Mecklenburg-Vorpommern: Werden Empfehlungen von Untersuchungsausschüssen umgesetzt? – Kurzbericht zum 2. NSU/Rechter Terror Untersuchungsausschuss MV Dezember 2025 III

0

Der 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern fand sich schon im Dezember 2025 zu seiner vorerst letzten öffentlichen Sitzung zusammen. Dort sagten drei Sachverständige aus. Im Januar ging es an dieser Stelle bereits um die Aussage des Sachverständigen Holger Bachmann-Wulf zum rassistischen Brandanschlag von Lübeck am 18. Januar 1996. Im Februar berichteten wir über die Aussage von Robert Schiedewitz von der Betroffenenberatung LOBBI zu Todesopfern durch rechte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern.Als letzter Sachverständiger sagte in dieser letzten Sitzung des Ausschusses Dr. Axel Salheiser, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) zu der 2025 vorgelegten Studie „Zwischenbilanz der Umsetzung der Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex aus. Diese Studie untersuchte zunächst im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) die Umsetzung der Empfehlungen in Sachsen, Thüringen, Hessen und im Bund. Nach dem Regierungswechsel in Sachsen veröffentlichte allerdings nicht das Ministerium, sondern das IDZ selbst die Ergebnisse.

Der Sachverständige stellte kurz die Methodik vor. Die Studie wertet die Dokumente der Untersuchungsausschüsse aus, sowie Antworten auf die Kleinen Anfragen und die Berichte der Landes- und Bundesregierungen zum Thema. Das Forschungsteam habe darüber hinaus auch Fallanalysen durchgeführt und Interviews mit Staatsanwält*innen und Richter*innen und weiteren Expert*innen geführt. Die Quellenlage sei allerdings, so Dr. Salheiser „durchaus unbefriedigend, weil lückenhaft“. Die Ausschüsse hätten sich nur „unzureichend und lückenhaft“ miteinander abgestimmt. Daher habe man eine Systematik zur Auswertung entwickelt.

Die Empfehlungen betrafen unter anderem die Themen Zusammenarbeit zwischen Behörden, Ermittlungsführung, das Erkennen von Rechtsextremismus, den Umgang mit Betroffenen und Angehörigen, Opferschutz, Aus- und Fortbildung, weitere juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes, die Forderung nach einer selbstreflexiven Arbeitsweise, den Umgang mit Akten und Asservaten, den Geheimschutz und Vertrauensleute. Außerdem sei es um den Bereich Demokratieförderung gegangen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es einen Schwerpunkt der Umsetzung in den Bereichen Justiz und Polizei gegeben habe. Dabei gehe es unter anderem um die Verbesserung des Informationsaustausches. Auf der Ebene der Sensibilisierung und dem Erkennen von Rechtsextremismus gebe es Leitfäden, Handreichungen und Ausbildungsangebote. Allerdings stellt die Studie in ihrer Ergebniszusammenfassung fest: „Eine umfassende, wirksame Sensibilisierung der Mitarbeitenden konnte mit der verwendeten Methodik und auf vorliegender Datengrundlage nicht festgestellt werden.“ Der Sachverständige merkte hierzu auch eine mangelnde Transparenz an. Er sagte zu Sachsen: „Es hat diese Verbesserung polizeilicher Praxis stattgefunden. Das sagt natürlich nicht viel darüber aus, was in der Praxis tatsächlich passiert.“

Zusätzlich werde, so die Ergebnisszusammenfassung, „von zivilgesellschaftlicher Seite eine tatsächliche Verbesserung im polizeilichen und justiziellen Umgang mit Betroffenen rechter und rassistischer Gewalttaten weiterhin in Frage gestellt. Defizite bestehen nach vorliegender Datenbasis auch hinsichtlich der Maßnahmen zur Entwicklung einer Fehlerkultur und Selbstreflexion.“

Der Sachverständige bot über die Studienergebnisse hinaus einen Ausblick auf die Umsetzungen in Mecklenburg-Vorpommern. Dort habe es bislang keinen Abschluss-, sondern nur einen Zwischenbericht gegeben, der keine Handlungsempfehlungen enthalte. Die Linksfraktion habe nach dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss eigenständige Empfehlungen formuliert und darin unter anderem die Umsetzung der 47 Empfehlungen des ersten Bundestagsuntersuchungsausschusses gefordert.

Dr. Salheiser konstatierte, dass „vor allen Dingen die avisierten und vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Bereichen und föderalen Ebenen den Aussagen und den schriftlichen Verlautbarungen der Landesregierung gemäß umgesetzt beziehungsweise in Angriff genommen worden sind“. Außerdem sei eine Cold Case-Unit zur Aufarbeitung von Altfällen gebildet worden. Das gebe es in anderen Bundesländern nicht. Laut Innenministerium seien auch andere Maßnahmen ergriffen worden.

Der 2. Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet jetzt den Abschlussbericht mit Empfehlungen, der wohl im Juli im Landtag vorgestellt werden wird.

Dieser Kurzbericht erschien zuerst in unserem monatlichen Newsletter „Aufklären und Einmischen“. Ihr wollt auf dem Laufenden bleiben? Hier den Newsletter abonnieren!