„Einige Dinge, die bei einem Morddelikt eigentlich Usus sind, sind versäumt worden“ – Die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 18. September 2020

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Schwerin am 18. September 2020 (c) NSU-Watch

Zu dieser Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern waren vier ehemalige Mitglieder der „BAO Bosporus“ aus Bayern geladen: EKHK Albert Vögeler, EKHK Karl Richter, EKHK Manfred Hänßler und LKD a. D. Wolfgang Geier. Über den ersten Zeugen, Vögeler, sagte Adile Şimşek, Frau des vom NSU ermordeten Enver Şimşek: „Vögeler hat mir sehr weh getan. Wie will er das je wieder gut machen?“ Die rassistische Vorgehensweise des Beamten war den Abgeordneten also bekannt, trotzdem hinderten sie ihn nicht daran, erneut rassistische Gerüchte über die Ermoderten und ihre Familien zu verbreiten. Im Gegenteil: Die Vorsitzende ließ ihn noch einmal „alle Indikatoren für ‚organisierte Kriminalität‘“ darstellen. Auch dagegen intervenierte kein*e andere*r Abgeordnete*r, obwohl diese Vorgänge hinlänglich bekannt sind und deren Wiederholung nichts zur Aufklärung beträgt. Im zweiten Teil der Sitzung wurde die Unzulänglichkeit der Ermittlungen der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Mord an Mehmet Turgut deutlich. Die Mordkommission habe fälschlicherweise angenommen, das BKA übernehme die gesamten Ermittlungen zur Mordserie und später habe man festgestellt, „dass einige Dinge, die bei einem Morddelikt eigentlich Usus sind, versäumt wurden“. Auch seien die Ermittlungen 2007 wegen des G8-Gipfels „auf null runtergefahren“ worden, der Zeuge Richter sagte, „da stellt man sich schon die Frage, wie hoch die Wichtigkeit angesehen war“.

Der erste Zeuge des Tages ist Kriminalhauptkommissar EKHK Albert Vögeler aus Nürnberg. Er ermittelte zur Mordserie des NSU vor 2011 sowohl in der „Soko Halbmond“ als auch in der „BAO Bosporus“. Vögeler führt aus, zur Vorbereitung Akten gelesen und mit Kollegen gesprochen zu haben, die hier auch vorgeladen seien. Er wurde nach dem Mord an Enver Şimşek als Sachbearbeiter eingeteilt, nach dem Mord an Abdurrahim Özüdoğru war der Leiter der „EG Schneider“. Als sich im August 2001 herausgestellte, dass zwei weitere Morde zu der Serie dazugehören, sei diese zur „Soko Halbmond“ aufgestockt worden. Dann sei er wieder Sachbearbeiter gewesen. In dieser Serie habe es eine Pause bis 2004 gegeben und während der Pause habe es die Soko nicht mehr gegeben. Die ganzen Unterlagen seien auf seinem Tisch gewesen, er sei der einzige Sachbearbeiter gewesen. Nach dem Mord an Mehmet Turgut habe sich das BKA eingeschaltet, aber auch schon vorher habe es mit dem BKA Kontakt gegeben, die sollten andere Tötungsdelikte überprüfen, ob sie zu der Mordserie gehören. 2005 habe es zwei weitere Morde gegeben, dann sei die „BAO Bosporus“ ins Leben gerufen worden, es habe deutschlandweit einen massiven Personalaufwand gegeben, 2006 habe es zwei weitere Morde gegeben. Er sei bei der Sachbearbeitung geblieben, dann sei die BAO verkleinert worden und er sei ausgeschieden, er sei dann nicht Teil der „BAO Trio“ gewesen.

Die Vorsitzende Ann Christin von Allwörden sagt, der Zeuge sei am 16. März 2004 für eine Besprechung in Rostock gewesen. Sie bittet ihn zu erläutern, wie es zu dem Treffen gekommen sei und wer entschieden habe, wer teilnimmt. Vögeler antwortet, am 11. März 2004 habe er einen Anruf vom Waffen-Sachverständigen des BKA bekommen: ‚Herr Vögeler, die Ceska ist wieder da‘. Man habe sich nach dem Rostocker Mord in Rostock gemeldet und dort informiert, dass es vier weitere Morde vorher gegeben habe, man habe das Treffen vereinbart, mit dem Kollegen Klingenbeck und mit StA Grimm, von der Mordkommission sei Scharen der Ansprechpartner gewesen. Es habe ein Informationsaustausch zu den Morden gegeben. Am 20. April habe es eine große Besprechung mit dem BKA gegeben, die Kollegen aus Rostock hätten erklärt,dass sie nicht in der Lage seien, personell eine große Soko zu stellen. Man habe nach dem Mord an Mehmet Turgut die Hoffnung auf neue Informationen gehabt, da der eigentliche Imbissbesitzer noch am Leben war, außerdem habe es eine Zeugin gegeben. An dieser Stelle wiederholt Vögeler einige der rassistischen Gerüchte, die nach dem Mord an Mehmet Turgut die Ermittlungen prägten. An dieser Stelle bittet die Vorsitzende den Zeugen noch einmal alle Indikatoren für „organisierte Kriminalität“ als Hintergrund der Mordserie darzustellen, was dieser zum Anlass nimmt, rassistische Gerüchte über weitere Mordopfer des NSU und ihre Familien detailliert zu wiederholen. „Das sind Informationen, die haben uns nicht zum Täter geführt, aber wir konnten in die Richtung weiter ermitteln.“

Die Vorsitzende bittet Vögeler, die Ermittlungshandlungen darzustellen. Dieser antwortet, er habe mit Klingenbeck und einer Sachbearbeiterin den Imbissbesitzer Ay. vernommen, sie hätten ihm gesagt, dass es vier weitere Tötungsdelikte gegeben habe. Ay. habe gefragt, was er sagen solle, er wisse nichts. Die Kollegen in Rostock hätten das Umfeld abgeklärt. Von Allwörden fragt nach den Zuarbeiten aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Zeuge sagt, man habe sich zum Sachverhalt und den Ermittlungen ausgetauscht, ermittelt habe aber Rostock. Es sei zu Problemen mit der Übernahme durch das BKA gekommen. Der Wunsch sei gewesen, dass das BKA die Ermittlungen ganz übernimmt. Dazu sei die Voraussetzung, dass eine Staatsanwaltschaft bereit ist, alle Delikte an sich zu ziehen und damit alle zu vereinen, aber dazu sei keine Staatsanwaltschaft bereit gewesen. Alle Dienststellen sollten ihre Ermittlungen behalten, das BKA sollte zu Organisationen ermitteln. Von Allwörden fragt nach der Einschätzung des Zeugen zur Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern. Zeuge: „Wir haben uns offen ausgetauscht.“ Aber eine größere Soko, die den Fall von Anfang an bearbeitet hätte, wäre aus seiner Sicht besser gewesen.

Der Abgeordnete Friedriszik von der SPD fragt nach dem Schwerpunkt „organisierte Kriminalität“. Vögeler sagt, die ersten Jahre bis 2005/2006 hätten sie in diese Richtung ermittelt und in Richtung der Familien: „Das muss man einfach so machen, 70% der Morde sind Beziehungstaten“. 2005/06 habe es eine Änderung gegeben, da habe es Diskussionen gegeben, ob man richtig sei im Bereich „organisierte Kriminalität“. Aber sie hätten regelmäßig entsprechende Informationen bekommen, die Tatortsituation sei schwierig gewesen, da es keine Fingerabdrücke oder DNA gegeben habe. Das sei aber nur „eine Schiene“ gewesen, in Nürnberg sei Fragestellungen mit einem anderen Hintergrund nachgegangen worden. Friedriszik fragt nach der Operativen Fallanalyse von Alexander Horn [siehe Sitzung vom 28.02.2020]. Der Zeuge sagt, man habe die Gruppen aufgestockt und habe in zwei Richtungen ermittelt. Auf Frage der Abgeordneten Susann Wippermann von der SPD sagt der Zeuge, „wir haben uns sehr wohl Gedanken gemacht“, ob es auch was anderes sein könne, „kann es auch in den rechten Bereich reingehen“? Dafür habe es aber keine Anhaltspunkte, keine Bekennerschreiben, keine Informationen aus dem verdeckten Bereich, keine Anfasser gegeben. „Ins Blaue hinein können wir auch nicht ermitteln.“ Wippermann fragt, wie er die Operative Fallanalyse aufgenommen habe. Vögeler sagt, er habe sie „sehr interessant“ gefunden, aber „man kann nicht in Deutschland die ganzen Rechten überprüfen“, wenn man keine Kontaktspur habe. Es habe Diskussionen gegeben, es sei offen aufgenommen worden. Wippermann sagt, in Bayern sei stark in die Richtung ermittelt worden und fragt, ob der Versuch unternommen worden sei, in andere Bundesländer zu wirken, das auch zu machen. Der Zeuge führt aus, der Weg dafür sei vom LKA zum LfV Bayern, dann von denen in alle Bundesländer. Sie hätten sich darauf verlassen, dass der Verfassungsschutz die Informationen weitergebe. Auf Frage, inwiefern die Operative Fallanalyse die Ermittlungsansätze verändert habe, sagt Vögeler, er sei der leitende Sachbearbeiter im Bereich Organisierte Kriminalität gewesen, er habe auch den Anschlag in der Keupstraße ausgewertet, aber für das andere sei eine neue Gruppe aufgestellt worden. Er sei nur informiert worden.

Der Abgeordnete Peter Ritter von der Linksfraktion fragt nach der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Der Zeuge antwortet, dieser sei von Anfang an eingebunden gewesen, aber es hätten keine Erkenntnisse vorgelegen. Nach 2006 habe es eine Anfrage [nach Neonazis]an den Verfassungsschutz gegeben, da habe es die Antwort gegeben, dass dies auf 3500 Personen zutreffe. Es sei aber lediglich die Zahl genannt worden, weitere Auskunft sei nicht gegeben worden. Man habe dann schließlich 600 Personalien bekommen, die seien dann von der Arbeitsgruppe aufgearbeitet worden. Diese habe dazu ein Punktesystem entwickelt, bei dem beispielsweise Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Mitgliedschaft im Schützenverein, herausgefiltert wurden. Wer die meisten Punkte hatte, sei überprüft worden. Ritter sagt, man habe feststellen müssen, dass es nur sehr einseitige Ermittlungen gegeben habe und fragt danach, ob dies ausgewertet worden sei. Vögeler erwidert, man habe nach 2005 genau in diese Richtung ermittelt, dem widerspricht Ritter und der Zeuge erwidert, es habe keine Anhaltspunkte gegeben, auch später nicht, es sei diskutiert worden.

Die Abgeordnete Wippermann sagt, sie könne es verstehen, 2006 habe es nach der Operativen Fallanalyse einen Stimmungswandel gegeben. Aber sie frage sich, warum nur Personen im Raum Nürnberg überprüft worden seien. Vögeler gibt die Inhalte der Operativen Fallanalyse, die von einem Ankerpunkt im Raum Nürnberg ausging, als Grund an. Es sei „schwer, in ganz Deutschland die Rechten zu überprüfen“. Vögeler führt auf weitere Frage aus, der Ankerpunkt Nürnberg sei falsch gewesen, sei aber die Möglichkeit gewesen, Personen zu überprüfen. Sie hätten auch dem LfV Bayern die Informationen gegeben und sich darauf verlassen, dass sie diese bundesweit weitergeben. Das wäre deren Aufgabe gewesen. Wippermann hinterfragt, ob er wisse, ob das passiert sei. Vögeler sagt, seine persönliche Annahme sei, wenn ein größeres rechtes Netzwerk verantwortlich gewesen wäre, da wäre bei 300.000 € Belohnung wer gekommen, er gehe von einer kleinen autarken Gruppe aus. Friedriszik zitiert Adile Şimşek: „Vögeler hat mir sehr weh getan.“ und fragt, ob er darin ein Problem sehe. Der Zeuge sagt, 2000 habe es nur einen Mord gegeben, es sei „Gang und Gäbe“, die Familie zu überprüfen, man müsse in „sämtliche Richtungen“ ermitteln.

Ritter fragt, ob es eine Geste der Entschuldigung gegeben habe. Vögeler sagt, offiziell nicht, aber er habe mit dem Sohn der Familie gesprochen und eingeräumt, dass es die falsche Ermittlungsrichtung war. Vögeler führt weiter aus, dass die Familie den Großhandel nicht habe weiterführen können, weil aufgrund ihrer Ermittlungen das Finanzamt gegen sie tätig wurde. Aber „das konnten wir nicht steuern“.

Ritter fragt nach dem Brandanschlag auf den Imbiss, in dem später Mehmet Turgut ermordet wurde. Vögeler sagt, daran könne er sich nicht erinnern, er wolle „nochmal betonten“, er sei 2008 ausgeschieden. Die Vorsitzende interveniert und sagt, es sei auch nie ermittelt worden, welchen Hintergrund der Brandschlag hatte, „das muss man der Fairness halber auch sagen“. Larisch fragt nach der Situation, in der Vögeler Adile Şimşek ein Foto einer Frau gezeigt habe, mit der ihr Ehemann angeblich eine Affäre gehabt habe, obwohl er gewusst habe, dass dies nicht stimme. Dieser sagt, das sei keine Taktik und „das machen wir nicht“, es habe Informationen gegeben, die sich als falsch herausgestellt hätten. Es sei „nicht selbstverständlich, dass ein Foto gezeigt wird, aber es war eine Ausnahmesituation“. Larisch fragt nach der Vernehmung des Rostocker Imbissbesitzers, Haydar Ay., diese klinge wie eine Beschuldigtenvernehmung Sie fragt, warum sie so geführt worden sei. Der Zeuge antwortet, das sei eine Hoffnung gewesen, dass man über Ay. weiterkomme, man habe sich gefragt, ob er vielleicht auch bedroht worden sei. „Das wird dann zwei bis vier mal wiederholt“, um zu fragen, ob er was wisse. „Es wurde ihm nicht geglaubt, dass er nichts weiß, heute wissen wir dass es so war, aber 2004 wollten wir Informationen.“ Larisch fragt, ob so eine Täter-Opfer-Umkehr typisch bei Zeugenvernehmungen seien. Vögeler verneint das, Ay. sei nie im Beschuldigtenstand gewesen, aber „dass es eine intensive Vernehmung war, das ist sicher richtig“.

Larisch fragt nach dem Sachstandsbericht der „BAO Bosporus“ von 2008 und warum darin nicht auf einen möglichen rechten Hintergrund eingegangen werde. Vögeler sagt, es werde sehr wohl darauf eingegangen, es habe aber weniger Hinweise als auf „organisierte Kriminalität“ gegeben, es seien im „Bereich rechts“ keine konkreten Personen herausgearbeitet worden, daher stehe das da auch nicht drin. Larisch sagt, das Wort Rechtsterrorismus werde nicht erwähnt. Vögeler sagt, „Fremdenfeindlichkeit, das Wort ist zu finden“, darauf werde sehr wohl eingegangen, es sei intensiv ermittelt worden. Aber er habe in dieser Gruppe nicht gearbeitet. Larisch fragt nach der Öffentlichkeitsarbeit, nach dem Wort „Dönermorde“, das die Berichterstattung geprägt habe. Im Polizeirevier habe auch ein Plakat mit dem Wort „Dönermorde“ gehangen. Sie fragt den Zeugen nach einer Erklärung. Dieser antwortet, er wisse nicht, wo es ursprünglich herkomme. Es könne sein, das die Polizei das übernommen habe, „aber nicht mit einem negativen Touch, auch ‚Bosporus‘ ist nicht negativ, irgendeinen Namen muss man ja vergeben.“ Die Namensgebung werde unterschiedlich gehandhabt, „irgendeinen Bezug nimmt man“. Larisch hinterfrage diese Namensgebung der „BAO Bosporus“. Vögeler begründet diese damit, weil es um Personen „türkischen Klientels“ gegangen sei. Larisch hinterfragt weiter. Der Regierungsvertreter sagt, dies gehe zu weit, wenn der Zeuge nicht verantwortlich sei und die Vorsitzende stimmt zu.

Der zweite Zeuge des Tages ist der Kriminalbeamte EKHK Karl Richter aus Bayern, er war Teil der Mordkommission Nürnberg, dort Mordermittler und wurde am 1. Juli 2005 zur „BAO Bosporus“ abgeordnet. Er sei vorher nicht mit den Morden befasst gewesen, er habe erstmal mit einem Kollegen eine Aktensammlung angelegt. Dazu habe er die Akten von Rostock und Hamburg angefordert, es sollte alles geprüft werden um vielleicht neue Ansätze zu finden. Er sollte den Mord an Süleyman Taşköprü in Hamburg überarbeiten. Er habe dann eine erste Dienstreise nach Hamburg gemacht. Nach zwei weiteren Dienstreisen sei er zu dem Schluss gekommen, dass Zuhälter- und Rotlichtmilieu eine Rolle für den Mord spielen. Bei einem Treffen habe er dann gesagt, dass Hamburg eine Sonderkommission einrichten solle. Das BKA habe zum Mord an Mehmet Turgut ermittelt und habe dabei Bezüge nach Hamburg und ins „Alte Land“ bei Hamburg festgestellt. Daher habe Hamburg das Material zu Mehmet Turgut nach neuen Ansätzen überarbeiten sollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern sollte überzeugt werden, eine eigene Gruppe einzurichten. Durch ihn habe es dann ein Ermittlungskonzept im Mordfall Mehmet Turgut für alle zuständigen Stellen gegeben, die Aufteilung sei akzeptiert worden. Nach der Aktensammlung und Altfallüberarbeitung seien sei in Bezirke aufgeteilt worden, er sei für Rostock zuständig gewesen. Dann sei sein Einsatzabschnitt aufgelöst worden, da sei er schon Sachbearbeiter der BAO gewesen und habe die Akten für die bayrischen Fälle geführt. Sie hätten auch den „Polizistenmord in Heilbronn“ und den Anschlag auf die Keupstraße überprüft. Es habe allerdings keine Spuren zum NSU-Kerntrio gegeben. Der Zeuge sagt, er wolle sein Eingangsstatement damit abschließen, zu sagen, dass er sich persönlich mehr als nur geärgert habe, dass sie die Serie nicht lösen konnten. „Im Hinblick auf die Angehörigen, mit denen ich nach wie vor mitfühle, bedaure ich es, dass unsere Ermittlungen zu nichts geführt haben.“

Die Vorsitzende von Allwörden fragt nach einer Verfahrensbesprechung mit dem LKA MV. Dort sei Thema gewesen, dass die KPI Rostock die Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut nicht weitergeführt habe, weil davon ausgegangen worden sei, dass das BKA das macht. Richter sagt, er sei zwar bei dieser Sitzung nicht dabei gewesen, aber die KPI habe gedacht, dass das BKA die Gesamtermittlungen übernommen habe und später habe man festgestellt, „dass einige Dinge, die bei einem Morddelikt eigentlich Usus sind, versäumt wurden“. Die Abgeordnete Wippermann fragt nach dem Ermittlungskonzept. Richter führt aus, dieses habe sich allgemein um die Bearbeitung von Altfällen gedreht, er habe ein Gerüst erarbeitet, das dann mit Informationen unterfüttert werden sollte. Auf weitere Fragen sagt der Zeuge, er habe dieses auch der Soko Kormoran übergeben, aber sie hätten nie gemeinsam ausgewertet, wie damit umgegangen wurde. Wippermann fragt, warum die Operative Fallanalyse von Alexander Horn nicht in dem Konzept vorkomme. Richter sagt, er habe das Konzept vor der Operativen Fallanalyse erstellt. Wippermann fragt, ob es zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse außerhalb des Bereichs der „organisierten Kriminalität“ gegeben habe. Der Zeuge antwortet, sie hätten nur die Bezüge zu „organisierte Kriminalität“ und BTM gehabt: „Hinterher ist man immer schlauer, damals gab es keinen konkreten Ansatz Richtung rechts“. Auf Frage, ob er das Konzept nach der Fallanalyse angepasst habe, sagt er, diese sei Anlass gewesen, eine eigenständige Einsatzgruppe u.a. mit Beamten des Staatsschutzes zu gründen. Aufgrund des angenommenen Ankerpunktes Nürnberg habe man sich im bekannten Terrain bewegt. Wippermann fragt, warum sie nicht über diese Grenzen hinaus tätig geworden seien. Der Zeuge sagt, daran sei er nicht beteiligt gewesen. Auf die Frage, wer das hätte tun können, sagt Richter, es habe diese Fallanalyse gegeben: „Es hätte den Kollegen in Rostock auch selbst auffallen können.“ Es habe regionale Unterschiede gegeben, einige hätten „organisierte Kriminalität“ und die Einzeltätertheorie [Bezeichnung für die Theorie, die einen rechten Hintergrund in Betracht zog, da hier von einem „missionsgeleiteten Einzeltäter“ ausgegangen wurde, im Gegensatz zur organisierten Kriminalität] gleichermaßen verfolgt, andere verfolgten schwerpunktmäßig die „organisierte Kriminalität“, „weil bei dem ein oder anderen Kollegen die organisierte Kriminalitäts-Theorie wichtiger war“, das sei in Rostock aber nicht der Fall gewesen. Bei ihm im Sachbearbeiterbereich sei klar gewesen, dass beides läuft.

Die CDU fragt erneut nach dem Rostocker Fall und was für Folgen es gehabt habe, dass die Rostocker davon ausgegangen seien, das BKA übernehme alles. Richter sagt, das wisse er nur aus der Aktenlage. Normalerweise würden die Telefonverbindungsdaten des Opfers ebenso erfasst, wie wer im Umfeld telefoniert habe, das Handy des Opfer werde ausgewertet. „Das war zu dem Zeitpunkt nicht so ausgewertet.“ Das sei 2010 noch in Bearbeitung gewesen, „wenn es da zeitlichen Verzug gibt, der nicht mehr aufzuholen ist, das sorgt für Verwunderung“. Die KPI Rostock habe gedacht, das BKA ziehe alle Ermittlungen an sich, „aber das war eben nicht so“. Die KPI Rostock sei „irrigerweise“ davon ausgegangen, dass das BKA nicht nur die Ermittlungen im Bereich Organisationen übernommen hat.

Der Abgeordnete Ritter zitiert aus einem Zeitungsartikel mit dem Titel „Wann schlägt der Dönermörder wieder zu?“ in dem es u.a. um die Festlegung gehe, dass ein rechter Hintergrund längst ausgeschlossen sei. Ritter fragt, ob ein rechter Hintergrund zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen gewesen sei. Richter widerspricht, das sei immer Thema gewesen. „Wir haben uns das in dieser Art, dass zwei Irre durch die Bundesrepublik reisen und Menschen erschießen, dass haben wir uns nicht vorstellen können.“ Es habe immer Auseinandersetzung mit der Szene, beispielsweise der Fränkischen Aktionsfront, gegeben, aber sie hätten keinen Anfasser gehabt. Aber, dass das Motiv gestrichen worden sei, dem könne er nicht zustimmen. Die Abgeordnete Larisch fragt, ob neben den örtlichen Dienststellen und der „BAO Bosporus“ auch politische Entscheidungsträger mitgesprochen hätten. Richter sagt, es habe keine Strategietreffen oder ähnliches gegeben, strukturelle, taktische Dinge seien in Steuerungsgruppe besprochen worden, von der er aber nicht Teil gewesen sei. Larisch: „Gab es Interventionen oder Einflussnahmen?“ Der Zeuge sagt, das sei ihm nicht bekannt. Ritter fragt nach der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit. Richter sagt zur Zusammenarbeit mit der Soko Kormoran, dass die Kollegen vom ersten Tag an bemüht gewesen seien, aber es habe den großen Nachteil gehabt, dass 2007 der G8-Gipfel in Heiligendamm stattgefunden habe, „da ist es gänzlich auf null runtergefahren worden, da stellt man sich schon die Frage, wie hoch die Wichtigkeit angesehen war“. Außerdem sei die Etablierung des Computersystems schwierig gewesen, sie hätten Festrechner liefern müssen, um über das gleiche System gehen zu können. Wippermann fragt noch einmal nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm. Richter sagt, die Kollegenschaft, habe sich halt mit Heiligendamm beschäftigen müssen und sie in Bayern hätten festgestellt, die Kollegen seien zwar erreichbar, aber in die Materie Heiligendamm eingearbeitet.

Es folgt der dritte Zeuge des Tages, EKHK Manfred Hänßler. Er sagt, dass er zur Vorbereitung sämtlichen Wegen mit anderen Personen gesprochen habe, da ihn die Mordserie seit 20 Jahren beschäftige. Zum Zeitpunkt des Mordes an Enver Şimşek sei er auf Streife und circa 500 Meter vom Tatort entfernt gewesen. Nach dem Funkspruch sei er zum Tatort gefahren und war somit einer der ersten Polizisten, die mit der Mordserie befasst waren. Bei den Ermittlungen zum Mord an İsmail Yaşar am 9. Juni 2005 sei er als Hauptsachbearbeiter tätig gewesen. Danach sei er in die BAO Bosporus gegangen und fungierte als Leiter der Zentralen Sachbearbeitung. Dort seien auch alle übrigen Fälle der Serie überarbeitet worden.

Der Abgeordnete Friedriszik von der SPD fragt, ob sie von den Diensten keine Hinweise bekommen hätten. Hänßler sagt, sie hätten eine Liste von rechten Personen bekommen. Auf Frage sagt der Zeuge, damals habe es darauf noch keine Namen mit Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Friedriszik sagt, eine Schnittstelle wäre ja Mandy Struck gewesen. Der Zeuge bestätigt, diese sei bei ihnen aber durchs Raster gefallen, weil sie auf männliche Personen fixiert gewesen seien. Viele Namen habe er damals nicht gekannt. Auf Frage nach Quellen des Verfassungsschutzes sagt der Zeuge zum Verfassungsschutz, dass die ja da mit drin gesteckt hätten sei spätestens nach Kassel klar gewesen und auch in Bayern sei der Quellenschutz wichtiger gewesen. Sie hätten sich in Kassel „ein Bein ausgerissen, um an die Quellen ranzukommen, da war ja was faul“. Auf weitere Fragen sagt Hänßler, sie hätten sich gefragt, wer könnte da dahinter stecken. Das Ergebnis der operativen Fallanalyse sei „ein Durchgeknallter, der was gegen Ausländer hat, der auf einer Mission “ gewesen ist, dort sei von ein oder zwei Tätern ausgegangen worden, die vielleicht von rechte Szene enttäuscht gewesen seien. „Mordkommissionen ermitteln vom Opfer weg, das ist so“, das sei für die Familie schwierig gewesen, „aber beim ersten Mord, was hätte man anders machen sollen?“ Beim Mord Nummer sechs sei das anders gewesen, es habe keine Beziehung zwischen den Opfern gegeben, das habe auch der operativen Fallanalyse zu Grunde gelegen. Hänßler: „In der Steuerungsgruppe hat es ja auch ganz gut gekracht nach den OFA-Ergebnissen von Alexander Horn.“

Der Abgeordnete Ritter sagt, laut Aktenlage habe die Priorität der Ermittlungen auf „organisierter Kriminalität“ gelegen, „Ausländerfeindlichkeit“ komme nur zögerlich vor. Ritter verweist auf die Finanzakten, in denen bezüglich des Mordes an Mehmet Turgut Anhaltspunkte für einen rechten Hintergrund zu finden seien. Hänßler sagt, er sei darin nicht eingebunden gewesen, aber „die ‚ausländerfeindlichen‘ Motive waren ja 2006 offensichtlich“. Ritter: „Das hebt sie ab.“ Hänßler: „Ja, wir wollen ja weiterkommen.“ Ritter fragt danach, dass Hänßler für die Ermittlungen in die Türkei gereist war. Der Zeuge sagt, es sei ihm um drei Punkte gegangen, beim ersten sei es um Rauschgift gegangen, da habe es einen Hinweis gegeben zu dem Hänßler nun sagt, „so ein Schmarrn, den Herrn Yaşar habe ich fast persönlich gekannt“, er selbst habe da gewohnt und Döner geholt. Es habe da mal einen Vorfall gegeben, da sei eine Person aus dem rechten Spektrum ermittelt worden, fügt er hinzu. Der zweite Punkt sei gewesen, dass er mit der Familie in der Türkei habe sprechen wollen, um Ermittlungsansätze zu finden, zu fragen „was meinen Sie denn?“. Und der dritte Punkt sei gewesen, dass er sich mal bei der Familie habe zeigen wollen, das habe er für nötig befunden. Das sei aber nicht ganz so einfach gewesen. Er habe persönliche Gespräche führen wollen, aber das gehe nicht in der Türkei, da sei die Staatsanwalt zwischengeschaltet und es habe außerdem Schwierigkeiten mit der Übersetzung gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe alle zwölf Befragungen an einem Tag durchgeführt. Hänßler: „Wir sprechen nicht schlecht über unsere Toten, aber in dem Kulturkreis ist es noch schlimmer, wenn der was angestellt hätte, hätte uns das der Vater wohl nicht gesagt.“

Ritter sagt im Sachstandsbericht vom Mai 2008 gehe es nur auf zwei Seiten um ein mögliches rechtes Motiv. Er fragt, warum Hänßler mit seiner Vorstellung nicht durchgekommen sei und nach den Kräfteverhältnissen. Der Zeuge antwortet, er habe das „schon durchgezogen“, den Sachstandsbericht habe er geschrieben, seine Motivation, den Bericht zu fertigen, sei gewesen, zusammenschreiben, wo man denn 2008 stehe. Die Ermittlungen sollten runtergefahren werden und er habe sich gefragt, „was ist denn, wenn noch was passiert?“ Dafür habe er den Bericht geschrieben, damit sich sich auch neue Kollegen zusammenfassend informieren können. Er habe alles eher kurz auflisten wollen, er habe sich keine Gedanken gemacht, dass der so hinterfragt werden würde, es sei eine reine Aufzählung gewesen, eine Informationsgrundlage, da drin sollten sich alle Ermittlungen finden. Aus dem Bundestagsuntersuchungsausschuss sei ein Tweet gekommen, ‚die rechtsradikale Theorie war der BAO Bosporus nur eine Seite wert‘, darüber habe er sich geärgert. Ritter fragt zu Andreas Temme, im Bericht stünde, man habe es nicht erhärten aber auch nicht ausräumen können, „da wird man ja stutzig“. Hänßler: „Heute sind wir etwas entspannter, aber zur damaligen Zeit, wir konnten es einfach nicht fassen, dass wir da nicht rankommen.“ Es sei nicht zu fassen, dass Quellenschutz nach neun Hinrichtungen, Morden so gewichtet wird, „das lässt einen nicht kalt, dann hat man einen vernünftigen Ansatz“ und dann werde man von der eigenen Organisation blockiert, „der Sicherheitsapparat hat sich selbst blockiert“. Ritter merkt an, er sehe da „Bezüge zur aktuellen Entwicklung“.

Die Abgeordnete Wippermann fragt, was es bedeute, dass es in der Steuerungsgruppe nach der Operativen Fallanalyse Krach gegeben habe. Hänßler antwortet, in der Steuerungsgruppe sei er nicht vertreten gewesen, aber „es gab durchaus lebhafte Diskussionen“, diese seien ihm auch zugetragen worden. Er habe mit Horn und anderen gesprochen, dass dessen Ergebnis nicht von allen Steuerungsgruppen geteilt werde, daher habe es eine weitere Operative Fallanalyse aus Baden-Württemberg gegeben, das einzige was man da rausnehmen könne, sei dass es eine Gruppe war. Es habe „lebhafte Diskussionen“ gegeben, es sei ja nicht nur das, was da im Protokoll stehe, es habe auch Ganggespräche gegeben. „Ich hätte auch daneben liegen können“, er habe halt diese Theorie vertreten. „Ich wäre auch nicht abgerückt, wie die anderen auch, es wurde lebhaft diskutiert, so möchte ich das sagen.“ Wippermann fragt, ob er mit dieser Theorie allein gewesen sei. Das verneint der Zeuge und sagt, das BKA, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg hätten bei „organisierte Kriminalität“ „ihr Kreuz gemacht“. Wippermann fragt nach Mecklenburg-Vorpommern. Hänßler sagt, die Ermittlungen zu beiden Theorien seien in Mecklenburg-Vorpommern parallel gelaufen, dort seien auch die Massendaten abgearbeitet worden, aber die „organisierte Kriminalitäts“-Theorie habe im Vordergrund gestanden. Woran das liege, darüber könne er nur spekulieren, sagt der Zeuge auf Frage, aber laut der Altakten habe es Ermittlungsansätze gegeben.

Larisch fragt nach der Anmerkung von Hänßler, der rechte Hintergrund sei offensichtlich gewesen und nach den Merkmalen dafür. Hänßler: „Der sechste türkische Kleingewerbetreibende mit ein und derselben Waffe, sie haben ins Klischee gepasst, was braucht man denn mehr?“ Larisch sagt, es sollte eine vergleichende Operative Fallanalyse zu den Morden und dem Anschlag in der Keupstraße geben, aber dies sei abgelehnt worden. Der Zeuge sagt, die Antwort der Profiler sei gewesen, wegen des Täterverhaltens sei dies wie „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen. Bei dem Anschlag in der Keupstraße habe er ein persönliches Interesse gehabt, da dieser genau ein Jahr vor dem Mord an Yaşar gewesen sei. In Nürnberg habe es eine Zeugin und ein gutes Phantombild und zur Keupstraße habe es Videoaufnahmen gegeben. Larisch fragt erneut nach dem Sachstandsbericht, darin gebe es den konkreten Hinweis mit den Radfahrern, die Zeugin habe habe von ‚Junkies oder Nazis‘ gesprochen, im Bericht sei aber nur von ‚Junkies‘ die Rede. Sie fragt, warum. Hänßler: „Nein, jetzt fangen wir das Erbsenzählen an“, das sei ein allgemeiner Hinweis gewesen, davon habe es ja mehrere gegeben. Das könne er nicht erklären. Larisch fragt auch den Zeugen Hänßler nach politischer Einflussnahme. Hänßler: „Also in Bayern nicht.“ Wippermann hakt nach und der Zeuge sagt, in Kassel seien Quellen nicht genannt worden, „das war politische Einflussnahme“, in Bayern hätten sie freie Hand gehabt, „in Kassel konnten wir nicht fortführen“.

Wippermann fragt, wie sich für die operative Fallanalyse aus Baden-Württemberg entschieden wurde. Der Zeuge sagt, das sei eine Entscheidung der Steuerungsgruppe gewesen, wie diese entstanden ist, wisse er nicht. Die Hamburger hätten ja noch eine Einzelfallanalyse haben wollen. Wippermann fragt, ob dies die weitere Vorgehensweise beeinflusst hätte. Der Zeuge verneint, sie hätten ganz normal weiterverfolgt, eine operative Fallanalyse sei ja beratend und sie entscheiden, ob sie die Beratung umsetzen oder nicht.

Als letzter Zeuge des Tages ist der ehemalige Leiter der „BAO Bosporus“, LKD a. D. Wolfgang Geier, geladen. Er bejaht die Frage, ob er die Belehrung durch die Vorsitzende verstanden habe: „Das war mittlerweile die sechste“. Zu seiner Vorbereitung sagt er, er habe Zugang zu seinen Unterlagen gehabt. Er habe nach 2011 auch Zusammenstellungen für Untersuchungsausschüsse gemacht, „die habe ich vorgetragen, das kann ich auch nochmal hier machen“. Er führt aus, dass er sich an seine Tätigkeit als Leiter der „BAO Bosporus“, 2005 bis Ende Janur 2008 nicht mehr 100% erinnere. Auch sämtliche Einzelheiten als Leiter seien ihm nicht mehr klar, er wolle aber darauf hinweisen, „alle haben sich außerordentlich bemüht, die Serie aufzulösen, dass es nicht gelungen ist, belastet uns alle sehr“. Sie hätten teilweise von ihren Familien getrennt in Hotels gelebt. Der Vorwurf, sie hätten sich nicht besonders bemüht, weil es sich um „ausländische Opfer“ handele oder dass sie dem rechten Auge blind seien, sei nicht gerechtfertigt. Geier beschreibt die Ermittlungsabläufe, der einzige objektive Zusammenhang sei die Tatwaffe gewesen. Ab Herbst 2003 habe er sich eingearbeitet, habe sich als Dienstleiter KPI Nürnberg angefangen zu kümmern. Hauptrichtung der „Soko Halbmond“ sei gewesen, die Verbindung zwischen den Opfern heraus zu bekommen. Nach der fünften Tat hätten die Kollegen der „Soko Halbmond“ sofort mit Rostock Kontakt aufgenommen. Im Anschluss habe es erste Ermittlungen gegeben. Diese seien um Europa und die internationale Dimension erweitert worden. Es habe Besprechungen mit allen beteiligten Dienststellen gegeben. Das BKA habe abgelehnt, die Gesamtermittlungen zu übernehmen, aber habe ergänzende strukturelle Ermittlungen durchgeführt. Geier: „Eine derartige Ermittlungsaufteilung habe ich bis dato nicht zur Kenntnis nehmen müssen.“

Die neuen Morde hätten die Richtung der Ermittlungen geändert, die „BAO Bosporus“ sei zunächst als zentrale Koordinierungsstelle gegründet worden. Sie hätten zwischen den bis dahin sieben Mordopfern keine Verbindung herstellen können, es habe auch keine verwertbaren Tatortspuren gegeben. Die Eingliederung der bestehende Sokos habe bis Oktober 2005 stattgefunden, es habe eine Erfassung in ein einheitliches Fallerfassungssystem gegeben, eine Nacherfassung der Altfälle, das habe bis zu einem halben Jahr gedauert. Sie hätten alle Altfälle nochmal bearbeitet, es habe Kontaktaufnahmen zu Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Nach ihren Bitten in Hamburg sei der Fall beim LKA zur Abteilung „organisierte Kriminalität“ gegeben worden. Das sei im Nachhinein ein Fehler gewesen. In Mecklenburg-Vorpommern sei der Fall von der Mordkommission ans LKA gegeben worden. Dann sei alles zentral bewertet worden. Abfragen über Europol und Interpol nach ähnlichen Tatkonstruktionen seien negativ beantwortet worden. Sie hätten dann die erste Operative Fallanalyse in Bayern beauftragt, 2005 habe dabei die „Organisationstheorie“ im Vordergrund gestanden, dort habe es geheißen, die Täter stammen aus der „organisierten Kriminalität“ oder seien von dieser beauftragt. Es konnte kein Verbindungen herausgefunden werden. Es habe nach dem Anschlag auf die Keupstraße eine Kontaktaufnahme zur „EG Sprengstoff“ gegeben. Die Phantombilder vom Mord an İsmail Yaşar seien den Personen auf dem Video der Keupstraße sehr ähnlich gewesen, aber es sei keine Gesichtserkennung möglich gewesen. Geier zählt weitere Ermittlungsschritte auf.

Geier führt aus, sie hätten die Serie in der Türkei vorgestellt und hätten sich mit den dortigen Behörden abgestimmt. Es habe eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gegeben, dafür seien die Phantombilder verwendet worden, die nach dem Mord İsmail Yaşar entstanden. Im Herbst 2005 habe es in der „BAO Bosporus“ eine Diskussion gegeben, ob die Serie einen anderen Hintergrund haben könnte, daraufhin habe man erneut eine Operative Fallanalyse beauftragt. Im April 2006 sei die Mordserie fortgesetzt worden, die Leute in den Städten seien von Personal der „BAO Bosporus“ unterstützt worden. Am Ende bestanden für die Bundesländer und das BKA unterschiedliche Ermittlungsansätze. Eine bundesweite Steuerungsgruppe sei eingesetzt worden, alle beteiligten Bundesländer seien hauptverantwortlich geblieben.

Es habe dann nach der zweiten Fallanalyse den Ermittlungsansatz des rechtsmotivierten Motivs gegeben, daran hätten sowohl Ermittler aus Bayern als auch bayrische Staatsschützer gearbeitet. Sie hätten beim LfV Bayern eine Liste mit Erkenntnissen zur rechtsmotivierten Täterschaft, zu bekannten Skinheads im Großraum Nürnberg angefordert. Die Übermittlung sei abgelehnt worden. Erst nach einem „Streittelefonat“ seien sechs Broschüren übergeben worden. Im März habe es dann eine Liste von 682 Namen gegeben, „Namen, Geburtsdatum, mehr nicht“. Die komplette Liste hätte 3500 Namen von 1995 bis 2002 umfasst, das habe das LfV abgelehnt. Das LfV habe dies mit Quellenschutz begründet und gesagt, das sei zu unkonkret. Erst acht Monate später, im März 2007, hätten sie die Liste geschickt. In Nürnberg hätten sie dann erstmal die Daten gerastert, im zweiten Schritt seien Täterprofile erstellt worden, es seien 161 Personen rausgefiltert worden, deren Alibis habe man überprüft, es habe Gefährderansprachen gegeben. Die Auswertung der Massendaten habe zu nichts geführt. Sie hätten außerdem den Verkaufsweg der Ceska ermittelt. Geier führt die genannten Ermittlungsschritte noch einmal detaillierter aus und sagt dann: „Jetzt habe ich sie mit Informationen überschüttet.“

Die Vorsitzende fragt, wie Geier die Selbstenttarnung des NSU erlebt habe. Dieser sagt, er habe sich erschrocken: „Man stellt sich sofort die Frage, wo sind wir falsch abgebogen?“ Hätte man sie rausfiltern können, habe er sich gefragt, führt Geier aus und verneint dann, es habe kein Wissen über die drei Untergetauchten gegeben. Von Allwörden fragt, ob er sich das nur selbst gefragt habe, oder ob dies noch einmal besprochen worden sei. Der Zeuge sagt, in Bayern habe das definitiv stattgefunden, innerhalb BAO und in den Arbeitsgruppen sei alles überprüft worden, es sei aufgeschrieben worden, „in Zukunft kann professioneller rangegangen werden“. Die Vorsitzende fragt nach dem Kontakt zu den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern. Geier sagt, er habe wenig Kontakt gehabt, es sei aufgefallen, dass sie sehr lange brauchten, „es war lange nur ein Ansprechpartner da, eigentlich nennt man verschiedene Ansprechpartner“.

Friedriszik fordert den Zeugen auf, dazu auszuführen, dass er so etwas wie diese Ermittlungsaufteilung nicht noch einmal erlebt habe. Geier sagt, das habe schon 2004 nach der Tat in Rostock angefangen, als es um die Frage gegangen sei, warum das BKA nicht einsteige und den Gesamtfall übernehme, sondern sich eine Stückchen herausnimmt und parallele Ermittlungen macht, während der Rest lokal weitermachen soll. Er habe den Föderalismus in dem Zusammenhang als Schwachstelle erkannt. Sonst gäbe es bei der Polizei klare Führungen, „und das war hier nicht so“. Hamburg habe nach der zweiten operativen Fallanalyse versucht, zu verbieten, überhaupt Staatsschutzbeamte mit einzubeziehen, „ich habe das trotzdem gemacht, die Stimmung war nicht besonders gut“. Sie hätten dann Staatsschützer aus dem Bereich rechts eingebunden. Friedriszik fragt, wie die Besprechungen mit dem Verfassungsschutz ausgesehen hätten. Geier sagt, sie hätten den Verfassungsschutz informiert, „was wir wissen, was wir meinen“ und von der anderen Seite sei nichts gekommen. „Keine konkreten, doch, ein paar Namen, im Endeffekt war es eine Verweigerung“, daher habe es einen Eklat gegeben. Wipperman fragt, ob er etwas vom untergetauchten Trio gewusst habe. Geier antwortet, niemand habe gesagt, das Trio sei weg, „weiß ja nicht, ob sie wussten wo sie sind, offiziell wusste man es nicht. Das wäre für uns eine Spur gewesen,“ sagt Geier und spricht von einem Informationsdefizit. Auf Frage des Abgeordneten Ritter sagt Geier, die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern seien „nicht besonders aktiv“ gewesen. Danach endet die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern.