaugeschäften und auch in Vereinen für Modellflugzeuge Befragungen durchgeführt. Ähnliches hätte man auch in Nürnberg gemacht und Geschäfte aufgesucht, um festzustellen, ob die Täter bekannt waren. In 120 Geschäften habe man Aufnahmen und das Video aus der Keupstraße gezeigt. Leider hätte niemand etwas sagen können.

Im weiteren haben die Nürnberger Ermittler der Zeugin K. bereits im Mai 2006 Videoaufnahmen vorgezeigt, auf denen sie eine Ähnlichkeit festgestellt hat, so Vögeler Sie hätte formuliert, sie sei ziemlich sicher, dass es die beiden Täter wären. Über das LKA habe man versucht eine Bildverbesserung der Aufnahmen durchzuführen. Vögeler betont, die Qualität der Aufnahmen sei mäßig. Eine große Verbesserung war nicht möglich, so Vögeler Das Video wurde der Zeugin K. vorgezeigt, auch der Zeugin R., die zwei Tage zuvor Fahrradfahrer gesehen hatte. Die Zeugin hatte auch ein gewisse Ähnlichkeit zwischen den Tätern [Keupstraße] und den Fahrradfahrern im Fall Yasar in Nürnberg festgestellt. Im weiteren habe man in den Fall in Dortmund den Zeugen Z. einbezogen, der zwei Personen, wobei eine ein Fahrrad mitführte, beobachtete. Der Zeuge konnte jedoch keine Ähnlichkeit auf dem Video feststellen, so Vögeler „Letztendlich mussten wir die Taten in Köln im Raum stehen lassen. Es stand nicht zu 100 Prozent fest, ob des die selben Täter waren. Wir konnten es auch nicht ausschließen, es war jederzeit möglich, dass es die selben Täter waren“, so Vögeler.

Reinecke fragt, ob es über die angesprochenen Vorgänge auch schriftliche Unterlagen gibt. Vögeler nennt die Spur 349 der BAO Bosporus. Reinecke fragt, ob Berichte über Zusammentreffen mit der Kripo Köln den Kölner Kollegen zur Verfügung gestellt wurden. Vögeler erklärt, die Ergebnisse der Ermittlungen habe auch Markus Weber vom K11 bekommen. Reinecke fragt, ob es richtig ist, dass Herr Weber eigentlich der Initiator der Zusammenarbeit war, der Ende Juni 2005 meinte, dass es eine Ähnlichkeit der Phantombilder gebe. Vögeler bestätigt. Vögeler habe, so Reinecke, von einem ersten Treffen 2006 gesprochen. Weber hätte jedoch in einem Vermerk von einer ersten persönlichen Zusammenkunft im August 2005 gesprochen. Reinecke fragt Vögeler, was er dazu sagen könne. Man habe sich ausgetauscht, telefoniert und Unterlagen zukommen lassen, seines Kenntnisstandes nach war aber das erste Treffen 2006, als Weber mit seiner Kollegin F. nach Nürnberg kam, so Vögeler Reinecke hält vor: „August 2005 persönliches Treffen in Nürnberg wo Informationen ausgetauscht wurden“. Vögeler sagt, seines Wissens war das erste Treffen 2006 in großer Runde. Reinecke fragt, ob somit die Spur 346 mehrere Aktenordner umfassen müsste. Vögeler sagt, die Ermittlungen zur Modellbauauswertung sowie Funkzellen etc. seien in 346, außerdem die zur Verfügung gestellten Ermittlungen aus Köln. Reinecke meint, von dem Treffen 2006 schreibt Weber auch und fragt, ob sich Vögeler an das Treffen 2005 nicht erinnere. Vögeler bestätigt dies, er erinnere sich nicht.

Reinecke fragt, wer die Idee hatte, dem Zeugen K. das Video im Mai 2006 vorzuhalten. In gegenseitiger Abstimmung mit dem Kollegen Weber sei es auch in Nürnberg in der zentralen Sachbearbeitung zum Ziel bestimmt worden, den wichtigsten Zeugen in den Tatortstädten die Videos zu zeigen, so Vögeler Reinecke fragt, ob das vor den persönlichen Treffen war, was Vögeler bestätigt. Reinecke fragt, ob im September beim Treffen auch nochmal darüber gesprochen wurde, eine Fallanalyse zu machen. Vögeler bejaht dies, innerhalb ihrer Gruppe habe man zusammen mit Weber diesen Entschluss gefasst und es sei auch beabsichtigt worden, eine zusammenfassende Fallanalyse durchführen zu lassen. Reinecke fragt, was daraus wurde. Vögeler erklärt, die zusammenfassende Fallanalyse sei nicht durchgeführt worden. Die Fallanalyse der Nürnberger Ermittler habe bereits zu einer Serientäterhypothese geführt. Im Februar 2005 sei eine umfassende Analyse zum Nagelbombenanschlag in Köln durchgeführt worden, welche auch Weber mitgebracht hätte, trotzdem habe man die Absicht gehabt, eine vergleichende Fallanalyse durchzuführen. Von der OFA [Operative Fallanalyse] kam allerdings die Antwort, es sei nicht sinnvoll wegen des unterschiedlichen Tatablaufes, so Vögeler. Das BKA habe aber zur Keupstraße eine Analyse durchgeführt. Reinecke fragt Vögeler, ob er im Kopf habe, was das Ergebnis dieser Analyse war. Vögeler gibt an, die Analyse gelesen zu haben. Das Fazit sei, dass es eine sehr enge Zusammenarbeit und ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Tätern geben musste und sehr wahrscheinlich ein persönlicher Grund und eine Verübung der Tat aus Rache vorliegen würde. Es sei auch noch ergänzt, dass eher kein politisches Motiv vorliege, da kein Bekennerschreiben gefunden wurde.

Reinecke fragt, ob es richtig ist, dass diese Analyse die These beinhaltet, wonach die Täter im Umkreis von zehn bis 12 Gehminuten vom Tatort in Köln leben müssten, weil sie Fahrräder hatten. Vögeler schließe das nicht aus, er habe das Fazit aber nicht im Kopf. Vögeler sei, so Reinecke, u.a. auch im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages befragt worden, wo ihm ein Zitat vorgehalten wurde in dem von „Äpfeln und Birnen“ die Rede sei. Reinecke fragt, ob das die Gründe für die Dienststelle waren, deswegen die Fallanalyse nicht zu machen. Vögeler erinnere sich an diesen Ausspruch. Es sei ein Beschluss gefasst worden, eine zusammenfassende Analyse durchzuführen. Von den OFA-Dienststellen kam das Ergebnis, dass eine unterschiedliche Vorgehensweise vorlag und man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen könne. Reinecke fragt, ob dass die OFA-Dienststelle Vögelers oder Kölns war. Vögeler sagt, das kam aus Köln. Götzl fragt Reinecke, worauf dieser hinaus wolle. Das alles ließe sich im Ergebnis des Ausschusses gut nachlesen, Götzl fragt nach der Relevanz ob der Vorwurf zutrifft. Reinecke sagt, der Vorwurf ist doch der Nagelbombenanschlag. Götzl meint, das möge sein, aber ob der Zeuge Fallanalysen gelesen hat oder nicht sei hier nicht die Frage. Reinecke entgegnet, sie [NK-Vertreter] wissen ja einiges nicht, da könnten sie gezielter fragen. Götzl erklärt, er habe das „jetzt mal laufen lassen“. Wo es nur darum ginge, ob der Zeuge etwas kennt oder nicht, werde Götzl, wenn das so weiter geht, weitere Fragen zurückweisen. Reinecke erwidert, er sei ohnehin fertig.

NK-Vertreter Thiel befragt im Folgenden Vögeler zum Mordfall Taşköprü und bittet ihn mit seinen Erinnerungen an die Jahre 2000 und 2001 zu arbeiten. Aus den Akten und einer Vernehmung wisse er, dass Vögeler in die Ermittlungen im Fall Şimşek eingebunden war und Führer der Ermittlungen zum Fall Özüdoğru ab Juni 2001 war. Dies bestätigt Vögeler. Thiel fragt, auf welche Art Vögeler Kenntnis von dem Delikt in Hamburg bekam. Zur ursprünglich ersten Tat Şimşek habe man intensive Ermittlungen geführt, unter anderem habe man versucht festzustellen, ob andere Tötungsdelikte im Zusammenhang stehen. Man habe mit OA 37, Falldatei Gewaltverbrechen, mit dem BKA-Kollegen Groschka [phon.] eng zusammengearbeitet. Von Herbst 2000 bis ins erste Halbjahr 2001 habe man verschiedene Tötungsdelikte auf einen Zusammenhang verglichen. Nach dem Mord am 13. Juni 2001 in Nürnberg seien deswegen weitere Taten bundesweit verglichen worden. Vögeler sei über den polizeilichen Meldeweg über ein Fernschreiben Ende Juli zu Ohren gekommen, dass eine ähnliche Straftat verübt wurde. In einem kleinen Geschäft wurde auch ein Türke erschossen. Vögeler habe sich mit dem Sachbearbeiter Helbing in Hamburg in Verbindung gesetzt und weitere Informationen von ihm erhalten, nämlich dass Taşköprü mit drei Schüssen ermordet wurde. Thiel erklärt, dass er gerne von den Zeiten „abschichten“ möchte. Thiel hält aus einer Hamburger Akte ein Fax aus Nürnberg vor, dass Ba. unterschrieben hat und in dem es heißt, es habe eine Rücksprache mit Vögeler gegeben. Das Schreiben sei vom 28. Juni, das Delikt ereignete sich am 27. Juni. „Das wäre sehr zeitnah“, erklärt Thiel und fragt, ob Vögeler sich erinnere, dass er zeitnah Informationen aus Hamburg erhalten hatte.

Zschäpe-Verteidiger Stahl beanstandet die Frage wegen mangelnder Relevanz. Es sollen mit dieser Frage nur Defizite in den Ermittlungen aufgedeckt werden. Götzl erklärt, gewisse vorbereitende Fragen solle man schon zulassen. Er habe es aber auch im Auge, aber er denke es geht jetzt um einen bestimmten Vernehmungsgegenstand.

Thiel meint, es geht darum, wenn man gewisse Akten anschaue, es Zeitsprünge und mögliche Umsortierungen gab. Vögeler erklärt, es war alles sehr zeitnah. Am Mittwoch, den 27. Juni war die Tat in Hamburg. Aufgrund eines Fernschreibens seien die Nürnber Ermittler auf die Tat gestoßen. Nach Vögelers Erinnerung sei das wenige Tage nach der Tat passiert. Wenn es der nächste Tag war, würde ihn das wundern, er habe es etwas weiter nach hinten eingeschätzt. Thiel fragt, ob Vögeler sich an das Gespräch mit Helbing erinnert. Vögeler habe angerufen und gesagt, dass er ähnliche Taten habe bzgl. kleines Geschäft und Kopfschüsse. Er habe die Info bekommen über die Situation in Hamburg und man habe zusammen festgestellt, dass es durchaus einen Tatzusammenhang gebe. Deswegen habe Vögeler auf Projektile hingewiesen, da auf Şimşek und Özüdoğru mit der selben Waffe geschossen wurde. Er habe gebeten, diese schleunigst mit den Hamburger Projektilen zu vergleichen. Das ganze ging vom LKA Hamburg zum BKA Wiesbaden, habe leider etwas gedauert, so Vögeler Das Ergebnis der Waffengleichheit habe Vögeler Ende Ende August 2001, wahrscheinlich am 31. von Herrn Pfoser mitgeteilt bekommen. Die Zeit vorher habe es aber einen regelmäßigen Austausch gegeben. Thiel erklärt, es gehe ihm um den Informationsaustausch mit Hamburg.

Man habe Helbing am 23. September hier in der Hauptverhandlung gehört. Thiel fragt, ob Helbing Vögeler seinerzeit etwas bezüglich der Ermittlungsrichtung mitteilte. Der Vater Taşköprüs hatte ja Angaben gemacht, dass es sich bei den Tätern um zwei deutsche Männer handelte. Zwei deutsche Männer habe Vögeler auch gelesen. Für ihn sei auffällig, dass der Vater zur Tatzeit Oliven holen war, obwohl im Geschäft noch welche waren. Thiel erklärt, ihn interessiere die Info „Zwei deutsche Männer“. Man habe mehrere Telefonate geführt, aber an diesen Ausspruch könne sich Vögeler nicht erinnern. Thiel fragt, ob Vögeler in seiner Ermittlung als Einsatzleiter Vermerke zum Hamburger Fall und den Kontakt mit Helbing gemacht hat. In zusammenfassenden Berichten habe er darüber geschrieben, so Vögeler Thiel fragt, zu welchem Zeitpunkt. „Im Jahr 2001 und im Gesamtbericht der immer weiter geschrieben wurde und 2002 und 2004 in die Akten kam.

Thiel habe in keiner Akte einen Vermerk von Vögeler gefunden und fragt diesen, ob es Vermerke über Telefongespräche mit polizeilichen Inhalt gab. Vögeler verneint, er habe nicht für jedes Telefonat einen Vermerk erstellt. Thiel fragt, ob es einen Grund dafür gab, dass in einem Vermerk einen Monat nach dem Ereignis Taşköprü der Fall in Hamburg gar nicht erwähnt wurde. Thiel fragt, ob es in der weiteren Zusammenarbeit mit dem LKA Hamburg auch Kontakt mit Hamburger StAn gab und wenn ja, mit wem. Vögeler erklärt, der Kontakt ginge von Dienststelle zu Dienststelle, er könne sich nicht an Hamburger Staatsanwälte erinnern. Thiel fragt, ob es zu den Fällen Şimşek und Taşköprü länderübergreifende verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gab. Es habe solche Ermittlungen gegeben, die nach Holland führten. Das betreffe möglicherweise auch Hamburg. Vögeler fragt, ob Thiel Länder oder Bundesländer meint. Thiel sagt, das würde er auch gerne wissen. In einer Einstellungsverfügung eines StA aus Hamburg heißt es: „Einstellung trotz übergreifender verdeckter Ermittlungen“. Götzl weist Thiel an, er solle es endlich vorhalten. Er frage, ob Vögeler in länderübergreifende verdeckte Ermittlungen eingebunden war, so Thiel. Vögeler berichtet von länderübergreifenden verdeckten Ermittlungen wegen einer Spur nach Kassel, allerdings erst habe sich diese erst im Herbst 2001 entwickelt, als vier Schuldeneintreiber aus den Niederlanden nach Kassel kamen und von türkischen „Landsleuten“ forderten. Bei Nichtbefolgung drohten sie mit Erschießung. Vögeler könne sich vorstellen, dass hiermit länderübergreifende Ermittlungen gemeint sind.

NK-Vertreter Scharmer fragt, inwiefern Vögeler in Ermittlungen in Dortmund eingebunden war. Er habe sich mit dem Hauptsachbearbeiter Mirtalsk ausgetauscht, man sei auch vor Ort gewesen, konkrete Handlungen aus Nürnberg habe es nicht gegeben, so Vögeler. An den Besprechungen habe auch die MK Kiosk teilgenommen, so Scharmer. Er fragt, ob auch Herr Lüdders dabei war. Laut Vögeler war dieser nicht dabei, denn die Steuerungsgruppe war der höhere Dienst, aus Dortmund sei der Herr Griebsch [phon.] anwesend gewesen. Auf die Frage, ob es Vermerke der Steuerungsgruppe gibt, erklärt Vögeler, diese seien in den Akten der BAO Bosporus, jedoch nicht als Teil der Hauptakte des Gerichts, da es Führungsakten seien. Scharmer fragt, ob das bedeutet, dass man den Stand der Ermittlungen jeweils aus diesen Vermerken ersehen könnte, was Vögeler bestätigt. Scharmer fragt, ob auch Mitarbeiter der Verfassungsschutz-Behörden beteiligt waren. Vögeler sagt, es habe einzelne, extra anberaumte Termine mit dem VS gegeben. Scharmer fragt ob diese vermerkt seien, wovon Vögeler ausgehe.

Scharmer fragt Vögeler, ob er Erinnerungen an aktenübergreifende Ermittlungen habe, zu denen er im Mai 2008 einen Sachstandsbericht mitverfasste. Vögeler bestätigt dies, er habe den Bericht mit den Kollegen Hänsler und Richter gefertigt. Hier werde, so Scharmer, im Mordfall Kubasik auf eine Zeugin verwiesen, die zwei Personen aus dem Junkiemillieu bemerkt haben will. Man wisse aus den Akten und anderen Vernehmungen, dass auch das Wort Nazi genannt wurde. Scharmer fragt Vögeler, ob ihm das bekannt war. Vögeler sei bekannt gewesen, dass die Zeugin vernommen wurde und diese einen schmuddeligen, schmutzigen Eindruck von den Personen hatte. Dass an dieser Stelle das Wort Nazi mit genannt wurde, sei Vögeler nicht bekannt gewesen. Scharmer fragt, ob diese Besprechungen nach 2011 waren, was Vögeler verneint. Scharmer fragt, ob Vögeler 2008 bekannt war, dass die Zeugin Nazis erwähnt haben soll. Vögeler erklärt, diese Problematik habe er im Ermittlungsausschuss mitbekommen. 2008 sei ihm das nicht bewusst gewesen, die Beschreibung der Personen habe auf Junkies gezielt, warum das Wort Nazi verwendet wurde, könne er überhaupt nicht beurteilen. Scharmer bezieht sich auf Vernehmungen von Angehörigen Kubasiks. Gamse Kubasik hätte in einer Vernehmung mit ihrer Mutter ihren Familienstammbaum bis in die dritte Generation erklären müssen, wobei die Familie davon ausging, dass Nazis die Täter waren. Scharmer fragt, ob Vögeler davon wusste, was dieser verneint.

Die Vernehmung endet um 13.45 Uhr. NK-Vertreter haben drei Beweisanträge vorbereitet. Als Rechtsanwältin von der Behrens den ersten Antrag stellen will, fällt der Strom aus. Götzl unterbricht die Verhandlung um 13.46 Uhr.

Nach der Unterbrechung beantragt von der Behrens Ralph Ho. zu laden und als Zeugen zu vernehmen. Er werde bekunden, dass er im Laufe des Jahres 1998 oder Anfang 1999 seinen Bundesspersonalausweis an Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder die Angeklagte Zschäpe bzw. an eine dritte Person zur Weiterleitung an das Trio übergeben hat. Außerdem werde Ho. aussagen, dass mit seinem Wissen und unter seinen Personalien Mundlos oder Böhnhardt oder eine dritte Person im Februar 1999 eine Wohnung in der Cranachstr. 8 in Chemnitz angemietet hat, ohne den Mietzins zu zahlen. Zudem werde er aussagen, dass eine Person des Trios unter den Personalien des Zeugen im Februar und März 1999 Waren bei verschiedenen Warenhäusern, u.a. der Firma „Frankonia“ an die Cranachstr. 8 bestellte, ohne dass diese bezahlt worden wären.

Weiterhin beantragt von der Behrens im Namen mehrerer NK-Anwälte ein Gutachten des BKA einzuholen, ob sich unter den in der Frühlingsstraße 26 bzw. im Wohnmobil sichergestellten Gegenständen modellgleiche Gegenstände zu den von der Firma „Frankonia“ an die Caranachstr. 8 gelieferten Waren befinden und im Freibeweisverfahren zu ermitteln, ob es weitere Vernehmungen von bzw. Ermittlungen gegen den Zeugen Hofmann gibt, die nicht Bestandteil der Sachakten sind, und diese ggf. beizuziehen. Von der Behrens begründet den Antrag damit, dass Ho. nach vorliegenden Ermittlungsakten bisher nur einmal förmlich am 19. April 2012 durch das BKA vernommen wurde. Bei der Vernehmung gab er an, das Trio nicht zu kennen und auch nicht unterstützt zu haben. Diese Angaben seien nicht glaubhaft. Der Zeuge werde offenlegen müssen, dass in der Chemnitzer Neonaziszene unter seiner Mithilfe der organisierte Warenbetrug eine bisher noch nicht bekannte und ermittelte Finanzierungs- und Ausrüstungsquelle für den NSU in seiner Aufbauzeit im Frühjahr 1999 darstellte.

Dies ergebe sich daraus, dass Ho. mindestens seit Mitte der 90er Jahre zu der Neonazi- und Skinheadszene in Chemnitz gehörte, aus der sich der Unterstützerkreis des Trios rekrutierte. Ho. habe eine aktive Rolle bei der Wohnungsbeschaffung für das Trio gespielt. Dies ergebe sich aus der polizeilichen Zeugenvernehmung von Carsten Richter. Seinen Personalausweis habe der Zeuge Hofmann am 25. Februar 1999 als verloren gemeldet, also in der Zeit der Anmietung der Wohnung in der Cranachstr. 8. Bis nach drei oder vier Monaten der Mietbetrug auffiel, da keine Mietzahlungen eingingen, erfolgten Bestellungen bei Versandhändlern. Aus Unterlagen der Firma „Frankonia“ gehe hervor, dass 1999 u.a. ein Messer, ein Nachtsichgerät und Pfefferspray auf den Namen Ralph Ho. in die Cranachstraße 8 geliefert wurde. Gegenstände, die der Beschreibung der Artikel entsprechen, wurden beim Trio gefunden.

Das Blog NSU-Nebenklage kommentiert: „Müller gab zu, Theile und auch andere Personen aus der Mischszene zwischen krimineller und Neonazi-Szene gekannt zu haben, stritt aber weiter ab, die Ceska besorgt zu haben. Seine Angaben widersprachen aber nicht nur denen seines Bekannten, sondern waren auch in sich widersprüchlich und unglaubhaft. […]
[Z]u den gemeinsamen Ermittlungen mit der Polizei aus anderen Bundesländern, v.a. aus Hamburg und Dortmund, wurde Vö. befragt. Auch hier gab es zwar Besprechungen, auch diese führten aber zu keinen konkreten Ergebnissen – dies vor allem deshalb, weil auch hier nur in Richtung „Ausländerkriminalität“ ermittelt wurde. So waren etwa etwa von Familienangehörigen und Zeuginnen auf konkrete Hinweise auf Nazis als Täter gekommen – der Zeuge konnte oder wollte sich heute nicht einmal mehr daran erinnern, dass das Thema angesprochen worden war.“

    » «