Kurz-Protokoll 295. Verhandlungstag – 06. Juli 2016

0

An diesem Verhandlungstag sagt zunächst erneut die Polizeibeamtin Pf. aus. Dabei geht es um weitere Ermittlungen zu den im Bekennervideo gezeigten Fernseh- und Zeitungsausschnitten. In den Blick genommen wurde dabei u.a. die Empfangbarkeit von lokalen Fernsehsendern, um zu ermitteln, ob diese in Zwickau empfangen und mitgeschnitten werden konnten. Danach stellen Verfahrensbeteiligte Fragen an Beate Zschäpe, die sie nicht sofort beantwortet. Da es sich vor allem um Fragen von Nebenklage-Vertreter_innen handelt, kündigt die Verteidigung Zschäpe an, erst darüber zu entscheiden, ob sie beantwortet werden.

Zeugin: Jeanette Pf. (BKA, Empfangbarkeit des WDR in Zwickau im Jahr 2004, Verwendung von Zeitungsfotos im Bekennervideo)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Heute ist ausnahmsweise Zschäpes Wahlverteidiger RA Borchert anwesend. Außerdem ist der psychiatrische SV Saß da.

Als erstes wird die Zeugin Jeanette Pf. vom BKA, gehört [zuletzt 281. Verhandlungstag]. Götzl: „Es geht uns um, ja, um Themen, die wir teilweise schon besprochen haben, um die Verbreitung des WDR im Jahr 2004, TV-Beiträge und Auswertung von Zeitungsausschnitten im NSU-Bekennervideo, die Verwendung dafür, soweit von Ihrer Seite noch ergänzende Ermittlungen durchgeführt wurden.“ Pf.: „Ich war ja am 17.03. hier und habe zu meinen Nachermittlungen zur DVD-Ram mit TV-Berichterstattung zum Nagelbombenanschlag Keupstraße berichtet. Ich hatte vorgetragen: Aufzeichnungen vom 09.06.2004, dass die Aufzeichnung um 18 Uhr ungefähr beginnt, und es hatte sich die Frage gestellt, wer diese Aufzeichnung gemacht hatte. Ich habe gesagt, Mundlos und Böhnhardt waren da wahrscheinlich noch in Köln [phon.]. Ich bin der Frage nachgegangen: Wie wurde der WDR verbreitet? Denn es sind Sendungen dabei gewesen, die nur im Regionalprogramm Köln gelaufen sind. Ich habe nachgeschaut, ob man in der Polenzstraße Zwickau den WDR Köln empfangen hat. Ich habe rausgefunden, dass dort Kabelempfang war. Ich konnte aber nicht ganz zweifelsfrei belegen, dass dort WDR Köln empfangen werden konnte [phon.]. Das war aber nur eine Indizienkette.“
Am selben Tag sei dann, so Pf. ein Zeitungsartikel erschienen, in dem ihre Ermittlungsergebnisse in Frage gestellt worden seien. Der Tenor sei eher gewesen, dass Unterstützer aus Köln diese Aufzeichnungen getätigt haben könnten. Pf.: „Und jetzt kommen die neuen Erkenntnisse.“
Damals sei ihr vom WDR mitgeteilt worden, dass man bei der Empfangbarkeit über Satellit unterscheiden müsse zwischen analogem und digitalem Satellit. Analog sei damals in der Woche die Lokalzeit Ruhr [phon.] gelaufen, aber digital WDR Köln. Der Empfang sei in der Polenzstraße jedoch über Kabel erfolgt. Jürgen H. habe ihr jetzt gesagt, dass es wichtig sei, wie die Programmzuführung erfolgt, ob also der Kabelbetreiber Bosch sein Programm analog oder digital empfängt. [phon.] Dazu habe es bei Bosch keine Information mehr gegeben. H. habe ihr aber einen Zeitungsartikel aus 2002 zugesendet, in dem stehe, dass Bosch bis Ende 2002 das digitale Kabelnetz soweit ausgebaut haben wolle, dass Zwickau digitales Kabel empfangen kann. H. habe ihr eine E-Mail geschrieben, dass er davon ausgehe, dass im Jahr 2004 sowohl digital WDR Köln eingespeist wurde, als auch analog. [phon.] Pf.: „Langer Rede kurzer Sinn: Es wäre theoretisch damals möglich gewesen, dass man über einen digitalen Kabelanschluss WDR Fernsehen Köln empfangen haben könnte. Neu für mich, war, dass der Satellitenempfang und der Kabelempfang, dass die sich bedingen.“
A. habe ausgesagt, er gehe davon aus, dass das lokale Unterstützer aufgenommen haben, weil sehr spät bekannt geworden sei, dass es sich um einen Anschlag handele, zuerst sei von einer Explosion die Rede gewesen und es sei vor allem lokal berichtet worden.
Pf. weiter: „Dann zu den Fernsehmitschnitten, die in den Bekennervideos verwendet wurden: Die konnte ich alle zuordnen. Die korrespondierenden Sendungen konnten allesamt ermittelt werden. Ich bin eben schon eingegangen auf die Sendungen zur Probsteigasse, dann auch zur Keupstraße. Und zur Ceska-Mordserie: Die Beiträge stammen aus einer Stern-TV-Sendung und andererseits aus Aktenzeichen XY, wo der allererste Mord thematisiert wurde. Das Abschlussbild, – ist bekannt, aber ich erwähne es an der Stelle, ist quasi eine Vorausschau auf ein nicht existentes oder nicht aufgefundenes zweites Video – das hat den Mord an Michèle Kiesewetter zum Thema. Und die dort verwendeten Bildausschnitte stammen aus zwei Fernsehbeiträgen: Aktenzeichen XY und einmal von SWR oder BR Aktuell. Also wir haben da nicht einen Kracher gefunden, aber es ist halt auch gemacht worden.“ Um 10:10 Uhr wird die Zeugin entlassen.

Götzl: „Ja, dann kämen wir zu weiteren Fragen der Verfahrensbeteiligten, was ich angesprochen hatte, an Frau Zschäpe. Ich nehme an, dass wir das so handhaben können wie bisher. Ihre Rechte kennen Sie, Frau Zschäpe. Können wir es wieder so handhaben, dass Fragen gestellt werden und Sie mitschreiben? [phon.]“ RA Borchert: „Können wir natürlich so handhaben. Aber es ist vorauszusehen, dass die Fragen wohl nicht beantwortet werden.“ Götzl: „Sind Fragen von Seiten der Nebenklage?“
Dann stellt RA Scharmer seine Fragen:
„Frau Zschäpe, wissen Sie, warum und wie Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter als Mordopfer ausgesucht wurden?“ Scharmer schweigt kurz, Es gibt keine Antwort von Zschäpe. So geht das bei jeder Frage.
Scharmer: „Haben Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Ihnen gegenüber auch über andere Taten, insbesondere die in der Anklage benannten Morde und/oder Anschläge, so präzise Angaben gemacht, wie über den Anschlag in der Probsteigasse, bei Ihnen in der Einlassung vom 09. Dezember 2015, Seite 23? Also beispielsweise, wer die Bombe gelegt bzw. geschossen hat und wer aufgepasst hat? Wenn ja, was haben Ihnen die beiden dazu gesagt? Wenn nein, wissen Sie, warum Ihnen gerade in Bezug auf den Anschlag in der Probsteigasse diese Information mitgeteilt wurde?
Wo wurden die Karten und Adresslisten von Personen und Einrichtungen in verschiedenen Städten Deutschlands in den Wohnungen in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße aufbewahrt? Wozu dienten ggf. nach ihrer Kenntnis diese Karten und Adresslisten?
Scharmer: „Dann geht es mir noch um einen Vorhalt aus dem bereits den Verfahrensbeteiligten übergebenen Artikel der taz vom 10. März 2016, da geht es mir um ein Zitat von Rechtsanwalt Grasel, da wird er über die Mitschnitte der Fernsehberichterstattung zum Bombenanschlag in der Keupstraße in direkter und indirekter Rede wie folgt zitiert: „Die Interpretation, dass seine Mandantin die Videomitschnitte machte, sei ’nicht zwingend‘, sagte er am Donnerstag der taz. ‚Es gibt eine Vielzahl anderer Möglichkeiten.‘ So hätten auch mögliche Unterstützer aus NRW oder der Zwickauer Mitangeklagte André E. die Aufzeichnungen gemacht und später Mundlos und Böhnhardt übergeben haben können.“ Frage: Welche Unterstützer in NRW hatten Sie oder Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt? Warum kann nach diesen Ausführungen auch André Eminger die Mitschnitte gemacht haben, wenn er laut Ihren Angaben nichts von dem Anschlag gewusst haben soll?
War nach dem Mord an Halit Yozgat zwischen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Ihnen ein Gesprächsthema, dass sich ein Angehöriger des Verfassungsschutzes im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Tat am Tatort aufgehalten hat? Wenn ja, was war Inhalt diesbezüglicher Gespräche?
Haben Sie Kenntnis von dem Grund, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem Mord an Halit Yozgat jedenfalls soweit bekannt nicht mehr mit der Waffe Ceska 83 getötet haben sollen?
Die letzte Frage von mir: Haben Sie Kenntnis von weiteren Taten, insbesondere Tötungsdelikten, Sprengstoffanschlägen, Raubüberfällen und ähnlichem, die nicht in der Anklageschrift aufgeführt sind, an deren Begehung Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt beteiligt waren. Wenn ja, welche Taten waren dies, wer war daran beteiligt, was können Sie dazu im Einzelnen ausführen?

Es geht dann weiter mit Fragen von RAin Lunnebach:
„Frau Zschäpe, ich stelle Fragen zu Ihrer Einlassung vom 09.12.2015. Zu Seite 16: Wie viele Telefongespräche haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt seit dem Untertauchen mit Tino Brandt geführt und wann waren diese Telefongespräche bzw. in welchen Zeiträumen fanden die Gespräche statt? Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Tino Brandt nach dem Untertauchen persönlich getroffen? Wenn ja, wann und wo?

Dann fragt RAin Von der Behrens:
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 31: Sie gaben an, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zwischen 1999 bis 2007 jährlich drei bis sechsmal für längere Zeit unterwegs gewesen waren. Wann war die letzte dieser Fahrten und wissen Sie, warum die beiden mit den Fahrten nach dem Jahr 2007 aufgehört haben?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Haben Sie André Eminger am Tag des Wasserschadens in der Polenzstraße 2, also am 07. Januar 2007, getroffen? Und wenn ja, von wann bis wann? Haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt an dem Tag mit André Eminger oder seiner Frau telefoniert?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Haben Sie André Eminger, als er Ihnen am 04. November 2011 saubere Wäsche von seiner Frau gab, Geld oder andere Gegenstände übergeben? Wenn ja, was und wofür?
Weiter zu Frage bzw. Antwort Nr. 42: Sie haben auf Nachfrage durch das Gericht einige Unterstützer namentlich aufgezählt. Ist diese Liste der Unterstützer vollzählig? Wenn nein, von welchen weiteren Personen aus Thüringen, Sachsen und anderen Bundesländern wurden Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen unterstützt?
Zu Frage bzw. Antwort Nr. 8: Sie gaben an Sie, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten zusammen im Jahr 2007 André Eminger von den zurückliegenden Raubüberfällen erzählt und Sie hätten ihm am 04. November 2011 von dem Selbstmord der beiden berichtet.
Wie war die Reaktion von André Eminger, als Sie ihm von den Raubstraftaten berichtet haben?
Wie war die Reaktion von André Eminger, als Sie ihm von dem Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt berichtet haben?
Wie häufig und wann haben Sie am 04. November 2011 mit André Eminger telefoniert und was haben Sie jeweils besprochen?

Dann fragt RAin Başay:
„Meine Fragen beziehen sich auf die Antworten auf die Fragen des Vorsitzenden vom 05. April 2016 am 12. Mai 2016. Welche Kontakte hatten Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder andere Mitglieder der KSJ zu Angehörigen der rechten Szene aus den westlichen Bundesländern?
Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass ‚Altnazis‘ aus dem Westen Ihnen bekannte Angehörige der rechten Szene aus Thüringen, insbesondere dem Umfeld des Thüringer Heimatschutzes, auch finanziell unterstützten? Gehörte die KS Jena bzw. deren Mitglieder auch zu denen, die unterstützt wurden?

Es folgen dann die Fragen von RA Hoffmann:
„Frau Zschäpe, ein paar Fragen zum Untertauchen in Zwickau:
Mit welchen Personen aus der rechten Szene hatten Sie nach Ihrem Umzug nach Zwickau Kontakt und wer hat Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt, außer André und Susann Eminger, in Ihren dortigen Wohnungen besucht?

Dann fragt RAin Singer:
„Frau Zschäpe, ich habe auch noch einige wenige Fragen. Es geht um den Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln:
Wussten Sie, warum die Keupstraße ausgewählt wurde?
Wissen Sie, wer die Bombe gelegt und gezündet hat und ob es vor Ort Helfer gab, außer den beiden Uwes?
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum zweimal in Köln Anschläge verübt wurden?
Wissen Sie, wann und wo der Fahrradkoffer gekauft wurde, in dem sich die Bombe befand?

Dann fragt RA Narin:
„Zu Ihrer Einlassung vom 09.12.2015, Seite 32, da heißt es, nachdem Sie von der Ermordung von Frau Kiesewetter erfahren hätten: ‚Ich war regelrecht ausgeflippt, hysterisch und ihnen gegenüber sogar handgreiflich geworden, wobei ich versucht hatte sie zu schlagen. Nachdem ich wieder einen vernünftigen Gedanken fassen konnte fragte ich nach dem Warum.‘
Haben Sie auch auf die Morde an Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil
Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat derart heftig reagiert? Falls nein, warum nicht? Haben Sie die Morde an den genannten Personen anders bewertet? Wenn ja, inwiefern?
Frau Zschäpe, hatten Sie, Mundlos und Böhnhardt nach dem Untertauchen weitere Einnahmequellen als die bekannten Überfälle?
Sind Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen einer Beschäftigung nachgegangen? Wenn ja, um welche Tätigkeit handelte es sich und ggf. wann, wo, bei wem oder mit wem? Waren Sie, Mundlos und/oder Böhnhardt insbesondere auch für so genannte Security-Firmen tätig? Wenn ja, für welche?
Jetzt folgen Fragen zum Verfassungsschutz:
Frau Zschäpe, wurden Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zu irgendeiner Zeit von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz oder einer sonstigen polizeilichen Stelle angesprochen? Und wenn ja, von wem, mit welchem Ziel, und wie haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt darauf reagiert?

Dann verliest Langer seinen Fragenkatalog:
Haben UM/UB Ihnen gesagt, nach welchen Kriterien sie die beiden ermordeten Personen jeweils ausgewählt haben?
Ist ihnen seitens UM/UB mitgeteilt worden, welchen Bezug diese zu der Stadt Heilbronn hatten und wieso diese dort Polizeibeamte als Opfer gesucht haben? Ist Ihnen bekannt, ob, ggf. wie oft und wann UM/UB sich vor dem 25.04.2007 in Heilbronn aufhielten und aus welchem Anlaß? Ggf.: Waren Sie bei einem dieser Besuche dabei?

Catic-Redemann trägt ihre Fragen vor:
Am Wochenende vor Ihrem Untertauchen sollen Fotos Ihre Beteiligung an einer Demonstration in Dresden gegen die Wehrmachtsausstellung zeigen. Welche Fahne tragen Sie dort und warum? Mit wem sind Sie zusammen nach Dresden gefahren, wen erkennen Sie auf den Fotos wieder? Wer ist die weibliche Person, die neben Ihnen die Fahne trägt? An der Seite der Demonstration, neben Ihnen, wird eine Transparent mit der Aufschrift „Nationalismus – Eine Idee sucht Handelnde“ getragen. Wer hat sich dieses Transparent ausgedacht, wer hat es hergestellt und wer hat es getragen?
Auf Seite 34 Ihrer Einlassung behaupten Sie: „Bei diesen Gesprächen über den Tod musste ich beiden mehrfach das ‚absolute Versprechen‘ geben: Sollten beide erschossen werden oder sollten sie sich selbst erschießen, um einer Verhaftung zuvor zu kommen, so sollte ich die von Uwe Mundlos erstellten und versandfertig vorbereiteten DVDs in den Briefkasten stecken und versenden. Ich sollte die Wohnung in Brand setzen und ich sollte die Eltern des Uwe Mundlos und des Uwe Böhnhardt benachrichtigen.“ Zeitlich ordnen Sie diese Gespräche in den Zeitraum nach Umzug in die Frühlingsstraße, also Mitte 2008, ein. Die erstmalige Selbstmorddrohung behaupten Sie hingegen bereits für das Ende 2000. Welche Verabredung bestand im Zeitraum zwischen 2000 und 2008 für den Fall, dass Böhnhardt und Mundlos erschossen wurden und/oder Selbstmord begangen hätten? Sollten Sie dort auch eine Wohnung anzünden und/oder irgendwas verschicken?
In Ihrer Einlassung vom 9.12.2015 haben Sie erklärt, Sie hätten das Haus nicht angezündet, wenn Sie gewusst hätten, dass Frau E. zu Hause war und diese nicht mit Ihnen das Haus verlassen hätte (S.37). Als Sie Böhnhardt und Mundlos das „absolute Versprechen“ gaben, die Wohnung in Brand zu setzen, haben Sie da Böhnhardt und Mundlos erklärt, dass das für sie nicht in Betracht käme, wenn dadurch anderen Menschen gefährdet würden? Falls ja, wie haben Mundlos und Böhnhardt darauf reagiert? Wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage besprochen, ob man Ihrem Versprechen trauen könne, wo Sie doch gegen die Anweisung Böhnhardts 1998 die Garage nicht „abgefackelt“ hatten, weil dort Menschen in der Nähe waren?

Dann fragt RAin Busmann:
„Falls Sie Kenntnis von einer oder von mehreren Fahrten von Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt nach Hamburg im Jahr 2001 oder davor hatten: Von wie vielen Fahrten nach Hamburg wissen Sie? Was war der Grund für diese Fahrten oder für diese Fahrt, den Mundlos und Böhnhardt Ihnen gegenüber angegeben haben? Wie lange waren Mundlos und Böhnhardt weg? Wissen Sie, wie Böhnhardt und Mundlos im Sommer 2001 nach Hamburg gefahren sind? Haben die beiden von weiteren Personen im Zusammenhang mit dieser Fahrt nach Hamburg berichtet? Wenn ja, von welchen Personen und in welchem Zusammenhang?
Ergänzend zu der Frage des Kollegen Langer, was genau Mundlos und Böhnhardt gesagt haben, als Sie ihnen von den Morden in Hamburg und Nürnberg erzählt haben: Wie genau haben Sie, Frau Zschäpe, auf diese Informationen reagiert? Was genau haben Sie dazu gesagt? Wann haben Sie das erste Mal den Namen Süleyman Taşköprü bzw. Teile dieses Namens im Zusammenhang mit dem Mord in Hamburg gehört? Von wem bzw. wie?
Auf Ihren Reisen nach Fehmarn, sind Sie da über Hamburg gefahren? Wurden Sie während Ihrer Aufenthalte auf Fehmarn von Personen besucht, die aus Hamburg oder jedenfalls aus Norddeutschland stammten oder in Hamburg bzw. Norddeutschland lebten zu der Zeit? Oder die nach Ihrem Wissen Kontakte dahin hatten?
Falls Sie die vorangegangene Frage nach Kontakten zu Personen aus Hamburg bejahen:
Sind Sie auf einem der Rudolf-Heß-Gedenkmärsche, an denen Sie teilgenommen haben, mit Personen aus Hamburg oder Norddeutschland in Kontakt gekommen? Falls ja, mit wem und wann Sind Sie über Gefangenenhilfsorganisationen mit Personen aus Hamburg bzw. Norddeutschland in Kontakt gekommen?

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, sagt Götzl in Richtung Zschäpes und ihrer Verteidiger: „Dann wären wir am Ende. Jetzt die Nachfrage an Sie: Wie wollen Sie es handhaben?“ RA Borchert: „Wir werden uns besprechen, ob wir die Fragen beantworten, ob wir darauf eingehen. Mir ist nur durch den Kopf gegangen: Wenn wir die hunderten Fragen beantworten sollen, sollten wir zu diesem Ergebnis kommen, wird das Monate dauern. Denn ich kann nicht jeden Tag mit ihr sprechen und nicht jeden Tag mehrere Stunden. Sie haben ja gehört, wie viele Fragen es gibt, die kann man ja auch nicht mit Ja und Nein beantworten. Das braucht viel Zeit – wenn wir zu dem Ergebnis kommen.“ Der Verhandlungstag endet um 15:57 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/07/06/06-07-2016/

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.