„Es ist wohl so gewesen, dass Einiges vernachlässigt worden ist.“ – Die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Oktober 2020

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Kundgebung vorm Landtag in Schwerin am 16. Oktober 2020. (c)NSU-Watch

Am 16. Oktober 2020 waren drei ehemalige Verfassungsschutzchefs geladen, Heinz Fromm und Hans-Georg Maaßen führten das Bundesamt für Verfassungsschutz, Elmar Ruhlich die Abteilung für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Fromm berichtet viel bereits Bekanntes, betont aber, dass er davon ausgehe, dass das Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ 2002 in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegen habe, auch wenn dort anderes behauptet wird. Es wäre wichtig gewesen, das Heft mit dem „Gruß an den NSU“ und die Meldung eines V-Mannes zu einer Spende an den „Weissen Wolf“ zusammen zu denken, allerdings sei letztere Information nicht an das BfV übermittelt worden, so Fromm. Hans-Georg Maaßen präsentiert in dieser Sitzung erwartbar seine ganz eigen Version des NSU-Komplexes. Hintergrund von der Entlassung des dritten Zeugen, Elmar Ruhlich, im Jahr 2001 waren mehrere V-Personen-Skandale. Unter anderem soll der Verfassungsschutz auf Staatsanwaltschaften eingewirkt haben, um Strafverfahren gegen V-Leute zu vereiteln. So im Falle eines Neonazis, der in den 1990er Jahren mit weiteren Neonazis eine Geflüchtetenunterkunft in Boizenburg angriff und schließlich anzündete. Ein anderer V-Mann – Michael Grube, Deckname: Martin – zündete während seiner Tätigkeit als Zuträger des LfV Mecklenburg-Vorpommern eine Pizzeria in Grevesmühlen an und trat einen weiteren Neonazi fast tot.

Der erste Zeuge des Tages, Heinz Fromm, war von Juni 2000 bis Juli 2012 Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er gibt an, dass er zur Vorbereitung Zugang zu den Protokollen früherer Untersuchungsausschüsse und zu ausgewählten Akten aus dem Amt hatte und dass er außerdem seine Erinnerung bemüht habe. Er habe bisher vor vier Untersuchungsausschüssen ausgesagt, in beiden Bundestagsuntersuchungsausschüssen, in Hessen und in Sachsen. „Die Protokolle kennen Sie, ich will auf Wiederholungen verzichten.“ Dass dem Mord an Mehmet Turgut ein rechtsmotiviertes Motiv zugrunde liegt, habe er Anfang November 2011 erfahren, davor seien die Sicherheitsbehörden von einer Mordserie ausgegangen, bei der die Täter nicht ermittelt werden konnten und hätten keinen rechten Hintergrund vermutet. Dazu habe er ausführlich im ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss Stellung genommen, „daran hat sich nichts geändert“. An den polizeilichen Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut sei das BfV nicht beteiligt gewesen, es habe keine Unterstützung seitens seiner Behörde oder Anfragen an diese gegeben. „Es gab aus Sicht des BfV keine Anhaltspunkte für einen rechten Hintergrund.“

Nach 2011 sei ihm bekannt geworden, dass in einem Neonazi-Fanzine das Kürzel „NSU“ verzeichnet gewesen sei und dass dieses Heft von einer Quelle des BfV beschafft worden sei, dieses sei ausgewertet worden. Die Abkürzung habe nicht zugeordnet werden können und sei nicht geprüft worden. Er sei zu dem Zeitpunkt nicht unterrichtet worden, weil es scheinbar ein Routinevorgang gewesen sei. Seiner Kenntnis nach sei am 3. Mai 2012 bei einer Durchsuchung bei David Petereit ein Brief gefunden worden: ‚Macht weiter so, das Geld ist bei euch gut aufgehoben‘. Petereit habe im März 2012 bestritten die Danksagung im „Weissen Wolf“ zu kennen. Nach Ende seiner Dienstzeit sei bekannt geworden, dass der V-Mann Corelli [Thomas Richter] 2005 dem BfV eine CD zugeliefert habe, die NSU/NSDAP-CD. „Diese wurde nicht ausgewertet, nähere Kenntnisse habe ich dazu nicht.“ Der Tod Corellis sei durch Jerzy Montag untersucht worden. Die Zusammenarbeit zwischen dem LfV Mecklenburg-Vorpommern und dem BfV habe der rechtlichen Grundlage entsprochen, das BfV habe Mecklenburg-Vorpommern über alles informiert, was sie in Mecklenburg-Vorpommern machten, und Mecklenburg-Vorpommern habe das BfV unterrichtet, wenn sie es wichtig fanden. Es habe keine Verpflichtung der Landesämter gegeben, alle Informationen zu übermitteln. Eine Anfrage an Mecklenburg-Vorpommern vom Januar 2012 zu Erkenntnissen zu Unterstützung sei eine Fehlanzeige gewesen.

Die Vorsitzende von Allwörden fragt nach der Qualität der Zusammenarbeit. Fromm: „Ich will das so formulieren“, das hiesige Amt und generell die Ämter der östlichen Bundesländer seien personell recht schwach aufgestellt gewesen. „Die neuen Länder hatten noch nicht so viel Zeit, solche Behörden einzurichten“, gleichwohl sei die Zusammenarbeit in Ordnung und vertrauensvoll gewesen: „Man kann sagen, dass es keine Störungen gegeben hat in dem Ablauf, salopp: wir haben uns gut vertragen.“ Von Allwörden fragt, ob das BfV in das Verbot von Blood&Honour 2000 eingebunden gewesen sei. Fromm bestätigt, das BfV habe zusammen mit den Ländern die wesentlichen Beweise zusammengetragen, so wurde das Verbot bald nach seinem Amtsantritt ausgesprochen. Die Vorsitzende fragt, ob Blood&Honour nach dem Verbot noch Thema gewesen sei. Fromm: „Ja, permanent.“ Es seien Nachfolgeaktivitäten erkennbar gewesen, die Leute seien weiter aktiv gewesen. Sie hätten sich bemüht, Beweise für Nachahmungsaktivitäten, die strafbar gewesen wären, zu finden. Von Allwörden fragt, ob das BfV noch andere V-Leute bei Blood&Honour außer Corelli geführt habe. Fromm antwortet, „ob Corelli Mitglied war bei Blood&Honour kann ich nicht bestätigen, muss ich nachgucken. Das BfV war mit Quellen dort vertreten, zeitweise.“ Auf Frage sagt Fromm, es seien „weniger als zehn“ Quellen gewesen. Von Allwörden fragt, ob das BfV auch einen V-Mann in Mecklenburg-Vorpommern geführt habe. Fromm: „Das ist mir nicht bekannt.“ Die Vorsitzende hakt nach, ob das BfV nach dem Verbot an Ermittlungen zu Blood&Honour beteiligt gewesen sei. Fromm bejaht, sie seien „eng dran“ gewesen, „wenn es ging, wenn was auffiel, wurde das den Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet“.

Der Abgeordnete Barlen von der SPD fragt, ob es richtig sei, dass er, Fromm, Corelli persönlich reaktiviert habe. Der Zeuge sagt, er sei an der Abschaltung und an der Erneuerung beteiligt gewesen. Corelli sei nach Ansicht seiner Mitarbeiter ein sehr wertvoller Zugang zur Musik- und Veranstaltungsszene gewesen. Daher sei ihm vorgeschlagen worden, Richter wieder tätig werden zu lassen. Barlen hakt nach, was ihn dazu bewogen habe. Fromm sagt, das sei ihm vorgeschlagen worden und er habe zugestimmt, weil Corelli wertvolle Informationen geliefert habe, die sich als zutreffend erwiesen hätten. Barlen: „Corelli soll David Petereit Hosting zur Verfügung gestellt haben.“ Fromm antwortet, das habe er gelesen, das sei ihm seinerzeit nicht bekannt gewesen. „Solche Einzelheiten sind mir wohl nicht mitgeteilt worden.“ Das habe er im Bericht von Jerzy Montag gelesen. Barlen fragt nach der Einordnung/Einstufung von Corelli. Fromm sagt, er habe zu ihm kein Vertrauensverhältnis gehabt, aber die zuständigen Mitarbeiter hätten Vertrauen in ihn gehabt, weil er zutreffende Informationen geliefert habe.

Der SPD-Abgeordnete da Cunha fragt nach den Regeln zur Zusammenarbeit zwischen BfV und Mecklenburg-Vorpommern. Wie für den Fall, dass das BfV den „Weissen Wolf“ ausgewertet habe, die Vorgehensweise für die Weitergabe der Erkenntnisse gewesen wäre. Fromm: „Soweit ich weiß, lag das Heft auch dem Landesamt vor und ich nehme an, dass es insofern einen Austausch gegeben hat, weder im BfV noch in der Landesbehörde hat man mit dem Kürzel etwas anfangen können“, und sie seien dem nicht weiter nachgegangen. Auf Frage, ob danach noch weitere Fanzines besorgt worden seien, sagt der Zeuge, das wisse er nicht. Barlen: „Unsere Kenntnis ist: Mecklenburg-Vorpommern war die Ausgabe nicht bekannt, das müssen wir weiter verfolgen.“ Er fragt, ob die Gründe für das Verbot von Blood&Honour auch aus Mecklenburg-Vorpommern stammten. Fromm antwortet, das könne er nicht sagen, die Vorarbeiten hätten stattgefunden, während er noch nicht in der Funktion gewesen sei. Selbst wenn er länger dabei gewesen wäre, würde er das nicht wissen, „das kann ich Ihnen beim besten Willen nicht beantworten“. Barlen sagt, Deutschland habe versprochen, ein solches Staatsversagen zu verhindern, alles aufzuarbeiten und fragt den Zeugen, wie er den Prozess dieser Aufarbeitung bewerte. Fromm antwortet, er sei von November 2011 bis Juli 2012 an der Aufarbeitung beteiligt gewesen. „Wir haben unsere Kräfte sehr stark konzentriert auf die Arbeit, da waren in einer Sonderkommission mehr als 100 Mitarbeiter, um zu sehen, ob und was falsch gelaufen ist“, das sei alles, was er dazu sagen könne, „eine weitere politische Bewertung steht mir nicht zu“. Barlen fragt nach seiner persönlichen Einschätzung. Fromm erwidert, auch seine persönliche Einschätzung sei für den Untersuchungsausschuss nicht so üblich.

Auf Frage, warum Corelli 2003 bis 2005 abgeschaltet worden sei, sagt Fromm, das wisse er nicht so genau, vermutlich habe er bestimmte Dinge nicht berichtet oder irgendwelche Geschäfte gemacht. Das habe er dem Bericht von Jerzy Montag entnommen. Auf die Frage, ob Blood&Honour in Mecklenburg-Vorpommern einen Schwerpunkt gehabt habe, sagt Fromm, das wisse er nicht so genau. Schwerpunkte seien Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gewesen. Dort habe es auch Nachfolgeaktivitäten gegeben. Auf Frage nach Ähnlichkeiten mit Combat18 sagt der Zeuge, „ich denke Combat18 war schon was anderes“, das sei eine Gruppe in Großbritannien gewesen, an der sich hier Leute orientiert hätten. „Einen solchen Vergleich kann man nicht ziehen.“ Dass es personelle Identitäten gegeben hätte, wolle er nicht ausschließen, eine trennscharfe Analyse könne er nicht bieten. Auf die Frage, warum der NSU keine Bekennerschreiben hinterlassen hätte, antwortet Fromm, bei rechtsterroristischen Aktionen gäbe es keine solche Praxis, auch in den 1980ern nicht, „das war eher nicht so üblich“ Wenn es passiert wäre, hätten sie andere Schlussfolgerungen gezogen.

Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen das BfV gezogen habe, antwortet der Zeuge, es gäbe eine neue Form der Zusammenarbeit, das „Extremismus-Terrorismus-Zentrum“. Eine wesentliche Schlussfolgerung sei die Erkenntnis gewesen, dass es solche illegalen Strukturen geben könne, diese müsse man entdecken. Ein Aspekt sei gewesen, zu schauen, wie viele offene Haftbefehle bei bekannten Rechtsextremisten es gebe. Diese Frage habe zunächst nicht beantwortet werden können, das habe man mittlerweile geändert. Auf die Frage, wie es möglich gewesen sei, dass es beim NSU keine Erkenntnisse gegeben habe, sagt der Zeuge, „keine kann man nicht sagen, es gab vor meiner Zeit eine intensive Suche in Thüringen, Sachsen und Bayern“, dabei habe das BfV unterstützt. Die Suche sei dann eingestellt worden, dafür habe es keinen triftigen Grund gegeben, aber sie sei ergebnislos gewesen. Daher habe man nicht mehr gezielt weitergesucht. Während seiner Zeit habe es keine intensive Suche gegeben, „wenn es Spuren gegeben hätte, hätten wir was gemacht“, aber in den Schwerpunktländern sei die Suche eingestellt worden, das BfV sei nicht mehr in Anspruch genommen worden. Auf die Frage, ob V-Leute zwischen den Ämtern bekannt gemacht wurden oder ob es auch Parallelstrukturen gegeben habe, sagt Fromm, die Rechtslage sei so gewesen, dass das BfV die V-Leute der Länder nicht gekannt habe, die Länder hätten eigenständig gearbeitet und hätten das BfV dann informiert, wenn das Landesamt gedacht habe, das sei eine Information, die das BfV brauche. Man habe nach November 2011 gesehen, „dass eine Vielzahl der in Ländern vorhandenen Informationen dem BfV nicht zugänglich gemacht wurden“.

Die Vorsitzende fragt, wie sich das darstelle, wenn ein Landesamt für sich entscheiden soll. „Woher weiß das Landesamt das was wichtig ist?“ Fromm antwortet, einen Informationsaustausch habe es permanent gegeben, darüber sei fortlaufen geredet worden, aber über einzelne Quellen sei nicht gesprochen worden. Das BfV habe nicht gewusst, welche Quellen es in den Ländern gab. Aber anders herum habe es schon Bemühungen seitens des BfV gegeben. Sie hätten mehr Wissen und Transparenz schaffen wollen. Das sei aber gescheitert. Das sei aufgrund des NPD-Verbotsverfahrens diskutiert worden, aber es habe kein Interesse der Länder gegeben, dem BfV Quellen zu nennen. Mittlerweile gäbe es eine gemeinsame Datei, „ich hätte mich gefreut, wenn es schon früher so gewesen wäre, aber keine Chance“.

Der Abgeordnete Ritter: „Mich treibt ein Punkt um. Wie konnte es geschehen, dass ein Mordtrio unerkannt morden und rauben konnte, ohne dass Behörden einen rassistischen Hintergrund vermutet haben? Wie kann es sein, das man eine solche Spur von vorneherein ausschließt, können Sie das erläutern?“ Fromm: „Ich wäre sehr glücklich, wenn ich das könnte.“ Tatsache sei, dass „kein Mensch“ in dieser Republik auf die Idee gekommen sei, die Taten „diesem extremistischen Spektrum“ zuzuordnen. Noch im August 2011 habe ein großes Nachrichtenmagazin andere Theorien vertreten. „Oder auch andere Gruppierungen , die keine Verantwortung haben, die Verantwortung liegt beim Staat, irgendwelche Antifa-Gruppierungen, Beobachtungsgruppen, die das in Anspruch nehmen, niemand hat an sowas gedacht.“ Er habe gelesen, dass Angehörige gesagt haben, vielleicht habe es eine rechten Hintergrund, „aber mir sind solche Dinge nie untergekommen“. Die einzige Ausnahme sei der Bombenanschlag in Köln-Mühlheim gewesen. Da hätten Mitarbeiter des BfV gesagt, das könnte rechts gewesen sein. Sie hätten Parallelen zu den Combat18-Anschlägen von London gesehen. Das BfV habe die Überlegung an die Landesbehörde NRW weitergeleitet, „da ist nichts weiter draus geworden. Eine Verbindung zur Mordserie hätte man immer noch nicht gehabt.“ Ritter sagt, man wisse, es habe vorher einen Brandanschlag auf den Imbiss gegeben und fragt, warum man diese Querverbindung nicht untersucht habe. Er fragt auch nach dem Neonazi Martin Wiese und wie die Zusammenarbeit zwischen der Bundesbehörde und den Landesbehörden erfolge, wenn ein Neonazi wie er erst von Mecklenburg-Vorpommern nach Bayern und dann wieder zurückziehe. Der Zeuge antwortet, regelgerecht sei es so, dass die Dinge an die Landesbehörde, wo die Person ist, abgegeben werden, bei der Übergabe werde das BfV eingebunden und informiert. „Im Bereich der Quellen und Quellenerkenntnisse war es glaube ich nicht so.“ Ritter fragt nach den rechten Anwalt Hans Günter Eisenecker und welche Rolle er in der Behörde gespielt habe. Außerdem fragt er, ob Fromm die Observation eines Treffens zwischen Carsten Schultze, Ralf Wohlleben und Eisenecker bekannt sei. Fromm sagt, Eisenecker stehe nach seiner Erinnerung mit der NPD im Zusammenhang. „Dass da Observationen stattgefunden haben, davon gehe ich aus“. Dass Wohlleben betroffen gewesen sei, habe er nicht gewusst, das habe er jetzt gelesen. Ritter fragt, ob sich zwischen dem BfV und dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern permanent zu Eisenecker ausgetauscht worden sei. Fromm sagt, Eisenecker sei für das BfV und auch für das Landesamt eine wichtige Figur gewesen. Auch Wohlleben sei ein Mann gewesen, der im Interesse des BfV gestanden habe. Man habe sich intensiv um die NPD gekümmert.

Die Vorsitzende fragt, ob das BfV nicht den Hinweis hätte geben müssen, dass die drei abgetaucht waren. Fromm: „Das hat die Polizei ja schon gewusst, daran hat es nicht gelegen, es lag daran, dass man nicht auf die Idee gekommen ist, dass es die Möglichkeit geben kann.“ Später im Verlauf habe ein Profiler die Idee gehabt, aber das habe man dem BfV aber vorenthalten. „Zu keinen Zeitpunkt“ habe jemand gesagt, das könnte auch einen rechten Hintergrund haben, sondern es seien immer nur andere Sachen gefragt wurden, beispielsweise nach der türkischen Hisbullah. Von Allwörden: „Wussten die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, dass die drei untergetaucht waren?“ Fromm: „Das nehme ich an“, das sei ein Schwerpunkt gewesen, im „BfV Spezial“ 2004 seien „diese Leute“ nochmal erwähnt worden, dass sie verschwunden sind, das sei an alle VS-Behörden gegangen, „nur die Schlussfolgerungen sind nicht gezogen worden“.

Der Abgeordnete Friedriszik sagt, das Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“ soll 2002 einen Brief mit Geld bekommen haben. Ein V-Mann aus Mecklenburg-Vorpommern habe das gemeldet. Er fragt, ob das dem Bundesamt vorgelegen habe. Fromm: „Das habe ich auch gefunden bei meiner Vorbereitung“. Diese Quellenmeldung mache das Problem deutlich, denn diese sei dem BfV vor 2011 nicht mitgeteilt worden, sondern sei nur dem LfV Mecklenburg-Vorpommern bekannt gewesen. Friedriszik fragt, ob dem BfV dieser Hinweis vorenthalten worden sei. Fromm: „Wenn Sie das so negativ sagen wollen.“ Bekannt geworden sei es ihnen 2012, sie hätten darum gebeten, alles mitzuteilen, „darunter war dieses“. Friedriszik fragt, welche Erkenntisse der V-Mann aus Mecklenburg-Vorpommern erbracht habe. Der Zeuge sagt, das könne er so nicht sagen, „das Heft war bekannt und wurde ausgewertet, wobei mir berichtet wurde, das Kürzel ‚NSU‘ konnte nicht zugeordnet werden und ist übergangen worden“. Die Quellenmeldung aus Mecklenburg-Vorpommern sei dem BfV erst Anfang 2012 bekannt geworden. Die Auswerter hätten also nicht beide Informationen zusammenbringen können. Friedriszik: „Uns wurde immer gesagt, das ist nicht bekannt und das Heft ist nicht da“, aber jetzt sehe man auch, dass ein V-Mann eingesetzt worden sei, das „passiert ja nicht einfach so“. Friedriszik fragt, ob Fromm Kenntnisse zu dem V-Mann habe, was dieser verneint.

Auf Frage, ob V-Mann Corelli auf seine Initiative hin wieder angeschaltet worden sei, sagt Fromm, „die Dinge laufen so“, bei wichtigen Angelegenheiten müsse die Zustimmung der Leitung eingeholt werden, darunter fielen Abschalten und Re-Aktivierung, „so war es hier, man ist auf mich zugekommen“. Er habe zugestimmt, an die Gründe dafür erinnere er sich nicht mehr. Auf Frage nach der „Operation Konfetti“ und nach Löschfristen antwortet Fromm, „also die stehen im Gesetz, dann sind halt eine Reihe von Beschaffungsakten vernichtet worden, das habe ich alles dargelegt.“ Der Mitarbeiter habe das später gerechtfertigt. Fromm fragt, was das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun habe.

Der Abgeordnete Lenz von der CDU fragt, ob er denn nicht in den Ländern nachgefragt hätte. Fromm antwortet, es habe einen ständigen Austausch zur Lage, zu problematischen Personen, Veranstaltungen, Ereignissen gegeben. In diesem Rahmen sei es eine zufriedenstellende Zusammenarbeit gewesen, „wenn jemand nicht weiß, dass an anderer Stelle was existiert, kann man nicht fragen“. Man gehe davon aus, es werde weitergegeben, „außer sie dachten, wir brauchen das nicht“. Die Vorsitzende fragt, ob er an der Rekonstruktion der Akten beteiligt gewesen sei. Der Zeuge sagt, er habe zu den fehlenden Akten die Information gehabt, diese seien im Januar 2011 gelöscht worden, daher habe er das auch so gesagt. Er habe später die Information bekommen, dass sie direkt nach der Selbstenttarnung des NSU gelöscht worden seien. Dann habe man versucht, die Akten zu rekonstruieren. Das Ende davon habe aber nach seiner Dienstzeit gelegen.

Ritter fragt nach dem Widerspruch zum Neonazi-Fanzine „Weisser Wolf“. Das BfV sage, Mecklenburg-Vorpommern habe das Heft Nummer 18 gehabt, Mecklenburg-Vorpommern widerspreche. Fromm sagt, dieses Missverständnis sei ja dann nach seiner Aussage bekannt geworden, „meiner Kenntnis nach wurde das in Mecklenburg-Vorpommern nicht dementiert“. Vielleicht habe es nach Juli 2012 eine Intervention oder den Versuch einer Korrektur gegeben. Wenn das nicht der Fall sei, könne man das darauf zurückzuführen, das man die Aussage nicht zur Kenntnis genommen habe. „Man hätte dann aber spätestens, als der Bericht verfasst wurde, sagen müssen, das BfV hat falsche Informationen“ und das korrigieren müssen. „Das scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.“ Ritter sagt, der NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen habe gezeigt, dass Thomas Richter in den 1990er Jahren Kontakt zu Mundlos gehabt habe, Richter sei auf der Garagenliste verzeichnet gewesen, habe über Leute aus dem Netzwerk berichtet: „Muss man dann nicht die Frage stellen, ob Corelli näher am NSU war, als es Ihnen lieb ist?“ Fromm: Die Frage kann man sicher stellen.“ Corelli sei vernommen worden, „man kann ihn nicht mehr fragen“. Fromm fügt hinzu, Ritter spreche „die Geschichte aus der Bundeswehr“ an, das sei die eine Notiz, das sei sehr eingehend untersucht worden. Es habe keine Belege gegeben, dass Corelli von der Existenz des NSU gewusst habe und Kontakt zu NSU-Mitgliedern gehabt habe. Das sei ausermittelt, „wobei ich das Unbehagen nachvollziehen kann“.

Ritter fragt Fromm nach seiner Einschätzung zum personellen Neuanfang im BfV nach ihm. Fromm: „Dazu äußere ich mich nicht.“ Ritter hakt nach, er nennt die fehlende Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse, diese müssten seit Jahren immer ähnliche Empfehlungen aussprechen. Fromm: „Ich nehme für mich in Anspruch lernfähig zu sein.“ Ritter fragt erneut, ob er, Fromm, die Auffassung teile, dass man zu wenig umgesetzt habe, „sonst würde man ja nicht zu den gleichen Schlussfolgerungen kommen müssen“. Fromm äußert Verständnis für die Frage, sagt aber, er glaube, das sei nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Die Vorsitzende sagt, der Abgeordnete dürfe dies fragen. Fromm: „Und ich darf entscheiden, was ich antworte.“

Der Abgeordnete Barlen von der SPD fragt, ob Personen in der Illegalität nicht die „erste Adresse“ seien, wenn so eine Mordserie begänne. Fromm sagt, solche Regelungen gab es nicht. „Wenn jemand nicht gefunden werden kann, ist nicht die Frage, hat der vielleicht einen Mord begangen.“ Das sei nur der Fall, wenn es Hinweise gebe. Im „BfV Spezial“ sei davon ausgegangen worden, dass für Gewalt aus der Illegalität heraus Führung und logistische Mittel fehlten, es gäbe keine wirkungsvolle Unterstützerszene. In dem Zusammenhang sei es auch um die „Bombenbauer“ gegangen. Fromm führt aus, das sei in den Überlegungen relativ dicht vor dem richtigen Ergebnis gewesen, „man hat gesagt, den dreien ist es gelungen, abzutauchen“, aber eine Unterstützerszene sei nicht erkennbar, „so wie es früher bei der RAF war“. Das BfV 2004 habe dazu dem Bundesinnenministerium geantwortet, das fragte, ob es sowas geben könne. Man habe gesagt, dafür gäbe es keine Ansätze. Fromm sagt, man sei von einer Parallelität zur RAF ausgegangen, das „heißt terroristische Taten aus der Illegalität heraus mit der Unterstützung durch ein großes Umfeld“ und das habe man nicht für möglich gehalten, „darin besteht der analytische Fehler“. Auf Frage sagt der Zeuge, er gehe davon aus, dass die Behörden für einen vergleichbaren Fall besser aufgestellt wären.

Ritter fragt, ob man 2002 versucht habe, den Spender ausfindig zu machen. Fromm sagt, er könne die Frage zum Wissen von Corelli dazu nicht präzise beantworten, „ich weiß nur, er hat das Heft geliefert“. Von einer Spende habe nichts im Heft gestanden. Wenn man das versucht hätte, das zu rekonstruieren, und der Auswerter 2002 gesehen hätte, da ist offenbar Geld geflossen von „NSU“ – „meines Wissens ist dieser Text nicht weiter interpretiert worden“, es sei dem nicht nachgegangen worden. „Dass es 2000 Euro waren, diese Information hat das BfV erst 2012 erhalten.“ Das sei keine Entschuldigung, nur eine Erklärung, „wenn es Informationsaustausch gegeben hätte“, dann hätte man gefragt, ‚wer ist das?‘, ‘Wenn jemand so viel Geld hat, fragen wir mal rum‘“, das sei übergangen worden, „das ist so“. Ritter sagt, Mecklenburg-Vorpommern habe die Meldung erst 2012 übersandt, und fragt, „wer trägt da Verantwortung?“ Fromm antwortet, sein Kenntnisstand sei, 2002 habe es die Quellenmeldung zu einer Spende von 2500 € im LfV Mecklenburg-Vorpommern gegeben, diese Quellenmeldung hätten sie nicht bekommen, er könne das heute nicht klären. Friedriszik fragt nach dem Mobiltelefon von Corelli, das sei dem Sonderermittler Montag vorenthalten worden. Fromm sagt, Handy, Simkarten, CDs, „das sind Dinge, die nach meiner Zeit aufgetreten sind“. „Es ist wohl so gewesen, dass Einiges vernachlässigt worden ist.“ Friedriszik: „Ich habe in der Tat ein bisschen Puls.“ Der Abgeordnete fasst zusammen, „wenn Ihnen die Erkenntnisse vorgelegen hätten und wenn der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Erkenntnisse geliefert hätte: Hätte man Morde verhindern können oder nicht?“ Fromm sagt, das sei Spekulation, es sei denkbar, „aber den Grad der Wahrscheinlichkeit kann ich nicht ermessen. Es wäre gut gewesen, beides zusammen zu haben, aber ob es dann so gewesen wäre, das kann Ihnen niemand beantworten.“

Der zweite Zeuge des Tages ist Hans-Georg Maaßen. Er war ab August 2012 Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und ist seit November 2018 im einstweiligen Ruhestand. Zu seiner Vorbereitung sagt der Zeuge, er habe mit zwei Mitarbeitern des Bundesamtes gesprochen und habe Akteneinsicht genommen, eigene Aufzeichnungen habe er nicht. Maaßen sagt, er sei in der „Zeit, in der das Trio auf der Flucht war“ und Straftaten beging, nicht Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen, daher könne er dazu aus der eigenen Anschauung nichts beitragen. In seiner Amtszeit sei der NSU ein „tragendes Thema“ gewesen. Die Aufklärung sei vom BfV zu unterstützen gewesen. Es sei festgestellt worden, dass das BfV nur über wenige Informationen über das NSU-Trio verfügt habe und Quellen des BfV keine nahen Kontakte zum Trio hatten. Es sei ihm nicht erinnerlich, dass Quellen zu Leuten in Mecklenburg-Vorpommern Kontakt gehabt hätten. Bei der Aktenvernichtung habe es keine Bezüge der Akten nach Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Ein wichtiges Thema sei die V-Person „Corelli“ gewesen, der sei verstorben, „es ging um Kontakte und Sterbeumstände, seine Rolle, seine NSU-CD“. Das sei Gegenstand intensiver parlamentarischer Kontrolle im Bundestag gewesen. In Mecklenburg-Vorpommern sei eine CD gefunden worden, die der ähnele, die Corelli einer V-Person in Hamburg übergeben haben soll. Es gäbe keine Hinweise, dass Corelli an der NSU-CD in Mecklenburg-Vorpommern mitgewirkt habe.

Es sei um Lektionen gegangen, die das BfV aus NSU zu ziehen hatte. Es habe umfassende Reformen gegeben, er habe den umfassenden Reformprozess eingeleitet und durchgeführt. Dabei habe es eine Schwerpunktlegung auf Rechtsextremismus gegeben. Die Abteilung sei gewachsen und es sei eine engere Verzahnung zwischen Auswertung und Beschaffung, sowie Standards für den Umgang mit V-Personen eingeführt worden, die Empfehlungen seien umgesetzt worden. Eine zentrale Lehre sei gewesen, dass man die Zusammenarbeit zwischen dem BfV und den LfVs und Polizeibehörden verbessern müsse. Während seiner Zeit sei die Zusammenarbeit zwischen dem BfV und dem LfV Mecklenburg-Vorpommern gut und vertrauensvoll gewesen, auf Ebene der Leiter sei sie „sogar als sehr gut“ zu bezeichnen gewesen. Beim NSU seien Analyse und Aufklärung an Landesgrenzen gescheitert, daher gäbe es nun eine notwendige Zentralstelle. „In der Vergangenheit gab es keinen Gesamtüberblick über V-Leute in Bund und Ländern.“ Vereinzelt habe es eine Konzentration von V-Leuten in Objekten gegeben, daher seien im Reformprozess die gemeinsamen Standards verbessert worden. Es habe keine Standards zur Auswahl der Quellen gegeben, „hier haben wir einheitlichen Standard hergestellt“, auch in der Aus- und Fortbildung sei dies aufgegriffen worden. Die Zusammenarbeit mit der Polizei sei verbessert worden, es gebe nun das gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus von Bund und Ländern. Das sei eine wichtige Konsequenz gewesen, daher sei die Zusammenarbeit durch die Eröffnung eines weiteren Abwehrzentrums erweitert worden. „Austausch findet damit weitaus effektiver statt als früher.“

Die Vorsitzende fragt, wie das LfV Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt gewesen sei. Der Zeuge sagt, das sei ein langer Zeitraum gewesen, es habe sich auch einiges verändert. Das Landesamt sei „relativ schwach“ gewesen, das liege an der Größe und der Bevölkerung. „Aber das LfV musste alles übernehmen Rechts, Links, Islamismus, ‚Cyber‘“, habe aber gute Arbeit geleistet. Von Allwörden fragt, ob Blood&Honour Thema während seiner Amtszeit gewesen sei. Maaßen antwortet, Blood&Honour sei immer wieder Thema gewesen, die Strukturen, die Fragen eines Verbotes, „aber auch inwiefern die Kontakt hatten zum NSU“, da sei es um Corelli gegangen. Die Vorsitzende fragt nach Combat18. Maaßen: „Ich erinnere mich nicht, dass es Thema war.“ Der Zeuge verneint die Frage, ob Mecklenburg-Vorpommern eine große Rolle gespielt habe.

Der Abgeordnete Friedriszik sagt, dass 2014 beim Reservistenverband Neubrandenburg Festplatten mit NSU-Bezug gefunden wurden. Er fragt, ob der Zeuge dazu Kenntnis habe und nach den Maßnahmen des BfV. Maaßen sagt, er könne sich nur erinnern, dass es im April 2014 in einem „Drogenfall“ zur Beschlagnahmung von Datenträgern gekommen sei, dabei sei es um Datenträger gegangen, die das Kürzel NSU trugen. Die Ermittlungen dazu habe die Staatsanwaltschaft geführt. Friedriszik fragt, ob er also keine Kenntnis zu den Festplatten habe. Maaßen sagt, er könne sich nicht erinnern, dass ihm damals darüber berichtet worden sei.

Maaßen wurde nun ausführlicher von der AfD befragt. Diese fragt, ob Mecklenburg-Vorpommern ein Hotspot für Rechtsextremismus sei. Maaßen sagt, das würde er nicht sagen, aber es gäbe eine Reihe von Problemen mit Rechtsextremismus und das seit längerem. Das eine seien Subkulturen und außerdem hätten sich Rückzugsräume etabliert. Es folgt die Frage nach der Entwicklung während seiner Amtszeit. Der Zeuge sagt, es habe in Mecklenburg-Vorpommern auch eine Musikszene gegeben, mit Konzerten und Liederabenden. Dabei habe der Schwerpunkt auf Liederabenden gelegen. Insgesamt habe der Rechtsextremismus abgenommen, schlimmer sei die Gewaltbereitschaft geworden. Jeder Zweite sei gewaltbereit. Die Szene habe sich deutlich verändert, auch wegen des Repressionsdrucks. Es gäbe keine großen Veranstaltungen mehr, sondern kleine Liederabende und Veranstaltungen. Die NPD und Hooligans spielen nicht mehr so eine starke Rolle, so Maaßen. Die Szene sei auch unübersichtlicher geworden, das Internet sei ein großer Kommunikationsraum, das finde nicht mehr in der „Realwelt“ statt. Das werde deutlich an der Gruppe OSS, die der Verfassungsschutz enttarnt habe. Dort hätten sich im Internet Menschen in Chatgruppen erstmals getroffen und sich dann gegenseitig animiert, sich extremistisch zu betätigen, da habe es eine deutliche Veränderung gegeben. Daher sei eine koordinierte Internetauswertung geschaffen worden. Die AfD fragt nach den fehlenden Bekennerschreiben des NSU und nach Maaßens Erklärung dazu. Der Zeuge sagt, viele Fragen, die sich nach dem NSU gestellt hätten, seien nicht beantwortet: „Warum diese Personen, warum keine Bekennerschreiben?“ Die Anschläge seien „so völlig aus dem Rahmen gefallen“. Insgesamt sei das „sicherlich enttäuschend für die Angehörigen und die Ermittler“. Die AfD merkt an, „Täter aus dem Nichts“ die sich „untypisch“ verhalten“, das sei ja beunruhigend. Der Zeuge entgegnet, er wolle damit nicht sagen, es seien noch mehr unterwegs, sondern man müsse daraus Rückschlüsse ziehen. „Nur wenn man nicht weiß, was ist die Motivlage, warum wurde die CD gebrannt, wenn man das alles nicht erfährt, dann kann man nicht aufklären.“

Der Abgeordnete Ritter fragt erneut nach dem V-Mann Corelli und wie man bei allem, was vorliege, zu der Einschätzung kommen könne, es hätte keine Bezüge zum NSU gegeben. Der Zeuge sagt, er wundere sich über die Frage, das sei ja Bestand des Berichtes „alle sind zum Ergebnis gekommen, nein, keine Bezüge“. Dem schließe er sich an. Maaßen sagt auf Frage, nach dem bisherigen Verständnis sei der Begriff NSU auf ein Trio verwendet worden und nicht auf andere Personen, „und dass Petereit beim NSU war, ist mir neu“. Nach seiner Erkenntnis lagen dem BfV keine Erkenntnisse zu Bezügen des Trios und Mecklenburg-Vorpommern vor. Ritter hält dem Zeugen einige bekannte Bezüge nach Mecklenburg-Vorpommern entgegen und fragt dann, wie man sich den Mentalitätswechsel im BfV vorstellen könne, wenn eine aktuelle Einschätzung sei, dass die Gefahr von Rechtsterrorismus unterschätzt werde. Maaßen sagt, das sei für ihn eine Spekulationsfrage, er mutmaße, der Rechtsextremismus sei in absoluten Zahlen „deutlich zurückgegangen“, daraus den Rückschluss zu ziehen, die Bedrohung durch Rechtsextremismus und Rechtsterror sei nicht so groß, „das war eine „Fehleinschätzung“. Das sei auch darauf zurückzuführen, dass man zu wenige Erkenntnis gehabt habe. „Lessons learned“, die Ausbildung der Mitarbeiter sei verändert worden, Rechtsextremismus und Rechtsterror seien Ausbildungsschwerpunkte. Dies führe dazu, dass die Mitarbeiter bei jedem Vorkommnis Rechtsextremismus mitdenken. Denn es sei ein grundlegendes Problem gewesen, dass Polizeibeamte Rechtsextremismus nicht mitgedacht hätten, sondern vielmehr an „organisierte Kriminalität“ gedacht hätten, als an alles andere, „das im Kopf zu behalten, ist bei Mitarbeitern angekommen“.

Maaßen sagt auf Frage nach der Durchdringung der rechtsextremen Szene und des Umfelds des NSU mit V-Leuten: „Ich würde nicht sagen, die Durchdringung war groß.“ Man müsse unterscheiden, dass da einfach Leute in legalistischen Strukturen seien. Auf gewaltbereiten Niveau sei das schwieriger gewesen, „ich würde nicht sagen, dass die Szene durchsetzt war“. Es gäbe gute Gründe, auf V-Leute zu verzichten, weil man ja nicht wisse, was sie verschweigen. Aber man könne ohne menschliche Quellen keine Informationen mehr bekommen. Aber es sei schwierig, V-Leute an gewaltbereite terroristische Strukturen heranzuführen. Obereiner fragt auch diesen Zeugen nach der „Aktion Konfetti“. Maaßen sagt, das sei „ausführlich aufgearbeitet“ worden, das sei dann damit erklärt worden, dass Mitarbeiter regelmäßig prüfen, ob Akten noch aktuell seien oder geschreddert werden müssen. Bei den betreffenden Akten sei kein NSU-Bezug festgestellt worden und dann seien sie geschreddert worden.

Ritter fragt, wie die NSU/NSDAP-CD nach Krakow gekommen sei. Der Zeuge sagt, ihm sei nicht bekannt, ob das LfV dazu Anfragen gestellt habe, er könne es aber auch nicht ausschließen. Ritter hakt nach, ob Informationen dazu vom BfV nach Mecklenburg-Vorpommern gegeben wurden. Maaßen sagt, sie hätten ein Duplikat bekommen, das sei alles nach dem Tod von Corelli gewesen, sie hätten nichts mehr ermitteln können. Die CD in Mecklenburg-Vorpommern sei in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnen worden und sei dann dem GBA übergeben worden, dort wurden die Erkenntnisse zusammengeführt. Auf Frage führt Maaßen aus, „die grundlegende Frage ist, was ist hier, im Fall der CD, dieser ‚NSU‘“ sei. Die Untersuchungsausschüsse seien zu dem Ergebnis gekommen, „wir wissen es nicht“. Ritter fragt nach der Neuausrichtung des Bundesamtes und nennt einige Ereignisse der letzten Jahre und fragt, ob es aus Sicht vom Maaßen ein gelungener personeller Neustart gewesen sei. Der Zeuge sagt, bei seinem Amtsantritt seien erhebliche Anstrengungen unternommen worden, es seien 14 „Arbeitspakete“ abgearbeitet worden, es habe personelle Veränderungen gegeben, es gäbe ein „neues Denken“, es würde nun auch mitgedacht, dass Vorkommnisse auch rechtsextrem motiviert sein könnten. „Den Vorhalt in Sachen Amri hätte ich persönlich versagt, weise ich mit Nachdruck zurück. Bis heute bleibe ich dabei, dass es in Chemnitz keine Hetzjagden gegeben hat, aber was es in Chemnitz gab, ist, dass es Rechtsextremisten auf der Straße gab, die zusammen mit besorgten Bürgern marschierten, das ist eine Gefahr, wenn es keine klare Abgrenzung gibt zwischen rechts und rechtsextrem.“

Der Abgeordnete da Cunha fragt, wie sich die Zusammenarbeit zwischen dem BfV und den LfVs verändert habe. Der Zeuge antwortet, das BfV sei zu einer „wirklichen Zentralstelle“ geworden. Beim NSU sei das Debakel gewesen, dass das BfV die allermeisten Informationen über die Flüchtigen erst nach November 2011 erhalten habe, weil das BfV gedacht habe, das sei ein thüringisches Thema. „Dass es allerdings Bezüge woanders hin haben kann, das hat man aus der thüringischen Perspektive gar nicht wahrgenommen.“ Daher sei die Konsequenz, das geteilt werden muss. Das sei Teil des Umdenkens gewesen.

Es folgt der Zeuge Elmar Ruhlich, er war der Leiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern von 1995 bis 2001, außerdem baute der Anfang der 1990er die Abteilung für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern mit auf. In seine Amtszeit fällt die Observation des Treffens zwischen Ralf Wohlleben, Carsten Schultze und Hans Günter Eisenecker und die Führung von Michael Grube, Kreisvorsitzender der NPD Wismar-Nordmecklenburg und Mitgründer der militanten „Sozialen Volkspartei“, als V-Mann „Martin“ des LfV ab 1997. Zu seiner Vorbereitung sagt der Zeuge, er habe Akteneinsicht in die Observationsakte gehabt, er habe dazu keinerlei Erinnerung gehabt. Und: „Soweit ich den ‚Martin‘ erinnere“, sei bei ihm kein Bezug zum NSU festgestellt worden. Er beginnt sein Eingangsstatement: „Wenn ich als altgedienter Verfassungsschützer auch nur ein Quentchen von NSU erfahren hätte, dann wären bei mir sämtliche rote Lichter angegangen.“ In der Akte zur Observation vom Treffen mit Eisenecker habe er ein Dankesschreiben von Thüringen an ihn, Ruhlich, gefunden. Die Observation sei durch einen Auftrag aus Thüringen zustande gekommen. Im Schreiben habe gestanden, er solle die Leute loben, die Observation habe ausgezeichnete Ergebnisse erbracht, weil die Zielpersonen festgestellt werden konnten. Das Schreiben sei für ihn „völlig neu“ gewesen, „ich werde mich darauf zurückziehen, das Schreiben ist nicht von mir gezeichnet, ich habe auch keine Leute gelobt, das muss während meiner Abwesenheit gewesen sein.“ Um diese Jahreszeit sei er normalerweise verreist gewesen, das könne auch hier der Fall gewesen sein.

Die Vorsitzende fragt nach dem Aufbau der Abteilung für Verfassungsschutz und wo die Leute hergekommen seien. Ruhlich antwortet, das seien im wesentlichen Beamte aus dem Westen gewesen, zehn bis zwölf. „Ich habe 1990 gesagt, es muss schnellstens nachgebaut werden mit Landeskindern“, aber erstmal habe man mit „Westlern“ angefangen, das sei ja gar nicht anders gegangen. Der Zeuge liest aus seinen Unterlagen zu seinen Aufgaben beim Aufbau vor, dass er laut Innenminister die Kabinettsvorlage zu den Sicherheitsrichtlinien, die Vorlage zu Einrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission, den Entwurf zum Verfassungsschutzgesetz und die interne Dienstanweisung zur Spionageabwehr vorbereitet habe. Die Vorsitzende hakt zu den Schwerpunkten nach. Ruhlich: „Eigentliche Schwerpunkte gab es nicht, Rechts, Links, Ausländer, Spionageabwehr“, es habe die normalen Referate in der Abteilung gegeben. Von Allwörden fragt, welchen Einfluss die Pogrome von Rostock-Lichtenhagen auf die Arbeit gehabt hätten. Der Zeuge sagt, er sei im Frühjahr 1991 wieder in Kiel gewesen, weil trotz seiner Vorbereitung ein anderer Abteilungsleiter geholt worden sei, „und da habe ich gesagt, nicht mit mir und bin gegangen“.

Die Vorsitzende fragt, wie der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bei seiner Übernahme aufgestellt gewesen sei. Ruhlich: „Was ich vorgefunden hatte, will ich mal so fomulieren“, er habe noch zwei bis drei Vertraute aus der Zeit Anfang der 1990er gehabt, einen davon habe er gebeten, eine Auflistung zu erstellen. „Mängel, Missstände und abzustellende Dinge, das war eine Liste mit 20-25 Punkten, die ich 1995 dann abgearbeitet habe, also die Abteilung war nicht mehr so organisiert, wie ich das eingerichtet hatte.“ Dann sei es um Personalumsetzungen und -versetzungen sowie Arbeitsabläufe gegangen. „Die Leute waren nicht gewohnt, dass der Abteilungsleiter in die Zimmer kommt, das habe ich dann gemacht.“ Das habe die ersten Wochen und Monate gedauert, dann habe er einen Ergebnisvermerk an den Minister geschickt, dann sei zurückgekommen, jetzt sei „Zug in der Abteilung“. Ruhlich fügt aus seinem schriftlichen Statement zu seinem beruflichen Werdegang hinzu, er sei von März 1995 bis 2001 beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gewesen, davor sei er in der „Auswertung Linksextremismus“ in Schleswig-Holstein tätig gewesen, danach, „während das Kalten Krieges“, sei er in der Spionageabwehr in Schleswig-Holstein gewesen, das sei sein Berufsziel gewesen, deswegen sei er zum Verfassungsschutz gegangen. Dank neuer Fahndungsmethoden habe es da große Erfolge gegeben. Er sei auch beim MAD in der „Extremismusauswertung“ und der Spionageabwehr tätig gewesen.

Zum „Fall Martin“ wolle er vorausschicken, dass er seit 20 Jahren in Pension und ihm der Fall nur noch rudimentär in Erinnerung sei. Er habe diese aber aufgefrischt. „Hier waren Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden beim Verfassungsschutz gesucht worden.“ Der Minister habe, um sich selbst zu schützen, ihn, Ruhlich, zur Disposition gestellt. Aber da habe ihm die Arbeit ohnehin schon keine Freude mehr gemacht, er sei bereits in Altersteilzeit gewesen. Das Angebot, mit 62 in Pension zu gehen, sei dann gleich umgesetzt worden, „leider auch mit ehrrühriger Behauptung“, später sei er aber ein bisschen rehabilitiert worden. Zur Ausstattung der Verfassungsschutzbehörden im Kampf gegen Rechtsextremismus habe er Ende 2000 dem Minister und dem Staatssekretär in getrennten Gesprächen dargestellt, dass der Verfassungsschutz durch die Personalreduzierung im Bereich der Beschaffung seinen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen könne.

Die Vorsitzende fragt nach Blood&Honour und ob das LfV an Erkenntnissen, die zum Verbot geführt haben, beteiligt gewesen sei. Der Zeuge sagt, das sage ihm nichts. Der Abgeordnete Friedriszik sagt, Ruhlich habe am 5. Mai 2020 ein Schreiben an den Untersuchungsausschuss geschickt und fragt nach der Motivation des Zeugen. Ruhlich: „Ich war 20 Jahre in Pension und war überrascht, dass da ein Beweisbeschluss kam, ausgerechnet zum NSU.“ Er sei aus allen Wolken gefallen, dass in seiner Zeit in Mecklenburg-Vorpommern recherchiert werde. Das Schreiben habe er geschickt, „damit sie schonmal lesen, was ich bieten kann“. Ritter sagt, diesen Brief habe man dem Untersuchungsausschuss vorenthalten, damit sei er nicht einverstanden. Er fragt den Zeugen, ob sich nach der Selbstenttarnung des NSU jemand mit ihm hingesetzt habe, um die Zeit aufzuarbeiten. Der Zeuge sagt, sie hätten in Mecklenburg-Vorpommern keine Erkenntnisse zum NSU gehabt und hätten die Namen nicht gekannt. Ritter entgegnet, mit dem Kürzel NSU habe man nicht viel anzufangen gewusst, aber man habe gewusst, dass es eine starke rechte Szene in Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe, dass es Konzerte und zahlreiche Aufmärsche gegeben habe. 1998 sei der Imbiss angegriffen worden, wo später der Mord stattfand, es gab viele Angriffe auf Dönerimbisse und dann sei meist ein rechter Hintergrund ausgeschlossen worden. Ritter fragt, warum man so einen Hintergrund ausgeschlossen habe. Ruhlich: „Das ist für mich neu, was Sie sagen, der Anschlag.“

Ritter fragt nach der Rolle von Eisenecker. Der Zeuge sagt, da sei er überfragt. Eisenecker sei „irgendein Vorsitzender“gewesen, der ihm dem Namen nach bekannt sei. Als Abteilungsleiter sei seine Aufgabe gewesen, die Leute anzuleiten, aber er sei nicht der oberste Sachbearbeiter gewesen, er habe kein Wissen gespeichert. „Nach ‚Martin‘ habe ich angewiesen, die Akten zu überprüfen, sämtliche Akten“, dann seien Informanten abgeschaltet worden. „Man kann nicht erwarten, dass ich mich nach 20 Jahren erinnere, ich würde es gern tun, aber da muss die Aktenlage herhalten.“ Ritter fragt nach dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Meier, der vom BfV als Quelle geführt wurde. Ruhlich: „Das BfV hat seine Quellen mir nie mitgeteilt.“ Die Abgeordnete Bernhardt sagt, der Verfassungsschutzbericht von 1995 spreche eine deutliche Sprache, man befürchte terroristische Bestrebungen, es gebe viele Angriffe auf türkische Imbisse, deswegen müsse es eine Beobachtung geben, um ein mögliches Entstehen von Rechtsterror zu verhindern, aber 1996 und in den folgenden Jahren finde man darüber nichts mehr. Sie fragt nach den Gründen. Ruhlich: „Ich kann nur vermuten, 1995 waren Vorfälle und später in dem Maße nicht mehr,“ erinnern könne er sich daran nicht mehr.