Protokoll 230. Verhandlungstag – 23. September 2015

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Am heutigen Verhandlungstag ist der Sachverständige des BKA, Herr Dr. Proff geladen, der im Rahmen der Ermittlungen eine Reihe von -analytischen Gutachten erstellt hat, die er nun vorstellt.

Sachverständiger:

  • Dr. Carsten Proff (BKA, SV für forensische DNA-Analytik, diverse Gutachten zum NSU-Komplex)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:43 Uhr. Es folgt die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Proff.

[Alle gutachterlichen Angaben im Folgenden, insbesondere Zahlenangaben, phonetisch. Der Verständlichkeit halber wurden Ausführungen des Gutachters an einigen Stellen zusammengefasst, die Asservate nicht immer explizit einzeln genannt.]

Götzl: „Es geht uns um eine Reihe von Gutachten, umfangreicher Stoff, wir müssen es strukturieren. Mir geht es zunächst um Fragen der Auftragung, von Vergleichsmustern, Methoden, biostatistischen Bewertung und allgemeine Ausführungen. Und vielleicht können wir mit Ihrer Sachkunde, Ihrer Ausbildung und Ihrem Werdegang beginnen.“ Proff: „Ich bin von Haus aus Biologe, habe in Münster studiert. 1999 wechselte ich an das Institut für Rechtsmedizin, forensische DNA-Analytik und Molekularbiologie, promovierte und arbeitete dort. Wechselte dann in ein Privatlabor in Köln bis 2011, dann 2011 zum BKA. Dort habe ich die Sachverständigenausbildung absolviert, an einer Vielzahl von Abstammungsgutachten gearbeitet, war zu Identifizierungseinsätzen in Thailand und habe zuletzt zu Germanwings gearbeitet. Seit 2002 sammelte ich viel Erfahrung auf dem Gebiet.“

Götzl: „Mir geht es jetzt vor allem um Vergleichspersonen und Muster, die Ihnen zur Verfügung standen.“ SV Proff führt aus, dass die DNA-Muster der Vergleichspersonen zum Teil durch das LKA Thüringen (Muster von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe), durch das BKA und das LKA Baden-Württemberg übermittelt worden seien. Die übrigen Muster seien bei ihnen erstellt worden. Anschließend stellt SV Proff die Methodik der Untersuchung ausführlich dar. Der erste Schritt der standardisierten Verfahren sei die Spurensuche und -sicherung. Asservate würden auf sichtbare Anhaftungen wie Sekret- oder Blutspuren untersucht. Häufig habe es sich auch um Kontakt- und Berührungsspuren gehandelt, bei denen die Asservate mit Wattetupfer abgerieben würden. Im Besonderen handele es sich dabei z.B. um Kleidung oder Gegenstände des täglichen Bedarfs. Daneben gebe es außerdem Spurenträger, aus denen die Spuren ausgeschnitten oder komplett eingesetzt werden, wie z.B. Zigarettenkippen oder Zahnbürsten. Bei Haaren als Spurenträger werde das basale Ende abgeschnitten und in die Analyse eingesetzt.

Für die folgende Analyse werde die DNA wird mit Reagenzien aus den Zellen gelöst. Mit kommerziellen Reagenzien würden dann die 16 Merkmalssysteme des europäischen Standardsets auf den verschiedenen Chromosomen untersucht. Die DNA werde dafür kopiert und in der Kapillar-Elektrophorose sichtbar gemacht. In einer Glasröhre würden Fragmente mit Fluoreszenzfarbstoffen markiert und mithilfe eines Lasers sichtbar gemacht. Wie auf einem Herzmonitor könne man eine Spitze, einen Peak, ablesen. Pro Merkmalssystem seien bei einer einzelnen Personenspur ein oder zwei Merkmale möglich. Letztlich lasse sich daran erkennen, wie viele Personen vermutlich eine Spur verursacht haben.

Mit Softwareunterstützung würden die Daten ausgewertet: Bekannte DNA-Fragmente würden zur Hilfe genommen und mit bekannten Merkmalen in der Bevölkerung verglichen. Ergebnis seien Zahlenwerte wie: 16, 14, 18 etc. Diese Zahlen bezeichneten die Anzahl von Wiederholungseinheiten auf der DNA. Betrachtet würden Abschnitte, auf denen sich die DNA-Bausteine wiederholen (z.B. AACT als Abfolge). Diese Abschnitte unterschieden sich dadurch, dass sich bei unterschiedlichen Menschen bestimmte Einheiten unterschiedlich oft wiederholen. Bei ihm (SV) z.B. 11 oder 12 mal und bei einer anderen Person 13 mal. Habe man zwei identische Proben, zum Beispiel eine Vergleichsprobe und eine Spur, würde man das gleiche Zahlensystem erkennen. Das zusammen mit einem Marker für das Geschlecht ergebe schließlich das DNA-Muster und bilde die Grundlage der Auswertung.

Der abschließende Umgang mit diesen Daten sei vom konkreten Auftrag abhängig. Es könne darum gehen, eine unbekannte Spur zu typisieren, um zu schauen, ob eine Vergleichsperson identisch ist oder darum, eine Vergleichsprobe mit der Spur zu vergleichen. Letztlich würden die Ergebnisse biostatistisch bewertet. Grundlage sei dabei die Häufigkeit in der Bevölkerung. Dazu würden Populationsuntersuchungen herangezogen, die zeigen wie häufig z. B. das Merkmal “12” in der Bevölkerung vorkomme, z. B. in 10-15 Prozent der Bevölkerung. Der einfachste Fall sei dann die vollständige Übereinstimmung des DNA-Profils mit einer Vergleichsperson. Es werde dabei die kombinierte Merkmalshäufigkeit angegeben, also die multiplizierte Häufigkeit der einzelnen Systeme. Während die Datenbank mit fünf Systemen angefangen habe, seien es heute 16. Eine vollständige Berechnung führe daher in der Regel zu exorbitant hohen Werten, wie z.B. 1:1 Quadrillion. Es komme also eine Person in einer Quadrillion Menschen als Spurenverursacherin in Frage.

Deutlich komplizierter werde es dann, wenn die DNA-Probe keine gute Qualität habe und nicht alle Merkmale sichtbar gemacht werden könnten. Das sei dann der Fall, wenn die Kopierfunktion nicht vollständig funktioniert habe, weil DNA als eine biologische Substanz abgebaut werde, wenn sie Sonne, Feuchtigkeit, Bakterien oder Pilzbefall ausgesetzt war. Dann würden die Merkmalsysteme verglichen, die typisiert werden konnten, die Werte seien geringer, aber immer noch im Hunderttausender-Bereich.

Vielfach handele es sich um Spuren, die nicht nur von einer Person stammen, sondern von mehreren. Besonders bei Kontaktspuren sei das der Fall. Dann verkompliziere sich die Auswertung. Es komme, vor allem wenn die DNA auch zersetzt ist, zu Spurenbildern mit Mischspuren oder sogar nur Teilmustern von Mischspuren. Deren Bewertung sei nur eingeschränkt biostatistisch möglich. Sie könnten dann ausgewertet werden, wenn sie eine gewisse Qualität hätten und die Peaks ordentlich dargestellt werden könnten. Das sei möglich bei Mischspuren von zwei bis drei Personen. Alles was darüber hinausgehe, werde derzeit nicht biostatistisch berechnet. Auf eine Reihe von Spuren im Gutachten treffe dies zu. Dann gebe es im Gutachten Hinweise, dass eine Person einen Spur mitverursacht habe, aber die Spur sich nicht zu biostatistischen Berechnungen eigne. Die gängigste Berechnung bei Mischspuren sei die Likelihood-Berechnung. Es werde mathematisch eine Wahrscheinlichkeit ausgerechnet, mit der eine Person mit weiteren Personen zusammen als Spurenverursacher in Betracht kommt und diese der Hypothese entgegengestellt, dass die Person nicht beteiligt war. Auch bei dieser Berechnung kommt es in der Regel zu sehr hohen Werten (1:30 Milliarden).

Im BKA sei es in der Regel so, dass diese sehr hohen Werte im Gutachten nicht angeben werden, es heiße dann nur “an der Übereinstimmung besteht kein praktischer Zweifel”. Der Transparenz halber seien sie trotzdem im Gutachten angegeben, auch um aufzuzeigen, dass auch bei Mischspuren durchaus veritable Ergebnisse erreicht werden können. Der SV endet seine Ausführungen zur Methode mit dem Hinweis, dass er hoffe, fürs erste ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Götzl bittet den Gutachter noch etwas zu der von einander unabhängigen Vererbung der Systeme zu sagen. Der SV führt aus, dass die Merkmalssysteme, die typisiert worden seien, sich auf 16 unterschiedlichen Chromosomen befänden. Würden sie sich auf einem Chromosom befinden, könnte es bedeuten, dass sie sich nicht unabhängig voneinander vererben. Da die betreffenden Merkmalssysteme auf unterschiedlichen Chromosomen liegen oder auf dem gleichen Chromosom sehr weit auseinander liegen, könne man davon ausgehen, dass sie unabhängig voneinander vererbt werden.

Die Merkmale, die eine Person besitzt, bekomme sie vererbt von den Eltern. Wenn eine Person Merkmale 14 und 16 besitze, komme eins von der Mutter und eins vom Vater. Die Produktregel, die angewandt werde, besage dabei folgendes: Wolle man bei einem Wurf mit zwei Würfeln die Wahrscheinlichkeit von zwei Sechsern ausrechnen, so sei die Wahrscheinlichkeit für den ersten Würfel ein Sechstel und die für den zweiten auch. Die Gesamtwahrscheinlichkeit sei dann ein Sechsunddreißigstel. Da die Merkmale entweder vom Vater oder von der Mutter vererbt werden können, müsse man das Ergebnis der Wahrscheinlichkeit dann noch mal mit Zwei multiplizieren. Handele es sich um ein Befund, bei dem eine Person nur ein Merkmal aufweise, dann habe hat sie das gleiche Merkmale von beiden Eltern. Die Produktregel gelte aber nur, wenn die einzelnen Merkmale ereignisunabhängig voneinander sind. Die sich ergebenen Werte für jedes Merkmalssystem würden dann wiederum miteinander multipliziert. Der reziproke Wert – Eins durch das erhaltene Ergebnis – ergebe dann Werte wie z. B. Eins zu zehn Milliarden.

Eminger-Verteidiger RA Hedrich erkundigt sich nach dem Vorgehen bei eineiigen Zwillingen. Der Gutachter weist darauf hin, dass sich diese Spuren nicht voneinander unterscheiden lassen. Wenn beide Zwillinge als Spurenverursacher in Frage kommen, und nicht bspw. einer in Australien lebe, könne man die Spuren nicht zuordnen.

NKRA Reinecke erkundigt sich nach der Angabe im Gutachten, dass eine Person als Spurenverursacherin nicht ausgeschlossen werden könne. Er fragt nach, ob das bedeute, dass die anderen Vergleichspersonen ausgeschlossen werden könnten. Der SV bejaht dies, wenn jemand nicht auszuschließen sei, heiße das, dass die anderen untersuchten ausgeschlossen werden könnten, also nur die eine Person in Betracht komme.

Götzl: „Dann gehen wir nach den verschiedenen Gutachten vor: das Gutachten vom 25.05.2012. Wie viele Systeme wurden untersucht? Sind sie unabhängig voneinander vererbbar? Welche Übereinstimmung und welche Wahrscheinlichkeit für die Kombination von Merkmalen bei weiteren Personen gibt es?“ Proff: „Wo eine Vielzahl von Spuren mit den Mustern von Frau Zschäpe verglichen wurden?“ Götzl: „Es geht um zwei Impfpässe, zwei einzelne Blätter und Schreiben, Überweisungsträger.“ Proff: „Ich sortiere mich kurz. Wir haben in allen Fällen die beschriebenen 16 Merkmalssysteme untersucht, das gilt für alle Gutachten und Untersuchungsberichte. Und entsprechend gelten auch die Angaben zur Unabhängigkeit.“

In diesem Gutachten sei es um folgendes gegangen: Spuren seien aus den Untersuchungsberichten rausgesucht worden, um diese Muster mit Frau Zschäpe zu vergleichen. Unterschieden werde dabei, inwieweit die Spuren zuordenbar sind oder nicht. Man habe verschiedene Listen von Spuren, wo Beate Zschäpe nicht auszuschließen sei, wo sie als Spurenlegerin in Betracht komme. Er habe für heute auch biostatistische Berechnungen angestellt. Auf Seite 3 oben sei eine Liste derjenigen Spuren, bei denen ein vollständiges oder teilweises Muster festgestellt wurde, das mit Frau Zschäpes DNA-Muster übereinstimmt. Es gebe häufig die Formulierung „neben geringer Beimengung“.

Proff: „Wir leiden gewissermaßen darunter, dass die Sensitivität der Analytik schon so hoch ist, dass sich häufig unspezifische Beimengungen finden, die in sich zusammengenommen kein eigenes DNA-Muster ergeben, sich häufig auch an der Nachweisgrenze bewegen.“ Aber die Merkmale, die mit Beate Zschäpe übereinstimmen, seien deutlich höher. Alle diese Spuren hätten ein Muster gezeigt, das mit Beate Zschäpes DNA übereinstimmt. Proff sagt, er gehe die Spuren im Einzelnen von oben bis unten durch. Als erstes eine Kontaktspur aus dem inneren Bereich eines Impfpasses. Viele der Spuren seien daktyloskopisch behandelt worden (hier Bereich D5). Die Experten dort hätten Berührungsvorgänge gekennzeichnet. 1 von 30 Billionen Personen komme hier als Verursacher in Betracht.

Götzl: „Und die Zahl der Übereinstimmungen der Merkmale?“ Proff: „Das muss ich raussuchen. Das wird dauern.“ Götzl: „Das brauchen wir jeweils, machen wir einen Pause von 15 Minuten.“ Es folgt eine Pause bis 10:52 Uhr.

Nach der Pause sagt Götzl: „Waren Sie erfolgreich?“ Proff: „Ich war erfolgreich. Bei einer Spur fehlt mir leider der Ausdruck. Also bei der D5 handelt es sich um 8 Merkmalssysteme.“ Götzl: „Also der innere Bereich eines Impfpasses war D5?“ Proff: „Ja.“ Götzl: „Und da war ein Vollprofil?“ Proff: „Nein, das war ein Teilmuster: Wenn es weniger als 16 Merkmalsysteme sind, ist es ein Teilmuster. Es wurden 8 gefunden. Die Nächste ist Spur D2, auch aus dem Inneren eines Impfpasses: Ein Vollprofil, alle 16 Systeme sind in die Berechnung eingegangen: Es ergibt sich ein Wert für die Merkmalshäufigkeit von 1:45 Quadrillionen für eine Person, die als Spurenverursacher in Betracht kommt. D3 aus dem selben Impfpass: Nahezu ein Vollprofil mit 15 übereinstimmenden Merkmalssystemen: Häufigkeit 2,7 Trillionen für eine Person, die als Spurenverursacher in Betracht kommt.“

Der SV stellt im Folgenden ausführlich die in der Liste aufgeführten Spuren und die Übereinstimmung der Merkmalssysteme dar. Die Kontaktspur auf der Vorderseite einer Faltinfopost der Deutschen Bahn weise ein Teilmuster mit sehr geringen Beimengungen und 12 übereinstimmenden Systemen auf, Häufigkeit 1:7,2 Trilliarden. Der rechte Tragegurtriemen eines Rucksacks mit 16 übereinstimmenden Systemen, Häufigkeit 1:45 Quadrillionen. Beim Zipper am Reißverschluss der großen Öffnung eines Rucksacks gebe es ein Vollprofil, auch 1:45 Quadrillionen. Das sei die Standardzahl für die vollständige Übereinstimmung. Der Zipper einer aufgesetzten Tasche eines Rucksacks weise ein vollständiges Muster auf, ebenso wie der obere Tragegriff desselben Rucksacks. Es folgen eine Reihe anderer Spuren, die mit hohen Wahrscheinlichkeiten Beate Zschäpe zugeschrieben werden könnten.

Der SV schlussfolgert aus der Darstellung der Liste, dass praktisch kein Zweifel daran bestehe, dass die genannten Anhaftungen hauptsächlich von Beate Zschäpe oder einer eineiigen Zwillingsschwester hinterlassen wurden. Er bemerkt, dass die Werte sich auf die Übereinstimmung der Merkmalshäufigkeit beziehen und keine Aussage darüber erlauben, wie die Spuren dort hingekommen seien.

Bei der nächsten Liste von Spuren handele es sich im Wesentlichen um Mischspuren mit Merkmalen von mehreren Personen. Das Spurenbild habe sich entsprechend nicht dazu geeignet biostatistische Berechnung durchzuführen. Hauptanteile der Spuren stimmten mit den Komponenten von Beate Zschäpe überein, seien aber nicht durchgehend abgrenzbar gewesen. Aufgrund der teilweise abgrenzbaren Merkmale sei nur verbal der Schluss gezogen worden, dass Beate Zschäpe sehr wahrscheinlich die Spurenverursacherin sei. Das betreffe u.a. die Spuren an der Innenseite eines Impfpasses, an der Außenseite der Schutzhülle eines Impfpasses und weitere.

Im dritten Teil des Gutachtens, so führt Proff weiter aus, würden Mischspuren aufgeführt, bei denen keine abgrenzbaren höheren Signalintensitäten bzgl. der Merkmale von Beate Zschäpe nachgewiesen werden konnten. Dennoch seien Merkmale vorhanden, die mit ihr übereinstimmen. So könne sie bei Spuren von der Rückseite einer Buchungsbestätigung bis zur Rückseite eines Zeitungsartikels nicht als Spurenverursacherin ausgeschlossen werden.

Bei der vierten Liste handele es sich um Übereinstimmungen, die sich großteils an der Nachweisgrenze bewegten. Diese Spuren könne man maximal als leichten Hinweis bezeichnen. Diese Liste zeige nur, dass es Übereinstimmungen gab, aber nicht mehr. Auf die Frage Götzls, inwiefern ein Abgleich auf weitere Personen erfolgt sei antwortet der SV, dass ausschließlich Übereinstimmungen mit Beate Zschäpe betrachtet worden seien. Das zuletzt erstellte Gutachten behandele auch zusätzliche Personen.

Götzl: „Soweit zum ersten Gutachten. Wir kämen dann zum Gutachten vom 19.06.2012.“ Der Gutachter führt aus, dass es in diesem Gutachten um zwei spezielle Spuren ging: Die Spur an einer PET-Flasche (Asservat 1.4.417) und von einem Haar (Asservat 1.4.420). Bei der PET-Flasche sei die Spur vom inneren Gewinde unter der Flaschenöffnung entnommen worden, das sei eine klassische Stelle. Das untersuchte Haar sei mikroskopisch betrachtet und das basale Ende abgeschnitten und in die Analyse gegeben worden. Bei der Untersuchung der PET-Flasche habe sich eine Mischspur mit deutlich unterscheidbaren Haupt- und Nebenanteilen zweier Personen ergeben. Die Merkmale der Nebenkomponente entsprächen Beate Zschäpe. Die Hauptkomponente seien Spuren von Uwe Böhnhardt. Bei der biostatistischen Berechnung habe sich für Beate Zschäpe ein Wert von 400 Trilliarden für die Hypothese ergeben, dass die Spur von Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt verursacht worden sei. Die DNA-Mischspur lasse sich also mit einem Wert von 400 Trilliarden besser dadurch erklären, dass sie von Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt stamme, als von Uwe Böhnhardt und einer nicht mit Beate Zschäpe verwandten Person. Die Mischspur lasse sich so deuten, dass beide Personen aus der Flasche getrunken haben. Biostatistische Berechnungen würden bei Mischspuren nur gemacht, wenn alle 16 Systeme vorliegen, was hier der Fall gewesen sei. Bei dem Haar hätten acht Systeme nachgewiesen werden können, da es sich um zersetzte, zum Teil zerstückelte DNA gehandelt habe. Es ergebe sich eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für Beate Zschäpe als Spurenverursacherin des Haars.

Götzl: „Dann zum Gutachten vom 10.01.2013, eine Schuh-Untersuchung.“ In diesem Gutachten seien, so Proff, Abriebe eines Paares Lederhalbschuhe untersucht worden. Die Abriebe, die angefertigt wurden, seien dabei von verschiedenen Stellen genommen worden, zum Beispiel von den Schnürsenkeln. Es habe eine Mischspur festgestellt werden können, in der sich Merkmale von Beate Zschäpe, , Andre Eminger und der unbekannten Person 418 befanden. Bei Person 418 handele es sich um ein leibliches Kind von Susann Eminger und André Eminger. Am Fersenschaft hätten Mischspuren festgestellt werden können, bei denen 16 Merkmalssysteme mit Beate Zschäpe übereinstimmen. Sie komme also praktisch ohne Zweifel als Spurenverursacherin in Betracht. Neben diesen Hauptanteilen seien am linken Schuh auch Merkmale von Susann Eminger nachgewiesen worden. Diese seien nicht für eine biostatistische Berechnung geeignet gewesen, sie könne als Spurenverursacherin jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Lasche des linken Schuhs hätten deutliche Hauptanteile festgestellt werden können: Hier gebe es keinen praktischen Zweifel daran, dass diese Anhaftungen von Susann Eminger stammen.

Es folgt die Vorstellung eines weiteren Gutachtens. Für dieses Gutachten habe der SV verschiedene Abriebe, Zellstofftücher, eine graue Trainingshose, sowie Abriebe dieser Hose untersucht. Die Zellstofftücher wurden in der Hosentasche des rechten Beins gesichert, außerdem wurden auf der Innenseite der Hose Haare abgesammelt, die in die Analyse eingegangen sind. Des weiteren wurden Abriebe angefertigt von vermutlichen Blutantragungen an der Hose.

Im unteren Bereich des linken Hosenbeines habe es mehrere rote Anhaftungen gegeben. Mit einem UV-Test habe Blut nachgewiesen werden können. Sechs davon angefertigte Abriebe hätten ein vollständiges weibliches DNA-Muster ergeben, das vollständig mit den Merkmalen der Michèle Kiesewetter übereinstimme. Am Tascheneingriff der Hose sowie im Inneren des Hosenbundes hätten sich Mischspuren gefunden, in denen sich Anteile des Uwe Mundlos gefunden hätten, so dass dieser als Mitverursacher nicht ausgeschlossen werden könne. Auch im inneren vorderen Bereich des rechten Hosenbeins hätten sich Spuren gefunden, die zum Teil zwar an der Nachweisgrenze lägen, aber Übereinstimmungen mit Uwe Mundlos aufwiesen. Die abgesammelten Haare seien in die Analyse gegeben worden: Ein Haar von der Innenseite der Hose habe Merkmale ergeben, die vollständig mit denen des Uwe Mundlos übereinstimmten (16 Merkmalssysteme, Häufigkeit 1:27 Trilliarden). Bei weiteren Haaren hätten Merkmale des Uwe Mundlos nachgewiesen worden können, aber für Berechnungen hätten sich die Spuren nicht geeignet. Uwe Mundlos könne nicht ausgeschlossen werden. Bei den Zellstofftüchern aus den Taschen an der Vorderseite der Hose gebe es Antragungen, bei denen es sich nicht um Blut handele. Es habe sich bei der Untersuchung ein vollständiges Muster ergeben, das mit dem von Uwe Mundlos übereinstimmt, so dass kein Zweifel bestehe, dass die Anhaftungen von ihm stammen (16 Systeme, 1:27 Trilliarden). Götzl: „Wir werden unserer Mittagspause einlegen bis 12:45 Uhr.“

Nach der Pause geht es um ein weiteres Gutachten. Das sei das erste Gutachten, das in dieser Sache erstellt worden sei, führt der Gutachter aus. Es sei um die Analyse von verschiedenen Waffen, Patronen, Pumpguns und ähnlichem gegangen. Die Asservate seien in keinem guten Zustand gewesen, z.T. verrostet, brandverändert. Es seien Haare abgesammelt und Abriebe angefertigt worden, auch von vermuteten Blut- und Gewebeantragungen. Außerdem seien daktyloskopisch sichtbar gemachte Kontaktspuren untersucht worden. Im Verlauf wurden die von den Beteiligten beantragten Spuren durchgegangen.

Die Pumpgun zeige ein vollständiges DNA-Muster, das mit dem des Uwe Böhnhardt übereinstimme. Daneben seien Mischungen von zwei Personen auf Abzug und Abzugsbügel gefunden worden, die durch die Merkmale von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erklärt werden können. Für diese beiden Spuren und auch für eine Spur von der Laufmündung seien Likelihood-Berechnungen durchgeführt worden. Es sei 620 Milliarden mal wahrscheinlicher, dass Uwe Mundlos Mit-Spurenverursacher ist, als dass es zwei unbekannte Personen seien. Für Uwe Böhnhardt ergebe sich ein Wert von 2,9 Trillionen. Bei der Winchester Pumpgun hätten an den verschiedenen Entnahmestellen Mischspuren von zwei Personen festgestellt werden können. Die Likelihood-Berechnungen hätten ebenfalls ergeben, dass es 620 Milliarden mal wahrscheinlicher sei, dass Uwe Mundlos Mit-Spurenverursacher ist, als dass es zwei unbekannte Personen seien. Für Uwe Böhnhardt ergebe sich ein Wert von 2,9 Trillionen.

An der Laufmündung hätten sich Muster gefunden, die mit denen des Uwe Böhnhardt übereinstimmen. Es bestehe kein praktischer Zweifel, dass die Spuren am Revolver des Kalibers 38 Uwe Mundlos zugeordnet werden könnten. Am Griffstück hätten wiederum Mischspuren zweier Personen, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, festgestellt werden können. An der Pistole Heckler & Koch hätten wiederum Mischspuren von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nachgewiesen werden können. Die Untersuchung einer Maschinenpistole Pleter 91 habe an Abzug und Abzugsbügel eine Mischspur von zwei Personen ergeben, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos seien jeweils als Mitverursacher nicht auszuschließen. An der Schulterstütze hätten sich Merkmale ergeben, die mit denen des Uwe Böhnhardt übereinstimmen. Bei der Pistole Heckler & Koch habe an der Griffschale wiederum eine Mischspur zweier Personen festgestellt werden können, wiederum könne diese durch die Merkmale von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erklärt werden. Außerdem gebe es eine Vielzahl von Spuren mit vollständigen Mustern, die mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmen.

Die Untersuchung der Pistole VZOR 70 habe Mischung von Zellen mehrerer Personen ergeben, in denen sich Übereinstimmungen zu den Merkmalen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden hätten. Am Abzugsbügel innen habe sich das Teilmuster einer unbekannten Person gefunden, die hier als “B” benannt wurde. Sie habe mittlerweile zugeordnet werden können, die Spur sei auf eine Verbrauchsmittelkontamination zurückzuführen. Bei dem Revolver PTB liege eine Besonderheit vor: Auf der Trommel und dem Lauf hätten Merkmalsmuster nachgewiesen werden können, die weder von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos noch Beate Zschäpe stammten. Die unbekannte Person sei im Gutachten mit A bezeichnet worden.

Bei den vier Patronen des Kalibers 12 habe es Abriebe an der kompletten Außenseite und der Zündfläche gegeben sowie Kontaktspuren. Es habe ein vollständiges Muster des Uwe Böhnhardt nachgewiesen werden können. Auf den Patronen des Kalibers 12/70 hätten Kontaktspuren festgestellt werden können bei denen ein Teilmuster des Uwe Böhnhardt vorliege, er sei als Spurenverursacher nicht auszuschließen. Desweiteren hätten Mischspuren festgestellt werden können, die wieder mit der gleichen Likelihood-Wahrscheinlichkeit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hätten zugeordnet werden können. Ähnliche Ergebnisse stellt der SV auch für die weiteren Patronenspuren vor. An den Patronen des Kaliber 38 Spezial seien bei einem Sammelabrieb vollständige Merkmale des Uwe Mundlos gefunden worden. Einige asservierte Patronen hätten keine verwertbaren Ergebnisse ergeben. Andere hätten als Hauptanteil Merkmale, die mit Uwe Böhnhardt übereinstimmen, ergeben mit einer geringen Beimengung jeweils, die mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmen.

Außerdem seien Haare untersucht worden. Bei einem Großteil der Haare habe sich erwiesen, dass es nur Fasern und einmal ein Tierhaar waren. Ein Haar, das am Auswurf der Pumpgun Masberg gesichert wurde, trage Anhaftungen, die sich als Blut erwiesen hätten. Die Analyse habe das Muster ergeben, das auch Uwe Böhnhardt besitzt, dieses sei aber nicht sicher auf das Haar zurückzuführen, sondern eventuell auch auf am Haar anhaftenden Zellen des Blutes.

Götzl: „Dann kämen wir zu dem Gutachten vom 12.08.2015.“ Die Untersuchung eines Schulterholsters und eines Gürtelholsters habe Mischspuren ergeben, die sich durch Merkmale erklären ließen, wie sie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besäßen. Der Griffbereich eines Repetiergewehrs habe ein eher schwaches Muster mit geringen Signalintensitäten ergeben. Eine Mischung von mindestens drei Personen, eine Bewertung sei nicht sinnvoll, die Verursacher unbekannt. Auf einer Handgranate sei eine Mischspur durch zwei Personen, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, gefunden worden. Am Zündring sei eine Mischspur von drei Personen gefunden. Merkmale wie sie Uwe Böhnhardt besitzt, seien nachgewiesen worden, die Spur eigne sich jedoch nicht für eine Berechnung, er könne nicht ausgeschlossen werden. Die Untersuchung einer relativ großen Anzahl verschiedenster Patronen habe Ähnliches ergeben. Hier sei exemplarisch eine Spur herausgenommen worden: Bei dieser habe das Muster einer unbekannten Person und Beimengungen einer weiteren Person festgestellt werden können. Die Asservate seien nicht spurenschonend behandelt worden, das Muster sei möglicherweise einer berechtigten Person [damit sind bzgl. DNA-Analyse z.B. Polizeibeamt_innen, die z. B. mit Spurensicherung beauftragt worden sind oder weitere Personen, die dienstlich ihre DNA hinterlassen könnten, bezeichnet]zuzuordnen, es könne aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine andere beteiligte Person handelt.

Im Folgenden stellt der SV eine Reihe von Spuren auf Briefumschlägen und den sogenannten NSU-Frühlings-DVDs dar. Hier seien in einem ersten Schritt Berührungsvorgänge sichtbar gemacht worden. Für den Briefumschlag hätten sich zwei Kontaktspuren ergeben, die jeweils Mischspuren mehrerer Personen aufwiesen, die jedoch nicht weiter zuordenbar gewesen seien. An der Innenseite der DVD-Hülle sei das Teilmuster einer unbekannten Person P7 [phon.] festgestellt worden. Bisher sei dieses Muster nicht zugeordnet worden. Auch bei weiteren Mischspuren sei die unbekannte Person P7 [phon.] als Mitverursacherin nicht auszuschließen. An weiteren Bekenner-DVDs, Briefumschlägen und DVD-Hüllen hätten sich Mischspuren mehrerer Personen gefunden. Uwe Böhnhardt könne hier als Verursacher nicht ausgeschlossen werden. An einer DVD-Hülle sei ein vollständiges DNA-Muster des Uwe Mundlos nachgewiesen worden. An einem Briefumschlag liege ein übereinstimmendes Teilmuster vor. Es folgt eine Pause bis 14:09 Uhr.

Nach der Pause stellt der SV diverse weitere Spuren von den DVDs vor. An mehreren DVD-Außenringen hätten Mischspuren mehrerer Personen festgestellt werden können und Merkmale, wie sie Uwe Böhnhardt besitzt, der als Spurenmitverursacher nicht auszuschließen sei. Es seien außerdem Teilmuster mit einer Mischspur mehrerer Personen mit Merkmalen wie sie Uwe Mundlos besitzt, festgestellt worden. Diverse Briefumschläge und DVDs hätten unbekannte Muster, die berechtigten Personen zugeordnet werden konnten, ergeben. Die Spuren seien nicht weiter verwertbar. An den Laschen von DVD-Hüllen und den DVDs selbst seien die Spuren verglichen worden mit Proben der Adressat_innen der DVDs, die entsprechenden Muster seien gefunden worden. Es seien außerdem die Muster unbeteiligter Personen G6 und P12 festgestellt worden. Sie seien durch Spurenverunreinigungen Berechtigter bzw. Verbrauchsmittelverunreinigungen entstanden und nicht weiter verwertbar. Schließlich gebe es Muster von zwei unbekannten Personen, P26 und P31. Sie seien bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Personen zugeordnet worden.

Die Untersuchung von zwei ausgedruckten Stadtplänen mit handschriftlichen Notizen habe folgendes ergeben: Der Stadtplan von Arnstadt weise eine Mischspur auf, die Merkmale enthält wie sie Uwe Mundlos besitzt. Außerdem sei eine Mischspur gefunden worden, die als Hauptkomponente das Muster einer unbekannten Person P35 enthält. Diese sei bis heute nicht zugeordnet worden. Der Stadtplan von Erfurt weise ein vollständiges Muster, das mit Uwe Mundlos übereinstimme, auf. Auf einem DIN A4-Blatt und einem Ausdruck “Telefonbuch Deutschlands” sei eine Mischspur gefunden worden, davon abgrenzbar sei das Muster einer unbekannten Person P11 und einer berechtigten Person. An einem Notizzettel habe das Muster der unbekannten Person P9 festgestellt werden können. Die Personen seien weiterhin unbekannt, es gebe keine Zuordnung.

Für den nächsten Untersuchungsbericht seien verschiedene Blätter, Adresstabellen und Stadtplanausschnitte untersucht worden. An verschiedenen Stellen der Asservate sei ein mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster gefunden worden. Außerdem gebe es Teilmischpuren, bei denen er als Spurenmitverursacher nicht auszuschließen sei. Dann sei noch eine Mischspur von mindestens drei Personen gefunden worden, deren Spurenverursacher weiterhin unbekannt seien. Hier bräuchte es Vergleichspersonen, um eine Aussage zu treffen. Auf der Rückseite eines Überweisungsträgers sei eine Mischspur mehrerer Personen gefunden worden. André Eminger könne als Mitverursacher nicht ausgeschlossen werden. Sofern ein Zwillingsbruder in Betracht komme, könnten diese Personen natürlich nicht voneinander getrennt werden. Auf den Unterlagen bezüglich eines Zahlungsverkehrs mit der Deutschen Bank für einen Herrn Dienelt sei ein Muster, das im Wesentlichen mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimme, gefunden worden. Ebenso auf einem Kassenbeleg. Verschiedene Schreiben, eine Commerzbank Service-Card und eine Kartenhülle wiesen darüber hinaus Merkmale auf, wie sie Uwe Mundlos und Beate Zschäpe besitzen. Auf verschiedene Asservaten, wie Bahncards, dem Übergabeprotokoll für eine Wohnung, dem Protokoll einer Schlüsselübergabe, einer Nebenkostenabrechnung, einer Warmwasserabrechnung und einer Lastschriftermächtigung seien vollständige sowie Teilmuster, wiederum mit den Merkmalen von Beate Zschäpe gefunden worden.

Ebenso auf einer Quittung der Deutschen Post AG sowie auf einem Vordruck für einen Überweisungsschein. Auf einem mehrseitigen Mietvertrag mit habe ein mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster und eine Mischspur von Uwe Mundlos und Beate Zschäpe festgestellt werden können. Eine Bahncard, ausgestellt auf „Max Burkhardt“, habe eine Mischspur mehrerer Personen ergeben, es seien Merkmale nachgewiesen worden wie sie Uwe Böhnhardt besitzt. Auf einem Stadtplan mit handschriftlichen Markierungen habe sich ein mit Uwe Mundlos übereinstimmendes Teilmuster ergeben. Eine Plastikhülle mit Din A4-Blättern, die eine Zeugenvernehmung dokumentieren, weise ein vollständiges Muster des André Eminger auf. Der SV weist erneut auf die Zwillingsproblematik hin.

Anschließend stellt der SV die Untersuchung von schwarzen Sturmhauben, grauschwarzen Socken und auch Trekkingsocken dar. Auf einer Haube sei ein mit den Merkmalen des Uwe Böhnhardt übereinstimmendes DNA-Muster festgestellt worden, auf einer anderen ein mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster. Auf zwei Socken hätten sich Muster, die mit Uwe Mundlos übereinstimmen, gefunden, auf zwei anderen Socken Mischspuren mehrerer Personen mit Merkmalen wie sie Uwe Böhnhardt besitzt.

Schließlich stellt der SV die Analyse verschiedener Abriebproben aus dem dar. In einem Fahrradhandschuh sei ein Mischspurmuster gefunden worden. Der Hauptspurenverursacher stimme mit den Merkmalen des Uwe Böhnhardt überein. Daneben gebe es auch Merkmale, wie sie Beate Zschäpe besitzt, in der Mischspur. Sie könne nicht ausgeschlossen werden als Mitverursacherin der Mischspur. Am Kragen eines T-Shirts gebe es ebenfalls ein Mischspurenmuster, bei dem Uwe Böhnhardt als Hauptspurenverursacher in Betracht komme. Zusätzlich hätten sich in der Mischspur Merkmale gefunden, wie sie Beate Zschäpe und Uwe Mundlos besitzen. Am Kragen einer Radlerjacke stimme die Hauptkomponente der Mischspur mit den Merkmalen des Uwe Mundlos überein. Auch hier hätten sich in der Mischspur Merkmale der Beate Zschäpe gefunden. Der Verhandlungstag endet um 15:11 Uhr.

Die Kommentierung des Blogs NSU-Nebenklage findet sich nach Abschluss des Berichts des Sachverständigen am Verhandlungstag 231.

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