📨 NSU-Watch – Der Newsletter #24 – März 26

0

Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.

Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die März-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)


Hallo zur März-Ausgabe unseres monatlichen NewslettersAufklären & Einmischen“!

„Antifa! – Die geben da keine Ruhe!“, so tauschte sich die momentan im 2. NSU-Prozess angeklagte Susann Eminger kurz nach der Selbstenttarnung des NSU mit einer Freundin am Telefon aus und die Polizei schnitt mit. Fast 15 Jahre später hörten wir die Aufnahme dieses Gesprächs bei der Beobachtung des Prozesses, der seit November in Dresden läuft. Und auch wenn die Aussage von Beate Zschäpe dort beendet ist und das Medieninteresse deutlich nachlässt: Wir geben keine Ruhe und sind auch weiterhin an jedem Prozesstag vor Ort.

Gleichzeitig läuft in Dresden der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ und dort wird die Dimension aktueller rechter Vernetzung und Terrorplanung deutlich. Während der NSU das Wort „Nationalsozialismus“ noch im Namen führte, möchte keiner der in diesem Prozess Angeklagten ein Nazi sein – diesen Vorwurf wiesen mehrere von ihnen in ihren Aussagen von sich.

Mit dem Prozess zur „Letzten Verteidigungswelle“ beginnt in Kürze in Hamburg ein Verfahren gegen sehr junge Neonazis. Im Diskurs erscheint das Alter dieser Neonazis oft als etwas „Neues“, doch auch hier gibt es Kontinuitäten. Immer wieder werden Jugendliche neonazistisch aktiv, in den letzten Jahren beispielsweise bei den Angriffen auf CSDs. Und auch spätere NSU-Mitglieder und UnterstützerInnen waren Teenager, als sie das erste mal in der Neonazi-Szene sichtbar wurden.

All diese Themen werden uns auch in den nächsten Ausgaben unseres Newsletters beschäftigen. In dieser Ausgabe schauen wir auf den 2. NSU-ProzessErinnerungslücken und nichtsahnende Unterstützung?

Wir fragen außerdem: Werden Empfehlungen von Untersuchungsausschüssen umgesetzt? Ein Sachverständiger sagte dazu im Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Außerdem gut zu wissen:

+++ Einstellung des Verfahrens für die C18- „Freunde“ +++
+++ Zwei Jahre ohne sie. Zwei Jahre nach dem Brandanschlag vom 25. März 2024 in Solingen +++

Wir gedenken im März Elis (Emily), Gizem (Galia), İsmail (Kancho) Emilov Zhilov und Kıymet (Katya) Todorova Zhilova, die bei dem Brandanschlag von Solingen 2024 ermordet wurden. Wir erinnern an die 51 Menschen, die ein rassistischer Täter vor sieben Jahren, am 15. März 2015, in Christchurch tötete. Wir gedenken Gustav Schneeclaus, der 1992 von zwei Neonazis in Buxtehude ermordet wurde.

Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

2. NSU-Prozess: Erinnerungslücken und nichtsahnende Unterstützung?

Die Aussage von Beate Zschäpe im zweiten NSU-Prozess ist beendet. Der zuständige Strafsenat des Dresdener Oberlandesgerichtes dünnte danach den Terminplan aus und verlegt immer wieder Termine in einen deutlich kleineren Saal. Im Februar fand so lediglich einer von ursprünglich vier geplanten Verhandlungstagen statt.

Am 18. Februar stand die Aussage von Patrick Gö. im Vordergrund. Gö. war bei der Hausdurchsuchung bei Familie Eminger gemeinsam mit Susann Eminger im Wohnzimmer angetroffen worden, so die Aussage des Polzeibeamten, der die Durchsuchung leitete. André Eminger war währenddessen mit den Kindern bei seinem Zwillingsbruder Maik in Brandenburg und wurde dort festgenommen. Im Vorfeld der Durchsuchung am 23. November 2011 – also über zwei Wochen nach der Selbtsenttarnung des NSU – hatte es umfangreiche (technische) Überwachungsmaßnahmen gegen die Emingers gegeben. Auch in diesen spielte Gö. eine Rolle. Der für die Zusammenfassung der Maßnahmen zuständige Beamte sprach bei seiner Aussage im 2. NSU-Prozess mit Blick auf die persönlichen Beziehungen von einer „Dreierkonstellation“. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger hält es, darauf deuten die Befragungen anderer Zeug*innen (etwa Zschäpes) hin, für möglich, dass zwischen Gö. und der Angeklagten ein Liebesverhältnis bestand.

Herberger wollte Gö. bereits früh im Verfahren als Zeugen laden, allerdings versuchte sich dieser mit einer Krankschreibung zu entziehen. Auf Anfrage des Gerichts sah sein Arzt allerdings keine Einschränkung der Vernehmungsfähigkeit von Gö. Daran erinnerte die Vorsitzende Richterin Patrick Gö. auch bei seiner Aussage. Denn dort gab Gö. an, er wisse nicht einmal, was er gestern zum Mittagessen gehabt habe, und verwies bei vielen Fragen auf angebliche Erinnerungslücken.

Der Zeuge gab dann an, er habe André Eminger bei der Arbeit kennengelernt und habe zu ihm und Susann Eminger ein freundschaftliches Verhältnis gehabt. Er habe Susann Eminger im November 2011 unterstützen wollen, insbesondere weil es großen Presseandrang gegeben habe. Vom NSU habe er nichts mitbekommen, beide Emingers hätten ihm geschworen, damit nichts zu tun zu haben. Dafür, dass er seit über zehn Jahren keinen Kontakt mehr mit den Emingers habe, gebe es keinen bestimmten Grund, es sei „der Lauf der Dinge“.

Er verneinte, dass er und Susann Eminger ein Liebesverhältnis gehabt hätten. Als die Richterin ihm eine SMS von André Eminger vorhielt, in dem dieser schrieb, das könne er ihm nicht verzeihen, sagte der Zeuge, er wisse nicht, worum es geht. Die Richterin hielt außerdem eine SMS von Susann Eminger vor, in der diese schrieb, dass sie ihn (Gö.) vermisse und gern mit ihm allein sein wolle. Der Zeuge entgegnete, diese SMS zeige, dass man sich gern gehabt habe. Anstatt weiter nachzufragen oder weiter vorzuhalten beendete die Richterin die Befragung von Gö. plötzlich und entließ den Zeugen.

Einen kurzen Auftritt als Zeugin hatte die Schwägerin der Angeklagten, die am 18. Februar die Auskunft verweigerte, obwohl sie 2011 bei der Polizei ausgesagt hatte. André Eminger schloss sich am 4. März seiner Schwester an und berief sich ebenfalls auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Im Bayerischen Untersuchungsausschuss hatte André Eminger dieses Recht nicht. Dort stellte er im Juni 2023 sich und seine Unterstützung des NSU-Kerntrios als unpolitisch dar: „Ich kann mich an kein Gespräch erinnern, wo wir uns über politische Sachen unterhalten hätten. Ich hatte ja nicht mal den Eindruck gehabt, dass die noch politisch sind.“

An diesem ersten von zwei Prozessterminen im März (geplant waren sechs) wurden im Anschluss drei der während der Überwachung der Emingers 2011 mitgeschnittenen Telefonate abgespielt. Zwei der Telefonate führten André Eminger und Matthias Dienelt, der für den NSU Wohnungen anmietete. Außerdem redete Susann Eminger mit einer Freundin.

Eminger und Dienelt regten sich am 16. und 20. November 2011 über die Presseberichterstattung zum NSU-Komplex auf. Beide wurden zu dem Zeitpunkt bereits von Journalist*innen konfrontiert und in der Presse genannt. Am 16. November telefonierte André Eminger während einer Fahrt nach Berlin, wo er einen Anwalt aufsuchen wollte, um sich von ihm beraten zu lassen, um etwas gegen die Berichterstattung zu tun oder um dafür Schadensersatz zu bekommen. Beide waren sich einig, damit nichts zu tun zu haben. Immer wieder fallen in den Telefonaten Äußerungen, dass „die“ doch alle einen „Dachschaden“, eine „Meise“ oder eine „Macke“ hätten, dass „Dreck“ ins Internet geschrieben werde. Am Ende des ersten Telefonats bedankt sich Dienelt sarkastisch bei André Eminger für die Freunde, die er ihm gebracht habe. Eminger hatte den Kontakt zwischen dem NSU-Kerntrio und Dienelt hergestellt.

Das dritte Telefonat führte Susann Eminger mit einer weiblichen Person. Auch sie bemitleidet sich in diesem Telefonat vor allem selber und stellt sich als Opfer von Ermittlungsbehörden, Presse und sogar der Antifa dar. Die Fotos der Emingers und ihre Adresse seien nun öffentlich. Gemeinsam stellen sie fest: „Antifa!“ – „Die geben da keine Ruhe!“ Die beiden Gesprächpartner*innen ergehen sich in Verschwörungserzählungen über den vermeintlichen Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder darüber, ob nicht vielleicht die „Scheißzecken“ das NSU-„Bekennervideo“ erstellt haben könnten.

Die Telefonate werfen ein Licht auf die Situation direkt nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011. Sie fanden im Vorfeld der ersten Durchsuchung bei den Emingers am 23. November 2011 statt. Die NSU-UnterstützerInnen waren also bestens darüber informiert, dass gegen sie ermittelt wurde. Welche Konsequenzen das für die Ermittlungen im NSU-Komplex hatte, lässt sich heute wohl nicht mehr feststellen. Noch nach der Selbstenttarnung blieb es also bei einem Verhaltensmuster der Behörden: Man sah Nazis beim Handeln zu und wiegte sich wohl durch engmaschige Beobachtung in Sicherheit. Währenddessen hätten die Emingers vermutlich die Gelegenheit gehabt, Beweise zu vernichten.

Die kommenden Prozesstage findet ihr in diesem Newsletter bei den Terminen und auf unserer Homepage auf der Übersichtsseite zum 2. NSU-Prozess. Dort sind auch unsere Berichte zu den bisherigen Verhandlungstagen zu finden.


<div

Mecklenburg-Vorpommern: Werden Empfehlungen von Untersuchungsausschüssen umgesetzt?

Der 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern fand sich schon im Dezember 2025 zu seiner vorerst letzten öffentlichen Sitzung zusammen. Dort sagten drei Sachverständige aus. Im Januar ging es an dieser Stelle bereits um die Aussage des Sachverständigen Holger Bachmann-Wulf zum rassistischen Brandanschlag von Lübeck am 18. Januar 1996. Im Februar berichteten wir über die Aussage von Robert Schiedewitz von der Betroffenenberatung LOBBI zu Todesopfern durch rechte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern.Als letzter Sachverständiger sagte in dieser letzten Sitzung des Ausschusses Dr. Axel Salheiser, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) zu der 2025 vorgelegten Studie „Zwischenbilanz der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex aus. Diese Studie untersuchte zunächst im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) die Umsetzung der Empfehlungen in Sachsen, Thüringen, Hessen und im Bund. Nach dem Regierungswechsel in Sachsen veröffentlichte allerdings nicht das Ministerium, sondern das IDZ selbst die Ergebnisse.

Der Sachverständige stellte kurz die Methodik vor. Die Studie wertet die Dokumente der Untersuchungsausschüsse aus, sowie Antworten auf die Kleinen Anfragen und die Berichte der Landes- und Bundesregierungen zum Thema. Das Forschungsteam habe darüber hinaus auch Fallanalysen durchgeführt und Interviews mit Staatsanwält*innen und Richter*innen und weiteren Expert*innen geführt. Die Quellenlage sei allerdings, so Dr. Salheiser „durchaus unbefriedigend, weil lückenhaft“. Die Ausschüsse hätten sich nur „unzureichend und lückenhaft“ miteinander abgestimmt. Daher habe man eine Systematik zur Auswertung entwickelt.

Die Empfehlungen betrafen unter anderem die Themen Zusammenarbeit zwischen Behörden, Ermittlungsführung, das Erkennen von Rechtsextremismus, den Umgang mit Betroffenen und Angehörigen, Opferschutz, Aus- und Fortbildung, weitere juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes, die Forderung nach einer selbstreflexiven Arbeitsweise, den Umgang mit Akten und Asservaten, den Geheimschutz und Vertrauensleute. Außerdem sei es um den Bereich Demokratieförderung gegangen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es einen Schwerpunkt der Umsetzung in den Bereichen Justiz und Polizei gegeben habe. Dabei gehe es unter anderem um die Verbesserung des Informationsaustausches. Auf der Ebene der Sensibilisierung und dem Erkennen von Rechtsextremismus gebe es Leitfäden, Handreichungen und Ausbildungsangebote. Allerdings stellt die Studie in ihrer Ergebniszusammenfassung fest: „Eine umfassende, wirksame Sensibilisierung der Mitarbeitenden konnte mit der verwendeten Methodik und auf vorliegender Datengrundlage nicht festgestellt werden.“ Der Sachverständige merkte hierzu auch eine mangelnde Transparenz an. Er sagte zu Sachsen: „Es hat diese Verbesserung polizeilicher Praxis stattgefunden. Das sagt natürlich nicht viel darüber aus, was in der Praxis tatsächlich passiert.“

Zusätzlich werde, so die Ergebnisszusammenfassung, „von zivilgesellschaftlicher Seite eine tatsächliche Verbesserung im polizeilichen und justiziellen Umgang mit Betroffenen rechter und rassistischer Gewalttaten weiterhin in Frage gestellt. Defizite bestehen nach vorliegender Datenbasis auch hinsichtlich der Maßnahmen zur Entwicklung einer Fehlerkultur und Selbstreflexion.“

Der Sachverständige bot über die Studienergebnisse hinaus einen Ausblick auf die Umsetzungen in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe es bislang keinen Abschluss-, sondern nur einen Zwischenbericht gegeben, der keine Handlungsempfehlungen enthalte. Die Linksfraktion habe nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss eigenständige Empfehlungen formuliert und darin unter anderem die Umsetzung der 47 Empfehlungen des ersten Bundestagsuntersuchungsausschusses gefordert.

Dr. Salheiser konstatierte, dass „vor allen Dingen die avisierten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Bereichen und föderalen Ebenen den Aussagen und den schriftlichen Verlautbarungen der Landesregierung gemäß umgesetzt beziehungsweise in Angriff genommen worden sind“. Außerdem sei eine Cold Case-Unit zur Aufarbeitung von Altfällen gebildet worden. Das gebe es in anderen Bundesländern nicht. Laut Innenministerium seien auch andere Maßnahmen ergriffen worden.

Der 2. Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet jetzt den Abschlussbericht mit Empfehlungen, der wohl im Juli im Landtag vorgestellt werden wird.



Gut zu wissen: Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus

+++ Einstellung des Verfahrens für die C18- „Freunde“ +++

Wer ein halbes politisches Leben organisiert sei in einer eingeschworenen extrem rechten Organisation, der sei einander auch dann noch freundschaftlich verbunden, wenn diese Organisation nicht mehr existieren dürfe. Dieses Argument der Verteidiger*innen von Stanley Röske, Robin David Schmiemann, Gregor Alexander Michels und Keven Langner sollte am Ende den Punkt machen. Nicht, dass es überzeugend vorgetragen gewesen war. Doch etwas anderes sollte die Beweisaufnahme am Landgericht Dortmund im vergangenen Dreivierteljahr nicht hervorbringen. Dort ist am 13. Februar 2026 nach 24 Verhandlungstagen das Verfahren gegen die vier Angeklagten eingestellt worden – nicht überraschend, letztlich aber doch einen knappen Monat vor der für Mitte März 2026 vorgesehenen Urteilsverkündung.Der Generalbundesanwalt (GBA) hatte zwar die Anklageschrift formuliert, die Anklage führte dann aber die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. In der Folge fand das Verfahren nicht am für Staatsschutzverfahren zuständigen Oberlandesgericht in Düsseldorf statt, sondern am Landgericht in Dortmund. Das verwundert, denn der GBA warf Röske, Schmiemann, Michels und Langner nichts Geringeres vor, als sich als Rädelsführer der Weiterbetätigung von Combat 18 (C18) schuldig gemacht zu haben. C18 wurde im Januar 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als extrem rechte verfassungsfeindliche Bestrebung verboten. Der Vorwurf gegen die Angeklagten ist strafbewehrt mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren (§ 85 StGB).

Berichteten zum Auftakt des Verfahrens am 26. Juni 2025 noch zahlreiche Vertreter*innen der Presse über den Prozess, ebbte das Interesse bald ab. Nur die wenigsten machten sich die Mühe, in den folgenden Monaten den zähen Verhandlungstagen beizuwohnen. Quälend lang wurde die Öffentlichkeit Zeug*in, wie hunderte Stunden Abhörmaterial aus Telefon- oder Fahrzeuginnenraum-Überwachung abgespielt wurden. Die Verteidiger*innen – allesamt Szeneanwält*innen – hatten erzwungen, dass die Original-Tondokumente eingeführt werden sollten. Ihr Argument, um dieses Vorgehen zu erreichen, durchzog die Verhandlung wie ein roter Faden: Die Ermittlungen des GBA und der ausführenden Behörden des BKA und der LKAs seien interessegeleitet, die angeführten Beweismittel überinterpretiert.

Der GBA hätte zwar rund 20 Treffen oder Veranstaltungen ausgemacht, bei denen sich die Angeklagten (gelegentlich auch mit 17 weiteren, gesondert Verfolgten ‚ehemaligen‘ C18-Mitgliedern) noch nach dem Vereinigungsverbot zusammengefunden hätten, darunter Treffen in Röskes Wohnhaus in Eisenach, eine Fahrt nach Dortmund nach dem Tod des bekannten Neonazis Siegfried Borchardt, Konzerte in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Mit den Überwachungsmaßnahmen hätten die Ermittlungsbehörden aber durchaus keine Weiterbetätigung von C18 beobachtet, hieß es von den Verteidiger*innen. Nein, es seien Anlässe, zu denen Menschen zusammengekommen wären, die seit Jahren Kumpels und Freunde gewesen seien und sich in diesem Kreis auch weiter träfen – was nicht verboten sei.

So hörten wir in den vergangenen Monaten über Stunden die verrauschten Aufnahmen zu diesen Treffen. Die Verteidiger*innen sezierten in der Beweisführung genüsslich das Gehörte. Mehr als einmal wurde deutlich, dass die Abgehörten wussten oder ahnten, dass sie überwacht werden. Dass die Polizeibeamt*innen des LKA Thüringen es bei einer Hausdurchsuchung in Röskes Keller zudem versäumt hatten, eine übergroße C18-Fahne mit dem Vereinigungslogo sicherzustellen, bevor sie noch während der Durchsuchung wie von unsichtbarer Hand verschwand, machte es der Verteidigung außerdem einfach, die Ermittlungsarbeit zu diskreditieren und zugleich die Verhandlung in schleppender Langsamkeit regelrecht einzufrieren. Ein strategischer Verteidigungsmove, der am Ende aufging.

Hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft im letzten Herbst noch hartleibig gezeigt und jede Verständigung so brüsk wie überzeugend abgelehnt, ging es am Ende doch überraschend flott. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens erging unter der Auflage einer Geldzahlung in Höhe von jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Im Falle einer Verurteilung, ließ die Pressestelle des Landgerichts Dortmund nach Ende des Verfahrens wissen, hätten die Angeklagten schließlich ebenfalls nur eine Geldstrafe zu erwarten gehabt. Zudem hätte das Verfahren noch über lange Zeit weitergeführt werden müssen. Der Abbruch erfolgte schließlich unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten.

Deren Jubel ist ahnbar. Schon am 18. Prozesstag hatten sich Schmiemann, Röske, Langner und Michels über das Verfahren lustig gemacht – das 18. mal vor Gericht erscheinen zu müssen ließ sie vor dem Gerichtsgebäude mit Kaltgetränken anstoßen. Ihre ausbleibende Strafverfolgung dürften sie als gleichfalls guten Witz empfinden.

Es ist davon auszugehen, dass auch die noch offenen Verfahren gegen die heute bundesweit noch 15 gesondert Angeklagten einen ähnlichen Weg gehen werden, aber das bleibt abzuwarten.

Welche Schlüsse wir aus antifaschistischer Perspektive aus dem Verfahren und der Verbotspraxis gegen extrem rechte und rechtsterroristische Strukturen ziehen können, wollen wir am Samstag, den 21. März 2026 diskutieren. Die Initiative „Don’t forget the struggle – Don’t forget the east“ und das Antifa Café Dortmund laden ein zur Podiumsrunde mit Prozessbeobachter*innen und Antifaschist*innen aus Eisenach: „Combat 18“ – Zur (Un-)Wirksamkeit eines Prozesses. Nordpol, Bornstraße 144, Dortmund, open doors 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr.


Zwei Jahre ohne sie. Zwei Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag vom 25. März 2024 in Solingen

Seit der Nacht des 25. März 2024 fehlen sie: Elis (Emily), Gizem (Galia), İsmail (Kancho) Emilov Zhilov und Kıymet (Katya) Todorova Zhilova, zwei junge Eltern und ihre beiden Kinder. Sie starben vor zwei Jahren bei dem rassistischen Brandanschlag von Solingen 2024. In dieser Nacht brannte das Mehrfamilienhaus in der Grünewalder Straße. Die Familie konnte nicht aus dem Gebäude fliehen, ihre Wohnung lag im obersten Stockwerk.Erst wenige Monate zuvor waren die vier eingezogen. Sie waren aus Bulgarien nach Solingen gekommen – im Gepäck Träume von einem sicheren und gesicherten Leben. Die Wohnung in der Grünewalder Sraße hätte ein Anfang sein sollen.

Im vergangenen Jahr, im Juli 2025, hat die 5. Große Strafkammer am Landgericht in Wuppertal einen geständigen Täter verurteilt. In der Hauptverhandlung hatte er die Brandstiftung zugegeben. Die Ermittler*innen hatten den Tatverdächtigen festgenommen, nachdem er wenige Tage nach der Brandstiftung eine weitere Gewaltstraftat begangen hatte und darum auch seine Wohnung durchsucht worden war. Dort asservierten die Polizeibeamt*innen Brandmittel, wie sie auch am Tatort in der Grünewalder Straße aufgefunden worden waren. Videoaufnahmen von Überwachungskameras im Tatort-Umfeld ergänzten die Beweislage.

Im Brustton der Überzeugung hatten Staatsanswaltschaft und Polizei die Öffentlichkeit informiert: Das Brandgeschehen sei aufgeklärt, der Verdächtige habe aus persönlichen Motiven, aus Rache gegen seine Vermieterin, gehandelt. Auch er hatte einmal in dem Mehrfamilienhaus gewohnt. Für seine Wohnung im Hinterhaus hatte er Mietschulden hinterlassen, war im Streit ausgezogen. Ganz sicher sei aber auszuschließen, so hieß es im April 2024 von Seiten der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft, dass es politische Motive gegeben habe. Um Rassismus gehe es nicht.

Im Prozess bestätigte sich diese vorauseilende Interpretation der Beweismittel indes nicht. Denn in den durchsuchten Räumen, dem Wohnhaus des Vaters, in dem der Tatverdächtige seinerzeit zusammen mit seiner Freundin lebte, hatte die Polizei auch zeitgenössische NS-Literatur (Bücher, Schallplatten, Hitlers „Mein Kampf“) und auf Festplatten Bilddateien mit NS-verherrlichenden Inhalten und rassistischen und antisemitischen Memes gefunden. Außerdem: Hinweise auf ein Google-Konto des Tatverdächtigen, mit dem via Youtube und Co. rassistische Online-Videos abgerufen worden waren. In der Garage schließlich ein Poster mit einem rassistischen Hass-‚Gedicht‚ gegen Geflüchtete und Migration“.

Diese Beweismittel wären nicht zu Tage gekommen, hätte nicht die Vertretung der Nebenklage, Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız auf ihre Einführung in die Hauptverhandlung gedrängt. Dabei stellte sich zudem heraus, dass die Polizei – Staatsschutz und Kriminalpolizei des Polizeipräsidums Wuppertal – alle Informationen mit Hinweisen auf mögliche politische Motive der Tat aus der Ermittlungsakte herausgehalten hatte. Noch während der Hauptverhandlung musste der Staatsschutz nachermitteln.Die Strafkammer, deren Vorsitz auf ein kurzes Verfahren gepocht hatte, würdigte die neuen, überraschenden Beweismittel allerdings nicht. Wem genau die Materialien gehörten, sei nicht zweifelsfrei klar. Ihr Inhalt gäbe zudem keine Hinweise auf die Weltanschauung ihres Besitzers. Auch als herauskam, dass der Angeklagte bereits vor der Brandlegung in Solingen eine vermutlich rassistisch motivierte Brandstiftung in einem Haus in Wuppertal verübt haben könnte, blieb die Kammer bei ihrer Interpretation.

Am Ende verurteilte sie den Täter zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung. Das Tatmotiv sah sie nicht in der politischen Gesinnung, wohl aber in der psychischen Disposition des Verurteilten. Der habe mit Spannungen und Druck nicht angemessen umgehen können, die mörderische Brandstiftung sei am Ende Ausdruck unregulierter Frustrationen.

Am 25. März 2026, zum Jahrestag des Brandanschlages, wird der Anschlag selbst, aber auch das Urteil den Angehörigen von Elis, Gizem, İsmail Emilov Zhilov und Kıymet Todorova Zhilova und den Überlebenden, die sich vor zwei Jahren aus den unteren Etagen des Hauses hatten retten können, in schmerzhafter Erinnerung sein. Denn mit der Entpolitisierung einer rassistisch motivierten Tat ist ihre Bearbeitung ungleich schwieriger, Schmerz und Verlust bleiben ohne anerkannte Erklärung.

Doch das Gerichtsverfahren und sein Ausgang bleiben nicht ohne kritischen Widerhall. Im Laufe des Prozesses am Landgericht füllte sich der Saal zusehends, Woche für Woche begleiteten dutzende solidarische Prozessbeobachter*innen das Verfahren und zeigten ihre Solidarität mit den Betroffenen. Damit rückte auch der Prozess selbst, die Tat und ihre kritische Beleuchtung in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit. Die Hintergründe der rassistischen Tat, die das Gericht nicht anerkennen wollte, sind bekannt und dokumentiert.

An der Seite des bundesweiten Betroffenenetzwerks laden die Überlebenden und Angehörigen zum gemeinsamen selbstbestimmten Gedenken ein:

Am Mittwoch, den 25. März 2026 um 17 Uhr – Demonstration am Neumarkt, 17:30 Uhr – Kundgebung vor dem Haus in der Grünewalder Straße 69. Folgt @solidaritaetsnetwerk auf @adaletdsolingen für Informationen und Einladung zum Gedenken.

Wir gedenken: Der rassistische Anschlag von Christchurch am 15. März 2019

Vor sieben Jahren, am 15. März 2019, ermordete ein Rechtsterrorist in Christchurch (Neuseeland) aus rassistischen Motiven 51 Menschen und verletzte weitere 50 teils schwer. In seiner Tatausübung filmte sich der Täter selbst – im lifestream via tausendfach verbreiteter Social Media-Kanäle. Der Terrorangriff von Christchurch nahm sich andere Terrortaten zum Vorbild und suchte zugleich gezielt nach Zustimmung extrem rechter Akteure weltweit – als Botschaftstat und Bezugspunkt einer international aufeinander verweisenden Täterkommunikation.

Der 15. März 2019 war ein Freitag. Mit dem Anchschlag wurden Menschen bewusst während ihres Freitagsgebetes in der Al-Noor-Moschee und dem Linwood Islamic Centre angegriffen. Unsere Gedanken sind bei den Ermordeten, ihren Angehörigen und den Überlebenden. Wir erinnern an die Namen aller, die am 15. März vor sieben Jahren getötet wurden:

Abdukadir Elmi, Abdul Fattah Qasem, Ahmed Abdel Ghani, Ali Elmadani, Amjad Hamid, Ansi Alibava, Ashraf Ali, Ashraf Al-Masri, Ashraf Morsi, Asif Vora, Atta Elayyan, Daoud Nabi, Farhaj Ahsan, Ghulam Husain, Hafiz Musa Vali Patel, Hamza Mustafa, Haroon Mehmood, Hosne Ahmed, Hussain al-Umari, Hussein Moustafa, Junaid Kara/Ismail, Kamel Mohamad Kamel Darweesh, Karam Bibi, Khaled Mustafa, Linda Armstrong, Maheboob Khokhar Matiullah Safi, Mohammed Imran Khan, Omar Faruk, Mohsen Mohammed Al Harbi, Mojammel Hoq, Mounir Suleiman, Mucad Ibrahim, Lilik Abdul Hamid, Abdus Samad, Musa Nur Awale, Naeem Rashid, Osama Adnan Abu Kweik, Ozair Kadir, Ramiz Vora, Sayyad Milne, Sohail Shahid, Syed Areeb Ahmed, Syed Jahandad Ali, Talha Rashid, Tariq Omar, Zakaria Bhuiya, Zeeshan Raza, Muhammad Haziq bin Mohd Tarmizi, Mohamad Moosi Mohamedhosen, Zekeriya Tuyan.


Gustav Schneeclaus

Wir gedenken Gustav Schneeclaus. Am Abend des 18. März 1992 sagte der ehemalige Kapitän in Buxtehude zu zwei Neonazis, „Hitler war der größte Verbrecher.“ Dies nahmen die Neonazis zum Anlass, ihn massivanzugreifen. Gustav Schneeclaus erlag vier Tage später, am 22. März 1992, seinen schweren Verletzungen. Er wurde 53 Jahre alt.

Stefan Silar (heute W.), einer der Täter, war auch nach seiner Zeit im Gefängnis ein bundesweit gut vernetzter Neonazi-Aktivist. Briefe von ihm wurden bei Carsten Szczepanski (V-Mann Piatto) gefunden, der im NSU-Komplex eine wichtige Rolle spielte.

Stephan Kronbügel, der andere Täter, beging 2017 einen rechten Anschlag am S-Bahnhof Veddel in Hamburg. Einen Podcast zur Prozessbeobachtung zu diesem Anschlag findet ihr auf unserer Homepage.

+++ Termine +++

5. März, Hamburg: Beginn des Prozesses gegen die rechte Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“. Antifaschistische Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung. 10 Uhr, Strafjustizgebäude (Sievekingplatz 3). Mehr Infos hier.
6., 12., 13. 26. 27. 30., 31. März, Hamburg: Prozesstermine gegen die rechte Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“. Ab 10:30 Uhr, Saal 237, Strafjustizgebäude (Sievekingplatz 3). Mehr Infos hier.
11. März, Dresden: Prozesstage im 2. NSU-Prozess. 9 Uhr, Gebäude des Landgerichtes Dresden. Mehr Infos hier.

14. März, Prenzlau: Demonstration: Gegen den AfD Landesparteitag! 8 Uhr, Bahnhofsvorplatz. Mehr Infos hier.

14. März, KuselVom Osten lernen? – Vortrag mit Katharina König-Preuss, 19:00 Uhr, Bioladen „Ursprung“. Mehr Infos hier.

15. März, Nürnberg: Gerechtigkeit für Qabel! Vor einem Jahr von der Polizei getötet. Kundgebung 15 Uhr, Jakobsplatz. Mehr Infos hier.

15. März, Berlin: Gedenken und Demonstration: Gegen Polizeigewalt, für Gerechtigkeit! Gedenken ab 13:00 am Oranienplatz, ab 14:30 Laufdemo zum Hermannplatz. Mehr Infos hier.16. März, Dortmund: Gespräch: Zum Stand der Aufklärung im NSU-Komplex. 19 Uhr, Sozial-Ökologisches-Zentrum. Mehr Infos hier.

16. März, Merseburg: Lesung und Gespräch mit Said Etris Hashemi: „Der Tag, an dem ich sterben sollte“. 18 Uhr, Domstadtkino Merseburg. Mehr Infos hier.

21. März, Dortmund: Combat 18″- Zur (Un-)Wirksamkeit eines Prozesses. 18:30 Uhr, Nordpol. Mehr Infos hier.

24. März, Kassel: Film: Das Deutsche Volk. Zum rassistischen Anschlag von Hanau. 19 Uhr, Stadtteilzentrum Wesertor. Mehr Infos hier.

25. März, Solingen: Gedenkveranstaltung zum zweiten Jahrestag des Solinger Brandanschlags 2024. 17 Uhr – Demonstration am Neumarkt, 17:30 Uhr – Kundgebung vor dem Haus in der Grünewalder Straße 69. Mehr Infos hier.

28. und 29. März, München: Offene Wunde – ein dokumentarisches Theaterstück über das Attentat am OEZ. Von Tunay Önder & Christine Umpfenbach. 20 Uhr, Münchener Volkstheater. Mehr Infos hier.

Jetzt anmelden! 22. -26. Juni, Berlin, Bildungsurlaub: Von den 1990ern bis heute. Rechte Gewalt und was wir ihr entgegensetzen können. Von BiLaN – Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex. Mehr Infos hier.

Bis 7. Juli, Hamburg: Ausstellung „Die Tatorte des NSU. Altonaer Museum. Mehr Infos hier.

Jetzt anmelden! 7. -11. September, Berlin, Bildungsurlaub: Rechtsruck in Deutschland. Was tun?“ Von BiLaN – Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex. Mehr Infos hier.

Bis auf Weiteres, Mittwoch-SonntagChemnitz„Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“. Johannisplatz 8. Mehr Infos hier.

Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.