Staatsräson versus Aufklärung: Der 2. Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU

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cilip_110-211x300Ein Gastbeitrag von Heike Kleffner, zuerst erschienen in der Zeitschrift Cilip Nr.110 (Juni 2016): NSU und Staat – Verhinderte Aufklärung. Wir danken der Cilip-Redaktion für die Erlaubnis, den Artikel hier nachzudrucken.

Seit November 2015 tagt der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex im Bundestag. Die Erwartungen und die Fülle der Themen, mit denen sich das Gremium befassen sollte, waren und sind hoch. Denn im Mittelpunkt der offenen Fragen steht das Bundesamt für Verfassungsschutz.


Die mediale und öffentliche Anteilnahme an der Arbeit der acht Abgeordneten unter dem Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) und seiner Stellvertreterin Susann Rüthrich (SPD) ist bislang weitgehend ausgeblieben – ganz im Gegensatz zum ersten NSU-Untersuchungsaus­schuss des Bundestages, dessen Arbeit von Anfang an Gegenstand intensiver politischer, medialer und öffentlicher Debatten war.

Dabei zweifelt kaum jemand an der Notwendigkeit eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) München läuft zwar seit nunmehr drei Jahren und ist inzwischen weit fortgeschritten. Fünf parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) im Bund und in den Ländern sind abgeschlossen, und derzeit laufen sechs weitere.[1] Dennoch fehlen noch immer schlüssige Antworten auf die zentralen Fragen im NSU-Komplex: Was wussten staatliche Institutionen – allen voran die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder Thüringen, Sachsen und Brandenburg – wirklich über das neonazistische Terrornetzwerk und dessen mörderische Aktivitäten? Und noch immer warten die Angehörigen der neun Opfer der rassistischen Mordserie des NSU und der Polizistin Michèle Kiesewetter darauf zu erfahren, warum und wie ausgerechnet ihre Väter, ihre Brüder, Söhne und ihre Tochter vom NSU als Mordopfer ausgewählt wurden. Eng damit verknüpft ist eine weitere, ebenfalls unbeantwortete Frage: Verfügte das mutmaßliche NSU-Kerntrio – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – an den jeweiligen Tatorten ebenso über UnterstützerInnen und HelferInnen wie an den Wohnorten Zwickau und Chemnitz? Das Netzwerk aus drei Dutzend Neonazis der „Generation Terror“ der 1990er Jahre, die den Alltag des NSU-Kerntrios in Chemnitz und Zwickau ermöglichten, indem sie u.a. Identitätspapiere, Autos und Wohnungen zur Verfügung stellten und Waffen, Sprengstoff und Geld beschafften, ist im Prozess am OLG München relativ intensiv ausgeleuchtet und beschrieben worden.[2] Im Gegensatz dazu haben die Bundesanwaltschaft und dann die Kammer unter Vorsitz von Manfred Gölzl nahezu alle Beweisanträge abgelehnt, mit denen NebenklagevertreterInnen u.a. der Fa­mi­lien Kuba­şık und Yozgat versuchen wollten, die Verstrickungen von Neonazis aus dem Umfeld der Blood&Honour-Bands „Oidoxie Streetfighting Crew“/„Weiße Wölfe“ aus Dortmund und Kassel in das Netzwerk des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu beleuchten.[3]

Wie viel Staat steckt im NSU?

Auch die Versuche, die Rolle der zentralen V-Leute, die das NSU-Kerntrio quasi wie einen schützenden Ring umgaben,[4] im Prozess angemessen zu beleuchten, scheiterten daran, dass das Gericht dies für strafrechtlich irrelevant hält. Entsprechend naheliegend war und ist es, das V-Leute-System im NSU-Komplex sowie die Frage nach möglichen UnterstützerInnen in den Tatort-Städten und den Kenntnissen von Strafverfolgungsbehörden und Inlandsgeheimdiensten über deren Aktivitäten in den Mittelpunkt parlamentarischer Aufklärungsbemühungen zu stellen –nicht nur im Bundestag, sondern auch in den Tatortländern. Diese Komplexe sind zwar formal in den Einsetzungsbeschlüssen verankert –beispielsweise in dem des zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses;[5] dennoch fällt die bisherige Bilanz der Untersuchungsausschüsse in Nordrhein-Westfalen, Hessen und im Bundestag, auf denen diesbezüglich die größten Hoffnungen ruhten, mager aus.

Dabei sind die Arbeitsfragen klar umrissen: Was wussten die Geheimdienste des Bundes und der Länder durch die neonazistischen V-Leute im bundesweiten Netzwerk von Blood&Honour, in den thü­rin­gischen und sächsischen Kameradschaften und in den Hammerskin-Chap­tern in Thüringen und Sachsen über die Unterstützung des mutmaß­lichen NSU-Kerntrios durch Dutzende polizei- und verfassungsschutzbekannter Neonazis in Thüringen, Chemnitz und Zwickau? Gab bzw. gibt es V-Leute und/oder V-Mann-Führer, die Informationen über die Bewaffnung des NSU, dessen Raubüberfälle und/oder die rassistische Mord- und An­schlagsserie hatten? Und wenn ja, was ist mit diesem Wissen jeweils passiert? Haben neonazistische V-Leute wie der Zwickauer Neonazi Ralf Marschner (V-Mann „Primus“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV), wie der Thüringer Blood&Honour-Chef Marcel Degner (V-Mann „Hagel“ des Thüringer LfV), wie der Thüringer Neonazi Michael See (V-Mann „Tarif“ des BfV) ihr Wissen verheimlicht und ihre V-Mann-Führer angelogen? Denn die Loyalität neonazistischer V-Leute galt und gilt in ers­ter Linie ihrem eigenen Wohlergehen, dann dem ihrer Neonazikamerad­Innen und -strukturen und erst danach ihrem V-Mann-Führer und des­sen Behörde. Oder haben sie – wie Carsten Sczepanski (V-Mann „Piat­to“ des LfV Brandenburg) oder Tino Brandt (V-Mann „Otto“ des LfV Thüringen) – den jeweiligen V-Mann-Führer Informationsbrocken zu den Aufenthaltsorten des gesuchten Neonazi-Trios geliefert, die dann in den Geheimdiensten entweder aufgrund der generellen Verharmlosung von neonazistischen Terrorstrukturen falsch bewertet oder zu wenig beachtet wurden oder aber in Geheimdienstoperationen mündeten, die den Parlamenten und der Öffentlichkeit bisher vorenthalten wurden?[6]

Die Aufklärungsblockade der Geheimdienste

Unmittelbar mit diesen Arbeitsfragen verbunden ist die Blockadestrategie, mit der die Verfassungsschutzämter und allen voran das Bundesamt die Aufklärung im NSU-Komplex behindern. Die konkreten Praktiken sind dabei längst bekannt: zum Beispiel V-Mann-Führer, die vor Untersuchungsausschüssen und dem OLG München lügen und Erinnerungslücken vortäuschen wie Norbert Wiesner vom LfV Thüringen, der sowohl Tino Brandt als Marcel Degner „führte“, oder Andreas Temme vom LfV Hessen, der während des NSU-Mordes an Halit Yozgat am Tatort in Kassel anwesend war; oder das Zurückhalten potenziellen Beweismaterials, beispielsweise eines Handys, das dem verstorbenen V-Mann und Mund­los-Bekannten Thomas R. („Corelli“) gehörte und jahrelang im Tre­sor seines V-Mann-Führers beim BfV gelegen haben soll; oder das Vernichten von Akten: Neben der bekannten „Operation Konfetti“, bei der am 11. November 2011 im BfV mehr als ein halbes Dutzend V-Leute-Akten mit Thüringer Neonazibezügen geschreddert wurde, ge­hören dazu auch Aktenvernichtungen mit NSU-Bezügen z.B. in den Landesämtern in Berlin und Sachsen. Zuletzt wurde bekannt, dass die P(ersonen)-Akte von V-Mann „Primus“ aus Zwickau im Jahr 2010 scheinbar grundlos vor Ablauf aller Fristen in der Kölner Behörde vernichtet wurde.

Schon bei der Vorstellung des Abschlussberichts des ersten Bundestagsuntersuchungsausschusses hatten dessen Obleute fraktionsübergreifend darauf hingewiesen, dass eine Reihe zentraler Komplexe aufgrund der Kürze der Zeit und der Komplexität der Themen nicht bearbeitet werden konnte. Dazu gehörte neben den Fragen nach möglichen lokalen Unterstützerstrukturen auch die nach dem Motiv für die umfassenden Aktenvernichtungen im BfV eine Woche nach der Selbst­enttarnung des NSU-Kerntrios im November 2011.[7] Im Sommer 2015 wurde dann überdeutlich, dass das BfV und andere Verfassungsschutzämter dem ersten PUA im Bundestag wichtige Akten und Informationen vorenthalten hatten. Drei Beispiele von vielen machen das Ausmaß deutlich:

– Im Mai 2014 stellte das Bundeskriminalamt (BKA) im BfV die so genannte NSU/NSDAP-CD sicher, die der kurz zuvor verstorbene V-Mann Thomas R. („Corelli“) schon 2005 dem Bundesamt übergeben hat­te. Bis dato hatte man dort jegliche Verbindungen zwischen „Corelli“ und dem NSU-Netzwerk komplett geleugnet, obwohl Thomas R. in der sogenannten Mundlos-Adressliste mit Telefonnummer und Adresse vermerkt war und dem BfV das Fanzine „Der Weiße Wolf“ mit dessen „Dank an den NSU“ aus dem Jahr 2002 übergeben hatte.[8]
– Im April 2015 räumte das Bundesinnenministerium nach einer Frage der Abgeordneten Martina Renner (Die Linke) ein, dass das BfV mehr als 70 Quellenmeldungen von V-Mann Marcel Degner („Hagel“) dem Bundestagsuntersuchungsausschuss vorenthalten hatte. Bis dahin waren die Abgeordneten im Bund und in Thüringen davon ausgegangen, dass bis auf drei Meldungen der hochbezahlten Top-Quelle Degner alle anderen Meldungen in Thüringen vernichtet worden und nicht mehr existent seien.[9] Schon davor hatte das Ministerium eingeräumt, dass dem Untersuchungsausschuss mehrere tausend Seiten rekonstruierter, zuvor als komplett vernichtet bezeichneter V-Mann Akten – u.a. des V-Mannes „Ta­­rif“ des BfV – vorenthalten worden waren.[10]
– Am 14. Juni 2015 meldete die „Welt am Sonntag“ dann, dass die ehemalige Leiterin des LfV-NRW im Frühjahr 2012 in Vermerken an den Generalbundesanwalt auf eine Ähnlichkeit zwischen dem Phantombild des Täters des NSU-Sprengstoffanschlags in der Propsteigasse in Köln und einem langjährigen V-Mann des Landesamtes, dem stellvertretenden Chef der Kölner Kameradschaft „Walter Spangenberg“, hingewiesen hatte. Der gesamte Vorgang hatte dem Bundestagsuntersuchungsausschuss nicht vorgelegen.

Kurzum, es schien nahezu unausweichlich, dass ein zweiter NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag sich intensiv mit der Rolle der V-Leute und der Verfassungsschutzämter im NSU-Komplex befassen müsste. Zumal die Einblicke ins V-Leute-System, die der erste NSU-Untersuchungsausschuss zu Tage gefördert hatte, erkennbar nur „Spotlights“ auf ein riesiges Dunkelfeld gewesen waren.

Die Erwartungen an den zweiten NSU-Untersuchungsausschuss waren und sind hoch, u.a. weil es dem ersten – trotz aller Schwächen und Lücken – sehr schnell gelungen war, eine erste, wichtige Erzählung im NSU-Komplex zu schreiben, die im Kern auf mehreren hundert Seiten den institutionellen Rassismus der polizeilichen Ermittlungen in der Ceska-Mordserie ausbuchstabiert und aufblättert.[11]

Der interfraktionell beschlossene Untersuchungsauftrag des zweiten PUA beginnt allerdings mit den Ereignissen am 4. November 2011 in Eisenach und Zwickau, umfasst dann Fragen nach den Kenntnissen von (Bundes-)Behörden zum Netzwerk des NSU und weiteren neonazistischen Terrornetzwerken, zu Verbindungen zwischen Neonazis und Organisierter Kriminalität, zu den internationalen neonazistischen Netzwerken sowie zu den Kenntnissen der Verfassungsschutzämter zum Netzwerk des NSU und weiterer neonazistischer Terrorstrukturen.

Dementsprechend – und auch den realen Kräfteverhältnissen im Bundestag entsprechend – hat der Ausschuss das erste knappe Dutzend öffentlicher Sitzungen mit der Rekonstruktion des polizeilichen Vorgehens rings um die Selbstenttarnung des NSU nach dem Banküberfall in Eisenach und dem Brand in der Frühlingsstraße am 4. November 2011 verbracht. Dabei wurde vor allem eines deutlich: dass es weder Anhaltspunk­te gibt für die auch unter Linken gerne gelesenen und rezipierten Verschwörungstheorien von einem angeblichen Mord an Mund­los und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach noch für behördliche Manipulationen des Auffindeorts der Ceska-Mordwaffe und des „NSU-Archivs“ in der Zwickauer Frühlingsstraße. Vielmehr hat die Beweisaufnahme die Wirkmächtigkeit der Selbstinszenierung militanter Neonazis gezeigt: Seit der NS-Zeit präsentieren sie sich in ihrer Propaganda als „heroische“ Kämpfer, die aufgrund ihrer ideologischen Überzeugung quasi mit dem Gewehr in der Hand und bis zum letzten Blutstropfen wild um sich schießend auf dem Schlachtfeld für „die weiße Rasse“ in den Tod gehen – in diesem Fall im Kampf gegen den Staat in Gestalt der Polizei in Eisenach. Alle historischen Fakten lassen diese Selbstinszenierung als komplettes Konstrukt in sich zusammen fallen – angefangen vom Suizid, mit dem sich die Führungselite des NS-Regimes der alliierten Gerichtsbarkeit und damit der Übernahme der Verantwortung entzog, bis hin zu den zahllosen Neonazis, die sich vor Gericht als reuige Aussteiger gerieren. Dass sich Mundlos und Böhnhardt mit ihrem Suizid nahtlos in diese NS-Traditionslinie stellen, wird auch von Teilen der Lin­ken gerne ignoriert.

Doch die bisherigen Schwächen des zweiten NSU-Untersuchungs­aus­schus­ses im Bundestag beruhen nicht nur auf der Reihenfolge der Themen, sondern auch auf einem Bündel weiterer Faktoren: den Diskontinuitäten in der personellen Zusammensetzung – lediglich CDU/CSU und Linke sind mit den gleichen Obleuten vertreten; der Nibelungentreue der Abgeordneten der Großen Koalition zu den Geheimdiensten und der schon rein zahlenmäßig offensichtlichen Schwäche der Opposition. Deren Durchsetzungsfähigkeit wird auch durch das Prinzip der Einstimmigkeit, mit der der Ausschuss agiert, nicht gesteigert.

Immer mittendrin: Die V-Leute des BfV

Im April 2016 überraschten Stefan Aust und Dirk Laabs in ihrer Dokumentation „Der NSU-Komplex: Mitten in Deutschland“ mit Recherchen zum V-Mann Ralf Marschner alias „Primus“ als möglichem Arbeitgeber von Uwe Mundlos die Öffentlichkeit.[12] Im Bundestagsuntersuchungsausschuss wird „Primus“ ab Anfang Juni zum Gegenstand der Beweisaufnahme. Marschner, der sich selbst als Pate der Zwickauer Neonazi­szene und der dazugehörigen HooNaRa[13]-Mischszene aus gewalttätigen Neonazi-Türstehern, Free-Fight Kämpfern und Fußball Hooligans inszenierte, war seit Mitte der 1990er Jahre aufs engste mit den Chemnitzer Unterstützern des Trios wie Thomas Starke, Jan Werner und Hendrik Lasch politisch und sozial verbunden. Deshalb lautet die Kernfrage im Fall „Primus“ vor allem: Ist es überhaupt denkbar und möglich, dass Marschner nicht mit dem NSU-Kerntrio Kontakt hatte? Vieles spricht dafür, dass er zu den Quartiermachern des Trios gehörte, als die drei Chemnitz im Sommer 2000 verließen und in Zwickau mitten in von Rechten dominierten Wohnhäusern unterkamen.[14] Dass Marschner von 1992 bis 2002 für das BfV Informationen geliefert und dafür mehrere zehntausend Euro erhalten hatte, hatte der erste NSU-Untersuchungs­aus­schuss in den letzten Wochen seiner Beweisaufnahme quasi nur noch am Rand mitbearbeitet und lediglich dessen V-Mann-Führer gehört. Am Fall „Primus“ wird auch deutlich, dass letzteres zur Bewertung der Rolle von V-Leuten keineswegs ausreicht: Die V-Mann-Führer haben die Skripte des BfV und des Bundesinnenministeriums längst verinnerlicht: so wenig wie möglich konkrete Erinnerungen gepaart mit einer Prise Entsetzen über die NSU-Mordserie. Zu dem Mix gehört auch die treuherzige Behauptung, man habe eigentlich mit lupenreinen Demokraten als V-Leuten zusammengearbeitet.

Nachdem das OLG München den Beweisantrag der Nebenklage, Marschner dort als Zeugen zu laden, abgelehnt hat, bleibt nur noch der Bundestagsuntersuchungsausschuss als Ort, um die Fragen zum Wissen dieses V-Manns und zu seiner Rolle im UnterstützerInnen-Netzwerk des NSU zu stellen. Entscheidend wird sowohl im Fall „Primus“ als auch im Fall „Corelli“ sein, ob sich Bundesinnenministerium und Bundesanwaltschaft erneut schützend vor das BfV, seine V-Mann-Führer und V-Leute stellen und sich so an der Blockade der Aufklärung beteiligen.

Es ist völlig offen, wie umfassend und wie erfolgreich sich der Bundestagsuntersuchungsausschuss mit den mittlerweile zahllosen und breit auf­gefächerten Unterkomplexen im NSU-Komplex befassen wird, die einen Bundesbehörden-Bezug haben. Beeinflusst wird dies nicht nur von den schwierigen politischen Rahmenbedingungen, sondern auch durch die Kürze der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2017. Damit die berechtigten Erwartungen an den zweiten Bundestagsuntersuchungsausschuss überhaupt ansatzweise erfüllt werden können, braucht es mehr denn je eine kritische Öffentlichkeit, die den NSU-Komplex und die parlamentarische Aufklärung im Bund und den Ländern begleitet. Denn in Zeiten der aktuellen rassistischen Mobilisierungswelle, in der sich gerade eine neue „Generation Terror“ von rechts politisiert und organisiert, ist es ein dringend notwendiges gesellschaftliches Signal, sich mit den Opfern des NSU und den potenziellen Opfern rassistischer Gewalt von heute zu solidarisieren und auf eine Erfüllung des Aufklärungsversprechens zu beharren – allen Aufklärungsblockaden zum Trotz.

Fußnoten:
[1]      vgl. den Artikel von Maximilian Pichl auf S. 16-23
[2]     NSU-Watch hat die Aussagen von UnterstützerInnen des NSU-Kerntrios wie Hendrik L., Volker H. u.a. vor dem OLG München umfassend dokumentiert, www.nsu-watch.info.
[3]     vgl. Protokoll des 156. Verhandlungstags (6.11.2014) und des 233. Verhandlungstags (30.9.2015) unter www.nsu-watch.info sowie die Beiträge „Die Legende der isolierten Gruppe“ v. 18.11.2014 und „Ablehnung weiterer Beweisanträge – OLG verweigert weitere Aufklärung“ v. 30.9.2015 auf www.nsu-nebenklage.de
[4]     Mit dem schützenden Ring der neonazistischen V-Leute ist hier gemeint, dass es in Teilen der Verfassungsschutzbehörden gängige Praxis war, davon auszugehen, man habe die Neonaziszene unter Kontrolle, sobald die Führungskader als V-Leute angeworben waren. So erklärte der ehemalige stellvertretende Leiter des nordrhein-westfälischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Burkhard Schnieder am 20. August 2015 vor dem PUA in NRW, „dass damals eine etwas andere Philosophie geherrscht hat, Organisationen von oben herab zu steuern und sie zu befrieden oder in irgendeiner Form unter Kontrolle zu bekommen“. Denkbar ist daher, dass auch die LfV Thüringen, Sachsen und Brandenburg sowie das BfV davon ausgingen, dass ihre V-Leute unter den NSU-Unter­stützerInnen sie rechtzeitig über die Aktivitäten des NSU-Kerntrios informieren würden, das sich nach seinem Untertauchen 1998 in der Chemnitzer Neonaziszene bewegte.
[5]     BT-Drs. 18/6330 v. 14.10.2015
[6]     vgl. u.a. Abschlussbericht des ersten Thüringer Untersuchungsausschusses LT-Drs. 5/8080 v. 16.7.2014, zu Tino Brandt (S. 512-562)
[7]     vgl. den Abschlussbericht des Ausschusses, BT-Drs. 17/14600 v. 22.8.2013
[8]     vgl. den Bericht von Jerzy Montag für das Parlamentarische Kontrollgremium, BT-Drs. 18/6545 v. 4.11.2015
[9]     vgl. BT-Drs. 18/4370 v. 20.3.2015
[10]   vgl. BT-Drs. 18/4641 v. 17.4.2015
[11]    vgl. BT-Drs. 17/14600 v. 22.8.2013, insb. S. 491-639 und 729-743
[12]   www.daserste.de/unterhaltung/film/mitten-in-deutschland-nsu/sendung/der-nsu-komplex-100.html
[13]   Grunert, J.: Fußball in Chemnitz, in: Der Rechte Rand 2014, Nr. 149, S. 18
[14]   vgl. Pressemitteilung von zwölf NebenklagevertreterInnen v. 7.4.2016, www.dka-kanzlei.de/news-reader/vom-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-betreutes-morden.html