Kurz-Protokoll 293. Verhandlungstag – 30. Juni 2016

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An diesem Verhandlungstag ist erneut Timo Ko. vom BKA geladen. Er hat die Vernehmungen des Angeklagten Carsten Schultze durchgeführt oder war anwesend und wird dazu befragt. Danach geht es um verschiedene Anträge.

Zeuge:

  • Timo Ko. (BKA, Vernehmungen des Angeklagten Carsten Schultze)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:50 Uhr. Heute wird die Vernehmung des BKA-Beamten Timo Ko. fortgesetzt. Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Ja, Herr Ko., Sie hatten ja berichtet, dass Sie bei mehreren Vernehmungen des Carsten Schultze, sage ich mal, aktiv als Vernehmer teilgenommen haben. An welchen Vernehmungen haben Sie denn insgesamt teilgenommen?“ Ko.: „An allen.“ Klemke: „An sämtlichen? Auch an der Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter?“ Ko.: „Da habe ich als Zuhörer teilgenommen, nicht aktiv.“ Klemke: „Haben Sie eine Erinnerung daran, ob es in dieser Vernehmung auch um das Geld für den Erwerb der Waffe durch den Carsten Schultze ging?“ Ko.: „Ehrlich gesagt, nicht. Ich meine, es ging darum, aber ich kann Ihnen die Details nicht nennen.“
Klemke: „Okay. War bei dieser Vernehmung die Identifizierung des Typs der Waffe, die er besorgt haben soll, Thema?“ Ko.: „Ja, wir haben eine Lichtbildmappe angefertigt mit Waffen, die in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil aufgefunden wurden, und ihm vorgelegt und er hat mehrere Waffen in eine Auswahl genommen, vier oder fünf, wo er gesagt hat, die könnten es gewesen sein.“
Klemke: „In der Tat wurden dem Herrn Schultze ausweislich der Akten eine Reihe von Fotografien vorgelegt und er soll laut Protokoll angegeben haben zunächst, dass vier von den abfotografierten Waffen in Betracht kämen und danach, dass noch eine weitere Waffe in Betracht käme. Das ist insoweit richtig. Haben Sie in Erinnerung, ob er alle fünf gleich [phon.] in die Auswahl einbezogen hat?“ Ko.: „Also, ich kann mich an keine weitere Differenzierung erinnern.“ Klemke: „Ist der Herr Schultze von dem Ermittlungsrichter beim BGH gebeten worden, die Waffe, die er damals von dem Herrn Schultz erhalten hat und an die beiden Uwes weitergegeben hat, näher zu beschreiben?“ Ko.: „Nein. Er hat von selber erwähnt, dass ein Schalldämpfer dabei war. Wir gingen damals noch von einer mutmaßlich anderen Waffenübergabe aus, bei der Herr Gerlach dabei gewesen ist. [phon.] Schultze hat uns erst durch die Aussage drauf gebracht, dass es eigentlich eine andere Waffenübergabe gab, mit Schalldämpfer.“
Klemke: „Haben Sie Ihrerseits bei Vernehmungen den Herrn Schultze gebeten, die Waffe zu beschreiben?“ Ko.: „Nein, wir haben die Echtwaffenvorlage gemacht am 06.02.“ Ko. sagt, die ersten drei Waffen seien mit Schalldämpfer gewesen, die Nummer 3 eine Ceska 83, die ersten beiden Vergleichswaffen, die erste eine Heckler & Koch P8 sowie eine weitere Waffe. Ko.: „Und das waren die Waffen, die er auch hauptsächlich beachtet hat.“ Klemke: „Haben Sie Einfluss genommen, welche Waffen ausgelegt wurden?“ Ko.: „Nein, das hatte ich auch schon mal berichtet. Das BKA führt eine Waffensammlung, u. a. mit einer Ceska 83, die im Zuge der Ceska-Mordserie beschafft worden ist. Und wir haben nur den Auftrag geschickt, dass alle Waffen, die uns bekannt waren aus Frühlingsstraße und Wohnmobil, dabei sein sollen und zu der Ceska 83 Vergleichswaffen, ohne Quantifizierung [phon.].“ Die Kriminaltechnik habe das dann zusammengestellt, so Ko.
Vorhalt aus dem Protokoll der Vernehmung 06.02.2012: Auf Frage: Es kann möglich sein, dass Wohlleben beim Aufschrauben des Schalldämpfers auf die Waffe Handschuhe trug. Klemke: „Es ging um die Ansicht der Waffe in der Wohnung des Herrn Wohlleben. Wissen Sie, welche Frage konkret gestellt worden ist?“ Ko.: „Die Frage lautete: Trugen Sie oder trug Herr Wohlleben Handschuhe bei der Übergabe der Waffe?“ Klemke: „Gab es denn Anhaltspunkte dafür, dass jemand Handschuhe trug?“ Klemke: „Nein, aber diese Frage zielte darauf ab, ob es jemandem möglicherweise bewusst war, dass er Fingerabdrücke hinterlassen könnte, also so eine Art konspiratives Verhalten. Darauf zielte die Frage ab.“ Klemke sagt, zuerst habe Schultze am 06.02. laut Protokoll angegeben, es könne möglich sein, dass Wohlleben Handschuhe trug, und dann am 15.02. habe Schultze laut Protokoll angegeben, dass er sich noch erinnern könne, dass Wohlleben dabei Handschuhe angehabt habe. Klemke: „Und da war noch eine weitere Spezifikation dabei, das lasse ich jetzt weg.“ Ko.: „Schwarze Handschuhe.“ Klemke: „Hat er das am 06.02. auch erwähnt?“ [phon.] Ko.: „Nicht dass ich wüsste.“ Klemke: „Hat er noch weiteres zum Material der Handschuhe erwähnt?“ Ko.: „Nicht dass ich wüsste.“ Klemke: „Am 15.02.: ‚Schwarze Lederhandschuhe‘.“ Ko.: „Okay.“ Klemke: „Haben Sie mal nachgefragt, wie es denn kommt, dass sich die Erinnerungsleistung innerhalb von neun Tagen so verbessert hat?“ Ko.: „Nein, haben wir nicht nachgefragt. Es war aber auch grundsätzlich bei den Vernehmungen festzustellen, dass Herr Schultze im Verlauf der Vernehmungen über die Dinge nachgedacht hat und mehr und mehr Details schildern konnte. Er hat sehr lange auf den Tisch geschaut. Man hatte den Eindruck, er hat die Dinge lange durchdacht und konnte dann mehr Details schildern als vorher. Das zieht sich auch durch andere Punkte.“
Vorhalt einer Fußnote aus dem Gutachten von Prof. Leygraf: Im Anschluss an die Exploration vom 16.03.2012 erhielt ich eine Email von RA Pausch. Herr Schultze habe in einem Gespräch mit seinen Verteidigern berichtet, dass er besorgt sei, nicht alle Aspekte, die aus seiner Sicht wichtig seien, zum Ausdruck gebracht zu haben. Dies liege vor allem an ihm selbst, da er, auch aus Scham, dazu neige, zuerst Dinge zu berichten, die ihn in einem vermeintlich günstigen Licht oder sympathisch erscheinen lassen und erst in einem zweiten Impuls von aus seiner Sicht negativ besetzten Ereignissen und Gefühlen zu berichten. [phon.]
Schultzes Verteidiger RA Hösl beanstandet, der Vorhalt sei unvollständig und so missverständlich. Es folgt eine kurze Debatte darum, dann stellt Schneiders die Frage: „Die Frage dazu ist, ob so etwas auch ein Gesprächsthema war, in der Vernehmung oder außerhalb, seitens der Verteidiger oder des Herrn Schultze.“ Ko.: „Nicht in meiner Anwesenheit, das ist mir nicht bekannt.“

Schultze-Verteidiger RA Pausch sagt, es gehe ihm dann um die Vernehmung am 06.02. und nennt eine Fundstelle. Pausch: „Aber vorab die Frage: Sie sagten, Sie hätten sich so was wie einen Fragenkatalog, eine Roadmap erstellt. Haben Sie auch die Erkenntnisse aus der Vernehmung vom 01.02. in die Skizze für die weitere Vernehmung [phon.] übernommen?“ Ko.: „Ja.“ Pausch: „Haben Sie eine Erinnerung, ob in Ihrem Fragenkatalog die Frage enthalten war: Wo stammt das Geld her?“ Ko.: „Sicherlich.“ Pausch: „Also das Blatt 74, einen Moment bitte, Seite 18 am Ende. Wenn Sie sich Ihre Roadmap für Vernehmungen vor Augen führen, wie konkret ist eine Frage formuliert, die Sie Herrn Schultze stellen wollten?“ Ko. sagt, er könne nicht mehr im Detail sagen, was er in seinen Notizen aufgeschrieben habe. Pausch: „Am Ende Seite 18 taucht auf: ‚Auf Frage: Ich kann mich nicht einmal mehr konkret erinnern, dass ich das Geld von Ralf Wohlleben bekommen habe. Insofern kann ich auch keine Details wie Stückelung, Verpackung des Geldes sagen.‘ [phon.] Wie kommt, möglicherweise gefragt durch Sie, der Satz zur Stückelung, Verpackung zustande?“ Ko.: „Das kommt von uns, das haben ganz klar wir gefragt.“
Pausch sagt, die Antwort sei eigenartig aneinandergefügt, und fragt, ob zu dem ersten Teil auch gefragt worden sei. [phon.] Ko.: „Das ist nicht ganz ordentlich protokolliert, es müsste eigentlich zweimal ‚auf Frage‘ heißen.“ Sie hätten erst zum Geld gefragt und dann ganz konkret zur Verpackung, Stückelung des Geldes, so Ko.
Götzl: „Dieser erste Vorhalt: ‚Auf Frage: Ich kann mich nicht einmal mehr konkret erinnern, dass ich das Geld von Wohlleben bekommen habe‘ [phon.], wurde das so von Herrn Schultze angegeben?“ Ko.: „Ja, und jetzt, wenn ich es nochmal höre, kann ich mich auch wieder erinnern, dass es seine Äußerung ist.“ [phon.]
Dann fragt Carsten Schultze persönlich: „Habe ich das jemals zur Disposition gestellt, ob ich das Geld von Wohlleben bekommen habe oder nicht? Habe ich das jemals angezweifelt?“ Ko.: „Sie haben es zumindest eingeschränkt, wie es gerade vorgehalten wurde.“ Schultze: „Ich halte es jetzt zum 38. Mal vor: ‚Ich kann mich nicht einmal mehr konkret erinnern‘ [phon.]. Ob Ihnen die Frage dazu einfällt?“ Ko.: „Jedenfalls nicht die Frage, ob Sie das Geld von Wohlleben bekommen haben, sondern vielleicht dann doch etwas zu dem Geld, bezogen auf Scheine, Stückelung oder so. Da haben Sie gesagt: Natürlich kann ich mich nicht an die Stückelung erinnern, ich kann mich nicht einmal konkret erinnern, das Geld bekommen zu haben. So verstehe ich das.“ [phon.] Der Zeuge wird um 11:26 Uhr entlassen.

Götzl: „Sind denn für heute Anträge geplant?“ NK-Vertreterin RAin von der Behrens verliest eine Ergänzung zum Antrag zum „Weissen Wolf“. Die Nummer 2 und 3 des Beweisantrags vom 290. Verhandlungstag zum „Weissen Wolf“ werde dahingehend konkretisiert, den Zeugen mit dem Tarnnamen „Sebastian Egerton“ vom BfV zu laden und zu hören. Weiter beantragt V. d. Behrens, die sich in der Akte befindliche Seite 2 der Ausgabe Nr. 18 des „Weissen Wolfes“, mindestens das Vorwort und den darunter befindlichen Gruß, zu verlesen zum Beweis der Tatsache, dass es dort heißt:
„Vorwort
Seid gegrüßt KameradInnen, […]
Wenn die Zeiten härter werden – muß der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke – nur vom Musikhören und Feiern kommt die Wende nicht.
In diesem Sinne, bis zum nächsten Mal…
Eihwaz
Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“
Weiter beantragt V. d. Behrens die Seite in Augenschein zu nehmen zum Beweis der Tatsache, dass der Gruß fettgedruckt und abgesetzt ist. V. d. Behrens führt zur Begründung aus, dass „Egerton“ Auswerter in der für Neonazis zuständigen Projekteinheit des BfV gewesen sei und Erstauswerter für den „Weißen Wolf“ Nummer 18 gewesen sei. „Egerton“ habe im UA zusätzlich zu den schon zitierten Angaben gegenüber dem Sonderermittler angegeben, er habe mit dem Begriff „NSU“ damals nichts anfangen können; Abkürzungen und Danksagungen seien in rechtsextremistischen Publikationen die Regel gewesen; wenn bei 100 bis 150 rechtsextremistischen Publikationen pro Jahr jede Abkürzung bei den Landesbehörden nachgefragt worden wäre, wäre der VS lahmgelegt worden und es wären zu 100 Prozent Fehlanzeigen entstanden.
Diese Erklärung sei unglaubhaft, da sie auf schlicht falschen Tatsachenbehauptungen beruhe, so v. d. Behrens. Der „Weisse Wolf“ sei kein Skinhead-Magazin mit vielen Grüßen in Slang bzw. Szenesprache gewesen, sondern – insbesondere die späteren Ausgaben, zu denen das Heft 18 gehört habe – sehr professionell gestaltet gewesen mit fast ausschließlich politischem Inhalten und ohne eigene Grußseite. Neben der Abkürzung „NSU“ hätten sich im Heft 18 nur allgemein bekannte Abkürzungen wie C18, KKK oder HNG gefunden.
Die „unglaubhafte Behauptung des Zeugen Egerton“ spreche für die unter Beweis gestellte Tatsache, dass nämlich tatsächlich eine Auswertung des Grußes an den NSU stattgefunden hat. Es sei von den 13 Auswertern [phon.] neben „Egerton“ nur noch der Mitauswerter Ki. namentlich bekannt. Dieser habe im UA ausgesagt, der „Weisse Wolf“ sei ihm allenfalls im Bereich „Gewaltdiskussion“ aufgefallen, den Begriff „NSU“ habe er dort nicht wahrgenommen. Auch dies sei nicht plausibel, so v. d. Behrens, weil die Danksagung nicht unverbunden auf der Seite 2 stehe, sondern direkt an den letzten Satz des Vorwortes anknüpfe, in dem es heiße: „Wenn die Zeiten härter werden – muß der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke – nur vom Musikhören und
Feiern kommt die Wende nicht.“ Dass der Auswerter Rechtsterrorismus nicht wahrgenommen haben will, dass auf diesen Satz die grafisch hervorgehobenen Grüße an den NSU verbunden mit der Aussage „Der Kampf geht weiter“ folgten, sei nicht glaubhaft.
Die Veröffentlichung des Grußes und des Namens der Vereinigung NSU zeige, dass ein Teil der Außenwirkung und Verbreitung des Namens, die mit dem NSU-Brief gewollt gewesen sei, von der Vereinigung auch erreicht worden sei. Weiter folge aus der Veröffentlichung des Grußes in Verbindung mit dem Vorwort, dass der NSU-Brief sein Propagandaziel erreicht habe, indem er in den Kontext von Aufrufen zu Netzwerkbildung und zu einem härteren Kampf gestellt worden sei.

Götzl: „Dann hätte ich noch an Sie eine Frage, Herr Schultze, in Zusammenhang mit der Einvernahme des heutigen Zeugen. Vernehmung 06.02.2012, Seite 18, da heißt es: ‚Auf Frage: Ich kann mich nicht einmal mehr konkret erinnern, dass ich das Geld von Wohlleben bekommen habe. Insofern kann ich auch keine Details zu Stückelung und Verpackung sagen.‘ [phon.] Können Sie sich erinnern an die Fragestellung?“ Schutze: „Genau auch nicht. Ich dachte erst, es sei gefragt worden, ‚können Sie sich erinnern, wie Sie das bekommen haben‘. Aber ich denke, es ist eher so etwas gefragt worden wie: ‚können Sie sich noch konkret an Sachen wie die Stückelung erinnern‘. [phon.] Und ‚Stückelung‘ ist auch nicht mein Jargon. Danach ist ja auch nie wieder danach gefragt worden, denn es war von Anfang an klar, dass ich das Geld von ihm [Wohlleben] bekommen habe.“

Dann verliest Richter Lang ein Einsatzprotokoll der Landespolizei Thüringen Jena vom 09.11.1996. Es geht um eine Fahrzeugkontrolle. Das Fahrzeug sei im Ahornweg einer Fahndungs- und Verkehrskontrolle unterzogen worden. Durch die Insassen sei eine Verweigerung kundgetan und die Türen verriegelt worden. Nach mehrmaligen Aufforderungen seien die Personalausweise zum Fenster rausgereicht worden. Festgestellt worden seien Uwe Böhnhardt als Fahrer und Halter, als Beifahrer Holger Gerlach, hinten rechts Uwe Mundlos und hinten links Beate Zschäpe. Die Überprüfung habe ergeben, dass die Personen bekannt sind wegen 86a und Volksverhetzung. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs seien mehrere Schusswaffen, Schlag- und Stichwaffen gefunden worden. Den Personen sei die Gewahrsamnahme eröffnet worden, Uwe Böhnhardt habe erheblichen Widerstand geleistet. Die Personen seien zur Dienststelle verbracht worden. Bei den Personen handele es sich um den selben Personenkreis, der in Buchenwald erheblich gestört habe, daher könne von der Absicht einer erheblichen Ordnungsstörung am heutigen Tag ausgegangen werden.

Dann verliest Richter Kuchenbauer einen Vermerk vom 09.11.1996 zur Gewahrsamnahme vom Böhnhardt, Gerlach, Mundlos und Zschäpe. Der Vermerk besagt, dass am 09.11.1996 in Thüringen Gedenkveranstaltungen zur sogenannten „Reichskristallnacht“ durchgeführt worden seien, u. a. im Stadttheater Jena. Im Rahmen dieser Veranstaltungen seien Feierstunden an Gedenkstätten und eine anlassbezogene Theatervorstellung durchgeführt worden. Bei der Kontrolle des Hyundai mit dem Kennzeichen J-RE 76 des Böhnhardt hätten sich als Insassen die aufgeführten Personen in dem Fahrzeug befunden. Im Fahrzeug seien eine Vielzahl von Gegenständen und Werkzeugen sowie Messer, Gas- und Luftdruckpistolen gefunden worden, zusätzlich Wollmützen mit Sehschlitzen. Böhnhardt und Mundlos hätten braune Kleidung mit Koppeln und Springerstiefeln getragen. Gefunden worden sei außerdem ein Wurfstern beidseitig angeschliffen, damit Verstoß gegen das Waffengesetz. Es habe durch Böhnhardt Widerstand gegeben, gegen Böhnhardt sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wegen Widerstand und gegen alle anderen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Verhandlungstag endet um 13:35 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.

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