Kurz-Protokoll 226. Verhandlungstag – 3. September 2015

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[Aufgrund der Kürze des Verhandlungtages und damit des Protokolls ist das Kurz-Protokoll identisch mit dem vollständigen]

 

Der Prozesstag ist geprägt von Diskussionen der Verteidigung Zschäpe und Wohlleben mit dem Vorsitzenden Richter Götzl. Diese entspinnen sich rund um die Verlesung von Dokumenten, die an diesem Tag anfallen, da der geladene Zeuge krank ist und daher nicht erscheint.

Der Verhandlungstag beginnt um 09:48 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung sagt Richter Götzl: „Der für heute geladene Zeuge Brehme hat sich wegen Krankheit entschuldigt. Wir werden es zu den Akten reichen. Wir werden die Zeit nutzen für Verlesungen.“ Götzl sagt, es gehe um den Beweisantrag hinsichtlich der Anmietung der Schomerusstraße 5 durch Zschäpe [Wohnung von Zschäpe vor dem Untertauchen, siehe Antrag von RA Reinecke und RA Schön vom 79. Verhandlungstag]. Dann beginnt Götzl vorzutragen, welche Dokumente er beabsichtigt verlesen zu lassen, z. B. das Wohnungsangebot, das Übergabeprotokoll der Wohnung, daraus jedoch nur der Paragraph 2.1 und Datum und Unterschriften. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl sagt, der Vortrag von Götzl sei unverständlich. Götzl fährt fort, dass es dann um die Inaugenscheinnahme und Verlesung von Schreiben aus dem Asservat 59.61 gehe, das beziehe sich auf den Beweisantrag vom 14.07.2015 [Antrag im Rahmen der Erklärung zur Aussage von Alexander Ha. am 217. Verhandlungstag]. Zum Dritten gehe es um ein Fanzine „Blood & Honour“ Nummer 2 aus 1996. Hierzu sei ein Beweisantrag gestellt worden, es sei jedoch beabsichtigt, dem Hilfsantrag auf Verlesung und Augenschein nachzukommen.

Götzl trägt weiter Fundstellen vor, bis er von RA Stahl unterbrochen wird, der sagt, dass seine „stenographischen Fähigkeiten“ an ihren Rand kommen würden. Götzl entgegnet, dass Stahl mitschreiben müsse. Stahl: „Ich bin Rechtsanwalt und kein Stenograph.“ Götzl entgegnet, das sei keine passende Antwort. Stahl sagt, Götzls Antwort habe ihm nicht gepasst, er müsse, wenn er es nachlesen wolle, korrekt mitschreiben. Götzl: „Dann sagen Sie es einfach, wir brauchen diesen Ton hier nicht. Sie haben rechtliches Gehör. Was haben Sie nicht mitbekommen?“ Stahl: „Ich gucke mal gerade, Herr Vorsitzender.“ Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders sagt, ihr sei es auch zu schnell gewesen, insbesondere die Fundstellen zu den Briefen. Götzl nennt wieder Fundstellen, diesmal etwas langsamer. Zschäpe-Verteidiger RA Heer sagt, man habe diese Situation schon einmal gehabt, da sei es derart ungeordnet gewesen, dass der Senat irgendwann etwas an die Verfahrensbeteiligten übergeben habe, er rege dies auch diesmal an. Götzl sagt, er lese es doch langsam vor. Heer sagt, er widerspreche der Vorgehensweise und beantrage, die Fundstellen zu verschriften und zu übergeben.

Bundesanwalt Diemer: „Ich möchte gerne wissen, wo das steht in der StPO. Der Vorsitzende gibt bekannt, was verlesen wird, und Sie können mitschreiben.“ Götzl bittet um Stellungnahmen. NK-Vertreter RA Reinecke sagt, für bestimmte Aktenteile, die Götzl genannt habe, gebe es noch keine Ergänzungslieferungen. Dann beginnt Götzl erneut und sagt, er trage es der Reihe nach vor, es gehe um drei Komplexe. RA Heer unterbricht und sagt, wenn Götzl seinem Antrag nicht nachkomme, dann beantrage er eine Entscheidung des Gerichts. In Richtung von Diemer sagt er, der Grund dafür ergebe sich von selbst, es gehe um die Verteidigung der Mandantin. Der Streit setzt sich weiter fort. Dann trägt Götzl noch einmal langsam vor, dass es um den Antrag vom 217. Verhandlungstag gehe und er die Schreiben verlesen wolle. Er nennt die Fundstellen. Götzl: „Soll der Antrag aufrecht erhalten werden?“ Heer: „Insoweit nicht, bezogen auf das was Sie in den letzten zwei Minuten gesagt haben.“ Es folgt eine Pause bis 10:40 Uhr.

Danach sagt Götzl: „Wir haben zwischenzeitlich auch das Asservat, das bei uns in der Schleißheimer Straße liegt, angefordert, es ist nur noch nicht hier.“ Götzl sagt, er habe hier Kopien. Nun widerspricht RA Klemke für die Verteidigung Wohlleben der beabsichtigten Verlesung der Asservate. Das Gericht wolle, so Klemke, eine Kopie von dem Originalasservat durch Verlesen in die Hauptverhandlung einführen, grundsätzlich seien aber Originale zu verlesen, Ablichtungen könnten nur verlesen werden, wenn die Übereinstimmung mit dem Original feststeht. Klemke sagt, die Verteidigung Wohlleben habe daran gedacht, Götzl selbst als Zeuge zu benennen, dass Kopie und Original übereinstimmen. Götzl: „Dass das unzulässig ist, wissen Sie?“ Klemke: „Unzulässig ist es nicht. Aber man könnte ja die Verlesung aufschieben.“ Götzl: „Wir haben Kopien aus diesem Asservat angefertigt, wenn Sie das in Zweifel ziehen, dann müsste man warten.“ Klemke: „Wenn Sie so schön in Stimmung sind, beantragen wir Herrn Vorsitzenden Richter Götzl als Zeugen zu benennen, dass er es verglichen und festgestellt hat, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt.“ Götzl: „Stellungnahmen?“ Bundesanwalt Diemer: „Bis wann kommt denn das Asservat?“ Götzl sagt, er schätze, in fünf Minuten. Dann legt er eine Pause ein bis 11:01 Uhr.

Danach sagt Götzl, dass der Ordner mittlerweile eingetroffen sei und man beabsichtige, daraus zu verlesen. Nun widerspricht Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm der Beweiserhebung, da es sich um Asservate aus der Durchsuchung der Garage 5 am 26.01.1998 handele und verweist auf bereits früher formulierte Widersprüche gegen die Verwendung von Beweisen aus dieser Durchsuchung [die Durchsuchung sei unrechtmäßig gewesen]. RA Klemke: „Wir schließen uns an.“ Götzl bittet um Stellungnahmen. Diemer: „Wir hatten dazu schon Stellung genommen und halten es für verlesbar.“ Götzl sagt dann, dass RA Reinecke in Bezug auf den dritten Komplex der beabsichtigten Verlesungen Recht habe, da sei die Akteneinsicht noch nicht erfolgt, so dass man das zurückstellen werde. Es folgt die Mittagspause bis 12:06 Uhr.

Danach verliest Götzl den Beschluss, dass sich der Widerspruch gegen die Verlesung von Kopien aus dem Asservat und der Antrag ihn selbst zu vernehmen erledigt hätten, das Original liege vor. Des weiteren verliest er den Beschluss, dass trotz des Antrags von Sturm die Verlesung angeordnet wird. Es gebe keinen Anspruch auf Bescheidung eines Widerspruchs bereits in der Hauptverhandlung; der Senat weise darauf hin, dass die Frage der Verwertung der Urteilsberatung vorbehalten bleibt. Dann verliest Götzl das erste Schreiben aus Asservat 59.61. [Zu den Inhalten der Briefen siehe Beweisantrag der NK vom 217. Verhandlungstag.] Richterin Odersky verliest dann den nächsten Brief und Richter Lange setzt mit der Verlesung eines weiteren Briefes fort. Dann geht es mit einem Schreiben des Ilmenau-Kollegs an Uwe Mundlos weiter, das Götzl vorträgt.

Dann sagt Götzl, es gehe als nächstes um die Verlesung der Schreiben zur Anmietung der Schomerusstraße 5 durch Zschäpe. Richter Lange trägt die Schreiben vor. Danach sagt Götzl, es stelle sich die Frage an die Antragsteller, ob sich der Antrag, den zuständigen Sachbearbeiter von Jena Wohnen GmbH zu hören zum Beweis der Tatsache, dass Zschäpe beim Untertauchen diese Wohnung angemietet hatte, erledigt habe. RA Reinecke bejaht das. Anwesende NK-Vertreter_innen, die sich dem Antrag angeschlossen hatten, erklären dies ebenfalls. Götzl fragt RA Lindemann, ob er als Vertreter von RAin Singer, dies ebenfalls erklären könne. Lindemann sagt, er sei darüber nicht informiert und müsse nachfragen. Götzl: „Aber als Vertreter, wenn Sie die Vertretung wahrnehmen wollen, ist es notwendig, Kenntnis zu nehmen von den Anträgen.“ Lindemann sagt, da brauche er keine Belehrung drüber, aber es könne ja mal passieren. Der Verhandlungstag endet um 12:45 Uhr.