„Da müssten ja Leute noch involviert sein, die finanziell Hilfe geleistet oder Ihnen Bescheid gegeben haben“ – Der Prozess gegen Franco Albrecht – 4. Verhandlungstag, 8. Juni 2021

0

Am vierten Prozesstag im Verfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco Albrecht wurden Videos ausgewertet, welche auf seinem Handy gefunden wurden. Dazu war eine Sprachsachverständige geladen.

Das Übersetzungsbüro, das mit der Übersetzung der französischsprachigen Videos beauftragt wurde, gab die Akten, welche für die ursprünglich geladene Sachverständige K. vorgesehen waren, an die heutige anwesende Frau R. weiter. Der Vorsitzende Richter Koller merkte zu Beginn an, dass solche Weitergaben nicht vorgesehen seien und der Umgang mit Strafprozessakten so nicht abzulaufen haben.

Richter Koller erkundigte sich bei Frau R., um was für Videos es sich bei denen von ihr übersetzten handelt. Sie antwortete, dass es sich um sieben Videos handele. Eines davon sei 29 Minuten lang. Sechs der Videos seien auf französisch, in denen Albrecht sehr schlechtes französisch spreche. Sie bemerkte, dass die Inhalte teilweise sehr interessant seien. Der Richter erklärte zum Vorgehen, dass erst die kurzen Videos angesehen werden, um diese im Nachhinein zu übersetzen. Bei dem 29-minütigen Video sollen während der Sichtung im Saal immer wieder Pausen eingelegt werden, um die Sequenzen anschließend zu übersetzen.

Das erste Video zeigt Albrecht aus einer frontalen Position, er nahm die Videos selbst mit seinem Handy auf. Frau R. übersetzt, dass Albrecht berichtet, wie er die Polizeistation in Offenbach verlassen hat. Dort seien Fotos von seinem Gesicht aufgenommen worden und seine Größe gemessen worden. Er habe seinen Asylantrag bei der Polizei, „in der BRD“ gestellt. Jetzt müsse er nach Gießen. Es habe keine Komplikationen gegeben, alle seien sehr nett gewesen und niemand habe ihn als „Untermenschen“ bezeichnet. Als er wegging wurde er zur Metro (S-Bahn) geführt und ihm sei geholfen worden eine Fahrkarte Richtung Gießen zu kaufen. Jetzt bleibe er hier, morgen werde er nach Gießen gehen und sehen wie es weiter gehe. Der Richter fragte Albrecht was in diesem Video zu sehen sei, Albrecht entgegnet, dass dies den Zeitraum dokumentiere ,nachdem er bei der Polizei gewesen sei. Er habe das ihm Bevorstehende kommentiert.

Im nächsten Video erzähle Albrecht, dass er nun nach Gießen fahren werde. Er habe in seinem Kopf eine Vorstellung wie es in der Geflüchtetenunterkunft sein werde. Danach werde er sehen, ob er frei sei, zu tun was er wolle. Das werde man sehen und er werde „ihnen/euch danach berichten.“ Die Sprachsachverständige merkte an, dass beide Formen an dieser Stelle als mögliche Übersetzung dienen können. Albrecht kommentierte dieses Video ebenfalls kurz. Das Video sei entstanden, nachdem er sich eingehende Gedanken zur Legende gemacht habe und mit der Idee spielte, die Videos eventuell an ein Publikum zu geben. Koller fragte, ob sich die Videos an ein französisches Publikum richten würden. Albrecht entgegnete, dass er es für den Fall vorsorglich festgehalten habe. Der Richter entgegnet, dass es im Falle Franco Albrechts viele Dinge gäbe, die nicht zusammenpassen würden und fragt, warum er diese Videos vorsorglich auf Französisch festgehalten habe. Der Angeklagte erwiderte, dass es von Anbeginn nicht klar gewesen sei. Dass er später in seiner Muttersprache gesprochen habe, „habe sich so aus der Bewegung entschieden“. Alles habe sich aus der Bewegung ergeben, so Albrecht.

Im nächsten Clip übersetzt Frau R. wie Albrecht seine Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen festhält. „Die Leute haben hier alles: Zigaretten, Handys, alles. Man hat nicht den Eindruck, dass die Leute Kriegserfahrungen gemacht haben.“ Er habe hier einen Bujon (Verniedlichung von Buch), damit werde er helfen. Das Video schließt ab mit dem Satz „Danach werden wir sehen.“.

Das darauf folgende Video wird von der Sprachsachverständigen folgendermaßen übersetzt: „Gut jetzt habe ich den zweiten Anruf. Ich bin reingegangen/zurückgekommen. Um etwas zu unterschreiben, was ich nicht lesen konnte weil es auf arabisch war (lacht). Ich habe gesagt, ich spreche kein Arabisch, nur Französisch. Die haben gesagt die Busse fahren dort. Dort zum Beispiel Lahn-Dill-Kreis.“. Der vorsitzende Richter fragt Albrecht, ob er zu diesem Video etwas zu sagen hätte. Albrecht antwortet knapp, dass es lediglich eine Schilderung dessen darstelle, was er erlebt habe.

Im nächsten Video spricht Albrecht laut der Sprachsachverständigen R. über das Essen in der Unterkunft. Weiter kommentierte Albrecht die Zustände in der Unterkunft und bezieht sich auf die Versorgung. Es seien wahrlich Zustände, gegen die man nichts sagen könne. Das nächste Video enthält eine Dokumentation des Geldes welches Albrecht über seine falsche Identität als Geflüchteter erhalten hat. Er habe ca. 171€ erhalten, dies decke ungefähr seine Fahrtkosten. Frau R. übersetzt: „Das ist schon nicht schlecht.“. Albrecht beschreibt, dass der Angestellte, der ihm das Geld aushändigte, nett gewesen sei. Außerdem beschreibt er einen Krankenhausbesuch in dem er sich einer Röntgenuntersuchung auf Tuberkulose unterzogen habe. Nachdem das Video fertig übersetzt wurde, lautet Albrechts Kommentar, dass man sehen würde, dass die „Gesichtsbräunung nachgelassen hat, weil es nicht notwendig war, die Tarnung aufrechtzuerhalten.“. Auf die Frage des Senats, ob es sich um Schminke gehandelt habe, antwortet der Angeklagte mit ja.

Nach einer kurzen Unterbrechung erklärt Koller, dass er mit dem Übersetzungsbüro Englin telefoniert und über den Vorgang der Aktenweitergabe an Frau R. gesprochen habe. Anschließend wird das 29-minütige Video abgespielt. Die Tonqualität des Videos ist sehr schlecht, weswegen die Sprachsachverständige kaum etwas verstehe. Außerdem habe sie erst ab einem späteren Zeitpunkt im Video übersetzt. Sie erklärt, dass der Videoinhalt eine Befragung von Albrecht durch Beamten oder ähnliches sei. Der Inhalt sei nicht uninteressant, da man die deutschen Beamten gut höre. Zu hören waren während der Wiedergabe die Frage eines Beamten ob Albrecht verfolgt wurde, weil er Christ ist und was er bei einer Rückkehr nach Syrien zu befürchten habe. Eine Dolmetscherin im Video übersetzt die Fragen für Albrecht auf Französisch. Nach dieser kurzen Übersetzung wurde das Sichten der Videos abgebrochen, da die Sprachsachverständige aufgrund der geringen Lautstärke die Simultanübersetzung nicht fortsetzen konnte. Sie wurde für den nächsten Prozesstag erneut geladen.

Richter fragt nach möglichen Helfern – ohne Antwort

Albrechts Anwalt Schmitt-Frick erwähnt, dass er noch eine andere Idee bezüglich der französischen Passagen habe und lässt ein weiteres Video von Albrecht zeigen. Dort spricht er auf Deutsch: „So es ist 13 Uhr und ich werde mal wieder irgendwo anders hinverschifft. Ich war heute beim Doktor bei so einem Screening, da hat er mich irgendwo anders hingeschickt.“ Der weitere Inhalt des Videos enthielt Beschreibungen Albrechts wie er den gefilmten Ort als eine Art Hochsicherheitstrakt mit vielen Kameras und Stacheldraht beschreibt. Außerdem erzählt Albrecht von einer Begegnung mit einem Ukrainer, welcher ihm „erklärt hat wie hier alles so läuft“ mit den Sicherheitsregeln und ihn auf sein Zimmer eingeladen habe. Außerdem bemerkte Albrecht in dem Video, dass es nicht jeden Tag einen Appell gebe, bei dem geschaut würde ob alle da sein. Weiter zitiert Albrecht seinen neuen Bekannten, dass 95 Prozent der Bewohner Wirtschaftsflüchtlinge seien. Weiter berichtet Albrecht über seine Frustration, dass er die ganze Zeit „woanders hin muss“. Zwischenzeitlich spricht Albrecht in dem Video Französisch, da andere Personen hinzukommen.

Koller fragt Albrecht weswegen er erwähnte, dass es keinen „Tagesappell“ gebe. Daraufhin erwidert dieser, dass er es als Soldat gewöhnt sei. Daraufhin wurde Albrecht damit konfrontiert, dass er auch zeitweise nicht in seiner Kaserne/bei der Arbeit/Bundeswehr anwesend war. Dies sei möglich gewesen, da Albrecht Urlaub gehabt hätte. Der Richter ging auf eine mögliche Einlassung des Angeklagten am Donnerstag ein und nach der Frage, ob „am Rande Leute involviert gewesen sind, die finanziell Hilfe geleistet haben oder ihnen Bescheid gegeben haben.“

Ohne konkret auf diese Bemerkung einzugehen wurde ein weiteres Video von Albrecht aus einem Kraftfahrzeug gezeigt. Albrecht sinniert darin, dass es einen Transfer von Erding über München gewesen sein müsste. Er dachte dies sei „nicht schlecht, beim Asylmanagment wird das so gemacht.“. Nach diesem Video wird die Sprachsachverständige R. entlassen. In den nachfolgenden Videos sieht man Albrecht in einer kleineren Unterkunft welcher er als „Gehöft“ bezeichnet. Dort filmte er Unterhaltungen mit Geflüchteten, ein Kind ist ebenfalls anwesend. Albrecht sei in solchen Momenten bewusst geworden, dass in „dieser formbaren Zeit der Kinder mehr oder minder etwas Verschütt“ gehe und welch ein Zeitverlust eine Flucht eine Kindesentwicklung sei. Der Richter merkte an, dass es vielleicht andere Prioritäten gäbe, wenn Bomben fallen würden. Weiter kommentierte er die Videos mit Unverständnis, warum so etwas aufgezeichnet wird. Albrecht habe das interessant gefunden, dass beispielsweise Transporte von der Stadt auf das Land mit dem Taxi bezahlt worden sind, da dies teuer sei. Der Richter fragte wie Albrecht sich mit dem syrischen Zimmernachbarn unterhalten habe. Albrecht erklärte, dass sie Englisch miteinander gesprochen haben. Wieder äußerte Koller Unverständnis darüber, dass Albrecht die Tarnung aufrecht erhalten konnte und die Täuschung an allen Stellen in den Behörden nicht auffielen. Der Angeklagte entgegnete, dass sein Fernbleiben in der Unterkunft von ihm damit begründet wurde, dass er französischsprachige Freunde in München habe; dies habe niemanden gewundert. Es werden weitere Videos gezeigt. Dort filmte Albrecht bürokratische Vorgänge wie er sich um seine Unterlagen kümmert und diese an Mitarbeitende auf einem Amt gibt.

„Wir klären das auf mit allem was nötig ist.“

Nach Beendigung der Videosichtung kam Koller auf die Einlassung von Albrecht zu sprechen. Er zeigte sich erneut verwundert darüber, dass die erstmalige Einlassung des Angeklagten nicht umfangreich war. Weiter zog er beispielhaft einen Artikel in der New York Times heran, in dem Albrecht auf einem Bild in seinem Keller auf eine Stelle deute. Dort habe er die Waffen gelagert. Koller betonte, dass es besser für Albrecht sei, wenn er sich früher einlasse. Er ließ außerdem verlauten, dass es ihm schwer falle zu glauben, dass Albrecht die Waffe in Wien wirklich „beim pinkeln gefunden wurde“. Er schlägt ihm vor, dass er sich beim nächsten Prozesstermin äußern könne, damit die weitere Verhandlung besser geplant werden könne. Weiter bemerkt Koller, dass Albrecht 15 Monate den Deckmantel des Flüchtlings aufrecht erhalten konnte, könnte daran liegen, dass er mit der Identität noch etwas anderes vorhatte. Dagegen spreche, dass er die Videos gemacht habe. Der Richter erwähnt eine Person, dessen Namen er nicht nennen wolle. Diese habe dem Angeklagten noch zwei weitere Waffen verkauft habe.

Nach einer weiteren Pause begann Albrechts Anwalt Schmitt-Fricke mit der Annahme, dass der Senat vor dem sein Mandant sich verantworten muss, derzeit sehr ausgelastet sei. Ihm wäre es auch lieber gewesen, die Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt (ohne den Anklagevorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach §89a StGB) zu führen und schiebt die Verantwortung, dass das Verfahren derzeit vor der Strafkammer in Frankfurt geführt wird, der GBA zu. Sichtlich verärgert reagierte Richter Koller, dass dies nicht seine Frage nach einer weiteren ausführlicheren Einlassung beantworte. Er betonte, dass das Gericht den Fall Albrecht nicht klein kochen werde, da sie einer Aufklärungspflicht unterliegen welcher sie nachkommen werden. Bisher sei der Prozess noch nicht zur im Komplex um die schwere staatsgefährdende Gewalttat angelangt. Albrecht habe bisher „nicht mal den Betrug zugegeben. Was ist mit dem Zeug im Keller?“, fragte Koller. Er bezeichnete Albrechts Teileinlassungen als „Salamitaktik, wie wir es nennen“ und sagte zu Albrecht: „Für Sie geht es hier um richtig viel, nicht nur den 89er sondern auch andere Straftaten. Wir werden jetzt die Beweisaufnahme anziehen, wir hören Leute aus Wien, Leute die in ihrem Keller waren, wenn Sie uns dazu nichts sagen wollen“ und fuhr fort: „Wir klären das auf mit allem was nötig ist.“

Zuletzt erfragte Richter Koller, wo sich das Geld befinde, welches Albrecht während seiner Zeit als „Geflüchteter“ vom Staat erhielt. Er konstatierte, dass es einen „Vermögensschaden“ gegeben habe. Albrecht entgegnete, dass er alle Beiträge, welche offen standen, zurückgezahlt habe. Teilweise auch aus dem Gefängnis, während er in Untersuchungshaft saß.

Damit endete der vierte Verhandlungstag im Prozess.

Der Bericht zum 4. Prozesstag bei NSU-Watch Hessen