Kurz-Protokoll 308. Verhandlungstag – 13. September 2016

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Heute ist erneut Torsten Wabra, der das Neonazi-Fanzine „Fahnenträger“ herausgab, als Zeuge geladen. Dieses Fanzine hatte auch den NSU-Brief erhalten, allerdings will sich Wabra nicht an viel erinnern können. Danach wird ein Beweisantrag verlesen, der die Aussage Beate Zschäpes zur Herkunft des Benzinkanisters, mit dem sie in der Frühlingsstraße 2011 Feuer legte, widerlegen soll. Am Anschluss daran verkündet Götzl, welche Fragen der Nebenklagevertrter_innen an Beate Zschäpe zulässig oder unzulässig sind.

Zeuge:

  • Torsten Wabra (heute Au., ehem. Herausgeber von „Fahnenträger“, NSU-Brief)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:48 Uhr. Heute wird die Vernehmung von Torsten Wabra [heute Au., im Folgenden Wabra]fortgesetzt. Götzl: „Setzen wir die Vernehmung vom 26.07. fort, wir waren stehengeblieben bei der Befragung durch die Bundesanwaltschaft.“ OStA Weingarten: „Sie hatten nicht mehr beantworten können meine Frage, mit wem Sie im Herausgabezeitraum des Fahnenträgers befreundet waren.“ Wabra: „Ähm, also an wen ich mich erinnern kann, ist der Dennis Au., der David Ku. und meine jetzige Partnerin Yvonne Au.“ Weingarten: „An weitere können Sie sich nicht erinnern?“ Wabra: „Mein Bekanntenkreis war eine lose Clique, wir haben uns an verschiedenen Orten getroffen, Tankstelle, Schule, da kann ich mich nur noch an Spitznamen erinnern. Im Sommer 2001 bin ich von der Schule und das hat sich alles ein bisschen verloren. Im Februar 2003 bin ich mit meiner jetzigen Partnerin zusammengekommen und da hat sich dann auch viel verloren, dass man die Prioritäten anders gesetzt hat und sich nicht mehr so oft getroffen hat.“
Nebenklage RA Ilius: „Sie sind gefragt worden zum Inhalt des Fahnenträgers. Sie sagten, es ging um Musik, Bands, die mich interessiert haben, künstlerische Sachen. Ging es auch um Politik und Geschichte?“ Wabra: „Geschichte ja, Politik weniger.“ Vorhalt aus „Fahnenträger“ 1, Seite 34: One World – Nein Danke. Eine ONE WORLD würde nicht funktionieren, weil jedes Volk nach Selbsterhaltung strebt und diese mit allen Mitteln versucht, anzustreben und sei es mit Gewalt. Aber bevor die Leute kapieren, daß Multikulturell nicht richtig ist, wird es wahrscheinlich schon zu spät sein und unserer Volk und unsere Nation ist total zersört. Ilius: „Erinnern Sie sich an diesen Artikel?“ Wabra: „Also wissen Sie, das ist 20 Jahre her, ich weiß es nicht mehr.“ Ilius: „Aber Sie haben den Artikel geschrieben?“ Wabra: „Möglich, wenn er nicht anders gekennzeichnet ist.“ Ilius: „Das ist er nicht. Ist Blood & Honour thematisiert worden bei Ihnen im Heft?“ Wabra: „Kann ich mich nicht erinnern.“ Vorhalt aus Fahnenträger 1: Interview mit Matthias, Herausgeber „Kult 8,8“. Gruß an Nicki WPWW, RAC88, HS Sachsen, B&H Saar, alle die ich kenne, die ihren Verstand noch nicht verloren haben und die ohne Gehirnwäsche auskommen. Deine Hautfarbe ist Deine Uniform im Krieg. 14 Words
Wabra: „Wie gesagt, das ist 20 Jahre her, ich kann mich da nicht erinnern, tut mir wirklich leid.“ Ilius: „Sagen Ihnen die 14 Words was?“ Wabra: „Ich habe mit der Szene abgeschlossen, ich kann mich an die Begriffe nicht mehr erinnern.“ Nach einer Beanstandung sagt Ilius: „Ich nehme Stellung, aber nur mit dem Zeugen draußen.“ Zeuge und Beistand verlassen den Saal. Ilius: „Wenn er auf Totalverweigerung setzt bei einem Magazin, das er alleine herausgegeben haben will, im Wesentlichen in Alleinverantwortung, dann spielen auch diese Interviewaussagen eine Rolle. Inhaltliche Gesamtverantwortung. [phon.] Darüber hinaus: Welche Anknüpfungspunkte hatte eigentlich der NSU, ausgerechnet diesen Fanzines eine Spende zukommen zu lassen? Und es gibt hier den ‚One World‘-Artikel und den Bezug auf Blood & Honour. Inhalte, die Kerninhalte des NSU waren.“
Weingarten sagt, Ilius sei Recht zu geben, dass die bisherigen Bekundungen von „ostentativer Erinnerungslosigkeit geprägt“ gewesen seien: „Mit der Folge, dass den Motiven der Erinnerungslosigkeit nachgegangen werden darf. Und das Argument greift schon auch, dass es verfahrensgegenständlich sein muss, aus welchen Gründen der NSU Organisationen oder Redaktionen Geldspenden hat zukommen lassen, weil es ideologische Rückschlüsse auf die Mitglieder des NSU zulässt. Dies gilt auch dann, wenn es alternative Beweismittel gibt, den ideologischen Gehalt des Fahnenträgers zugänglich zu machen. Und der Zeuge hatte die inhaltliche Verantwortung und kann dazu bekunden.“ Der Zeuge kommt wieder in den Saal.
Reinecke: „Haben Sie mit Freunden oder Rechtsanwälten gesprochen, ob man diesen NSU-Brief veröffentlichen sollte oder kann?“ Wabra: „Nein.“ Reinecke: „Sie sagten, Sie hätten den Brief vernichtet, aber sich nach 2011 an das Logo erinnert. Haben Sie den Brief erst 2011 vernichtet?“ Wabra: „Nein.“ Reinecke: „Und wie viel zuvor?“ Wabra: „Das weiß ich nicht mehr.“ Reinecke: „Sie haben so eine schlechte Erinnerung, da ist es doch eine Leistung, wenn Sie sich aufgrund der Fernsehberichterstattung an das Logo erinnern. Können Sie das mit einem Sachverhalt in Verbindung bringen, wann Sie diesen Brief vernichtet haben?“ Wabra: „Nein, das gibt’s nicht.“ Reinecke: „Kein Umzug?“ [phon.] Wabra: „Nein, kein Umzug, keine Wohnungsauflösung, nichts.“ Um 10:39 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Danach verliest RA Reinecke einen Beweisantrag: In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a. wird beantragt, folgende Beweiserhebungen durchzuführen: 1. Einholung einer Auskunft bei der Suzuki Deutschland GmbH. Die Beweiserhebung wird ergeben, dass der im Keller der Wohnung Frühlingsstraße gefundene Außenbordmotor (Modell Suzuki Four Stroke, Modell DF5) lediglich einen Tank von 1,5 l hat. 2. Augenscheinseinnahme und Zusammensetzung der Asservate 2.1.20 (10 l Benzinkanister) sowie des Asservates 2.5.134 (Einfüllstutzen). Die Augenscheinseinnahme und Zusammenfügung wird ergeben, dass es sich bei dem Einfüllstutzen um den zum Kanister gehörenden Stutzen handelt. Die Beweiserhebung wird ergeben, dass die Einlassung der Angeklagten Zschäpe hinsichtlich des Benzinkanisters, den sie zur Brandlegung benutzt hat, unzutreffend ist.

Um 13:03 Uhr geht es weiter. Dann verkündet Götzl den Beschluss in Bezug auf die Fragen der NK an Zschäpe: I. Folgende Fragen der Nebenklägervertreter an die Angeklagte Zschäpe sind zulässig: 1.) Seit wann kennen Sie Robin Schmiemann? Wie ist er Ihnen bekannt geworden? 2.) Haben sie dort – bei der Schulung „Hetendorfer Tagungswoche“ auf dem Gut von Jürgen Rieger in Hetendorf – Personen kennengelernt, mit denen Sie nach dem Untertauchen Kontakt hatten? Wenn ja, mit wem? 3.) Waren Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und/oder andere Angehörige der KSJ oder des THS bei einem Vortrag von Ignatz Bubis in Jena? Wer hat die Fotos von der Veranstaltung gemacht und für welchen Zweck wurden diese gemacht? Wenn ja, haben Sie oder andere der aufgezählten Personen Ignatz Bubis anschließend zu einer Diskussionsveranstaltung mit rechten Jugendlichen nach Jena eingeladen? Wenn ja, was war der Zweck der Einladung? 4.) Wer ist die Frau, die wohl mit Ihnen zusammen die Fahne auf einer Demonstration am 24. Januar 1998 in Dresden hält? 5.) Wissen Sie, was am 5. Februar 1998 geschehen sein soll, dem Tag, auf den sich das Lied von Christian Kapkes Band Eichenlaub mit dem Titel „5. Februar“ bezieht?
6.) Hatten Sie damals, also in der Zeit 2000/2001, Kenntnis davon, dass Jan Werner und Thomas Starke in dem Landser-Verfahren ausgesagt haben? Wenn ja, gab es darüber Gespräche zwischen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Ihnen darüber und wenn ja, mit welchem Inhalt? 7.) Wie war Ihr Verhältnis zu Thorsten [Po.]? 8.) Was wussten Sie aus Gesprächen mit Thomas [Po.]. oder Cindy [Po.] über die Kenntnisse des Herrn Thorsten [Po.], die dieser über sie, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hatte? 9.) Hat Herr [Po.] Post, Briefe oder Pakete für Sie in Empfang genommen? 10.) Hatten Sie und, soweit Ihnen bekannt, Mundlos oder Böhnhardt Kontakt zu Herrn Jens [Gü.] aus der Polenzstraße? 11.) Ist Ihnen bekannt, ob dieser wusste, dass Sie konspirativ im so genannten Untergrund leben? 12.) Haben Sie Erkenntnisse, wen Uwe Mundlos als V-Mann – „Schwachstelle“ – in der Szene in Jena bzw. in Thüringen vermutete, über den er in den Briefen an Starke, Schau und [Ri.] schreibt? 13.) Wurden Ihre Verteidiger von Mitarbeitern eines Nachrichtendienstes kontaktiert? Wenn ja, von wem, kennen Sie den Inhalt der entsprechenden Kommunikation? 14.) Haben Sie die Rechte für eine Autobiografie, ein Exklusivinterview oder einen ähnlichen Text verkauft? Wenn ja, für welche Summe? Wenn nein, beabsichtigen Sie Entsprechendes?
II. Folgende Fragen der Nebenklägervertreter an die Angeklagte Zschäpe werden als unzulässig zurückgewiesen: 1.) Ist Ihnen bekannt, und wenn ja, seit wann, dass Sebastian Seemann V-Mann war? Ggf., wie ist Ihnen dies bekannt geworden? 2.) Rechtsanwalt Grasel wird in dem vorliegenden Artikel der taz vom 10. März 2016 über die Mitschnitte der Fernsehberichterstattung zu dem Bombenanschlag in der Keupstraße in direkter und indirekter Rede wie folgt zitiert: „Die Interpretation, dass seine Mandantin die Videomitschnitte machte, sei ’nicht zwingend‘, sagte er am Donnerstag der taz. Es gibt eine Vielzahl anderer Möglichkeiten. So hätten auch mögliche Unterstützer aus NRW oder der Zwickauer Mitangeklagte Andre E. die Aufzeichnungen gemacht und später Mundlos und Böhnhardt übergeben haben können.“ Haben Sie diese Äußerung Ihres Verteidigers Grasel gegenüber der taz autorisiert? Wenn ja, welche Unterstützer in NRW hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt? Wenn ja, aus welchen Tatsachen schlussfolgern Sie die Möglichkeit, dass André Eminger die Mitschnitte gemacht hat, wenn er nach Ihren Angaben
nichts von dem Anschlag gewusst haben soll?
3.) Gehörte zu den Konzerten, die Sie besuchten, auch das Konzert am 8. November 1997 in Heilsberg, bei dem u. a. die Gruppen „Kampfzone“ aus Coburg und die „Rabauken“ aus Dortmund spielten, oder das Konzert am 27. Dezember 1997 in Heilsberg auf dem „Oidoxie“ und „Zensur“ gespielt haben? Wenn ja, haben Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt dort Personen aus Dortmund oder dem sonstigen NRW kennengelernt, wenn ja welche? 4.) Welche Kontakte hatten Sie, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt oder andere Mitglieder der KSJ zu Angehörigen der rechten Szene aus den westlichen Bundesländern? 5.) Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass „Altnazis“ aus dem Westen Ihnen bekannte Angehörige der rechten Szene aus Thüringen, insbesondere dem Umfeld des THS, auch finanziell unterstützten? 6.) Gehörte die KSJ bzw. deren Mitglieder auch zu denen, die unterstützt wurden? 7.) Hatten Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt persönlichen Kontakt zu Personen aus der rechten Szene in Zwickau? 8.) Kennen Sie bzw. kannten Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt Marcel [Ch.] aus Zwickau und wenn ja woher? Können Sie sagen, wie gut Sie ihn ggf. kannten und wie häufig Sie sich getroffen haben? 9.) Waren Sie am 7. Mai 2000 in Berlin? Wenn ja, mit wem waren Sie zusammen dort und was war der Zweck des Besuches? 10.) Wer ist der Besuch aus Dänemark oder Schweden, den Sie, Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt anlässlich eines Fehmarn Urlaubs im Jahr 2009 oder 2010 treffen wollten? 11.) Diesen Besuch wollten Sie zunächst aus Puttgarden abholen und haben ihn dann in Kiel getroffen?
12.) Hatten Sie, Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt nach dem Untertauchen Kontakt zu sogenannten Rockern oder anderen kriminellen Gruppierungen? 13.) Haben Sie Kenntnis davon, ob Personen aus der rechten Szene in Chemnitz, Zwickau und Umgebung, mit denen Sie Kontakt hatten, von einem Nachrichtendienst oder dem polizeilichen Staatsschutz angesprochen worden waren? Wenn ja, um welche Personen handelt es sich? 14.) Vermuteten Sie und nach ihrer Kenntnis Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt bei Personen aus Chemnitz, Zwickau und Umgebung, mit denen Sie Kontakt hatten, dass diese Informationen an einen Nachrichtendienst oder den polizeilichen Staatsschutz weitergeben? Wenn ja, von welchen Personen, auf welcher Basis? Kennen Sie eine Person, die damals den Namen Marcus [Ho.] trug und auf der Telefonliste Garage Jena vermerkt war? 16.) Herr [Ho.] soll laut einer Vernehmungsmitschrift ausgesagt haben, dass er und sein Freund Toralf [St.], Sie und Uwe Mundlos im Sommer, den er 1992 einordnete, wahrscheinlich im August, auf einem Campingplatz in Krakow am See getroffen habe. Erinnern Sie sich daran? Es soll neben Ihnen und Uwe Mundlos noch eine dritte Person mit Ihnen zusammen gewesen sein, die nicht Uwe Böhnhardt war und die „Zwerg“ genannt worden sein soll. Erinnern Sie sich daran? Wer war die Person mit der Bezeichnung „Zwerg“? Es soll eine Fahrt mit dem PKW Wartburg von Uwe Mundlos nach Rostock gegeben haben. Erinnern Sie sich daran? Wann war diese Fahrt? Wohin genau ging diese Fahrt? Waren Sie mit dabei? Welche Personen waren noch mit dabei?
17.) Herr [Ho.] gab laut Vernehmungsmitschrift weiter an, dass er im Folgejahr, demnach 1993, Sie, Uwe Mundlos und eine andere dritte Person – nicht Uwe Böhnhardt und nicht die Person „Zwerg“ – wieder auf diesem Campingplatz getroffen haben will. Erinnern Sie sich daran? Wer war in diesem Jahr die dritte Person, die mit Ihnen und Uwe Mundlos reiste? 18.) Herr [Ho.] wohnte laut seiner protokollierten Aussage in der Pablo-Neruda-Straße (einem Neubauplattenviertel) von März/ April 1994 bis 1997. Er hat laut Vernehmungsprotokoll ausgesagt, dass es möglich ist, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Sie ihn dort besucht haben bzw. dort übernachtet haben. Waren Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und/oder Sie in der Wohnung des damaligen Herrn [Ho.] in der Pablo-Neruda-Straße? Ggf., haben Sie dort übernachtet? Ggf., wann war das? 19.) Nach der protokollierten Aussage sollen Uwe Mundlos/Uwe Böhnhardt und Sie an einer Geburtstagsfeier (September 1993) und an einer Silvesterfeier (1994/95) in Rostock teilgenommen haben. Trifft dies zu? Bei wem fanden diese Feiern jeweils statt? Welche Personen nahmen nach Ihrer Erinnerung daran jeweils teil? 20.) Wissen Sie, welchen Grund Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für Fahrten nach Hamburg angegeben haben? 21.) Zu Kontakten aus Hamburg: Sind Sie bei Heß-Gedenkmärschen in Kontakt gekommen? Mit wem? Wann?
22.) Sind Sie über Gefangenenhilfsorganisationen in Kontakt gekommen? 23.) Haben Sie an Rechtsschulungen teilgenommen, von wem organisiert, wer war Ihnen dort bekannt? 24.) Kennen Sie folgende Personen: Thekla Kosche, Gisa Pahl, Christiane Dolscheidt, Christian Worch, Thorben Klebe, Michael See, Stefan Silar, Thomas Wulff? Vorgestellt, von wem? Haben Sie die Namen schon einmal gehört, wenn ja, von wem bei welcher Gelegenheit? 25.) Haben Sie Kenntnis davon, ob Mundlos oder Böhnhardt diese Personen kennengelernt oder Kenntnis dieser Namen hatten?
Der Verhandlungstag endet um 13:44 Uhr.

Kommentar des Blog NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/09/13/13-09-2016/

Die vollständige Version des Protokolls ist hier zu finden.