Protokoll 76. Verhandlungstag – 21. Januar 2014

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An diesem Verhandlungstag sollte zunächst Susann E., Ehefrau des Angeklagten André E., aussagen, die jedoch die Aussage verweigerte. Dann ging es mit dem Zeugen A.-T. zunächst um den Mord an Halit Yozgat, der am 6. April 2006 in Kassel ermordet wurde. Dabei ging es unter anderem um einen größeren „Deutschen“ mit einer Plastiktüte, den A.-T. ungefähr zur Tatzeit im Internetcafé gesehen haben will. Danach ging es wieder um Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter und den Mordversuch an dem Polizisten Martin A. am 25. April 2007 in Heilbronn. Gehört wurde ein Kriminalbeamter, der Ermittlungen  zum Einsatz von Kiesewetter und A. angestellt hat. Ein Zeuge sagte aus, dass er in zeitlicher Nähe zum Mord in der Nähe des Tatortes zwei Radfahrer gesehen habe. Weitere Zeugen berichteten von der Auffindesituation von Kiesewetter und A.

Zeug_innen:

  • Susann E. (mutmaßliche NSU-Unterstützerin; Ehefrau des Angeklagten André E.)
  • Ahmed A.-T. (war zur Tatzeit des Mordes an Halit Yozgat in dessen Internetcafé)
  • Albert Gm. (Kriminalbeamter a.D., Ermittlungen zum Einsatz von Kiesewetter und Martin A.)
  • Wolfgang He. (sah zwei Radfahrer in der Nähe des Tatortes des Mordes an Kiesewetter und Mordversuchs an A.)
  • Peter Sch. (Auffindezeuge Kiesewetter)
  • Davinder Si. (Auffindezeuge Kiesewetter)
  • Pargat Si. (Auffindezeuge Kiesewetter)

Der Verhandlungstag beginnt heute erst um 10.39 Uhr. Auf der Besucherempore sind heute Tom R., der schon häufiger im Saal war und vor dem Gericht mit dem Angeklagten André E. gesprochen hat, sowie ein weiterer mutmaßlicher Neonazi anwesend. R. trägt ein Solidaritäts-Shirt des „Freien Netz Süd“ für die griechische Neonazi-Partei „Golden Dawn“.

Erste Zeugin ist Susann E., Ehefrau des Angeklagten André E. Vorsitzender Richter Götzl belehrt die Zeugin, dass sie als Ehefrau ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Dann fragt er E., ob sie aussagen wolle. E. verneint. Götzl fragt E., ob sie damit einverstanden ist, wenn ihre Beschuldigtenvernehmung vom 1. Februar 2012 ins Verfahren eingeführt wird, was E. ebenfalls verneint. Damit ist die Einvernahme beendet. Tom R. und sein Begleiter verlassen die Besuchertribüne.

Nach einer Pause bis 11.03 Uhr ist als nächster Zeuge Ahmed A.-T. erschienen. Dieser war bei vorherigen Ladungen nicht erschienen. Götzl sagt, es gehe um Ereignisse am 6. April 2006 im Internetcafé in der Holländischen Straße in Kassel und bittet A.-T. eigenständig zu berichten. A.-T. fragt, ob er das alles nochmal erzählen müsse und berichtet dann, er sei 16 oder 15 Jahre alt gewesen und habe im hinteren Raum des Cafés gesessen und im Internet gesurft. Es sei etwas heruntergefallen, er habe gedacht, ein Ordner. Nach zwei Minuten sei der Vater von Halit gekommen und habe herum geschrien, mein Sohn ist tot. Der habe auf dem Boden gelegen. Er, A.-T., habe gedachte, Halit sei mit dem Kopf auf den Schreibtisch gefallen. Er habe Erste Hilfe versucht und gesehen, dass seine Hand voller Blut war. Zeitlich könne er das nicht mehr einordnen, es sei aber nachmittags gewesen, so A.-T. auf Frage von Götzl. Er sei ein, zwei Stunden im Café gewesen. Götzl fragt, wenn A.-T. im Café angetroffen habe. Er glaube, so A.-T., da sei jemand mit einer Tüte gewesen, aber an mehr könne er sich jetzt nicht erinnern. Er selbst habe auf der rechten Seite gesessen, da sei außerdem noch „ein kleiner Türke“ gewesen, der habe ganz rechts hinten gesessen, sagt A.-T. auf Nachfrage. Er sei häufiger da gewesen, bestätigt A.-T., der Halit sei ein guter Freund gewesen. Halit sei auch zugegen gewesen, als er, A.-T. im Internetcafé eintraf. Götzl fragt nach dem Geräusch. A.-T. sagt, er habe gedacht, dass irgendwas hingefallen wäre, er habe nicht gedacht, dass ein Mensch hingefallen ist. Es sei ein stumpfes Geräusch gewesen. Er habe gar nichts gemacht, weil er nur gedacht habe, dass etwas runtergefallen wäre, so A.-T. auf Nachfrage. Götzl fragt, ob der „kleine Türke“ auf das Geräusch reagiert habe. A.-T. sagt, er meine, der habe ihn angeguckt, aber das sei es schon gewesen. Im vorderen Bereich des Internetcafés habe er niemanden gesehen. Götzl fragt zur Person mit der Tüte. Er wisse, dass er jemanden mit einer Plastiktüte gesehen, vom Ablauf her einordnen könne er es nicht, so A.-T., wenn dann sei es am Anfang gewesen, nicht später. Zum Aussehen habe er keine Erinnerung mehr. Er meine, dass die Person bei ihm vorne gesessen habe, die Tüte sei eine Plastiktüte gewesen: „Aldi, Lidl, sowas.“

Götzl fragt, ob der Vater des Getöteten zu ihm gekommen sei. A.-T. sagt, dieser habe erst geschrien und sei dann nach hinten gekommen. Er selbst sei dann aufgestanden und habe unter Schock gestanden, weil er vor fünf Minuten noch mit Halit geredet habe. Er sei dann nach vorne gegangen und habe gesehen, dass der am Boden liegt. Er habe erstmal nichts gesehen und habe gedacht, Halit sei mit dem Kopf aufgestoßen. Götzl fragt, was A.-T. mit „erstmal nichts gesehen“ meine: A.-T.: „Also mit Blut und so habe ich erstmal nichts gesehen.“ Weiter habe er sich dann hingekniet und habe Halits Kopf anheben wollen. Seine Hand sei warm gewesen und er habe, dass da Blut war. Auf Frage von Götzl sagt A.-T., Halit habe seitlich hinter dem Schreibtisch gelegen, er vermute auf der rechten Seite. Götzl bittet A.-T. Halit Yozgat zu beschreiben. Halit sei ein sehr hilfsbereiter Mensch gewesen, habe für jeden ein offenes Ohr gehabt. Manche seien mit Familienproblemen zu ihm gegangen und hätten mit ihm geredet: „Er war auf jeden Fall ein sehr guter Mensch.“ Er selbst sei seit 2004 oder 2005 fast jeden Tag im Café gewesen, so A.-T. Halit Yozgat habe er auf der Straße gegrüßt, er sei ja noch jung gewesen, so A.-T. auf die Frage, ob er außerhalb des Internetcafés Kontakt mit Yozgat gehabt habe. Götzl bittet A.-T. um eine Beschreibung der Räumlichkeiten. Vorne sei die Kasse gewesen, hinten habe es noch einen Raum gegeben, er glaube, dass das die Küche war. Götzl fragt nach Telefonbereichen. Die seien  vorne am Eingang bei Kasse und Schreibtisch gewesen, antwortet A.-T. A.T. geht nach vorne, um eine Skizze des Cafés in Augenschein zu nehmen. Götzl weist darauf hin, dass die Skizze nicht maßstabsgerecht sei. A.-T. sagt, er selbst habe sich an PC 7 befunden, der „kleine Türke“ habe sich hinten befunden. Götzl fragt nach weiteren Personen. A.-T. nennt eine Frau mit Kinderwagen, die habe irgendwo telefoniert. Götzl bittet A.-T. zu zeigen, welchen Weg Halits Vater genommen hat. A.-T. sagt, die Tür sei aufgegangen, Halits Vater sei hinter den Tresen gegangen und habe dann in der Tür gestanden, ihn angeguckt und gesagt, dass Halit tot sei. Er habe nicht darauf geachtet, wie sich der kleine Türke verhalten hat. Götzl fragt, ob A.-T. die Person mit der Tüte auf der Skizze zuordnen könne. A.-T. antwortet, er wolle nichts Falsches sagen, aber er habe jemanden mit Tüte gesehen, könne sich aber nicht wirklich erinnern, ob bei ihm am PC oder draußen. Er meine, dass er das letzte Mal am Tag vor dem 6. April 2006 im Café gewesen sei, so A.-T. auf Frage.

Dann hält Götzl aus Vernehmungen von A.-T. vor. Zur zeitliche Einordnung hält Götzl vor, A.-T. habe angegeben, an diesem Tag gegen 16.30 Uhr ins Café gegangen zu sein. A.-T. sagt, das sei jetzt ein bisschen länger her und er habe vorher „auch mal einen geraucht“. Götzl fragt, was das bedeute. A.-T. sagt, wenn er das bei der Polizei gesagt habe, dann sei das die Wahrheit. Götzl hält weiter vor, A.-T. habe angegeben, als er in das Café gegangen sei, sei, so glaube er, der Vater im Laden gewesen, er wisse nicht, ob Halit oder der Vater da gewesen sei. A.-T. sagt, als er rein gekommen sei, sei der Vater auch da gewesen. Erst sei der Vater da gewesen und dann habe Halit die Schicht übernommen. Götzl hält vor, er habe angegeben, der Vater habe beim Reinkommen hinter der Theke gesessen und etwas am Computer gemacht, er habe vorher bezahlt und eine halbe Stunde spielen wollen. Dann hält Götzl vor, in der ersten Vernehmung habe A.-T. davon gesprochen, dass Halit hinter dem Tresen gesessen habe und er, A.-T., 50 Cent bezahlt habe, um eine halbe Stunde zu spielen. Götzl fragt, ob A.-T. sich erinnern könne, auf wen er jetzt getroffen sei. A.-T. sagt, er sage nochmal, es sei ein bisschen länger her und er habe vorher einen geraucht. Götzl zitiert aus A.-T.s zweiter Vernehmung, dass „dieser kleine Junge“ auf Platz C3 schon da gesessen habe, den kenne er nicht, der habe wohl auch gespielt, sonst sei niemand im hinteren Raum gewesen. Götzl fragt, ob damit der „kleine Türke“ gemeint sei, was A.-T. bestätigt. Er habe keine Erinnerung mehr, ob er mit Halit darüber gesprochen habe, ob dieser mit ihm spielen wolle, sagt A.-T. auf Frage. Götzl verliest A.-T.s Aussage, dass dieser, nachdem Halit keine Lust gehabt habe, zu spielen, wieder zurück zu PC 7 gegangen sei. Dann sei noch jemand nach hinten gekommen, der habe ausgesehen „wie so ein richtiger Deutscher“, 30 bis 35 Jahre alt. A.-T. sagt, jetzt erinnere er sich, dass es drinnen gewesen sei. Der Mann habe ausgesehen wie ein richtiger Deutscher. Götzl hält vor, bei der Polizei habe A.-T. den Mann als breit, groß und mit kurz geschorenen Haaren beschrieben. Weiter habe er ausgesagt, der Mann sei hell gewesen und breit, aber nicht bodybuildermäßig durchtrainiert, sondern eher fett. Daran habe er keine Erinnerung, so A.-T. Götzl hält vor, dass A.-T. ausgesagt habe, der Mann habe Brille aufgehabt, eine Lesebrille mit dünnem Gestell, er wisse nicht, ob die Gläser eckig oder rund waren. Das bestätigt A.-T. Götzl fragt, ob A.-T. dadurch, dass er was geraucht habe, beeinträchtigt gewesen sei. A.-T. sagt, er sei „breit“ gewesen, habe einen Joint geraucht, habe aber schon noch klar denken können. An die Kleidung des Deutschen habe er keine Erinnerung, so A.-T. auf Frage Götzls. Dieser hält A.-T.s Aussage vor: Der Mann eine hellblaue normal geschnittene Jeanshose getragen habe, zu den Schuhen könne er nichts sagen, aber er habe eine blasse, hellgrüne Jacke und darunter ein hellgelbes Hemd mit Streifen getragen. Da komme keine Erinnerung, so A.-T. Zur Tüte hält Götzl vor, dass A.-T. angegeben habe, dass er glaube, dass es eine Lidl-Plastiktüte gewesen sei, er sei sich bei Lidl aber nicht sicher, die Tüte sei weiß mit Streifen gewesen. A.-T. sagt, das sei eine Aldi- oder Lidl-Tüte oder so etwas gewesen. Er könne sich nicht erinnern, ob er Ausbeulungen der Tüte gesehen habe. Götzl hält vor, dass A.-T. angegeben habe, die Tüte sei oben zu gewesen, so dass man nicht habe rein schauen können. A.-T.: „Genau.“ Dann hält Götzl vor, A.-T-. habe ausgesagt, in der Tüte sei schon etwas drin gewesen, sie sei aber nicht voll gepackt gewesen, er glaube, dass etwas die Tüte schwer nach unten gezogen habe. Wenn er das damals so gesagt habe, dann glaube er, dass es so war, sagt A.-T. Götzl sagt, damals habe A.-T. gesagt, der Mann habe sich umgeschaut und gleich auf den PC-Platz 2 gesetzt. Daran habe er keine Erinnerung, so A.-T. Götzl hält vor, dass A.-T. gesagt habe, er habe gesehen, dass der Mann kurz die Maus angeklickt und dann zu dem Jungen auf Platz 3 geguckt hat. Es könne sein, dass er das so gesagt habe, erwidert A.-T. Götzl weiter aus der Aussage A.-T.s: Der Mann habe nicht mal zwei Minuten da gesessen und sei dann wieder aufgestanden: A.-T. sagt, wo Götzl das mit der verbeulten Tüte gesagt habe, komme das wieder. Götzl weiter: Wo der Deutsche die Tüte abgestellt habe, darauf habe A.-T. nicht geachtet. A.-T. bestätigt das. Götzl fragt, ob A.-T. das Geräusch einordnen könne. Das Geräusch sei gewesen, dass der Halit runter gefallen ist, antwortet A.-T. Auf Frage Götzl sagt A.-T. dass er keine Erinnerung habe, ob er den Mann vorher oder nachher wahrgenommen habe. Zu dem Mann hält Götzl sagt, dass der Mann laut Aussage A.-T.s auf jeden Fall aufgestanden und schnell durch den Durchgang nach vorne gegangen sei. Weiter habe A.-T. ausgesagt, er habe sich noch gewundert, warum der so schnell aufsteht, normal spiele man ja für eine halbe Stunde, wenn man dafür bezahlt hat, und dann habe es das Geräusch gegeben. Weiter hält Götzl vor, auf die Frage der Beamten, wieviel Zeit zwischen dem Rausgehen des Mannes und dem dumpfen Geräusch gewesen sei, habe A.-T. geantwortet, das sei nicht sofort gewesen, das habe zwei bis drei Minuten gedauert. Wenn er das damals gesagt habe, dann sei das so, sagt A.-T. Zu A.-T.s Reaktion stehe da, so Götzl, dass er nur dumpfe Geräusch gehört und aufgeschreckt sei, dann habe er nur den Kleinen angeguckt, der sei auch erschrocken. Das bestätigt A.-T. Auf die Frage, ob keiner der beiden nach vorne gegangen sei, sagt A.-T., an so etwas habe da noch keiner gedacht.

Dann hält Götzl aus der Aussage A.-T.s vor, es habe noch so 2 bis 5 Minuten gedauert bis der Vater in den Laden gekommen sei und er ihn habe schreien hören; der Vater habe dauernd „Halit“ geschrien und er, A.T., sei dann nach vorne gekommen, habe gleich gesehen, dass Halit hinter der Theke liegt, versucht den Kleinen zurückzuhalten, damit er ihn nicht sieht, und Erste Hilfe geleistet. Heute schildere A.-T. es so, dass der Vater nach hinten gekommen sei, damals habe er gesagt, dass er nach vorne gegangen sei. A.-T.: „Ja, genau.“ Götzl sagt, in der Vernehmung sei noch von einer weiteren Person die Rede, einem „Araber“, wie A.-T. ihn bezeichnet habe. Daran habe er keine Erinnerung, so A.-T. Es seien ihm Lichtbilder von den Räumen gezeigt worden, sagt A.-T. auf Frage, von Personen wisse er nichts. An Lichtbilder von Emre E. (siehe Protokoll zum 41. Verhandlungstag), bei denen er den „Kleinen“ erkannt habe, könne er sich nicht erinnern. An Lichtbilder von einer weiteren Person könne er sich ebenfalls nicht erinnern, so A.-T. Götzl sagt, A.-T. sei zu diesen Bildern gefragt worden, ob das der Mann sei, der nach dem Halit gefragt hat. Darauf habe A.-T. geantwortet, das sei der, er wisse aber jetzt nicht mehr, ob der reingekommen sei, bevor sich der Deutsche hingesetzt hat oder danach. Dieser Mann habe jedenfalls gesagt dass er bezahlen wolle und gefragt, wo der Chef ist, daraufhin habe er, A.-T., nur mit den Schultern gezuckt und dann sei der Typ wieder raus.  An eine solche Person könne er sich nicht erinnern, so A.-T., aber wenn er das damals so gesagt habe, dann sei das so. Götzl fragt, wie die Verfassung von A.-T. damals war. A.-T.: „Total schlimm.“ Er sei jung gewesen, habe schon mal eine Leiche gesehen, aber keinen, der ermordet wurde. Sei Vater habe ihn in die Kinderpsychiatrie gebracht, er hab nichts mehr gegessen. Dort sei er zwei bis drei Wochen geblieben, bis er wieder mit dem Essen angefangen habe, habe aber keine Medikamente bekommen. Er sei dort gar nicht behandelt worden. Er habe seinen Vater dann gebeten, ihn da wieder herauszuholen. Danach habe er noch Schlafschwierigkeiten gehabt, das habe noch ein Jahr oder so gebraucht. Dann geht Götzl nochmal auf die erste Vernehmung A.-T.s vom 6. April 2007 ein. Dort habe A.-T. gesagt, der kleine Türke und er selbst hätten danach im Internet gesurft und 5 bis 10 Minuten später sei dann ein 30 bis 35 Jahre alter Araber in den Raum gekommen und habe auf Deutsch gesagt: „Wo ist Chef, bezahlen“. Er, A.-T., habe, so der Vorhalt weiter, gedacht, der habe dann wohl vorne telefoniert. Er habe keine Erinnerung daran, so A.-T., aber es könne gut möglich sein. Weiter hält Götzl vor, A.-T. habe angegeben, er habe mit den lediglich mit den Schultern gezuckt, weil er nicht gewusst  habe, wo sich Halit befand. Dann verliest Götzl die Aussage, dass  sich A.-T. nachdem der Krankenwagen da war, mit dem Araber unterhalten habe und der gesagt habe, dass er in dem Internetcafé gewesen sei, um zu telefonieren. Auch daran habe er keine Erinnerung, so A.-T.

Dann fragt Nebenklagevertreterin RAin Dierbach, wie groß der Raum zwischen Wand und Tresen gewesen sei, in dem Halit lag. Das sei ungefähr ein halber Meter, so A.-T. Dierbach fragt, wie weit der Weg vom Tresen zur Tür war. Das seien ungefähr sieben, acht Schritte gewesen, antwortet der Zeuge. Auf Frage von Dierbach sagt A.-T., Halit habe teilweise unter dem Schreibtisch gelegen, auf dem Rücken und ein bisschen seitlich. Ob er der Vater Halit schon bewegt habe, wisse er nicht, so A.-T., er selbst habe versucht, Halit gerade zu rücken und seinen Kopf gehoben. Ein Stuhl müsse da gewesen sein, so A.-T. auf Frage, aber er erinnere sich nicht mehr, ob in der Situation da oder woanders ein Stuhl gestanden hat. Dierbach fragt, ob sich A.-T. erinnere, ob der Mann mit der Tüte etwas gesagt habe. Er glaube nicht, sagt A.-T. Er habe keinen Anlass wahrgenommen, aus dem der Mann aufstand, so A.-T. auf Frage. Dierbach sagt, A.-T. habe ja angegeben, das sei komisch gewesen, es sei so schnell gegangen, daher frage sie. Dierbach fragt, ob da vielleicht ein Telefon geklingelt habe oder der Mann auf die Uhr geschaut habe. Das wisse er nicht, so A.-T. Er wisse auch nicht, ob der Mann als er seinen Platz verlassen habe, vorne irgendwas gesagt oder gerufen hat. Dierbach fragt, ob bei der Tür zum Laden eine Glocke geschellt oder es Geräusche gegeben habe, wenn man sie auf und zu gemacht hat. Da habe es Geräusche gegeben, so A.-T., man habe auf jeden Fall gemerkt, wenn jemand rein gekommen sei. Er wisse aber nicht mehr, was für ein Geräusch das gewesen sei. Dierbach sagt, A.-T. habe davon gesprochen fast jeden Tag über fast ein ganzes Jahr oder ein bisschen mehr im Café gewesen zu sein. A.-T. sagt, er sei nicht jeden Tag da gewesen, aber schon oft. Dierbach sagt, das sei ja schon 100 oder 150 mal und fragt, ob ihm da keine Erinnerung an ein Geräusch beim Öffnen der Tür komme. Er sei sich nicht sicher, so A.-T., aber er schwanke zwischen Glocke und dem Türgeräusch. Auf jeden Fall erinnere er, dass die Tür nicht geräuschlos auf und zu gegangen sei. Dierbach fragt, ob A.-T. sich erinnere, wie oft, als er da gesessen habe, die Tür auf- und zugegangen sei, was A.-T. verneint. Dierbach fragt, ob er erinnere, wie oft die Türe auf und zu gegangen sei, als dieser Deutsche den Hinterraum verlassen habe. Das wisse er nicht, darauf achte man nicht so, antwortet A.-T. Er wisse auch nicht mehr, ob der Deutsche nochmal zurückgekehrt sei, nachdem er weg war. Dann fragt erneut Richter Götzl. Er sagt, A.-T. habe eben davon gesprochen, dass Halit Yozgat auf dem Rücken gelegen habe. In der ersten Vernehmung habe A.-T. aber ausgesagt, der „kleine Türke“ und er seien nach vorne gelaufen und da habe er, A.-T. zuerst İsmail, den Vater von Halit gesehen, der sei total aufgeregt gewesen. Dann habe er  hinter den Tresen geschaut und Halit auf dem Bauch gesehen. Das sei vielleicht die Aufregung, sagt A.-T. Götzl fragt, ob A.-T. noch wisse, wie die Beine lagen. Die hätten auf dem Boden gelegen, so A.-T. Götzl hält die Aussage vor, dass Halit mit den Füßen in Richtung der Telefonkabinen lag. Das bestätigt A.-T. Götzl hält weiter vor, dass A.-T. gesagt habe, er sei dann zu Halit gegangen, um ihm zu helfen, und habe ihn aus der Ecke gezogen und umgedreht. Dabei habe A.-T., hält Götzl weiter vor, bemerkte, dass der Hinterkopf voller Blut und seine Hände blutverschmiert gewesen seien, was A.-T. ebenfalls bejaht. Er  sagt auf Frage, dass er glaube, dass er versucht habe, Halit wiederzubeleben. Götzl verliest, dass A.-T. angegeben habe, am Hals Halits Puls gefühlt, aber nichts gespürt und dann mit Herzdruckmassage begonnen zu haben. Weiter hält Götzl vor, dass A.-T. ihn habe beatmen wollen, dann seien aber die Sanitäter gekommen und er habe denen geholfen, Halit vom Tresen wegzuziehen. Das bestätigt A.-T. Götzl sagt, er wolle noch einen Vorhalt zum Thema „Araber“ machen. In einer Vernehmung sei die Rede davon, dass A.-T. beim Verlassen des Internetcafés eine schwarze Tasche in der dritten Kabine gesehen habe, die habe neben dem Hocker auf dem Boden gestanden. An die schwarze Tasche könne er sich erinnern, so A.-T., an mehr nicht. RA Kolloge sagt, in der ersten Vernehmung habe A.-T. gesagt, Halit habe zu ihm gesagt, er habe nicht mehr lange zu leben, und er, A.-T., meine, dass Halit den Satz in Bezug auf das Computerspiel gemeint habe, jetzt komme ihm das komisch vor. Dann sagt Kolloge, in der zweiten Vernehmung habe A.-T. gesagt, das sei nicht richtig. A.-T. sagt, er glaube, es sei um das Spiel gegangen, dass sie am Computer gespielt haben. RA Kienzle sagt, A.-T. habe bei der Polizei angegeben, dass er als der Deutsche ihn passiert habe, zwei Minuten weiter gechattet habe. Er habe, so der Vorhalt weiter, Kopfhörer um den Hals getragen, aber nicht auf gehabt. Als der Mann vorbei gehuscht sei, habe er keine Türgeräusche gehört; die Tür mache ganz schön Lärm wenn man sie von allein zugehen lasse. Kienzle fragt, ob da eine Erinnerung komme. A.-T.: „Tut mir leid, nein.“ Auf Frage aus der Nebenklage sagt A.-T., er habe vorher bezahlt, das habe man sich aussuchen können. RAin Pinar. fragt, ob A.-T. später nochmal mit der Polizei im Café gewesen sei, was A.-T. bestätigt.  Pinar hält vor, dass A.-T. laut Vermerk dabei angegeben habe, dass er die an PC 2 beschriebene Person beim Betreten des Raums mit der Plastiktüte in der rechten Hand gesehen habe. Wenn er das so gesagt habe, dann sei das so gewesen, sagt A.-T. Auf Frage sagt A.-T. er könne sich jetzt an eine Frau mit Kinderwagen erinnern, der Kinderwagen sei in der Telefonzelle gewesen, er habe, glaube er, nicht mit der Frau gesprochen. Die Frau habe gesagt, so Pinar, dass sie drei Geräusche gehört habe: „tack tack tack“. Pinar fragt, ob A.-T. nur ein Geräusch gehört habe, was der bestätigt. RA Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben, fragt, ob A.-T. zu unterschiedlichen Zeiten oder immer zu gleichen Zeiten im Café gewesen sei. Er sei unterschiedlich im Café gewesen, so A.-T. Klemke fragt, ob A.-T. die Person mit der Tüte vorher schon einmal in dem Internetcafé gesehen habe, was A.-T. verneint. Die Vernehmung endet um 12.03 Uhr.

Es folgt die Mittagspause bis 13.22 Uhr. Dann wird der Zeuge Albert Gm. gehört. Gm. ist Erster Kriminalhauptkommissar a.D. aus Heilbronn. Götzl sagt, es gehe um die Beamten der 5. Bereitschaftspolizeiabteilung aus Böblingen, die am 25. April 2007 in Heilbronn im Einsatz waren. Gm. berichtet, er sei an diesem Tag in anderer Sache unterwegs gewesen. Als er die Mitteilung bekommen habe, sei er zuerst zur Dienststelle und dann zur Theresienwiese gefahren. Es seien erste Koordinierungsmaßnahmen zu machen gewesen. Er habe sich zunächst darum gekümmert, mögliche Zeugen zu finden und den Kollegen zu übergeben. Selbst habe er sich dann um den „Komplex Bereitschaftspolizei“ gekümmert. Es sei darum gegangen festzustellen, was die da gemacht hätten, was ihre Aufgabe gewesen sei und welchen Auftrag sie gehabt hätten, das hätten sie ja gar nicht gewusst. Er habe diese Dinge abgeklärt und in Vermerkform niedergeschrieben. Ihre Fragen seien gewesen, ob die einen bestimmten Auftrag gehabt hätten diese Stelle anzufahren, ob es dort bestimmte Dinge zu erledigen gegeben habe. Er habe das nicht in Vernehmungsform gemacht, so Gm., sondern informell festgestellt. Er habe mit verschiedenen Leuten gesprochen und habe dann veranlasst, dass sich diese Kollegen von der Bereitschaftspolizei bereithalten für richtige Vernehmungen am Folgetag. Das sei seine Haupttätigkeit am ersten Tag. Götzl fragt, welche Feststellungen Gm. getroffen habe bzgl. Kiesewetter und Martin A. Es sei, so Gm., um Bekämpfung der Straßenkriminalität gegangen. Es habe vom Revier ein Konzept „Sichere City“ gegeben. Das sei nicht Aufgabe der Kripo sondern eine Revierlage, aber das sei oft gemacht worden. Und in Zusammenhang mit dem Konzept „Sichere City“ sei die Bereitschaftspolizei angefordert worden. Wie die Einteilung erfolgt ist, daran könne er sich nicht mehr erinnern, auch nicht daran, ob überhaupt so eine Einteilung erfolgt ist oder ob die einzelnen Streifen das völlig frei gestalten konnten. Götzl fragt, was damals Gm.s Informationsquellen für den Vermerk vom 26. April 2007 gewesen seien. Das seien die Kollegen von der Schutzpolizei gewesen: „Was haben die hier eigentlich gemacht?“ Und dann habe er zu späterer Stunde, schon am Abend, auch mit Kollegen der Bereitschaftspolizei gesprochen, er glaube mit den Truppführern. Götzl hält die Namen Et. und H. vor. Gm. bestätigt den Namen H., die formelle Vernehmung habe er aber nicht gemacht, sondern nur veranlasst. Er habe verschiedenen Leute aus seiner Dienststelle Aufträge gegeben. Er habe noch festgestellt, dass keine andere Streife wohl die Theresienwiese angefahren habe, außer der Streife A./Kiesewetter. Auf Frage von Götzl sagt Gm., die hätten morgens um 9.30 Uhr begonnen und seien dann zur Besprechung aufs Revier zurückgerufen worden. Das sei um 12.30 gewesen, vielleicht seien die Streifen dann 13.30 oder 13.45 wieder rausgefahren. Die Streifen seinen wieder ohne festen Auftrag raus gefahren, es sei die Fortsetzung der Aufgaben des Vormittags gewesen. Die Streife habe anscheinend die Theresienwiese angefahren haben, ohne eingewiesen worden zu sein. So sei seine Feststellung an dem Tag gewesen. Götzl hält aus dem Vermerk vor, die BFE [= Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit] 523 sei um um 9.30 Uhr eingetroffen und habe  Streifenfahrten ohne feste Einteilung begonnen, außer Kiesewetter/A. habe niemand die Theresienwiese angefahren, die Besprechung sei um 12.30 Uhr für ca. eine Stunde gewesen. Das bestätigt Gm. Götzl spricht von EZ 514 und BFE 523 und fragt, wie die Einteilung gewesen sei. Wie das durch die Bereitschaftspolizei erfolgt ist, wisse er nicht mehr, die seien wohl ohne festen Auftrag losgeschickt worden, sonst würde es in seinem Vermerk stehen. Für ihn sei wichtig gewesen, wer, wenn überhaupt, noch auf der Theresienwiese war. Und am Abend sei der Stand gewesen, dass von den Anderen dort niemand war. Das sei eine wichtige Erkenntnis gewesen, die er am nächsten Tag formuliert und weiter gegeben habe. Götzl liest aus dem Vermerk vor, dass sich von der 5. Bereitschaftspolizeiabteilung Böblingen insgesamt 15 Beamte zur Unterstützung im Einsatz befunden hätten: MOZ [Meldeort und -zeit] um 9.30 Uhr, Einsatzbeginn um 12.30 Uhr und voraussichtliches Ende 16 Uhr. Götzl fragt, was das bedeute. Beginn sei um 9.30 Uhr, so Gm. Wahrscheinlich habe man das vorgegeben, damit man wisse, wie lange der Einsatz dauert, so Gm. weiter.  Die Unterbrechungen würden dann, denke er, nicht vorher festgelegt, sondern man rufe die Kräfte rein. Man sage dann wohl, wir machen noch so lang, dass man sich Außen versorgt und Mittagspause macht, könne er sich vorstellen, so Gm. Das sei dann von der Soko genau ermittelt worden.

Götzl fragt, welche Funktion Et. und H. gehabt hätten. Er denke, so Gm. die seien dann auch mit unterwegs gewesen und hätten die Kräfte vielleicht so eingeteilt, dass sie gesagt hätten: „Ihr fahrt in diese Ecke von Heilbronn und ihr in diese.“ Er  denke, die hätten gesagt, wie lange de Einsatz dauert und wann sie rein kommen. Aber das könne er jetzt nicht mehr so genau sagen. Götzl hält vor, gegen 13.45 Uhr hätten sich beide Gruppen wieder ins Stadtgebiet begeben. Das seien die Auskünfte, die er von den beiden bekommen habe, so Gm.: „Für uns war wichtig, einzugrenzen, ab wann waren die auf der Theresienwiese.“ Die Abkürzung „MOZ“ stehe  für „Meldeort und -zeit“, so Gm. auf Nachfrage. Götzl fragt, was das Ergebnis des Gespräches mit Et. und H. gewesen. Das was im Vermerk stehe, so Gm. Das Gespräch habe abends oder nachts auf dem Revier stattgefunden. Es sei nochmal um die Vorgehensweise der BFE an diesem Tag gegangen. Götzl sagt, Et. und H. seien durch KHK Ha. verhört worden. Gm. bejaht das, aber er selbst habe mit denen gesprochen und die Vernehmungen hätten später stattgefunden. Er sei koordinierend unterwegs gewesen und habe geguckt, um eine Grundlage zu finden für weitere Ermittlungen. Auf Frage von Götzl sagt Gm., er habe weder Kiesewetter noch Martin A., noch die Truppführer gekannt. Er sei später nicht mit Ermittlungen betraut, nicht in der Soko gewesen. RAin Wolf, Vertreterin der Mutter von Michèle Kiesewetter, fragt, ob, wenn die beiden rausfahren zu ihrer Aufgabe „Sichere City“, Herrn Et. oder Herrn H. gesagt hätten, wer wohin fährt oder das den Streifenwagen überlassen blieb. Gm. sagt, er könne das einfach nicht beantworten. Nach seiner Feststellung sei es so gewesen, dass wohl keine feste Einteilung erfolgt ist. Er habe auch mal Einsätze geführt als Vorgesetzter und habe gesagt, wer wohin fährt. Aber wie der „Sichere City“-Einsatz abläuft und wie das bei der BFE war, könne er nicht sagen.

Nach einer Unterbrechung geht es um 13.48 Uhr weiter mit dem Zeugen He., pensionierter Bahnangestellter. He. berichtet, er habe mit einem Kollegen am 25. April 2007 nach dem Mittag, also nach 13 Uhr, das Stellwerk verlassen und sei am Gleis entlang, vorbei am Tatort gelaufen. Am Ende der Brücke sei ein Kabelverteiler, da hätten sie gearbeitet. Am Radweg hätten sich zwei junge Männer mit Mountainbikes aufgehalten, die hätten Raddress und Helm getragen und sich angeregt unterhalten. Dadurch seinen sie ihm aufgefallen. Auf Frage von Götzl sagt He., er habe später Geräusche wahrgenommen. Da seien sie zurück gelaufen und auf Höhe des Tatorts habe es einen lauten Schlag gegeben, zwei seien es bestimmt gewesen. Sie hätten gedacht, dass ein Autoreifen raus geknallt sei. Sie hätten sich nichts gedacht und seien weitergelaufen. Da seien die Büsche und die Wohnwagen vom Frühlingsfest gewesen. Sei seien dann wieder ins Stellwerk gegangen und später hätten sie gesehen, dass die Theresienwiese abgesperrt war. Götzl fragt, wieviel Zeit zwischen der Beobachtung der Radfahrer und den Geräuschen gewesen sei. Es sei halb zwei gewesen als die Radfahrer da gestanden seien und um zwei Uhr müsse das gewesen sei, es sei also eine halbe Stunde dazwischen gewesen. Auf die Frage, wo er die beiden Männer genau gesehen habe, sagt He., im Nachhinein, wo man es genau wisse, könne er sagen, dass man von dem Punkt, an dem die Radfahrer gestanden hätten, den Tatort gut habe einsehen können. Im Rücken der Radfahrer sei in 50 Metern Abstand ein großer Parkplatz, wo man gut ein Wohnmobil abstellen und schnell abhauen könne. Und vom Tatort sei man mit dem Fahrrad in drei Minuten verschwunden. Auf die Frage nach einer Beschreibung der Radfahrer sagt He., er könnte nicht sagen, „dass die Personen das waren“. Er bestätigt, dass ihm Lichtbilder gezeigt worden seien, Fahndungsbilder, aber darauf habe er niemanden erkannt. Von der Figur habe das gestimmt, aber die hätten einen Helm aufgehabt und er ich könne nicht sagen, dass die es direkt gewesen seien. Die seien ein bisschen größer gewesen, als er selbst; 1,80 m seien sie schon gewesen. Von der Statur seien sie schlank gewesen. Götzl fragt nach dem Gesicht. He. sagt, von den Fahndungsbildern her könnten sie es gewesen sein, aber hundertprozentig könne er es nicht sagen. Götzl sagt, He. sei am 26. April 2007 kurz vernommen worden, da habe He. gesagt, dass sie beide etwa um 13.45 bis 14 Uhr irgendeinen Knall gehört hätten, ohne sich nähere Gedanken zu machen, gleichzeitig hätten sie zwei junge Männer am Radweg an der Brücke gesehen. He. verneint das, die beiden Radfahrer habe er eine halbe Stunde vorher gesehen. Zum Zeitpunkt vom Knall seien sie auf Höhe von dem Tatort gewesen. In der Vernehmung vom 4. Mai 2007 stehe, so Götzl, dass He. auf die Frage, wann und wo er die Radfahrer gesehen habe, erzählt habe, er habe sie zwischen 13.30 und 13.45 Uhr am Radweg bei der Brücke gesehen. Götzl möchte wissen, wie sich He. die eben genannte Angabe „gleichzeitig“ erkläre. Das wisse er jetzt nicht, so He., der Schuss sei ja erst später gewesen. Er habe, so He. auf Frage von Götzl, einen Knall gehört, aber mit so einem Echo. Im Nachhinein könnten es, so He. weiter, zwei Schüsse gewesen sein. Danach habe er keine Personen mehr gesehen, sagt He. Sie seien nach dem Schuss direkt ins Stellwerk, seien da eine Viertelstunde gewesen, und seien dann am Schlachthof vorbei nach Öhringen gefahren, da sei ihr Dienstort. Die Theresienwiese sei abgesperrt worden, es habe von Polizei gewimmelt, aber sie hätten nicht gewusst, was dort passiert ist. Götzl hält He.s Angabe vor, dass die Radfahrer zwei Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren gewesen seien. Das sei schätzungsweise so, sagt He. Sie hätten, hält Götzl weiter vor, Mountainbikes gehabt und typische Radbekleidung. He. sagt, die seien ihm nur aufgefallen, weil sie sich ein bisschen aufgeregter unterhalten hätten. Weiter hält Götzl die Aussage vor, die Farbe der Bekleidung wisse He. nicht, er wisse aber noch, dass zumindest einer der beiden einen blauen Helm aufgehabt habe. Das bestätigt He. Dann nennt er den Namen seines Kollegen, Klaus Le. Sie hätten an einem Kabelverteiler die Kabel nachgeschaut, sagt He. Zur zeitlichen Einordnung hält Götzl vor, He. habe angegeben, auf dem Rückweg zum Stellwerk hätten sie auf Höhe der Theresienwiese Schüsse gehört, maximal sei es 14 Uhr gewesen, später auf keinen Fall. Das bestätigt He. Sei seien nach dem Mittagessen aus dem Stellwerk raus, die Kabel nachschauen, das habe vielleicht zehn, zwölf Minuten gedauert. Götzl verliest die Angabe, sie seien dann zehn Minuten im Stellwerk gewesen. Das sei ungefähr so, sagt He. Götzl hält aus einer Vernehmung He.s vor, dieser habe zum Geräusch angegeben, es habe „tack tack tack“ gemacht, zwei- oder dreimal, das sei ineinander gegangen wie ein einziger Knall. Götzl fragt, ob He. bei dem Geräusch eine Richtung festmachen könne, was He. bejaht. Sie seien ja fast an der Unterführung gewesen und rechts sei der Tatort gewesen, die Richtung habe schon ungefähr gestimmt. Dann werden Bilder in Augenschein genommen. Zu sehen sind unter anderem Aufnahmen einer Bahnlinie und eines Verteilerkastens. Auf die Frage Götzls, ob He. mit der Polizei eine Begehung durchgeführt habe, sagt He. er könne sich nicht entsinnen, da er aber auf den Bildern zu sehen sei, müsse er aber wohl dabei gewesen sein. Dann sagt er, sie seien nach der Vernehmung den Tatort abgelaufen. He. sagt, der Verteiler sei gegenüber vom Tatort und das, wo er die Radfahrer gesehen habe, sei viel weiter draußen, 120 Meter entfernt. Götzl fragt, ob He. die Berichterstattung verfolgt habe, was He. bejaht; er habe aber niemanden erkannt. Dann geht Götzl auf eine Vernehmung vom 28. November 2011 ein, da heiße es, dass He. die zwei Fahrradfahrer am Ende der Brücke auf der Böckinger Seite gesehen habe, die hätten sich unterhalten, als ob sie Streit gehabt hätten. He. bejaht das, das sei so ähnlich gewesen. Weiter hält Götzl die Aussage He.s vor, einer habe einen gelben Dress angehabt, einer einen blauen. Das bestätigt He. Dann hält Götzl vor, dass He. gesagt habe, es könne auch sein, dass ein Fahrrad blau gewesen sei. Das habe ihn nicht so interessiert, deswegen habe er sich die nicht angeschaut, so He. Die Beschreibung „sportlich, hager, über 1,80 m groß“ stimme so. Dann hält Götzl vor, dass He. gesagt habe, die Personen, die immer im Fernsehen gezeigt werden, erkenne er nicht. Er meine damit die zwei Männer, so He., der eine heiße „Mundhaupt“ oder so. Götzl nennt die Namen Böhnhardt und Mundlos. He.: „Ja, Mundlos und Böhnhardt.“ Nebenklagevertreterin RAin Wolf fragt, ob He. bei dem Streit der beiden Männer einen Dialekt habe feststellen könne, was He. verneint, die seien gut 20 Meter weg gewesen. Auf die Frage, ob die etwas dabei gehabt hätten, sagt He., sie hätten keine Satteltaschen gehabt. Es könne sein, dass die vielleicht auf dem Rücken einen kleinen Rucksack gehabt haben, aber das wisse er nicht. Wolf sagt, He. habe, wenn sie das richtig verstanden habe, im oder am Stellwerk gearbeitet. He. sagt, sie hätten Mittag im Stellwerk gemacht, seien dann raus gelaufen zu ihrer Arbeit und wieder zurück zum Stellwerk. Luftlinie sei das Stellwerk vom Tatort etwa 50 Meter entfernt, so He. auf Frage. Im Stellwerk seien immer vier Mann, die Fahrdienstleiter, oben drin. Die ganze Front des Stellwerks sei aus Glas. „Das sind die, die das eigentlich gesehen haben könnten, wenn jemand raus geschaut hätte“, sagt He. Weiter sagt er, man könne den ganzen Tatort einsehen, wenn man raus schaue. RA Kolloge bitte darum, dem Zeugen ein Luftbild vorzulegen. Es wird ein von großer Höhe aufgenommenes Luftbild vorgelegt, das die Gegend um den Tatort zeigt. Kolloge bittet He. darum, zu zeigen, wo er die Radfahrer gesehen und wo er den Schuss gehört habe. Zunächst zeigt der Zeuge das Stellwerk im Süden. Dann zeigt er auf der anderen Seite der Brücke, nordwestlich, wo die Radfahrer gewesen seien. He. sagt, die hätten das genau beobachten können. Dann sagt er, der Verteilerkasten sei schon auch auf der gegenüberliegenden Seite und zeigt ihn. Dann werden kurz Bilder mit einem Blick aus dem Stellwerk gezeigt. He. sagt, vom Stellwerk habe man das genau im Blick. Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm sagt He. habe von einem Parkplatz gesprochen, auf dem ein Wohnmobil hätte parken könne, und will wissen, ob He. ein Wohnmobil gesehen habe. Das verneint He. Auf die Frage, wie gefüllt der Parkplatz gewesen sei, sagt He., das könne man von ihrer Arbeit nicht einsehen, weil der hintenrum sei. Die Vernehmung wird um 14.19 Uhr beendet.

Dann ist der Zeuge Davinder Si. dran. Nachdem sich Si. gesetzt hat, wird er von Götzl belehrt. Götzl fragt, ob Si. die Belehrung verstanden hat, was der verneint. Auf Frage von Götzl sagt Si., dass er einen Dolmetscher für „Indisch“ benötige. Auf Nachfrage nennt Si. die Sprache Panjabi. Die Sitzung wird unterbrochen. Um 14.50 Uhr geht es weiter. Götzl teilt mit, dass ein Dolmetscher unterwegs sei und zunächst der Zeuge Sch. gehört werde.

Peter Sch. sagt auf Frage, Götzls, an was er sich noch in Bezug auf den 25. April 2007 erinnern, er habe noch alles in Erinnerung. Er berichtet, er sei an dem Tag Richtung Bahnhof gefahren. Es sei ein ein schöner, sonniger Tag gewesen. Als er an der Stelle vorbei gekommen sei, wo das Fahrzeug stand, habe er im Augenwinkel wahrgenommen, dass die Türen offen waren und jemand da lag. Er habe dann angehalten, habe sich umgeschaut und gedacht, das sei doch merkwürdig dass da jemand an der Tür sitzt und sich sonnt. Er sei dann zurückgefahren und habe vom Radweg gesehen, dass alles voller Blut war und die Person so nach außen lag. Er habe kein Handy dabei gehabt und sei zum Bahnhof gefahren, der sei nicht weit entfernt. Er habe gedacht, dass da Polizei oder Taxis sind. Er habe das bei den Taxis erklärt. Die hätten ihm nicht gleich glauben wollen. Der Taxifahrer habe mehrere Minuten mit dem Beamten geredet und das Telefon dann ihm gegeben. Der Beamte habe mit ihm mit ganz ruhiger Stimme geredet und er habe das dann „mit nicht so ruhiger Stimme“ nochmal erklärt. Der Beamte habe dann sofort reagiert. Das sei kurz nach zwei Uhr gewesen sagt Sch. auf Frage Götzls. Er sei aus Böckingen gekommen, so Sch. Er habe diese Beobachtungen aus dem Augenwinkel gemacht, das Fahrzeug sei so 25,  30 Meter entfernt gewesen, in etwa. Götzl fragt, ob Sch. an das Fahrzeug herangetreten sei, was der verneint. Er sei oben stehen geblieben, habe das nicht von Nahem sehen wollen: „Man steht auch unter Schock in dem Augenblick.“ Es sei alles voller Blut gewesen. Er habe nur die Fahrerseite und nur eine Person gesehen. Die rechte Seite sei dem Backsteingebäude zugewandt. Götzl fragt, ob Sch. Personen wahrgenommen habe. Auf dem Radweg sei viel los gewesen, aber wie er zurückgefahren sei, sei alles leer gewesen, „wie verhext“. Nur ein älteres Ehepaar sei gerade ums Eck gekommen, auch auf dem Fahrrad. Götzl fragt nach sonstigen Radfahrern. Sch. sagt, es seien genügend Radfahrer unterwegs gewesen, aber letztlich habe er niemand mehr wahrgenommen.

Es folgt eine längere Pause bis 15.36 Uhr. Nun folgt der Zeuge Davinder Si. Anwesend ist auch ein Dolmetscher für Panjabi, der von Götzl belehrt wird und dann Fragen und Antworten übersetzt. Si. sagt, er habe um 14 Uhr auf der Arbeit Pause gehabt und sei in Begleitung seines Kollegen, der draußen sitze, zu Fuß entlang des Kanals gegangen. Sie hätten gesehen, dass ein Polizeiwagen dort stand und hätten den Eindruck gehabt, als ob jemand den Kopf nach unten gebeugt habe. Sie seien näher gekommen, um um zu schauen, was los ist, da sei ein Taxi und gleich sei auch die Polizei gekommen. Schüsse oder Geräusche habe er nicht gehört, so Si. auf Frage von Götzl, es seien ihm auch keine Personen auf seinem Weg aufgefallen. Er habe ungefähr um 14 Uhr Pause gemacht: man brauche von der Pizzeria, wo er arbeite, bis zu dem Polizeiwagen zu Fuß zehn bis fünfzehn Minuten. Götzl hält aus Si.s Vernehmung vom 26. April 2007 vor: Si. habe angegeben, gegen 13.30 Uhr Pause gemacht zu haben und von seinem Freund Pargat Si. an der Arbeitsstätte abgeholt worden zu sein. Das könne sein, normalerweise hätten sie immer um 14 Uhr Pause gemacht. Götzl fragt, wie nah Si. an das Polizeifahrzeug herangetreten sei. Er könne sich nicht genau erinnern, es sei aber höchstens so weit wie vom Zeugenstand bis zu einer Wand des Saals. Götzl hält vor, Si. habe bei der Polizei angegeben, sie hätten auf dem Weg gesehen, dass neben einem viereckigen Gebäude ein Polizeiauto steht, da habe ein „Polizeimädchen“ auf dem Fahrersitz gesessen habe. Das bestätigt Si., der Kopf sei nach unten gebeugt gewesen. Weiter hält Götzl vor, dass Si. angegeben habe, sein Kollege habe zu ihm gesagt hat, vielleicht sei dem Mädchen schlecht, dann seien sie sie beide näher in Richtung des Polizeiautos gegangen und seien etwa 4,5 m weg gewesen. Si. sagt, das das stimmen müsse. Da hätten sie dann gesehen, dass an der Fahrertür Blut war, so Götzls Vorhalt weiter. Das bestätigt Si. Götzl fragt, ob Si. an dieser Örtlichkeit schon öfters Polizeiautos gesehen habe, was Si. verneint. Götzl hält vor, dass Si. bei der Polizei auf die Frage geantwortet habe, das sei schon öfters vorgekommen, manchmal hätten dort sogar zwei Polizeiautos nebeneinander gestanden. Das sei ab und zu mal so gewesen, sagt Si., aber nicht regelmäßig. Auf die Frage, ob Si. an diesem Tag ein Wohnmobil gesehen habe, sagt der Zeuge, er könne sich nicht genau erinnern, es sei schon soviel Zeit vergangen. Nebenklagevertreter RA Narin fragt, ob sich Si. erinnern könne, dass er bei seiner Vernehmung gefragt wurde, ob die Polizeiautos dort regelmäßig gestanden hätten. Daran könne er sich nicht erinnern, erwidert Si. In der Vernehmung stehe, sagt Narin, dass Si. gesagt habe, ihm falle ein, dass er diese Polizeiautos erst seit zwei Wochen dort habe stehen sehen. Es sei möglich, dass er das gesagt habe, aber er könne sich nicht daran erinnern, so Si.

Es folgt die Vernehmung von Pargat Si. Auch hier übersetzt der Dolmetscher. Götzl fragt, welche Beobachtungen Si. am 25. April 2007 in Heilbronn im Bereich Theresienwiese gemacht habe. Si. sagt, um zwei Uhr habe der Kollege, der gearbeitet habe, die Pizzeria geschlossen, sei seien dann zu Fuß los marschiert und ungefähr um 14.10 Uhr dort, wo diese Volksfestwiese sei, angekommen. Auf rechten Seite sei ein kleines Gebäude, z.B. für die Elektrizität. Sehr nahe daran habe ein Polizeiwagen gestanden, auf der Fahrerseite sei die Tür auf gewesen. Sie hätten gesehen, dass die Schulter der Frau am Boden gewesen sei, sie habe gekniet. Sie hätten das Gefühl gehabt, als dass sie vielleicht von unten am Wagen etwas anschaut. Als sie näher gekommen seien, habe sich die Frau überhaupt nicht bewegt. Er habe seinem Freund gesagt, es scheine so, dass hier irgendetwas geschehen ist. Der Freund habe ihm gesagt, um die Zeit stehe hier immer ein Polizeiwagen und es könne sein, dass die eine Pause haben. Sie hätten sich das genau angeschaut, sie seien etwa 30, 35 Meter entfernt gewesen. Die andere Tür sei auch auf gewesen, auf der Seite hätten sie gesehen, dass da ein Mann mit dem Kopf nach unten und den Beine auf der anderen Seite gelegen habe. Sie hätten versucht anzurufen, zunächst sei aber ein Taxi gekommen, der Taxifahrer habe in ihrer Anwesenheit dann angerufen. Nach drei oder vier Minuten sei die Polizei gekommen, ein Hubschrauber und ein Krankenwagen. Schüsse habe er keine gehört, so Si. auf Frage Götzls. Götzl hält vor, Si. habe bei der Polizei gesagt, sie hätten dem Taxifahrer gesagt, dass hier etwas passiert sein muss und der habe nur genickt, weil er in diesem Moment bereits telefoniert habe. Das bestätigt Si., sie hätten nur gewunken und gewollt, dass er anruft, aber er habe schon vorher angerufen. Götzl hält vor, Si. habe angegeben, das sei um 14.10 Uhr gewesen, was Si. bestätigt. Si. sagt, sie hätten die Pizzeria geschlossen und man brauche so lange, um dort hinzukommen. Götzl sagt, bei der Polizei habe Si. gesagt, er wisse das so genau, weil er zunächst selbst bei der Polizei habe anrufen wollen und auf dem Handy die Uhrzeit abgelesen habe. Das bestätigt Si. Personen seien ihm in der Nähe des Fahrzeuges nicht aufgefallen. Nebenklagevertreter RA Scharmer hält Si. vor, in der Vernehmung, sei auch die Rede davon, dass der Freund etwas über Polizeiautos gesagt habe und zur Frage, ob die da regelmäßig stehen. Scharmer will wissen, ob sich Si. daran erinnere. Si. sagt, er habe seinem Freund gesagt, wenn der Wagen hier stehe, müsse es ein Problem gegeben haben. Der habe aber gesagt, dass er um die Zeit wegen der Pause öfters hierher komme und normalerweise sei öfters der ein oder andere Wagen da.

Nach dieser Vernehmung fragt Götzl, ob der Zeuge Wa., der auf morgen geladen sei, benötigt werde. Es gehe darum, dass Wa. gegen 14 Uhr nach Hause gefahren sei an der Theresienwiese vorbei und auf dem Radweg keinerlei Personen beobachtet habe. Auf den Zeugen wird allseits verzichtet. Der Verhandlungstag endet um 16.05 Uhr.

Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer: „Auch wenn die Aussage des Zeugen Abu T. nach fast acht Jahren von Erinnerungslücken geprägt war, beschreibt er nachvollziehbar seine Wahrnehmungen. Diese stehen an vielen Punkten im Widerspruch zur Aussage des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas T. Es ist dringend notwendig, aufzuklären, warum Andreas T. sich in immer mehr Widersprüche verwickelt. Seine Rolle ist unklar. Er ist offensichtlich nicht gewillt Licht in das Dunkel zu bringen. Es müssen endlich alle Akten zu Andreas T. beigezogen werden. Nur so kann überhaupt versucht werden, das Geschehen in Kassel aufzuklären.“

Nebenklagevertreter Peer Stolle: „Beide Truppführer des Einsatzes von Michèle Kiesewetter und ihrem überlebenden Kollegen sind bislang nicht als Zeugen geladen. Das muss sich dringend ändern. Es ist für die Aufklärung der Mordserie zwingend erforderlich, zu ermitteln, ob der Streifenwagen von Kiesewetter die Anweisung hatte, zur Theresienwiese zu fahren. Es ist zu klären, ob genau die beiden Polizeibeamten, von denen zumindest einer mutmaßlich Ku Klux Klan Mitglied war, vom Aufenthaltsort der Streife wussten und diese Information ggf. weitergegeben haben können. Nur so wird man aufklären können, ob Michèle Kiesewetter ein Zufallsopfer war oder bewusst persönlich ausgesucht wurde.“

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