Protokoll 215. Verhandlungstag – 1. Juli 2015

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An diesem Prozesstag sagt zunächst ein Kriminalbeamter aus, der eine CD mit Urlaubsfotos des NSU-Kerntrios auswertete. Darauf sind zahlreiche Bilder von ihren Urlauben mit dem Wohnmobil zu finden. Einige wurden später auch weiterverwendet. Danach sagt der ehemalige V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski, alias „Piatto“, aus. Dieser gibt während seiner Aussage vor allem an, sich an wenig erinnern zu können.

Zeugen:

  • Gerhard Ze. (Kriminalbeamter, Auswertung einer CD mit Urlaubsfotos von Böhnhardt, Zschäpe, Mundlos)
  • Reinhard Görlitz (LfV Brandenburg, V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski)

Der Verhandlungstag beginnt heute erst um 11:13 Uhr. Erster Zeuge ist der Kriminalbeamte Gerhard Ze. Götzl sagt, Ze. sei nach Aktenlage befasst mit der Auswertung eines Asservats, einer CD und solle berichten. Ze.: „Wie Sie richtig sagen, ich war mit der Auswertung befasst, aber nicht mit Folgeermittlungen. Eine CD, beschrieben mit “Urlaub 04”, eine von 41 CDs insgesamt, die ich in einem Schwung zur Auswertung bekommen habe.“ Die seien allesamt sichergestellt worden in der Frühlingsstraße, in einer Sammelmappe. Die CD „Urlaub 04“ zeige auf 89 Bilddateien einen Aufenthalt des Trios in der Holsteinischen Schweiz. Die Bildserie beginne am 20.07. und ende am 06.08. Die 89 Bilder seien Urlaubsbilder. Er habe in seinem Vermerk die ausgewählt, die Möglichkeiten bieten würden, Orte zu rekonstruieren oder Ansatzpunkte für Ermittlungen bieten würden.

Die ersten Bilder seien die Anreise zum Campingplatz oder den -plätzen, datiert vom 20.07. und würden das Trio an einem Autobahnrastplatz oder Tankstelle zeigen mit einem PKW VW Golf Variant mit Zwickauer Kennzeichen. Die Halterüberprüfung habe ergeben, dass es sich um die Autovermietungsfirma des Herrn S. (48. Verhandlungstag) in Zwickau handele. Die ersten Bilder eines Campingplatzes seien dann vom 22.07., der gleiche Platz sei auf den Bildern bis zum 24.07. Auffällig sei der Wohnwagen mit auffälligem Vorzelt und einer stoffeingefassten Terrasse, mannshoch. Am 23.07. gebe es ein Bild innerorts, das zwei vom Trio vor einer Regionenkarte zeige.  In der Nähe gebe es auch einen Campingplatz: „Das war der erste Ansatzpunkt, eine Lokalisierung vornehmen zu können.“ Am Tag später gebe es ein Bild vom Bornhöveder See. Das könne man zweifelsfrei erkennen, weil im Internet vom Touristamt eine ähnliche Aufnahme vom See zu sehen sei.

Auf den nächsten Bildern, zwei Tage später, werde dann ein augenscheinlich neuer Wohnwagen gezeigt. Die Fenster auf der rückwärtigen Seite seien anders. Das sei ein Indiz, dass der Campingplatz gewechselt worden sein könnte. Dazu würden Bilder innerorts von Schönberg passen, die auch zweifelsfrei zuzuordnen seien. Weitere Bilder würden ein angemietetes Motorboot zeigen mit der Aufschrift „Ne.“, da sei sogar eine Telefonnummer angeschrieben. Der Vermieter habe leicht namhaft gemacht werden können. Der Firmensitz sei in Fehmarn, so Ze. auf Frage. Auf zwei abschließenden Bildserien im August seien Aufenthalte in Kiel dokumentiert und in einem Naturirrgarten im Ort Probsteierhagen.

Ze.: „Das waren die Bilder, die belegbare Aufenthalte gezeigt haben.“ Die CD sei beschriftet gewesen mit „Urlaub 04“ und sein Eindruck sei gewesen, dass alle diese CDs oder die meisten mit der gleichen Handschrift beschriftet worden seien, z. T. mit einem grünen Stift. Das sei ein Anstoß zur graphologischen Überprüfung gewesen. Ze.: „Der letzte Aspekt, an den ich mich erinnere: Wir hatten ein Großraumbüro.“ Ein Kollege in dem Büro habe einen anderen Datenträger ausgewertet und Flyer gefunden, die mit „Wette“ überschrieben gewesen seien. Über den Inhalt der Wette wisse er nichts, so Ze., aber es seien wohl die Worte „Cleaner“ und „Killer“, „Reiniger“ und „Mörder“ vorgekommen. Und das sei für den Kollegen auffällig gewesen. Der Kollege habe die Bilder vom Urlaub gesehen. In den Flyer mit „Cleaner“ und „Killer“ seien Bilder eingearbeitet, die ihren Ursprung in der von ihm ausgewerteten Bilderserie hätten, Zschäpe sei in gleicher Haltung zu sehen wie im Urlaubsbild. Dann werden die Bilder in Augenschein genommen.

NK-Vertreter RA Reinecke fragt: „Haben Sie das mit anderen Dokumenten gegengeprüft, z. B. dem Mietvertrag des Autos, ob das zeitlich hinkommt, wegen den Zeitstempeln.“ Ze. sagt, er habe das nicht selbst überprüft, habe aber in der Vorbereitung auf die Verhandlung einen Vermerk gelesen, wo jemand die Anmietung überprüft habe und auch die Campingplätze seien überprüft worden. Sein Bereich sei ausschließlich die Auswertung gewesen. Er wisse aus dem Vermerk, der sei nicht von ihm selbst, dass ein Aufenthalt dort stattgefunden habe, der sich über mehrere Campingplätze ausgedehnt habe. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders sagt, Ze. habe einen Erstellungszeitraum der Bilder festgelegt: „Wie haben Sie das gemacht?“ Die Bilddateien seien als JPG-Dateien aufgespielt, so Ze., und die Bilder hätten eine fortlaufende Nummer und ein Erstellungsdatum. Das habe er im Vermerk niedergeschrieben. Hinter jedem Dateinamen stehe ein Datum. Schneiders: „Haben Sie die Exif-Daten auch überprüft?“ Ze.: „Nein.“ Der Zeuge wird entlassen. Es folgt die Mittagspause bis 13:09 Uhr.

Danach geht es weiter mit der Einvernahme des Zeugen Reiner Görlitz. Görlitz trägt einen grauen Kapuzenpullover. Er setzt die Kapuze während der Aussage nicht ab, vermutlich trägt er unter der Kapuze zusätzlich eine Perücke. Zudem hält er sich offenbar während der Aussage häufig die Hand vors Gesicht. Bei der Personalienfeststellung möchte er zunächst seine Vornamen nicht nennen, nennt ihn aber doch, als Götzl darauf beharrt. Nach der Personalienfeststellung sagt Götzl: „Es geht uns um die Führung des Carsten Szczepanski, insbesondere im Jahr 1998.“ Dann verliest Götzl zunächst die Aussagegenehmigung, die u.a. besagt, dass sie sich auf die im Beweisthema bezeichnete Tätigkeit als V-Mann-Führer des V-Mannes Carsten Szczepanski 1997/98 im Dienste des brandenburgischen VS erstrecke, und dass Angaben, die unter Geheimhaltungsgrad fallen, nur in nichtöffentlicher Sitzung gemacht werden dürften.

Götzl: „Zunächst würde mich interessieren: Führung des V-Mannes Carsten Szczepanski. Wie ist das abgelaufen und welche Angaben haben Sie in diesem Zeitraum, insbesondere 1998 von ihm gegebenenfalls bekommen?“ Görlitz schweigt zunächst und sagt dann: „Also, die Informationen wurden im Rahmen von Treffen erhoben. Hierbei wurde umfangreiches Informationsmaterial aus der rechtsextremistischen Szene angenommen und darüber hinaus habe ich Einzelschilderungen zu Sachverhalten schriftlich verfasst und die Angelegenheit in Form einer Deckblattmeldung der Auswertung vorgelegt.“ Götzl: „Und soweit es jetzt um inhaltliche Informationen geht?“ Görlitz schweigt. Götzl: „Haben Sie Informationen bekommen, die beispielsweise Jan Werner betreffen, Blood & Honour Sachsen, wo es um Flucht von Personen ging? Können Sie sich an solche Informationen, Bereich Thüringen erinnern, hatten Sie solche Informationen von Szczepanski bekommen?“ Görlitz: „Ja, grob berichtete er von drei sächsischen Skinheads, die sich nach Südafrika absetzen wollten, zwei männliche Personen und eine weibliche. Im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass eine Antje Probst ihre Personalien der weiblichen Person zur Verfügung stellen wollte und Jan Werner eine Waffe besorgen sollte, um Geld für diese Reise nach Südafrika zu beschaffen. Das waren so die Kernaussagen.“

Götzl: „Es ist aufgeschrieben worden: Wie ist das jeweils erfolgt? Wer hat die Berichte gefertigt?“ Görlitz: „Die Gespräche wurden geführt und anschließend wurden die Deckblattmeldungen gefertigt und dann im Hause weitergeleitet.“ Götzl: „Können Sie uns das Verhalten des Herrn Szczepanski Ihnen gegenüber etwas schildern? Es geht uns um 1998 insbesondere.“ Görlitz: „Es waren sachliche Gespräche. Ohne Emotionen, einfach …“ Görlitz macht eine Pause und setzt dann fort: „… sachbezogene Unterhaltungen über diese Vorfälle, die dort aufgeschrieben wurden.“

Götzl sagt, er wolle auf einzelne Deckblattberichte eingehen und nennt zunächst eine Meldung vom 19.08.1998. Dann sagt er: „Vorweg: Wissen Sie noch unter welcher Nummer Szczepanski geführt wurde?“ Görlitz: „Die Nummer? Nein weiß ich nicht mehr.“ Götzl: „Hier ist angegeben ‚370 004‘, war das Szczepanski?“ Görlitz: „Das trifft zu, ja.“ Vorhalt: Feststellungsdatum der Quelle: Mitte August 1998; Feststellungsort: Königs Wusterhausen und Chemnitz. Laut Antje Probst sind drei sächsische Skinheads, zwei Männer und eine Frau auf der Flucht vor der Polizei; dieser Fall sei medienbekannt. Görlitz: „Ja.“ Götzl: „Gab es denn da jetzt von Seiten Herrn Szczepanskis Zusatzinformationen, im Hinblick auf die angesprochenen Personen?“ Görlitz: „Nein, sonst wären sie vermerkt worden.“ Götzl: „Sagt Ihnen ‚White Supremacy‘ etwas?“ Görlitz: „Das war wohl eine Broschüre.“ Götzl: „Im Zusammenhang mit der Information, über die wir gerade gesprochen haben?“ Görlitz schweigt. Götzl hält vor: Die Drei, von denen einer anonym Artikel für „White Supremacy“ geschrieben habe, wollen sich innerhalb von drei Wochen mit gefälschten Pässen nach Südafrika absetzen. Görlitz: „Das ist das was ich aufgeschrieben habe. Darüber hinaus wurde nichts bekannt.“

Götzl: „Wie zeitnah sind diese Informationen niedergelegt worden?“ Görlitz: „Innerhalb einer Woche.“ Götzl: „Haben Sie sich Notizen gemacht bei den Treffen?“ Görlitz: „Ja.“ Götzl geht zu einer weiteren Deckblattmeldung über, diese sei vom 09.09.1998: Feststellungsdatum: Anfang September 1998, Feststellungsort: Königs Wusterhausen. Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads soll Jan Werner haben; Jan Werner soll zur Zeit den Auftrag haben, die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen. Götzl: „Was sagen Sie dazu?“ Görlitz: „Das ist mir so bekannt geworden und ich habe es so aufgeschrieben.“ Götzl: „Ist denn in dem Zusammenhang von Szczepanski auch eine Information gekommen über die Art und Weise, wie die Waffen finanziert werden sollen?“ Görlitz: „Nein.“ Vorhalt: Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die Blood & Honour-Sektion Sachsen bereitgestellt haben, die Gelder stammen aus Einnahmen von Konzerten und CD-Verkauf. Görlitz: „Damals war die Information so.“

Götzl fragt, ob Görlitz die Möglichkeit gehabt habe, für heute nochmal in Aktenteile Einsicht zu nehmen. Görlitz antwortet, das sei eine sehr umfangreiche Geschichte und sei kurzfristig passiert. Götzl: „Haben Sie diese Deckblattmeldung eingesehen?“ Görlitz: „Jetzt, wo Sie es mir vorlegen, haben sie recht, da fällt mir ein, hat mir diese Deckblattmeldung vorgelegen.“ Götzl: „Sie erinnern sich, dass Sie es eingesehen haben?“ Görlitz: „Ja.“ Vorhalt: Vor ihrer Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall planen, um mit dem Geld Deutschland verlassen zu können. Görlitz: „Das wird er so gesagt haben.“ Er verneint, noch zusätzliche Details in Erinnerung zu haben. Götzl: „Gab es in dem Zusammenhang noch weitere Informationen an dem Tag von Szczepanski?“ Görlitz: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Götzl: „Hier heißt es auf 254: ‚Der weiblichen Person des Trios will Antje Probst ihren Pass zur Verfügung stellen.'“ Görlitz: „Ja, das habe ich ja vorhin gesagt.“ Götzl: „Gab es denn von Szczepanski Informationen dazu, ob Antje Probst und Herr Werner Kenntnisse von der jeweiligen Tätigkeit des anderen hatten?“ Görlitz sagt, das solle wohl nicht so gewesen sein.

Vorhalt: Probst und Werner sollen unabhängig voneinander ohne Wissen für die drei … Götzl fragt, ob Görlitz das Ganze jetzt bestimmten Ereignissen in der damaligen Zeit habe zuordnen können. Görlitz: „Nein, konnte ich nicht.“ Götzl: „‚White Supremacy‘, hat Ihnen damals diese Publikation was gesagt, konnten Sie das einordnen? Und haben Sie dazu noch zusätzliche Informationen gehabt hinsichtlich Urheberschaft und Verfassen von Artikeln in dem Zusammenhang?“ Görlitz: „Ein Mitglied dieser Gruppe soll einen Artikel verfasst haben. Es ist mir bekannt, dass es eine rechtsextremistische Broschüre war.“ Götzl: „Haben Sie von Szczepanski diese Zeitschrift bekommen?“ Görlitz: „Glaube ich ja, ich nehme an.“ Götzl: „Ich frage Sie.“ Görlitz schweigt. Götzl: „Haben Sie eine Information bekommen, welchen Artikel der Angehörige des Skinhead-Trios geschrieben haben soll?“ Görlitz: „Nein.“ Vorhalt: 370 004, Feststellungsdatum: Anfang/Mitte September 1998, Feststellungsort: Königs Wusterhausen, Brandenburg, Potsdam; ein Angehöriger des sächsischen Skinheadtrios hat den Artikel auf Seite 26 der Publikation „White Supremacy“ verfasst. Götzl: „Was sagen Sie dazu?“ Görlitz: „Wenn das so aufgeschrieben wurde, dann war es so. Ich kann mich daran nicht erinnern.“

Dann geht es um eine Deckblattmeldung vom 29.09.1998: 370 004, Feststellungsdatum der Quelle: Ende September 1998, Feststellungsort: Königs Wusterhausen, Potsdam, Munzig. Götzl: „Diese Informationen, über die wir schon gesprochen haben: Besorgen einer Waffe durch Herrn Werner. Haben Sie da weitere Informationen in der Folge von Szczepanski bekommen?“ Görlitz: „Ist mir nicht erinnerlich, nein.“ Vorhalt: Am Rande des Konzerts erfuhr die Quelle, dass Jan Werner bei seinen Versuchen, die drei Flüchtenden aus Thüringen mit Waffen zu versorgen noch nicht erfolgreich war und die Versuche fortsetzt. Görlitz: „Das wird er so erzählt haben.“ Zur Frage, ob ihm der Name Graupner etwas sage, sagt Görlitz: „Im Augenblick nicht.“ Vorhalt: Das Konzert wurde maßgeblich von Graupner organisiert, das ist überklebt, die nächste Zeile….über Handy informierte. Görlitz sagt, er habe keine Ahnung.

Götzl fragt, ob sich Görlitz erinnere, ob er mal Informationen von Szczepanski zur Auflösung von B&H Sachsen bekommen habe. Görlitz: „Ich glaube es gelesen zu haben, das sagt mir was. Ich werde es damals gehört und aufgeschrieben haben.“ Götzl: „Ja ,welche Informationen können Sie jetzt, ohne dass ich Ihnen was vorhalte, dazu nennen?“ Görlitz: „Ich habe keine Erinnerung.“ Götzl: „Wie intensiv haben Sie sich denn mit den Deckblattmeldungen beschäftigt zur Vorbereitung auf den heutigen Tag?“ Görlitz: „Ich habe die umfangreichen Ordner gelesen, aber da waren derart viele Informationen enthalten …“ Görlitz spricht nicht weiter und nach einer Weile sagt Götzl: „Dass es zur Pflicht eines Beamten gehört, sich auch vorzubereiten, das wissen Sie?“ Görlitz: „Das weiß ich.“ Götzl: „Sich Gedanken zu machen. Das ist Ihnen bekannt?“ Görlitz: „Das ist mir bekannt. Aber das Material ist so umfangreich und der Zeitraum ist derart lange her, dass es schwierig ist, das aufzuarbeiten.“

Götzl sagt, es gehe ihm noch um eine Deckblattmeldung vom 14.10.1998: Betreff Skinheadzusammenschlüsse, B&H, Erkenntnisse aus dem Oktober 1998; eine Quelle B/2 berichtete: am 10.10.1998 habe in Wilsdruff eine Mitgliederversammlung von B&H Sachsen stattgefunden; der Quelle seien Thomas Starke, Antje Probst, Jan Werner, Mucke, Laschi und Michael Probst bekannt gewesen; als Gäste sollen Carsten Szczepanski und Ulf Schäfer sowie zwei Personen aus Thüringen an der Beratung teilgenommen haben. Görlitz: „Das habe ich gelesen, ja.“ Götzl: „Ja, was können Sie dazu sagen, haben Sie eine Erinnerung an diese Informationen und woher stammten diese?“ Görlitz: „Ich habe keine Erinnerung daran.“ Götzl: „Wissen Sie, ob Sie jetzt von Seiten Herrn Szczepanskis zu diesem Thema eine Information bekommen haben?“ Görlitz: sagt, er könne sich nicht erinnern. Götzl: „Das ganze ist gerichtet an das Innenministerium Brandenburg und ist gezeichnet mit Br.“ Vorhalt: Wie erwartet habe die Versammlung beschlossen, die B&H-Sektion aufzulösen. Am Ende stehe, hält Götzl weiter vor: Gesprächsweise konnte die Quelle von Werner erfahren, dass dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei flüchtigen Thüringischen Neonazis ist. Görlitz: „Das wird ein Statement der Auswertung sein, vermute ich.“ Götzl: „Ja, waren das Informationen von Szczepanski?“ Görlitz: „Kann ich jetzt nicht sagen.“

Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm fragt, ob Görlitz jetzt insgesamt noch an irgendwelche Informationen von Szczepanski Erinnerungen habe. Görlitz sagt, die einzige Erinnerung, die konkret da gewesen sei, sei, drei sächsische Skinheads wollen sich nach Südafrika absetzen: „Alles andere ist im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten.“ Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob sie eben richtig verstanden habe, dass Görlitz gesagt habe, dass Jan Werner eine Waffe für Banküberfälle habe beschaffen wollen. Görlitz schweigt. Götzl: „Wir haben verstanden: ‚Um damit Geld für die Reise zu beschaffen‘.“ Schneiders: „Ja, aber das ‚für Überfälle, um Geld zu beschaffen‘. Habe ich das vorhin richtig verstanden?“ Görlitz schweigt. Schneiders: „Herr Görlitz?“ Görlitz sagt weiter nichts. Dann sagt Götzl zu Schneiders: „Sie haben das, glaube ich, nicht richtig verstanden.“ Schneiders: „Deshalb frage ich nach.“ Görlitz: „Ja, was ist da aufgeschrieben worden?“ Schneiders: „Ich habe mir bei Ihrer Antwort notiert, dass er den Auftrag hatte, eine Waffe für Überfälle zu besorgen. Habe ich Sie da richtig verstanden, dass die Verknüpfung mit Überfällen an Sie herangetragen wurde von Szczepanski?“ Görlitz: „Ja, das ist korrekt.“ Schneiders: „Diese Verknüpfung haben Sie noch in Erinnerung?“ RAin Sturm beanstandet die Frage, der Zeuge habe schon ausgeführt, sich im Prinzip nicht zu erinnern. Schneiders erwidert, sie knüpfe an eine Antwort an, die der Zeuge gegeben habe. Der Zeuge sei teilweise schwer zu verstehen gewesen „durch die Maskerade hier“. Sie halte die Frage für zulässig und aufrecht.

Görlitz sagt, er könne nicht mehr sagen, ob in dem Zusammenhang die Formulierungen von Überfall gefallen sind: „Ich muss mich da auf die Aktenlage beziehen, die dort verschriftet wurde.“ Schneiders fragt, ob Görlitz etwas zur Bezahlung sagen könne, wie viel Geld Szczepanski bekommen habe. Das seien unterschiedliche Beträge gewesen, so Görlitz. Schneiders: „Können Sie eine Größenordnung nennen?“ Görlitz: „Es war wirklich unterschiedlich, es wurden Auslagen erstattet, die genauen Summen sind den Akten zu entnehmen.“ Schneiders: „Wurden nur Auslagen erstattet oder hat er auch sonst Geld bekommen?“ Görlitz: „Er hat auch Geld bekommen, aber vorwiegend Auslagen.“ Schneiders: „Was heißt ‚vorwiegend Auslagen‘?“ Das sei für Fahrtkosten, Telefon gewesen, so Görlitz. Schneiders: „Auch für die Übergabe von Material?“ Görlitz: „Nein.“ Schneiders fragt, ob Szczepanski z. B. für das „White Supremacy“ Auslagen bekommen habe. Das seien keine gesonderten Auslagen gewesen, antwortet Görlitz. Schneiders: „Haben Sie öfter Informationen zu Waffen und Waffenbeschaffung von Szczepanski erhalten?“ Görlitz: „Nein, ist mir nicht in Erinnerung.“

RA Klemke fragt, wie groß der Anteil der Auslagen schätzungsweise gewesen sei. Görlitz: „Ich kann mich an die konkreten Summen nicht erinnern, weiß nur noch, dass aufgrund seiner Mobilität und Kontakte hier Kosten erstattet wurden.“ Klemke: „Sie sagten vorher, Sie hätten die umfangreichen Ordner gelesen. Wie umfangreich war denn das Material, was Sie in Vorbereitung auf Ihre Vernehmung durchgelesen haben.“ Görlitz: „Acht Ordner.“ Klemke: „Acht Leitz-Ordner?“ Görlitz: „Ja.“ Er bejaht, dass es große Leitz-Ordner gewesen seien. Klemke fragt, ob das alles Unterlagen gewesen seien, die „370 004“ betrafen. Görlitz: „Es waren Unterlagen, die zu dem Fall gehören, unter anderem auch die Berichte.“

Auf Nachfrage sagt er, es seien außerdem Treffvermerke betreffend Szczepanski in den Akten gewesen. Klemke fragt, ob Görlitz Kenntnisse erlangt habe von Szczepanski oder anderweitig dienstlich, ob diese drei Skinheads irgendwelche Aktionen, Handlungen vorgenommen haben vor oder nach dem Untertauchen. Görlitz: „Nein.“ Klemke: „Auch nicht nach dem Untertauchen?“ Görlitz: „Informationen nach dem Untertauchen? Von Quellen? Nein.“ Klemke sagt, in der einen Deckblattmeldung sei niedergeschrieben, dass die Quelle berichtet haben solle, dass das Trio vor der beabsichtigten Flucht nach Südafrika einen „weiteren“ Überfall planen solle: Deshalb meine Frage, ob Ihnen bekannt geworden ist, dass das Trio schon was gemacht haben soll.“ Görlitz: „Nein.“ Auf Frage, ob er erinnere, dass er da bei Szczepanski nachgefragt habe, sagt Görlitz: „Szczepanski hatte den Auftrag, weitere Informationen in Erfahrung zu bringen.“ Klemke: „Ja, die Frage ist, ob Sie Nachfragen gehalten haben. Denn die Information legt Nachfragen nahe: ‚weiterer Überfall‘.“ Görlitz: „Ja, er hat den Auftrag erhalten: bleib dran.“ Klemke: „Und ist da was gekommen zu diesem Aspekt?“ Görlitz: „Nein.“

RA Nahrath: „Diese Information, wurde die von Ihnen oder der Dienststelle weitergeleitete an Ermittlungsbehörden?“ Nach kurzer Pause sagt Görlitz: „Sekunde. Ich erinnere mich nur an eine Geschichte, dass irgendwie Thüringen, ähm, dass verabredet wurde, dass der Verfassungsschutz Thüringen das LKA Thüringen informiert.“ Nahrath fragt, wer wen informiere, Brandenburg das TLfV und das dortige LKA. Görlitz: „In irgendeiner Besprechung, nebulös.“ [phon.] Nahrath: „Wer war denn beteiligt an der Besprechung?“ Görlitz: „Unter anderem soll ich da auch beteiligt gewesen sein.“ Auf Frage, ob er sich nicht erinnere, wer die Besprechung geleitet hat, sagt Görlitz, er könne sich an die Besprechung gar nicht erinnern. Nahrath fragt, ob Szczepanski auch in anderem Auftrag als Quelle für das Amt unterwegs gewesen sei, bspw. das Gründen von Kameradschaften. Görlitz sagt, Szczepanski habe mehrere Aufträge gehabt. Nahrath: „Welche?“ Görlitz: „NPD, Kameradschaften, Musikszene.“ Nahrath: „Nur als Informationsbeschaffer oder auch mit dem Auftrag, Funktionen zu übernehmen?“ Görlitz: „Informationen zu beschaffen.“

Nahrath: „Hatte er den Auftrag, Aktionen anzuregen, Demonstrationen?“ Görlitz: „Nein.“ Auf Frage sagt Görlitz, Szczepanski sei 1994 bis 2000 als Quelle geführt worden. Nahrath: „Zu der Frage der drei untergetauchten Skinheads: Haben Sie bei Szczepanski nachgefragt, woher er die Informationen bekommen hat, die er weitergegeben hat, haben Sie nach seinen Quellen gefragt?“ Görlitz: „Da wird nachgefragt worden sein, ja.“ Nahrath fragt, ob solche Informationsbeschaffungsquellen in Görlitz‘ Berichten auftauchen würden. Görlitz: „Was ist denn das?“ Nahrath fragt, ob Szczepanski weitere Namen genannt habe, von denen er Informationen bekommen habe. Görlitz: „Es wird so gewesen sein.“ Nahrath: „Können Sie sich an Namen erinnern, die er benannt hat aus Sachsen und Thüringen?“ Görlitz: „Nein. Antje Probst fällt mir ein.“ Nahrath: „Sonst niemand?“ Görlitz: „Sonst fällt mir im Augenblick niemand ein.“

Dann fragt NK-Vertreter RA Hoffmann, ob es in dem Zeitraum 1997 bis 2000 irgendwelche Besonderheiten bei der Betreuung von Szczepanski gegeben habe. Görlitz: „Ich weiß nicht, was Sie unter Besonderheiten verstehen.“ Hoffmann: „Wie war denn seine Situation, Haft, ich will nicht alles vorgeben. Wie war seine Lebenssituation?“ Görlitz: „Er war 1997 in Haft, ja. Und 1998 teilweise hatte er Freigänge.“ Wie häufig Szczepanski Freigänge gehabt habe, wisse er jetzt nicht mehr. Hoffmann: „Auf welche Art und Weise hat er dann in dieser Zeit Informationen beschafft?“ Görlitz: „Durch Briefverkehr, Sprecher.“ Hoffmann: „Was war das letzte?“ Görlitz: „Sprecher, wenn er Besuch bekam von Szeneangehörigen.“ Hoffmann: „Noch andere Arten und Weisen, wie er an Informationen gelangt ist?“ Görlitz schweigt kurz und sagt dann: „Im Rahmen seiner Freigänge hat er Veranstaltungen besucht.“

Er könne nicht sagen, wie häufig die Freigänge waren, so Görlitz auf Nachfrage. Hoffmann: „Haben Sie mit ihm ausgesucht, was für Veranstaltungen er besuchen sollte?“ Görlitz: „In Absprache mit der Behörde, ja, hat er Aufträge erhalten.“ Hoffmann fragt, ob Görlitz in Absprache mit der Behörde Szczepanski gezielt in den Bereich Sachsen geschickt habe. Görlitz schweigt zunächst wieder. Dann beginnt er: „Gezielt nicht, bei seinen Fahrten oder …“ Görlitz macht eine Pause und spricht dann doch weiter: „Gezielt wurde er nicht nach Sachsen geschickt. Ich meine, wenn Sie verstehen, klar: bleib dran, versuche weiter Informationen über das Trio zu erhalten. Dann hat er natürlich Auftrag erhalten, nach Sachsen zu fahren.“ Hoffmann: „Hat denn das ‚United Skins‘ eine Rolle gespielt beim Erwerb von Informationen durch Szczepanski?“ Wieder beginnt Görlitz erst nach einer Weile: „Sicherlich waren da auch Informationen durch Auswertung zu erhalten.“ [phon.] Hoffmann fragt, ob Görlitz das erinnere. Görlitz: „Das wird so gewesen sein.“ Hoffmann: „Was heißt: das wird so gewesen sein?“ Görlitz: „Dass die Auswertung aus dem Magazin Informationen gezogen hat.“ Hoffmann: „Ja, erinnern Sie das oder nicht?“ Görlitz: „Ich habe das Magazin entgegengenommen und der Auswertung weitergegeben.“ Hoffmann: „Haben Sie Kenntnis vom Magazin erhalten bevor es gedruckt wurde oder danach?“ Görlitz: „Ich habe es entgegengenommen.“ Hoffmann: „Bevor es vervielfältigt wurde oder danach?“ Görlitz schweigt. Nach einer Weile sagt er: „Danach.“ Hoffmann: „Sind Sie sicher?“ Wieder schweigt der Zeuge zunächst und sagt dann: „Ja.“

Hoffmann hält vor, dass Szczepanski selbst hier in der Hauptverhandlung gesagt habe, dass der VS das vor der Veröffentlichung inhaltlich gesehen habe: „Wenn ich Ihnen das vorhalte, löst das bei Ihnen eine Erinnerung aus, ob Sie diese Hefte vor oder nach Vervielfältigung erhalten haben?“ Görlitz: „Ich erinnere mich nur an nach der Vervielfältigung.“ Hoffmann fragt, ob Görlitz mal Informationen von Kollegen erhalten habe, dass die das mal zuvor erhalten hätten. Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Haben Sie Kenntnis davon, dass Kollegen mit Szczepanski gesprochen haben, welche Inhalte in die Ausgaben reinkommen sollten?“ Görlitz: „Nein.“ Hoffmann fragt, ob sich Görlitz erinnere, wie das Heft erstellt wurde, wenn Szczepanski doch in Haft war. Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Hatten Sie davon damals Kenntnis?“ Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Wissen Sie denn, ob er dieses Heft gemacht hat?“ Görlitz schweigt erneut kurz und sagt dann: „Nein.“ Hoffmann: „Wissen Sie, wer die Ausgaben des ‚United Skins‘ ausgewertet hat?“ Görlitz: „Na, die Auswertung.“ Hoffmann: „Welche Person?“ Görlitz: „Da muss ich auf die Aussagegenehmigung verweisen.“ Hoffmann: „Dann sagen Sie es doch so!“ Görlitz schweigt. Götzl sagt zu Görlitz: „Er hat Sie gefragt, ob Sie die Frage nicht beantworten wollen, weil Sie darauf keine Aussagegenehmigung haben.“ Görlitz bejaht das.

Hoffmann: „Haben Sie von Herrn Szczepanski große Mengen an Magazinen, Fanzines und ähnlichem erhalten?“ Görlitz: „Ja.“ RA Klemke beanstandet, die Frage sei ungeeignet, weil unklar sei, was „große Mengen“ sind. Hoffmann: „War die Anzahl der Magazine, die Sie von Szczepanski erhalten haben, gleichbleibend?“ OStA Weingarten beanstandet, er habe hier 20, 25 Fragen gehört und könne einen Bezug zur Anklage nicht feststellen, er sei dankbar, wenn der NK-Vertreter den Bezug herstellen könne. Götzl sagt zu Hoffmann: „Wollen Sie es erläutern?“ Auf Bitten Hoffmanns wird der Zeuge aus dem Saal geschickt. Hoffmann sagt, es falle ihm schwer zu glauben, dass sich ein Zeuge, der sich angeblich vorbereitet hat, über Jahre Szczepanski betreut hat, angeblich gar keine Erinnerung mehr habe. Das versuche er zu verdichten, ob Görlitz noch Erinnerungen habe, ob es Besonderheiten gegeben habe. Er wolle nachher weiter fragen in die Richtung, dass Szczepanski offensichtlich in Übereinstimmung mit der Behörde bei den Eheleuten Probst in der Firma zwei Arbeitsverträge gehabt habe, obwohl hier geschildert worden sei, dass Szczepanski nur die Freigänge gehabt habe: „Dass er losgeschickt worden ist nach Rücksprache mit den Behörden und nach dem, was wir bisher wissen, die Informationsbeschaffung nicht in Sachsen lag.“ Götzl sagt, die Aussagegenehmigung von Görlitz sei aber nur erteilt worden in Bezug auf 1997/ 98 und den Gegenstand des Schreibens des Senats. Was die Frage danach, ob die Anzahl der Magazine gleichbleibend gewesen sei, angehe, teile er die Bedenken der BAW. Beim anderen Bereich, auf den Hoffmann noch nicht eingegangen sei, könne es sich anders verhalten: „Die Frage ist, ob Sie diese Frage aufrecht halten wollen, die Sie zuletzt gestellt haben.“ Hoffmann hält die Frage offenbar nicht aufrecht, der Zeuge kommt wieder in den Saal.

Hoffmann: „Erinnern Sie sich daran, dass Szczepanski ein Praktikum in Chemnitz durchgeführt hat?“ Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Erinnern Sie sich daran, dass Herr Szczepanski …“ RAin Sturm unterbricht: „Das beanstande ich jetzt schon.“ Götzl: „Das bringt gar nichts, er hat noch nicht mal die Frage gestellt.“ Sturm: „Aber mit dem Wort ‚dass‘ begonnen.“ Hoffmann: „Entschuldigung, aber wir haben Unterlagen, nach denen es erwiesen ist, dass das Praktikum stattgefunden hat.“ In Richtung Görlitz fragt er: „Erinnern Sie sich, ob Szczepanski später im Laden des Herrn Probst gearbeitet hat?“ Görlitz: „Nee, nein.“ Hoffmann: „Hat Herr Szczepanski Ihnen mitgeteilt, wo er Kontakte in Chemnitz hatte?“ Nach kurzem Schweigen sagt Görlitz: „Da hat er die Antje Probst erwähnt, ja.“ Er verneint, dass Szczepanski ihm mitgeteilt habe, woher er Antje Probst kannte. Hoffmann: „Das erinnern Sie, dass er Ihnen das nicht mitgeteilt hat?“ Görlitz: „Woher er Sie kannte? Nee, da erinnere ich mich nicht.“ Götzl: „Ich verstehe die Frage nicht und beanstande das, erklären Sie mir’s.“ Es folgt eine kurze Auseinandersetzung zwischen Götzl und Hoffmann darum, ob der Zeuge aus dem Saal geschickt werden müsse. Dann stellt Hoffmann aber die Frage an Görlitz: „Haben Sie nachgefragt, woher Herr Szczepanski Frau Probst kannte?“ Görlitz: „Nein.“

Hoffmann: „Der Vorsitzende hat Ihnen vorher vorgehalten einen Bericht über ein Blood & Honour-Treffen in Wilsdruff, bei dem es zu einem Beschluss über die Auflösung von Blood & Honour Sachsen gekommen sein soll. Hat Ihnen Szczepanski mitgeteilt, warum er dort als Gast eingeladen war?“ Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Haben Sie das nachgefragt?“ Görlitz: „Ich kann mich daran nicht erinnern.“ Hoffmann: „Hat er erklärt, warum bei diesem Treffen Personen aus Thüringen vor Ort waren?“ Görlitz: „Nein, ich kann mich daran nicht erinnern.“ Auf Frage, ob Szczepanski an weiteren B&H-Treffen teilgenommen habe, sagt Görlitz: „Ich kann mich konkret daran nicht erinnern.“ Hoffmann fragt, ob Szczepanski den Auftrag gehabt habe, Informationen über B&H zu besorgen. Görlitz schweigt zunächst wieder eine Weile und sagt dann: „Ich kann mich konkret nicht erinnern, aber im Rahmen seiner Tätigkeit wird er auch Aufträge erhalten haben.“ Hoffmann: „Woraus schließen Sie das?“ Görlitz: „Da Herr Szczepanski Kontakte hatte.“ Hoffmann: „Welche Kontakte meinen Sie jetzt?“ Görlitz: „In die rechtsextremistische Szene.“ Hoffmann: „Aber, wie kommen Sie darauf, dass diese Kontakte dazu geführt haben müssen, dass er einen Auftrag in Richtung Blood & Honour hatte?“ Görlitz: „Es gehörte zu seinen Aufgaben, Informationen woher auch immer zu beschaffen.“

Hoffmann fragt, ob Szczepanski den Auftrag gehabt habe, Informationen über C18 zu besorgen. Görlitz: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Hoffmann: „Haben Sie von Herrn Szczepanski Informationen über einen Herrn Norbert Pilous erhalten?“ Wieder sagt Görlitz zunächst nichts und dann: „Ich kann mich daran nicht erinnern.“ Hoffmann: „Hatte Szczepanski Ihnen Informationen über ein ‚Nationalpolitisches Forum‘ mitgeteilt?“ Görlitz: „Ich kann mich daran nicht erinnern.“ Hoffmann: „Wurden die einzelnen Ausgaben der ‚United Skins‘ mit Herrn Szczepanski inhaltlich durchgegangen?“ Görlitz: „Nein.“ Hoffmann: „Beispielsweise Grüße, die da drin waren?“ Görlitz: „Ich habe die Dinge beschafft, nicht ausgewertet.“ Hoffmann: „Haben Sie Kenntnis, dass das andere Personen mit Szczepanski gemacht haben?“ Görlitz: „Davon habe ich keine Kenntnisse.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 14:55 Uhr.

Dann fragt NK-Vertreterin RAin von der Behrens, ob es richtig sei, dass Görlitz auch im Bundestags-UA vernommen wurde. Das bejaht der Zeuge. V. d. Behrens: „Haben Sie sich da auch so vorbereitet wie auf die Vernehmung für die Hauptverhandlung?“ Görlitz: „Was meinen Sie damit, bitte?“ V. d. Behrens: „Sie haben berichtet, dass Sie acht Aktenordner im Ministerium eingesehen haben. Haben Sie das auch für den Untersuchungsausschuss getan oder hatten Sie da mehr Akten vorliegen?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie sich da diese acht Aktenordner auch angesehen?“ Görlitz: „Ja.“ V. d. Behrens: „War Ihnen der Umstand, dass es drei Personen aus Thüringen gibt, bei denen Rohrbomben gefunden worden waren und die im Januar 1998 untergetaucht waren, war Ihnen der Umstand bekannt, bevor Szczepanski die entsprechenden Meldungen gemacht hat?“ Görlitz: „Nein.“

V. d. Behrens fragt, ob sie annehmen dürfe, dass die Initialen „R.G.“ aus dem Bundestags-UA die seien, unter denen Görlitz vernommen wurde. Görlitz: „Ja.“ V. d. Behrens: „In der 56. Sitzung, Seite 8, haben Sie gesagt: ‚Das Trio war nicht bekannt.‘ Als Ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, Korrekturen ins Protokoll einzufügen, PDF Blatt 33: ‚Bitte die Antwort präzisieren: Das Trio war jedenfalls namentlich nicht bekannt‘. Haben Sie das dem Untersuchungsausschuss mitgeteilt und was haben Sie damit gemeint?“ Görlitz: „Das Trio war namentlich nicht bekannt.“ V. d. Behrens: „Aber dass es das gab?“ Görlitz: „Wir wurden unterrichtet, drei sächsische Skinheads wollten nach Südafrika.“ [phon.] V. d. Behrens: „Haben Sie zuvor, vor der Meldung Szczepanskis, vom Trio schon was gehört?“ Görlitz: „Dienstlich?“ V. d. Behrens: „Ja, dienstlich.“ Görlitz: „Ich kann mich nicht erinnern.“

V. d. Behrens: „Gab es im Frühjahr 1998, also vor den Meldungen von Szczepanski, von der Spitze Ihres Hauses, Herrn Förster, Warnungen vor einer neuen Gefahr des Rechtsterrors, insbesondere am Beispiel der drei Bombenbauer aus Jena?“ Görlitz: „Ich kann mich nicht erinnern.“ V. d. Behrens sagt, die Abgeordnete Högl habe im UA aus einer Agenturmeldung, einem Interview Försters mit der dpa vom 14.03.1998, vorgehalten. Dort habe, hält v. d. Behrens vor, Förster gesagt, es gebe in der rechten Szene Personen, die bewaffnet und zu schweren Straftaten bereit seien, dies beschränke sich nicht nur auf durchgeknallte Einzeltäter wie Kay Diesner, es würden zunehmend Waffen und Sprengstoff entdeckt, z. B. den Fund von vier Bomben in Jena. V. d. Behrens: „Kommt eine Erinnerung, dass das in Ihrem Haus Thema war: Gefahr des Rechtsterrorismus, vier Rohrbomben gefunden?“ Görlitz: „Nein, mir kommt keine Erinnerung.“ V. d. Behrens: „Welche Rolle hatte Herr Meyer-Plath bei der Führung des V-Mannes Szczepanski? „Görlitz: „Was meinen Sie damit?“ V. d. Behrens: „Was war seine Aufgabe bei der Führung?“ Görlitz: „Informationen zu beschaffen.“ V. d. Behrens: „War er Auswerter oder Beschaffer?“ Görlitz: „Seine Position damals kann ich jetzt nicht festlegen. Ist mir nicht bekannt.“

V. d. Behrens: „Gab es noch eine weitere Person, eine weibliche Person, die bei Treffen mit Herrn Szczepanski dabei gewesen ist außer Ihnen und Meyer-Plath?“ Görlitz: „Es gab eine weibliche Person, die zu Lehrzwecken ein, zweimal mitfuhr. Aber hatte keinerlei, ich sage mal, Aufgaben.“ Er verneint, das zeitlich einordnen zu können. V. d. Behrens: „Wissen Sie, was das Motiv von Carsten Szczepanski gewesen ist, sich als V-Mann dem Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen, hat er das mal mitgeteilt, haben Sie ihn mal gefragt danach?“ Görlitz: „Ich glaube mich daran zu erinnern, dass er seine Tat damals bereut hat und eine Art Wiedergutmachung dokumentieren wollte mit seinen Informationen.“ V. d. Behrens: „Haben Sie sich aus Medien kundig gemacht, was Szczepanski hier ausgesagt hat?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie nichts dazu gelesen?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Hat er manche Aufträge auch abgelehnt, weil die ihn tiefer in die Szene zurückgeführt hätten?“ Görlitz: „Da habe ich keine Erinnerung.“ V. d. Behrens: „Hat er in Briefen an Sie oder in Äußerungen sich von der Ideologie abgewandt, die er vorher noch vertrat?“ Görlitz: „Kann ich mich ebenfalls nicht erinnern.“

V. d. Behrens fragt, ob Görlitz mal dienstlich mit der so genannten „Ceska-Serie“ befasst gewesen sei, unabhängig davon, wer damals als Täter gesehen wurde, vor der Selbstenttarnung des NSU. Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Ich frage deshalb, weil wir einen Verfassungsschützer aus Hessen da hatten, Herrn Mu., der hat hier am 17.06.2015 angegeben, dass das LfV Hessen damit befasst war und versuchte entsprechende Informationen zu beschaffen. Kommt da eine Erinnerung zurück, dass es auch beim Verfassungsschutz Brandenburg der Fall war?“ Görlitz sagt, er sei da nicht mit beschäftigt gewesen. V. d. Behrens: „Zu Szczepanskis Aufträgen: Wer hat festgelegt, welche Aufträge ihm erteilt werden?“ Görlitz: „Die Auswertung.“ Er bejaht, dass die Auswertung ihm dass dann übermittelt habe. V. d. Behrens: „In welcher Form?“ Görlitz: „Zumeist mündlich.“ V. d. Behrens: „Auch schriftlich?“ Görlitz schweigt kurz und sagt dann: „Möglich, kann mich nicht erinnern. Vorwiegend mündlich.“

V. d. Behrens fragt, ob Görlitz die Aufträge an Szczepanski telefonisch oder persönlich mitgeteilt worden seien. Götzl unterbricht und sagt, er frage sich, wo die Fragen in Zusammenhang, mit dem was hier zu klären sei, Bedeutung haben sollten: „Wenn Sie diese Befragung weiterführen, werde ich das beanstanden müssen.“ V. d. Behrens: „Die Frage noch nicht? Nur weitere?“ Götzl: „Mir leuchtet’s nicht mehr ein, ich sag’s Ihnen ganz offen.“ V. d. Behrens: „Wurde Ihnen das am Telefon mitgeteilt oder bei persönlichen Treffen mit der Auswertung?“ Görlitz: „Sowohl als auch.“ V. d. Behrens: „Wurde Ihnen bei Treffen mit der Auswertung auch mitgeteilt, an wen die Informationen von Szczepanski weitergeleitet werden, an welche Behörden?“ Görlitz: „Nein, nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie mal danach gefragt?“ Götzl: „Frau Rechtsanwältin von der Behrens! Soll die Frage aufrecht gehalten werden?“ V. d. Behrens: „Ja.“ Götzl: „Dann beanstande ich sie im Hinblick auf den angeklagten Sachverhalt. Ich kann es mir nicht vorstellen, wenn ich mir den angeklagten Sachverhalt anschaue.“ Götzl fährt fort, dass v. d. Behrens also hier in der Hauptverhandlung, das was sie interessiere, gerne erfahren wolle. Das sei aber nicht Aufgabe dieser Hauptverhandlung: „Und wenn Sie jetzt an Ihrem Fragenkatalog kleben und Schwierigkeiten haben das umzustellen, wäre ich lieber bereit zu unterbrechen. Sonst werde ich das jedes Mal beanstanden müssen.“ Der Zeuge muss den Saal verlassen.

V. d. Behrens erläutert, sie halte es in einem kleinen LfV für unglaubwürdig, dass die Beschaffer gar keine Ahnung haben, was die Auswertung mit den Informationen des wertvollsten V-Manns gemacht hat. Es gehe um die Frage, wohin diese Informationen über Waffenbeschaffungen und Raubüberfälle gelangt seien: „Er hat vorher rumgemurmelt, er sei bei irgendeinem Treffen dabei gewesen, sonst will er nichts gewusst haben. Ich glaube ihm das nicht. Wir wissen aus den gesamten Akten nicht, wo die höchstbrisanten Informationen hingelangt sind 1998, die wahrscheinlich zur Ergreifung des Trios geführt hätten.“ Götzl sagt, v. d. Behrens habe die Frage doch schon gestellt. V. d. Behrens: „Habe ich nicht.“ Götzl ungehalten: „Ich habe keine Lust mich jeweils erneut zu konzentrieren. Ich muss mich den ganzen Tag hier konzentrieren. Deswegen bitte ich schon aus Gründen der Höflichkeit, von der StPO will ich gar nicht reden, mich aussprechen zu lassen. Sie hatten die entsprechende Frage ja bereits gestellt, an wen die Informationen weitergeleitet worden sind. Insofern ist das jetzt eine Wiederholungsfrage. Und da frage ich mich wirklich, ob man das nicht konzentrieren kann. Der Eindruck entsteht, alle möglichen Fragen zu stellen und nicht wirklich das, um was es uns hier geht. Und Sie haben keine Bereitschaft erkennen lassen, das zu konzentrieren. Und Sie stellen eine Wiederholungsfrage. Können wir das nicht anders handhaben?“

Götzl sagt, er sei nie kleinlich gewesen: „Aber Sie zwingen mich diese Fragen zu beanstanden.“ V. d. Behrens sagt, der Zeuge habe auf ihre Frage, ob er Informationen habe, an wen die Informationen weitergeleitet werden, mit Nein geantwortet: „Damit suggeriert er, dass er eine Erinnerung hat. Auf meine Nachfrage hat er noch nicht geantwortet. Also keine Wiederholungsfrage. Er hat hier meiner Meinung nach willkürlich Nein gesagt. Und es muss die Möglichkeit bestehen, wenn ein Zeuge den Eindruck erweckt, dass er nicht wirklich sagt, was er erinnert, hier nachzuhaken.“ OStA Weingarten: „Es ist nicht Aufgabe der Nebenklage den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes Schulnoten zu erteilen.“ Der GBA könne hier den Bezug nicht erkennen, so Weingarten weiter. NK-Vertreter RA Scharmer sagt, es gehe hier nicht um Schulnoten, sondern darum, die Angaben dieses Zeugen und der Zeugen Meyer-Plath und Szczepanski zu beurteilen: „Der Zeuge ist bisher in seinem Aussageverhalten vollkommen unglaubhaft.“

RAin Sturm: „Das ist der von meinem Kollegen Stahl bezeichnete Glaubwürdigkeitsjoker. Das heißt nicht, dass sich damit das Fragerecht auf jeden Bereich erweitern lässt, sondern nach wie vor haben sich Fragen auf das hier gegenständliche Verfahren zu beschränken.“ RA Klemke sagt, er gehe davon aus, dass die Frage durchaus zur Sache gehört. Denn man habe hier die Deckblattmeldung erörtert. Es gehe darum, ob vielleicht die reale Chance bestanden hätte, die Mordserie zu beenden und ob nicht, das betreffe die Strafzumessung, staatliche Organe ein erhebliches Mitverschulden trifft. Weingarten: „Die beanstandete Frage lautete, ob er nicht nachgefragt hat. Inwieweit das zur Frage eines Mitverschuldens staatlicher Stellen gehört, ist schleierhaft.“ V.d. Behrens sagt, sie ziehe die Frage zurück, der Zeuge kommt wieder in den Saal.

V. d. Behrens fragt, ob bei dem Treffen, an dem Görlitz teilgenommen habe, wo es um die Bewertung und Verwertung der Informationen von Szczepanski zum Trio gegangen sei, die Überlegung des Quellenschutzes eine Rolle gespielt habe. Görlitz: „Ich kann mich an das Treffen nicht erinnern.“ V. d. Behrens: „Aus welchem Grund haben Sie es dann vorher angesprochen auf Frage der Verteidigung?“ Görlitz: „Was wurde angesprochen?“ V. d. Behrens: „Sie haben es von sich aus erwähnt vorhin, nach meiner Erinnerung.“ Görlitz schweigt. Nach einer Weile sagt Götzl zu Görlitz: „Vielleicht gehen Sie nochmal darauf ein, was Sie zu dem Thema sagen könne, das Treffen.“ Görlitz: „Welches Treffen war das jetzt nochmal?“

Götzl sagt in Richtung v. d. Behrens, in den Akten finde sich der Hinweis auf ein Treffen am 17.09.1998, wo das LfV Sachsen, Thüringen und Brandenburg sich getroffen haben sollen: „Sie sprachen auch von einem Treffen, ich weiß aber nicht ob es sich darauf bezieht.“ Görlitz: „Ja, irgendetwas zu dem Treffen habe ich gesagt. Aber ich kann mich nicht erinnern.“ Götzl: Wie kommen Sie dann drauf, dass Sie dazu was gesagt haben?“ Görlitz: „Ich versteh’s jetzt nicht.“ V. d. Behrens: „Sie haben vorher gesagt: ‚Es soll da so ein Treffen gegeben haben, da soll mein Name auch aufgetaucht sein.‘ Welches Treffen genau meinten Sie damit?“ Görlitz: „Für dieses Treffen gab es einen Vermerk. Es hat in Brandenburg ein Treffen mit den beteiligten Landesämtern gegeben. Welches Treffen meinen Sie damit?“ V. d. Behrens: „Es ist die Frage, an welches Treffen Sie sich erinnern.“ Görlitz: „Ich erinnere mich an gar kein Treffen.“ V. d. Behrens: „Der Kollege hat das mitgeschrieben, was Sie vorher gesagt haben: ‚VS und LKA Thüringen wurden informiert in irgendeiner Besprechung. Ich soll auch dabei gewesen sein.'“ Görlitz: „Ja, genau.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie noch, wann die stattgefunden hat?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens fragt, ob das nach den Meldungen von Szczepanski gewesen sei. Görlitz: „Ich weiß es nicht.“

V. d. Behrens: „Wissen Sie, wie lange Herr Meyer-Plath mit der Betreuung oder Führung oder Auswertung von Carsten Szczepanski befasst war, wann er aus dem LfV weggegangen ist?“ Görlitz: „Das muss Ende 1998 gewesen sein.“ V. d. Behrens: „Er hat hier in der Hauptverhandlung 1. November 1998 gesagt.“ Görlitz: „Wenn er das gesagt hat, wird es so stimmen.“ V. d. Behrens: „Nachdem er weggegangen ist, gab es eine weitere Person außer Ihnen, die mit der Führung, Betreuung von Carsten Szczepanski befasst war?“ Görlitz: „Wir verhandeln hier die Jahre 1997/ 1998.“ V. d. Behrens: „Ja, aber für zwei Monate wäre das noch von der Aussagegenehmigung gedeckt. Anschließend haben Sie ihn alleine geführt?“ Görlitz: „Ja.“ V. d. Behrens: „Gab es nach dem Weggang von Meyer-Plath noch Meldungen von Szczepanski, die das Trio betreffen in irgendeiner Art und Weise?“ Görlitz: „Kann ich mich nicht erinnern.“ V. d. Behrens: „Können Sie sich erinnern, was Sie nach dem Weggang von Meyer-Plath unternommen haben, um mehr Informationen zum Trio von Szczepanski zu erhalten?“ Görlitz: „Der Auftrag lautete: Bring Informationen.“ V. d. Behrens: „Ja, das haben Sie schon gesagt. Haben Sie ihm Aufgaben gegeben, was er dafür tun soll, um die zu erlangen?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Das erinnern Sie noch?“ Görlitz: „Ja.“

V. d. Behrens: „Erinnern Sie, ob Sie einmal mit einem Kollegen aus dem LfV Thüringen in Bezug auf Szczepanskis Meldungen zum Trio telefoniert haben?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Sagt Ihnen der Name Norbert Wießner etwas?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens hält aus einem handschriftlichen Vermerk Wießners vom TLfV vor, den Wießner hier in der Hauptverhandlung auch vorgelesen habe: Nach Rücksprache mit Herrn Görlitz hat die Quelle keine neue Erkenntnisse mitgeteilt, nur mitgeteilt, dass die sächsischen Skins sich im Raum Chemnitz aufhalten, so Antje Probst. V. d. Behrens: „Kommt eine Erinnerung an das Gespräch wieder?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie eine Erinnerung, ob Sie in die Treffberichte aufgenommen haben, dass die sächsischen Skinheads sich im Raum Chemnitz aufhalten?“ Görlitz schweigt und sagt dann: „Kann ich mich nicht erinnern.“

V. d. Behrens fragt, ob Görlitz bekannt sei, ob Szczepanski eine SMS auf seinem Handy erhalten habe von Jan Werner am 25.08.98 mit dem Inhalt: „Was ist mit den Bums“. Görlitz: „Das ist mir bekannt geworden, ja.“ V. d. Behrens: „Nachträglich, nicht damals?“ Görlitz: „Nein, nachträglich.“ V. d. Behrens „Haben Sie das Handy von Carsten Szczepanski ausgewertet?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens fragt, ob Görlitz das Handy, wenn Szczepanski vom Ausgang zurück in die JVA musste, in Verwahrung genommen habe. Görlitz: „Ja.“ V. d. Behrens: „Haben Sie mit dem Handy irgendetwas anderes getan, außer es zu verwahren?“ Görlitz: „Was meinen Sie bitte?“ V. d. Behrens fragt, ob Görlitz Verbindungsnachweise oder SMS oder was auch immer, gelesen habe, es der Auswertung gegeben habe. Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „Haben Sie die Quellenehrlichkeit von Carsten Szczepanski überprüft?“ Görlitz: „Das ist auch eine Angelegenheit der Auswertung.“ V. d. Behrens: „Gibt die Auswertung Ihnen Hinweise, was sie braucht, um das zu überprüfen?“ Görlitz: „So was kann vorkommen.“

V. d. Behrens: „Ist Ihnen in Erinnerung, dass das Handy gewechselt wurde, weil die Nummer in einer TKÜ festgestellt wurde mit Anschluss auf das Innenministerium?“ Görlitz: „Es sind zwei neue Handys erworben worden. [phon.]“ V. d. Behrens: „Hatte das was zu tun mit der SMS: ‚Was ist mit den Bums‘?“ Görlitz: „Nein.“ V. d. Behrens: „War das am gleichen Tag, an dem das Handy ausgetauscht wurde?“ Görlitz: „Am 25.08. ist das laut Aktenlage passiert, aber alles in Absprache mit der Behörde.“ V. d. Behrens: „Da ist das Handy ausgetauscht worden, am 25.08.?“ Görlitz: „Nein, am 25.08. sind neue Handys gekauft worden.“ V. d. Behrens: „Handys oder Sim-Karten oder beides?“ Görlitz: „Muss ich nachgucken, steht in den Akten.“ V. d. Behrens: „Haben sie eine Erinnerung, ob Carsten Szczepanski Ihnen über Marcel Degner etwas berichtet hat?“ Görlitz: „Der Name Degner ist mir bekannt, in welcher Form, das geht aus den Akten hervor.“ V. d. Behrens: „Sie wissen nicht, ob er Ihnen bekannt ist, weil Szczepanski Ihnen berichtet hat?“ Görlitz schweigt zunächst und sagt dann: „Der Name Marcel Degner ist mir ein Begriff. Höchstwahrscheinlich hat er auch über ihn berichtet.“ V. d. Behrens: „Haben Sie davon in den acht Aktenordnern gelesen, die Sie eingesehen haben im Innenministerium?“ Görlitz: „Ja.“

RA Narin: „Haben Sie sich in Ihrer Dienststelle über die heutige Vernehmung mit jemandem unterhalten?“ Görlitz: „Selbstverständlich unterhält man sich mit Vorgesetzten darüber.“ Narin: „Mit wem?“ Görlitz: „Mit der Referatsleiterin.“ Narin: „Wurde eine Anweisung gegeben, wie Sie sich heute hier geben sollen?“ Görlitz: „Nein.“ Narin: „Leiden Sie an einer Erkrankung, die Ihre Gedächtnisleistung beeinträchtigt?“ Görlitz schweigt. Dann sagt Götzl in Richtung Narin: „Ihre Kollegen amüsieren sich, soll der Zeuge provoziert werden?“ Narin: „Aus meiner Sicht nicht. Ich möchte nur nachprüfen, ob es für dieses Aussageverhalten einen nachvollziehbare Begründung gibt. Leiden Sie an einer solchen Erkrankung, Herr Zeuge?“ Görlitz schweigt. Narin: „Haben Sie die Frage verstanden?“ Görlitz schweigt. Götzl zu Görlitz: „Haben Sie die Frage verstanden?“ Narin: „Würden Sie die Frage bitte beantworten?“ Görlitz: „Nein.“ Narin: „Ich bitte darum, den Zeugen anzuweisen die Frage zu beantworten.“ Götzl: „Er hat gesagt: Nein.“ Narin: „Ich kann das Nein nicht zuordnen.“ Götzl fragt Görlitz: „War das eine Antwort auf die Frage des Rechtsanwalts Narin?“ Görlitz: „Ja.“ Narin: „Also, Sie leiden an keiner Erkrankung?“ Görlitz: „Ja.“ Narin: „Also Sie leiden nicht?“ Görlitz: „Nein.“

Götzl sagt zu Narin: „Jetzt taucht bei mir schon die Frage auf, ob Sie dem Zeugen zusetzen möchten.“ Narin: „Ich suche nur nach einer Erklärung für das Verhalten.“ Götzl: „Dann fragen Sie!“ Narin: „Der Kollege Hoffmann hatte Sie gefragt, ob Herr Szczepanski auch Informationen über Combat 18 beschaffen sollte und Sie sagten, Sie hätten keine Erinnerung. Ist Ihnen bekannt, ob Szczepanski Kontakte zu dem Führer der Combat 18-Gruppe in Großbritannien, Charlie Sargent, unterhielt?“ Görlitz: „Nein.“ Narin: „Ist Ihnen nicht bekannt. Haben Sie Herrn Szczepanski eine Ausfertigung der Turner-Tagebücher zur Verfügung gestellt?“ Görlitz: „Nein.“ Narin: „Wissen Sie, wie Herr Szczepanski an die Turner-Tagebücher gelangt ist?“ Görlitz: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Narin: „Erinnern Sie sich noch an weitere Umstände zum Beweisthema, zu denen Sie nicht gefragt wurden heute, von sich aus?“ Götzl sagt, Narin solle konkret fragen. Narin: „Das Antwortverhalten ist einfach so …“ Götzl unterbricht: „Das Frageverhalten passt auch nicht so.“ Narin: „Dann habe ich keine Fragen bei diesem Zeugen.“

Danach bittet RAin Schneiders um eine Unterbrechung. Um 15:59 Uhr geht es weiter. RA Klemke fragt: „Sie sind vorhin befragt worden von der Rechtsanwältin v. d. Behrens betreffend Ihrer Vernehmung beim Bundestags-Untersuchungsausschuss, 56. Sitzung. Fand diese Befragung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung statt?“ Görlitz: „In nichtöffentlicher.“ Klemke: „Dann beantrage ich die Öffentlichkeit auszuschließen und über den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln. OStA Weingarten: „Ich weise nur darauf hin, dass das Protokoll dieser Sitzung mit Schreiben des Innenministeriums Brandenburg auf ‚offen‘ herabgestuft worden ist Deshalb gehe ich davon aus, dass die Inhalte auch offen verhandelt werden können.“ Klemke: „Es verbleibt bei meinem Antrag.“ Götzl unterbricht die Sitzung bis ca. 16:20 Uhr und verkündet dann den Beschluss, dass für die Diskussion, ob über Klemkes Antrag nichtöffentlich verhandelt werden soll, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Alle Pressevertreter_innen und sonstigen Besucher_innen müssen den Saal verlassen. Nach wenigen Minuten ist wohl Pause in der Sitzung, aber auch diese ist laut Wachpersonal nichtöffentlich. Gegen 17 Uhr wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt, bis 17:10 Uhr sei die Pause nun öffentlich. Um 17:15 Uhr geht es weiter und Götzl verkündet, dass die Einvernahme von Görlitz unterbrochen werde. Görlitz geht. Dann sagt Götzl: „Herr Rechtsanwalt Klemke, Sie hatten der Entlassung des Zeugen Meyer-Plath widersprochen mit der Begründung, dass der Name dieses Zeugen nicht bekannt wäre.“ Klemke: „Das hätte sich damit erledigt, ja.“ Damit endet der Verhandlungstag.

Das Blog nsu-nebenklage.de:

„Ein weiterer V-Mann-Führer von Carsten Szczepanski sagt aus – ein weiteres Lehrstück dafür, dass der Verfassungsschutz und sein V-Mann-System ersatzlos abgeschafft gehören (…) Inhaltlich schaffte Görlitz es, die Auftritte anderer ‚Verfassungsschützer‘ vor ihm noch zu übertreffen. Insbesondere versuchte auch er, sich möglichst vor jeder konkreten Aussage zu drücken. (…) Dass der Zeuge Görlitz sich heute an nichts erinnern wollte als an die in der Anklage erwähnten Meldungen, kann auch bedeuten, dass seinem Amt sehr viel mehr Informationen vorliegen, die aber nicht offengelegt werden sollen. Görlitz und das Brandenburger Landesamt scheinen sich darauf festgelegt zu haben, lieber den unfähigen Mitarbeiter als weitere Informationen preiszugeben. Am Ende wurde die Vernehmung des Zeugen unerwartet unterbrochen und ihm mitgeteilt, dass er ein anderes Mal erneut anreisen muss, weil die Verteidigung Wohlleben für bestimmte Fragen den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatte und das Gericht hierüber keine schnelle Entscheidung treffen wollte. Eine Entscheidung zu dem Antrag der Verteidigung, in der dann auch die von der Verteidigung vorgetragenen Gründe dargelegt werden, wird wohl erst zu Beginn der erneuten Vernehmung von Görlitz gefällt werden.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/07/01/01-07-2015/

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