Protokoll 224. Verhandlungstag – 4. August 2015

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Am heutigen Verhandlungstag wird erneut der Schweizer Vernehmungsbeamte Patrick Ry. vernommen. Er wird zu seinem Protokoll der Vernehmung mit Frau Ge. befragt. Die Verteidigung Schultze erklärt, sich nach der Sommerpause zu der Vernehmung Sandro Taubers am 221. Prozesstag äußern zu wollen: Dessen Angaben stünden jenen ihres Mandanten Carsten Schultze entgegen.

Zeuge:

  • Patrick Ry. (Kantonspolizei Bern, Vernehmungen Anton Peter Germann und dessen Ehefrau sowie Hans-Ulrich Müller betreffend der Ceska)

Beginn der Verhandlung um 11:12 Uhr. Einziger Zeuge des Tages ist zum wiederholten Mal Patrick Ry. von der Kantonspolizei Bern, es geht um die Vernehmungen Brigitte Ge.s im Jahr 2012 zur mutmaßlichen NSU-Tatwaffe Ceska 83 (zuletzt 147. Verhandlungstag).
Götzl sagt, es gehe ihm um die Vernehmung von Frau Ge. vom 24.1.2012 und die damalige Situation, das Verhalten der Zeugin und ihre inhaltlichen Angaben. Patrick Ry. korrigiert, Frau Ge. sei bereits am 20. oder 21. Januar einvernommen worden, aber durch Kollegen. Am 24.1. habe die Staatsanwaltschaft die Einvernahme an die Polizei delegiert. Vorbereitet und geleitet sei die Einvernahme von Frau Sche., während er als Protokollführer dabei gewesen sei.
Im Folgenden schildert Ry. die Begegnung mit Frau Ge., als er protokollierte wie diese sowohl zur Protokolleinsicht ihrer vergangenen Vernehmung als auch zu deren Fortsetzung durch Frau Sche. bei der Polizei war.
Ry. berichtet, die Einvernahme Frau Ge.s habe nach der Entlassung ihres Ehemanns stattgefunden. Nach den Personalien und der Belehrung als Auskunftsperson mit einem Belehrungsblatt sei sie gefragt worden, ob sie Ergänzungen zu ihrer letzten Einvernahme habe. Sie habe dann noch zwei Namen angegeben, die sie zuvor nicht gewusst habe, und dass sie sich mit den Zeitangaben nicht sicher sei. Auf die Frage, ob sie mit ihrem Ehemann nach der Entlassung gesprochen habe und wisse, was er ausgesagt habe, habe Frau Ge. angegeben, dass ihr Ehemann die Wahrheit gesagt habe. Sie habe bestätigt, dass Herr Germann Waffenerwerbscheine erhalten habe und die Waffen auch an ihn zugestellt worden seien. Ry. sagt, Frau Ge. habe nicht sagen können, wie viele Pakete und wie viele Waffen. Sie habe in der vorigen Einvernahme gesagt, dass in einem Gespräch zwischen ihr und ihrem Mann von «Waffe oder Waffen» und «Paket oder Paketen» gesprochen worden sei. Sie habe angegeben, selbst keine Waffen oder Pakete gesehen zu haben. Ry. berichtet, Frau Ge. sei auch mit dem Hinweis, was mit der Waffe in Deutschland verübt worden sei, gefragt worden, ob sie nach ihrer letzten Einvernahme nicht mehr habe wissen wollen – das habe sie verneint. Außerdem habe sie bei ihrer Befragung angegeben, ihr Ehemann kenne Herrn Müller sehr gut vom Motorradfahren und sie selbst sei auch einmal auf einer Reise des Chopper Clubs dabei gewesen und kenne die Müllers, so glaubt sich Ry. zu erinnern, seit 1990. Auf die Frage, wie oft Frau Ge. die Müllers gesehen habe, habe sie gesagt, die Müller hätten 1996 beim Hausbau den Garten gemacht. Es sei eine eher geschäftliche Beziehung gewesen, aber sie habe Vertrauen gehabt. Ry. gibt an, dass Frau Ge. dann vorgehalten worden sei, dass ihr Mann in seiner Aussage von gemeinsamen Essen gesprochen habe. Das habe Frau Ge. bestätigt und habe ergänzt, dass die Freundschaft aber zwischen Herrn Müller und Herrn Germann gewesen sei, nicht zwischen ihr und Frau Müller Frau Ge. habe ausgesagt, dass der letzte Kontakt vor zwei Wochen ein Morgenessen gewesen sei, kurz bevor Müllers nach Thailand abgeflogen seien. Als Frau Ge. auf den Diebstahl in Frankreich oder Spanien angesprochen worden sei, bei welchem angeblich Ausweise und Waffenerwerbscheine weggekommen sein sollen, habe sie weder das Jahr noch das, was gestohlen wurde, genau benennen können. Frau Ge. habe angegeben, sie seien in Saintes-Maries-sur-Mer auf der Polizei gewesen und hätten „das“ gemeldet. Dass sich unter dem Gestohlenen Waffenerwerbscheine befunden hätten, habe Frau Ge. nur von ihrem Mann gewusst, der habe ihr das bei der Hausdurchsuchung 2009 gesagt. Auf die Frage, ob sie früher geschossen habe, habe Frau Ge. geantwortet, was ihr Ehemann gesagt habe: Sie sei 1980 bei „diesem Schießen“ dabei gewesen, hätte aber danach nicht mehr geschossen. Daran anschließend sei sie in der Vernehmung gefragt worden, ob es Thema gewesen sei, dass sie das Schießen gemeinsam als Hobby betreiben wollten. Sie habe dies bejaht, aber habe ergänzt, dass dafür die Zeit gefehlt habe und auch dass der Wunsch mehr von ihrem Mann gekommen sei als von ihr.
Dann sei kurz ihr Wohnwagen in Tessin am Lago Maggiore thematisiert worden, so Ry. weiter. Separate Aussagen hätte sie keine gemacht, aber zwei Korrekturen zum Protokoll ihrer bisherigen Einvernahmen. Frau Ge. habe korrigiert, sie habe nur von einem Paket gesprochen, und bezüglich des Belehrungsblatts sei sie unsicher gewesen, ab wann etwas strafbar sei. Sie habe diese zwei Korrekturen gemacht und im Anschluss das Protokoll unterschrieben.
Götzl fragt Ry., wie die Protokollierung erfolgt sei, ob Fragen und Antworten notiert worden seien. Ry. erklärt, Frau Sche. habe die Einvernahme geführt und Zusatzfragen seien direkt dort geschrieben worden. Die Fragen seien alle von der Polizei so gestellt und aufgeschrieben worden. Wenn es nötig gewesen sei, sei unterbrochen worden, um aufzuschreiben. Frau Ge. habe antworten können. Ry. sagt, er habe versucht, so gut wie möglich wörtlich aufzuschreiben oder zumindest so, dass es sinngemäß sei. Frau Sche. habe auf dem Bildschirm schauen können, was er mitgeschrieben habe, und habe korrigieren können, wenn er etwas falsch verstanden habe oder habe bei Frau Ge. nachfragen können.
Götzl fragt nach dem Verhalten Frau Ge.s bei der Vernehmung. Ry. antwortet, sie sei nicht gereizt gewesen. Aber ihr habe das Vertrauen zwischen ihr und ihrem Mann zu schaffen gemacht, dass sie erst nach der Entlassung von ihrem Mann mitbekommen habe, was passiert sei. Man habe aber, so Ry., sehr gut miteinander sprechen können.
Götzl fragt zur Bestätigung, ob der Zeuge Ry. bei der vorangegangenen Vernehmung nicht zugegen gewesen sei. Ry. bestätigt und sagt, er habe das Protokoll kurz durchgelesen, nicht aber bis in jedes Detail. Das sei Aufgabe von Frau Sche. gewesen, so Ry. Die zwei Namen, die Frau Ge. zur vorigen Vernehmung ergänzt habe, betrafen Personen des Vereins Flühli Lait [phon.].
Götzl hält im Folgenden Aussagen von Frau Ge. aus dem Protokoll vor. Vorhalt: Es waren Charly Ke. und Michele Bü. Ry. bestätigt.
Vorhalt: Auch bezüglich der Jahreszahlen war ich nicht sicher. Ry. bestätigt, dass Frau Ge. Angst gehabt habe, dass sie sich strafbar gemacht haben würde, wenn das nicht genau stimmen würde.
Vorhalt aus der Vernehmung Frau Ge.s: Und zum Flühli Lait [phon.]. Wir sind auch heute noch dabei, aber nicht mehr im Vorstand. – Haben Sie sich über die Angelegenheit unterhalten, wissen Sie, was Ihr Mann ausgesagt hat? … – Er kam offensichtlich mit der Wahrheit, es war sehr einschneidend für mich. Auf einer Skala von eins bis zehn kam er mit einer zehn. Götzl fragt hierzu, ob Ry. diese Bemerkungen meinte, als er vom Vertrauen sprach, was Frau Ge. zu schaffen gemacht habe. Ry. bejaht. Er sagt, die Erlebnisse seien die Hausdurchsuchung und ihr Mann, der von Anfang an nicht die Wahrheit gegenüber ihr gesagt habe.
Vorhalt: Was hat ihr Mann gesagt? – Dass die Zettel ihm zugestellt wurden und auch die Waffen ihm geliefert wurden … Er sagte, glaube ich, dass die Waffen per Post geliefert wurden …, er die Pakete direkt weitergegeben hat, sie selbst nicht geöffnet hat. Ry. wiederholt, dass zum Teil von Paket und Paketen gesprochen worden sei, auch Waffe und Waffen. Frau Ge. habe nicht konkret sagen können, ob es ein oder mehrere Pakete waren, ob eine oder mehrere Waffen.
Vorhalt: Wissen Sie an wen er die Pakete weitergegeben hat? – Nein. Außer am Sonntag, hat er gesagt, er habe das Paket ungeöffnet einem Herrn Müller gegeben. Weiter wollte ich es nicht wissen. Ry. ergänzt, sie habe tatsächlich erst «M.» gesagt, und habe den Namen zuerst nicht nennen wollen. Ihr sei dann gesagt worden, dass die Polizei den Namen gewusst habe und sie habe ihn unmittelbar darauf gesagt.
Vorhalt: Wollten Sie wirklich nicht mehr wissen? – Ich wollte in Anwesenheit der Familie nicht mehr wissen. – Sie waren auch ohne Familie in Tessin – Ich wollte wirklich nicht mehr wissen. Es ist sein Problem, wenn er siebenjährig gewesen wäre, hätte ich ihn geohrfeigt … Ich hatte mit meinem Mann eine Art Briefing. Götzl sagt, hier sei eine Anzahl genannt: Er sagte, dass er das Paket ungeöffnet… Ry. bestätigt dies.
Vorhalt: Wissen Sie warum ihr Mann festgenommen wurde? – Wegen der Ereignisse in Deutschland, der politischen Sache rechts und links.  Götzl fragt, ob zunächst der Vorhalt im Protokoll wie folgt gegenüber Frau Ge. in der Vernehmung gemacht worden sei und hält diesen als auch Frau Ge.s Antwort aus dem Protokoll dem Zeugen Ry. vor. Vorhalt: Seit 2000 wurden zehn Menschen mit der Česká erschossen. Die Tatwaffe wurde in der Brandruine Zwickau gefunden, nachdem das Haus offenbar durch Brandstiftung zerstört worden war. Bei einer dieser Waffen handelte es sich um eine der Waffen, die ihrem Mann per Post zugestellt worden war gemäß dem Waffenbuch Schläfli &Zbinden – Er hat gesagt, dass er die Waffe an Müller weitergegeben hat und dass damit in Deutschland Morde verübt wurden. … –  Weshalb er die Pakete weitergegeben hat? – Nein, dazu hat er nichts gesagt. Ry. bestätigt das Protokoll.
Vorhalt: Um wie viele Pakete handelte es sich? – Ich weiß nicht, ob es mehrere Pakete waren. Götzl spricht den Zeugen Ry. darauf an, ob Frau Ge. beim Durchlesen des Protokolls nochmal etwas dazu gesagt habe. Ry. bejaht und wiederholt, Frau Ge. habe ihre Aussage dahingehend korrigiert, dass ihr Mann von einem Paket erzählt habe. Sie habe dazu eine Korrektur gemacht und nur die Anzahl der Pakete korrigiert. Götzl kommt auf das Merkblatt zu sprechen, welches der Zeuge erwähnt habe. Vorhalt: Sie sagten, dass Sie sich zum Merkblatt Gedanken gemacht hätten … haben Sie ihren Mann gelöchert? – Er hat mir einfach gesagt, dass er das Paket weitergegeben hat, das hat er am Sonntag gesagt. … Ich habe so ein Merkblatt zum ersten Mal gesehen, ich wusste nicht, ob das Verwechseln von Jahreszahlen schon Folgen hat. Ry. erklärt, Frau Ge. sei sich nicht sicher gewesen, ob es strafbar wäre, wenn sie unabsichtlich Jahreszahlen verwechsele.
Vorhalt: Was können Sie uns zu Müller Hans-Ulrich und seiner Frau Petra sagen? – Es sind keine Freunde von uns, sondern Bekannte. […] Ich habe Müller durch meinen Mann und Motorradfahren kennengelernt … Die Kinder waren damals noch klein, das müsste um 1990 gewesen sein. Müllers sind Landschaftsgärtner, sie haben bei unserem Haus den Garten gemacht. Für mich sind das Bekannte, … normale Leute … . Götzl sagt, dann habe es die Nachfrage gegeben, ob sie auch außerhalb des Geschäftlichen sich getroffen hätten.
Vorhalt: Eigentlich nicht, außer bei einer Reise mit dem Chopper Club auf Sardinien … Mein Mann fuhr in diesem Jahr selten mit Müller Motorrad, somit habe ich Müllers in diesem Jahr auch selten gesehen. Ry. bestätigt das Protokoll.
Vorhalt: Ihr Mann sagte aus, dass sie Müllers regelmäßig besucht hätten. Ry. gibt an, Frau Ge. habe das dann auch bestätigt, dass sie auch zusammen gegessen hätten. Sie sei auch dort zu Besuch gewesen. Das letzte Mal sei kurz bevor Müllers nach Thailand geflogen seien gewesen.
Vorhalt:  Wann Müllers zum letzten Mal gesehen? – An einem Sonntag, circa vor zehn Tagen. Götzl hält weiter vor: Was können Sie zu Müller Petra sagen? – Ich verstehe mich nicht wirklich gut mit ihr. Die Freundschaft bestand zwischen Müller Hans-Ulrich und meinem Mann, nicht zwischen mir und Petra. Ich habe nicht mal die Natel-Nummer von ihr, das interessiert mich auch nicht. Ry. bestätigt.
Vorhalt: Es war der 15. Januar 2012. Wir waren bei Müllers zum Morgenessen eingeladen, sie gingen nach Thailand in die Ferien. … Wir haben dort das Haus angeschaut, ich habe ihnen gratuliert, dass sie dort wohnen konnten. Götzl sagt, dann sei gefragt worden, wo Hans-Ulrich Müller alles gewohnt hat. Ry. sagt, alles sei im Umfeld von Thun gewesen.
Vorhalt: Was wissen Sie über Verbindungen von Müllers nach Deutschland? Ry. gibt an, Frau Ge. habe nur gewusst, dass Petra Mü. von Deutschland sei, die Mutter dort habe und 2010 oder 2011 aufgrund von Krankheit der Mutter dort hingereist sei. Aber von Müller Hans-Ulrich habe Frau Ge. nichts zu Deutschland gewusst.
Vorhalt: Das war im Jahr 2011. Ry. bejaht.
Götzl hält vor: Was können Sie betreffend Waffen bei Hans-Ulrich Müller sagen? Ry. gibt an, Frau Ge. habe nie etwas festgestellt.
Vorhalt: Tut mir leid, da weiß ich nichts … war nie Thema. Bei Müller Hans-Ulrich und Petra habe ich nie eine Waffe gesehen. … – Waren Sie 1996 berufstätig? Ry. sagt, sie habe das nicht genau sagen können. Vorhalt: Nein, ich glaube noch nicht, am 1.5.1996 oder 1997 bezogen wir das neue Haus. … Ich wurde vor 16 oder 17 Jahren berufstätig, vorher hatte ich keine beruflichen Verpflichtungen. Ry. bestätigt wieder das Protokoll.
Vorhalt: Haben Sie schon mit Waffen geschossen? – Schießsport. Das war vor 33 Jahren in Trimmstein bei einem Weiberschießen. 1979. Wir haben gerade erst geheiratet. … Außerhalb dieses Weiberschießens habe ich nicht geschossen. – Wollten Sie später wieder schießen? – Nur an diesem Anlass, Flühli Lait [phon.], sonst nicht. … – Ihr Mann sagte diesbezüglich ‚Deshalb kamen wir auch auf die Möglichkeit, einem Schützenverein beizutreten‘ Ry. gibt an, dass Frau Ge. hierzu zunächst ablehnend gewesen sei, aber dann darauf gekommen sei, dass die Idee da war, aber mehr von ihrem Mann.
Vorhalt: Das war in Zusammenhang mit dem Flühli Lait [phon.]. Im Schießstand Schnittweiher. Dieses Hobby braucht aber Zeit und ich sah damals die Zeit nicht. … Ja, ja, die Idee war da. Aber die Zeit dazu müsste man auch haben … Es war seine Idee, ich habe aber dazu keine Zeit, wie auch zum Motorradfahren auch. Der Wunsch zum Schießen war aber bei meinem Mann vorhanden. Ry. bestätigt während des Vorhalts mehrmals das vorgetragene Protokoll und sagt abschließend, das habe er gemeint.
Vorhalt: Bestand die Absicht, Pistolen zu kaufen von Ihnen oder Ihrem Mann? Ry. sagt Nein, das habe Frau Ge. verneint.
Vorhalt: Sie gaben an, dass sie vor 1996 nach Frankreich oder Spanien gefahren sind. Dabei wurden ihnen Papiere gestohlen. War das in Frankreich oder Spanien? – Es war eher in Frankreich, ich kann nicht genau sagen, ob es 1996 war. – Was passierte bei dem Vorfall? – Mein Mann hatte nicht abgeschlossen, es waren aber keine Wertgegenstände im Auto … Wir gingen auf den Polizeiposten. Wir gingen davon aus, dass es Zigeuner waren. Was gestohlen wurde, kann ich aber nicht mehr sagen. … – Was für Papiere wurden gestohlen? – Ich meine, die Waffenerwerbsscheine, dies hat mein Mann nach der letzten Hausdurchsuchung 2009 erwähnt … Ich habe das für mich so erklärt, dass bei dem Diebstahl in Frankreich diese Waffenerwerbsscheine gestohlen wurden… Ich weiß bis heute nicht, wie solche Erwerbsscheine ausschauen. … – Sie haben sich das zurechtgelegt. Aus welchem Grund sollten die Waffenerwerbsscheine im Auto liegen? Ry. bestätigte das Protokoll bis hier und gibt an, Frau Ge. habe gesagt, ihr Mann sei ein Chaot und Sachen würden noch nach Jahren im Auto liegen.
Vorhalt: Sachen nach einem Jahr noch dort. „Genau“, bestätigt Ry.
Vorhalt: Sie haben erwähnt, dass Sie sich im Tessin aufhalten würden und schauen, ob alles in Ordnung sei. Was haben Sie damit gemeint? – Wir haben seit Jahren einen Wohnwagen. … – Befanden sich in diesem Wohnwagen Waffen? Ry. verneint. Götzl fragt den Zeugen, ob es von seiner Seite noch etwas anzumerken gebe zu dieser Vernehmung Frau Ge.s. Ry. verneint.

Im Anschluss fragt Götzl noch kurz zur Vernehmung von Hans-Ulrich Müller am 3.2.2012. Dazu sei Ry. schon befragt worden. Götzl sagt, es ginge ihm um eine Person. Er wolle nachfragen, ob Dieter Schm. angesprochen worden sei und was Herr Müller gegebenenfalls dazu gesagt habe. Ry. sagt, er wurde angesprochen, aber dieser Name habe Müller angeblich nichts gesagt. Müller habe da noch überlegt damals.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt den Zeugen, in welchem Zusammenhang Frau Ge. vernommen worden sei, in welchem Verfahren. Ry. antwortet: „Im Verfahren gegen ihren Ehemann.“ Schneiders fragt, ob das auch im Protokoll stehe. Ry. verneint, das sei nicht festgehalten worden, es sei sein Erinnerungsstand. Er könne nicht mehr sagen, ob das Verfahren gegen Müller damals schon eröffnet worden sei.
Schneiders sagt, Herr Germann habe im Verfahren des Rechtshilfeersuchens gesagt, er habe alles im Konjunktiv formuliert, um aus der Haft rauszukommen. Schneiders fragt, ob Frau Ge. im Nachhinein noch mal vernommen worden sei? Ry. sagt, er wisse, dass noch „was“ in Thun war, aber da sei er nicht anwesend gewesen. Das wisse er nicht.

Zschäpe-Verteidiger RA Stahl sagt, in der Vernehmungsniederschrift werde auf einen Belehrungszettel Bezug genommen. Er fragt den Zeugen Ry., ob dieser im Regelfall zum Bestandteil des Protokolls gemacht werde. Ry. antwortet, man gebe immer das Papier aus, aber das könnten die Befragten mitnehmen, das werde nicht unterschrieben oder dem Protokoll beigelegt. Sie könnten das mitnehmen, oder wenn es nicht mitgenommen werde, werde das weiterverwendet.
Stahl fragt, ob es da verschiedene gäbe. Ry. bejaht, für Beschuldigte etc. schon. Bei Angehörigen, so Ry. weiter, werde nur verwiesen, dass es ein Auskunftsverweigerungsrecht gäbe, aber das werde separat gemacht und nicht vermerkt.
Stahl fragt, ob die Formblätter standardisiert seien. Ry. bejaht. Er erklärt, dass wenn beispielsweise das Bundesgericht sagen würde, dass man etwas anpassen müsste, dann werde das auch bei ihnen gemacht. Es könne sein, dass es schon Änderungen gegeben habe zu damals.
Stahl fragt zur Bestätigung, ob es aber noch Sachen gäbe, wo sie individuell belehren würden. Ry. sagt, es gelte ausschließlich für den Fall bei Mann und Kindern.
Stahl fragt, was Ry. denn hier belehrt habe. Ry. antwortet, dass er Frau Ge. erklärt habe, dass sie grundsätzlich das Aussageverweigerungsrecht habe, unabhängig von Mann oder nicht, als Auskunftsperson bei der Polizei. Sie hätten angesprochen, dass sie „so oder so“ bei der Polizei keine Aussagen machen müsse.

RAin Schneiders meldet sich erneut zu Wort: „Sie sagten aber, dass diese Einvernahme nicht von der Polizei ausging, sondern von der Staatsanwaltschaft.“ Ry. bestätigt mit: „Ja, genau. Das ist eine delegierte Einvernahme, nicht von der Polizei.“ Schneiders fragt, ob da etwas anderes gelte. Ry. antwortet, bei der delegierten Einvernahme habe Frau Ge. die gleichen Rechte, wie bei der polizeilichen. Sie habe die gleichen Rechte wie beim Staatsanwalt. Er könne aber im Moment nicht alle aufzählen.
Scheiders zu Ry.: “Sie sagten, bei der Polizei muss man nicht erscheinen. Muss man beim Staatsanwalt erscheinen?“. Ry. sagt, der Staatsanwalt könne sie vorladen und ergänzt: „Wir können sie [die Auskunftsperson]nicht zwingen, wir können sie nur einladen.“ RAin Schneiders gibt an, sie würde sich gerne eine Erklärung nach § 257 vorbehalten.

Götzl spricht Schultze-Verteidiger RA Hösl an, da dieser noch eine Erklärung habe abgeben wollen. Schultze-Verteidiger RA Pausch sagt, er werde sie abgeben. Pausch sagt betreffend den Zeugen Sando Tauber (221. Verhandlungstag), dieser sei sehr gut informiert gewesen. Schnell sei deutlich geworden, wo er stehe und zu wem er stehe. Dazu habe RA Hoffmann am Vortag bereits Zutreffendes gesagt. Es sei aufgrund der Vorkenntnisse schwierig gewesen, spontane Aussagen zu bekommen. Tauber habe eher angelesenes Wissen reproduziert und erst durch die Befragung sei sein angelesenes Wissen relativiert worden. Tauber habe zugeben müssen, mitunter nur spekulieren zu können. Befragt zu den Funktionen Carsten Schultzes in der JN sei deutlich geworden, wie wenig Tauber wirklich gewusst habe. Letzterer habe geglaubt zu wissen, dass Carsten Schultze sein Amt gut ausgefüllt habe und eine exzellente Kraft gewesen sei. Arbeitskreise, in denen Carsten Schultze aktiv gewesen sei, habe Tauber nicht nennen können. Wer mit im Kreis von Carsten Schultze aktiv gewesen sei, habe Tauber nicht mehr erinnert. Diese Angaben stünden den Einlassungen ihres Mandanten entgegen. Die Aussage Taubers sei für Carsten Schultze erneut Anlass, sein Gedächtnis aufzufrischen. Dazu sollen nach der Sommerpause weitere Angaben gemacht werden.

Nebenklagevertreter RA Kienzle erklärt, die Nebenklage Yozgat schließe sich „dem Antrag von gestern“ an.
Götzl schließt um 12.12 Uhr die Verhandlung und kündigt an: „Der nächste Termin ist der 2. September, 9.30 Uhr, A 101.“

 

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:

„Der Schweizer Polizist bestätigte, dass die Zeugin ihm gegenüber noch mal bestätigt habe, dass ihr Mann das Paket mit den Waffen erhalten und ungeöffnet an Hans-Ulrich Müller weitergegeben hat. Laut Anklage ging die Ceska mit Hans-Ulrich Müller nach Thüringen und über weitere Personen an die Angeklagten Wohlleben und Schultze. […] Damit ist ein weiterer Versuch der Verteidigung Wohlleben, den Lieferweg der Mordwaffe Ceska 83 in Frage zu stellen, gescheitert.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/08/04/04-08-2015/

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