Fünf Behandlungen beim Zahnarzt – 2. NSU-Prozess – 17. Verhandlungstag, 11. März 2026

0

Am 17. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess geht es um Zahnarztbesuche, die Beate Zschäpe von September 2008 bis Dezember 2009 mit der Krankenkassenkarte von Susann Eminger vorgenommen haben soll. Geladen waren ein Zahnarzt aus Zwickau sowie eine in seiner Praxis angestellte Arzthelferin. 

Zeug*innen:

• Dr. Andreas M. (behandelnder Zahnarzt)
• Undine R. (Arzthelferin)

Der heutige Prozesstag beginnt bereits um 8:30 Uhr am Oberlandesgericht im Hammerweg. Während Senat und Verteidigung in unveränderter Besetzung anwesend sind, wird die Bundesanwaltschaft unter anderem von Oberstaatsanwältin Geilhorn vertreten.

Prozessgebäude des OLG Dresden am 17. März 2026

Als erster Zeuge des Tages ist der Zahnarzt Dr. Andreas M. geladen. Zu Beginn der Befragung weist die Vorsitzende Richterin Simone Herberger darauf hin, dass dieser mittlerweile von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sei, was bei seiner polizeilichen Vernehmung im Juni 2012 noch nicht der Fall gewesen sei.
Laut der Erinnerung des Zeugen ging es damals darum, ob eine gewisse Person in seiner Praxis in Zwickau zur Behandlung gewesen sei. Hierfür seien ihm und zwei Arzthelferinnen Lichtbildmappen vorgelegt worden. Die Arzthelferinnen hätten darin eine Patientin wiedererkannt, die sich als Beate Zschäpe herausgestellt habe. In der Praxis sei sie laut den Angestellten jedoch unter anderem Namen gewesen. Der Arzt selbst habe keine Erinnerung mehr an die Patientin. Eine Recherche im EDV-System der Praxis habe zudem ergeben, dass sich eine Patientin unter dem Namen Susann Eminger vom 11. September 2008 bis 5. Dezember 2009 insgesamt fünfmal habe behandeln lassen, unter anderem wegen Zahnfüllungen und einer Zahnreinigung. Wie genau es zu der Recherche des Namens Eminger im EDV-System der Praxis kam, kann der Zeuge nicht mehr rekonstruieren.

Im weiteren Verlauf der Befragung geht es außerdem um die Voraussetzungen für eine Aufnahme als Patient*in in seiner Praxis sowie um die Abrechnung der Behandlungen. Beim Erstbesuch habe man laut dem Zeugen M. in jedem Fall die Krankenkassenkarte vorlegen müssen sowie einmal pro neuem Quartal. Bei der Patientin unter dem Namen Eminger hätte dies insgesamt viermal der Fall seien müssen. Wenn eine Person die Karte nicht dabei gehabt habe, habe die Behandlung dennoch stattfinden können, sofern die Karte nachgereicht worden wäre. Die Abrechnungen seien gebündelt für alle Kassenpatient*innen einmal pro Quartal über die Kassenzahnärztliche Vereinigung erfolgt.

Als zweite Zeugin des Tages ist die Arzthelferin Undine R. geladen. Zeugin R. gibt an, sich nicht mehr an die Vernehmung von 2012 erinnern zu können. Sie glaube jedoch, eine Patientin in der Lichtbildmappe erkannt zu haben, wisse jedoch nicht mehr wen. Aus den Medien sei ihr Zschäpe damals nicht bekannt gewesen. Auch nachdem die Wahllichtbildvorlagen nochmal über den Bildschirm im Gerichtssaal in Augenschein genommen werden, kann sich die Zeugin nicht an die Vernehmung erinnern. Sie erkenne mittlerweile jedoch Beate Zschäpe.

Auf die Nachfrage nach dem Anlass der Recherche des Namens Susann Eminger im EDV-System, antwortet sie: „Wird ja so gewesen sein, dass Zschäpe als Eminger in der Praxis war.“ Der Name Zschäpe sei hingegen „auf keinen Fall“ im EDV-System gewesen. An eine der Behandlungen der Patientin könne sie sich, so die Zeugin, noch erinnern, da habe es geheißen, diese sei vom Stuhl gefallen und habe sich den Frontzahn ausgeschlagen.

Auch bei der Zeugin R. dreht sich die weitere Befragung um die Voraussetzungen der Neuaufnahme von Patient*innen und ob es möglich gewesen wäre, sich ohne Vorlage der Krankenkassenkarte behandeln zulassen. Laut Zeugin wäre letzteres außer bei der Erstbehandlung mithilfe eines Abrechnungsscheins möglich gewesen. Wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre dies in einer analogen Karteikarte der Patientin erfasst worden. Die Kartei gäbe es für den Namen Susann Eminger jedoch nicht mehr.

Für die Frage, ob dies auch anhand des EDV-Systems nachvollziehbar ist, wird erneut Zeuge M. in den Saal gerufen. Laut ihm sei im System erkennbar, dass die Abrechnungen der Behandlungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung funktioniert haben, was dafür spreche, dass die Krankenkassenkarte eingelesen wurde. Ob dabei ein Abrechnungsschein verwendet wurde, könne er anhand der Daten nicht sehen.
Damit endet um 9:17 Uhr der recht kurze 17. Verhandlungstag im 2. NSU-Prozess.

Der 17. Prozesstag verdeutlicht einmal mehr die Schwierigkeiten, die ein so später Prozess mit sich bringt. Zeug*innen, die sich kaum erinnern können, oder nicht mehr existierende Patient*innenakten erschweren eine vollumfängliche Aufklärung der Unterstützungshandlungen. Mit Blick auf die extreme Rechte bedarf es schneller und konsequenter Strafverfahren, um die Aufklärung nicht über Jahre zu verhindern.
——

Zur ergänzenden Lektüre: Aussage des KHK Sven G. zur Vernehmung im Juni 2012

(Text: jc; Redaktion: scs)