
Eingangsbereich des Prozessgebäudes des OLG Dresden
Am 12. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess haben der ehemalige Betreiber einer vom NSU-Kerntrio genutzten Videothek sowie zwei Zeugen aus dem früheren Umfeld der Emingers ausgesagt. Dabei rückte die politische Dimension des 2. NSU-Prozesses in den Blick: Thema war eine vermeintliche Kneipenschlägerei am 21. April 2001, bei der Susann und André Eminger und auch der heute als V-Mann „Primus“ bekannte Neonazi Ralf Marschner anwesend waren. Susann Eminger musste dafür Arbeitsstunden ableisten. Den politischen Hintergrund dieser Tat – dass die Gruppe um Marschner und Susann Eminger den Geburtstag Adolf Hitlers habe feiern wollen, dies aber in der Kneipe nicht erwünscht gewesen sei – beleuchtete der Prozess heute aber nicht.
Zeug*innen:
• Torsten Sch. (ehemaliger Freund der Emingers)
• Anthony M. (Name nach Gehör) (ehemaliger Betreiber einer Videothek)
• David L. (Ex-Freund von Susann Eminger)
Der heutige Verhandlungstag beginnt um 9:13 Uhr mit unveränderter Besetzung. Als erster Zeuge ist Torsten Sch. geladen, ein Freund der Emingers aus den Jahren 2009/10 bis 2012/13. Kennengelernt habe er die Emingers über den Keyboarder seiner damaligen Band Ravenpath, in der Sch. selbst Gitarre spielte. Man habe sich regelmäßig auf Konzerten und Partys getroffen. Laut Aussage des Zeugen sei vor allem die Musik das gemeinsame Interesse gewesen. Die politische Einstellung der Emingers habe keine Rolle gespielt, auch wenn dem Zeugen die extrem rechten Tattoos von André Eminger aufgefallen seien. Diese habe er jedoch „nicht ernst genommen“ und ihn auch nicht darauf angesprochen, „das Thema gab’s in dem Freundeskreis nicht“. Er selbst sei schon immer „völlig neutral“ gewesen und habe auch die Emingers als in „keiner Weise radikal“ wahrgenommen.
Trotz des Vorhalts der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger, dass der Zeuge in einer polizeilichen Vernehmung von Dezember 2011 André Eminger als Nazi bezeichnet habe, bleibt Sch. bei seiner heutigen Einschätzung: „nicht radikal“. Nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios habe er zwar mit André und Susann Eminger über die Vorwürfe gesprochen, er könne sich jedoch nicht mehr an den Inhalt der Gespräche erinnern. Jedoch sollen beide Emingers die Vorwürfe abgestritten haben. Laut der Vernehmung des Zeugen von 2011 soll Susann Eminger gesagt haben: „Nein, um Gottes Willen, wir hatten nichts damit zu tun. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer“. Der Zeuge sagt, er wisse auch nichts über eine Medienfirma, die André Eminger besessen haben könnte. Eminger habe jedoch die Konzerte seiner Band gefilmt, sagt der Zeuge auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Insgesamt erinnert der Zeuge wenig und zum Teil auch anders als aus seiner polizeilichen Vernehmung 2011 hervorgeht. So konnte er nicht mehr erinnern, dass laut seiner damaligen Aussage die Emingers 2011 Urlaub in Frankreich gemacht haben und zeitweise auch getrennt gewesen sein sollen.
Woran sich der Zeuge auf Nachfragen erinnert, ist, dass er dem ältesten Sohn der Emingers regelmäßig Gitarrenunterricht gegeben hat. Dies sei meist in der Wohnung der Emingers passiert, außer einer Unterrichtsstunde nach dem 4. November 2011, die bei dem Zeugen zu Hause stattgefunden haben soll. André Eminger habe nicht zugeschaut, sondern er, Sch., habe ihm für die Zeit seinen Laptop zur Verfügung gestellt. Die Ermittlungen zeigten, dass André Eminger in dem Zeitraum vom Laptop des Zeugen eine Mail schrieb, um den nächsten Campingurlaub des NSU abzusagen, der auf den Namen Susann Eminger gebucht war. Von der Vorsitzenden darauf angesprochen, antwortet der Zeuge, dass er davon erst durch die Polizei erfahren habe. Obwohl wegen der Mail auch bei dem Zeugen durchsucht und der Laptop beschlagnahmt wurde, kann er nicht mehr erinnern, inwiefern er André Eminger nach dessen Haft zur Rede gestellt und wie dieser reagiert habe. Im weiteren Verlauf der Befragung geht es noch um das Zusammenleben der Emingers und das Bekanntschaftsverhältnis des Zeugen zu Patrick Gö., mit dem zusammen er bei einen Umzug der Emingers geholfen haben soll.
Gegen 10:00 Uhr beginnt die Vernehmung des zweiten Zeugen. Geladen ist Anthony M. (phonetisch), der ehemalige Betreiber einer Videothek in Zwickau. Das NSU-Kerntrio nutzte eine Karte der Videothek auf den Namen Susann Eminger, um in der Zeit zwischen 2007 und 2011 rund 300 Filme auszuleihen. In der Vernehmung erläutert der Zeuge, wie Anmeldung und Ausleihe in seiner Videothek durchgeführt wurden. Zur Ausstellung der Videothekskarte sei immer ein Ausweis notwendig gewesen, auch Ausweisnummer und Ausstelldatum seien notiert worden. Der Ausweis habe dafür vorliegen müssen, Ausnahmen seien nicht gemacht worden.
An Zschäpe als Kundin könne er sich noch erinnern, so der Zeuge. Er glaube auch, dass „die Männer“ beim Ausleihen dabei gewesen seien. Gesprochen habe er jedoch, wenn überhaupt, nur mit ihr. Auffallend sei gewesen, dass die Drei die Filme meist noch am selben Tag zurückgegeben habe, was darauf hindeuten könne, dass die Filme (auf CD/DVD) gebrannt wurden. Daran, dass auch André Eminger Kunde der Videothek gewesen ist, kann sich der Zeuge nicht mehr erinnern. Auch von dem Namen Susann Eminger habe er das erste Mal aus der Vorladung gehört.
Die Befragung endet damit, dass das Anmeldeformular mit den Daten von Susann Eminger gezeigt wird. An das konkrete Ausfüllen dieses Dokuments erinnert sich der Zeuge jedoch nicht mehr.
Als letzter Zeuge des Tages ist David L. geladen, der bereits am 18.12.2025 hätte aussagen sollen. Zeuge L. war 1998/99 als 16-18-Jähriger für ein bis zwei Jahre mit Susann Eminger liiert. Der Zeuge gab zunächst an, dass Susann Eminger, die damals noch Hä. hieß, während der Beziehung noch bei ihren Eltern gewohnt habe. Auch nach der Trennung habe man sich immer mal in Zwickau gesehen, bis er weggezogen sei. Er habe auch mitbekommen, dass sie später mit André Eminger zusammenkam. Diesen habe der Zeuge auch kennengelernt, da er sich nicht „im Schlechten“ von Susann Eminger getrennt habe.
Auf seine damalige politische Einstellung angesprochen, bestätigt der Zeuge, dass er extrem rechts gewesen sei und auch Straftaten begangen habe, unter anderem Körperverletzung und Beleidigung. In Haft habe er nicht gemusst, jedoch eine Bewährungsstrafe bekommen. Mit der Geburt seines ersten Kindes vor 18 Jahren habe er sich jedoch von der Szene entfernt. Susann Eminger sei hingegen „unauffällig“ gewesen, als er sie kennengelernt habe. Auch für seine Beziehung zu ihr habe Politik keine Rolle gespielt. Gleichzeitig bestätigt der Zeuge, dass in dem damaligen Freundeskreis alle rechts waren.
Im weiteren Verlauf der Befragung berichtet der Zeuge, dass Susann Eminger bei einer seiner Straftaten, einer Schlägerei in einer „Rocker-Kneipe“, anwesend gewesen sein soll. Er sei betrunken gewesen und „habe Streit angefangen“ und dafür „die Quittung bekommen“. Auf Nachfragen stellt sich heraus, dass an dem Abend auch Ralf Marschner dabei war. Der Zeuge gibt an, er wisse aber nicht mehr, ob Marschner im Nachgang auch angeklagt gewesen sei oder nur als Zeuge ausgesagt habe. Die Richterin hält aus Polizeiermittlungen vor, dass es sich bei der „Rocker-Kneipe“ um die Bar „Big Twin“ im Zwickauer Stadtteil Marienthal handelte. In der Gaststätte, so der Vorhalt weiter, sei angekündigt worden sein, dass „die Glatzen“ kommen würden und die Kneipe aufmischen wollen. Der Zeuge sagt: „Die [Glatzen] waren ja schon drin“, es habe in Zwickau ja unterschiedliche Gruppen gegeben.
Die Richterin hält vor, dass der Zeuge L. noch in der gleichen Nacht auf den 22. April 2001 zusammen mit Susann und André Eminger von der Polizei festgestellt worden sein soll. Auf Frage der Vorsitzenden sagt L., dass er sich an André in dem Zusammenhang nicht erinnern könne, aber wenn die beiden zusammen da gewesen seien, dann seien sie zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich auch schon zusammen gewesen. Herberger hält dem Zeugen L. unter anderem vor, dass er dann 2003 zu 80 Arbeitsstunden verurteilt worden sei und es gegen Susann Eminger ein abgetrenntes Verfahren gegeben haben soll. An all das kann sich der Zeuge jedoch nicht mehr richtig erinnern. Auch der eigentliche Grund der Schlägerei bleibt unbeleuchtet. Gefragt, was aus Marschner geworden sei, antwortete der Zeuge: „Um Gottes Willen, es hieß mal, dass der weg ist, weil er V-Mann in der Szene gewesen wäre.“ Zu Susann und André Eminger habe er heute keinen Kontakt mehr, so der Zeuge.
Der 12. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess endet damit, dass Eminger-Verteidiger Rechtsanwalt König der Nutzung der Angaben des Zeugen L. zum Verfahren gegen Susann Eminger aus dem Jahr 2003 widerspricht. Laut König gebe es Rechtsprechung, dass nicht einmal mehr Vorhalte dazu gemacht werden dürften.
Heute rückte einmal mehr das Netzwerk des NSU, aber auch die politische Dimension des 2. NSU– Prozesses in den Blick. Bezüglich der Kneipenschlägerei, an der neben Susann und André Eminger auch der heute als V-Mann „Primus“ bekannte Ralf „Manole“ Marschner beteiligt gewesen war, verweisen wir auf unseren Artikel „Die gute Freundin“: „Bei dem Geschehen (am 21. April 2001) sei es nicht um eine Wirtshausschlägerei gegangen, sondern darum, dass die Gruppe um Marschner und Susann Eminger den Geburtstag Adolf Hitlers hätten feiern wollen, dies aber in der Kneipe nicht erwünscht gewesen sei. Das Verfahren (wegen gefährlicher Körperverletzung) gegen Susann Eminger wurde schließlich gegen die Ableistung von 20 Sozialstunden eingestellt.“
(Text: jc; Redaktion: ck/scs)