Im 2. NSU-Prozess will sich am 18. Februar 2026 die mutmaßliche Ex-Affäre der Angeklagten Susann Eminger an nichts erinnern, die Verteidigung verkündet, dass ihre Mandantin nichts sagen wird. Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot wendet sich daraufhin an die Angeklagte: Einer ihrer Söhne heiße unter anderem „Uwe“. Er, Barrot, habe dazu eine Idee im Kopf, warum das so sei. Daher empfehle er noch einmal zu überlegen, ob hier nicht doch eine Einlassung sinnvoll sei. Die Vorsitzende Richterin kündigt außerdem das Urteil für den Juli an. Zuvor sagen unter anderem weitere Urlaubsbekanntschaften des NSU aus: Das Ehepaar Sch. Dieses lernte die Mitglieder des NSU-Kerntrios 2007 kennen und verbrachte bis 2011 die Urlaube zusammen mit ihnen auf Fehmarn.
Zeug*innen:
- Wolfgang Sch. (Urlaubsbekanntschaft Fehmarn)
- Ursula Sch. (Urlaubsbekanntschaft Fehmarn)
- Uwe F. (Polizeibeamter, Ermittlungen zur Krankenkassenkarte)
- Patrick Gö. (mutm. Ex-Affäre von Susann Eminger)
- Kathrin Z. (Schwägerin der Angeklagten)
Erster Zeuge des Tages war Wolfgang Sch. (69), ein ehemaliger Lehrer, der das NSU-Kerntrio im Urlaub kennengelernt hatte. Er berichtet, dass er sich 2011 nach den ersten Medienberichten sofort an die Polizei gewandt habe, um über die Begegnungen zu berichten. Seine Familie und er hätten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 2007 auf einem Campingplatz auf Fehmarn kennengelernt, diese hätten sich mit anderen Namen vorgestellt. Die drei hätten gefragt, ob man gemeinsam etwas spielen wolle. Später hätten sie dann mit dem Trio immer mehr privat unternommen: „Das ging über einige Jahre.“ Unter anderem, sei er, so Wolfgang Sch., mit „Max“ (Uwe Mundlos) Segeln gegangen. Gekannt habe er die drei nur oberflächlich. Die Familiennamen könne er nicht erinnern. Uwe Mundlos, der sich als „Max“ vorgestellt habe, habe ihm gegenüber behauptet, dass er einen kleinen PC-Shop in Zwickau betreibe, in dem er Ersatzteile verkaufe. Auf Nachfrage erklärt der Zeuge, dass seine frühere Aussage stimme, wonach der Vater von „Max“ Miteigentümer des Ladens gewesen sein solle. Beate Zschäpe alias „Liese“ habe einmal berichtet, dass sie in einer Gärtnerei arbeite. Seine Erinnerung sei aber nur noch vage, so der Zeuge. Erst auf Nachfrage des Gerichts erinnert sich der Zeuge an seine frühere Aussage, dass „Gerry“ (Uwe Böhnhardt) als Kurierfahrer für ein Familienunternehmen tätig gewesen sein solle. Er wisse nicht, ob Zschäpe mit einem der beiden eine Beziehung geführt habe.
Gefragt nach dem Charakter der drei Personen sagt Sch., sie seien unauffällig und alle drei halbwegs umgänglich gewesen. „Max“ sei ihm angenehm gewesen, der sei sportlich und interessiert an vielem gewesen. Er sei gesurft und mit ihm Katamaran fahren gewesen, das habe er als sehr nett empfunden. Uwe Böhnhardt, der als „Gerry“ aufgetreten sei, sei vergleichsweise verschlossen und zurückhaltend gewesen. „Liese“ hingegen sei kommunikativer gewesen: „Ein klassischer Fall von Urlaubsbekanntschaft auf dem Campingplatz.“ Das Gericht fragt nach dem Zustandekommen der wiederkehrenden Treffen im Urlaub. Wolfgang Sch. erklärt, man habe Telefonkontakt gehabt. Um die Buchung des Campingplatzes habe sich seine Frau gekümmert: „Ich war nicht der Urlaubsorganisator.“
Zum 17. oder 18. Geburtstag seiner Tochter hätten die drei sie an ihrem Wohnort besucht und da auch bei ihnen zu Hause übernachtet. Wie es dazugekommen sei, das wisse er nicht. Die Nachfrage des Gerichts, ob ihm einmal der Gedanke gekommen sei, dass etwas nicht stimme, verneint der Zeuge: „Nein, ich habe das nicht hinterfragt.“ Das Verhältnis sei distanziert, freundschaftlich, nett gewesen. Freunde seien die drei jedoch nicht gewesen: „Um Gottes Willen!“ Auf Nachfrage nach weiteren Kontakten berichtet Wolfgang Sch. von einem E-Mail-Kontakt mit „Max“ wegen PC-Dingen. Der letzte Kontakt sei am 13. Oktober 2011 gewesen. Mehr könne er nicht sagen, so der Zeuge: „Ich habe das auch vergessen.“ Auf Nachfrage erinnert er sich, dass er die Telefonnummer von „Liese“ aufgeschrieben habe. Die Fahrzeuge des Kerntrios für die Campingurlaube seien gemietet worden: „Ich glaube, da stand irgendetwas mit Autovermietung Zwickau auf dem Nummernschild.“ Bezahlungen habe „Liese“ übernommen, sie habe ein Portemonnaie gehabt, aus dem sie für alle drei bezahlt habe: „Meine Erinnerung ist, sie hat immer bar bezahlt.“ Der Zeuge bestätigt einen Vorhalt, nachdem er überrascht gewesen sei, dass „Max“ der Gewalttätige gewesen sei, er habe diesen „als lieben, netten, etwas verhuschten Typen kennengelernt“. Die Befragung wird nach etwa 30 Minuten beendet und der Zeuge entlassen.

Außenstelle des OLG Dresden am 18. Februar 2026
Nächste Zeugin ist Ursula Sch. (64), eine Diplom-Informatikerin in Rente. Sie ist die Partnerin des ersten Zeugen. Sie habe, so Sch., im November 2011 auf Arbeit die Nachrichten verfolgt und dann ein Bild von „Liese“ gesehen und die Meldung, dass sie gesucht werde. Daraufhin sei sie nach Hause gefahren, habe mit ihren Mann gesprochen und mit einem befreundeten Ehepaar, mit dem sie gemeinsam Urlaub auf Fehmarn gemacht haben. Und dann seien sie nach Peine gefahren und hätten sich bei der Polizei gemeldet. Sie seien schockiert von der Nachricht über den Überfall gewesen, dass zwei Männer tot seien und „Liese“ auf der Flucht.
Kennengelernt habe die Zeugin die drei Personen auf dem Campingplatz: Sie hätten in einem Mietwohnwagen neben ihnen gewohnt. „Max“ habe gefragt, ob sie abends mal Spiele spielen wollten. Dann hätten sie die Personen fünf, sechs Jahre auf dem Campingplatz getroffen. Sie selbst, so die Zeugin, seien schon vorher dort gewesen. Die drei hätten gefragt, „ob wir wiederkommen“. Ursula Sch. erläutert, dass die Wohnwagen ein Jahr im Voraus gebucht werden müssten. Sie hätten den dreien dann den Termin bekannt gegeben. „Liese“ sei sehr kommunikativ, sozial und freundlich gewesen. Sie sei zum Sport gegangen, „auch mit mir“, so die Zeugin. Liese habe gerne auch mit ihrer Tochter zusammengesessen. „Max“ habe sie, so die Zeugin, für einen Informatiker gehalten, der im Bereich Spieleprogrammierung tätig gewesen sei. Dadurch gab es einen „fachlichen Bezug“, so die Zeugin. Er sei sehr aktiv gewesen und ein bisschen der Motor der Gruppe. Ein ganz anderer Typ als „Gerry“, der eher ruhig und zurückgezogen gewesen sei.
Auf Frage des Gerichts nach der Beziehung des Trios untereinander, antwortet die Zeugin, dass sie sich das auch immer gefragt hätten. Sie hätten angenommen, es seien enge Freunde. Streit untereinander habe sie nicht erlebt. Ursula Sch. würde heute sagen, dass sie auch damals zu dritt zusammengewohnt hätten. Erzählt hätten sie außerdem, so die Zeugin weiter, dass der Vater von „Max“ Matheprofessor gewesen sei. „Gerry“ habe nichts von seiner Familie erzählt, nur dass er vorsichtig fahren müsse, weil er seinen Führerschein für seinen Job bei einer Spedition benötige. Das sei „logisch“ gewesen, so die Zeugin. Im Urlaub habe das Trio Mietfahrzeuge mit Zwickauer Kennzeichen genutzt. „Liese“ wiederum habe im Gartenbaubetrieb der Eltern gearbeitet. Unstimmigkeiten habe es keine gegeben, abends habe man gemeinsam Spiele gespielt, das sei dann auch das Thema der Gespräche gewesen. Kontakte außerhalb des Urlaubs habe es zum 18. Geburtstag der Tochter gegeben, so die Zeugin. Die Tochter habe das Trio eingeladen, die Familie sei der Anlaufpunkt gewesen, aber auch die Freunde aus dem Nachbardorf habe man gemeinsam besucht.
Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger fragt nach einem Tauchunfall im Urlaub. Die Zeugin erklärt, sie habe auf Bitte eines Seelsorgers bei der Betreuung der betroffenen Familie geholfen. Weil auch Presse deswegen auf dem Campingplatz war, hätten sich die Drei in den Wohnwagen zurückgezogen: „Ich aber auch, weil ich nah an der Familie dran war.“ Gefragt nach der Anmeldeprozedur auf dem Campingplatz erläutert die Zeugin, dass vorgebucht werden musste. Das Trio sei meist schon auf dem Campingplatz gewesen und habe den Platz auch nach ihnen verlassen. Sie hätten immer mit Bargeld gezahlt, das sei ihr schon aufgefallen. Aus der gemeinsamen Kasse habe „Liese“ bezahlt. Auf dem Platz habe man sich persönlich anmelden müssen und ein Anmeldeformular ausgefüllt. Die Zeugin sagt, sie selbst hätten allerdings schon im Voraus bezahlt. Dann sei noch eine Gästekarte ausgefüllt worden. Es habe eine für sie und eine für ihren Mann gegeben. Sie habe die Unterlagen alleine ausgefüllt. Sie bestätigt auch, dass sie dabei einen Personalausweis dabei gehabt habe. Sie glaube, es habe der von ihr persönlich dafür gereicht. Die Anmeldung erfolge vor der Einfahrt auf den Campingplatz. Einmal sei sie mit „Liese“ an der Rezeption gewesen, da habe sie auch ihren Nachnamen sagen müssen. So habe sie ihn einmal gehört, erinnere sich aber nicht mehr daran. Die Nachnamen der Herren kenne sie nicht. Das Gericht hält der Zeugin vor, dass sie bei einer Lichtbildvorlage die Nummer 7 als „Holger Gerlach“, genannt „Gerry“ identifiziert habe. Das stimme dann wohl, so die Zeugin. Auch sie wird nach rund 30 Minuten aus dem Zeugenstand entlassen.
Anschließend wird Uwe F. vernommen. Er ist pensionierter Polizeibeamter und war damals an den Ermittlungen zur Krankenkassenkarte der IKK Classic beteiligt. In den Ermittlungen war vorher aufgefallen, dass es laut den Krankenkassendaten parallel Besuche in zwei Zahnarztpraxen in Zwickau mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger gegeben hatte. Erinnerungen an die Ermittlungen habe er keine mehr gehabt, sagt F. zu Beginn der Vernehmung, er habe aber die Unterlagen nochmal gelesen. Er sei gemeinsam mit Sven G. vom BKA (siehe Bericht zum 2. Verhandlungstag) an der Lichtbildvorlage in einer Zahnarztpraxis beteiligt gewesen. Sie hätten zwei Lichtbildmappen dabei gehabt, eine für Beate Zschäpe und eine für Susann Eminger und dazu jeweils ähnliche Bilder. Zwei Angestellte der Praxis hätten Zschäpe nicht, aber Eminger identifizieren können. (Anmerkung: Unsichere Mitschrift! Möglicherweise hat der Zeuge auch gesagt, dass die beiden Angestellten Zschäpe, nicht aber Eminger erkannt haben. Dies würde sich auch mit der Aussage von Sven G. decken, derzufolge die Zahnarzthelferinnen Beate Zschäpe auf der Lichtbildvorlage als Patientin erkannt haben. Das Gericht fragt an dieser Stelle nicht nach.) Der Arzt habe niemanden erkannt, so F. Aus den Unterlagen wisse er, dass es um Behandlungstermine im Jahr 2008 gegangen sei. An den genauen Ablauf der Lichtbildvorlage könne er sich nicht erinnern. Der Zeuge bestätigt aber bei Inaugenscheinnahme der Protokolle der ersten Arzthelferin, dass es sich hier um seine Schrift handele. Auf Vorhalt bestätigt er, dass die Person unter der Nummer 3 wiedererkannt worden sei. Auch das Protokoll zur Lichtbildvorlage bei Arzthelferin Undine M. sei sein Protokoll, es handele sich um seine Schrift, so der Ermittler. Auch hier sei die Person unter der Nummer 3 wiedererkannt worden. Die Verteidigung von Susann Eminger fragt, ob die Zeuginnen getrennt voneinander vernommen worden seien. Der Zeuge nimmt das an, weil es sonst keinen Sinn mache. Nach wenigen weiteren Fragen betreffend den Ablauf der Wahllichtbildvorlage und seines erneuten Aktenzugangs wird der Zeuge entlassen.
Zur Überbrückung einer Wartezeit klärt der Senat weitere prozessuale Abläufe. Am 4. März soll André Eminger vernommen werden. Hier wird diskutiert, ob ein Rechtsbeistand beigeordnet werden soll. Die Bundesanwaltschaft argumentiert, dass dies nicht notwendig sei, wenn er vorbereitet sei und hier nichts sagen wolle, dann brauche es keine Beiordnung. Ein Rechtsbeistand sei erst notwendig, wenn darüber hinausgehende Angaben erfolgen sollen. Die Zeug*innen von der Zahnarztpraxis M. sollen am 11. März vernommen werden. Die Termine am 25. und 26. Februar sowie am 5., 12., 30. und 31. März werden aufgehoben. Die Verteidigung von Susann Eminger erklärt, dass diese keine Einlassung im Rahmen des Prozesses machen werde, weder zur Sache noch zur Person. Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot wendet sich daraufhin an Susann Eminger: Einer ihrer Söhne heiße unter anderem „Uwe“. Er, Barrot, habe dazu eine Idee im Kopf, warum das so sei. Daher empfehle er noch einmal zu überlegen, ob hier nicht doch eine Einlassung sinnvoll sei.
Anschließend wird der Zeuge Patrick Gö. (41) vernommen. Er gibt an, er sei Elektriker, sei aber seit einem Jahr krankgeschrieben. Zuletzt habe er als Projektleitung für Solaranlagenbau gearbeitet. Patrick Gö. sagt, Susann und André Eminger seien gute Freunde gewesen. Er wisse nicht, woher er Susann Eminger kenne. André Eminger habe er durch die Arbeit kennengelernt. Susann Eminger kenne er aber schon länger. „Durch die Schule?“, fragt die Vorsitzende. „Glaube ich nicht“, antwortet der Zeuge. Ihm wird ein Vorhalt aus seiner Aussage von Februar 2012 gemacht, worin es heißt, er kenne Susann Eminger aus der Schulzeit. Der Zeuge sagt, er habe heute keine Erinnerung mehr, wegen „dem Quatsch“, der ihm passiert sei.
Gesehen habe er Susann Eminger zehn Jahre nicht mehr, André Eminger über zehn Jahre. Mit André Eminger habe er zusammen Solaranlagen gebaut, Dach- und Freilandanlagen. Er selbst habe als Selbstständiger gearbeitet, André Eminger auch, glaubt Patrick Gö. Er habe ihn durch Zufall auf einer Baustelle getroffen. Auf Vorhalt bestätigt er, dass seine Aussage von 2012 stimme, dass er André Eminger vor zwei, drei Jahren kennengelernt habe. Die Vorsitzende fragt, was der Zeuge vom NSU mitbekommen habe. Gö.: „Da habe ich gar nix mitbekommen.“ Er habe mit André Eminger nie darüber geredet. Patrick Gö. wird vorgehalten, dass er ausgesagt habe, dass André Eminger ihm beim Leben seiner Kinder geschworen habe, dass er nichts damit zu tun habe. Das stimme dann wohl, so der Zeuge. Auf die Frage, was er noch von der Durchsuchung der Wohnung Eminger wisse, antworte Patrick Gö., er wisse nicht einmal, was er gestern zu Mittag gegessen habe. Daraufhin ermahnt ihn die Vorsitzende, er müsse hier die Wahrheit sagen. Der Zeuge bestätigt, dass er bei der Durchsuchung anwesend war. Dass es ein Liebesverhältnis zwischen ihm und Susann Eminger gegeben habe, will er nicht bestätigen: Nein, würde er nicht sagen. Er habe das gehofft, sie sei ja eine hübsche Frau gewesen, charakterlich habe alles gepasst. Im Schlafzimmer habe er nicht übernachtet, sondern auf der Couch.
Susann Eminger habe ihm gegenüber gesagt, dass die Vorwürfe gegen André Eminger Quatsch seien. Von Beziehungsproblemen habe er nichts mitbekommen, vom Arbeitsunfall von André Eminger schon: „Ja, habe ich mitbekommen. War ich auf der Baustelle?“ Es sei schon eine schwere Verletzung gewesen, bestätigt der Zeuge. Der Kontakt mit Susann Eminger habe sich, „keine Ahnung“, irgendwann verloren. Das Gericht hält dem Zeugen eine von André Eminger an ihn gerichtete SMS vom 23. November 2011 um 14:08 Uhr vor. Darin heißt es, er – André Eminger – sei Patrick Gö. dankbar, aber das könne Gö. nicht wiedergutmachen. Dass er zum zweiten Mal seine Frau verliere, so Emingers SMS-Text, das schmerze sehr. Zeuge Gö. sagt dazu heute nur, dass er dazu absolut gar nichts wisse. Vorgehalten wird ihm auch eine an ihn gerichtete SMS von Susann Eminger vom 20. November 2011. Dort schreibt Susann Eminger, dass sie gern mal wieder mit ihm, Gö., allein sein würde. Sie sei jetzt wieder Single, habe aber nichts davon. Patrick Gö. sagt, die SMS zeige, dass sie sich gerne gehabt hätten. Der Grund für den Kontaktabbruch mit André Eminger sei das aber nicht gewesen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagt im Anschluss an die Befragung durch den Senat: „Ich habe keine Fragen. Wir haben gehört, was hier als Antworten präsentiert wurde, da muss man mit umgehen, das werden wir auch machen.“ Der Zeuge wird nach circa 25 Minuten entlassen.
Nach einer 15-minütigen Pause nimmt Kathrin Z. (55) als Zeugin vor Gericht Platz. Sie ist Rechtsanwaltsfachangestellte, arbeite mittlerweile aber als Verwaltungsfachangestellte. Sie ist die Schwester von André Eminger, also die Schwägerin der Angeklagten. Das Gericht will sie zu ihrer Aussage bei der Polizei vom 22. November 2011 befragen. Die Zeugin erklärt jedoch, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache. Sie wird daraufhin entlassen und der Prozesstag endet.
Gerade bei dem heute geladenen Zeugen Gö. wäre eine längere Befragung mit mehr Vorhalten wünschenswert gewesen, die Befragung endete überraschend schnell. Und das obwohl sich der Senat in den Wochen davor sehr bemühen musste, den Zeugen überhaupt erfolgreich laden zu können und die Vorsitzende Richterin bislang fast alle Zeug*innen aus dem Umfeld der Angeklagten nach Gö. gefragt hat. Sie scheint die Frage rund um eine mögliche Ehekrise der Emingers für recht zentral zu halten. Ob der Senat dies für be- oder für entlastend für die Angeklagte hält, bleibt abzuwarten.
Aussagen von Ursula und Wolfgang Sch.: 60. Verhandlungstag, 26. November 2013
(Text: pk; Redaktion: scs/ck)