Erklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 16. Mai 2013

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Senat erwägt zurzeit keine Abtrennung des Komplexes Keupstraße

Vertreter der Nebenklage begrüßen diese Entscheidung

Der Senat hat heute mitgeteilt, dass er derzeit keine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vornehmen wird.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu: „Die Entscheidung wird von unserer Seite ausdrücklich begrüßt. Eine Abtrennung war weder notwendig, noch wäre sie für das Verfahren sachdienlich gewesen. Die einzelnen Anschläge, die dem NSU zugerechnet werden, müssen zusammen behandelt und aufgeklärt werden.“

Am heutigen Vormittag hatten alle Prozessbeteiligten die Möglichkeit, Stellung zu den am gestrigen Hauptverhandlungstag gestellten Anträgen der Verteidigung zu nehmen.

Die Mehrzahl der Nebenklagevertreter hielt den Antrag auf Beiziehung weiterer Akten, insbesondere der Akten der Landesstaatsanwaltschaften, für begründet. Dasselbe gilt für die Akten der Untersuchungsausschüsse, die als Verschlusssache bezeichnet werden und nur auf der Geschäftsstelle des Senates eingesehen werden können. Der Senat wurde [weiter]