Warum wurden die Morde des NSU nicht als rassistische erkannt? – Migrationsregimeanalytische Anmerkungen

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von Juliane Karakayali

In den 2000er Jahren fand eine in der Nachkriegsgeschichte beispiellose rassistische Mordserie statt. Neun Migranten wurden ermordet: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat. Die Täter waren Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) bildeten, der von einem umfangreichen Neonazinetzwerk in seinen Taten unterstützt wurden. Die genauen Hintergründe der Taten, das hinter dem Kerntrio stehende Neonazinetzwerk und insbesondere die Verwicklungen von Neonazis und Verfassungsschutz sind bis jetzt nicht zufriedenstellend aufgeklärt worden (vgl. Burschel 2018). Aus einer soziologischen Perspektive stellt sich insbesondere die Frage, warum eine breitere gesellschaftliche Öffentlichkeit diese rassistischen Morde nicht als solche erkennen konnte bzw. warum die wenigen, die Rassismus als Tatmotiv öffentlich benannten, kein Gehör fanden und warum noch immer kein nennenswerter gesellschaftlicher Druck entstanden ist, um diese Taten aufzuklären.[1] Dieser Frage wird im Folgenden aus einer Perspektive der Migrationsregimeanalyse nachgegangen.

Eine erste Antwort auf die Frage, warum die rassistischen Morde nicht als solche erkannt wurden, findet sich in der Rassismustheorie und –forschung. Theoretiker_innen wie Fanon (1981), Hall (1990) oder Davis (1986) haben aufgezeigt, wie Rassismus als soziales Verhältnis Menschen zu Gruppen konstituiert und von sozialen, ökonomischen und symbolischen Ressourcen ausschließt. Rassismus ist aber als ein soziales Verhältnis nicht statisch sondern wandelt sich und zwar unter anderem durch die Kämpfe gegen ihn. Aus dieser Dynamik entstehen „Konjunkturen des Rassismus“ (Bojadžijev, Demirović 2002), die sich im Zeitverlauf nachvollziehen lassen: zu Beginn der 90er Jahre (eine Zeit, die häufig als Referenz für massive rassistische Gewalt angeführt wird und in der, unmittelbar nach der Wiedervereinigung, eine neue politische Ära begann) bestand politische Einigkeit über viele Parteigrenzen hinweg darin, das Deutschland kein Einwanderungsland sei. Der rassistische Terror auf der Straße wurde damals zum Stichwortgeber im Parlament und die rechte Mobilisierung war insofern höchst erfolgreich, als sie eine starke Beschränkung des Rechts auf Asyl erzwingen konnte.[2] Der rassistische Terror richtete sich auch schon damals nicht ausschließlich gegen Asylbewerber_innen. Bei von Neonazis verübten Brandanschlägen auf Wohnhäuser türkischer Familien in Mölln und Solingen kamen Gürsun İnçe, Hatice, Hülya und Saime Genç, Gülüstan Öztürk, Yeliz und Bahide Arslan sowie Ayşe Yilmaz ums Leben. Zu Beginn der 2000er Jahre, in denen die Mordserie des NSU begann, ist die politische Situation eine deutlich andere. Hier zeitigen langjährige Kämpfe der Migration Erfolge, hier fängt die Entwicklung von etwas an, das gegenwärtig häufig mit dem Begriff „postmigrantische Gesellschaft“ bezeichnet wird (vgl. Foroutan, Karakayali, Spielhaus 2018).

Wie konnte trotz dieser Veränderungen eine rassistische Mordserie nicht als solche erkannt werden? Zu fragen ist also nicht, was das spezifische dieser Morde ist oder gar, welche Motive die mordenden Neonazis hatten, sondern in welcher gesellschaftlichen Situation diese Morde erfolgten und wie diese gesellschaftliche Situation die Rezeption dieser Morde strukturierte. Dieser Frage geht der Beitrag anhand einer genealogischen Rekonstruktion der migrationspolitischen Ereignisse der Jahre 2000 bis 2006 mithilfe der Migrationsregimeanalyse nach.

Was ist ein Migrationsregime?
Der Regimebegriff wurde insbesondere in der Forschung zu internationalen Beziehungen Ende der 70er Jahre etabliert. Ein Migrationsregime ist zu verstehen als ein Ensemble von gesellschaftlichen Praktiken und Strukturen, deren Anordnung nicht von vorneherein gegeben ist, sondern das sich immer neu formiert entsprechend aufgeworfener Fragen und Probleme (Karakayalı, Tsianos 2007, S. 14). Migrationsregime stellen eine temporäre Verstetigung Sozialer Konflikte dar – nur da, wo es Konflikte gibt, besteht der Bedarf einer Regulierung (Tsianos, Karakayali 2008). Hier besteht eine Verbindung zwischen dem Konzept des Migrationsregimes und der These von der Autonomie der Migration (Boutang 2000). Diese wird fälschlicherweise häufig als Romantisierung von Migration und Migrant_innen missverstanden (Mezzadra 2007, 2010). Dabei folgt die These von der Autonomie der Migration tatsächlich den Analysen des Operaismo. Die im Italien der sechziger Jahre starke politische Bewegung des Operaismus verstand die Entwicklung der kapitalistischen Produktionsweise nicht im Sinne des Fortschritts durch technologische Entwicklung, sondern als maßgeblich dadurch vorangetrieben, dass Arbeiter_innen entweder offensiv (Streik) oder in alltäglichen Praktiken (Sabotage, krank feiern, langsam arbeiten) gegen ihre Rolle im Produktionsprozess, insbesondere in der Fabrik, kämpften (Alquati 1974; Lazzarato, Negri, Virno 1998). Die operaistische Theorie analysiert den Kapitalismus mit dem Fokus auf den Widerstand gegen ihn. Übertragen auf das Feld der Migration bedeutet dies, vom Konflikt her auf das Moment der Regulation zu blicken und diese als Produkt komplexer Aushandlungen ungleicher Akteur_innen sichtbar zu machen.

Diese Perspektive spiegelt sich in der Migrationsregimeanalyse. Zentral ist dabei, genealogisch von einem Konflikt her die Hervorbringung dieses Konflikts und seine temporäre Verstetigung zu rekonstruieren. Migrationsregime sind auf einen konkreten politischen oder geographischen Raum bezogen – nicht notwendigerweise einen Nationalstaat – und haben darum eine begrenzte Reichweite (Mecheril 2018). Migrationsregime zu analysieren erfordert eine Perspektive, die auf die Beobachtung von Dynamiken und unterschiedliche Akteurskonstellationen setzt und offen ist für unerwartete Emergenzen (Nieswand 2018) und zudem die Kontingenz von Regulationen berücksichtigt (Sciortino 2004) – es könnte also immer auch alles ganz anders gekommen sein.

Migrationsregimeanalytische Zugänge
In den Regimeanalysen der kritischen Migrationsforschung (die Regimeanalysen aus dem Feld der politikwissenschaftlichen Forschung zu internationalen Beziehungen werden hier nicht rezipiert) haben sich über die vergangenen Jahre hinweg drei voneinander zu unterscheidende Ansätze herausgebildet:

Hier ist zunächst die kritische Grenzregimeforschung zu nennen, die insbesondere von Wissenschaftler_innen aus dem Umfeld des Netzwerks kritische Migrations- und Grenzregimeforschung (kritnet) vertreten wird. Hier wird vor allem mit Methoden und Perspektiven der Ethnographie gearbeitet. Bisher liegt der Schwerpunkt auf Untersuchungen, die sich mit dem europäischen Grenzregime beschäftigen. Dabei wird insbesondere die Umkämpftheit der Grenzen durch migrantische Aktivitäten der Grenzüberwindung als Motor für ein sich immer wieder erneuerndes Grenzregime aufgefasst (exemplarisch Hess, Kasparek 2017).

Ein zweiter Ansatz der Migrationsregimeanalyse bezieht sich auf die historisch-materialistische Politikfeldanalyse, die der materialistischen Staatstheorie zuzurechnen ist. Diese verfolgt einen stärker diskurstheoretischen Ansatz. Mit diesem werden, ähnlich wie in der kritischen Grenzregimeanalyse, ebenfalls dynamische Kräfteverhältnisse analysiert, die allerdings als miteinander ringende Hegemonieprojekte begriffen werden. In diesem Ansatz werden sozialstrukturelle gesellschaftliche Verhältnisse deutlich stärker gewichtet, die dann als limitierende oder ermöglichende Bedingungen für gesellschaftliche Auseinandersetzungen in die Analyse mit einbezogen werden. Dieser Ansatz wird unter anderem von Wissenschaftler_innen rund um die Forschungsgruppe Staatsprojekt Europa vertreten (exemplarisch Forschungsgruppe Staatsprojekt Europa 2014).

Ein dritter und empirisch noch kaum erprobter Vorschlag Paul Mecherils besteht darin, Migrationsregime als Zugehörigkeitsregime zu verstehen und zu analysieren (Mecheril 2018). Damit wird die Regimeanalyse auf natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeitsordnungen, ein Begriff, der auf die Amalgamierung von Nation, Ethnizität und Kultur in rassistischen Diskursen verweist (Mecheril 2003), erweitert. Demnach regulieren Migrationsregime nicht nur Migration, sondern vielmehr die Gesellschaft als Ganzes, insofern sie Ein- und Ausschlüsse sowie Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit produzieren. Zugehörigkeit wird hier verstanden als symbolische Mitgliedschaft in natio-ethno-kulturell codierten Zugehörigkeitsräumen, habituelle Wirksamkeit sowie Möglichkeiten der biografischen Bindung an den Raum (ebd). Zur Analyse eines Zugehörigkeitsregimes schlägt Mecheril den Viersatz: Krise – Kriseninszenierung – Regulationserfordernis – Regulation vor: Migration produziert Krisen auf der Ebene von Zugehörigkeitsordnungen, indem das imaginierte Wir beständig neu hervorgebracht werden muss und gegen ein Nicht-Wir abgegrenzt werden muss. Krisen werden als solche inszeniert und glaubhaft gemacht. Aus der Krisenformulierung werden Regulationserfordernisse abgeleitet und umgesetzt, wodurch eine temporäre Verstetigung des sozialen Konflikts erfolgt (ebd). Da verschiedene Krisenbeschreibungen miteinander konkurrieren, sind die Verstetigungen, also Regulationen, durchaus widersprüchlich (vgl. auch Karakayali, Mecheril 2018).

Zugehörigkeitsregime in den 2000er Jahren
Wenden wir uns nun mit der Forschungsheuristik Krise – Kriseninszenierung – Regulationserfordernis – Regulation der Migrationspolitik der 2000er Jahre zu, dem Zeitraum, in dem der NSU – so weit bisher bekannt – seine mörderischen Taten begang. In dieser Zeit findet eine heftige Auseinandersetzung im Feld der Migrationspolitik statt, in der es um die umstrittene Neudefinition von Deutschland als Einwanderungsland geht. Diese wird im Folgenden nachgezeichnet. Die Darstellung muss dabei kursorisch bleiben und beschränkt sich weitgehend auf die Ebene parteipolitischer Debatten und Aktivitäten. Eine weitere Einschränkung der Perspektive besteht darin, vor allem die Ereignisse darzustellen, die sich auf Migration und Migrant_innen aus der Türkei beziehen, weil die Mehrheit der ermordeten Migranten aus der Türkei kamen (fünf von ihnen waren Kurden, Theodorous Boulgarides wurde vermutlich für türkeistämmig gehalten) sowie auf Muslime, da entsprechend des antimuslimischen Rassismus häufig eine Gleichsetzung von Religionszugehörigkeit, Ethnizität, Nationalität und Kultur erfolgt (Shoomann 2014). Weiterhin wurden Debatten und Politiken berücksichtigt, die sich auf Migrant_innen aus sogenannten Drittstaaten [3] beziehen, unter denen Menschen mit türkischem Pass die zahlenmäßig größte Gruppe bilden.

Im Jahr 2000 wird das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend reformiert, indem das bis dahin geltende ius sanguinis abgelöst wird von einer deutlich durchlässigeren Variante, die es lang in Deutschland lebenden und in Deutschland Geborenen leichter macht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Nach Jahrzehnten der Einwanderung bekennt die Bundesregierung damit faktisch, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Diese Regulation, der die jahrzehntelange Einwanderung und Anwesenheit von Migrant_innen vorausging, kann vor allem als Erfolg zweier Kriseninszenierungen verstanden werden: eine der Befürchtung eines demographisch bedingten Arbeitskräftemangels sowie die einer Krise der Demokratie, die darin gesehen wird, dass Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, von demokratischen Prozessen ausgeschlossen sind. Als Regulationserfordernis wird eine veränderte Migrationspolitik formuliert, die Regulation besteht zunächst in einer Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000. Diese lässt sich verstehen als temporäre Verstetigung eines Konflikts um Zugehörigkeit, mit der aber keinesfalls konkurrierende Krisenbeschreibungen aus der Politik verschwinden. Eine konkurrierende Krisenbeschreibung hinsichtlich der Frage der Migration ist die einer unkontrollierten Einwanderung, der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und der Angst vor einem Verlust kultureller Identität. Das aus dieser Krisenbeschreibung folgende Regulationserfordernis lautet: Ausschluss Eingewanderter von der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese Kriseninszenierung und das daraus abgeleitete Regulationserfordernis wird insbesondere von der hessischen CDU offensiv vertreten, die mit einer sehr erfolgreichen Kampagne gegen den Doppelpass eine Landtagswahl gewinnt. So erfolgreich ist diese Kampagne, dass das veränderte Staatsangehörigkeitsrecht ohne die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit in Kraft tritt (Storz, Wilmes 2007). Diese konkurrierenden Kriseninszenierungen: mehr Rechte für Migrant_innen und ein damit verbundener Arbeitskräftepool einerseits und Ausschluss von diesen Rechten und Beschränkung der Migration andererseits konkurrieren in den ganzen folgenden Jahren und münden in sehr unterschiedlichen und oft auch widersprüchlichen Regulationen.
Dieser Konflikt ist nicht nur auf der parteipolitischen Ebene sichtbar sondern findet auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen statt: Auf der Ebene der kulturellen Repräsentation findet eine neue Sichtbarkeit der Migration statt: im Jahr 2000 veröffentlicht Wladimir Kaminer die vielbeachtete „Russendisko“ und Feridun Zaimoğlu bringt „kanak attack“ in die Kinos. In diesen Produktionen werden Mehrfachzugehörigkeit, transnationale Bezüge sowie Diskriminierungserfahrungen thematisiert.[4] Die konservative Antwort darauf ist die von Friedrich Merz, CDU, angestoßene und seither nahezu jährlich wiederkehrende Leitkulturdebatte (Ronneberger, Tsianos 2001). Und der Kampf um die Frage der Zugehörigkeit wird auch mit physischer Gewalt ausgefochten: die Zahl rassistischer Übergriffe und Gewalttaten steigt im Jahr 2000 rapide an, in Düsseldorf-Wehrhahn wird ein Bombenanschlag auf jüdische Migrant_innen verübt. Auch von Regierungsseite wird neonazistische Gewalt erstmals problematisiert, ein „Aufstand der Anständigen“ gefordert und für die politische Bildung ein Bundesprogramm gegen Rechts aufgelegt (Burschel, Schubert, Wiegel 2013). Im gleichen Jahr wird in Nürnberg der Blumenhändler Enver Şimşek niedergeschossen; er erliegt nach drei Tagen im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Er ist das mutmaßlich erste Mordopfer des NSU.

Im Jahr 2001 legt die überparteiliche Süssmuth-Kommission einen Vorschlag für ein geplantes Einwanderungsgesetz vor, der in vielerlei Hinsicht die Migration nach und den Aufenthalt in Deutschland für Migrant_innen erleichtern soll. Im Jahr 2001 startet das NPD-Verbotsverfahren (dass auf den Bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Beckstein, CSU, zurückgeht, der in seiner Amtszeit insbesondere durch eine restriktive Migrationspolitik auffiel). 2001 ist aber auch das Jahr der Anschläge auf das World Trade Center in New York. Von jetzt an findet sich eine weitere Kriseninszenierung, die des Verlustes der Inneren Sicherheit durch muslimische Migrant_innen. Als Regulationserfordernis werden schärfere Überwachung und die Einschränkung persönlicher Freiheiten formuliert und – neben einer Reihe von Gesetzesverschärfungen, die das Bundesverfassungsgericht für nicht rechtens befindet – die Verschärfung der Einreisekontrollen, die Rasterfahndung und eine Beschränkung des Vereinsrechts durchgesetzt. Der Migrationsdiskurs wird ab jetzt in noch viel stärkerem Maß als zuvor versicherheitlicht und bereits seit der Kolonialzeit bestehende Rassismen gegenüber Muslimen aktualisiert. Dabei werden Muslime insbesondere mit Gewalt, Geschlechterungleichheit, Rückständigkeit und Terrorismus in Verbindung gebracht (Attia 2016). Zeitgleich ermordet der NSU Süleyman Taşköprü, Abdurrahim Özüdoğru und Habil Kılıç und verübt einen Anschlag auf einen iranischen Lebensmittelladen in Köln, bei dem die junge Mashia M. schwer verletzt wird. Im Jahr 2002 scheitert das Einwanderungsgesetz im Bundesrat weil es hier keine rot-grüne Mehrheit gibt und die CDU dagegen stimmt. Es werden zwei Al Quaida Terroristen festgenommen, die Anschläge auf jüdische Einrichtungen planten. Murat Kurnaz, der in Bremen geboren wurde und dort sein ganzes Leben verbrachte, aber die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wird vom US-Geheimdienst nach Guantanamo verschleppt. Als noch im selben Jahr klar wird, dass er unschuldig ist, weigert sich die Bundesregierung, ihn wieder aufzunehmen, er bleibt weitere Jahre in Guantanamo (Pieper, Panagiotides, Tsianos 2014). Im Jahr 2003 wird das NPD-Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht abgebrochen weil die NPD mit V-Leuten durchsetzt ist.[5]

Im Jahr 2004 gewinnt Fatih Akin mit seinem Film „Gegen die Wand“ den Deutschen Filmpreis und den Goldenen Bären. Der Film reproduziert mehrheitsgesellschaftlich weit verbreitete, z.T. stereotype Annahmen über das Leben der 2. Generation türkischer Migrant_innen, deren Zerrissenheit zwischen zwei Kulturen in Gewalt gegen Frauen mündet. In Berlin wird ein Mann verhaftet, dem die Planung islamistisch motivierter Anschläge auf jüdische und us-amerikanische Einrichtungen vorgeworfen wird. Im Jahr 2004 setzt der NSU seine Mordserie fort: Mehmet Turgut wird ermordet und auf die Keupstraße in Köln wird ein Nagelbombenattentat verübt (Dostluk Sineması 2014). 2005 tritt das erste deutsche Einwanderungsgesetz in Kraft. Dies ist einerseits als migrationspolitischer Erfolg zu verbuchen, allerdings spiegelt der Name des Gesetzes die abwehrende Haltung der Politik gegen diese Tatsache wider, es heißt: „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“. Von nun an artikuliert sich die Auseinandersetzung nicht mehr über den Satz „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ bzw. „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ sondern über einen zunehmend repressiven Integrationsimperativ. Der Satz „Deutschland ist ein/kein Einwanderungsland“ wird nämlich ab 2006 abgelöst durch den Satz „der Islam gehört zu Deutschland/gehört nicht zu Deutschland/gehört unter Umständen zu Deutschland“.

2005 wird Hatun Sürücü in Berlin von ihren Familienangehörigen ermordet, nachdem sie sich aus einer Zwangsehe befreit hatte. In der Folge beginnt eine bundesweite Debatte über den Zusammenhang von Zwangsehen und Islam (Korteweg, Yurdakul 2010) die darin gipfelt, dass das Bundesinnenministerium Pläne veröffentlicht, das Nachzugsalter für Ehegatt_innen aus Drittstaaten auf 21 Jahre zu erhöhen. Außerdem entbrennt in diesem Jahr eine scharfe Debatte um sogenannte Doppelstaatler aus der Türkei: dabei geht es um türkische Migrant_innen, die nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, für die sie die türkische ablegen mussten, unrechtmäßig ebenjene türkische wiedererworben haben. Diese weit verbreitete Praxis ist mit dem veränderten Staatsangehörigkeitsrecht 2000 illegal geworden. Die türkische Regierung wird aufgefordert, der Bundesregierung die Namen dieser Doppelstaatler zu nennen, was diese nicht tut. Die Debatte wird damit dramatisiert, dass Innenminister Schily droht, die Ergebnisse der anstehenden Landtagswahlen annullieren zu lassen, wenn illegale Doppelstaatler mitgewählt haben. Eine ganze Reihe von neu Eingebürgerten verliert so ihren deutschen Pass, und die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt einen doppelten Boden: Migrant_innen kann sie zugestanden und wieder entzogen werden, anders als den schon immer Deutschen (Naujocks 2008). 2005 werden Theodorous Boulgarides und Ismail Yaşar durch den NSU ermordet.

Mit Beginn des Jahres 2006 werden in Baden Württemberg spezielle Fragen bei der Einbürgerung von Muslimen eingeführt, der sogenannte Muslimtest, um den schon vor der Einführung kontrovers diskutiert wurde. Dabei wird insbesondere die Anerkennung von Geschlechtergleichheit und sexueller Diversität abgefragt (Amir-Moazami 2016). Es ist auch das Jahr der letzten beiden rassistischen Morde des NSU: Im Abstand von zwei Tagen werden Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat ermordet.[6]

Fazit
Die Rekonstruktion der Migrationspolitik der 2000er Jahren zeigt, dass miteinander konkurrierende Krisenformulierungen und Regulationsforderungen zu weitreichenden Regulationen führen, die rechtliche und repräsentative Erfolge hin zu einer pluralen Gesellschaft erzielen. Unter Rückbezug auf die eingangs gestellte Frage, wie es dazu kam, dass die Morde des NSU nicht als rassistische erkannt wurden, lässt sich mithilfe der Migrationsregimeanalyse feststellen, dass allerdings gleichzeitig türkische Migrant_innen in den Jahren 2000 bis 2006 in verschiedener Hinsicht zum zentralen Bezugspunkt der Kriseninszenierung „Verlust der kulturellen Identität“ werden. Diese Kriseninszenierungen konnten insofern erfolgreich glaubhaft gemacht werden, als ihnen Regulationen folgten, die migrationspolitische Restriktionen und Nicht-Zugehörigkeitsdiskurse nach sich zogen: Eine Krise wird in einem rückständigen Geschlechterverhältnis ausgemacht, wie es sich in Zwangsehen und Ehrenmorden manifestiert, als Regulationserfordernis wird die Erhöhung des Nachzugsalters für Ehegatten beschlossen, die sich dann aber nicht durchsetzt, sowie die Zusatzfragen im Einbürgerungstest für Muslime, die nach einer kurzen Zeit ebenfalls wieder abgeschafft werden. Mit Murat Kurnaz ist zudem die Verbindung zwischen türkischen Migrant_innen und islamistischem Terror gezogen worden. Und auch in der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft, die sowohl im Kontext der Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts diskutiert wird als auch fünf Jahre später im Kontext illegaler türkischer Doppelstaatler, wird in besonderer Weise auf die Frage der Zugehörigkeit abgestellt. Damit, dass die neonazistische Täterschaft im Fall der neun Morde an türkischen und einem griechischen Migranten nicht eindeutig war, korrespondierten diese in besonderer Weise mit der migrationspolitischen Problematisierung dieser Gruppe, die auch eine vergeschlechtlichte Dimension hat, indem türkische/muslimische Migranten als entweder islamistische oder patriarchale Gewalttäter fokussiert werden.

Zudem waren die Opfer Kleingewerbetreibende, die u.a. als Internetcaféinhaber, Gemüsehändler und Kioskbetreiber für das migrantische Unternehmertum stehen, dass bereits nach der Schließung der fordistischen Fabriken in den 70er Jahren entstand. Auch wenn sie selbst gar nicht über diese biographische Erfahrung verfügten, repräsentierten sie genau die Gruppe, an der sich die Auseinandersetzung um Zugehörigkeit manifestiert und sich die Frage personalisiert, ob Menschen, die jahrzehntelang als Ausländer in Deutschland geduldet wurden, Deutsche sein können. Diese Politiken der Problematisierung männlich-türkisch-muslimischer Einwanderung führten dazu, dass es so plausibel erschien, dass Migranten sich gegenseitig umbringen, die Gesamtgesellschaft sich durch den Serienmord so wenig angegriffen fühlte, dass kein nennenswerter öffentlicher Druck auf die Ermittlungsbehörden entstand, und die durch den NSU Geschädigten öffentlich kaum Gehör fanden, als sie Rassismus als Tatmotiv thematisierten.

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Fußnoten:

[1] So hatten die Angehörigen des durch den NSU ermordeten Halit Yozgat unmittelbar nach der Tat zu einer Demonstration in Kassel unter dem Motto „Kein 10. Opfer“ aufgerufen. An dieser Demonstration, zu der auch die Angehörigen der anderen Opfer eingeladen worden waren und auf der Rassismus als mögliches Tatmotiv thematisiert wurde, nahmen ca. 4000 Demonstrant_innen teil. Dennoch wurde sie medial und politisch kaum wahrgenommen. Nach dieser Demonstration endete die rassistische Mordserie.

[2] Gleichwohl endete der rassistische Terror nicht mit der Asylrechtsreform. Einer der Brandanschläge, der mit 10 Toten (Maiamba und Nsuzana Bunga, Françoise, Christine, Miya, Christelle, Legrand und Jean-Daniel Makudila, Rabia El Omari und Sylvio Amoussou) die bisher höchste Zahl an Opfern forderte, fand 1996 in Lübeck statt. Obgleich hier ähnlich viele „Ermittlungspannen“ wie im Fall des NSU zu verzeichnen sind und bis heute niemand für den Anschlag verurteilt wurde deutet alles darauf hin, dass dieser Anschlag von Neonazis begangen wurde (Vogel 2001).

[3] Drittstaaten sind Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind und mit denen keine Abkommen über Visafreiheit bestehen.

[4] Zwar waren diese Themen bereits in den 1990er Jahren im Bereich der Popkultur präsent, z.B. durch acts wie Advanced Chemistry, Boulevard Bou, Erci E. oder den Regisseur Thomas Arslan, sie wurden aber nicht von einer größeren Öffentlichkeit rezipiert.

[5] Damals wurde diese Erkenntnis dahingehend interpretiert, dass die NPD keine große Gefahr sei, weil sie ohne die Unterstützung des Verfassungsschutzes quasi nicht existiere. Nach der Enttarnung des NSU und dem Bekanntwerden seiner Verstrickungen mit dem Verfassungsschutz muss umgekehrt geschlossen werden, dass der Verfassungsschutz starker Unterstützer der neonazistischen Bewegung ist.

[6] Warum die Mordserie hier endet, ist bis heute unklar. Eine Vermutung ist, dass 2006 erstmals öffentlich formuliert wurde, dass es sich hier um eine rassistische Mordserie handelte und zwar auf einer Demonstration in Kassel, die die die Familie Halit Yozgats nach dem Mord an ihrem Sohn veranstaltete. Am 25. April 2007 wurde die Polizistin Michelle Kiesewetter mutmaßlich ebenfalls vom NSU erschossen.

Literatur:
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Zuerst veröffentlicht in: Burzan, Nicole (Hg): Komplexe Dynamiken globaler und lokaler Entwicklungen. Verhandlungen des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Göttingen 2018. https://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2018/article/view/1077