„Dramatische Distanzlosigkeit“ – Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat seinen Abschlussbericht vorgelegt und Die Linke fordert einsam radikale Konsequenzen

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von Friedrich Burschel

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter sind für eine anhaltende Blockade einer umfassenden Aufklärung im NSU-Komplex verantwortlich.“ Das steht so nicht etwa im 1800 Seiten starken Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsauschusses des Bundestages, sondern im Sondervotum der Partei Die Linke. Während die Lektüre der offiziellen Schwarte nach unangenehmer Arbeit riecht, liest sich das Votum der Linken flott weg und geht mit seiner Forderung nach Abschaffung nicht nur des V-Mann-Systems, sondern gleich des ganzen „Verfassungsschutzes“ auch am weitesten von allen beteiligten und – wie stets stolz betont wird – einvernehmlich arbeitenden Fraktionen. Während die Regierungsparteien den Verfassungsschutz gern weiter ausbauen würden in der irrigen Annahme, so könnten „funktionierende Sicherheitsbehörden“ geschaffen werden, die „Vertrauen genießen“ (Ausschussmitglied Uli Grötsch, SPD), und die Grünen sich mit Reformen zufrieden geben würden, fächern die Linken das ganze Horrorszenario geheimdienstlicher Verstrickung und Vertuschung auf.

Solange nämlich eher schlichte Gemüter wie der CDU/CSU-Obmann im Ausschuss, Armin Schuster, bei der Präsentation des Abschlussberichtes im Bundestag am 29. Juni die „Botschaft an die Täter“ formuliert: „Wir sind da, wir werden nicht aufhören, dieses Thema zu bearbeiten“, können sich die bisher unentdeckten (Mit-)Täterinnen und Täter im NSU-Umfeld beruhigt zurücklehnen und rollt man im „Bundesamt für Verfassungsschutz“ vor Lachen durch die Amtsflure, wie einst der Thüringer Verfassungsschutzchef Helmut Roewer mit dem Fahrrad. Und das, obwohl der Ausschussvorsitzende, Ex-Polizist und Saubermann, Clemens Binninger (CDU), in der Anhörung meinte, „wir sind nicht für die gute Laune der Exekutive da“. Man werde weiter „nerven“, sagte er, der Abschlussbericht sei nur ein „vorläufiger Schlusspunkt“. Die Linke fordert deshalb in der kommenden Legislatur einen neuen Untersuchungsausschuss, der den Fokus vom NSU-Komplex auf das größere Feld von „Rechtsterrorismus und Geheimdienste“ öffnen und der gefährlichen Systematik insbesondere des Inlandsgeheimdienstes auf den Grund gehen soll.

Das sehen auch 24 Nebenklagevertreter_innen der Betroffenen und Opfer des NSU im Münchener Prozess so und benennen in einer Erklärung die Verantwortung des Verfassungsschutzes: Nach allem, was bisher zutage getreten sei, sei man überzeugt, dass „die Morde des NSU hätten verhindert werden können, wenn die Verfassungsschutzbehörden das dort vorhandene – und bis heute weitgehend zurückgehaltene – Wissen dazu genutzt hätten, eine Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe zwischen 1998 und 2000 herbeizuführen.“

Das NSU-Kerntrio sei keineswegs eine von der eigenen Szene isolierte und abgekapselte Terrorzelle gewesen, stellt wiederum das linke Sondervotum fest, aus der heraus die schweren Verbrechen begangen wurden, wie die Bundesanwaltschaft, völlig unbeeindruckt von gegenteiligen Ergebnissen der Ausschüsse und des NSU-Prozesses, nach wie vor behauptet. Erst am 24. Mai wiederholte der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts im NSU-Verfahren, Herbert Diemer: „Um eine Entdeckung zu vermeiden, beschränkten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe ihren Kontakt in ihr früheres Umfeld auf das Nötigste“. Belege für das Gegenteil verweist Diemer in die Welt „skandalträchtiger Spekulationen von Medien und so genannten NSU-Experten“. Aber in Diemers Welt blühen ohnehin bunte Blüten: Es gebe keinen Grund anzunehmen, das BfV könnte irgend etwas bewusst zurückgehalten habe, meinte er am 365. Prozesstag, „es ist vielmehr so, dass die Ermittlungen in diesem Verfahren durch geheimdienstliche Informationen wesentlich gefördert wurden und die Aufdeckung ohne geheimdientsliche Informationen nicht möglich gewesen wäre.“

Wie wichtig sein Beharren auf der Isolation der drei Nazis im Untergrund ist, ist eine Frage der Staatsräson: denn dass das „Trio“ von Informanten des Verfassungsschutzes förmlich umzingelt war, hatte ja sofort zu hektischen Vertuschungsorgien geführt. Im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden ab dem 11.11.2011 vom zuständigen Referatsleiter „Lothar Lingen“ umfangreiche Aktenvernichtungen zu den V-Leuten der „Operation Rennsteig“ angeordnet und zwar – wie der Ausschuss feststellte – wissentlich und willentlich, um seiner Behörde unangenehme Fragen zu ersparen. Innerhalb Jahresfrist sollen, nicht nur im BfV, sondern auch in etlichen Landesämtern rund 400 Aktenordner mit NSU-Bezug geschreddert worden sein und bis dato kommt es immer wieder zu „Verlusten“ im relevanten Datenbestand der Dienste.

Auch wenn der Chef des „Verfassungsschutzes“, Hans-Georg Maaßen, noch 2015 behauptete, man habe gar keine Spitzel im NSU-Umfeld platziert, machen zumindest die V-Leute mit sehr unmittelbarem NSU-Bezug das ganze Elend dieses Systems und der amtlichen Lügen deutlich: Zwei von ihnen, der V-Mann „Tarif“ des Bundesamtes und „Piatto“ des Landesamtes in Brandenburg, waren als verurteilte Schwerverbrecher – einer von ihnen direkt aus dem Knast – als Spitzel angeworben worden. „Piatto“, Carsten Szczepanski, saß wegen versuchten Mordes im Jahr 1992 an dem nigeranischen Asylsuchenden Steve Ereni im Knast und bot sich angeblich den Brandenburger Verfassungsschützern als Zuträger an, „aus Reue“, wie er vor dem OLG in München angab . Aber auch Michael von Dolsperg, früher See, Deckname „Tarif“, war als Nazi an einer unglaublich brutalen Attacke auf einen jungen Mann und seinen Vater beteiligt, deren Köpfe er und seine Kumpane mit Stahlkappen-Stiefeln traktierten und die beide schwerste Verletzungen und Spätfolgen davontrugen. Er habe gezielt zugetreten, gab der Täter zu Protokoll und „dass die Personen wie ‚Assis‘ aussahen. Ich meine damit, dass sie einen ungepflegten und dreckigen Eindruck auf mich machten.“ In einem völlig entpolitisierten Verfahren verurteilte ihn ein verständnisvoller Richter zu dreieinhalb Jahren Haft, die er trotz fortgesetzter Naziagitation nicht zur Gänze absitzen musste, wie der Journalist Dirk Laabs in einer erschütternden Reportage schreibt. Dolsperg wurde dann recht bald Informant des BfV und hat das Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Mark an seine Opfer – der Vater starb 1997 – bis heute nicht bezahlt. Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Sondervotum deshalb konsequent eine Amtshaftung in solchen Fällen. Sie zeigt am Beispiel des V-Mannes „Tarif“ auch, welche problematischen Konstellationen sich innerhalb der Bundesbehörde entwickelten: Interessant sind die V-Leute ja nur, wenn sie in der Szene auch einen gewisse Status haben und entsprechend an Informationen drankommen. So gab „Tarif“ das Hetzblättchen „Sonnenbanner“ heraus, in dem unverblümt zu Terror und Zellenbildung aufgerufen wird. „Das Heft wurde von Mitarbeitern des BfV redigiert und auch in einem Versteck von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos gefunden“, schreibt Laabs. Wie weit dieser „Korpsgeist“ zwischen dem Amt und seinen Zuträgern ging, schätzt Die Linke so ein, dass im BfV „in den 1990er und 2000er Jahren ein Selbstverständnis [herrschte], das zu einer dramatischen Distanzlosigkeit der eingeschworenen kleinen Gruppe der V-Mannführer bis hin zu Kumpanei mit V-Personen wie ‘Tarif’, ‘Primus’, ‘Corelli’ und ‘Strontium’ führte.“

Über den hier erwähnten V-Mann „Primus“ ist hier schon berichtet worden, aber zuletzt tauchte Anfang Juni ein weiterer V-Mann mit möglichem NSU-Bezug auf: Der damalige Chef der „Blood & Honour Division Deutschland“, Stefan „Pinocchio“ Lange, soll V-Mann „Nias“ gewesen sein und stand in enger Verbindung zu weiteren V-Leuten im NSU-Umfeld, wie dem Thüringer V-Mann „Hagel“, der über Einnahmen aus Nazi-Konzerten Spenden für die untergetauchten NSUler sammelte.

Nach allem, was unabhängige Recherche, aber durchaus auch die Arbeit von unterdessen 13 Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und der Münchener Prozess an Belegen für eine Verstrickung und Verantwortung der Geheimdienste im NSU-Komplex zutage gefördert haben, ist die Forderung der Linken nach Abschaffung dieser Monsterbehörde ja wohl das Mindeste, was man erwarten darf.

Der Beitrag ist in gekürzter Fassung bei konkret im Heft 8/17 erschienen.