Erwartungsgemäß verweigerte der Ehemann von Susann Eminger, der Angeklagten im 2. NSU-Prozess, heute die Auskunft. Im Anschluss wurden im Prozess unter anderem abgehörte Telefonate der Emingers angehört.
An diesem 16. Verhandlungstag findet der Prozess gegen Susann Eminger wieder im Gebäude des Landgerichtes Dresden statt. Der Saal ist deutlich kleiner als der im Prozessgebäude des Oberlandesgerichtes. Dieses Mal reicht er jedoch völlig aus, weil kaum Presse und bloß eine Handvoll Besucher*innen den Weg in den Saal finden.

Eingang des Amts- und Landgerichtes Dresden am 4. März 2026
Und das obwohl mit André Eminger, dem Ehemann der Angeklagten, einer der prominenteren Zeug*innen auftrat. Allerdings war schon im Vorfeld des Prozesstages recht klar, dass André Eminger vom Zeugnisverweigerungsrecht, das ihm als Ehemann zusteht, Gebrauch machen würde. Der mittlerweile 46-jährige Zeuge, der im Münchener NSU-Prozess wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, erscheint mit seinem anwaltlichen Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Oliver Freitag aus Berlin. Zunächst wird kurz darüber gesprochen, ob dem Zeugen sein Rechtsanwalt beigeordnet – und damit von der Justiz bezahlt – werden soll. Dann verkündet die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Beiordnung.
Nach den Angaben zu seiner Person sagt der aktuell im Stahlbau tätige André Eminger: „Also ich verweigere die Aussage aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts.“ Auf Nachfrage der Vorsitzenden widerspricht er auch der Verwertung seiner Aussage vom 19. Juni 2023 beim zweiten bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss für den Prozess gegen seine Ehefrau. Bei seiner Aussage im bayerischen Ausschuss hatte André Eminger nicht das Recht, die Auskunft zu verweigern. Dort stellte er sich und seine NSU-Unterstützung als unpolitisch dar: „Ich kann mich an kein Gespräch erinnern, wo wir uns über politische Sachen unterhalten hätten. Ich hatte ja nicht mal den Eindruck gehabt, dass die noch politisch sind.“
Nach dem kurzen Auftritt André Emingers werden im 2. NSU-Prozess einige Dokumente in Augenschein genommen, unter anderem die Originale zweier Bahncards auf den Namen der Angeklagten, die aber vom NSU-Mitglied Zschäpe genutzt wurden. Außerdem wird das Original des Mietvertrages des in Schreiersgrün gemieteten Wohnmobils, das beim letzten Raubüberfall des NSU in Eisenach eingesetzt wurde, in Augenschein genommen. Auf diesem Blatt Papier ist nach seiner kriminaltechnischen Untersuchung jedoch kaum noch etwas zu erkennen, das Blatt ist zum Beispiel wegen seiner daktyloskopischen Untersuchung dunkel eingefärbt. Außerdem werden die Farbfotos von Wahllichtbildvorlagen gezeigt, die bereits bei früheren Vernehmungen im 2. NSU-Prozess Thema waren, dort aber nur schwarz-weiß vorlagen.
Schließlich spielt das Gericht drei von der Polizei abgehörte Telefonate aus dem Jahr 2011 ab. Die ersten zwei Telefonate führten André Eminger und Matthias Dienelt, auf dessen Namen Wohnungen des NSU-Kerntrios in Zwickau angemietet worden waren. Beim Telefonat am 16. November 2011, zwölf Tage nach der Selbstenttarnung des NSU, befand sich André Eminger auf dem Weg nach Berlin, um mit einem Anwalt zu besprechen, wie er gegen Presseberichterstattung über ihn vorgehen kann – sie seien „mehrfach belästigt“ worden. In den beiden Gesprächen (das zweite ist vom 20. November 2011), die vermutlich im Bewusstsein geführt wurden, dass sie abgehört werden, stellen sich Dienelt und André Eminger als Opfer der Ermittlungen und von Presseberichterstattung dar. Immer wieder fallen in den Telefonaten Äußerungen, dass „die“ doch alle einen „Dachschaden“, eine „Meise“ oder eine „Macke“ hätten, dass „Dreck“ ins Internet geschrieben werde. Dienelt redet darüber, dass im Zusammenhang mit ihm selbst von der „Brigade Ost“ (einer neonazistischen Gruppierung aus dem erzgebirgischen Johanngeorgenstadt, von wo Dienelt, die NSU-Unterstützerin Mandy Struck, André Eminger und sein Zwillingsbruder Maik stammen) die Rede sei, und dass ihm unterstellt werde, er sei ein Radelsführer der Neonazi-Szene in „Johannstadt“ und der „Chef der Stadt“. Weiter behauptet Dienelt unter anderem, den Mietvertrag für die Wohnung in der Frühlingsstraße habe „Max“ (also NSU-Mitglied Uwe Mundlos) unterschrieben, er selbst habe das gar nicht gewusst. Am Ende des ersten Telefonats bedankt sich Dienelt sarkastisch bei André Eminger für die Freunde, die er ihm gebracht habe. Eminger hatte den Kontakt zwischen dem NSU-Kerntrio und Dienelt hergestellt.
Das dritte Gespräch führte Susann Eminger am 21. November 2011 mit einer Freundin. Auch sie bemitleidet sich darin selbst, stellt sich als Opfer von Polizei, Presse und Antifa dar; Fotos der Emingers und ihre Adresse seien öffentlich. Gemeinsam stellen Eminger und ihre Freundin fest: „Antifa“ – „Die geben da keine Ruhe“. Die beiden Gesprächspartnerinnen ergehen sich in Verschwörungserzählungen über den vermeintlichen Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder darüber, ob nicht vielleicht die „Scheißzecken“ das NSU-„Bekennervideo“ erstellt haben könnten.
Zum Ende des Verhandlungstages teilt Herberger mit, dass der Senat die Zeugen Matthias Dienelt, Max-Florian B. und Holger Gerlach angeschrieben habe, mitzuteilen, ob die Beiordnung eines Zeugenbeistandes vorgesehen ist. Gerlach habe sich nicht gemeldet, so Herberger weiter, da halte man die Verfahrensbeteiligten auf dem Laufenden. Dienelt habe per anwaltlichem und eigenem Schreiben mitgeteilt, dass er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch machen werde. Unter diesen Umständen müsse man überlegen, so Herberger, ob man auf die Ladung Dienelts verzichten könne. Oberstaatsanwalt Barrot, heute einziger Vertreter des Generalbundesanwalts im Saal, stimmt zu, dass Dienelt ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustehe, und verweist auf die sogenannte Mosaiktheorie des Bundesgerichtshofs (derzufolge sich das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 auch auf solche Fragen erstreckt, deren wahrheitsgemäße Beantwortung alleine keine Strafverfolgung auslösen könnten, die aber als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude zu einer Belastung des Zeugen beitragen können). Emingers Anwalt Uwe Schadt sieht das genau so. Der Anwalt von Max-Florian B., so Herberger, habe laut einem Schreiben dessen Vertretung angezeigt, eine Besprechung mit dem Mandanten stehe noch aus: „Wir würden das mal zurückstellen und abwarten, wie er sich positioniert.“
Bereits um 10:50 Uhr endet der 16. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess.
Die abgehörten Telefonate fanden im Vorfeld der Durchsuchung bei den Emingers am 23. November 2011 statt. Susann und André Eminger waren also ebenso wie Matthias Dienelt bestens darüber informiert, dass gegen sie ermittelt wurde. Welche Konsequenzen das für die Ermittlungen im NSU-Komplex hatte, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Noch nach der Selbstenttarnung blieb es also bei einem Verhaltensmuster der Behörden: Man sah Nazis beim Handeln zu und wiegte sich wohl durch engmaschige Beobachtung in Sicherheit. Währenddessen hätten die Emingers vermutlich die Gelegenheit gehabt, Beweise zu vernichten.