„Man konnte nicht alle Rassisten überprüfen und erheben.“ – Die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 21. August 2020

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Schwerin am 21. August 2020
(c) NSU-Watch

In diese Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses waren zwei Zeugen vom BKA geladen, EKHK R.G., vor November 2011 Teil der „EG Ceska“, später Teil der „BAO Trio“, sowie KHK Uwe Deetz, ehemaliger Leiter der „EG Ceska“. Nach dem Mord an Mehmet Turgut war es eigentlich von einigen lokal ermittelnden Polizeien erwünscht, dass das BKA die Ermittlungen zur Mordserie zentral übernimmt, dies scheiterte jedoch. Die „EG-Ceska“ hatte nach diesem Versuch die Aufgabe zu ermitteln, ob eine Organisation hinter der Mordserie steht. Dabei wurde jedoch nie in Richtung einer neonazistischen Organisation ermittelt.

Der erste Zeuge des Tages, EKHK R.G., Kriminalbeamter beim BKA, [Aussage von R.G. im NSU-Prozess am 2. Oktober 2013] war vor November 2011 bei der „EG Ceska“ des BKA. Nach der Selbstenttarnung des NSU wertete er die in der Wohnung des NSU in der Frühlingsstraße gefundenen Zeitungsausschnitte aus. Er berichtet einführend, dass er 2004 beim Ermittlungsreferat des BKA tätig war, sie hätten als Auswertungsstelle zu „Organisierter Kriminalität“ die Ersuchen von mehreren Länderdienststellen zur Übernahme der Ermittlungsverfahren zu fünf Morden zu prüfen gehabt. Das erste Mal habe er im April 2004 an einer Besprechung dazu teilgenommen, dort sei die Möglichkeit der Übernahme durch das BKA besprochen worden. Danach wurde die Staatsanwaltschaft Nürnberg gebeten, ein entsprechendes Ersuchen, nach Paragraph 129 zu ermitteln, ans BKA zu richten. Sie hätten dann ab Mai oder Juni 2004 die „EG Ceska“ als Ermittlungsgruppe gegründet, danach hätte es noch weitere Morde in der Serie gegeben. Die Aufgabe sei gewesen, zu prüfen, ob eine Organisation hinter der Serie stehe oder dafür verantwortlich sei. Er sei bis Anfang 2007 dort eingebunden gewesen. Nach dem „Auffliegen des Trios“ hätte man so viele Sachbearbeiter von damals wie möglich der „BAO Trio“ zuordnen wollen, darunter sei auch er gewesen.

Die Vorsitzende Ann Christin von Allwörden fragt nach der Zusammenarbeit mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Zeuge sagt, es habe keine Probleme gegeben, aber er müsse einräumen, dass sie intern Aufgaben verteilt hätten, sein Schwerpunkt sei dabei Bayern gewesen, alles andere habe er nur bei Besprechungen mitbekommen. Aber ihm seien keine Probleme in der Kommunikation erinnerlich, bei Besprechungen seien alle kollegial gewesen. Von Allwörden sagt, der Zeuge solle seine Arbeit mit den Zeitungsausschnitten darstellen. Dieser sagt, eine der Aufgaben der „BAO Trio“ sei gewesen, sichergestellte Asservate den einzelnen Fällen zuzuordnen, darunter fielen die Zeitungsartikel. Zum Mord zum Nachteil von Mehmet Turgut sei aber kein Artikel darunter gewesen. Nur über die anderen acht Morde habe es Artikel gegeben. Dabei habe es sich um unterschiedliche überregionale und regional auflagenstarke Zeitungen gehandelt, die Artikel hätten sich um die örtlich bezogene Tat gedreht, meistens seien sie drei bis vier Tage später geschrieben worden. Dann habe es Klärungen gegeben, wie das Trio zu den Zeitungen gekommen sei, aber was rauskam, wisse er nicht, da er nicht beteiligt gewesen sei.

Der Abgeordnete Barlen von der SPD fragt, ob er nach 2011 aufgefordert worden sei mitzuhelfen, die Dinge besser zu machen. G. sagt, explizit sei das nicht der Fall gewesen. Aber der erste Bundestagsuntersuchungsausschuss habe Empfehlungen formuliert, im Zuge der Empfehlungen sei amtsintern eine Aufforderung an alle Mitarbeiter kommuniziert worden, sich daran zu beteiligen, beispielsweise die Umsetzbarkeit zu prüfen. Auf Frage sagt G., auch zu den Banküberfällen in Mecklenburg-Vorpommern seien seiner Erinnerung nach keine Zeitungsartikel gefunden worden. Er habe die Zeitungsartikel als PDF bekommen, die Originalartikel seien anderweitig ausgewertet worden, er habe sie nicht miteinander abgleichen können. Dass zum Mord in Rostock kein Artikel dabei gewesen sei, erkläre er sich so, dass sie in Presseorganen thematisiert worden seien, die in Zwickau nicht erhältlich gewesen seien, aber er wisse nicht ob das stimme, diese Ermittlungen habe ein anderes Team geführt.

Auf Frage des Abgeordneten Manthei (CDU) beschreibt der Zeuge die Ermittlungen zwischen 2004-2007 zu Mecklenburg-Vorpommern und allgemein. Zum Mordfall in Rostock habe er nur Berichte gelesen, unmittelbar vor Ort sei er nicht beteiligt gewesen. Sie hätten nur die Waffe als einzigen eindeutig belegten Zusammenhang der Serie gehabt. Ein Zusammenhang unter den Opfern sei auf ersten Blick nicht erkennbar gewesen. „Da hatten wir natürlich auch die These ‚organisierte Kriminalität‘“. Sie hätten auch Kontakt zum Staatsschutz aufgenommen. Dabei, das müsse er zugeben, sei es nur um einen möglichen Zusammenhang mit der PKK gegangen, aber da sei nichts gewesen.

Karen Larisch von der Linksfraktion fragt, wie lange sie in Richtung „organisierte Kriminalität“ ermittelt hätten. G. sagt, sie hätten, auch wegen ihres Auftrags, bewusst Organisationen in den Blick zu nehmen, diverse Theorien bis September 2006 verfolgt. Nach den „Mordfällen sechs und sieben“, habe es eine komplette Revision gegeben, sie hätten dann in Richtung türkische Hisbullah ermittelt. Larisch hakt nach, ob auch wegen eines anderen politischen Hintergrundes ermittelt worden sei. G.: „Ich weiß wo sie drauf wollen“, darüber hätten sie diskutiert, sie hätten aber keine belastbaren Fakten gehabt. Durch den „bayrischen Kollegen“ [gemeint ist hier vermutlich Alexander Horn, siehe Sitzung vom 28.02.2020], habe die Einzeltätertheorie stark im Fokus gestanden, aber in der „EG Ceska“ hätten sie einen anderen Fokus gehabt. Larisch fragt nach der „Einzeltätertheorie“, die durch Alexander Horn herausgearbeitet wurde und die ein rechtes Motiv für die Morde nahelegte. G. sagt, es habe kritische Stimmen quer durch alle Dienststellen gegeben. Manche hielten es für unwahrscheinlich, andere für das Wahrscheinlichste. Nach der Operativen Fallanalyse sei die Einzeltätertheorie in der Steuerungsgruppe genauso gewichtet verfolgt worden, sie sei dafür personell gut ausgestattet gewesen, er habe Ergebnisse lediglich durch gemeinsame Besprechungen mitbekommen. „Rückwirkend betrachtet war die OFA die Richtige“, darauf hätten sie sich mehr konzentrieren müssen. Einschränkend wolle er dazu sagen, der Prozess am OLG München habe nach 129a verurteilt, die OFA habe von einem Einzeltäter oder von zwei Tätern gesprochen, das sei „also nicht ganz korrekt“ gewesen. Er ergänzt auf Frage, das sei nicht ausgeschlossen worden, es habe aber nicht genug Anhaltspunkte gegeben. Larisch fragt nach der Zusammenarbeit mit dem LfV Mecklenburg-Vorpommern dazu. G. sagt, er sei nicht involviert gewesen, an Mecklenburg-Vorpommern könne er sich nicht erinnern, bei manchen anderen sei die Informationslieferung schleppend gewesen. Sein Eindruck sei gewesen, dass dies hätte schneller gehen können.

Barlen fragt, ob G. vor November 2011 den Verdacht gehabt habe, es mit einer rechten Mordserie zu tun zu haben. G. sagt, er müsse zugeben, er habe sich keinen rechten Hintergrund vorstellen können. Sein Schwerpunkt sei „ganz klar“ „organisierte Kriminalität“ gewesen. Larisch fragt, inwieweit Ralf Marschner einen Schwerpunkt bei den Ermittlungen nach November 2011 dargestellt habe. G. sagt, Marschner sei im Rahmen der Berichterstattung aufgekommen. Er sei dann in der Schweiz lokalisiert worden, sie hätten Vernehmungen in seinem damaligen Umfeld durchführen lassen. Er habe angeregt, per Rechtshilfe Marschner in der Schweiz vernehmen zu lassen. Er wisse aber nicht, ob das gemacht worden sei, er sei da schon nicht mehr Teil der „BAO Trio“ gewesen. Bei Marschner sei es um dessen Laden in Zwickau gegangen, darum, ob Zschäpe da gearbeitet habe. Die Verifizierung sei aber nicht gelungen. Larisch fragt nach dem Namen des Ladens. G.: „Last Resort“. Larisch fragt nach einem Netzwerk, denn in Rostock hätte es einen Laden gleichen Namens gegeben. G. sagt, das tue ihm leid, das wisse er nicht. Auf Fragen sagt er, das sei auffällig, dem hätte man nachgehen müssen, er wisse aber nicht, ob das gemacht worden sei.

Larisch fragt, ob alle Personen von der sogenannten Garagenliste vernommen worden seien. G. sagt, er habe davon gehört, das sei ein Fund aus den späten 90ern, aber mit dieser Spur habe er nichts zu tun gehabt. Larisch fragt, was der Zeuge in Besprechungen über Spuren und Kontakte in oder nach Mecklenburg-Vorpommern erfahren habe. G. sagt zum Fanzine „Der Weisse Wolf“, „das ist mir noch präsent“. Dort sei der NSU genannt worden. „Ich gehen davon aus, dass dem sehr umfassend nachgegangen wurde“, aber er sei nicht Teil dieses Teams gewesen. Für sein Team habe kein Handlungsbedarf bestanden, aber wenn das in seiner Region gewesen wäre, hätte es Handlungsbedarf gegeben. Er hätte versucht herauszufinden, wie es dazu kam, dass der Name präsent war. Er wäre der Sache auf den Grund gegangen, aber er sei ja nicht beteiligt gewesen.

Larisch fragt nach Ralf Marschner und nach Bezügen zu Personen in Mecklenburg-Vorpommern. G.: „Also wenn es sie gab, kann ich mich nicht erinnern.“ Larisch fragt weitere Personen ab, die Kontakt zu Marschner gehabt hätten, zu denen der Zeuge aber entweder nichts zu sagen hat oder sich nur „dunkel“ an sie erinnert. Es folgt eine Diskussion mit der Ausschussvorsitzenden von Allwörden, die den „Bezug zur Arbeit des Zeugen“ vermisst. Larisch fragt dann weitere Namen ab, aber der Zeuge kann zu ihnen, wenn überhaupt, nicht viel sagen. Er habe bei der BAO Trio Asservate zuordnen sollen, sagt er dazu.

Larisch fragt danach, dass in der Frühlingsstraße Zettel mit Notizen gefunden worden seien, die auf Ausspähung hinwiesen. G.: „Ja in zwei Fällen gab es was, beim Mord Nummer sechs und Mord neun.“ Das sei eine Excel-Liste mit mehreren Orten in Nürnberg und das zweite sei ein Notizzettel, bezogen auf die Tatörtlichkeit in Kassel, es gäbe eine Wahrscheinlichkeit, dass Mundlos den Zettel geschrieben habe. In Bezug auf den Mord an Mehmet Turgut habe es so etwas nicht gegeben, aber zu den Banküberfällen seien Straßen- und Übersichtskarten gefunden worden. Larisch hakt nach, ob mal darüber gesprochen worden sei, was die Kreuze auf der Karte bedeuten, zum Beispiel in Greifswald. G. sagt, wenn dann habe er davon nur bei Besprechungen gehört, die „10.000er-Liste“ sei lange Thema gewesen und habe Fragen und Diskussionen aufgeworfen. Larisch sagt, in der Wohnung und im Wohnmobil seien 19 Schusswaffen gefunden worden und fragt, ob die Herkunft aller Waffen geklärt werden konnte. G. sagt, bis zu seinem Ausscheiden aus der „BAO Trio“ sei das nicht der Fall gewesen, aber er habe Zweifel, dass das passieren könne, es seien auch mehrere Weltkriegswaffen dabei gewesen.

Als nächster Zeuge wird Kriminalhauptkommissar a.D. Uwe Deetz vernommen. Auch er war beim BKA und dort in der „EG Ceska“ und hat 2004 und 2009 Ermittlungen der „Soko Komoran“ begleitet. Akteneinsicht sei ihm zur Vorbereitung nicht mehr möglich gewesen, aber er habe noch Erinnerungen. Deetz beginnt seine Aussage, anders als die Mehrzahl der Zeug*innen, damit, dass er sein Bedauern ausdrückt, „dass wir über Monate und Jahre in die falsche Richtung ermittelt haben“ und damit möglicherweise den Ruf von Personen beschädigt haben. Ausdrücklich wolle er sich bei Familie Turgut entschuldigen.

Nach dem Mord in Rostock habe es die Idee gegeben, dass es überregionale Ermittlungen geben müsse. Es habe vertrauliche Erkenntnisse gegeben, dass ein krimineller Hintergrund vorliegen könne. Für überregionale Ermittlungen müsse ein Ersuchen vorliegen, das habe einige Wochen gedauert gedauert, bis das kam. Es sei merkwürdig abgefasst gewesen und habe eine unübliche Einschränkung beinhaltet: Das BKA solle nur ein Strukturermittlungsverfahren übernehmen. Er habe dann mit dem Kollegen G. Dienstreisen zu den Tatortdienststellen gemacht, sie hätten bis dahin vorliegende Akten übernommen und hätten sich mit dem Sachstand vertraut gemacht. Im Rahmen des Einlesens habe es erste Versuche gegeben, an Ermittlungsansätze ranzukommen, man wisse heute, diese seien alle falsch gewesen. Es habe viele Hinweisgeber gegeben, die gesagt hätten, sie wüssten was zum Hintergrund, im Nachhinein habe sich das alles als falsch rausgestellt.

Während der Ermittlungen habe es dann weitere Morde gegeben, daher sei es zu Veränderungen gekommen. Die BAO sei in Nürnberg eingerichtet worden, das BKA und die Tatortdienststellen hätten dann parallel zur BAO gearbeitet. 2006 habe es dann noch zwei Morde gegeben, im Anschluss daran habe es die Überlegungen gegeben, die Ermittlungen wirklich zentral beim BKA anzusiedeln. Es habe schriftliche Initiativen bis hin zum Bundesinnenministerium gegeben, dazu sei es nicht gekommen, die Gründe dafür seien spekulativ. Sein Eindruck sei gewesen, „Innenminister Schäuble wollte nicht mit dem bayrischen Innenminister in Streit geraten“, daher sei es bei Konstellation geblieben. Das sei nicht unbedingt nachteilig gewesen, es sei nur mehr Steuerungsaufwand gewesen.

Deetz selbst war bei der „EG Ceska“ Teamleiter, in der Steuerungsgruppe war er stellvertretender Leiter. Sie hätten viele Hinweise verfolgt, es habe viele Informationen von Informanten gegeben, dem hätte man nachgehen müssen. Sie wollten die Herkunft der Tatwaffe ermitteln und seien sehr weit gekommen. Sie hätten festgestellt, dass ein Teil einer Lieferung vom Hersteller der Ceska in die Schweiz gegangen sei, dort hätten Ermittlungen durch Rechtshilfe stattgefunden: „wir hatten sogar die Person, die die Tatwaffe gekauft hat, im Blick“. Sie hätten aber nicht genug Beweise gehabt, um ihn zu überführen, sie mussten sich mit den Lügen der Person zufrieden geben. „Als die Tat dann entdeckt war, war klar, dass er das war“, das sei eine Besonderheit gewesen, dass sie da schon relativ nah dran gewesen seien, aber „ohne zum Ziel zu kommen“.

Er sei dann, „als 2011 die Geschichte in Zwickau bzw. Eisenach passierte“, in die „BAO Trio“ übernommen worden. Er habe „erhebliche Emotionen“ gehabt, er habe erkennen müssen, dass sie über Jahre völlig falsch gelegen haben. Er habe sich den Kopf zerbrochen, warum sie nicht in die Richtung gekommen seien, aber es habe kein Spurenbild gegeben, dass man in die Richtung hätte kommen können. Sie selbst hätten den Anlass Rassismus vor Augen gehabt, aber da habe es keine konkreten Ermittlungsansätze gegeben, sie hätten im Nebel herumgestochert. Sie hätten Dienststellen mit Informationen versorgt, die sich in dem Bereich umhören sollten, aber es sei nichts gekommen: „Wir hatten keine Chance, an das Trio heranzukommen.“

Die Vorsitzende sagt, Deetz habe an der Durchsuchung bei Haydar Ay. teilgenommen und fordert den Zeugen auf, zu erläutern. Deetz antwortet, ausschlaggebend sei gewesen, dass man versucht habe, das Vorleben von Mehmet Turgut nachzuvollziehen. Sie seien dabei auch auf der Suche nach der Motivlage gewesen. Ay. sei der eigentliche Besitzer des Imbisses gewesen, daher hätte auch er das eigentliche Opfer sein können. „Natürlich war Herr Ay. verärgert, weil er völlig unschuldig war und mehr Opfer war, „aber es gehört halt dazu, dass man sich in diese Richtung ermittlungsmäßig bewegt.“ Das sei heute auch verständlich, dass er sehr aufgeregt gewesen sei. Von Allwörden fragt, warum er in der Türkei gewesen sei. Deetz: „Wir haben auch in der Türkei versucht, Ansätze zu erkennen“. Sie hätten den Bruder von Mehmet Turgut getroffen und ihn ausgefragt, ob er eine Erklärung habe, dieser sei verärgert gewesen, dass er verdächtigt wurde.

Die Vorsitzende frage nach einer Telefonkonferenz im März 2010, dabei sei es um die Medienstrategie zur „Waffenproblematik“ gegangen, es habe unterschiedliche Auffassungen, Differenzen oder Spannungen gegeben. Das bestätigt der Zeuge, er habe gute Erinnerungen daran, weil es ärgerlich gewesen sei. Sie hätten die Waffenspur in Bearbeitung gehabt, genau acht Waffen der Lieferung seien nicht mehr auffindbar gewesen. Also hätten sie die Überlegung gehabt, „damit müssen wir in die Öffentlichkeit gehen“. Sie hätten das auch über „Aktenzeichen XY“ initiiert. Aber in der Vorbereitungsphase habe es Widerstände in den beteiligen Dienststellen gegeben, vor allem aus der BAO. Da habe es die Auffassung gegeben, das solle nicht in die Öffentlichkeit, da hätten sich Leute angeschlossen, u.a. Mecklenburg-Vorpommern. Die Absicht, in die Öffentlichkeit zu gehen, habe auf kriminaltechnischen Untersuchungen beruht. Die Tatortmunition sei eine Besonderheit gewesen, da habe es eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sich die Tatwaffe unter den acht fehlenden Waffen befinden würde. Die Bayern, und „komischerweise“ hätten sich andere angeschlossen, hätten eine andere Meinung gehabt, die wollten den Öffentlichkeitsauftritt nicht haben, „da gab es heftige Diskussionen, wir haben aber unser Vorhaben durchgesetzt“. Es sei nicht unüblich, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen komme, aber hier sei es schon stark gewesen. Sie hätten auch Eifersüchteleien vermutet, weil dies Öffentlichkeit für das BKA und nicht für die BAO gewesen sei. Sie seien enttäuscht gewesen, „man kann mit so einer Fahndung nichts kaputt machen, wir haben das nicht verstanden“.

Dirk Friedriszik von der SPD fragt nach dem Tipp des Verfassungsschutzmitarbeiters in Mecklenburg-Vorpommern, es gehe beim Mord an Mehmet Turgut um Drogen. Deetz sagt, das sei am Anfang gewesen, „ich kann mich gut erinnern, wir sind nach Rostock gefahren“ und sie hätten sich dort vom Mitarbeiter des Verfassungsschutzes den Hinweis schildern lassen. „Sowas klingt am Anfang gut, wenn man nichts anderes hat.“ Sie hätten sich also darauf eingelassen, und verfolgten die Spur, aber sie sei „wie alle, die in die Richtung laufen, im Sande verlaufen“. Sie hätten „immer diese blöden BTM-Spuren aufgemacht, aus anderen Richtungen kam nichts“. Friedriszik fragt, ob es ihn damals gewundert habe, dass von den Diensten aus dem Osten nichts anderes käme außer die Hinweise auf Drogen. Deetz: „Ja sicherlich“, man verstehe nicht, warum nichts in Richtung rechts gekommen sei. „Wenn man nur sagt, könnte rechts sein, dann reicht das nicht, man konnte nicht alle Rassisten überprüfen und erheben“, daher habe es keine konkreten Maßnahmen gegeben. Aber sie hätten alle über die Serie informiert, doch da sei nichts gekommen. Friedriszik fragt, ob bei den Überwachungsmaßnahmen gegen Angehörige und das Umfeld von Mehmet Turgut, die dem Hinweis des Verfassungsschutzes folgten, etwas herausgekommen sei. Deetz: „Nein, nichts.“

Karen Larisch von der Linksfraktion fragt, wie es zur Schädigung des Rufes der Familien gekommen sei. Deetz: „Wenn sie als Polizei bei Herrn Ay. auftauchen“ das sei eine Sache, die falle auf, „dann könnten Leute mit dem Finger auf sie zeigen“. Larisch fragt, ob sich der Zeuge mal persönlich entschuldigt habe. Dieser sagt, leider nicht, da die Familie in der Türkei lebe. Larisch hakt nach, ob es Hinweise in Richtung Rechts gegeben habe. Der Zeuge sagt, man hätte konkrete Sachen gebraucht, zum Beispiel einen „Personenansatz“, sonst habe man keine Chance. Alles andere könne man nur zur Kenntnis nehmen. Larisch fragt, ob er gewusst habe, dass der Imbiss schon einmal gebrannt habe. Deetz bejaht die Frage, das sei mit einbezogen worden, genauso wie die Frage, ob es im Vorfeld Bedrohungssituationen gab. Larisch fragt, woher die Entscheidung gekommen sei, dass das BKA in Richtung „organisierte Kriminalität“ ermitteln sollte. Der Zeuge sagt, von den Dienststellen seien die Mordermittlungen ohne Ergebnis abgearbeitet worden, alles andere sei abgearbeitet worden, es musste also etwas anderes sein.

Der Abgeordnete Barlen von der SPD fragt, ob die Einschränkungen des Auftrags zu Strukturermittlungen ungewöhlich gewesen sei. Der Zeuge bestätigt das, das BKA-Gesetz sehe keine Einschränkungen vor. Barlen fragt, wie Deetz sich erkläre, dass keine Erkenntnisse zu Neonazis bei ihm gelandet seien. Dieser sagt, seine Erklärung sei, „das Trio war in seiner Art dermaßen abgeschottet“, es habe zwar Unterstützungshandlungen gegeben, aber es habe niemanden außerhalb des Trios gegeben, der Erkenntnisse zu den Mordtaten gehabt habe. „Die Szene vor Ort hat mit der Tat nichts zu tun, das ist meine Überzeugung“. Er beobachte es ja, „dass man es gern hätte, dass es weitere Mittäter gibt, aber ich bin der festen Überzeugung, dass es das nicht gab“.

Die Abgeordnete Larisch fragt, ob die Hinweise, dass ein Verwandter von Ay. gesagt habe, es hätte Probleme mit Skinheads in Rathenow und Parchim gegeben, zu einem anderen Ansatz hätten führen können bzw. konkret genug seien. Deetz: „Das ist als Information nicht ausreichend.“ Man brauche einen Personenansatz. Larisch fragt, ob es mal eine Auswertung der Ermittlungen gegeben habe. Deetz: „Ich denke aus Fehlern lernt man, aber es kommt ein neuer Fall und dann macht man einen anderen Fehler.“ Larisch fragt, ob er sich damit beschäftigt habe, was Angehörige gesagt hätten. Deetz: „Ich denke, wir haben uns intern genug verständigt.“ Sie hätten sich die Frage gestellt, ob sie eine Chance gehabt hätten, ihr Ergebnis sei nein gewesen. Sie hätten sich dem Vorwurf gestellt, ob sie etwas unterlassen hätten, aber es sei ihnen nichts anderes übrig geblieben. „Es gibt Hinweise, denen müssen sie nachgehen, auch wenn sie denken, da ist nichts dran.“ Larisch zitiert aus einem Interview mit Yunus Turgut, das im Auftrag des Untersuchungsausschusses geführt worden sei: „Die Rostocker Polizei hat mich so fertig gemacht, dass ich fast gesagt hätte, dass ich es war.“ Larisch fragt, ob sie solche Aussagen ausgewertet hätten. Deetz verneint. Larisch hakt nach, ob er verstehen könne, dass Familien das Vertrauen verloren hätten. Deetz: „Ich denke schon.“ Nicht umsonst habe es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, sich darum zu kümmern, die Angehörigen einzuladen, „um das, was passiert ist, zu erläutern und sich dafür zu entschuldigen, das ist ja auch offiziell gelaufen“. Er selbst habe keine Kontaktmöglichkeit gehabt. Larisch fragt, ob darüber gesprochen worden sei, wie bei den Vernehmungen gefragt wurde. Das verneint der Zeuge, sie hätten den Auftrag gehabt, Hinweisen nachzugehen, dazu müsse man Vernehmungen machen. „Aber über Auswirkungen, ich weiß nicht wie das gemacht werden soll, wie stellen Sie sich das vor?“ Er habe den Eindruck gehabt, dass keiner der Zeugen gedacht habe, er sei Beschuldigter, das sei ja in der Belehrung klar gewesen.

Weber von der AfD sagt, der Zeuge habe mehrfach erklärt, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als so zu ermitteln. In dem Sinne seien keine Fehler passiert: „Wofür denn dann entschuldigen, wenn es nicht anders ging?“ Deetz entgegnet, es sei durchaus fehlerhaft gewesen, so zu ermitteln, im Nachhinein habe sich erst der Fehler herausgestellt, dass es falsch war so zu ermitteln. Danach endet die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 21. August 2020.