Protokoll 148. Verhandlungstag – 09. Oktober 2014

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An diesem Prozesstag ist als einziger Zeuge St., Staatsanwalt aus der Schweiz geladen. Er wird zu Vernehmungen von und befragt. Er hat beide einzeln vernommen, aber auch zusammen. Es geht um den Weg der NSU-Mordwaffe nach Deutschland. Im Raum steht, dass Germann Waffenerwerbsscheine an Müller verkaufte, dieser die Waffe zu Germann schicken ließ, sie abholte und nach Deutschland brachte.

Zeuge:
David St. (Schweizer StA zu den Vernehmungen von Müller und Germann, Weg der Ceska)

Der Prozesstag beginnt um 9:45 Uhr. Zeuge ist David St. StA aus Thun. Es geht um die Vernehmungen Germanns am 22.01.2012 , Müllers am 09.02.2012, die sowie doe Vernehmungen Germanns und Müllers 15.02.2012 sowie die Vernehmung Müllers am 23.02.2012. Götzl fragt, wie es zu der ersten Vernehmung Germanns gekommen sei. St. antwortet, soweit er sich entsinne, habe er einen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt, die Kantonspolizei habe den vollzogen und er habe sich Germann anschließend zuführen lassen, ihm die U-Haft eröffnet und einen Haftantrag gestellt. St. beschreibt auf Frage, Germanns Verhalten sei wie in den polizeilichen Vernehmungen gewesen. Er habe sich sich darauf zurückgezogen, sich nicht mehr erinnern zu können, habe das Verfahren etwas ins Lächerliche gezogen. Er, St., glaube, Germann erzählte, dass ihm die Waffenerwerbsscheine aus dem Auto gestohlen worden sind in Frankreich. Ansonsten habe Germann die Sache vergessen gehabt und gedacht, mit der Hausdurchsuchung sei das für ihn erledigt gewesen. Die Amnesie war für ihn, St., auch angesichts seiner Erkrankung, nicht nachvollziehbar. Götzl fragt, um welche Erkrankung es sich gehandelt habe. St. führt aus, Germann habe mehrere Krebserkrankungen und eine intensive Chemotherapie über sich ergehen lassen müssen. Götzl hakt nach, ob gesundheitliche Probleme bei der Vernehmung angesprochen worden seien. St. sagt, er habe die in Hinblick auf die U-Haft angesprochen und Germann zur Rechtfertigung seiner angeblichen Gedächtnislücken. Auf Nachfrage sagt St., Germann habe gesagt, dass es ihm im Moment eigentlich gut gehe.

Götzl fragt nach dem weiterem inhaltlichen Verlauf der Vernehmung und danach, ob die früheren Vernehmungen bei der Polizei angesprochen worden. St. bejaht das, Germanns Aussagen zu Waffenerwerbsscheinen, Diebstahl derselben und Paketen die er nie erhalten haben will, das sei angesprochen worden. Auf Nachfrage sagt St., Germann sei in der ersten Einvernahme bei ihm, St. bei seiner Linie geblieben, dass seine Aussagen bei der Polizei korrekt seien. Auf Nachfrage geht St. darauf ein, es habe doch einen Wechsel in den Aussagen Germanns zu der Linie gegeben, dass er diese Erwerbsscheine dem Herrn Müller verkauft habe für 400 Franken. Götzl fragt, was St. sonst noch in Erinnerung hat. St. antwortet, seine Bekanntschaft zu Herrn Müller, woher er den kenne, aber da habe sich Germann zunächst nicht dran erinnert, dass sie sich aus dem Militär kennen. Was doch außergewöhnlich sei. Das sei in der Schweiz der Dreh- und Angelpunkt, wo man sich kennenlernt unter Männern. Als ob Germann verschweigen wollte, dass er mit Müller Militärdienst geleistet habe und alles was mit Waffen zu tun habe, zu umschiffen suchte. Götzl fragt nach dem Motorradfahren. St. sagt dazu, Germann und Müller seien gemeinsam in einem Motorradclub in Bern gewesen und haben des Öftern Touren gemeinsam unternommen. Das sei von beiden angesprochen worden als gemeinsamer Bezugspunkt.

Götzl fragt nach dem Vorwurf, der Herrn Germann gemacht worden sei. St. sagt, es sei um die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegangen. Dies sei geschehen, nachdem man die Waffe eindeutig identifiziert hatte und gewusst habe, dass die mit Wissen des Erwerbers in kriminelle Kreise geliefert worden sei. Das sei ja zuvor eine von zwölf von unbekannten importierten Waffen gewesen. Waffenrechtlich war ihm nichts vorzuwerfen. Waffenhandel sei zuvor kaum reglementiert gewesen. Germann habe immer gesagt, dass er keine Affinität zu Waffen habe. Er habe sich einmal überlegt, einem Sportschützenclub beizutreten mit seiner Frau. Götzl sagt, St. habe gesagt, die Waffe sei eindeutig identifiziert worden. St. geht darauf ein, dass man wusste, dass das die Ceska sei, aufgrund der Seriennummer. Dann sei aufgrund der Waffenbücher klar gewesen, dass das die Waffe war, die Germann bestellt habe bzw. an Germann ausgeliefert wurde. Götzl fragt, ob das Informationen gewesen seien, die von den deutschen Behörden an ihn weitergegeben worden seien. St. bestätigt das. Das sei gleichzeitig an die Medien gegangen und sie hätten das ganze ziemlich übereilt aufreissen müssen.

Götzl fragt, was Germann geäußert habe. St. sagt, er habe den Bezug der Taten zu sich nicht hergestellt. Er habe sich sehr stark abgegrenzt. Götzl hakt nach, um welches Waffenbuch es gegangen sei. St. antwortet, es sei um das der Firma Schläfli und Zbinden gegangen. Aus den vorigen Abklärungen 2009 habe man den Verkaufsweg von Luxik zu Schläfli nachvollzogen und 2009 schon die Käufer und den Herrn Germann kontaktiert. Von daher habe man die Seriennummern schon gekannt. Götzl fragt, ob Germann gesagt habe, ob jetzt Herr Müller die Waffe bezogen habe oder er selbst. St. antwortet, Herr Germann habe ausgesagt, dass Müller auf die Idee gekommen sei mit den Waffenerwerbsscheinen, die er aufgrund gesundheitlicher Probleme verkaufen könnte. Da habe ihn Müller auf die Idee gebracht, dass er die Waffenerwerbsscheine doch ihm verkaufen könne. Wahrscheinlich sei da noch eine Ausweiskopie dabei gewesen, die auch noch geliefert wurde, die Müller vermutlich an Schläfli und Zbinden gegeben habe, aber das sei Vermutung. Aber den Ausweis oder Identitätskarte habe der Herr Müller auch erwähnt. Damit hätte Müller alles in der Hand gehabt um die Waffen zu beziehen.

Götzl fragt, ob nach den Angaben des Germann Müller eine Waffe erhalten habe. St. antwortet, nach den Angaben Germanns ja. Denn Germann habe ausgesagt, er habe das Paket per Post erhalten und er wolle es dann dem Müller übergeben haben, ungeöffnet. Götzl hakt nach, ob Germann bei der ersten Vernehmung zurHafteröffnung etwas dazu erfahren habe, was Müller mit den Waffen gemacht habe. St. bejaht das, Germann habe aufgrund von Medienberichten mit Müller darüber gesprochen. Er habe ihn gefragt, wozu er denn die Waffenerwerbsscheine brauche, in der Schweiz sei es doch ohne weiteres möglich, an Waffen zu kommen. Und da habe Müller gesagt, dass er die Waffen nach Deutschland exportieren wolle, da sei es für gewisse Kreise schwierig, an Waffen zu kommen. Später sagte er, er glaube, er habe die Waffe vielleicht an einen V-Mann verkauft, weil der den Preis nicht drücken wollte. Und später habe er erfahren, dass er nicht wissen wolle, wohin die Waffe verkauft wurde, weil das nicht ganz ungefährlich sein könnte. Götzl fragt, ob der letzte Kontakt Germann/Müller angesprochen worden sei. St. bestätigt das, als Germann den Müller zum Bahnhof gefahren habe, als Müller in die Ferien nach Thailand geflogen sei, Müller habe sich zu dem Zeitpunkt ja noch in Thailand befunden. Ein Verteidiger sei zugegen gewesen, so St. auf Frage, Zü.

Vorhalt aus der Vernehmung Germanns bei der Polizei: Meine Frau und ich hatten ursprünglich den Plan, zusammen schießen zu gehen. Aus finanziellen, Liquiditätsproblemen, haben wir die Sache zurückgestellt. Mein Kollege Müller brachte mich auf die Idee, man könnte mit den Waffenerwerbsscheinen Geld verdienen. Ich habe mich auf diesen Deal eingelassen. Ich habe dann mit Müller Kontakt aufgenommen und ihm gesagt, die Ware sei eingetroffen. Ich war damals dankbar durch ihn zu ein paar hundert Franken gekommen zu sein. Ich fragte Müller, was er mit diesen Waffen tun wolle. Er sagte, dass er diese verkaufen wolle. Ich meinte daraufhin, dass es doch in der Schweiz kein Problem sei, Waffen zu kaufen. Müller meinte, er verkaufe sie in Deutschland. St: „Genau. Ich meine, er hat Deutschland explizit genannt.“ Götzl fragt, ob Germann einen Grund angegeben habe, warum gerade Deutschland. St. sagt, er denke, Germann habe gewusst, dass Müller länger in Deutschland gelebt hat.

Vorhalt: Ich fragte, ob es für die Deutschen schwierig sei, zu Waffen zu kommen. St. bejaht das und ergänzt, Germann will gehört haben, “für gewisse Kreise sei es schwer”. Vorhalt: Weiter erwähnte er noch, dass es besser sei, wenn ich nicht weiter Fragen stellen würde. Götzl fragt, ob das die Schilderung des Herr Germann gewesen sei. St. bestätigt das. Vorhalt: Frage: Hat Müller angetönt, um was für Kreise es sich handelt? – Um was für Kreise es sich handelt, hat mir Müller nicht gesagt. Ich konnte mir aber denken, dass es sich nicht um Briefmarkensammlerkreise handelt. St. sagt, Germann sei davon ausgegangen, dass es sich um Organisierte Kriminalität handele. Götzl sagt, im Protokoll finde sich dazu dieser Satz, mehr dann auch nicht. Dann sei die Frage gestellt worden: Wie hat sich der Kontakt zwischen Ihnen und Müller nach dem Verkauf weiter entwickelt? – Nach der Hausdurchsuchung wurde das erst wieder thematisiert. – Dabei hab ich ihn darauf angesprochen, warum die deutsche Polizei in unseren Sachen herumwühlt und ob diese dazu berechtigt sei. St. sagt dazu, das sei gewesen, nachdem 2009 die Hausdurchsuchung bei Germann stattgefunden habe und deutsche Beamte dabei gewesen seien. Vorhalt: Zu dem Zeitpunkt habe ich die ganze Sache noch nicht voll begriffen. St.: „Sicher nicht.“ Vorhalt: Hat sich Müller in irgendeiner Art dazu geäußert – In diesem Zusammenhangt nicht. Erst wieder, als die Dönermorde aufgeklärt wurden und die beiden Toten aufgefunden wurden. St. sagt, er habe die Befürchtung gehabt, dass ein direkter Zusammenhang bestehe.

Vorhalt: Müller meinte, er könne sich nicht vorstellen, dass sich die beiden gegenseitig erschossen haben. Er sei kurz nachdem ich ihm die Waffe verkauft habe nach Deutschland und habe die Waffe verkauft. Dabei habe ihn erstaunt, dass der Käufer nicht versucht habe, den Preis zu drücken und viel Bargeld bei sich trug. Er vermute, dass der Käufer ein V-Mann gewesen sei, denn er sei kurz danach verhaftet worden und die deutsche Polizei habe eine Waffe in seinem Handschuhfach gefunden. St. sagt dazu, da habe Germann er die Waffe verwechselt. Er meinte, das wäre eine Ceska – es sei aber eine Luger gewesen. Vorhalt: Er sei dann 60 Tage in Deutschland in Haft gesessen. Offenbar war die Pistole im Handschuhfach auch eine Ceska. St. sagt, er denke, Germann habe da zwei verschiedene Waffentransporte durcheinandergebracht. Vorhalt: Wir diskutierten, ob Leute die mehrfache Morde begehen, fähig sind, sich selber zu erschiessen und wie es in einem Rechtsstaat wie Deutschland möglich sei, so viele Morde zu organisieren, ohne erwischt zu werden. Wir waren der Meinung, die beiden aufgefundenen Männer seien dazu zu blöd. St. bestätigt. Vorhalt: Nach der Hausdurchsuchung meinte ich, dass sich die Sache für mich erledigt habe. Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass mit meiner Waffe…Morde. St. bestätigt. Vorhalt: Erst letzten Freitag Abend wurde mir eröffnet, dass die Tatwaffe die Waffe gewesen ist, die mit meinem Erwerbsschein eingelöst worden ist.

Götzl kommt zu den angesprochenen Schweizer Franken für die Waffenerwerbsscheine. Vorhalt: Er hat das in bar bezahlt. Damals waren diese 400 Schweizer Franken für mich ein toller Batzen Geld. St. bejaht. Vorhalt: Ich bedauere es, mich auf diesen Deal eingelassen zu haben. Götzl fragt dann zu Entlastungsbeweisen, ob St. wisse, ob noch was angesprochen worden sei. St. sagt, soweit er sich erinnern könne, habe Germann nichts genannt. Götzl hakt nach, ob es um seine finanziellen Verhältnisse gegangen sei. St. antwortet, Germann habe seine finanzielle Situation ausführlich geschildert, ein neues Haus habe er gekauft und zwei Hypotheken habe er bedienen müssen. Götzl fragt, wie es dann verfahrensmäßig an diesem Tag weitergegangen sei, ob Germann denn in Haft geblieben sei. Vorhalt: Der Staatsanwalt erläutert, dass er sofort aus der Haft entlassen werde und dass beabsichtigt ist, ihm die beschlagnahmten Handys zurückzugeben. Ebenso werden dem Anwalt die Haftentlassungsverfügungen gegen Quittung ausgehändigt. St. bestätigt, dass Germann an diesem Tag entlassen wurde. Es folgt eine Pause bis 11:06 Uhr.

Danach befragt Götzl St. zur Vernehmung von Müller am 09.02.2012 und sagt, St. solle mitteilen, wie die Situation gewesen, wie es zur Vernehmung gekommen sei, was Müller angegeben habe. St. gibt an, als sie die Aktion gestartet hätten, sei Müller in Thailand in den Ferien gewesen. Er sei dann am Flughafen angehalten worden. Da er nicht zugegen gewesen sei, sei in Abwesenheit eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, er, St., habe einen Haftbefehl ausgestellt und Müller sei dem Regionalgefängnis Thun zugeführt worden. Müller habe eigentlich alles bestritten, er habe konsequent ausgesagt, dass er Germann unter dem Namen Toni kenne, dass sie sich immer aber nur über Motorräder unterhalten hätten. Dass er ihm das Motorradfahren beigebracht habe, sie gemeinsam im Club gewesen seien und dass sich der Germann eigentlich nie für Waffen interessiert habe. Er habe auch mit ihm, Müller, nie über Waffen gesprochen. Müller habe sich selber als Waffennarr bezeichnet, er habe sogar gemeint, er habe damals gesponnen. Aber er habe verneint, mit Germann je über Waffenerwerbsscheine gesprochen zu haben und von den hier zur Rede stehenden Waffen habe er nichts wissen gewollt. Der interessanteste Widerspruch in seinen Aussagen habe darin bestanden, dass er sich zu erinnern geglaubt habe, in Deutschland eine Ceska dabeigehabt zu haben als er angehalten wurde -während es tatsächlich eine Luger gewesen sei. Da habe er zwei Lieferungen verwechselt.

Götzl fragt nach Müllers Gesundheitszustahd, seiner Verfassung. St. antwortet, Herr Müller sei seit Jahren Schmerzpatient undbehaupte, arbeitsunfähig zu sein. Götzl fragt, ob St. Müller mit den Aussagen Germanns konfrontiert habe. St. antwortet, Müller habe sie rundherum bestritten, gesagt, er könne sich nicht vorstellen, wie Germann dazu käme. Es sei möglich, dass man aufgrund der Medienberichterstattung mal allgemein über den Fall gesprochen habe, aber nicht konkret, dass einer der beiden involviert sein könnte. Götzl fragt weiter, welcher Vorwurf Müller gemacht worden sei. St. sagt dazu, auch Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und Gehilfenschaft zum Mord. Götzl: „Wie wars bei Herrn Müller, ist er aus der Haft entlassen worden?“ St.: „Müller blieb in Haft.“ Götzl fragt, ob ein Verteidiger zugegen gewesen sei. St. bestätigt, ein Herr Frei [phon.] sei dabei gewesen.

Vorhalt: Ob er in der Lage sei der Befragung zu folgen. St. sagt, er habe seine Schmerzen geltend gemacht. Vorhalt: Ich bin schon in der Lage, ich habe Konzentrationsschwierigkeiten und bin dadurch sehr vergesslich. Götzl fragt, ob da auch die früheren Vernehmungen bei der Polizei angesprochen worden seien. St. bestätigt das, Müller sei schon vorher befragt worden und habe seine vorherigen Aussagen später wiederholt. Er sei eigentlich konstant in seinen Aussagen. Vorhalt: Die Aussagen von gestern gegenüber der Polizei entsprechen der Wahrheit. St. bejaht das. Götzl sagt, dann sei Müller mit der Vernehmung Germanns konfrontiert worden: StA-Vernehmung Germann betr. Bezug Waffenerwerbsscheine von Germann ‚mein Kollege Müller brachte die Idee auf den Tisch. Ich hab mich auf diesen Deal eingelassen, das Paket ist dann gekommen – Ich habe gesagt, dass ich von Germann keine Waffe bekommen habe. – Aber die Geschichte mit den Waffenerwerbsscheinen? St.: „Ja weil er geantwortet habe “keine Waffen erworben” zu haben, deswegen sei nachgefragt worden wie es mit den Waffenerwerbsscheinen gewesen sei. Er habe dann bestritten, dass irgendein Gespräch in der Art mit Germann stattgefunden habe.

Vorhalt: Darüber hat man sicher schonmal gesprochen. Das kann ich mir vorstellen und will es nicht abstreiten. Ich kann mich nicht mehr erinnern. St. bestätigt das. Vorhalt aus Einvernahme Germann: Ich fragte Müller was er mit diesen Waffen tun wolle. Er sagte, dass er diese verkaufen wolle usw. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Lehrer wie Germann sich auf einen solchen Händel einlässt. Ich kann mir nicht vorstellen dass ich Germann so etwas erzählt hätte, hätte ich so etwas gemacht, hätte ich es sicher nicht Germann erzählt. Warum der so was erzählt und ich jetzt so blöd dastehe, kann ich mir nicht erklären. St. bestätigt das. Götzl fragt nach dem Verhalten Müllers insgesamt. St. antwortet, als jemand, der sehr kontrolliert aussage, der versuche, die Klippen bewusst zu umschiffen, er habe sich eigentlich in sehr wenig Widersprüche verstrickt im ganzen Verfahren. Er habe oberflächlich einleuchtende Erklärungen für die meisten Sachverhalte gehabt. Es seien dann Details gewesen, die dann doch den Rückschluss zugelassen hätten, dass seinen Aussagen eigentlich nicht mit den Fakten übereinstimmen könnten. Zum Beispiel die Verwechslung der Waffe, die Verpackung der Waffe, wie die Munition damals versteckt gewesen sei, die Beziehung zu seinem Schützenkollegen -die ihn teilweise gar nicht gekannt hätten, obwohl er da sehr aktiv gewesen sein will.

Vorhalt aus der Vernehmung Germanns am 22.01.2012: Er sagte mir dann, er sei kurz darauf nach Deutschland und habe die Waffe verkauft. St. sagt , Müller habe bestritten, dass das so stattgefunden habe. Er sei seinen Worten zufolge nicht nach Deutschland gefahren um Waffen zu liefern. Vorhalt: Germann hab ich erzählt, warum ich in Deutschland im Gefängnis war. Wir sind Töff-Fahrerkollegen. Götzl fragt, ob St. noch was zu den Gesprächen in Erinnerung habe. St. antwortet, dass Müller erzählt habe, was bei seiner Verhaftung geschehen sei. Götzl fragt, ob St. noch wisse, ob Müller jemals von einer Hausdurchsuchung erzählt habe. St. bestätigt, dass das ein Thema zwischen den beiden gewesen sei. Und dass man nichts gefunden habe.

Vorhalt: Sie sind in Deutschland in Zusammenhang mit Erpressungsversuchen verhaftet worden. In Ihrem Auto hat man eine Luger gefunden. War das die einzige Waffe, die Sie mitgenommen haben nach Deutschland? – Ich hab vergessen, diese Waffe aus dem Kofferraum zu holen. Die Waffe hatte ich am Vortag bei Schläfli und Zbinden abgeholt. St.: „Richtig.“ Vorhalt: Sie wissen aber was mit der Ceska von Germann passiert ist? St. sagt dazu, Müller habe gesagt, er hätte nie eine Ceska von Germann erhalten. Vorhalt: Ob genau diese bestimmte Ceska jemals bei Germann war, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass genau diese Ceska nie von Germann zu mir gekommen ist. Götzl fragt dazu, ob denn von Seiten Müllers angesprochen worden sei, ob er überhaupt mit Waffen gehandelt habe. St. antwortet, er habe sich als Gelegenheitshändler dargestellt, habe mehr als zwei, drei aber weniger als 20, 30 Waffen verkauft oder getauscht. Was zur damaligen Zeit in der Schweiz legal gewesen sei. Immer von privat zu privat, er habe keine Lizenz für den Waffenhandel gehabt. Aber man habe damals Waffen, die keine Kriegswaffen waren, völlig frei, ohne schriftliche Verträge oder irgendwas halten können.

Vorhalt: Kann mir nicht vorstellen, warum ich Geld zahlen sollte für Erwerbsscheine, wenn ich als freier Bürger selber welche bekommen konnte. St. bestätigt das. Vorhalt: In Sardinien hatten wir beide mal eine große Diskussion. Beinahe hätte ich ihn dann in Sardinien gelassen. Wir hatten eine Diskussion, bei der Germann unter Alkohol stand. Warum sollte ich mit solchen Leuten Geschäften machen. St. sagt dazu, er wisse nicht, um was es bei der Diskussion gegangen sei. Götzl ergänzt, im Protokoll stehe nichts. Vorhalt: Obs was zu ergänzen gebe. – Man solle den Germann mal in meiner Gegenwart an den Tisch setzen und dann soll der erzählen. St. bestätigt. Götzl fragt, ob St. zu Entlastungsbeweisen noch was in Erinnerung habe. St. antwortet, nichts Substanzielles. Vorhalt: Man sollte klären, ob Germann genau diese Waffe bestellt hat, es muss im Geschäft einen schriftlichen Vertrag geben. St. bestätigt. Götzl fragt nach dem weiteren Vorgehen. St.: „Der Herr Müller blieb in Haft.“

Vorhalt: Sie pflegen ja noch Kontakte zu den Kreisen, denen Sie seit 1996 Waffen geliefert haben. St. sagt dazu, das sei primär der Herr Theile. Er könne sich nicht erinnern, wie Müller sich dazu geäußert habe. Vorhalt: Ich sehe das eigentlich nicht so. Aber scheinbar ist das der Weg, der nun beschritten werden muss. Götzl sagt, dann seien da noch Ergänzungsfragen von Rechtsanwalt Frei vermerkt. Vorhalt: Vorhalt polizeiliche Einvernahme von gestern ‚man habe eine Luger gefunden‘ Sie sagten aber, Sie hätten einen Ceska geholt. Götzl sagt, Müller habe darauf hinausgewollt, dass der Unterschied nicht groß sei und man das verwechseln könne, auch als Waffennarr. Vorhalt: Auf einem Fahndungsfoto aus Deutschland hab ich eine Ceska mit Schalldämpfer gesehen. Es muss sich bei mir aber um eine Luger gehandelt haben. Die Luger und die Ceska sehen sich ähnlich. Kann sein, dass ich das deswegen verwechselt habe. Der Unterschied zwischen einer Luger und Ceska ist sehr gering. St. bestätigt. Es folgt die Mittagspause bis 12:52 Uhr.

Götzl befragt St. nun zum 15.02.2012, einer Vernehmung, an der sowohl Germann als auch Müller teilgenommen haben. St.: „Germann war ja nicht in U-Haft. Es war ja schon möglich, dass er was nur ausgesagt hat, um die Haft zu vermeiden. Und deswegen erfolgte die Konfrontation Germann mit Müller. Und Germann hat seine Aussagen nochmal bestätigt. Müller hat dies weiterhin bestritten und erklärt, dass er nicht wisse, wie Germann dazu komme, diese Aussagen über ihn zu verbreiten. Das war der Tenor der Einvernahme. Müller hat weiterhin bestritten, dass Waffenerwerbsscheine erworben worden sind oder dass Gespräche darüber stattgefunden hätten mit Herrn Germann.“ Götzl fragt, ob da auch die Gespräche zwischen Germann und Müller angesprochen wurden. St. sagt, mit Sicherheit seien die Gespräche angesprochen worden. Soweit er wisse, habe Müller explizit verneint, dass auf einer Motorradtour so ein Gespräch stattgefunden haben könnte. Da hätten sie andere Themen gehabt.

Götzl fragt, ob Telefonate Thema dieser Vernehmungen waren. St. bejaht das, Müller habe auf dem Festnetzanschluss von Germann angerufen, an dem Tag, an dem publik geworden sei, dass die Ceska identifziert und das in den Medien breitgetreten worden sei. Da schien ein Zusammenhang nahezuliegen. Und da sei offenbar geworden, dass an dem Tag auch die Frau von Germann Geburtstag habe und angeblich Müller der Frau zum Geburtstag gratuliert habe. Götzl fragt, ob sonstige Kontakte noch Vernehmungsthema gewesen seien, irgendwelche SMS. St. bejaht auch das.. Nach der Festnahme von Germann, nachdem er entlassen worden sei, habe er Müller in Kenntnis gesetzt, dass der wahrscheinlich was zu erwarten habe, wenn er nach Hause komme. Götzl hakt nach, ob auch die Waffenerwerbsscheine und die Lieferung einer Waffe Gegenstand gewesen seien. St. antwortet, Germann habe das explizit bestätigt. Müller sei bei seinen Aussagen geblieben, dass es keine derartigen Geschäfte mit Germann gegeben habe. Auf die Frage, wer noch zugegen gewesen sei, sagt St., die beiden Verteidiger und zwei Polizisten.

Vorhalt einer Frage an Germann aus der Vernehmung: Können Sie Ihre bisherigen Aussagen bei Polizei und Staatsanwalt bestätigen? – Ich kann meine Aussagen so bestätigen. Und: Können Sie sich erinnern, ob es sich um ein oder zwei Pakete gehandelt haben, welche Sie oder Ihre Frau angenommen hat? – Ich kann es nicht ausschließen, dass ich noch andere bekommen habe, weil ich es schlicht und einfach nicht mehr weiß. St.: „Genau.“ Vorhalt: Am 04.11.2011 war der Brandfall in Deutschland. Danach haben Sie mit Müller gesprochen. – Konkret erinnern ist schwierig. St. bestätigt. Vorhalt zu Müller: Sie haben jetzt nochmals die Aussagen Germanns gehört. – Nein, das kann so nie stattgefunden haben. St.: „Genau.“ Auf Frage sagt St., Müller habe angegeben, dass es nicht anders stattgefunden habe, sondern, dass gar nicht stattgefunden habe. Vorhalt aus der Vernehmung Müllers: Hatten Sie in letzter Zeit noch Kontakte zu Frau Il.? St. gibt an, da hätten sie Informationen aus der Telefonüberwachung gehabt. Und als Erklärung habe Müller einen Rechtsstreit um ein Grundstück in Deutschland angebracht. Vorhalt: Irgendwann hab ich von ihr eine SMS erhalten. Sie hat mich noch ein oder zweimal angerufen, es ging um eine Scheune, welche sie von meiner Frau gekauft hat. St. sagt, Müller habe angegeben das sei im letzten halben Jahr gewesen.

Vorhalt: Es wurde eine Rück-ID auf Ihren Telefonanschluss geschaltet, es war der 09.11.2011. Und am 09.11.2011 wurde in Deutschland über den Fall in den Medien berichtet. Und am Abend haben Sie gleich Germann angerufen. St.: „Das hat ihm nicht geholfen, er hat ausgesagt, das habe keinen Zusammenhang.“ Vorhalt: Das hat sicher mit einem Zufall zu tun. Und: Frau Il. hat schonmal in einem Verfahren gegen mich ausgesagt und musste dann zurückkrebsen. Ich hab nicht auf die SMS geantwortet, weil das wieder so eine komische Geschichte war. – Bei der SMS soll es darum gegangen sein, dass ein Kollege aus dem Strafvollzug gestorben sei? – Es war ein Stadtkrimineller, der mit Frau Il. Geschäfte gemacht hat. St. bestätigt. Vorhalt: Frau Il. ist eine Exfreundin, als wir auseinandergegangen sind, hat sie versucht, mir allerlei anzuhängen. Vorhalt Telefonat am 09.11.2011: Es ging um einen Löschung im Grundbuch. Frau Il. hat den Bau gekauft, aber nicht bezahlt, dann abgestottert. Meine Frau hätte eine Bestätigung schreiben sollen, dass es jetzt bezahlt ist. – Können Sie sich noch erinnern, um welches Objekt es sich handelte, welches Ihre Frau veräußerte. – Eine Scheune in Mattstädt.

Vorhalt Frage aus der Vernehmung an Germann: Am 09.11.2011 um 18.00 Uhr telefonierten Sie mit Müller. – Das Telefon hat damals den ganzen Tag geklingelt, weil das der Geburtstag meiner Frau ist. Gratulationen und den Dingen, was Frauen so zu hören bekommen. Und eine Frage von RA Frei: Können Sie sich erinnern, dass Müller mit Ihrer Frau telefoniert hat? – Ich kann mich nicht erinnern, denn alle Telefonate hat meine Frau entgegengenommen. Und dann habe RA Frei noch einen Vorhalt aus der Hafteröffnung Germann gemacht: Waffe in dem Paket? – Ich habe keinen Röntgenblick. St.: „Germann hat ausgesagt, er habe nie Kontakt gehabt zu Schläfli und Zbinden. Vorhalt: Und Ihre Frau, hat die Schläfli und Zbinden einen Rechnung bezahlt? St.: „Da hat Germann gesagt, dass er immer die finanziellen Dinge geregelt hat.“ Vorhalt: Was haben Sie mit dem Paket danach gemacht? St.: „Er hat umgehend den Herrn Müller benachrichtigt und der ist sie abholen kommen.“ Vorhalt: Wie haben Sie ihm das gesagt? – Im Detail weiß ich das nicht mehr, ich nehme an, telefonisch. Götzl fragt, ob das Protokoll vorgelesen wurde. St. bestätigt das, beide hätten es unterzeichnet. Es folgt eine Pause bis 13:34 Uhr.

Götzl sagt, nun gehe es um die Vernehmung von Müller am 23.02.2012. St.: „In der Zwischenzeit hatte man versucht, den Sachverhalt abzuklären. Müller befand sich noch in U-Haft. Ich hab ihm Vorhalte aus den Ermittlungen gemacht, er ist aber bei seinen Aussagen geblieben, hat keine oder nur minimale Anpassungen an den zuvor gemachten Aussagen vorgenommen.“ Auch zu seinem Verhältnis zu den Gebrüdern Erhardt habe Müller stark relativierend geantwortet, er habe kaum eine Beziehung zu diesen beiden gehabt, das wäre eher aus der Ferne gewesen. Und ein Besuch von einem der Brüder bei ihm in der Schweiz sei privater Natur gewesen, der Drohanruf, den er dann getätigt habe, sei eine Gefälligkeit gewesen ohne finanzielle Hintergründe. Sie hätten zusammen getrunken.

Ob Sitta Il. nochmal angesprochen worden sei, weiß St. auf Frage nicht mehr. Götzl: „Wurde über gesprochen?“ St. bejaht das, da habe Müller auch seine relativ enge Beziehung im Grundsatz bestätigt. Götzl fragt zur Beziehung Müllers zu Germann. St. spricht vom Motorradfahren. Götzl fragt, ob auch außerhalb der Rennplätze Kontakt bestanden habe. St. bejaht das. Vorhalt: In Steffisburg ab und zu ein Bier oder Kaffe, sporadisch. – Hatten Sie jemals in Sachen Waffen Kontakt mit Toni? St. sagt, das habe Müller bestritten. Vorhalt: Nein, außer in der Armee. – Toni belastet Sie sehr stark. Was sagen Sie dazu? – Ich habe damit nichts zu tun, ich habe Germann nie Geld gegeben für einen Waffenschein. Germann hat diese Aussagen erst gemacht, als sie ihm von einem Polizisten in den Mund gelegt wurden. Das dünkt mir komisch. – Was hätte er für einen Grund? – Das weiß ich nicht. St. sagt, Müller habe dann noch ausgeführt, dass die Waffe so gar nicht hätten erworben werden können. Vorhalt: Ich habe die Anklage von Germann gegen mich mehrmals durchgelesen. Da ist mir aufgefallen, dass der Waffenversand…, meine Verhaftung ist aber erst mehr als 8 Monate später gewesen. Seine Aussage, ich sei ‚kurz später‘ verhaftet worden, kann also nicht stimmen, dann wäre ich in Deutschland als Waffenhändler verurteilt worden, aber ich wurde nie wegen Waffenhandel verurteilt. St. sagt dazu, da sei es dann um die Modalitäten des Erwerbs einer Waffe gegangen, mit den Scheinen und den Ausweisschriften. Da habe Müller irgendwas konstruiert, dass es so gar nicht hätte ablaufen können, weil er dem Germann nicht ähnlich sehe und deswegen keine Waffe hätte beziehen können auf den Namen Germann.

Vorhalt: Auch der Schläfli sagt, man müsse die Partei kennen um eine Waffe zu erhalten. – Schläfli sagt, das könne sehr wohl so funktionieren. – Das hat aber nie so stattgefunden. St. bestätigt das. Vorhalt aus der Vernehmung von Schläfli: Vor dem 31.12.1998 brauchte man einen Waffenerwerbsschein und einen amtlichen Ausweis. Im Versand war der Verkauf möglich, hier musste ein Waffenerwerbsschein mit Ausweiskopie eingesandt werden. – Nein, das wäre nicht möglich gewesen, ich kenne ja beide Personen nicht und das stinkt ja persönlich nach Ärger. Etwas anderes könnte sein, wenn beide Kunden Stammkunden gewesen wären. Götzl fragt, wie Müller reagiert habe. St.: „Einigermaßen ratlos.“ Vorhalt: Sie pflegten in der fraglichen Zeit Kontakte zu kriminellen Kreisen in Deutschland. – Nein, ich hab das nicht gewusst, dass die schwerkriminell waren. – Wer? – Die Zwillingsbrüder. – Von wem sprechen wir. – Von den Zwillingsbrüdern. – Wie heißen die? – Ron und Gil. – Ron und Gil Ehrhardt? – Ich glaube schon. St.: „2001 tauchte der Name zuerst auf in Zusammenhnag mit einer Interpolanfrage.“

Vorhalt: Wie würden Sie Ihre Beziehung zu den Ehrhardt-Gebrüder bezeichnen? St. sagt, Müller habe dazu gesagt, es gebe keine Beziehung. Er habe sie als Paten von Jena genannt. Vorhalt: Sie hatten mit Prostitution zu tun, hatten Häuser und haben mit Häusern gehandelt. Götzl fragt, ob Müller geschäftlich mit ihnen zu tun hatte. St. verneint das. Vorhalt: Einer kam mal in die Schweiz. St. sagt, Müller habe nicht mehr gewusst, wer und wann das gewesen sei. Vorhalt: War der Besuch privater Natur? – Ja, privater Art. – Wann Haben Sie erfahren, was die beiden so treiben? – Nachdem ich in Deutschland in U-Haft war. Götzl fragt, ob St. wisse, wie sie auf den Namen Theile gekommen seien bei dieser Vernehmung, ob er, St., Müller auf Theile angesprochen habe. St. bejaht dies und fügt hinzu, dass Müller seine Beziehung zu Theile eigentlich wahrheitsgetreu dargestellt habe. Es sei dabei um das Umfeld der Ehrhardts gegangen.

Vorhalt: Kann aber nicht beurteilen, ob er direkt bei Ihnen was zu tun hatte. – Dieser Telefonanruf nach Deutschland ist im Rahmen eines feucht-fröhlichen Abends passiert?- Ja, also nicht an dem Abend, da waren wir beide nicht mehr fähig, einen Telefonanruf zu machen. – Können Sie sich erinnern, was Sie am Telefon gesagt haben? – Nein, es ging um eine Drohung. – Wie kam es dazu? – Ich habe einfach vorgelesen was dort geschrieben war. St.: „Müller hat angegeben, er habe nur ein Telefonat gemacht. Und er habe keine Gegenleistung erhalten.“ Vorhalt: Ich habe gedacht, der Ehrhardt sei ein [sympathischer]Typ. Es ist halt einfach passiert. – Wussten Sie zu diesem Zeitpunkt was über die Erpressung? St. sagt, Müller habe dazu angeblich nichts gewusst. Vorhalt: In dieser Zeit haben Sie ausschließlich in Deutschland gewohnt? – Seit zwei Jahren wieder in der Schweiz, ich bin glaube ich 1995 wieder zurück in die Schweiz gekommen. – Vor der Verhaftung: Sind Sie regelmäßig nach Deutschland gefahren? – Ich habe von meinem Vater 1000 Franken pro Monat erhalten, das hat nicht gereicht. Vorhalt: Wissen Sie, ob Frau Il. einen Beziehung zu den Ehrhardt hatte? – Wenn dann hätte sie etwas mit Werbung mit Ihnen zu tun gehabt. Sie hatte eine Werbefirma und in dem Zusammenhang mit Ehrhardts Geschäfte gemacht. Ich habe ihr dabei sogar noch geholfen. Vorhalt: Sagt Ihnen der Name was? – Das hat mich die Polizei auch schon gefragt, das sagt mir nichts. St. bestätigt.

Götzl geht über zum Thema Überprüfung der Waffenbücher. Vorhalt: Der kann so nicht stimmen. Ich hab mir nie eine Waffe zusenden lassen. Ich hab sie immer direkt bezahlt und mitgenommen. St. sagt, Müller habe es relativiert, dass schon einmal eine Waffe per Post geliefert worden sei. Vorhalt Aussage Müller: Ebenfalls der Erwerb der Ruger von 1995 stimmt so nicht. Es dünkt mich komisch, dass ich hätte drei Waffen auf Versand erhalten haben sollen. St: „Das hat er so gesagt.“ Es folgt eine Pause bis 14:44 Uhr. Götzl hält weiter aus der Vernehmung Müllers vom 23.02.2012 vor: Wann, wo und unter welchen Umständen haben Sie Enrico Theile kennengelernt? – Ich hab Theile bei mir in der Autoteilefabrik als Kunde getroffen wegen einem Motor Golf Diesel von da an hatten wir regelmäßig Kontakt. St. bestätigt das. Vorhalt: Er ist in die Nähe von Frankfurt gezogen. Wir waren zusammen in Thailand und mit dem Bus in Kroatien – Hat in der Zeit des ominösen Telefonats Theile auch etwas damit zu tun? – Nein, ich hatte nie weiter Kenntnis davon, dass er weiter darin involviert gewesen wäre. St. bestätigt. Vorhalt: Hatten Sie auch privat Kontakt zu Mitarbeitern von Schläfli und Zbinden? St.: „Nein.“ Müller habe am Ende das Protokoll vorgelesen bekommen und unterzeichnet.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke fragt: „Was wurde da im Rahmen des ursprünglichen Rechtshilfeersuchens konkret abgeklärt? St. sagt, durch Kollegen seien die Firma Luxik und die Waffenhändler kontaktiert worden, die von Luxik Waffen bezogen hätten. Aus deren Waffenbüchern habe sich ergeben, wer die entsprechende Waffen bezogen habe. Man habe 2009 bei Germann die erste Hausdurchsuchung gemacht. Aber nach wie vor seien es zwölf baugleiche Waffen gewesen, deren Verbleib ungeklärt war. Das sei dann erst mit der Identifikation der eigentlichen Tatwaffe gegeben gewesen. 2009 habe man nicht gewusst, welche von den zwölf ungeklärten eingesetzt worden sei. Klemke: „Aber diese Erkenntnisse bezogen Sie ausschließlich aus den Waffenbüchern? St.: „Ja, die hat man wohl schon 2009 gehabt.“ Klemke fragt nach Kenntnissen, dass die Tatwaffe 2012 identifiziert sei, und was St. da vorgelegen habe. St. sagt, 2012 habe es die erste Information auf der polizeilichen Schiene gegeben. Und dann habe ein Rechtshilfeverfahren der BAW vorgelegen. Aber das sei getrennt gewesen. Er, St., habe gestützt auf die polizeilichen Informationen entschieden, ein schweizerisches Verfahren einzuleiten. Klemke fragt, gegen wen sich das Verfahren gerichtet habe, das von der Kantonspolizei eröffnet wurde. St.: „Gegen Herr Germann.“ Klemke fragt, wie das abgeschlossen worden sei. St.: „Das Verfahren wurde gegen Germann und Müller eingestellt.“ Weil man weder Germann noch Müller letztlich habe nachweisen können, dass sie sich des Konnexes bewusst gewesen seien, für die Unterstützung der kriminellen Vereinigung oder der Gehilfenschaft für den Mord wäre es notwendig gewesen, dass sie sich dessen bewusst gewesen wären. Das sei legal gewesen, was die Leute damals gemacht hätten. Hinzu komme der Punkt der Verjährung, wenn die Waffe vermutlich 1996 exportiert worden sei.

1996 habe Müller eine Hausdurchsuchung gehabt und es seien auch Waffen gefunden worden. Aber die Ceska habe man nicht gefunden. Deswegen sei man davon ausgegangen, dass die Ceska schon vorher exportiert worden sei. Klemke fragt, ab wann St. die Information gehabt habe, dass 1997 bei Müller eine Durchsuchung statt gefunden habe. St. antwortet, der Konnex sei erst durch die Aussagen Germanns entstanden. Ihm habe die Information kurz nach der Einvernahme Germann vorgelegen. Die Polizei habe das überprüft und in dem Zusammenhang sei man auf die Vorgänge 1996 gestoßen. Klemke: „Was hatten Sie denn für Informationen bei Einleitung des Verfahrens der Kantonspolizei Bern, wann die Taten mit der Ceska in Deutschland begangen sind?“ St. sagt, das sei natürlich bekannt gewesen. Klemke: „Sie sagten, dass Sie bezüglich des Herrn Müller einen Festnahmebefehl ausgestellt hätten. Ich hab Sie so verstanden, dass sie bei Germann zunächst einen Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben.“ St.: „Ja, er war bei der Durchsuchung zugegen und wurde dann in Polizeihaft genommen. Ich hab dann die Polizei angewiesen ihn in Haft zusetzen.“

Klemke: „Worauf stützte sich denn vor Beginn Ihrer Vernehmung der dringende Tatverdacht oder Tatverdacht gegen Germann?“ St. sagt, dass Germann aufgrund der Waffenbücher die Waffe entgegengenommen habe. Und irgendwie sei die Waffe ja irgendwohin weitergeleitet worden. Und zu Beginn der Untersuchung liege es in der Natur der Sache, dass der Verdacht noch nicht so verdichtet sei. Es ist Schweizerische Rechtsprechung, dass der konkrete Verdacht noch nicht so konkret sein müsse. Das muss der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Aber bei einem solch schweren Delikt seien die Gerichte bereit auch bei einem schwachen Verdacht Untersuchungshaft anzuordnen. Klemke fragt nach dem Hauptbeweisstück. St. antwortet, das sei die Eintragung im Waffenbuch gewesen und verneint die Frage, ob es sonst keine objektiven Anhaltspunkte gegeben habe, dass Germann die Waffe erhalten habe. Klemke fragt weiter, ob es denn Anhaltspunkte zu diesem Zeitpunkt gegeben habe, ob Germann gewusst habe, wer die Waffe in Deutschland empfangen habe. St.: „Natürlich nicht, es gab keine Hinweise in dieser Richtung.“

Klemke fragt, ob St. Müller gefragt habe, ob er Ceskas besessen habe. St. bestätigt, das habe Müller zugegeben, das sei eine 9mm-Kaliber. Klemke fragt, ob die äußere Beschaffenheit dieser Ceska mit der Luger verglichen worden sei. St.: „Nein, die hat er verkauft oder getauscht.“ Das habe Müller ausgesagt und es gebe keine Möglichkeit, den Laufweg einer Waffe in der Schweiz dann nachzuvollziehen, so St. auf Frage. Klemke fragt, ob St. wisse, was der Herr Germann zunächst bei der Vernehmung durch die Polizei konkret angegeben habe bzgl. dieser Ceska 83. St. antwortet, seine allerersten Aussagen seien gewesen, dass er überhaupt keine Ahnung habe, was mit dieser Waffe ist. Klemke fragt weiter, ob Germann zu irgendeinem Zeitpunkt berichtet habe über eine Absprache mit Müller, wie das konkret ablaufen soll mit dem Geschäft. St.: „Außer das, was wir heute gehört haben, dass er ihm die Waffenerwerbsscheine übergeben hat für 400 Franken und ihn telefonisch kontaktiert hat nachdem das Paket eingetroffen hat, nein.“

Klemke fragt, ob St. nachgefragt habe, ob es vor Eintreffen des Paketes eine Absprache zwischen Müller und Germann gegeben habe. St. sagt, das sei ihm nicht bekannt, ob und wie die das abgesprochen haben. Klemke: „Sie sind der Meinung, Germann wird schon gewusst haben, für wen das Paket bestimmt war. Woher wissen Sie wann das Paket eingegangen ist?“ St. sagt, konkret sei es nicht bekannt, die Postunterlagen seien nicht bekannt, nur der Eintrag im Waffenbuch. Klemke: „In Ihrer Vernehmung des Herrn Müller haben Sie ihm Vorhalte gemacht aus einer Einvernahme des Herrn Schläfli. Und haben gesagt, es könnte durchaus so gelaufen sein. St. bejaht das, Schläfli habe den Verlauf geschildert, wenn ein bekannter Kunde mit Waffenerwerbsschein und Ausweiskopie komme, dass er die Waffe dem Inhaber des Waffenerwerbsscheins zustellen würde. Auf Frage sagt St., die Voraussetzungen für Postversand mit der Waffe an den Inhaber des Waffenerwerbsscheins. So wie es Schläfli schilderte, wäre es ohne weiteres möglich gewesen, dass Müller hätte auftauchen können und sagen, schickt die Waffe an Germann. Müller sei Stammkunde gewesen. Müller habe viele Käufe gemacht, viel abändern undSchalldämpfer einbauen lassen.

Klemke hält aus der Vernhemung von Schläfli vor: Kennen Sie Müller Hans Ulrich? – Dieser Name sagt mir nichts. Dann sei Schläfli ein Foto vorgelegt worden von Müller und er habe auch niemand zuordnen können. „Das spricht ja nicht so dafür, dass er da ein Stammkunde war. Wie kommen Sie drauf, nur durch das, was Müller gesagt hat?“ St.: „Natürlich.“ Klemke: „Ist Ihnen die Vernehmung des Herrn Müller bekannt, dass Ihm einen Menge per Versand zugegangen sein soll von Schläfli und Zbinden und Müller geäußert haben soll: “Soviel Waffen,, wie in dem Waffenbuch von Schläfli und Zbinden angegeben, sind mir nicht übersandt worden.“ St. sagt, er wisse, dass Müller es angezweifelt habe. Auf Frage sagt St., es sei versucht worden, es nachzuprüfen. Man habe alle greifbaren Mitarbeiter befragt, aber leider keine Unterlagen gehabt, weil u.a. die Post alle Unterlagen nach zehn Jahre vernichte. Das Waffenbuch sei das einzige Beweisstück. Es folgt eine Pause bis 15:42 Uhr.

Klemke: „Nachdem das Verfahren durch die Kantonspolizei in Bern eröffnet worden ist, haben Sie da die Medienberichterstattung in Deutschland verfolgt über den sogenannten NSU? St.: „Möglichst wenig, aber das ließ sich natürlich nicht vermeiden. Die Medien hatten einen bestimmte Rolle, wir hatten die Aktion vorziehen müssen, weil Medienberichte über die Identifikation der Tatwaffe im Umlauf waren und wir mussten davon ausgehen, dass Germann die ensprechenden Rückschlüsse ziehen würde.“ Klemke fragt, warum St. die Medienberichte möglichst wenig habe beachten wollen. St. antwortet, weil sie das Verfahren nicht haben beeinflussen lassen wollen. Sie hätten wo sie sich gezwungen sahen, reagiert. Klemke: „Hatten Sie da Informationsaustausch mit der BAW oder dem BKA?“ St.: „Ja, es waren BKA-Beamte anwesend in der Schweiz.“ „Das Rechtshilfeersuchen der BAW beinhaltete auch die Anwesenheit von BKA-Beamten während der Ermittlungen und die waren auch dabei.“ Die seien bei Einvernahmen nicht dabeigewesen. Klemke: „Nun hat ja der Herr Müller angegeben, dass er damals diese Pistole Luger, mit der er in Deutschland angetroffen worden ist, dass er die am Tag zuvor bei Schläfli und Zubinden habe umbauen lassen.“ Klemke fragt weiter, ob versucht worden sei, das zu überprüfen. St.: „Müller sprach von der Ceska, wo er ein Zwischenstück für einen Schalldämpfer habe einbauen lassen. Und nach meinem Kenntnisstand hatte die sichergestellte Luger aus Deutschland keinen Schalldämpfer. Das war für mich eine klare Schutzbehauptung.“

Klemke fragt nach der Vernehmungssituation bei Germann am 22.01.2012. St. antwortet, angesichts der Tatsache, dass der Herr Germann bei seiner Einvernahme aus dem Gefängnis zugeführt worden sei, sei das Klima einigermaßen entspannt gewesen. Germann habe Gelegenheit gehabt, sich ausführlich mit seinem Verteidiger zu besprechen vor der Einvernahme und er, St. habe das Gefühl gehabt, er habe den Entschluss nicht bereut, bei der Polizei auszusagen. Es habe keine Aggressivität oder Abwehrhaltung gegeben, das sei nicht der Fall gewesen. Ganz grundstätzlich sei Germann örtlich und zeitlich orientiert gewesen. Für ihn sei nicht erkennbar gewesen, dass die Einvernahmefähigkeit irgendwie eingeschränkt gewesen wäre. St. bestätigt, dass der Inhalt der Aussage Germanns der Grund gewesen sei, ihn zu entlassen. Klemke sagt, Germann sei 2014 vernommen worden und habe dort angegeben: Ich war müde und unterzuckert. Ich habe die Hand ergriffen und gesagt, dass das hätte so gewesen sein könne. Und ich hatte das Gefühl, dass ich nach Hause darf, wenn ich das zu erkennen gebe. St.: „Nein, ich hab ihm das nicht zu verstehen gegeben.“ Er habe keinen Anhaltspunkte auf Unterzuckerung gehabt. Klemke sagt, ihm sei aufgefallen, dass St. in Bezug auf Germann vom Vorwurf der „Unterstützung einer kriminellen Organisation“ geredet habe, in Bezug auf Müller zusätzlich vom Vorwurf der „Gehilfenschaft zum Mord“. St. bestätigt das, er habe das Verfahren ausgedehnt. Es habe Hinweise gegeben, dass Müller wesentlich näher dran gewesen sei und gewusst habe, wohin die Waffen gegangen seien. Der Zeuge wird entlassen. RA Klemke: „Die Verteidigung Wohlleben widerspricht der Verwertung der Vernehmung Germanns durch St.“ Die Verteidigung Zschäpe schließt sich an. Der Prozesstag endet um 16:05 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
Nach dem Schweizer Polizeibeamten gestern wurde heute ein Schweizer Staatsanwalt vernommen, der den Schweizer Hans-Ulrich Müller und dessen Bekannten vernommen hatte. Auch seine Vernehmung bestätigte das bisherige Beweisergebnis: Der Bekannte von Müller bestätigte, dass er Müller den Waffenerwerbsschein für 400 Franken verkauft habe und dass Müller angekündigt hatte, die Waffe nach Deutschland zu verkaufen, wo es für „gewisse Kreise“ schwierig sei, Waffen zu kaufen, mehr solle sein Bekannter besser nicht nachfragen. Müller stritt alles ab, verwickelte sich dabei allerdings in Widersprüche.
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/09/09-10-2014/

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