Die Zuordnung der NSU-Verbrechen und der Wasserschaden in der Polenzstraße – 2. NSU-Prozess – Bericht zum 13. Verhandlungstag, 14. Januar 2026

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Der 13. Verhandlungstag ist kurz, es sind nur zwei Zeug*innen vorgesehen. Die erste Zeugin legte dar, wie man dem NSU die einzelnen Verbrechen anhand von Asservaten, Videoaufnahmen und Zeug*innenaussagen zuordnen konnte. Thematisiert wurden die einzelnen NSU-Verbrechen thematisiert: Wie konnte man dem NSU diese zuordnen? Außerdem sagte der Ermittler zum Wasserschaden in der Polenzstraße 2006, ihm sei nichts Ungewöhnliches aufgefallen, als Beate Zschäpe mit dem Namen Susann Eminger bei ihm aussagte.

Zeug*innen:

  • Kriminalhauptkommissarin Ulrike A., war beim BKA als Ermittlungsleitung eingesetzt
  • Kriminalhauptkommissar Rocco Ra., ermittelte als Sachbearbeiter der Kriminalinspektion Zwickau zum Wasserschaden in der Polenzstraße 2007

Vorsitzende Richterin Simone Herberger beginnt kurz zu erläutern, dass das Gericht den „Abschlussbericht“ des NSU-Verfahrens aus dem Jahr 2012 beigezogen hat. Der Bericht sei ja sehr umfangreich, man wolle sich heute auf die Zuordnung der Asservate zu bestimmten Taten konzentrieren.

Die Zeugin Ulrike A. beginnt, sie sei gemeinsam mit anderen Kollegen bei den Ermittlungen eingesetzt worden, nachdem der Generalbundesanwalt den ganzen Komplex nach dem Brand in der Frühlingsstraße übernommen habe. Dabei habe sie nicht selbst ermittelt, sondern Ermittlungen koordiniert und bewertet, wesentliche Ermittlungsansätze rausgefiltert und versucht, den Überblick zu bewahren. Sie würde es auch nicht Abschlussbericht nennen, sondern einen Sachstandsbericht zu jenem Zeitpunkt.

Gang im Landgericht Dresden

Die Straftatenzuordnung zum NSU habe sich auch aus der Asservatenlage ergeben und unterteile sich in 15 Raubstraftaten, neun Taten der Ceska-Mordserie, den Polizistenmord und versuchten Polizistenmord sowie zwei Sprengstoffanschläge. Sie wolle dies jetzt komplexweise abarbeiten, kündigt die Zeugin an.

Die Raubstraftaten könne sie heute nicht mehr im Einzelnen mit Datum benennen. Die Zuordnung sei vor allem darüber erfolgt, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem letzten Raubüberfall in ihrem Wohnmobil festgestellt wurden. Die Raubstraftaten in Chemnitz, Zwickau, Arnstadt und Eisenach seien schon vor dem 4. November 2011 als Serie bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet worden, weil man verschiedene Übereinstimmungen festgestellt habe. Vor allem das Vorgehen der Täter vor Ort habe sich geähnelt, es habe eine gewisse Arbeitsteilung gegeben. Die Täterbeschreibungen seien auch relativ übereinstimmend gewesen. Die beschriebene Kleidung, Vermummungen und Waffen wurden dann im Wohnmobil und in der Frühlingsstraße aufgefunden. Die Zuordnung zum NSU erfolgte auch, weil man die Tatwaffen per Augenschein habe zuordnen können. Auch bei der einen Tat, die mutmaßlich Uwe Böhnhardt alleine durchgeführt hat, habe man die Waffe erkannt. Bei dieser Tat gab es Gerangel und einen Bauchschuss, die Projektile hätten der Waffe zugeordnet werden können. Auch bei einer Raubstraftat 1998, wo es eine Schussabgabe auf einen Zeugen gab, seien Munitionsteile Waffen in der Frühlingsstraße zugeordnet worden. Es ging bezüglich der Banküberfälle um mehrere Waffen: eine auffällige Pumpgun, einen Revolver und einen Schreckschussrevolver. Neben der Tatbekleidung, die in Eisenach verwendet und in der Frühlingsstraße gefunden worden sei, seien Sachen im Wohnmobil gewesen, die auch vorher verwendet worden seien. Auch Schuhe konnten sichergestellt werden. Es gab bei den Raubstraftaten Fälle, in denen einer der Täter auf oder über den Tresen gesprungen ist, da hätten Schuhabdrücke sichergestellt und dann Schuhen aus der Frühlingsstraße zugeordnet werden.

Dann habe es „einen Haufen Ausspähungsunterlagen“ in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil gegeben mit Aufzeichnungen über Zielobjekte – Banken, Sparkassen in Thüringen, auch Grundrissskizzen. Auch aufgefundene Beute, mehrere Tausend Euro in Banderolen oder lose und Schecks hätten eindeutig überfallenen Filialen zugeordnet werden können. Dann habe es auch noch das übereinstimmende Merkmal von der Flucht auf Fahrrädern, bei Raubstraftaten und Mordstraftaten gegeben. Für neun von 15 Raubstraftaten habe man die Anmietung von Fahrzeugen im entsprechenden Zeitraum ermitteln können, Fahrzeuge, in denen man Fahrräder unterbringen konnte. Die ersten Anmietungen bei Raubüberfällen liefen auf den Namen Eminger und ab 2004 habe dann der Führerschein von Holger Gerlach bei den Anmietungen auf Holger Gerlach vorgelegen.

Die Zeugin fährt fort mit den Ermittlungen zu den Mordstraftaten. Der erste Mord der Serie, der Mord an Enver Şimşek, war am 9. September 2000. Der Tatablauf sei immer der gleiche gewesen. Böhnhardt und Mundlos griffen Kleingewerbetreibende angegriffen und auf die gleiche Art, mit Kopfschüssen, ermordet. Bei zwei Taten seien zwei Waffen eingesetzt worden. Beim ersten Fall habe es Hinweise auf Fahrradfahrer gegeben und umfangreiche Ausspähunterlagen. Und habe es ja noch das Bekennervideo gegeben, das beziehe sich auf die ganzen Morde. Dieses sei in Form eines sehr zynischen Videos aufgemacht, zusammengesetzt aus „Paulchen Panther“-Videoclips, bearbeitet und neu zusammen gesetzt. Dort seien alle Taten der Ceska-Mordserie, der Polizistenmord und die zwei Sprengstoffanschläge erwähnt. In der Frühlingsstraße habe man umfangreiches Quellenmaterial, Vorbereitungsmaterial und Vorgängerversionen des Videos finden können, das sei alles sehr akribisch und zeitaufwändig in der Herstellung gewesen. In Vorgängerversionen sei auch anderes Material verarbeitet gewesen.

Die Zeugin geht nun wieder die einzelnen Morde durch, nennt alle Namen der Ermordeten und erläutert, welche Asservate (Fahrzeuganmietungen, Waffen, Ausspähnotizen, Zeitungsausschnitte zu den vollzogenen Taten, Material im Bekennervideo) wo gefunden wurden und welchem Fall zugeordnet werden konnten. Außerdem legt sie dar, bei welchen der Fälle es durch Zeug*innen Hinweise auf Fahrradfahrer gab. Beim Mord an Theodoros Boulgarides in München habe es außerdem die interessante Feststellung gegeben, dass ein paar Stunden vor der Tatausführung eine Telefonverbindung zu einer Telefonzelle in der Nähe der Polenzstraße bestanden habe. Es stehe also im Raum, dass vorab eine Kontaktaufnahme stattgefunden hat, deren Inhalt aber nicht bekannt sei. Insgesamt könne man sagen, dass es zu den Tatorten Nürnberg, München und Dortmund das meiste Ausspähmaterial gegeben habe. Nicht alle Tatorte seien auf den Karten eingezeichnet, aber ihre These sei gewesen, dass die Täter vor Ort gesagt hätten, „das ist besser“, der Fluchtweg zum Beispiel, und kurzfristig auf ein anderes Opfer „umgeschwenkt“ seien, vielleicht von denen, die schon herausgesucht waren.

Eine Anmietung von Fahrzeugen hätten sie bei fünf von neun Morden festgestellt. Ab dem Mord an Mehmet Turgut habe der Führerschein von Holger Gerlach vorgelegen und die Anmietung sei darüber erfolgt, viermal für ein Wohnmobil, dreimal für einen PKW. Die Richterin fragt nach, ob es richtig sei, dass zu den Taten 1 bis 4 keine Anmietungen festgestellt worden seien. Die Zeugin sagt, die These sei, dass die frühen Morde schon so lange her gewesen seien, dass die Mietunterlagen vernichtet worden sind. Eine andere These sei, dass möglicherweise Fahrzeuge geklaut oder anderweitig beschafft worden seien, denn das Problem sei schon gewesen, dass kein Führerschein für eine offizielle Anmietung vorgelegen habe.

Die Zeugin kommt nun zu den zwei (2012 bekannten) Sprengstoffanschlägen und deren Zuordnung. Der erste sei in der Probsteigasse in Köln gewesen. Weihnachten 2000 wurde dort eine Bombe deponiert, die am 19. Januar 2001 detonierte. Dieser Anschlag sei umfangreich im Bekennervideo bearbeitet und man habe in der Frühlingsstraße entsprechendes Schwarzpulver gefunden. Auch habe es Zeugenaussagen der Urlaubsbekanntschaften des NSU-Kerntrios gegeben, die davon berichteten, dass Mundlos erzählt habe, er wisse, wie man Schwarzpulver herstellt. Das Wohnmobil, dessen Nutzung dem Tatzeitraum entspreche, sei von André Eminger angemietet worden. Auch zu Köln sei umfangreiches Ausspähmaterial gefunden worden. Der zweite Anschlag sei 2004 in der Kölner Keupstraße gewesen, mittels einer Nagelbombe. Es habe eine Öffentlichkeitsfahndung gegeben, man habe gesehen, wie einer der Täter zwei Fahrräder schiebt, , eines hatte ein Topcase.

Die Zeugin geht nun näher auf den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch am Polizisten Martin A. am 25 . April 2007 in Heilbronn ein. Hier konnte durch den Fund der Tatwaffen und der Dienstwaffen und weiterer entwendeter Gegenstände in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil eine genaue Zuordnung der Tat zum NSU getroffen werden. Im Bekennervideo sei dieser Fall in der Schlussszene sichtbar, wo die Dienstwaffe des Polizisten A. abgebildet sei. In der Anfangssequenz des Videos ist außerdem ein Polizist zu sehen, der durch das Bild läuft und ein hinein montierter „Paulchen Panther“ schießt auf ihn. Das sei interessant, weil diese Sequenz schon 2006 in das Video eingefügt worden sei. Ansonsten habe man zu Heilbronn auch Aussagen von Zeugen, die ein Wohnmobil gesehen haben und man habe Blutspritzer von Kiesewetter an einer Jogginghose festgestellt, die in der Frühlingsstraße gefunden wurde.

Die Richterin will wissen, ob die Zeugin selbst in der Brandruine in der Frühlingsstraße gewesen sei, was diese bejaht. Es habe zwei Wohnbereiche gegeben, einer sei abgetrennt gewesen, wo wohl Besucher keinen Zutritt hatten. Im Gerichtssaal wird nun eine Grundrissskizze der Wohnung in Augenschein genommen, die an die Wand hinter dem Senat projiziert wird. Die Zeugin tritt vor und zeigt die verschiedenen Zimmer und Brandbereiche. Die Richterin fragt, ob Zeitungsartikel und Gegenstände aus den Straftaten im abgeschotteten oder offiziellen Wohnbereich gefunden worden seien, die Zeugin antwortet, das könne sie nicht sagen, aber grundsätzlich sei die Schlussfolgerung gewesen, dass alles, was Hinweise auf Straftaten waren, im abgetrennten Bereich gewesen sei. Die Zeugin wird um 10:55 Uhr entlassen.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Kriminalhauptkommissar Rocco Ra., 57, Sachbearbeiter der Kriminalinspektion Zwickau. Es habe ja damals 2007, so Herberger, einen Wasserschaden in der Polenzstraße gegeben. Ra. sei dann 2011 dazu vernommen worden, er habe sich bestimmt schon damals bemühen müssen, seine Erinnerung aufzufrischen. Der Zeuge sagt, er könne nicht sagen, dass es wirklich seine Erinnerungen seien, er habe sich mit Akten und Berichten aus Prozessen und Untersuchungsausschüssen belesen.

Der Zeuge sagt, damals hätten sie die Ermittlungen übernommen, weil eine Sachbeschädigung angezeigt worden sei. Der geschädigte Anzeigenerstatter habe „Lisa Dienelt“ als Zeugin eingebracht. Weil diese nicht zur Ladung erschienen sei, sei Ra. selbst in die Polenzstraße gefahren und eine Frau habe die Tür geöffnet. Die Frau habe ihm erklärt, dass sie nicht Frau Dienelt sei, sondern Susann Eminger. Er habe keine Unterlagen mit gehabt und habe sie daher für den nächsten Tag vorgeladen, früh zu Dienstbeginn, sie sei dann sogar zu früh erschienen. An die Vernehmung könne er sich nicht erinnern. Herr André Eminger sei mitgekommen, die beiden seien dann nacheinander vernommen worden. Den Akten habe er, so der Zeuge, entnommen, dass Eminger keine Angaben zum Schaden gemacht habe.

Die Richterin fragt, ob er die Frau an der Wohnungstür mit Lisa Dienelt angesprochen habe und ob er den Verdacht gehabt habe, dass es eine andere Person gewesen sei. Der Zeuge sagt, sie habe gesagt ihr Spitzname sei Liese, so sei sie auch im Haus bekannt. Bei der Vernehmung habe sie sich als Susann Eminger vorgestellt. Der Zeuge sagt, es könne komisch sein, wenn Leute in einer fremden Wohnung wohnen, aber das sei ja nicht verboten. Sie habe erklärt, dass Dienelt Fernfahrer sei und sie auf die Katzen oder Tiere aufpasse. Für ihn sei das alles schlüssig gewesen.

Die Richterin hält die Daten und Adresse von Susann Eminger vor. Es gebe Abweichungen bei Geburtsdatum und Personalausweisnummer. Der Zeuge sagt, dazu habe er keine Erinnerungen, wie das zustande gekommen sei. Auch, dass die Zeugin von der Wohnung als „bei uns“ gesprochen habe, habe ihn nicht irritiert. Die Verteidigung hat keine Fragen und der Zeuge wird entlassen.

Im Anschluss an die Befragung kündigte die Richterin an, man wolle André Eminger, Holger Gerlach, Max-Florian Bu. und Matthias Dienelt als Zeugen laden.


Protokolle und Berichte aus dem ersten NSU-Prozess zur ergänzenden Lektüre

Aussage von Rocco Ra.: 66. Verhandlungstag, 9. Dezember 2013

(Text: es; Redaktion: ck, scs)