Systemstabilisierend und entschuldigend – Rezension: Tanjev Schultz: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates

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von Friedrich Burschel

Vorneweg: Tanjev Schultz gehört mit Sicherheit zu den ehemaligen Beobachter_innen des NSU-Prozesses, die am meisten mitbekommen haben von dem, was sich im Saal A 101 im Strafjustizzentrum in München abspielte, wo der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in München die Anklage gegen fünf der Mittäter_innenschaft und Unterstützung des NSU Beschuldigte verhandelte. Er ist ausgewiesener Kenner auch des Geschehens außerhalb des Gerichtsaales, hat Einblicke in unterdessen 13 Parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum NSU, in die Medien und den öffentlichen Diskurs über den „Jahrhundertprozess“, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und das, was staatlicherseits und gesellschaftlich dranhängt. Und er ist Medienprofi, viele Jahre Edelfeder der Süddeutschen Zeitung gewesen, ehe er mitten aus dem Prozess zum Journalismus-Professor an der Uni in Mainz berufen wurde. Schon im Jahr 2017 legte er zusammen mit Frederik Obermaier ein respektables Buch mit NSU-Bezug zum Ku-Klux-Klan unter dem Titel „Kapuzenmänner“ vor. Und wer ihn persönlich im Gerichtssaal kennen gelernt hat, schätzt ihn als besonnenen und freundlichen Menschen mit hinreichend Humor.

Insofern konnte man durchaus einiges erwarten vom ersten „seriösen“ Buch zum NSU nach dem Ende des Prozesses. Schultz‘ Buch ist kaum ein paar Wochen nach dem verstörenden Urteil in München erschienen. Und alles in allem ist es auch kundig, detailgenau, umfassend und für Einsteiger_innen in die Thematik lehrreich, was Schultz da nochmals vor uns ausbreitet: das ganze Programm von der „verpatzten Razzia“ in der berühmten Jenaer Garage am 26. Januar 1998, das Leben im so genannten Untergrund in Chemnitz, das Thema „V-Leute“, also Spitzel und Informanten in der mehr oder weniger unmittelbaren Nähe des NSU-Kerntrios, die fragwürdigen Ermittlungen der Behörden zur rassistischen Mordserie des NSU, der Mordanschlag auf zwei Polizist_innen in Heilbronn, dem Michèle Kiesewetter zum Opfer fiel und den ihr Kollege wie durch ein Wunder überlebte, die Bombenanschläge, die bis heute ungeklärte Geschichte des Verfassungsschützers Andreas Temme am Mordtatort in Kassel, die Vertuschungsversuche seitens der (Verfassungsschutz-)Behörden und was das für ein „Test für den Rechtsstaat“ gewesen sei. Das alles findet man in einer Ausführlichkeit durchdekliniert, die nach über fünf Jahren Prozess und 438 Verhandlungstagen schnell entweder ermüdend oder enervierend wirkt, je nach dem Temperament des/der Leser_in. Davon jedoch, dass Schultz „messerscharf“ zeigt, wo die Probleme im NSU-Komplex liegen, wie es auf dem Waschzettel des bei Drömer erschienen 555-Seiten-Schinkens heißt, kann keine Rede sein. Schultz verliert sich in endlosen Rekonstruktionen der sattsam bekannten Knackpunkte im NSU-Verfahren, will dabei allen, aber auch allen gerecht werden, scheut eine klare Analyse und Kritik und gerät so bisweilen in erschreckend haltlose Geschwätzigkeit hinein.

Auf Seite 100 etwa heißt es: „Die Polizei in Thüringen und Sachsen hat im Kampf gegen den Rechtsextremismus wenig Tapferkeit bewiesen.“ Tapferkeit? Echt? Oder ganz vorne: „Der NSU trieb ein böses Spiel mit der Polizei“ (S. 17), kein Wunder, hatten die drei doch so viel „Wut und Frust mitgenommen auf die Flucht“ (S. 45). Schultz hat einen schlimmen Verdacht: „Hatten sie Freude daran, der Polizei ein Schnippchen zu schlagen? Den jungen Rechten war viel zuzutrauen, so viel Chuzpe wäre aber doch erstaunlich.“ (S.22) Wirklich? Den „jungen Rechten“, die kurze Zeit später mit extrem brutalen Bank- und Raubüberfällen beginnen, mit Sprengstoffanschlägen und im Jahr 2000 mit der rassistischen Mordserie, traut er also nicht die „Chuzpe“ zu, die Jenaer Garage ausgerechnet von einem Polizisten privat zu pachten.

Für die Ermittlungsbehörden und Verfassungsschützer_innen hingegen hat er jedes Verständnis der Welt und bescheinigt ihnen „fahrlässig schlampig“ gearbeitet zu haben, „überfordert“ gewesen zu sein (S.376), „Naivität“ und „Versagen“, (S.21), „Sturheit“ (S. 28), „Versäumnisse“ (S. 40), „Aktenchaos“ (S.383), „Planlosigkeit“, „Unachtsamkeit“ (S.384), „unangebrachte“ Aktionen (S. 378), „dass das angeblich so gewissenhafte deutsche Beamtentum beim Aktenführen völlig versagt hat“ , kurz: „Schlamperei“! (S. 383) Das wirft einen Diskurs, der sich im Laufe des Prozesses dem System eines institutionellen Rassismus und eines gezielten Handelns von Inlandsgeheimdiensten in einer kaum kontrollierten Grauzone am Rande oder außerhalb des Rechtsstaats genähert hatte, um Jahre zurück und reanimiert so das „Pannen und Versagen“-Narrativ der ersten Monate nach dem Auffliegen des NSU. Aber Schultz will es als liberaler und moderater Berichterstatter einfach allen Recht machen. Selbst den engagierten Teil der rund 60 Nebenklagevertreter_innen im NSU-Prozess, der allein bis zum Schluss für eine tatsächlich „lückenlose Aufklärung“ (Kanzlerin Merkel) gekämpft hatte und vom Urteil des Münchener Staatsschutzsenats entsetzt war, gemeindet er am Schluss in die Erfolgsgeschichte des Prozesses und des Rechtsstaats ein: „Und so haben nicht zuletzt die engagierten Nebenklage-Vertreter dem Rechtsstaat Ehre gemacht“ (S. 415).

Dass einige diese Ehrenerklärung zurückweisen würden, ficht Schultz nicht an, auch nicht dass Antonia von der Behrens in ihrem brillanten Plädoyer eine Mitverantwortung der Inlandsgeheimdienste an der Mordserie des NSU herausarbeitete. Von der Behrens macht ganz klar, „dass das Netzwerk des NSU groß und bundesweit war und dass von einem abgeschottet agierenden Trio ebenso wenig die Rede sein kann wie davon, dass die VS-Behörden keine Kenntnisse über Ursprung und Existenz des NSU hatten“[1]. Trotz dieses Wissens hätten die Behörden nicht eingegriffen, um die Verbrechen zu verhindern, die vor ihren Augen vorbereitet und begangen wurden. Im Gegenteil, mehrere Nebenklageanwält_innen wiesen darauf hin, dass ohne staatliche Hilfe die dortige Naziszene nicht in dieser Weise hätte gedeihen können. Warum aber lassen, fragt die Anwältin, staatliche Stellen derartig monströse Strukturen entstehen? Die Frage nach einem Motiv für das Handeln der Sicherheitsbehörden sei unbeantwortet, so von der Behrens. Die dargestellten Vorgänge zeigten aber deutlich, „dass nichts für Fehler, sondern alles für gezieltes Handeln spricht“. Auf diesen ungeheuerlichen Befund kann Schultz gar nicht eingehen, weil er es sich vermutlich auch mit den Behörden und Diensten nicht verderben will.

Das lässt sich ganz gut an der Causa Lothar Lingen zeigen: Der Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am 11.11.2011, also wenige Tage nach dem Aufliegen des NSU, damit begonnen, Akten mit NSU-Bezug zusammensuchen und vernichten zu lassen. Schultz rekonstruiert auch diesen ungeheuerlichen Vorgang mit einer solchen Akribie, dass am Schluss kaum noch eine klare Analyse möglich ist. Die über 30 Seiten zur „Schredder-Affäre“ beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Individuum Axel Minrath, wie der VS-Beamte Lingen wirklich heißt. Seine Motive und Handlungen, seine Ungeschicklichkeit und seine Lügen werden so lange erwogen, bis nur noch eine Einzelperson und ihre Verfehlungen übrigbleiben und ein „komischer Kauz“, der halt so ist wie er ist: Sind auch nur Menschen in den Ämtern, lautet Schultz’ Tenor. Erst beschwert man sich über das „Horten und Hamstern“ bei den Geheimdiensten, aber wenn die „Messies in Behördengestalt“ (S. 364) dann mal was löschen, ist es auch wieder nicht recht, beginnt Schultz seine skrupulöse Abwägung der Gründe, warum Lingen die NSU-Akten wohl hat vernichten lassen. Und dann vergeigt er noch die Pointe, nämlich, dass Lingen sein Vertuschungsaktion sehr wohl mit voller Absicht ins Werk setzte: In einem Ermittlungsverfahren hatte Lingen im Oktober 2014 gegenüber der Anklagebehörde, der Bundesanwaltschaft (BAW), eingestanden, er habe mit der Vernichtung der Akten unangenehme Fragen von seiner Behörde fernhalten wollen. Zwar kommt diese Ungeheuerlichkeit in Schultz Erzählung vor, er erspart seinen Leser_innen aber, die Komplizenschaft der Bundesanwaltschaft mit dem vertuschenden Referatsleiter zu erwähnen. Hatte der 2012 im ersten NSU-Untersuchungssausschuss des Bundestages noch wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens die Aussage verweigern können, wurde er im zweiten Ausschuss des Bundestages Ende Oktober 2016 von Linken-Obfrau Petra Pau mit seinem Eingeständnis der vorsätzlichen Dokumentenvernichtung konfrontiert. Schon im September 2015 hatte eine der Sitzungsvertreter_innen des Generalbundesanwalts im NSU-Prozess, Oberstaatsanwältin Greger, dem Begehren der Nebenklage, Lothar Lingen doch in München als Zeugen hören zu wollen, reine „Spekulation“ unterstellt und damit dreist gelogen: Natürlich war der BAW die Vernehmung Lingens, wo er das absichtliche Schreddern eingestand, bekannt, weil im eigenen Hause entstanden. Die BAW sprach gegenüber dem Gericht, den Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit schlicht die Unwahrheit. Das erzählt Schultz nicht, weil es nicht in sein grundsätzlich positives Staatsbild und Staatsbürgerverständnis als Vertreter der „Vierten Gewalt“ passt.

Bei Schultz liest sich das dann oft so: „Bei aller – in diesem Fall berechtigten – Empörung über die Schredderei muss man sich zunächst klarmachen: Das Vernichten ist aus rechtsstaatlicher Sicht oft geboten.“ (S. 380) Es ist Schultz belehrender, oft besserwisserischer Ton und seine offen ausgeübte Politikberatung, was jetzt zu passieren habe, die nicht nur nervt, sondern auch seine Analysefähigkeit ganz offensichtlich mindert. Dass Lingen Akten schreddert, über Jahre gegenüber dem höchsten Souverän im Lande dreist lügt, dann eingesteht, alles absichtlich getan zu haben, um Verantwortung und/oder Murx seiner Behörde zu decken und es dann doch öffentlich zugeben muss, das bewusst getan zu haben, sollte doch nun wirklich hinreichen, von krimineller Vertuschung, offenen Lügen auch der Anklagebehörde und Straflosigkeit in einem besonders gravierenden Fall zu sprechen. „Es fällt allerdings auf“, schnarcht Schultz weiter, „dass kurz nach dem Auffliegen des NSU, (…) ausgerechnet und ausschließlich Anlagenordner aus dem Bereich ‘Rechtsextremismus’ vernichtet wurden.“ Der feinsinnige Beobachter kommt trotzdem immer noch zu dem Schluss: „Das kann Zufall sein“ (S. 381). Spätestens hier zweifelt man an Schultz’ Ernsthaftigkeit oder seinem Willen wirklich und schonungslos zu benennen, was sich in den Geheimdiensten tatsächlich zugetragen hat.

Nein, am Schluss muss alles in einer wunderbaren nationalen Erzählung münden, in der sich dieser Rechtsstaat bewährt hat und irgendwie bei aller Härte für die Betroffenen des NSU-Terrors und all den auch sieben Jahre nach dem Auffliegen des NSU ungeklärten Fragen und Vertuschungen alles nun auch wieder irgendwie gut sei, ein Schlussstrich mithin möglich. Es sei, so Schultz, gerade im NSU-Prozess „besonders wichtig gewesen, dass der Richter sich von keiner Seite bedrängen lassen würde“, denn „Rechts- und Linksextremisten stilisieren sich gerne zu Verfolgten einer angeblich ungerechten Justiz“ (S. 394). Aber keine Sorge, der autoritäre Vorsitzende Richter Manfred Götzl – „Ein Richter ist kein Pfarrer“ (S. 416) – hat das mit Bravour gemeistert: „Diesen Test hat der deutsche Rechtsstaat bestanden.“ (S. 412) Seine verhaltene Kritik an Götzl ertränkt Schultz anschließend in der Lobhudelei, „dass Götzl und der 6. Strafsenat des OLG München Geschichte geschrieben und eine gewaltige Leistung vollbracht haben.“ (S. 416) Den Spruch kann Götzl sich gerahmt in sein neues Büro als Vize-Präsident des – wieder eingeführten – „Obersten Bayerischen Landesgerichts“ hängen, wohin er dafür befördert wurde, dass er den Prozess für den Staat so glimpflich hat zu Ende gehen lassen.

In all den Fehlern (s. o.), in der „Lückenhaftigkeit“ und „Fehlbarkeit“ der Behördenarbeit zeige sich doch, so wendet Schultz noch alles zum Guten, „dass die Bundesrepublik kein Polizeistaat ist“ (S. 435). Zwar sei das V-Mann-System Quelle vieler unschöner Geschichten, aber habe man nicht auch einiges von den Spitzeln erfahren? Weil „wer in seiner Kritik überzieht und suggeriert, der Staat sei ein Komplize oder gar Drahtzieher des Terrors, untergräbt auf seine Weise die Ordnung der Freiheit“, versucht Schultz für sein zartes Empfinden allzu forsche Anklagen der Verstrickung des Staates in den NSU-Terror einzufangen. Alle Kritik Schultz’ an Götzl, dem Verfassungsschutz, der Polizei und der Zivilgesellschaft (inklusive Antifa!), all sein Mitgefühl für die Betroffenen des Nazi-Terrors und seine zum Teil durchaus interessanten Rekonstruktionen komplizierter Zusammenhänge, versanden dann in diesen windelweichen, zum Teil salbungsvollen Sätzen, mit denen er der Empörung und Wut vieler die Spitze nehmen will: „Alle waren neben der Spur“ (443) oder „Und auch nach dem Entdecken des NSU liefen die Ermittlungen keineswegs ohne Reibungsverlust.“ (ebenda).

Wer also einen Schlussstrich unter das lästige NSU-Thema ziehen will, dem sei die Lektüre von Schultz’ systemstabilisierender und -entschuldigender Schwarte empfohlen. Alle anderen, die nicht bereit sind, die Ungeheuerlichkeiten, die Schultz ja selbst in aller Ausführlichkeit beschreibt, als bedauerliche „Fehler“ hinzunehmen und auf sich beruhen zu lassen, sollten sich anderweitig informieren. Nach wie vor taugt das bereits 2014 erschienene Buch von Dirk Laabs „Heimatschutz“ als solide Einführung, die tatsächlich „messerscharfen“ Plädoyers des aktiven Teils der Nebenklage und die bewegenden Schlussworte einiger Betroffener finden sich in „Kein Schlusswort“ und einige erschütternde Erzählungen von Menschen, die durch den NSU nahe Angehörige verloren und dann unter dem institutionellen Rassismus der Behörden zu leiden hatten, gibt es auch, etwa „Schmerzliche Heimat“ von Semiya Şimşek, der Tochter des am 9. September 2000 angeschossenen und zwei Tage später verstorbenen ersten Mordopfers des NSU, Enver Şimşek.

Wenn Schultz zum Schluss mit dem Kampfruf: „Dies ist unser Land“, dazu aufruft, dass „wir“ „uns nicht damit abfinden [dürfen], dass in Deutschland wieder und wieder rechter Terror wütet“ (S. 448), so hat er mit seinem NSU-Buch definitiv nicht dazu beigetragen.

Tanjev Schultz: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates, Droemer 2018

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Fußnote:
[1] Die wichtigsten Nebenklage-Plädoyers und Schlusserklärungen sind zum Glück bereits publizistisch dokumentiert: Antonia von der Behrens (Hrsg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk: Plädoyers im NSU-Prozess, Berlin 2018, und Mehmet Daimagüler: Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran. Mein Plädoyer im NSU-Prozess, Köln 2017