Kurz-Protokoll 409. Verhandlungstag – 01. Februar 2018

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An diesem Prozesstag verliest Richter Götzl eine Ablehnung der Anträge, weitere Zeugen zu einem von der Verteidigung Wohlleben konstruierten alternativen Lieferweg der Mordwaffe des NSU, der Ceska 83, zu hören. Diesem Antrag hatten sich auch Teile der Verteidigung Zschäpes angeschlossen. Nach dieser Ablehnung verliest die Verteidigung von Wohlleben einen Befangenheitsantrag.

Planmäßiger Beginn ist heute um 11 Uhr, um 11:14 Uhr betritt der Senat den Saal und Richter Götzl eröffnet den Verhandlungstag. Nach der Präsenzfeststellung sagt Götzl: „Herr Rechtsanwalt Heer, Sie wollten noch Stellung nehmen?“ Zschäpe-Verteidiger RA Heer: „Herr Lickleder und ich schließen uns den Anträgen der Verteidigung Wohlleben sowie den am 406. Hauptverhandlungstag abgegebenen Erwiderungen der Verteidigung Wohlleben sowie dem weiteren Antrag auf Einvernahme des Zeugen Hubeny an, ebenso sämtlichen Vortrags auf Nachfrage des Vorsitzenden. Zudem schließen wir uns der am 408. Tag erhobenen Gegenvorstellung sowie der Erwiderung auf die Stellungnahme des GBA an.“ Götzl: „Dann wird die Hauptverhandlung unterbrochen, wir setzen fort um 12:30 Uhr.“

Um 12:44 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet dann einen Beschluss:
I. Der Beschluss des Senats vom 30.01.2018 gilt im Hinblick auf die am 01.02.2018 erklärten Anschlüsse durch Rechtsanwalt Heer und Rechtsanwalt Lickleder entsprechend.
II. Auf die Gegenvorstellungen gegen den Beschluss des Senats vom 30.01.2018 wird den Anträgen, die Zeugen Jug und Sven Rosemann, zum Beweis der Tatsachen zu vernehmen, 1. dass Jug Puskaric die Tatwaffe Ceska 83 aus der Schweiz besorgte und 2. die Waffe über Sven Rosemann an Mundlos und Böhnhardt geliefert oder von diesen bei Sven Rosemann abgeholt wurde, nicht nachgekommen, weil die Amtsaufklärungspflicht nicht dazu drängt.
III. Soweit Tatsachen ohne Zusammenhang mit dem Tatwaffenbegriff unter Beweis durch die Zeugen Puskaric und Rosemann gestellt sind, hat es bei Tenorziffer I. des angegriffenen Beschlusses mit zugehöriger Begründung sein Bewenden.
IV. Bei den Tenorziffern II. und III. des angegriffenen Beschlusses hat es mit zugehöriger Begründung sein Bewenden.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Die Verteidigung beantragt die Erteilung von Abschriften und die Unterbrechung für eine Stunde zur internen Beratung.“ Heer: „Herr Lickleder und ich schließen uns diesen beiden Anträgen an.“ Götzl: „Dann unterbrechen wir und setzen dann um 14 Uhr fort.“
Um 14:02 Uhr geht es weiter. Die Verteidigung Wohlleben beantragt die Unterbrechung bis mindestens 15:30 Uhr für die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs. Götzl: „Dann unterbrechen wir bis 15:30 Uhr.“
Um 15:34 Uhr geht es weiter. Wohlleben-Verteidiger RA Klemke verliest dann das Ablehnungsgesuch von Wohlleben gegen den gesamten Senat.
Götzl: „Dann wird unterbrochen, wir setzen fort am Dienstag, 06. Februar 2018, 09:30 Uhr.“ Der Verhandlungstag endet um 15:45 Uhr.

Hier geht es zur vollständigen Version des Protokolls.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.