Zusammenfassung des 401. Verhandlungstag – 21. Dezember 2017

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Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt der Kurz-Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Kurz-Protokolle ersetzt werden.

Zusammenfassung des 401. Verhandlungstag – 20. Dezember 2017

Fünfzehnter Tag der Plädoyers der Nebenklage

Der Verhandlungstag begann mit einer Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zur gestrigen Beanstandung durch die Verteidigung Wohlleben. Wie zu erwarten, argumentierte OStAin Greger, dass die Beanstandung substanzlos sei. Bis zu einer Entscheidung über die Beanstandung wollte Richter Götzl dennoch nur Plädoyers entgegennehmen, die keine eigenen Strafanträge enthalten.

Als erstes plädierte dann Rechtsanwalt Ferhat Tikbas, der die Tochter des am 13. Juni 2001 in Nürnberg vom NSU ermordeten Abdurrahim Özüdoğru vertritt. Tikbas rief noch einmal in Erinnerung, dass Abdurrahim Özüdoğru durch zwei Schüsse hingerichtet wurde. Tikbas: „Ja, er wurde hingerichtet.“ Tikbas erinnert daran, dass auch der Vater seiner Mandantin von den Tätern nach seiner Ermordung fotografiert wurde. Tikbas: „Wie skrupellos und vor allem gezielt das Trio vorgegangen ist, zeigt, dass bereits bei der ersten Hinrichtung das Opfer fotografiert wurde. Dies lässt den Schluss zu, wie organisiert und professionell vorgegangen wurde.“ Es sei nichts dem Zufall überlassen worden, so Tikbas, er persönlich sei daher der Auffassung, dass die Opfer nicht zufällig ausgesucht worden sind: „Vielmehr bin ich der Meinung, dass hier ortskundige Personen, Helfer im Vorfeld Ziele nach bestimmten Vorgaben ausgesucht und diese weitergeleitet haben.“ Auch andere Indizien sprächen gegen die Triotheorie, etwa die Selbstbezeichnung des NSU als „Netzwerk von Kameraden“. Zu Zschäpe und ihrer Behauptung, dass sie nicht gewusst habe, was auf den verschickten Bekenner-DVDs war, sagte Tikbas: „Da stellt sich die Frage, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?“ Das In-Umlauf-Bringen der DVDs sei mindestens genauso schrecklich gewesen, wie das Abdrücken der Waffe: „Weil man hier den Hinterbliebenen nochmal klar gemacht hat, wie viel Wert das jeweilige Leben, Opfer aus Sicht des Trios hatte, nämlich keinen. Die Hinterbliebenen sollten Jahre später nochmal gedemütigt und erniedrigt werden.“

Tikbas verlas dann eine Erklärung seiner Mandantin, die wir hier auszugsweise zitieren: „Mein Vater lebte bereits schon 29 Jahre in Deutschland, als diese Tat passierte. Ein junger Mann, der aufgrund seiner guten schulischen Leistungen ein Stipendium für ein Studium in Deutschland erhielt und so 1972 an der Universität Erlangen das Studieren begann. Ein Mann, der seine gesamte Jugend hier in Deutschland verbracht und viele deutsche Freunde hatte, ein Mann, der mit der deutschen Kultur und ihren Menschen zusammengeschmolzen war. Dieser Mann, mein geliebter Vater, wurde in einem 1.Welt-Land, in dem ökonomisch und technisch hochentwickelten modernen Deutschland am Tageslicht kaltblütig, brutal und auf professionelle Weise ermordet. Von Mördern, die ihre eigene Unfähigkeit, dem Leben etwas Positives abzugewinnen, auf unschuldige Menschen übertragen haben, von sinnlosem Hass und Minderwertigkeitskomplexen getrieben. Sie haben den Weg der Charakterschwachen gewählt und somit auch gänzlich ihr eigenes Leben verbaut. Mein Vater wurde Opfer von Hass und Gewalt, Opfer von Verharmlosung rechter Gewalt.“ „Das Ziel, die Gesellschaft auseinander zu dividieren, das haben Sie allerdings deutlich verfehlt. Und Sie haben es auch nicht geschafft, Menschen wie mich aus diesem Land heraus zu ekeln. Im Gegenteil, jetzt sind wir alle, sowohl Deutsche als auch ausländische Mitbürger, die in diesem Land ihre Lebenszeit verbringen, sensibilisierter denn je. Es ist mein Heimatland. Ich bin eine deutsche junge Frau mit ausländischen Wurzeln, die in diesem Land geboren ist, und fremd fühlt sich hier schon längst niemand mehr. Wir sind die Jugend, die Gesellschaft, die den Weg der Charakterstarken wählten und bemühen uns für Menschen und dieses Land nützlich zu sein, anstatt durch Hass und primitive Gefühle uns lenken zu lassen.“ „Es ist ein Schatten auf Deutschland gefallen. Es ist die Aufgabe von allen zuständigen Behörden und Institutionen, diesen Schatten wegzuwischen und den Familien inneren Frieden zu schenken. Leider bin ich auch, wie die anderen Opferangehörigen, der Meinung, dass dies nicht ausreichend geschehen ist. Die lückenlose Aufklärung der Hintergründe wurde nicht wie versprochen erfüllt. Es war auch gesellschaftlich eine wichtige Chance gewesen, um gefährliche Strukturen zu unterbinden und auch das hinterlassene negative Bild in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Vor allem in diesem Punkt richten sich meine Worte nicht nur an die Gerichtsverhandlung, sondern auch an alle zuständigen Behörden und Institutionen. Dies ist eine ernstzunehmende Verantwortung von allen und darf nicht missachtet werden. Ich meine, dass das Gewissen ein guter Wegweiser ist. Wir haben gut genug und deutlich mitbekommen, was Verdrängung und Verharmlosung der Tatsachen für Folgen hat. Früher oder später fliegt alles auf und am Ende schadet es den ganzen Institutionen und Behörden und ganz Deutschland, denn Sie verlieren das Vertrauen der Menschen in Deutschland. Und Vertrauen ist das, was einem Land Stabilität verleiht.“

Es folgte das Plädoyer von Nebenklageanwalt Bernd Max Behnke, der einen Bruder des am 25. Februar 2004 in Rostock vom NSU ermordeten Mehmet Turgut vertritt. Ihm und seinem Mandanten, so Behnke, sei es persönlich unerträglich, „dass eine solche, bis zum November 2011 eigentlich undenkbare Mordserie in unserem Land geschehen konnte. Ich bin fassungslos, dass diese zehn Todesopfer zu beklagen sind.“ Rechtsanwalt Behnke nannte die Namen aller Mordopfer und ihre Todestage, um deutlich zu machen, dass er und sein Mandant sich vor ihnen und ihren Familien im Gedenken verneigen möchten. Anders als andere Nebenklagevertreter_innen lobte Behnke die Bundesanwaltschaft, diese habe ein so in sich geschlossenes, überzeugendes Plädoyer gehalten, wie er es noch nie erlebt habe. Behnke sprach von „punktgenauer Ermittlung und Auswertung der Erkenntnisse in diesem Verfahren“. Behnke: „Der Rechtsstaat hat damit seine notwendige Stärke gezeigt.“ Auch Behnke wies darauf hin, dass Mehmet Turguts Familie nach der Tat keine Unterstützung von der Polizei und anderen Behörden erhalten habe, vielmehr seien die Familienangehörigen mit unzumutbaren polizeilichen Maßnahmen konfrontiert worden. Im Unterschied zu den meisten bisher gehörten Nebenklagevertreter_innen stellte Behnke aber die steile Behauptung auf: „Es gibt in Deutschland auch keinen strukturellen oder behördlichen Rassismus.“ Stattdessen verwies Behnke auf die angeblich mangelnde Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Länder und das Neue am Vorgehen des NSU, die die damals bereits mögliche Ermittlung des NSU durch die Behörden wohl unmöglich gemacht hätten. Wer anderes behaupte, so Behnke in deutlicher Nähe zu den Ausführungen der Bundesanwaltschaft, stifte Unfrieden und Verunsicherung. Hier folgte bei Behnke auch ein Angriff auf einen Großteil der anderen Nebenklagevertreter_innen. In Behnkes Plädoyer ging es im Folgenden ausführlich um die Entwicklung der Angeklagten und insbesondere ihre DDR-Sozialisation (Behnke sprach hier u.a. von früheren ethischen und religiösen, besonders christlichen Grundlagen des Lebens und der Erziehung, die in der DDR erfolglos hätten ersetzt werden sollen durch andere Werte) und um die Umbrüche zur Wendezeit. Behnke nannte eine „gebrochene Kulturentwicklung“ bei den Angeklagten und dass diese sich schulisch und beruflich nicht hätten stabilisieren können. Diese gesellschaftlichen Verhältnisse seien zwar der Nährboden, so Behnke, es bedürfe aber auch einer individuellen Bereitschaft und Entwicklung zum Handeln der Angeklagten. Es folgten umfängliche Ausführungen zu „kriminellem Verhalten“ und zur „Theorie der differentiellen Kontakte“. Zum Abschluss forderte Behnke die Angeklagten auf, noch im Prozess Angaben zu den Taten und Tatumständen zu machen.

Es folgte das Plädoyer von Rechtsanwältin Hilka Link, die den Sohn des am 9. Juni 2005 in Nürnberg vom NSU ermordeten İsmail Yaşar vertritt. Link sagte, ihr Mandant habe am Plädoyer teilnehmen wollen: „Durch das destruktive Verhalten der Verteidigung wurde ihm das unmöglich gemacht.“ Link führte zum Mord an İsmail Yaşar aus, dass eine perfide Besonderheit die Tatsache war, dass sich der Tatort schräg gegenüber der Schule befand, die ihr Mandant zu der Zeit besuchte. Um ein Haar wäre ihr Mandant Augenzeuge des Mordes an seinem eigenen Vater geworden oder sogar selbst Opfer. Der Mord an seinem Vater sei ein großer und unheilbarer Schock für ihren Mandanten gewesen, das ganze Leben sei umgekrempelt worden, so Link. Die Lebensgrundlage der Familie sei von einem auf den anderen Tag in Frage gestellt gewesen. Für ihren Mandanten, seine Mutter und Schwester sei ganz besonders belastend gewesen, dass sie sich über viele Jahre kein mögliches Motiv für die Bluttat vorstellen konnten. Zu weiterem Leid habe auch die Art und Weise der Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei geführt, dass von Ermittlerseite schnell die Rede davon gewesen sei, dass eine Erklärung nur in der Organisierten Kriminalität, in Drogengeschäften, in Bestrafungsaktionen im kriminellen Milieu liegen könne: „Alle diese Vermutungen, die letztlich Unterstellungen und Diffamierungen waren, richteten großen Schaden an.“ Für ihren Mandanten blieben Fragen offen: „Warum mein Vater? Warum wir?“ Auch nach der Entdeckung der wahren Täter habe die Familie nicht wirklich verstehen können, wieso İsmail Yaşar das Opfer sein musste. Hinzu kämen die Fragen, wie die Täter überhaupt auf İsmail Yaşar kommen konnten, die Frage danach, wie eng die Verbindung des THS zu Nürnberg und Franken war, welches Mitglied der Unterstützerszene für den NSU den Tatort ausgespäht hat, der auf dem Kartenmaterial im Brandschutt sogar markiert war. Die drei Täter hätten Nürnberg sicher nicht so genau gekannt, dass sie die Tatorte des Mordes an Enver Şimşek, des Mordes an Abdurrahim Özüdoğru und des Mordes an İsmail Yaşar gefunden hätten. Link fragte: „Wer half ihnen? Wer wies auf diese Orte hin? Wer bestimmte damit deren Tod?“ In Bezug auf den Mord an İsmail Yaşar warf Link die Frage auf, ob Beate Zschäpe an diesem Tag entgegen ihrem sonstigen Verhalten vielleicht sogar dabei gewesen sei, und verwies auf die Aussage der Zeugin Andrea Ca. [48. Verhandlungstag]. Link: „Die Täter sind Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos UND Beate Zschäpe. Ich habe das ‚und‘ bewusst betont, da nicht der geringste Zweifel besteht, dass Beate Zschäpe in alle hier angeklagten Taten von Anfang an mit eingeweiht war, diese mit geplant hat und sogar führend bei der Entwicklung der erforderlichen Logistik war.“ Zschäpe sei der Mittelpunkt des mörderischen Trios gewesen, so Link. Zum Prozess sagte Link: „Unser Mandant glaubt, dass der Prozess eine ordentliche, umfassende und befriedigende Aufarbeitung der Taten geleistet hat. Ich muss jedoch festhalten, dass viele Fragen unseres Mandanten offenbleiben.“ Antworten auf Fragen zum Verfassungsschutz und zur lokalen Unterstützerszene des NSU hätten im Prozess nicht gefunden werden können. Die Hauptverhandlung könne die Aufarbeitung der Thematik NSU aber auch nicht vollumfänglich leisten, so Link schon an früherer Stelle, insbesondere die Aufklärung des Versagens der VS-Behörden könne nicht Aufgabe des Gerichts sein.

Es folgte das Plädoyer von Rechtsanwältin Monika Müller-Laschet, die drei Betroffene des Nagelbombenanschlags des NSU in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004 vertritt. Auch ihre Mandant_innen beschäftige die Frage nach dem Warum, so Müller-Laschet: „Diese Frage zog sich wie ein roter Faden durch den Prozess und auch durch das Leben meiner Mandanten.“ Die Hoffnung auf Beantwortung dieser Frage habe sich für ihre Mandant_innen jedoch nicht erfüllt. Ihre Mandant_innen hätten das Gefühl, nahezu fünf Jahre zu warten und dann doch mit leeren Händen da zu stehen. Müller-Laschet sagte, dass Warten das sei, „was meine Mandanten seit dem 9.6.2004 getan haben“: Warten, dass ihre Wunden verheilen, die wirklichen Täter gefunden werden und sie selbst rehabilitiert; Warten darauf, dass das Versprechen der Regierung nach Aufklärung sich erfüllt; Warten darauf, dass die Frage nach dem Warum beantwortet wird und „Warten darauf, dass das hier endlich, endlich, vorbei ist“. Bei ihren beiden männlichen Mandanten, so Müller-Laschet, sei im Laufe der Zeit aber auch die Einsicht und Entschlossenheit gekommen, mit dem Leben weiterzumachen und auf diesem Wege die Taten und die Ideologie des NSU Lügen zu strafen. Dies stelle für diese beiden Mandanten einen Sieg über den NSU dar. Der Kampf um die Rückkehr ins Leben habe bei diesen beiden Jahre gedauert. Ihre Mandantin leide aber nach wie vor massiv, ihre Rückkehr in die Normalität gestalte sich schwierig. Die Betroffene hätte sich vor allem eine Entschuldigung gewünscht, so Müller-Laschet, eine Entschuldigung hätte für ihre Mandantin eine Spur von Menschlichkeit bedeutet. Nun bleibe sie aber „zurück mit ihrem Trauma und ihrer Trauer“. Müller-Laschet: „Bei allen dreien bleibt somit zu sagen, dass der 9.6.2004 tiefe Spuren in Körper und Seele hinterlassen hat. Vergessen kann keiner den Tag, vergeben auch nicht. Vergebung hätte Übernahme von Verantwortung und Reue vorausgesetzt, was nicht erfolgt ist. Lediglich Carsten Schultze ist davon auszunehmen.“ Die Frage nach dem Warum könne auch nicht in philosophischer Art und Weise mit der Plattitüde beantwortet werden: Zur falschen Zeit am falschen Ort. Ihre Mandant_innen seien nicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sondern genau dort, wo sie hingehört haben, auf einer Straße in Köln, in Deutschland, wo sie ihren Angelegenheiten nachgegangen seien, in unserer Mitte. Die Keupstraße und ihre Bewohner seien „ein Teil unserer Gesellschaft, den wir dringend brauchen, weil er uns bereichert und weil die Menschen aus der Keupstraße durch ihr Zusammenstehen nach dem Anschlag für uns alle ein Vorbild sind“.

Anschließend plädierte Nebenklageanwalt Marcel Matt. Sein Mandant wurde beim Nagelbombenanschlag des NSU am 9. Juni 2004 in der Kölner Keupstraße verletzt. Die Hoffnung seines Mandanten sei, so Matt, dass „irgendwann alle Fragen der Hinterbliebenen beantwortet werden“. Sein Mandant vertraue darauf, dass der Senat die hier Angeklagten entsprechend verurteilen werde. Außerdem sei es der Wunsch seines Mandanten, dass nicht vergessen wird, dass vor dem Auffliegen des NSU die Betroffenen weit mehr im Fokus der Ermittlungen standen als die eigentlichen Täter. Sein Mandant habe ihn gebeten, dass im Urteil dokumentiert werden soll, dass die Ermittlungen gegen die Betroffenen, genau wie in den „Turner Tagebüchern“ beschrieben, gerade Teil des Tatplans waren. Matt ging dann darauf ein, warum seiner Überzeugung nach feststeht, dass es nicht zutreffen könne, dass Zschäpe vom Anschlag in der Keupstraße nichts wusste und nicht in die Vorbereitung einbezogen sein will. Beim NSU sei der Einsatz von Bomben gegen Menschen „von Anfang an geplant und beabsichtigt“ gewesen, so Matt. Wahrscheinlich hätte, so Matt, die Logistik hinter dem Anschlag in der Keupstraße ohne Zschäpe nicht so reibungslos laufen können. Matt: „Nicht aufgeklärt werden konnte, wo und wie genau die Bomben geplant, zusammengebaut und zu den Tatorten transportiert wurden und ob bzw. welche Helfer des sogenannten NSU jeweils vor Ort vorhanden waren“. Die „Triotheorie“ überzeuge ihn nicht. Die Logistik, die nötig ist, um eine solche Bombe wie beim Anschlag in der Keupstraße zur Umsetzung zu bringen, sei groß. Und genauso groß sei die Leistung, weder im Vorfeld, noch bei der Tatausführung noch bei der Flucht entdeckt zu werden. Zu den Verfassungsschutzbehörden sagte Matt, diese hätten „von Anfang an definitiv versagt“. Entgegen dem Versprechen der Bundeskanzlerin habe der VS gerade nicht für Transparenz gesorgt, habe Akten geschreddert und bis heute nicht all sein Wissen preisgegeben. Matt erklärte dann bewegend und selbst sichtlich bewegt, dass sein Mandant sich selbst nicht äußern wolle, ihn aber gebeten habe, deutlich zu machen, dass er dem Senat vertraue, die angemessene Strafe zu finden: „für all die Traumata, die Verletzungen, die Angst und den Schrecken, dafür, dass Schwestern und Brüder ihre geliebten Geschwister verloren haben, dafür, dass Väter und Mütter plötzlich ohne ihre geliebten Kinder leben mussten, dafür, dass geliebte Kinder ohne ihre geliebten Väter aufwachsen mussten, für diese große Trauer, das fast unermessliche Leid“.

Es folgten dann noch Abklärungen dazu, wie im neuen Jahr mit den wenigen verbliebenen Plädoyers der Nebenklage fortgesetzt wird. Dann beendete Götzl den letzten Verhandlungstag des Jahres 2017. Weiter geht es am Dienstag, den 9. Januar 2018.

Einschätzung des Blogs NSU-Nebenklage.