Kurz-Protokoll 262.Verhandlungstag – 18. Februar 2016

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Am heutigen Verhandlungstag werden mehrere Zeuginnen zum Überfall auf die Sparkasse Zwickau am 05.10.2006 befragt. Diese beschreiben übereinstimmend die Brutalität des Täters. Doch zuvor muss sich das Gericht mit einem Befangenheitsantrag des Angeklagten Wohlleben beschäftigten.

[aufgrund der Kürze des Protokolls entspricht diese Kurz-Version der vollständigen Version]

Zeuginnen:

  • Beate S. (Angestellte der Sparkasse Zwickau)
  • Sybille R. (Angestellte der Sparkasse Zwickau)
  • Franziska Q. (Angestellte der Sparkasse Zwickau)
  • Monika N. (Angestellte der Sparkasse Zwickau)

Die Verhandlung beginnt um 09:46 Uhr. Die Wohlleben-Verteidigung beantragt die Unterbrechung der Hauptverhandlung für 90 Minuten, da sie ein Ablehnungsgesuch gegen sämtliche erkennende Senatsmitglieder formulieren wollen. Götzl unterbricht bis 11:30 Uhr. Die Sitzung wird um 11:37 Uhr fortgesetzt. Wohlleben-Verteidiger RA Klemke erklärt, sein Mandant lehne die Senatsmitglieder Götzl, Lang, Kuchenbauer, Odersky und Kramer wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. In der Hauptverhandlung des Vortages habe der Senat die Ladung von „Lothar Lingen“ abgelehnt. In der Begründung des Beschlusses wurde unter 4. genannt: „In der Hauptverhandlung wurde wiederholt der Verdacht geäußert, staatliche Stellen hätten Straftaten, die dem Angeklagten und dem Umfeld zur Last gelegt würden, nicht verhindert (…).“ Nach Rücksprache mit seinem Mandanten habe dieser versichert, die in der Begründung genannten Straftaten lägen noch nicht vor.

Dies führe Wohlleben und seine Verteidigung zu der Annahme, die am Beschluss beteiligten Richter gingen von einer Tatbeteiligung oder Schuld Wohllebens aus. Zwar würden in der Hauptverhandlung getroffene Zwischenentscheidungen in der Regel eine Ablehnung nicht rechtfertigen, wenn in ihnen eine Überzeugung der Schuld zum Ausdruck komme. Dies sei in dieser Pauschalität aber unzutreffend. Der Richter dürfe sich zum Zeitpunkt der Ablehnung des Beweisantrags noch keine endgültige Überzeugung von Schuld oder Unschuld des Angeklagten verschafft haben. Wäre der Richter noch unparteilich, hätte er in den Beschlussgründen unzweideutig zum Ausdruck gebracht, dass es sich nach wie vor um eine Schuldhypothese handele. Der Angeklagte müsse daher davon ausgehen, dass die Richter der festen Überzeugung seien, er habe die angeklagte Tat tatsächlich begangen und würde ihm nicht mehr unparteiisch gegenüberstehen. Götzl fordert zur Stellungnahme auf.

Zschäpe-Verteidiger RA Grasel schließt sich dem Antrag an und macht sich die Begründung zueigen. BAW Diemer gibt an, dem anderen Senat gegenüber Stellung zu nehmen und regt an, mit der Zeugenvernehmung fortzufahren. Nebenklage-Vertreter RA Langer hält den Befangenheitsantrag für unbegründet, da es im Einleitungssatz heiße, „Straftaten, die dem Angeklagten zu Last gelegt werden“. Dies werde durch spätere Formulierungen nicht relativiert. Götzl unterbricht die Sitzung um 11:45 Uhr für 15 Minuten. Um 12:04 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Götzl stellt die Entscheidung über den Ablehnungsgesuch vorläufig zurück und will mit der Zeugenbefragung weitermachen. RA Klemke beanstandet das und beantragt einen Gerichtsbeschluss. Nachdem keine Ergänzungen kommen, wird die Sitzung erneut für 15 Minuten unterbrochen.

Um 12:21 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet folgenden Beschluss: Die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche wird gemäß § 229 Absatz 2 Satz 1 STPO vorläufig zurückgestellt. Begründung: Die Hauptverhandlung kann in den in der STPO bezeichneten Grenzen bis zur Entscheidung über die Ablehnung fortgesetzt werden. Es seien zunächst die dienstlichen Stellungnahmen sowie Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten einzuholen. Der Senat halte eine Fortsetzung der Verhandlung für nötig, um dem Grundsatz der Beschleunigung in Haftsachen Genüge zu tun.

Götzl lässt die Zeugin Beate S. aufrufen. Er bittet die Zeugin, ihre Beobachtungen während des Überfalls auf die Zwickauer Sparkassenfiliale in der Kosmonautenstraße am 05. Oktober 2006 zu schildern. Der Überfall, so die Zeugin, habe kurz vor 12 Uhr begonnen, sie seien zu dem Zeitpunkt noch sieben Personen vorne im Kassenbereich gewesen, fünf im Service-, zwei im Beraterbereich. Die Geschäftsstellenleitung und der Vertreter seien schon nach hinten zum Essen gegangen. Ein Kunde sei an den Geldautomaten gegangen, sie selbst habe sich weggedreht und sei zum Service gelaufen. Deshalb habe sie nicht gesehen, wie der Täter reingekommen sei. Er sei mit großen Schritten gesprungen gekommen und habe mit einem Revolver in der Hand geschrien, das sei ein Überfall und „Geld auf“ oder „Tresor auf“. Gegenüber habe der Auszubildende gestanden und die Überweisungen sortiert. Der Täter sei mit großen Schritten um den Schreibtisch herum. Er sei aufgeregt gewesen, voller Adrenalin, sehr aktiv. Am Schreibtisch habe eine große schwere Vase gestanden, die er dann durch den Raum geschmissen habe.

Dann habe er vor ihr gestanden und ihr den Revolver vors Gesicht gehalten. Wieder habe er geschrien, dass er an die Kasse wolle und „Tresor aufmachen“. Als sie den Revolverlauf gesehen habe, sei für sie klar gewesen, dass der echt sei. Sie habe nicht reagieren können, sei wie paralysiert gewesen. Plötzlich habe er den Ventilator in der Hand gehabt und ihr den drüber gehauen. Sie habe den linken Arm hochgerissen, den er dann getroffen habe. Als sie „Aua“ gesagt habe, habe er abgelassen und sei an ihr vorbei zur anderen Kollegin, der er mit voller Wucht von oben den Ventilator auf den Kopf draufgehauen habe und wieder gesagt habe, sie sollten ihn in den Tresor reinlassen. Die Kollegin habe den Schlüssel genommen und sei mit ihm in den Tresor rein. In dem Moment, als sie mit ihm in den Kassenraum rein sei, sei sie selbst in die hinteren Räume, eine Kollegin sei vor ihr schon dahin, den Azubi habe sie nicht mehr gesehen zu dem Zeitpunkt. Dann habe es nicht lange gedauert, bis die andere Kollegin hinterher gerannt kam und hat die Tür hinter sich zugeschlagen habe. Die Schüsse im Kassenraum habe sie nicht gehört, sie sei voller Schock gewesen. Alles andere wisse sie nur aus zweiter Hand.

Götzl fragt, ob sie selbst verletzt worden sei, die Zeugin verneint. Götzl fragt nun nach dem Aussehen des Täter. Sie könne sich kaum noch erinnern, gibt S. an. Der Mann sei jünger gewesen und hätte ihren Dialekt gesprochen. Er müsse eine Maske getragen haben, denn sie könne sich an kein Gesicht erinnern. Er sei etwas größer als sie gewesen, etwa 1,70 m groß. Die Waffe sei ein Trommelrevolver gewesen, sie habe in den Lauf geschaut und habe gedacht, die sei echt. Götzl fragt nach den Folgen, die der Überfall auf sie gehabt habe. Das sei ein Trauma, sagt die Zeugin, das einen nie verlässt. Außenstehende könnten das gar nicht nachvollziehen. Ob sie sich in Behandlung begeben habe, will Götzl wissen. Sie hätten, antwortet die Zeugin, einmal einen Psychologen eine halbe Stunde für jeden Mitarbeiter da gehabt. Sie hätten das untereinander jeden Tag besprochen, das sei für sie eigentlich die beste Behandlung gewesen. Götzl fragt, ob sie von dem Schlag Schmerzen gehabt habe. Sie habe noch Probleme gehabt, gibt die Zeugin an. Viel später, etwa ein halbes oder drei Viertel Jahr später, seien die Beschwerden wieder aufgetreten und sie habe Schmerzmittel bekommen. Um 12:38 Uhr wird die Zeugin entlassen.

Als nächste Zeugin erscheint Sybille R., ebenfalls Angestellte der Sparkasse Zwickau. Auch von ihr will Götzl wissen, was sie während des Überfalls erlebt hat. Sie habe, so Sybille R., an ihrem Schreibtisch gesessen und der Bankräuber sei praktisch um die Ecke gesprungen, habe mit der Waffe an ihrem Schreibtisch herumgefuchtelt und irgendwas von Überfall geschrien. Er sei um die Schreibtische herum gelaufen und habe eine Blumenvase genommen, die er dann gegen das Fenster geschleudert habe. Weil niemand sogleich getan habe, was er wollte, habe er sich einen Tischventilator genommen. Sie habe mit ihrer Kollegin Beate S. hinter einer Säule gestanden. Er habe mit dem Ventilator auf sie beide eingeschlagen, Frau S. auf den Arm, sie selbst auf den Kopf. Ihr sei bewusst gewesen, wenn sie jetzt nicht handelten, drehe er ganz durch und sie seien in die Kasse gegangen. Er haben immer wieder geschrien: „Tresor auf, Tresor auf“, aber sie hätte ihn gar nicht öffnen können, denn es brauchte jeweils zwei für die Kombination. Sie habe gesagt, sie müsse erst den Chef holen, aber man habe mit ihm nicht reden können. Sie habe gesagt: „Ich hol den Chef“ und sei durch den Kundenbereich gelaufen. Da sei eine Tür zum Aufenthaltsraum, die von außen nicht zu öffnen ist, die sei aber aber Gott sei Dank offen gestanden. Sie sei rein und habe die Tür zugeschlagen.

Was vorne passiert sei, könne sie nicht sagen. Götzl will wissen, ob sie durch den Schlag verletzt worden sei. Sie habe, antwortet Frau R., unter Schock gestanden und keine Schmerzen verspürt. Später im Krankenhaus seien keine Verletzungen festgestellt worden. Götzl fragt nach späteren Beschwerden. Die Zeugin antwortet: Das Psychische. Die erste Zeit sei es schwer gewesen zu arbeiten. Sie hätten einen Wachmann an der Seite gehabt, weil sie Angst hatten, der Täter käme zurück, weil er ja kein Geld bekommen habe. Götz will wissen, wie lange diese Zeit gedauert habe. Zwei oder drei Monate, gibt die Zeugin an. Je länger es gedauert habe, um so besser habe man damit umgehen können. Sie hätten ja auch ein psychologisches Gespräch bekommen. Aber so ganz vergesse man das nicht. Es stecke immer noch so drin. Jetzt werde das alles wieder aufgewühlt, da sei man schon emotional angespannt.

Götzl fragt, ob sie den Täter näher beschreiben könne. Er sei 1,70 m oder 1,80 m groß gewesen, schlank und total vermummt. Vom Gesicht habe sie nichts erkennen können. Die Frage, ob sie die Waffe näher beschreiben könne, verneint die Zeugin. Götzl bittet sie, den von ihr erwähnten Schock näher zu beschreiben. Das laufe in dem Moment wie ein Film ab, beschreibt Frau S., man könne gar nicht mehr klar denken. Sie denke, sie habe unter Schock gestanden, sonst hätte sie ja sofort einen Schmerz verspürt. Götzl will wissen, ob sie von den anderen Verletzten was mitbekommen habe. Sie sagt, als alles vorbei gewesen sei, seien sie vor gegangen und hätten ihren Auszubildenden da liegen sehen. Er sei schon in ärztlicher Behandlung gewesen. Sie habe ihn angesprochen, ob sie seine Eltern informieren sollten und er habe verneint, die würden sich bloß Sorgen machen. Dann sei er abgeholt worden. Um 12:49 Uhr wird die Zeugin entlassen.

Als nächste Zeugin folgt Franziska Q., ebenfalls Angestellte der Sparkasse Zwickau. Auch sie fragt Götzl nach ihren Erinnerungen an den Überfall. Es sei kurz vor 12 Uhr gewesen, beginnt sie. Sie hätten zu viert am Serviceschalter gestanden. Plötzlich sei ein Mann wie aus dem Nichts reingesprungen und wollte an den Tresor. Dem hätten sie nicht gleich Folge geleistet, er habe sie um die Serviceplätze rumgejagt, habe eine große Glasvase gegen sie oder den Auszubildenden werfen wollen. Er habe sie dann gegen das Fenster geworfen. Er habe einen Ventilator genommen und diesen einer Kollegin mit voller Wucht auf den Arm geschlagen und einer anderen auf den Kopf. Sie habe ihn mit einem Schlüssel in die Kasse gelassen, da war ihr Gedanke mit der Flucht. Sie habe gesehen, wie er alleine in der Kasse gestanden habe. Sie sei in die Beratungsräume gerannt, um einer Kollegin zu sagen, das sei ein Überfall, aber die sei nicht da gewesen. Sie sei rein und habe hinter ihr zugeschlossen. Sie habe gehört, dass hinter der Tür ein Gerangel war und ein Schuss fiel. Sie habe eine zweite Tür hinten aufgeschlossen und eine andere Kollegin in die Küchenräume reingelassen.

Götzl fragt nach dem Täter. Er habe, antwortet die Zeugin, einen grünen Parka mit Kapuze getragen, das Gesicht sei ihres Erachtens schwarz vermummt gewesen, sie habe einen Trommelrevolver gesehen, dass er rumgefuchtelt habe. Sie habe Todesangst und Fluchtgedanken gehabt. Er sei sehr hektisch, aufbrausend gewesen und habe gebrüllt. Er habe an den Tresor gewollt, obwohl Geld offen in der Kasse gelegen habe. Götzl fragt nach den Folgen für sie. An dem Tag selbst sei das Adrenalin pur gewesen, antwortet die Zeugin. Die Nacht sei die schlimmste ihres Lebens gewesen. Es habe alles verbarrikadiert werden müssen, ihre Eltern hätten alles verschließen müssen. Sie sei zu dem Zeitpunkt 22 Jahre alt gewesen, aber nicht mehr in eine Diskothek oder woanders hingegangen. Weil Dunkelheit und Menschenmengen immer erschreckend oder beängstigend gewesen seien. Ansonsten hätten sie sich mit den Kollegen unterhalten, aber groß psychologische Betreuung hätten sie nicht erhalten, einmal ein kurzes Gespräch. Sie hätten einen Tag frei bekommen und dann hieß es „Augen zu und durch“. Aber sie hätten vier Wochen lang einen Schutz- und Wachdienst gehabt, weil sie das Gefühl gehabt hätten, dass er vielleicht wiederkomme, weil er ja nichts bekommen habe. Götzl fragt, welche Kolleginnen getroffen worden seien und die Zeugin antwortet, Frau S. und Frau R. Sie habe einen Schuss hinten wahrgenommen, den zweiten habe sie auch gehört, aber nicht gewusst, was passiert sei und ob es den Auszubildenden getroffen habe. Um 12:57 Uhr wird Zeugin entlassen.

Monika N., Angestellte der Sparkasse Zwickau, wird als nächste Zeugin ebenfalls nach ihren Erinnerungen an den Überfall gefragt. Sie habe sich, so die Zeugin, an der Kasse befunden. Außerhalb habe sie ungewöhnliche Geräusche gehört und habe durch das Kassenfenster nachschauen wollen, was los sei. Sie habe es nicht sehen können und den Alarm ausgelöst. Sie sei zum Spion gegangen, um in den hinteren Servicebereich zu schauen. Da sei die Tür aufgegangen und er sei mit Frau R. reingekommen. Er habe vor ihr gestanden, ihr die Pistole vor das Gesicht gehalten und gesagt, sie solle den Tresor aufmachen. Dazu sei sie gar nicht in der Lage gewesen, sie sei wie versteinert gewesen. Sie habe den nur so angestiert und da habe er den Kopf so gedreht. Und die Kollegin habe den Raum verlassen und der Täter hinterher, dann habe sie durch die Glasscheibe der Kasse gesehen, wie der Täter im Kundenraum nach hinten gerannt sei. Mehr könne sie nicht sagen. Götzl will wissen, was zum Öffnen des Tresors notwendig gewesen wäre. Eine zweite Person, antwortet die Zeugin. Sie bestätigt, einen Schuss gehört zu haben, vielleicht auch mehrere, das wisse sie nicht genau. Auf die Frage nach der Täterbeschreibung antwortet die Zeugin, er sei in ihrer Wahrnehmung schwarz gekleidet gewesen, größer als sie, also größer als 1,65 m. Zur Waffe und zur Stimme könne sie nichts sagen.

Götzl fragt nun nach den Folgen des Überfalls. Schock, schlaflose Nächste antwortet die Zeugin. Sie sei traumatisiert gewesen, nach Monaten oder vielleicht nach einem oder zwei Jahren sei es besser geworden. Sie bestätigt, von der Polizei befragt worden zu sein. Vorhalte aus dem Protokoll vom 5.10.2006: zum Zeitpunkt des Überfalls waren im Tresor ca. 180.000 Euro; Es ist kein Geld abhanden gekommen; ich hörte dann einen Schuss und kurze Zeit später den zweiten Schuss; zum Täter: ungefähr 185, schlank; Stimme von mittlerer Tonlage…man hat ihm angemerkt dass er total aufgeregt war; maskiert mit einer Art schwarzer Sturmhaube, zwei Augenlöcher eingearbeitet, diese waren mit einer Art Netz abgedeckt. Die Zeugin kann sich jeweils nicht mehr genau erinnern. Um 13:06 Uhr wird die Zeugin entlassen. Ende des Verhandlungstags um 13:08 Uhr.

Auf dem Blog der Nebenklage heißt es:
„Diese (die Zeuginnen) bestätigten die bisherigen Angaben zum Ablauf der Tat, insbesondere zum brutalen Vorgehen des Täters. Alle litten noch einige Zeit danach an den psychischen Folgen wie Nervosität, Angstzuständen und ähnlichem.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/02/18/18-02-2016/