📨 NSU-Watch – Der Newsletter #29 – August 26

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Wir melden uns einmal im Monat mit unserem Newsletter „Aufklären & Einmischen“ bei euch. Passend zum Titel des Newsletters findet ihr im ersten Teil – Aufklären – Berichte zu unserer Arbeit. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Ereignisse im Themenfeld rechter Terror und seine Aufarbeitung. Im zweiten Teil des Newsletters wird es praktisch: Einmischen. Wir sammeln für euch aktuelle Termine beispielsweise für Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Hier könnt ihr euch für den Newsletter anmelden.

Wenn ihr genauer wissen wollt, was euch erwartet, könnt ihr hier die August-Ausgabe des Newsletters in der Webversion nachlesen. (Aus technischen Gründen wird der Newsletter hier grafisch leicht abweichend von der Mail-Version dargestellt.)


Hallo zur August-Ausgabe unseres monatlichen Newsletters „Aufklären und Einmischen“!

„Das Urteil gleicht für mich einem Freispruch. Das ist für uns kein Abschluss. Wir machen weiter und versuchen, den Komplex aufzuklären und aufzuklären, was mit unseren Vätern passiert ist.“ Das sagte Lina Boulgarides, Tochter des vom NSU ermordeten Theodoros Boulgarides, nach dem mündlichen Urteil im 2. NSU-Prozess. Am 17. Juli 2026 wurde die in diesem Prozess angeklagte Susann Eminger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Vorsitzende Richterin zeigte an diesem Tag sehr viel Anteilnahme – mit der von ihr verurteilten Rechtsterrorunterstützerin. Gamze Kubaşɪk, Tochter des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşɪk, schrieb an die Vorsitzende Richterin gewandt in einem Statement auf Instagram: „Wie konnten Sie ihre Entscheidung unter anderem damit begründen, dass die Angeklagte Kinder hat, ohne auch nur eine Sekunde an die Kinder der Ermordeten zu denken? (…) Ich frage mich, wie man ein solches Urteil sprechen kann, ohne dabei rot zu werden.“ Serkan Yildirim, Überlebender des ersten bekannten Bombenanschlags des NSU, betonte am Urteilstag die Kontinuität, in der das Urteil steht: „Das ist wieder ein Schlag und für uns, wieder eine Niederlage. Aber unsere Kraft ist immer noch da. Für die ist es heute beendet. Aber für uns ist es nicht beendet. Wir müssen mehr arbeiten, mehr kämpfen, dass so was nicht noch einmal in Deutschland passiert.“
Das Urteil in Dresden steht in der Kontinuität der mangelhaften Aufklärung des NSU-Komplexes, der Aufklärungsverschleppung und des systematischen Kleinredens des NSU-Komplexes durch die Behörden. Die Behörden verengten den Blick von Anfang an – bis heute sprechen sie von einem isolierten Trio mit kleinem Unterstützungskreis. Durch diese bewusste Engführung bleiben viele Fragen bis heute unbeantwortet und möglichen UnterstützerInnen bleibt die Strafverfolgung erspart. Das milde Urteil gegen Susann Emingers Ehemann André im Münchener Prozess und die überlange Verfahrensdauer ersparten letztlich womöglich auch Susann Eminger die Haftstrafe. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Newsletter-Text: Ein Schuldspruch, der wirkt wie ein Freispruch.

Dennoch kann der NSU-Komplex auch weiterhin aufgeklärt werden. Die Bundesanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer in Dresden davon, keinen Schlussstrich unter den NSU-Komplex ziehen zu wollen. Was von dieser Ankündigung übrig bleibt, wird sich zeigen. Für eine solidarische Gesellschaft aber muss erst recht gelten: Kein Schlussstrich!

An dieser Stelle wollen wir uns bedanken: Ohne eure Unterstützung hätten wir den 2. NSU-Prozess in Dresden nicht beobachten und dokumentieren können. Vielen, vielen Dank!

In den letzten zwei Jahren hat das Autor*innenkollektiv Feministische Intervention (AK Fe.In) auf unserer Homepage seine Analysen zur steigenden queefeindlichen Gewalt in Deutschland in Form von Angriffen auf CSDs und Pride-Veranstaltungen veröffentlicht.

Der islamistische queerfeindliche Anschlag auf den Berliner CSD am 25. Juli zeigt erneut, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft immer noch nicht sicher leben können. Wir gedenken der Ermordeten, unsere Solidarität gilt ihren Angehörigen und allen Betroffenen des Anschlags. Wir möchten an dieser Stelle auf das Beratungsangebot der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt hinweisen.

Außerdem in diesem Newsletter:

Wir gedenken im August Habil Kılıç. Er wurde am 29. August 2001 in München vom NSU ermordet. Vor vier Jahren wurde Mouhamed Lamine Dramé von der Dortmunder Polizei erschossen. Am 8. August wird es eine Kundgebung in Dortmund geben. Wir gedenken Delfín Guerra und Raúl G. Paret. Sie wurden am 12. August 1979 in Merseburg ermodet. Wir erinnern an Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân, sie wurden in der Nacht vom 21. auf den 22. August 1980 in Hamburg von Neonazis ermordet. In Duisburg wird am 26. August Ferdane Satır, Zeliha Turhan, Rasim Turhan, Tarık Turhan, Çiğdem Satır, Ümit Satır, Songül Satır und Ramazan Satır gedacht. Sie starben durch den rassistischen Brandanschlag am 26. August 1984.

Beteiligt euch an den geplanten Gedenkveranstaltungen! Alle Termine findet ihr wie immer am Ende des Newsletters.

Kein Schlussstrich!
Eure Antifaschist*innen von NSU-Watch

Unser Newsletter ist kostenlos und wird es auch bleiben. Für unsere Arbeit sind wir aber auf eure Unterstützung angewiesen. Mehr dazu findet ihr auf unserer Spendenseite!

Ein Schuldspruch, der wirkt wie ein Freispruch
Der 5. Strafsenat des OLG Dresden hat am 17. Juli, rund acht Jahre nach dem Urteil im ersten NSU-Prozess, im 2. NSU-Prozess die Angeklagte Susann Eminger wegen aller ihr vorgeworfenen Taten schuldig gesprochen. Eminger wurde wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, des NSU, in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Sie muss also nicht in Haft, als Bewährungsauflage muss sie dem Gericht in diesen drei Jahren lediglich eventuelle Umzüge melden. Weitere Auflagen gibt es nicht. Als Verurteilte muss sie bei Rechtskraft die Kosten des Verfahrens tragen. Susann Eminger hat gegen das Urteil Revision eingelegt, die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde hatte ihrerseits auf dieses Rechtsmittel verzichtet. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils kann die Verteidigung von Susann Eminger die Revision begründen und auch die Bundesanwaltschaft kann Stellung nehmen. Über die Revision entscheiden wird dann der Bundesgerichtshof.

Bei der mündlichen Urteilsverkündung in Dresden begann die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Begründung mit den Worten, der NSU sei verantwortlich für die „größte rassistische Mord- und Anschlagsserie in der Geschichte der BRD mit nicht wiedergutzumachenden Folgen für Opfer, Überlebende, Verletzte, Familien und Freunde.“ Deren Forderung nach Aufklärung könne auch 15 Jahre nach dem Ende des Terrors nicht abgeschlossen sein, so Herberger. Damit endete jedoch die angemessene Anerkennung des dem Verfahren zugrundeliegenden NSU-Komplexes. Viele Worte hätte man finden können für das, was Susann Eminger mit ihrer Unterstützung des NSU mit ermöglichte. Herberger setzte ihre Darstellung stattdessen fort mit dem Satz: „Mit 15, 16 Jahren hat sich Beate Zschäpe erst in Mundlos, dann in Böhnhardt verliebt.“ Damit war der Ton für die folgenden Ausführungen gesetzt.

Während sie die Taten des NSU wiedergab, verlas die Vorsitzende Richterin auch die Namen der Ermordeten der rassistischen Mordserie und sprach dabei die meisten falsch aus. Im Gegensatz zum Vertreter der Bundesanwaltschaft bei deren Plädoyer gab sich Herberger dabei nicht einmal viel Mühe. Mit keinem Wort erwähnt das Urteil den Anschlag auf Serkan Yildirim 1999 in Nürnberg. Diese Tat des NSU kam erst im Münchener Prozess ans Licht, war dort also nicht angeklagt. Auch in Dresden war die Tat nicht angeklagt. Serkan Yildirim hatte 2013 bei der Polizei bei einer Bildvorlage Susann Eminger wiedererkannt.

In der Gesamtschau aller Indizien könne, so das Dresdener Urteil, davon ausgegangen werden, dass Susann Eminger Kenntnis von terroristischen Taten erlangt hat oder diese zumindest für möglich gehalten hat. Als Begründung für diese Einschätzung verweist Richterin Herberger auch auf das Verhalten der Angeklagten und ihres Ehemanns nach Bekanntwerden der Taten des NSU: das Löschen von Nachrichten, das Ausschalten der Handys. Weder Susann noch André Eminger hätten irgendwie Überraschung gezeigt. Herberger verwies auch auf die „geständnisgleiche“ Gestaltung des Wohnzimmers der Familie Eminger mit Zeichnungen, die die beiden Haupttäter zeigen, noch im Jahr 2012. Und sie verwies darauf, dass die Emingers ihrem dritten Sohn 2015 den drittem Vornamen „Uwe“ gaben.

Das Dresdener Gericht stützt mit seinem Urteil jedoch weiter die sogenannte Trio-These, nach der der NSU ein weitgehend isoliertes Trio aus drei untergetauchten Personen mit kleinem Unterstützungsumfeld gewesen ist. Auf diese These hatten sich Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt sehr schnell nach Beginn der Ermittlungen festgelegt und diese These versuchte auch das Urteil im ersten NSU-Prozess in München zu zementieren. An diesem Münchener Urteil orientierte sich der Dresdener Senat offenbar auch bei seinem Schuldspruch in wesentlichen Zügen. Der Prozessverlauf in Dresden hat dagegen erneut belegt, wie eng die Einbindung von Unterstützer*innen auch noch in der Phase, in der sich das Kerntrio des NSU in Zwickau befand, war und wie nah das Kerntrio Personen an sich heran ließ.

Die Beweisaufnahme in Dresden zeigte wie schon die Beweisaufnahme im ersten NSU-Prozess eine Zwickauer Normalität, in die das NSU-Kerntrio sehr gut ‚untertauchen‘ konnte, konkret, dass es dort einen weit verbreiteten rechten Konsens gibt. Im Dresdener Prozess als Zeug*innen gehörte Freund*innen der Emingers bezeichneten diese meist als „unpolitisch“, obwohl sie beispielsweise André Emingers große Sammlung an neonazistischen, antisemitischen und rassistischen Tätowierungen kannten. Als untergetauchte Neonazis wären die Mitglieder des Kerntrios in dieser Normalität vermutlich gar nicht aufgefallen, wenn sie sich beispielsweise rassistisch geäußert hätten.

Die Emingers wiederum waren für die Nachbarschaft von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt wahrnehmbare FreundInnen. Sie waren an wichtiger Stelle mit dafür verantwortlich, dass das Kerntrio nach außen hin die Normalität eines kleinbürgerlichen Lebens präsentieren und diese ‚Normalität‘ auch in weiten Teilen tatsächlich leben konnte.

Für den Senat in Dresden war, jedenfalls wenn man seiner mündlichen Urteilsbegründung folgt, die Freundinnenschaft von Susann Eminger und Beate Zschäpe wichtiger als die geteilte Ideologie. Klar ist nach der Beweisaufnahme aber: Es war eine ideologische Übereinkunft, aus der heraus sich eine Freundinnenschaft und die Unterstützung erst ergeben haben. Die Bereitschaft Susann Emingers zur Unterstützung zeigt, dass weder sie noch Beate Zschäpe naiv sind, auch wenn Neonazistinnen medial gerne so dargestellt werden. Sie waren keine Mitläuferinnen, keine „Freundinnen von“, sondern sehr eigenständige Akteurinnen, die selber entschieden haben, wie sie vorgehen und die sich aus ideologischen Gründen für rechten Terror entschieden haben. Susann Emingers Weigerung an der Aufklärung mitzuwirken gibt ausreichend Anlass anzunehmen, dass ihre Unterstützung für die ideologischen Motive des NSU bis heute anhält.

Unsere Berichte zu den Prozesstagen findet ihr auf der Übersichtsseite zum 2. NSU-Prozess auf unserer Homepage.


Was den Attentäter von Schongau antrieb.

Erstveröffentlichung bei www.aida-archiv.de
von Robert Andreasch

[CN: enthält direkte Zitate aus dem Manifest des Attentäters]

Schongau, 8. Juli 2026. Am Mittwochnachmittag taucht der 16-jährige V. auf dem Gelände des Welfen-Gymnasiums auf. V. war hier bis vor kurzem selber Schüler. Er flog zum Halbjahr von der Schule, nachdem er im Dezember 2025 Mitschüler*innen Nachrichten mit pornografischem und gewaltverherrlichendem Inhalt sowie Morddrohungen geschickt hatte. Von der Polizei bekam er eine sogenannte Gefährderansprache. V. wechselte auf die benachbarte Realschule.

Mit schwarzer Kapuze getarnt und bewaffnet mit einer offenbar in einem 3D-Drucker hergestellten Pistole, sechs Patronen des Kalibers .22 und mit einem extra zugeschliffenen Küchenmesser, läuft V. über das Schulgelände, schießt einmal und sticht danach auf zwei 13-jährige Mädchen ein. Sie erleiden sehr schwere Stichverletzungen. Nach 17 Minuten können Lehrer*innen und Polizeikräfte den Täter überwältigen. Ursprünglich wollte V. wohl noch mit einem gekaperten Taxi zu einer weiteren Schule fahren, aber dazu kommt es glücklicherweise nicht mehr.

Nur Stunden nach der Tat ist es dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gegenüber den Medien wichtig zu erklären, dass der Täter des „Amoklaufs“ eine kroatische Staatsbürgerschaft habe und in der Vergangenheit in psychiatrischer Behandlung gewesen sei. Die Möglichkeit einer ideologiegeleiteten Botschaftstat, also rechten Terrors, erwähnt er nicht.

Der Verweis auf eine psychische Erkrankung folgt offensichtlich einer entpolitisierenden Strategie. Denn grundsätzlich ist die Arbeitsweise der Psyche bei Gesunden und Erkrankten gar nicht so unterschiedlich. Und diesem frühen Verweis von Herrmann auf eine Erkrankung des Täters von Schongau folgt dann ja auch wieder keine gesellschaftliche Diskussion über psychologische Erkenntnisse, zum Beispiel über die bei männlichen ‚school shootern‘ typische „paranoide Abwehr-Kampf-Haltung“. Nach dem Sozialpsychologen Rolf Pohl besteht sie aus Hass auf die Schule, aus einem als Notwehr gerechtfertigten Massaker, aus der Mobilisierung von Größen- und Allmachtsfantasien sowie aus der Faszination, Enttäuschungsgefühlen beziehungsweise Hass gegenüber Mädchen.
Der Täter (Eigenbezeichnung „Lucid190“) hat vor der Tat ein ‚Manifest‘ („My reasons“) auf dem Kanal „WatchPeopleDie“ (WPD) veröffentlicht. Demzufolge hatte er wohl auch einen Livestream am Tag des Attentats („zero day“) geplant, für die gewünschte GoPro-Kamera fehlte ihm am Ende aber wohl das Geld. Sein 19-seitiger Text ist in englischer Sprache verfasst. An Formulierungen und Referenzen zeigt sich eine sehr tiefe Verwurzelung im ‚militant accelerationism‘ sowie in den Szenen der Incels und den Fans tödlicher Attentate. Der Sozialpsychologe Sebastian Winter hat darauf verwiesen, dass die (überwiegend männlichen) jugendlichen Attentäter wie V. hier mittlerweile einem „kulturellen Skript“ folgen, einer Art Handlungsanleitung, die den Plot vorgibt.

Der Text von V. strotzt in kaum steigerbarer Weise vor Hass, Misogynie, Rassismus, Antisemitismus, Queer-, Trans- und Polyamorie-Feindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit sowie Fat- und Bodyshaming. Viele Stellen sind eine krasse Eruption von Menschenverachtung und Gewalt („I would be happy to just stab a knife into their necks and kill them“, „I can’t keep going without killing someone, my urges are far too strong, I want to take revenge against this cruel world, eradicate a small part of the subhuman scum that inhabits it, and finally die myself.“)

Auf der einen Seite rechnet V. in diesem Pamphlet mit den eigenen Eltern ab, schreibt über verschiedende Krisen als Heranwachsender und die eigenen Erkrankungen. Auf der anderen Seite handelt es sich bei „my reasons“ eindeutig um ein extrem rechtes, politisches Traktat. V., der sich selber als eine Art „fascist accelerationist“ bezeichnet, betont ein „white male“ zu sein. Noch nie habe er eine Liebesbeziehung gehabt. An all seinem Elend seien die ihn umgebenden Menschen schuld, die er unter anderem als „complete subhumans, retards, degenerate trash and insufferable scum“ beschimpft. „I’ve always wanted a girlfriend, but I was always rejected and looked down upon by girls, even bullied by them too“ schreibt er, um dann eine Menge misogynen Hasses sowie sexualisierter Gewaltfantasien auszugießen. V. hasst vor allem Muslime („mudslimes“), Christ*innen („Christcucks“) und Jüdinnen*Juden („Kikes“). Positiv bezieht er sich auf den IS und die queerfeindlichen Taliban. Die derzeit in deutschland dominierende Brückenideologie der Queer- und vor allem Transfeindlichkeit ist ihm einen eigenen Absatz wert („I fucking despise trannies and faggots“), gefolgt von der aus der gesamten extremen Rechten bekannten Leier einer angeblich fehlenden Meinungsfreiheit („We have no freedom of speech here in jewrocuckland. There are people literally being arrested for shit they write online“ etc.). Die AfD und ihre Fans scheinen ihm zu lasch und – da schlägt sein Antisemitismus voll durch – „they’re literally supported by kikes“.

In der kontinuierlichen Geschichte des rechten Terrors hat ein Attentäter durch sein Tun oft die nächsten GewalttäterInnen inspiriert. So auch bei V.: Er bewundert vor allem den Attentäter von Christchurch, der am 15. März 2019 in zwei Moscheen insgesamt 51 Menschen erschossen hat. Mit einem Screenshot aus dessen Livestream des Massenmordes bebildert V. nun seinen Text. Über den Moment, als er dieses Video gesehen habe, schreibt V., „that was definitely the moment I knew: I had to kill.“ Andere Inspirationsquellen seien der Rechtsterrorist Ted Kaczynski (der sogenannte Unabomber) sowie der 14-jährige Täter des Schulmassakers von Apalachee/Georgia (2024, vier Tote) gewesen. V. schreibt auch, dass er sich zur Vorbereitung seines Attentats Moscheen in Schongau in 40 Minuten Entfernung sowie eine Geflüchtetenunterkunft in der Gegend angesehen haben.

Seinen eigenen Angaben zufolge wollte V. mindestens vier Menschen töten, um, so schreibt er zynisch, einen höheren „score“ zu haben als die Attentäter von San Diego, die am 18. Mai 2026 bei einem antimuslimischen Angriff auf die größte Moschee der Stadt drei Menschen umgebracht hatten. Vor dem Attentat, schreibt V., habe er sich mit zahlreichen Gleichgesinnten ausgetauscht, vor allem mehrfach mit dem Attentäter von San Cristóbal (Argentinien), der am 30. März 2026 in seiner Schule einen 13-Jährigen ermordet und mehrere Schüler*innen verletzt hatte. Seine Radikalisierung, seine Vorbilder und Inspirationen sowie seine Vernetzung zeigen: in diesem Sinne ist der Attentäter von Schongau kein „Einzeltäter“.



Gut zu wissen:
Aktuelles aus dem Themenbereich Rechter Terror und Antifaschismus
+++ Versuche politischer Prozessführung im Verfahren gegen die Sächsischen Separatisten: Ein Zwischenfazit zur Sommerpause +++
Am 5. November 2024 kam es zu Hausdurchsuchungen gegen die rechtsterroristische Gruppe der sogenannten Sächsischen Separatisten. Bereits zwei Tage später veröffentlichte die antifaschistische Gruppe Periskop Hintergrundinformationen zu sieben von acht heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden angeklagten Personen. Dieser Prozess startete nach über einem Jahr Untersuchungshaft Anfang 2026 vor dem 5. Strafsenat des OLG Dresden – dem selben Senat der jüngst ein mildes Urteil gegen die NSU-Unterstützerin Susann Eminger fällte.

Wir berichteten im Newsletter 02/2026 („Umsturzphantasien und Mordpläne: Die Sächsischen Separatisten vor Gericht“) von der Anklageverlesung durch die Bundesanwaltschaft (BAW). Die Vorwürfe gegen die acht Angeklagten aus der insgesamt etwa 20 Personen umfassenden Gruppe lauten: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ sowie „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund“. An einem unbestimmten „Tag X“ habe man losschlagen wollen, mit Waffengewalt Teile Sachsens unter seine Kontrolle bringen und mithilfe von „Säuberungen“ gegen ethnische Minderheiten und politische Gegner*innen einen autoritären Staat nach NS-Vorbild errichten wollen.

Wir berichteten bereits über die Verteidigungsstrategie der 19 Anwält*innen, von denen die meisten bekannte Szeneanwält*innen sind. Die Verteidiger*innen wechseln zwischen kaum verhohlenen Drohungen gegen BAW und Gericht und dreisten Verharmlosungen wie selbstverständlich hin und her. Im April-Newsletter ging es um die Einlassung des angeklagten AfD-Funktionärs Kurt Hättasch („Zwischen Selbstverharmlosung und Hitlerbild“).

Seitdem ist viel Wasser die Elbe heruntergeflossen und es ist Zeit, einen Überblick über die letzten sechs Monate im Strafprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ zu geben. In Teil 1 in dieser Ausgabe des Newsletters werden wir anreißen, wie sich die angeklagten AfD-Mitglieder in politischer Prozessführung versuchen.

Die Einlassungen

Nach der selbstverharmlosenden Einlassung des als Rädelsführer angeklagten Jörg Schimanek tat sich der AfD-Nachwuchspolitiker Kurt Hättasch im Rahmen seiner Einlassung mit kleinteiligen, redundanten und abschweifenden Ausführungen hervor. Der Jäger Hättasch ist zusätzlich wegen Mordversuchs angeklagt – er war mit einem Gewehr bewaffnet auf GSG9-Beamte zugelaufen, als diese ihn festnehmen wollten, dabei wurde er durch den Schuss eines Beamten verletzt. Gegen Ende seines mehrtägigen Monologs versuchte Hättasch zu erklären, warum er kein Rassist oder Antisemit sein könne. Mit ‚Argumenten‘ wie „wir haben ein Bild mit ägyptischen Pyramiden im Wohnzimmer“ oder „in der 5. Klasse haben wir im Ethik-Unterricht einen Film über die Versöhnlichkeit der Weltreligionen gedreht und ich habe den jüdischen Gläubigen gespielt“ glaubt der ehemalige Mitarbeiter des sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner dem Gericht weismachen zu können, dass er eine vorurteilsfreie Haltung habe.

Wir berichteten bereits im April-Newsletter, wie das mühsam aufgebaute Bild des unbescholtenen Bürgers während der anschließenden Befragung in sich zusammenbrach. Beim eigenen Junggesellenabschied auf die Wehrmacht anzustoßen und seinem Freund Nils Martin K., gegen den ebenfalls ein Verfahren im Zusammenhang mit den „Sächsischen Separatisten“ geführt wird, eine Schusswaffe zur Hochzeit zu schenken, passt nicht ganz ins Bild vom lupenreinen Demokraten. Von seiner Ehefrau, der Tochter des Neonazis Thomas Sattelberg, hatte Hättasch in seiner Einlassung das sexistische Bild eines ‚Heimchens am Herd‘ gemalt. Die Taz belegte dagegen, dass Hella Hättasch ebenfalls eine völkische Aktivistin ist, die unter anderem Anteile an der Neonazi-Immobilie „Haus Montag“ in der Sächsischen Schweiz hält.

Bemerkenswert bleiben die wiederkehrenden verschwörungsideologischen Elemente in der Einlassung Hättaschs, sobald Tatsachen allzu offensichtlich dem aufgebauten Narrativ widersprechen: So seien einige der bei der Razzia aufgefundenen Schriftstücke – unter anderem lagen die antisemitische Fälschung „Protokolle der Weisen von Zion“ und ein Lehrbuch der Waffen-SS auf seinem Dachboden – absichtlich vom BKA in seinen Unterlagen platziert worden.

Fest steht: Die Selbstverständlichkeit und die Überzeugtheit, mit der Kurt Hättasch seinen Unsinn verbreitet, hat ihm bereits in seinem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Hamburg nichts gebracht. Das VG hatte im Dezember 2025 geurteilt, dass Hättasch rechtmäßig aus der Bundeswehr entlassen bleibt, da er „die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt und weitere reichsbürgertypische Äußerungen wiedergegeben hat“. Das Hamburger Gericht sieht es außerdem als erwiesen an, dass Hättasch, der bis heute Teil der AfD-Fraktion im Stadtrat von Grimma ist, einem „völkisch-abstammungsmäßigen bzw. verfassungswidrigen Staatsvolksbegriff“ anhängt.

Die Einlassung des nächsten AfD-Mitglieds und ehemaligen Leipziger Stadtbezirksbeirats für die extrem rechte Partei, Hans-Georg P., folgte der gleichen Strategie der Selbstverharmlosung. Ihre Widersprüchlichkeit wurde in der Presse zeitnah herausgearbeitet. Der dritte angeklagte AfD-Mann, Kevin R., der gemeinsam mit Hättasch die Waffe für Nils Martin K. besorgt haben soll, verzichtete zunächst auf eine Einlassung.

Politische Prozessführung von rechts

Beim Sächsische Separatisten-Prozess erleben wir erstmals, wie AfD und „Vorfeld“ sich bei einem großen Staatsschutzverfahren in politischer Prozessführung versuchen. Ein Beitrag von „Ein Prozent“, einem selbsternannten, „rechten Bürgernetzwerk“ aus dem Dunstkreis der Identitären Bewegung, stellte treffend fest: „Die Linke hat uns im Umgang mit politischen Verfahren aller Art einiges voraus.“

Im Zentrum der rechten Erzählung stehen vor allem Kurt Hättasch und seine Verhaftung. Nach der Veröffentlichung von Hättaschs „Hafttagebuch“ auf dem Blog des extrem rechten Ideologen Götz Kubitschek folgte im Juli 2026 ein eigenes Buch mit gleichen Inhalten im Antaios-Verlag. Zuletzt produzierte „Grimmbart Studio“ (Hintergründe hier) ein KI-generiertes Kurzvideo. Parallel besuchten einzelne AfD-Politiker*innen Hättasch in der JVA Leipzig. AfD-Leute sind immer wieder im Dresdener Gerichtssaal zu Besuch, so etwa Jörg Dornau, AfD-MdL in Sachsen. Abgeordnete der AfD stellten außerdem eine kleine Anfrage zum Thema im Bundestag. Auch Björn Höcke, der sich 2022 mit fünf der acht Hauptangeklagten auf dem Marktplatz von Grimma hatte ablichten lassen, äußerte sich mehrfach öffentlich: Er habe die „anständige Familie“ Hättasch besucht – und er drohte, Senat und Staatsanwaltschaft sollten sich vorsehen, denn eines Tages werde man sich verantworten müssen.

Ein unmittelbarer Effekt auf das Urteil ist durch solche Solidaritätsbekundungen oder Drohungen wahrscheinlich nicht zu erwarten. Aber sie spiegeln das Selbstbewusstsein der Verteidigung auch im Gerichtssaal wider und unterstreichen die Bedeutung der laufenden Beweisaufnahme, auf die wir im nächsten Newsletter näher eingehen werden.

Hier nur so viel: Die offensichtliche nationalsozialistische Gesinnung einiger Angeklagter wird von den Verteidigern teilweise gar nicht mehr in Frage gestellt. Der Fokus der juristischen Verteidigung liegt eher darauf, das Konstrukt der terroristischen Vereinigung anzuzweifeln sowie die Beziehungen der Angeklagten untereinander. Außerhalb des Gerichtsaals dagegen lautet die Botschaft für die Öffentlichkeit: Die Angeklagten seien ganz harmlos und die vermeintliche Gesinnungsjustiz könne jeden treffen.

Wir gedenken:

Habil Kılıç

Habil Kılıç wurde 1963 in der Türkei geboren und lebte mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter in München. Im Jahr 2000 eröffnete die Familie einen Frischwarenladen. Habil Kılıç behielt aber seinen Arbeitsplatz in der Großmarkthalle und arbeitete erst am Feierabend in dem gemeinsamen Geschäft.

Im August 2001, knapp anderthalb Jahre nach dessen Eröffnung, arbeitete Habil Kılıç auch tagsüber im Laden, weil seine Frau und seine Tochter im Türkei-Urlaub waren. Am Vormittag des 29. August 2001 wurde er dort vom NSU erschossen.

Habil Kılıç wurde 38 Jahre alt.

Nach dem Mord ermittelten die Behörden gegen den Ermordeten, seine Familie und das Umfeld. Die Familie von Habil Kılıç musste die Spuren des Mordes selbst entfernen. Zuvor hatten sie über dem Laden gewohnt, nun gab seine Frau Wohnung und Laden auf.

Der Mord des NSU, das Verhalten der Behörden und die von ihnen verbreiteten rassistischen Gerüchte über den Ermordeten sorgten letztlich dafür, dass Familie Kılıç neben dem Familienvater auch ihr nachbarschaftliches Umfeld und ihren Lebensunterhalt verlor.

Habil Kılıçs Frau, P. Kılıç, war die erste Angehörige, die im Münchener NSU-Prozess als Zeugin befragt wurde. Richter Götzl trat ihr gegenüber autoritär auf. P. Kılıç wollte bei ihrer Vernehmung am 22. Verhandlungstag nicht vor „dieser Frau“ – also der Hauptangeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe – über die Situation nach der Tötung ihres Mannes sprechen: „Wie kann das sein? Können sie sich das nicht vorstellen, wenn man den Mann, dann den Laden verliert? Wie die Leute darüber reden, wenn man wie ein Verdächtiger behandelt wird? Was soll ich hier sagen vor dieser Frau?“

Götzl herrschte sie daraufhin an, dass er eine höfliche Antwort erwarte, wenn er selber höflich frage. P. Kılıç berichtete auf Drängen des Richters: Die Täter hätten eine große Menge Schaden angerichtet, erst den Mann ermordet, dann den ganzen Freundeskreis kaputtgemacht, das ganze Finanzielle: „Alles haben sie kaputtgemacht, alles.“

An Habil Kılıç erinnert heute eine Gedenktafel am ehemaligen Geschäft der Familie in der Bad-Schachener-Straße.


Delfin Guerra und Raúl Garcia Paret

Delfin Guerra und Raúl Garcia Paret wurden am 12. August 1979 in Merseburg von einem rassistischen Mob in den Tod getrieben. Die genauen Todesumstände wurden bis heute nicht ausreichend ermittelt, Täter*innen wurden nicht zur Verantwortung gezogen.

Raúl Garcia Paret wurde 21 Jahre alt, Delfin Guerra wurde 18 Jahre alt. Die beiden Kubaner lebten als sogenannte Vertragsarbeiter in Merseburg.

2019, am 40. Todestag, wurde Delfin Guerras und Raúl Garcia Parets das erste Mal gedacht. Seitdem kommen jedes Jahr Menschen auf Einladung der „Initiative 12. August – Mord an Raúl Garcia Paret und Delfin Guerra in Merseburg 1979“ zusammen, um gemeinsam zu erinnern und die juristische Aufarbeitung der Todesfälle am 12. August 1979 in Merseburg und aller weiteren rassistischen Morde in der DDR und zur Wendezeit einzufordern.

Seit letztem Jahr erinnert eine Gedenktafel am Tatort an Delfin Guerra und Raúl Garcia Paret. Sie wurde von Familienmitgliedern, die aus Cuba angereist waren, enthüllt.

Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân

Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân wurden in der Nacht vom 21. zum 22. August 1980 bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in der Halskestraße in Hamburg von Neonazis ermordet.

Im Jahr 2014 gründete sich die Initiative in Gedenken an Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân in Reaktion auf das Bekanntwerden des NSU. Überlebende des Anschlags kämpften gemeinsam mit der Mutter Đỗ Anh Lâns und mit einigen solidarischen Menschen zehn Jahre lang für die Schaffung eines Gedenk- und Erinnerungsorts.

Denn bereits wenige Jahren nach dem Brandanschlag erinnerte in Hamburg nichts mehr an die Opfer.

„Wenn die Opfer vergessen werden, dann werden auch die Taten vergessen. Das Leid wiederholt sich für jede weitere Familie, die es trifft. Deshalb müssen wir endlich anfangen, den Opfern rassistischer Gewalt zu gedenken. Das braucht öffentliche Orte!“ So fasst einer der Überlebenden die Motivation hinter der Initiative zusammen.2024 Jahr wurde schließlich die Hamburger Halskestraße und eine dazugehörige Bushaltestelle in Châu-und-Lân-Straße umbenannt und erinnert damit zukünftig an Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân.

Die Initiative schreibt:

„Wir wollen zwei junger Menschen gedenken, die nie nach Deutschland wollten, sondern vor dem Krieg flohen und alles hinter sich ließen. Wir trauern, dass sie durch Rechtsterrorist*innen im vermeintlich sicheren Deutschland ermordet wurden. Wir klagen an, dass sie erst zum Anschlagsziel wurden, weil das gesellschaftliche Klima dafür den Boden bereitet hat. Wir können es nicht akzeptieren, dass sie einfach vergessen wurden und die Täter*innen wieder auf freien Fuß kamen.“


Ferdane Satır, Zeliha Turhan, Rasim Turhan, Tarık Turhan, Çiğdem Satır, Ümit Satır, Songül Satır und Ramazan Satır
Am 26. August gedenken wir Ferdane Satır, Zeliha Turhan, Rasim Turhan, Tarık Turhan, Çiğdem Satır, Ümit Satır, Songül Satır und Ramazan Satır. Vor 40 Jahren starben sie nach dem rassistischen Brandanschlag auf das Wohnhaus in Duisburg, in dem ihre Familie lebte.
Jahrzehntelang war der Anschlag vergessen. Erst seit 2023 trägt das Haus in der Wanheimer Straße mit einer Tafel ein sichtbares Zeichen des Gedenkens. Sie zeigt unter anderem die Aufschrift: „Alles hat seine Zeit. Eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzes und der Trauer, aber auch eine Zeit der Gerechtigkeit“. Überlebende und Angehörige kämpften über Jahre für ein würdiges Gedenken.

Bis heute gibt es keine konsequente Aufklärung. In Richtung eines rassistischen Motivs wurde nie ermittelt, obwohl die Täterin auch für einen Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft verantwortlich war. In der Zeit des Brandanschlags gab es in Westdeutschland eine massive rechte Mobilisierung gegen sogenannte Gastarbeiter*innen.

2024 präsentierte NRW-Innenminister Herbert Reul die Ergebnisse der „ToreG NRW“-Recherche zur „Klassifikation von Todesopfern rechter Gewalt in NRW“. Ziel des Projektes war es, sogenannte „Grenzfälle“ einer Neubewertung zu unterziehen. Die LKA-Gruppe stützte sich dabei aber ausschließlich auf Strafermittlungs- und Prozessakten. Andere Materialien, Spuren oder Quellen hat sie sich nicht anschauen oder anhören wollen. Überlebende und Angehörige wurden nicht einbezogen. Der Brandanschlag vom 26. August 1984 wurde von „ToreG NRW“ nicht als rassistische Tat anerkannt.

Am 26. August wird es um 17 Uhr eine Kundgebung am Tatort geben. Mehr dazu findet ihr bei den Terminen.


+++ Termine +++
Im ganzen August: CSDs und Prides in Ostdeutschland. Mehr Infos hier.

5. August, Berlin: Austellungseröffnung: Kunst gegen Rechts. (Ausstellung läuft bis 20. September). 19 Uhr, Alte Feuerwache FriedrichshainMehr Infos hier.

6. August, Hamburg-Harburg: Süleyman Taşköprü. Der NSU-Mord in Hamburg und offene Fragen, 25 Jahre danach. Gespräch mit Christiane Schneider. 19 Uhr, Zur Stumpfen Ecke eG, Rieckhoffstr. 14. Mehr Infos hier.
7.-30. August, Friedland, Eichhhof, Genthin, Stendal, Wittenberg, Altdorf bei Nürnberg, Calw, Wendlingen, Esslingen, Ismaningen: Lesungen mit Jakob Springfeld: „Der Westen hat keine Ahnung, was im Osten passiert“. Mehr Infos hier.

8. August, Dortmund: Gedenken anlässlich des 4. Todestags von Mouhamed Lamine Dramé: „Rest in Power Mouhamed“. 14-17 Uhr, Kurt-Piehl-Platz. Mehr Infos hier.
8. August, Plauen: Gegenprotest gegen das „Projekt M1llion“: „Plauen zeigt Haltung“. 9-18 Uhr. Mehr Infos hier.

12. August, Erfurt: Stadtrundgang: 51. Jahrestag der rassistischen Ausschreitungen gegen algerische Arbeitsmigranten in Erfurt. 17 Uhr, Wasserspiele vor der Peterskirche. Weitere Infos hier.

14. August, Salzwedel: Bündnisdemo: „Unser Herz schlägt solidarisch!“. 17 Uhr, Bahnhof Salzwedel. Mehr Infos hier.

25. August, Leipzig: Buchvorstellung und Diskussion: „Antisemitismus im Fußball“ mit Monty Ott und Ruben Gerczikow. 18:30 Uhr, Erich-Zeigner-Haus. Mehr Infos hier.

26. August, Duisburg: Kundgebung in Gedenken an Ferdane Satır, Zeliha Turhan, Rasim Turhan, Tarık Turhan, Çiğdem Satır, Ümit Satır, Songül Satır und Ramazan Satır. 17 Uhr, Ecke Warnheimer Straße/Fischerstraße. Weitere Infos hier.
27. August, Frankfurt a.M.: Podiumsdiskussion: „Demokratie im Visier. Antisemitismus als Scharnier rechter Ideologien“ mit Dr. Pia Lamberty, Kiril Denisov, Stefan Dietl, Michal Schwartze. 19 Uhr, Ignatz Bubis-Gemeindezentrum. Mehr Infos und Tickets hier.
29. August, Halberstadt: Demo und Kundgebung: „Osten United – in Solidarität vereint!“ 14 Uhr, Bahnhof Halberstadt. Mehr Infos hier.
Jetzt anmelden! 7.-11. September, Berlin: Bildungsurlaub: „Rechtsruck in Deutschland. Was tun?“ Von BiLaN – Bildungsinitiative Lernen aus dem NSU-Komplex. Mehr Infos hier.
Bis 20. September, Berlin: Austellung: Kunst gegen Rechts. Mit: Ulf Aminde, Talya Feldman, Moritz Frei, Noa Gur, Thomas Judisch, Lukas Liese, Eric Meier, Alex Müller, Anne Mundo, Cornelia Renz, Finja Sander, Sonya Schönberger, Silke Silkeborg, Moritz Stumm, Raul Walch, Ina Wudtke. Alte Feuerwache FriedrichshainMehr Infos hier.
Bis 27. September, Berchtesgaden: Ausstellung Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung 1945 bis heute. Dokumentation Obersalzberg. Mehr Infos hier.

7. November, Zwickau: Kein Schlussstrich. 15 Jahre gegen das Vergessen. 15 Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU. Mehr Infos hier.

Bis 14. Februar 2027, Stuttgart: Ausstellung: Rechtsextremer Terror. Erinnerungsort Hotel SilberMehr Infos hier.

Bis auf Weiteres, Mittwoch-Sonntag, Chemnitz: „Offener Prozess. Ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex“. Vor Ort regelmäßig Führungen und Critical Walks. Johannisplatz 8. Mehr Infos hier.
Jetzt buchen! Stadtführung: Critical Walk „NSU-Morde in Nürnberg“ der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V. Nürnberg. Preis nach Absprache. Infos und Buchung: isd.nuernberg.buero@isdonline.de. Mehr Infos hier.


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