Zwei Tage NSU Prozess – Eindrücke

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von Katharina Vitt

13.03.2018
Ein paar Strahlen vorsichtiger Frühlingssonne wärmen mich und die fröstelnden, schaulustigen Bank-Azubis vor mir, hinter mir, um mich rum. Ich schnappe auf, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung an einem „Toleranz-Projekt“ teilnehmen und deshalb heute zum angekündigten Beginn des Verteidigungsplädoyers im NSU-Prozess erschienen sind.
Ich stehe in der Warteschlange, denke mir, wäre ich doch besser schon mit Fritz, dem Kollegen von der Rosa-Luxemburg-Stiftung, hineingegangen, so warm ist es nämlich wirklich noch nicht.
Jemand fragt, ob Faschos da sind, ich sehe keine, heute scheinen nur die Bank-Azubis in der Schlange zu stehen.

Endlich durch die Absperrung ins beheizte Justizgebäude – und das war knapp: nur noch wenige in der Schlange hinter mir werden zugelassen. Zwei missmutige Polizisten weisen uns an, die Handys auszuschalten. Gesagt, getan. Ich warte, bis ich durch so eine Sicherheitsschleuse wie am Flughafen gehen kann, wie immer habe ich Angst, dass es piept. Eine junge Polizistin tastet mich hinter einem Paravent ab, findet die vier Hustenbonbons in meiner rechten Hosentasche und fragt mich, was ich damit vorhabe. Ich erwidere: „Lutschen. Ich habe Husten.“ Sie ermahnt mich mit strenger Miene, die Hustenbonbons tatsächlich nur zu lutschen und nicht damit zu werfen. Das wäre mir nie in den Sinn gekommen, ich nicke schlicht und darf passieren. Meine durchleuchtete Tasche und meinen Mantel gebe ich ab, Stift und Block darf ich mit rein nehmen. Ich steige zwei Treppen bis zur Besucher*innen- und Pressetribüne herauf, wo Fritz auf mich wartet und mich zu sich heranwinkt. Es ist ganz schön voll, aber ich finde noch zwei Plätze mit meiner Freundin Vera. Wir quatschen ein wenig, tauschen uns aus, wie Zschäpe und Wohlleben wohl auf uns wirken werden, die dreiviertel Stunde bis zum Beginn der Verhandlung ist schnell vorüber. Beate Zschäpe kommt begleitet von sechs Polizist*innen in den Saal, setzt sich und richtet sich ein. Ich durchbohre sie mit Blicken, versuche zu durchleuchten, was in dieser Frau vorgeht. Eigentlich sieht sie, nun ja, „normal“ aus, leicht unsympathisch dreinblickend, aber eher wie eine Frau im Supermarkt, die leise mürrisch schnaubt, wenn man sich zu dicht an ihr vorbei drängt – nicht wie eine Nazi-Terroristin.

Die Richter*innen treten nacheinander ein, alle erheben sich, der Vorsitzende Richter spricht eine Begrüßung aus und alle setzen sich auf seine Aufforderung „Nehmen Sie bitte Platz“ wieder. Die Anwesenheit der Rechtsanwält*innen wird abgefragt. Eine weibliche Stimme fängt an, einen Beweisantrag zu verlesen, meine Augen suchen den Raum ab: Es ist Schneiders, die Verteidigerin des Angeklagten Ralf Wohlleben. Es geht um die Tatwaffe der rassistischen Mordserie des NSU, eine Ceska 83, beziehungsweise um den Weg dieser Tatwaffe zum NSU-Kerntrio in Chemnitz und um einen „neuen“ potentiellen Verkäufer Sven R. oder doch zumindest um dessen Vernehmung? Ganz schön schwierig, die juristischen Sprachformeln zu verstehen, doch irgendwann glaube ich, die Hauptaussage begriffen zu haben: eine Vernehmung R.s im Baden-Württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss wäre wohl von Wichtigkeit für die Aufklärung der Tat. Es folgt eine Zurückweisung des Antrags seitens einer Vertreterin der Anklage. Eine halbe Stunde Pause, damit die Richter*innen einen Beschluss fassen können. Und um mich neu zu sortieren und ein paar Rückfragen an die Freunde von Vera zu stellen, die hier seit geraumer Zeit regelmäßig herkommen und mehr Durchblick in Sachen juristischer Fachsprache entwickelt haben als ich. Irgendwann kommt wieder die Frage nach Nazis auf. Alle sind sich einig, keine entdeckt zu haben, ich frage nach dem sehr beleibten Glatzkopf in der ersten Reihe: „Ne, das ist kein Nazi, der ist nur verliebt in Beate. Kommt seit zwei Jahren täglich“, ist die Antwort. Das finde ich sehr skurril und entgegne, dass da doch ein schmaler Grad ist zwischen einem Nazi und verliebt in eine Neonazisse zu sein.

Sie erklären mir, dass er wohl von sich aus „nix machen würde“. Ich beschließe, nachher noch mal Fritz zu fragen. Schnell schnappe ich mir noch einen der tausend blauen Plastikbecher, die hier überall im Pausenbereich rumliegen, denn die Hustenbonbons sind schon alle aufgelutscht. (Grüße an die nette Polizistin.)
Dann geht es weiter. Ich bin gespannt auf den Beschluss der Richter, doch nicht sehr lange, und ich bin verzweifelt untergegangen irgendwo in der Mitte der 30-seitigen Lesung. Ganze 75 Minuten liest der Vorsitzende Götzl den Beschluss vor und spätestens nach der fünften Seite bin ich nicht mehr verwundert und beeindruckt davon, wie man in so kurzer Zeit das alles formulieren kann. Kann man nämlich nicht.

Nachdem ich mich gezwungen habe, mir all die seltsamen juristischen Formeln zu erschließen und mir klar ist, dass lediglich aus gefühlt genauso vielen Perspektiven wie Blättern die Ablehnung einer Beweiserhebung wegen Verzögerung und Verschleppung des Verfahrens begründet wird, nutze ich die Zeit, um mich umzusehen. Ich entdecke viele genervte Gesichter, verdrehte Augen, deprimiert zugeklappte Laptops auf der Presseseite. Auch einige lachende Schnauber nach dem Motto: Hab ich’s doch gewusst, dass jetzt alles wieder aufgerollt werden muss. Auf Seite der Besucher*innen beobachte ich aus dem Halbschlaf immer wieder hochzuckende Köpfe, gelangweilte „Nix-verstehen“-Blicke, Bank-Azubis, die ins Leere starren. Die Verlesung des richterlichen Beschlusses dauert und dauert, einige Unterbrechungen durch die Verteidigung werden immer wieder vehement zurückgewiesen. Endlich ist es vorbei, und alle entschwinden in eine einstündige Pause, die Mittagspause. Ich sitze mit Fritz und seinen Kolleg*innen von NSU-Watch draußen im Pausenbereich vor dem Saal an einem kleinen Tisch und lasse mich über entstandene Unklarheiten aufklären. Ich wünschte, ich hätte viel mehr Ahnung, um schlauere oder konkretere Fragen stellen zu können.

Schon sitzen wir wieder im stickigen Gerichtssaal, der sich auf der Presse- und Besucher*innentribüne beachtlich geleert hat. Die Azubis sind weg, der Bilderbuch-Nazi, der kein Nazi, sondern nur verliebt ist, ist noch da. Fritz hat mir das Gehörte bestätigt über den Typ, und irgendwie finde ich das einfach nur abgefahren – abstrus – gruselig.

Es geht weiter, aber nicht wirklich: lediglich ein Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung wird von Seiten der Verteidigung gestellt. Und bejaht: bis zum nächsten Tag wird unterbrochen. Okee, doofe Sache, aber ich bekomme noch von der Kolleg*innen-Truppe von Fritz zusätzliche Background-Infos und bin wieder ganz schön beeindruckt von deren Wissen.

14.03.2018
Auf einen neuen semi-hoffnungsvollen Versuch, dass der Prozess heute voranschreiten möge, gehe ich zum nächsten Verhandlungstag. Wieder begrüßen mich die griesgrämigen Mienen der Polizist*innen am Eingang, diesmal werde ich angeherrscht: „Mach dein Handy aus!“, nachdem ich zwei Schritte ins Gebäude gesetzt habe und noch mein Smartphone in der Hand halte. „Okay“, sage ich. „Nicht okay, ausmachen!“, kommt forsch zurück. Leider habe ich keine Hustenbonbons dabei, die hätte ich zweckentfremden wollen in diesem Moment. Ich setze mich schräg hinter den komischen Lover von Beate Zschäpe, lese auf seinem Rücken „Jenaparadies“ und frage mich, ob das wohl irgendeine Rechtsrock Band aus Jena ist. Nachher google ich das, und stoße auf irgendeinen lokalpatriotischer Liebesbeweis an die Stadt Jena. Im Nachhinein hat mein Kollege das richtig gestellt: Es handelt sich um einen ehemaligen ICE Bahnhof Jenas.
Ich sinniere über Kleinigkeiten in meiner Warteüberbrückungszeit, frage mich, wieso da ein Kreuz im Gerichtssaal hängt, ob das wohl nur in Bayern so ist (na klar). Warum Beate Zschäpe Wasser nicht aus einer Flasche, sondern aus dem Tetrapak trinkt, und was wohl der Verschwörungstheoretiker-Redakteur, auf den Fritz mich aufmerksam gemacht hat, gestern notiert hat.

Es geht los mit der gleichen Prozedur wie gestern, die Prüfung der Anwesenheiten kommt mir heute noch länger vor. Einer von Wohllebens Verteidigern erhebt als erster für längere Zeit das Wort, um ein Ablehnungsgesuch gegen sämtliche Richter*innen des Senats zu stellen. Witzig denke ich mir, die letzte Möglichkeit liegt dann also darin, dass man einfach alle Richter*innen ablehnt, wenn man nicht zufrieden mit deren Beschluss ist. Congrats.

Heute kann ich mich schon ein Stückchen besser in die juristischen Rhetorikverkünstelungen reinhören und verstehe mehr. (Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass dem wohl so gewesen sein muss, da ich mir beim Schreiben dieser Zeilen dankbar bin für die genauen Infos, die es jetzt einfacher machen, zu berichten.) Den Richtern wird Befangenheit und Voreingenommenheit vorgeworfen. Der Verteidiger spricht davon, dass der Beweisantrag als großer Komplex zu behandeln sei, nicht aber so aufgedröselt wie es Götzl am Tag zuvor (in dem nicht enden wollenden Beschluss) gemacht habe. Er spricht auch von einer willkürlichen Bewertung durch den Senat, dabei kritisiert er die Aussage der Richter*innen über den Beweisantrag, welcher „ins Blaue gestellt worden sei“. Er folgert, die Beweisbehauptung sei eng mit Handlungen des Zeugen R. verknüpft und er weist mahnend auf die Amtsaufklärungspflicht des Gerichts hin, damit das Beweisziel erreicht werden könne. Uff, das war’s.

Jetzt ist es einfach vorbei: Die Hauptverhandlung wird bis nächsten Dienstag unterbrochen. Etwas ratlos sitze ich auf meinem Platz und frage mich, ob sich das jetzt gelohnt hat. Ich gehe etwas nachdenklich nach draußen, hole Mantel und Rucksack ab und beschließe mir noch ein schönes Plätzchen zu suchen für einige Momente. Im Hofgarten setze ich mich auf eine Bank, und lasse mir die nun schon etwas wärmere Sonne auf die Nase scheinen.
Ich komme zu dem Schluss, dass es sich gelohnt haben muss, ja! Selbst wenn keine Verteidigungsplädoyers stattgefunden haben, selbst wenn ich mich oft viel zu unwissend und unaufgeklärt gefühlt habe, um zu verstehen oder um nachzufragen. Egal ob ich oder ein Bank-Azubi oder irgendein*e andere*r Ottonormalbürger*in sich fragt, ob es sich jetzt gelohnt hat, zu diesen Prozesstagen zu gehen, die Antwort muss „Ja“ heißen. Die Stimmung auf sich wirken zu lassen, sich diese Menschen anzusehen, an juristischen Formeln zu verzweifeln, die ganzen gerichtlichen Winkelzüge und im Prozess gedeckten staatlichen Verstrickungen, Verzögerungen, Hindernisse zum Kotzen zu finden und den Saal anders, bewusster zu verlassen, das ist es wert.

Deshalb muss die Antwort „Ja“ heißen, denn man hat einen geschärfteren Blick, wenn man diesen Gerichtssaal verlässt. Man ist jemand, der sich sicher ist, dass er gegen Hass, Ungerechtigkeit, Unmenschlichkeit und die Verschleierungen von rassistischen Taten kämpfen muss – ein Mensch, der Solidarität mit den Opfern und deren Familien leben will.