NSU-Untersuchungsausschuss in NRW: Die Chance auf Aufklärung nutzen!

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Stellungnahme von NSU-Watch NRW

Noch im November 2014 soll in NRW ein vom Landtag eingesetzter „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“ (PUA) zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) mit seiner Arbeit beginnen. Ein längst überfälliger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Denn mindestens zwei Bombenanschläge in Köln und die Ermordung von Mehmet Kubaşık in Dortmund gehen auf das Konto des NSU. Ob es weitere Anschläge und Morde des NSU in NRW gab, ist unbekannt. Um die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu begleiten, haben wir in Anlehnung an das bundesweite Projekt „NSU Watch“ das Projekt „NSU-Watch NRW“ gegründet.

Themenkomplexe des NSU-Ausschusses

Aus unserer Sicht muss sich der NSU-Untersuchungsausschuss mit folgenden zentralen Komplexen beschäftigen:

  • mit der Neonazi-Szene seit Beginn der 1990er Jahre und mit möglichen Unterstützer_innen des NSU in NRW;
  • mit der Aufarbeitung der Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften bei den NSU-Taten, einschließlich der dabei gemachten Fehler, Unterlassungen, möglicherweise auch Fahrlässigkeiten und Unterstützungshandlungen, sowie der Auswirkungen eines vorhandenen institutionellen Rassismus‘;
  • mit der Praxis der Geheimdienste, vor allem der des NRW-Verfassungsschutzes (NRW-VS), in Bezug auf die militante Neonazi-Szene in NRW;
  • mit der Aufarbeitung des Umgangs der verantwortlichen Behörden und Politiker_innen mit den Opfern politisch rechts motivierter Gewalt – nicht nur im Zusammenhang mit dem NSU.

Der Ausschuss muss dazu sowohl die politisch Verantwortlichen im Innen- und Justizressort befragen, als auch die Arbeit des Verfassungsschutzes beleuchten. Eine zentrale Rolle kommt dem NRW-Innenministerium zu, das sowohl die Polizei als auch den Verfassungsschutz führt und beaufsichtigt. An der Spitze des Ministeriums stand bis 2005 Minister Fritz Behrens (SPD) und von 2005 bis 2010 Minister Ingo Wolf (FDP). Ebenso muss die Arbeit der an den Ermittlungen zu den Bombenanschlägen in Köln und dem Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund beteiligten Polizei- und Justizbehörden untersucht werden.

Wer half dem NSU in NRW?

Bezüglich möglicher lokaler Unterstützer_innen des NSU an den Tatorten gibt es bisher nur vage Hinweise. Dass es diese gegeben haben muss, ist naheliegend. Allein die Tatortwahl in der Kölner Probsteigasse verweist auf genaue Ortskenntnisse, da von außen nicht erkennbar war, dass das Geschäft von einer aus dem Iran stammenden Familie betrieben wurde. Zudem passt ein 2001 gefertigtes Phantombild weder auf Uwe Böhnhardt noch auf Uwe Mundlos. Im Februar 2012 erstellte der NRW-VS einen Vermerk, in dem auf Ähnlichkeiten des Phantombilds mit einem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraften Neonazi aus Köln hingewiesen wurde. Dieser Neonazi war Funktionsträger der Kölner „Kameradschaft Walter Spangenberg” sowie Aktivist des „Kampfbundes Deutscher Sozialisten”. Das BKA zeigte den Zeug_innen daraufhin ein Foto des Verdächtigen, allerdings in so schlechter Qualität, dass es ihnen nicht möglich sein konnte und war, den Täter zu erkennen. Danach galt die Spur als nicht weiter relevant. Der Verdächtige wurde kein einziges Mal vernommen. Bis heute schweigen sich die Behörden auch darüber aus, ob Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe – wie von Augenzeug_innen berichtet – im November 2009 bei einem Kameradschaftstreffen der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ in Erftstadt (Rhein-Erft-Kreis) zugegen waren. Davon, dass der NRW-VS und Polizeibehörden diese Veranstaltung im Blick hatten, kann ausgegangen werden.

Im Frühjahr 2012 berichtete das WAZ-Internetportal „Der Westen“, dem Verfassungsschutz lägen Informationen vor, Mitglieder der „Oidoxie Streetfighting Crew“ hätten sich Mitte 2000 mit Waffen ausgerüstet, diese Aktivitäten jedoch im Frühjahr 2006 aus ungeklärten Gründen aufgegeben. Auch der Brieffreund von Beate Zschäpe, der Dortmunder Neonazi Robin Schmiemann, stammt aus den Reihen der „Oidoxie Streetfighting Crew“, die sich um die Dortmunder Rechtsrock-Band „Oidoxie“ gruppiert(e). Schmiemann wurde wegen eines Anfang 2007 begangenen bewaffneten Raubüberfalls, bei dem er einen Kunden eines Supermarkts anschoss, zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der Untersuchungsausschuss muss allen Spuren nach möglichen Helfer_innen große Aufmerksamkeit schenken. Auch sollten die Radikalisierungstendenzen neonazistischer Gruppen in NRW untersucht werden. Seit den 1990er Jahren diskutierten nordrhein-westfälische Neonazis, die eng mit „Kamerad_innen“ in anderen Bundesländern und im benachbarten Ausland vernetzt waren, über Formen und Möglichkeiten eines „bewaffneten Kampfes“. Gleichzeitig wurden immer wieder schwere Gewalttaten bis hin zu Mordanschlägen und Morden verübt. 1995/1996 ermordete beispielsweise der Neonazi Thomas Lemke aus Gladbeck (Kreis Recklinghausen) mindestens drei Menschen. Er hatte enge Kontakte zur „Kameradschaft Recklinghausen“ um Dieter Riefling, bei der bei einer 1996 durchgeführten Razzia scharfe Waffen und eine Anleitung zum Bau von Sprengfallen gefunden wurden. Im Jahr 2000 erschoss der Neonazi Michael Berger in Dortmund und Waltrop drei Polizist_innen. Und immer wieder wurden auch neonazistische Wehrsport- und Sprengstoffübungen bekannt.

Der Untersuchungsausschuss darf sich deshalb nicht nur auf die drei bekannten NSU-Taten beschränken, sondern weitere unaufgeklärte, möglicherweise rechtsmotivierte Gewalttaten in den Blick nehmen. Hier ist vor allem der im Juli 2000 auf dem S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn verübte Bombenanschlag zu behandeln, bei dem zehn Migrant_innen aus Osteuropa, vorwiegend jüdischen Glaubens, verletzt wurden. Die Täter_innen sind noch immer nicht gefasst, die Hintergründe des Anschlags nach wie vor unklar.

Warum scheiterten die Polizeiermittlungen?

Die Motivation hinter den neun Morden der Česká-Serie und den drei bislang dem NSU zugeordneten Bombenanschlägen wurde nur von den Betroffenen, deren Angehörigen und wenigen anderen erkannt. Dem mörderischen Rassismus der Neonazis wurde seitens der Ermittlungsbehörden keinerlei Relevanz beigemessen, stattdessen gerieten die Opfer und ihr Umfeld in das Visier der Ermittler_innen. Sie wurden verdächtigt, in Schutzgelderpressungen, Rauschgifthandel oder andere kriminelle Handlungen verwickelt zu sein. Über Jahre hielt man an diesen falschen und die Betroffenen diffamierenden Ermittlungshypothesen fest. Besonders die Betroffenen des Bombenanschlags und die Anwohner_innen der Keupstraße wurden über Jahre hinweg unter Druck gesetzt, zu DNA-Abgaben gezwungen, durch verdeckte Ermittlungen ausspioniert und umfangreich überwacht. Die Polizei vermutete eine „türkische Mafia“ oder „türkisch-kurdische Konflikte“ als Gründe für den Anschlag. Anwohner_innen, die im Gespräch mit der Polizei auf Neonazis als mögliche Täter_innen hinwiesen, wurden ignoriert. Die Ermittlungen waren von einem institutionellen Rassismus durchzogen, der den Aussagen der migrantischen Anwohner_innen keinen Glauben schenkte, ihnen aber wie selbstverständlich „kriminelle Machenschaften“ unterstellte. Begleitet wurden die Ermittlungen von einer Pressearbeit der Polizei, die von einer „Mauer des Schweigens“ bei den Opfern und Angehörigen und einer „unbekannten Parallelwelt“ sprach. Diese Art der Ermittlungen führten zu einer sozialen und gesellschaftlichen Stigmatisierung der Angehörigen und Geschädigten der Taten.

Hinzu kommt, dass in allen Fällen zahlreiche Ermittlungsfehler begangen wurden. Beispielsweise

  • waren Abfragen im Tatortmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen des BKA unzureichend,
  • wurde ein in der Straßenbahn gefundenes und auf den Anschlag in der Kölner Keupstraße bezogenes Flugblatt mit der Parole „Deutsche wehrt euch“ fälschlicherweise unter „Widerstand gegen Ausländerfeindlichkeit“ abgeheftet,
  • wurde auch in Dortmund die Aussage einer Zeugin, die auf Personen mit einem Fahrrad am Tatort hingewiesen hatte, die wie „Nazis“ oder „Junkies“ ausgesehen hätten, nicht zum Anlass genommen, um die ortsansässige Neonazi-Szene zu durchleuchten.
    Auch führten die Tatsachen, dass mehrere stadtbekannte Neonazis in der Nähe des Tatortes wohnten, es bekannte militante und bewaffnete Neonazistrukturen in Dortmund gab und eine Telefonnummer eines Neonazis in der Funkzelle des Tatorts festgestellt wurde, nicht zu polizeilichen Ermittlungen gegen die lokale Neonazi-Szene.

Gerade beim Nagelbombenanschlag auf Bewohner_innen der Keupstraße muss nachgehakt werden, warum Politik, Polizei und Medien noch am Tag des Anschlags einen rechtsterroristischen Hintergrund ausschlossen, obwohl die Tat als solche darauf schließen ließ. Der Anschlag in der Keupstraße weist große Ähnlichkeiten mit den 1999 vom britischen „Combat 18“-Sympathisanten David Copeland in London verübten drei Nagelbombenanschlägen auf. Bereits am Abend der Explosion der Nagelbombe in Köln (17:36 Uhr) forderte das Lagezentrum der Polizei im NRW-Innenministerium das ermittelnde LKA auf, die in dessen erstem Bericht formulierte Einschätzung der Tat als „terroristische Gewaltkriminalität“ zu streichen. Nur zehn Minuten vorher war Landesinnenminister Fritz Behrens (SPD) über den Anschlag in Kenntnis gesetzt worden. Behrens will diese Korrektur nicht beauftragt haben. Wer die Anweisung gab, ist noch immer unklar. Ein mögliches politisches Tatmotiv rückte in der Folge immer mehr in den Hintergrund. Und auch der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erklärte einen Tag nach dem Anschlag, man habe keine Hinweise auf einen „terroristischen Hintergrund“.

Ebenso wurde das Ergebnis einer Operativen Fallanalyse (OFA) des LKA NRW vom 20. Juli 2004 über die Medien nur unzureichend kommuniziert. In der OFA hieß es, die Täter seien „politisch motiviert (unorganisiert/fremden- bzw. türkenfeindlich)“ und die Botschaft ihrer Tat an die betroffene Community laute: „Wir zünden die ‚Bombe‘ mitten in eurem ‚Wohnzimmer‘ – Ihr werdet euch dort nie mehr so wohl, so sicher fühlen wie vorher.“ Zudem seien die Täter „hellhäutig, Deutsche, Mitteleuropäer“, mit einer hohen Affinität zu „Waffen und Sprengstoff“ und „wahrscheinlich schon polizeilich in Erscheinung getreten, u.a. evtl. wegen fremdenfeindlicher Straftaten.“ (BT-Drs. 17/14600, S. 685) Diese Hinweise der Profiler_innen auf eine rassistisch motivierte Täterschaft wurden der Öffentlichkeit aber verschwiegen. Selbst ein von der britischen Kriminalpolizei an das BKA und die Kölner Polizei geschicktes, umfangreiches Dossier, das den Anschlag mit der Nagelbombenserie von Copeland 1999 verglich, fand keine ausreichende Beachtung.

Auch das Ergebnis der Operativen Fallanalyse vom 9. Mai 2006, die von der damals so genannten und mit den Ermittlungen zur Česká-Serie befassten „BAO Bosporus“ in Auftrag gegeben worden war, wurde nicht kommuniziert. Dort wurde erstmals auch für die Morde ein rassistisches Motiv in Betracht gezogen. Mit Rücksicht auf die anstehende Fußball-WM wurde dieses Ergebnis aber zurückgehalten und auch nach der WM nur unzureichend kommuniziert.

Wie arbeitete die Justiz?

Nach der Selbstenttarnung des NSU Ende 2011 gab es den Auftrag des Bundesinnenministeriums, alle bekannten – teilweise auch unaufgeklärten – und möglicherweise politisch rechts motivierten Morde, Sprengstoffattentate und Anschläge auch unabhängig vom NSU-Komplex noch einmal in Hinblick auf die Motive zu durchleuchten. Nur wenige Länder machten sich daran, solche Altfälle wirklich neu zu bearbeiten. Es blieb zumeist bei Lippenbekenntnissen. Beispielsweise wurden die Morde an drei türkischen Bürgern Anfang der 1990er in Hagen, Minden und Lemgo – zwei wurden durch Kopfschüsse hingerichtet, einer verbrannte in seiner Wohnung – zwar nach möglichen politisch rechts motivierten Beweggründen erneut untersucht, doch innerhalb von nicht einmal zwei Monaten wurde entschieden, dass kein „rechtsradikaler Hintergrund“ zu erkennen sei. Es darf bezweifelt werden, dass eine Ermittlung, bei der auf eine erneute Befragung vorhandener Zeug_innen bewusst verzichtet wurde, als ernsthafte „Wiederaufnahme“ geplant war.
Der Untersuchungsausschuss muss sich also auch mit der Praxis der Staatsanwaltschaften beschäftigen und mit deren Bereitschaft bzw. Nichtbereitschaft, politisch rechts motivierte Gewaltdelikte als solche zu erkennen und anzuklagen bzw. die Motivlage angemessen unter die Lupe zu nehmen.

Welche Rolle spielten die Geheimdienste?

In NRW ist der Inlandsgeheimdienst dem Innenministerium als „Abteilung 6 Verfassungsschutz“ angegliedert. Auch der VS in NRW spielte öffentlich die Gefahr des Rechtsterrorismus stets herunter. Ins Bild der behördlichen Verharmlosung passt auch, dass über Jahre hinweg seitens des VS behauptet wurde, es gäbe in NRW nur vier neonazistische Kameradschaften, bei allen anderen Gruppierungen würde es sich lediglich um „cliquenähnliche Personenzusammenschlüsse“ handeln. Selbst die seit 2003 äußerst aktive und im Jahr 2012 durch den Landesinnenminister verbotene „Kameradschaft Hamm“ wurde erst ab dem Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2011 als „Kameradschaft“ eingestuft. Gleichzeitig führte der Geheimdienst V-Leute, die sowohl im NPD-Landesverband als auch in den Kameradschaften Führungspositionen einnahmen und somit die Szene prägten. So stand beispielsweise einer der zwei Anführer der „Sauerländer Aktionsfront“ (SAF), einer der aktivsten, gewalttätigsten und zahlenmäßig stärksten Kameradschaften Ende der 1990er Jahre in NRW, im Sold des Verfassungsschutzes. Das Geld, das die neonazistischen V-Leute vom Verfassungsschutz für ihre Spitzeldienste bekamen, sicherte ihnen einen Teil ihres Lebensunterhalts. Es ist zu vermuten, dass nicht wenige von ihnen einen Teil davon in den Auf- und Ausbau der „Bewegung“ investierten.
Nach dem Prinzip „Quellenschutz vor Strafverfolgung“ wurden sogar hochgradig kriminelle V-Leute geführt, wie 2007 am Beispiel des mit Drogen und Waffen handelnden Lünener Neonazis Sebastian Seemann deutlich wurde, den der Verfassungsschutz sogar vor den Ermittlungen der Drogenfahndung warnte. Seemann war Teil der bereits erwähnten „Oidoxie Streetfighting Crew“. Zudem war er Teil des „Blood & Honour“-Netzwerkes, für das er – obwohl es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland bereits verboten war – Konzerte im benachbarten Belgien organisierte. Aus dem „Blood & Honour“-Netzwerk stammen zahlreiche wichtige Unterstützer_innen des NSU-Trios. Ebenso wurde in B&H-Publikationen ausführlich über den „bewaffneten Kampf“ durch kleine, unabhängig voneinander agierenden Neonazi-Terrorzellen diskutiert. Es stellt sich die Frage, wie nah der VS jenen Neonazi-Strukturen in NRW war, die Konzepte eines „bewaffneten Kampfes“ diskutierten – und teilweise auch umsetzten oder es versuchten.

Ebenfalls ist bisher noch gar nicht untersucht worden, welche geheimdienstlichen Erkenntnisse vom VS-NRW, MAD, BfV und BND aufgrund der im Juni und Juli 2006 stattfinden Fußball-WM über Neonazistrukturen erhoben wurden. Mit Dortmund, Köln und Gelsenkirchen hatte NRW drei Austragungsorte von WM-Spielen. Der Mord an Mehmet Kubaşık fand nur zwei Monate vor dem Beginn der WM statt. Es ist nicht vorstellbar, dass es in dieser Zeit nicht schon eine erhöhte Beobachtung der Neonaziszene in Dortmund und den anderen Austragungsorten durch in- und ausländische Geheimdienste gegeben hat.

Der Untersuchungsausschuss muss darüber hinaus die Rolle der Geheimdienste aus anderen Bundesländern sowie des in Köln ansässigen „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ thematisieren. Dubios ist noch immer ein Gespräch, das ein BfV-Mitarbeiter am Abend des Bombenanschlags in der Keupstraße mit einem Kollegen des NRW-VS geführt hat. Die beiden Geheimdienstler mit dringendem Redebedarf waren keine „Auswerter“, sondern in der „Beschaffung“, d.h. in der Anwerbung und Führung von V-Leuten, tätig. Im Untersuchungsausschuss des Bundestags konnte der Hintergrund dieses Gesprächs nicht aufgehellt werden.

Außerdem müssen die NRW-Behörden über ihre Erkenntnisse zum Tod des V-Mannes „Corelli“ befragt werden, der im April 2014 an einer unerkannten Diabeteserkrankung gestorben sein soll, während er sich im Kreis Paderborn im Zeugenschutzprogramm befand. „Corelli“ stand seit 1995 in Kontakt mit Mundlos und wirkte auch am Fanzine „Der Weiße Wolf“ mit, das der NSU mit einer Geldspende bedachte. Er hatte auch Kontakte nach NRW: Noch im März 2012 nahm er an einer Demonstration der Neonazi-Szene in Dortmund teil.

Ebenfalls muss aufgeklärt werden, welche Informationen der NRW-VS über den NSU und dessen Helfer_innen, wie beispielsweise den von Jena letztendlich nach Düsseldorf verzogenen Carsten Schultze, hatte, sei es durch eigene V-Leute und Überwachungsmaßnahmen, sei es durch den Austausch mit den anderen Diensten. Der NRW-VS behauptete nach der Festnahme Schultzes nicht über dessen Vergangenheit und Umzug informiert worden zu sein.

Schließlich müssen auch die kritischen Fragen aus einem BKA-Positionspapier von 1997 berücksichtigt werden. Das BKA erhob damals wegen des Einsatzes von Spitzeln in der Neonazi-Szene schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz. Es stellte die Frage, ob die vielen V-Leute des Verfassungsschutzes die Neonazi-Szene nicht erst stark gemacht hätten und ob polizeiliche Ermittlungen sogar sabotiert würden, um V-Leute zu schützen. Mit diesen Fragen sollte sich auch der NRW-Untersuchungsausschuss intensiv beschäftigen.

Die Chance auf Aufklärung nutzen!

Der Untersuchungsausschuss birgt die Chance, diese und andere offene Fragen zu thematisieren und damit die Aufklärung ein Stück weit voranzubringen. Voraussetzung ist allerdings,

  • dass die Stimmen von Betroffenen und/oder deren Angehörigen gehört und ernst genommen werden,
  • dass der Untersuchungsausschuss externe Expertisen von unabhängigen Wissenschaftler_innen, Journalist_innen sowie antifaschistischen und antirassistischen Aktivist_innen abruft, um mit Hilfe dieses unabhängigen Wissensbestands eine realistischere Einschätzung der neonazistischen Szene und der Funktionsweisen von institutionellem Rassismus zu gewinnen,
  • dass verantwortliche Behördenmitarbeiter_innen und Politiker_innen vom Ausschuss geladen und – mit dem nötigen Hintergrundwissen – ausführlich und gezielt befragt werden,
  • dass es Abgeordnete gibt, die „mauernden“ Behördenvertreter_innen und Politiker_innen offensiv entgegentreten und auch vor Kritik an eigenen Parteifreund_innen nicht zurückschrecken,
  • dass vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen „Schredderaktionen“ bei den Verfassungsschutzämtern schnellstens eine Datenlöschverbot verabschiedet wird, um weitere Aktenvernichtungen zu verhindern,
  • dass der Untersuchungsausschuss Zugriff auf alle relevanten Akten der Behörden erhält, auch auf die als „Verschlusssache“ deklarierten Unterlagen des Geheimdienstes, und zwar in ungeschwärzter Form,
  • dass die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss die Klarnamendatei der V-Leute des Verfassungsschutzes einsehen können, um die Durchdringung der Neonazi-Szene mit Spitzeln einschätzen zu können,
  • dass – sofern nötig – Akten aus den anderen Untersuchungsausschüssen beigezogen werden können,
    und dass der Untersuchungsausschuss transparent arbeitet, Sitzungstermine und Zeug_innen-Ladungen frühzeitig bekannt gibt und Sitzungen nicht bis in die Nacht andauern, sodass eine Teilnahme einer interessierten Öffentlichkeit jederzeit gewährleistet ist.

Nicht zuletzt wird für eine erfolgreiche Aufklärung eine kritische Öffentlichkeit benötigt, die die Arbeit des Untersuchungsausschusses kontinuierlich verfolgt. Mit unserem Projekt „NSU-Watch NRW“ wollen wir hierzu einen Beitrag leisten. Nähere Informationen finden sich unter nrw.nsu-watch.info

NSU-Watch NRW am 4. November 2014.