„Ich denke, hier ist viel aufzuklären.“ – Bericht aus dem NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern 14.06.2019

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Beim NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 14.06.2019 die Nebenklage-Vertreterin Antonia von der Behrens als Sachverständige gehört. Sie sagt insbesondere zum Gruß an den NSU im Fanzine „Der Weisse Wolf“ aus. Sie betont, dass ohne ungeschwärzte Akten eine Aufklärung nicht möglich sei. Antonia v. d. Behrens stellt dar, dass auch beim NSU-Mord an Mehmet Turgut ausschließlich gegen die Familie und in Richtung Organisierte Kriminalität ermittelt worden sei. Dabei hätte es gerade bei diesem Mord in Rostock viele Hinweise auf einen rechten Hintergrund gegeben. Von der Behrens fordert den NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern auf, die Rolle des Fanzines „Der Weisse Wolf“ im NSU-Komplex und das Wissen der Behörden darüber aufzuklären.

Sachverständige:

  • Antonia von der Behrens – Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess

In der zweiten öffentlichen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses in Mecklenburg-Vorpommern ist Antonia von der Behrens, Nebenklagevertreterin im Münchener NSU-Prozess, als Sachverständige geladen. Eröffnend stellt sie dar, wie wichtig es sei, dass der Untersuchungsausschuss sich nochmal die Aufgabe der Aufklärung setze: „Es gibt kein Bundesland, in dem es so viele und unterschiedliche Verbindungen des NSU gibt.“ Sie legt dann zunächst dar, welche Informationen den Behörden zum Zeitpunkt des Mordes an Mehmet Turgut am 25.02.2004 vorgelegen hätten. Zum Einen bezieht sie sich auf die Meldungen von Carsten Szczepanski alias V-Mann Piatto, der den Behörden bereits 1998 Hinweise auf das Unterstützungsumfeld, Waffenbeschaffung und geplante Überfälle weitergegeben hatte. Zum Anderen zeigt sie auf, dass den Behörden das Kürzel „NSU“ ab 2002 bekannt war, nicht als der NSU, aber als Name, davon zeigt sich die Sachverständige überzeugt. Das zeige sich an dem sog. NSU-Brief und den darauf folgenden Gruß an den NSU in Neonazi-Zine „Der Weiße Wolf“, worauf sie später noch einmal ausführlich eingehen werde.

Trotzdem sei nach dem Mord an Mehmet Turgut nur in Richtung Organisierte Kriminalität ermittelt worden, nie sei ein rassistisches Motiv in Betracht gezogen worden. Die Kritik sei nicht, dass überhaupt gegen die Familien ermittelt wurde, sondern, dass dies der einzige Ansatz gewesen sei. Jede noch so kleine Spur in Richtung Organisierte Kriminalität sei verfolgt worden, Spuren in die andere Richtung dagegen gar nicht. In Rostock seien aber die Hinweise sehr stark gewesen, das dies eine falsche Ermittlungsrichtung gewesen sei. Keiner habe beispielsweise wissen können, dass Mehmet Turgut im Imbiss sein würde. Da habe sich die Frage aufgedrängt, hatte man es wirklich auf ihn persönlich abgesehen oder sei dies ein symbolischer Mord gewesen.

Welche Rolle Mecklenburg-Vorpommern im NSU-Prozess gespielt habe, werde sie schriftlich in ihrem Gutachten ausführen, sagt Antonia v. d. Behrens. Sie wolle nun auf den Punkt der Kommunikation zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Thüringen und der Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern eingehen. Sie beziehe sich insbesondere auf die „Akte Drilling“, das seien zwei Bände des LfV Thüringen, diese seien nicht mehr als geheim eingestuft, daraus könne man zitieren. Aus der Akte ergebe sich, dass wenige Tage nach dem Abtauchen am 26.01.1998 das LfV Thüringen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und andere Landesämter über das Abtauchen informiert habe und darum gebeten hätten, dass die anderen Ämter in der Sache nachforschen sollten. V. d. Behrens sagt, sie gehe davon aus, dass es über diesen Vorgang Akten in Mecklenburg-Vorpommern geben müsse. Es habe zu dieser Anfrage immer mal Rückmeldungen gegeben, vor allem von . Diese Informationen seien zum Teil in Thüringen geblieben, manchmal seien sie weitergegeben worden. Dies sei im sog. Schäferbericht aufgearbeitet worden, die habe man untersucht, wer was bekommen habe. So könne man überprüfen, was in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen müsste.

Im Juni 1999 habe es einen vorläufigen Abschlussbericht des LfV Thüringen gegeben. Es wird deutlich, dass sich das LfV Aufgaben angemaßt habe. Sie hätten auch Fahndung betrieben, das dürfe der Verfassungsschutz gar nicht. Aber deswegen gebe es auch viele Informationen in dem Bericht. Darin finde sich der Hinweis, dass die drei im nördlichen Bereich der Bundesländer untergetaucht seien. Darüber haben es Kommunikation mit anderen LfVs gegeben. Der Abschlussbericht sei nach Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern gegangen, jedoch nicht nach Schleswig-Holstein oder Hamburg. Daraus könne man ableiten: Mit dieser Formulierung sei Mecklenburg-Vorpommern gemeint, sonst hätte man auch die anderen informieren müssen. Es sei die Frage, ob der Bericht in Mecklenburg-Vorpommern angekommen und wie damit umgegangen worden sei. Aber für Behauptung des Untertauchens im nördlichen Bereich gebe es keinen Beleg, es sei versucht worden, das in Thüringen nachzuvollziehen. Vor dem dortigen Untersuchungsausschuss sei angegeben worden, es sei der Kontakt zu RA Eisenecker gemeint gewesen, da sei es um die Unterbringung der drei gegangen. V. d. Behrens stellt dagegen, dass es nach Aktenlage nicht um Unterbringung sondern um rechtliche Vertretung gegangen sei. Sie fragt, ob es tatsächlich Hinweise gegeben habe oder ob dies nur eine Ablenkung von Sachsen gewesen sei. Vielleicht könne die Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern weiterhelfen, was sie mit dieser Information gemacht hätten.

RAin v. d. Behrens wendet sich nun den Verbindungen des NSU zu Anwalt Dr. Hans Günther Eisenecker zu. Es sei bekannt, dass Dr. Eisenecker nicht nur Vorsitzender des NPD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern war, er habe bundesweit Neonazis vertreten, auch mehrfach aus Thüringen. Daher sei ein Kontakt zum späteren Unterstützungsumfeld entstanden. Der erste relevante Hinweis sei von Tino Brandt gekommen. Er habe 1999 mitgeteilt, habe Ende 1998 ein Praktikum bei Eisenecker gemacht, er habe dort auch Akten bearbeiten dürfen. V. d. Behrens führt aus, es sei möglich, dass Mario Brehme über diesen engen Kontakt mehr über den Kontakt von Eisenecker zum NSU gewusst habe. Im NSU-Prozess habe er dies allerdings verleugnet. Er habe keine Informationen gehabt, das sei aber eine „Nullaussage“.

Ende Januar 1999 habe Brandt gemeldet, dass es einen Termin von Unterstützern von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe bei Dr. Eisenecker geben solle, es gehe um die Möglichkeit der rechtlichen Unterstützung. Als Termin habe er den 05.02.1999 genannt. In Mecklenburg-Vorpommern sei es daraufhin zur Observation des Treffens gekommen. Die Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern habe das Treffen observiert. Vorher sei Norbert Wießner vom LfV Thüringen – als V-Mann-Führer mehrerer wichtiger V-Leute im NSU-Komplex, eine zentrale Person – nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Er habe die Einweisung für die Observation übernommen. Tatsächlich seien dann Ralf Wohlleben und Carsten Schultze beobachtet und fotografiert worden, die RA Eisenecker besuchten. Diese Fotos gebe es in der „Akte Drilling“. Noch am selben Abend hätten sich Wohlleben und Schultze bei Tino Brandt gemeldet, es sei alles gut gelaufen. RA Eisenecker brauche eine Vollmacht. Dann sei versucht worden, eine Vollmacht zu besorgen, am 07. März 1999 habe diese Vollmacht von Zschäpe vorgelegen. Wie diese dahin gekommen sei, sei nicht nachweisbar. Zschäpe habe in ihrer Einlassung behauptet, sie habe am RA Eisenecker persönlich getroffen, es hätte ein Treffen in einer Gaststätte gegeben. RAin v. d. Behrens sagt, sie wolle das nicht bewerten, aber man wisse, die drei hatten viele Kontakte in die Außenwelt, aber sie seien vorsichtig gewesen, wie sie diese pflegten. Das sei alles überlegt und durchdacht gewesen. Daher könne es nicht sein, dass es keinen Vorlauf für das Treffen gegeben habe. Davon stehe aber nichts in den Akten, daher könne das Treffen auch evtl. nicht stattgefunden haben. Das was Zschäpe gesagt habe, könne auch alles erfunden sein, das müsse man im Hinterkopf behalten.

Einen Tag später habe es ein Telefonat zwischen Brandt und Böhnhardt gegeben. Das habe Brandt vorher dem LfV Thüringen gemeldet, aber die hätten das Telefonat angeblich nicht abgehört. Es gebe aber ein Gesprächsprotokoll. Daraus gehe hervor, dass Böhnhardt sich nach Eisenecker und seiner Vertrauenswürdigkeit erkundigt habe, Eisenecker habe sich auf einer Demonstration „unkameradschaftlich“ verhalten. Brandt habe gesagt, es sei alles ok, Eisenecker habe im Sinne der Demonstration gehandelt. Ob da Telefonat mit einem tatsächlichen Treffen in Verbindung gestanden habe, sei unklar, aber es habe viel Kommunikation gegeben.

V. d. Behrens berichtet von einer weiteren Meldung Tino Brandts. Eisenecker soll sich mit Familie Böhnhardt getroffen haben, außerdem habe Wohlleben zu Brandt gesagt, dass die drei sich mit Eisenecker treffen wollen, es solle einen Code geben, dann wisse Brandt, zwei Tage später sei das Treffen. Aber ob es so gekommen sei, wisse man nicht, Brandt habe das nicht gemeldet. Zschäpe habe dazu ausgesagt, es habe ein weiteres Treffen und zwei weitere Telefonate gegeben. Ob das stimme sei unklar, klar sei: „Es gibt im Frühjahr 19999 eine hohe Kontaktdichte zwischen NSU, NSU-Netzwerk mit Eisenecker.“

Der Untersuchungsausschuss müsse klären, was die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern mitbekommen hätten. Dies hänge daran, wie weit Eisenecker überwacht worden sei, rechtlich sei das zwar schwierig: „Aber nach der einen Observation soll das aufgehört haben?“ Das sei unwahrscheinlich, diese Verbindungen und Ansatzpunkte müssten sich angesehen werden.

V. d. Behrens geht nun über zum zweiten Komplex, der sog. „NSU-Brief“ und der Gruß an den NSU im

„Der Weisse Wolf“ Nr. 18, Vorwort mit Gruß an einen „NSU

Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“. Wichtig sei zunächst sich vor Augen zu führen, dass es überhaupt das Wissen um den Gruß gebe, sei auf das apabiz und NSU-Watch zurückzuführen, die das damals veröffentlicht hätten. Dies hätte Ermittlungen in Gang gesetzt. Ohne die Veröffentlichung wäre das nicht ermittelt worden, die zum sog. „NSU-Brief“ gehörige Adressliste wäre nur auf Festplatte des NSU gefunden worden, man hätte nicht nachweisen können, dass der NSU den Brief auch verschickt hat. Nach der Veröffentlichung habe das BfV dann behauptet, sie hätten davon nichts gewusst zu haben. Mecklenburg-Vorpommern habe sich bis vor Kurzem gar nicht öffentlich dazu verhalten. Es habe aber im Anschluss an die Veröffentlichung Durchsuchungen bei gegeben. Dabei seien eine Kopie des Briefs sowie in der Privatwohnung von Petereit der abgeheftete Brief in Ordnern gefunden worden. V. d. Behres sagt, es sei unklar, ob in den Prozess-Akten eine Kopie des wirklichen Briefs sei, da müsste der Untersuchungsausschuss sich drum bemühen, eine Originalkopie zu bekommen, um das mit Festplatte abzugleichen. Petereit habe beim Prozess gesagt, er erinnere sich nicht. Das sei aber unglaubwürdig, dass er eine Spende von 2500 € vergesse, wenn er sich im Heft schon für Spenden für 20€ bedanke.

Jedenfalls habe es mit den Durchsuchungen den Beleg gegeben: Der sog. „NSU-Brief“ sei versandt worden. Es habe weitere Durchsuchungen gegeben, bei wem, das habe sich aus dem Zettel mit den zehn Adressen von Neonazi-Projekten und Institutionen ergeben, der in der Frühlingsstraße gefunden worden sei. Auf dem Zettel seien die Adresse als Paare gegenüber geschrieben gewesen und aus dem aus sog. „NSU-Brief“ ergebe sich, dass der Brief zehnmal versandt worden sei. Die Adressen seien in diesen Paaren als Adresse und Absender auf den Umschlag geschrieben worden. Wenn er nicht hätte zugestellt werden können, wäre er an den jeweiligen Absender, also eine andere Neonazi-Organisation gegangen. Man habe nur diese zehn Adressen, vielleicht habe es mehr gegeben. Es sei in der Frühlingsstraße ja auch viel Papier verbrannt, Datenträger kaputt gegangen. In den Asservaten gebe es nur einen Ausschnitt, aber hier könne man sicher sein, hier sei wurde versendet worden. Nicht nur fünfmal, sondern an alle.

Der Herausgeber des Fanzines „Fahnenträger“ aus Sachsten-Anhalt, Torsten Wabra, habe beim BKA zugegeben, dass er den Brief bekommen habe. Im Prozess habe er es geleugnet. Aber beim BKA habe er angeben, das dies für ihn großes Ereignis gewesen sei, 500€ zu bekommen. Auch sein Umfeld habe das noch gewusst, das zeigten ebenfalls Vernehmungen. Überall sonst sei nichts gefunden worden. Bei Vernehmungen sei geleugnet oder tatsächlich nicht gewusst worden. Die Ermittlungen des BKA seien lückenhaft, nicht alle potentiellen Empfänger seien vernommen worden, nicht alle Durchsuchungen seien gemacht worden.

Im Juni/Juli 2012 habe die Frankfurter Rundschau dann berichtet, es gebe eine Quellenmeldung aus Mecklenburg-Vorpommern von 2002, beim „Weissen Wolf“ sei eine Spende mit Begleitbrief eingegangen. Im Bundestagsuntersuchungsausschuss sei das Sebastian Egerton (Dienstname) vom BfV vorgehalten worden, der habe die Meldung bestätigt, habe es später aber zurückgenommen. V. d. Behres sagt, insgesamt sei das unklar, was das BfV angehe: „Haben sie Meldung aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten, wer hat sie gesehen, wer hat sie inhaltlich zur Kenntnis genommen, wer hat sie in Verbindung gebracht mit Grüßen im ‚Weissen Wolf‘“? Das sei unklar, alles werde relativiert. Egerton habe erst gesagt, sie hätten sie bekommen, aber er habe sie nicht gesehen. Bei dem Sonderermittler Jerzy Montag habe er zugegeben, dass er sie gesehen habe, aber er habe sie nicht mit dem „Weissen Wolf“ in Verbindung gebracht. Später habe Egerton das zurückgenommen, Montag habe aber gesagt, so habe Egerton ausgesagt, auch seine Mitarbeiter hätten dies gehört.

Antonia v. d. Behrens sagt, die Frage sei, wie wurde Heft in BfV ausgewertet? V-Mann () sei beauftragt worden, das Heft zu besorgen. Egerton habe behauptet, sie hätten die Grüße nicht ausgewertet, darin bleibe er zwar konsistent, aber das halte sie für unglaubwürdig.
Egerton habe gesagt, die Grüße wären zu viel für die Auswertung gewesen. V. d. Behrens führt dagegen aus, in Ausgabe 18 gebe es keine Grußseite, nur den Gruß an den NSU im Editorial. Der „Weisse Wolf“ sei kein Skinszine, es sei formal recht ordentlich gewesen, es habe eine inhaltliche Ausrichtung gehabt.
Zusätzlich seien die Grußseiten für die Ämter sehr wichtig, um Netzwerke nachvollziehen, man könne sehen, wer grüßt wen, wie stehe Szene da. „Wenn man sich auskennt, ist das auch schnell gemacht.“ Diese Angabe, man habe das nicht für wichtig genommen, das sei zu viel, das sei schlicht falsch, das müsse die Grundlage für VS-Arbeit sein, sonst mache das keinen Sinn. Zusätzlich sei der Gruß prominent platziert gewesen. Im Editorial gehe es darum, nicht mehr Party zu machen, sondern richtig zu kämpfen, dann käme abgesetzt fett der Gruß an den NSU.
Daran müsse man die Ämter festhalten. Auch wenn diese behaupten, das Heft sei verloren gegangen, die Ausgabe mit den Auswertungen sei nicht mehr da. Das Problem für den Untersuchungsausschuss sei, er sei für Mecklenburg-Vorpommern zuständig, trotzdem müsse der Wissensstand des BfV eine Rolle spielen.

Bei der Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gebe es weniger Informationen, so v. d. Behrens. Aber es gebe eine Deckblattmeldung. Diese hätten sie im Prozess nie gesehen, aber es habe eine Zusammenfassung der Behörde, ein sog. Behördenzeugnis, gegeben. Diese besage, es gebe keine keine weiteren Erkenntnisse, der V-Mann habe das Kürzel NSU nicht erwähnt. Die Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern sagt, sie hätten die Ausgabe nicht. Das sei allerdings nicht glaubwürdig. Im ersten NSU-Bundestagsuntersuchungsausschuss habe der damalige BfV-Chef Rainer Fromm angegeben, die Auswertung sei im BfV und in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. V. d. Behrens: „Das kann nur passieren, wenn das Heft vorliegt.“ Außerdem sei unglaubwürdig, dass die Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern sich das das wichtigste Fanzine in Mecklenburg-Vorpommern nicht besorgt habe. Das müsse der Untersuchungsausschuss aufklären.

Selbst wenn man Heft weglasse, gebe es die Quellenmeldung. Da gehe es um 2.500€ Spenden, die anonym eingegangen seien. Da liege es nahe, dass dies kein legal erworbenes Geld sei. Das Geld sei für eine Szene gewesen, die immer Geld brauche. Es sei unwahrscheinlich, dass man da dem V-Mann keine weiteren Aufträge gebe und/oder bundesweit schaue, ob es weitere Briefe gebe. Das sei unwahrscheinlich, wenn der Verfassungsschutz seinen Auftrag ernst nehme. Das sei eine besondere Meldung gewesen, sonst sei es immer nur um Konzerte gegangen. Daher halte sie es für unwahrscheinlich, dass das BfV keine Folgemaßnahmen eingeleitet habe, es sei unwahrscheinlich, dass nichts weitergeleitet worden sei, nicht nachgeforscht worden sei. „Ich denke, hier ist viel aufzuklären.“

Ein weiterer Punkt sei, welche Rolle David Petereit im NSU-Komplex spiele. In Sachsen sei der NSU von Blood & Honour Sachsen unterstützt worden, diese hätten enge Kontakte zu B&H Mecklenburg-Vorpommern gehabt. Alle ursprünglichen Macher vom „Weissen Wolf“ hätten Kontakt zu Uwe Mundlos gehabt, entweder über Ecken oder persönliche Kontakte. Es habe engen Kontakt zwischen und David Petereit gegeben, beide seien in der Hilfsgemeinschaft Nationale Gefangene (HNG) gewesen. Ihr Mann sei aus Rostock gekommen, er sei in Brandenburg im Gefängnis gewesen, da habe er mit dem „Weissen Wolf“ angefangen. Er und Petereit kannten sich schon lange, ab Ausgabe 13 des „Weissen Wolf“ sei Petereits Postfach im Heft angegeben worden, das alte sei händisch durchgestrichen gewesen. In Heft 14 habe Maik Fischer das Heft an eine jüngere Person abgeben. In Ausgabe 15 melde sich im Vorwort „Eihwaz“, dies sei belegbar das Pseudonym von Petereit. Man könne also davon ausgehen, ab Ausgabe 15 habe David Petereit den „Weissen Wolf“ betreut. In Ausgabe 18 finde sich dann der Gruß an den NSU.
V. d. Behrens sagt, der „Weisse Wolf“ sei von Anfang an von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gelesen worden. In der im Januar 1998 durchsuchten Garage seien zwei Exemplare gefunden worden, die 1. und die 4. Ausgabe, in Ausgabe 4 werde Mundlos gegrüßt.
Personen aus späteren NSU-Netzwerk, mit denen die drei schon vor 1998 im Kontakt waren, hätten außerdem für den „Weissen Wolf“ geschrieben, z.B. Thomas Starke. Mundlos habe den „Weissen Wolf“ an inhaftierte Neonazis versandt.

In Ausgabe 17 des „Weissen Wolf“ gebe es einen Spendenaufruf, man brauche Geld für Webhosting. Was Ausschlag für die Spende gegeben habe, sei unklar. Vielleicht die Verbundenheit und der Aufruf, beides sei naheliegend. V. d. Behrens sagt, man könne dann durchaus nachvollziehen, wie das Geld investiert werde: Das Cover werde bunt, die Druckqualität besser, man habe die Ausgabe rechtlich überprüfen lassen. Mit Ausgabe 20 höre der „Weisse Wolf“ auf, es sei aber unklar, warum. Die inhaltliche Ausrichtung des Hefts sei dem NSU entgegengekommen. Der NSU habe immer kritisiert, dass die Neonazi-Szene zu viel Party mache und zu viel trinken würde. Das gleiche stehe im „Weissen Wolf“, dort gehe es um Ideologie, Gefangenenbetreuung habe einen großen Stellenwert, Konzepte wie „Leaderless Resistance“ würden diskutiert. Ideologisch habe das Heft also dem NSU nahe gestanden. Es seien auch Kontakte nach Sachsen im Heft sichtbar gewesen, beispielsweise hätten Läden aus Sachsen Anzeigen geschaltet.

Nach der Ausgabe Nr. 18 des „Weissen Wolf“ habe David Petereit, Thomas Richter, alias V-Mann Corelli bei einer Party von Enrico Marx, dessen Kameradschaft Teil des Thüringer Heimatschutz war, getroffen. Thomas Richter habe bei Vernehmungen gesagt, Petereit habe ihn angesprochen, ob er den „Weissen Wolf“ im Internet hosten könne, er habe sich bereit erklärt und habe es dann auch nachvollziehbar gemacht. V. d. Behrens betont, Thomas Richter habe Kontakt zu NSU-Umfeld gehabt, wo Name NSU falle, sei er nicht weit. Die Sachverständige sagt, sie gehe davon aus, dass Richter nicht von Petereit angesprochen worden sei, sondern dass Richter darauf angesetzt wurde, das scheine ihr plausibler und aus Logik des BfV wahrscheinlicher. Aber das BfV habe verneint, dass es den Gruß an den NSU überhaupt wahrgenommen habe.

Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses bedankt sich und fragt nach den Polizeiermittlungen nach dem Mord an Mehmet Turgut und ob es Hinweise in Richtung rechts gegeben habe.
V. d. Behrens sagt, das komme darauf an, was als Hinweis ausreiche. 2006 sei eine zweite Fallanalyse in Auftrag gegeben worden. Darin sei ein zweiter möglicher Ermittlungsstrang neben dem Bereich Organisierte Kriminalität aufgemacht worden: Ein bis zwei Täter könnten aus „Türkenhass“ morden. Diese Ermittler hätten also genug Informationen gehabt, um beide Thesen für möglich zu halten. Aus Sicht von v. d. Behrens sei einer der Punkte gewesen, dass kein Kontakt zwischen den Opfern hergestellt werden konnte. Die Opfer seien sehr unterschiedlich gewesen, es sei eher unwahrscheinlich gewesen, dass die sich zusammenschließen würden. Es habe mehrere Tatorte gegeben, bei denen die Täter nicht hätten wissen können, dass die später ermordete Person da anzutreffen ist. Die Familien und auch Familie Turgut hätten stets betont, sie können sich ein rechtes Motiv vorstellen, das sei immer ignoriert worden. V. d. Behrens sagt, wenn man das alles zusammen nehme und man kein Motiv finden könne, dann hätte es auf jeden Fall ein Ermittlungsstrang sein müssen, in Richtung eines rechten Motivs zu ermitteln. In der Berichten der BAO Bosporus sei aber immer davon die Rede, man habe zwar keine Hinweise, aber es müsse sich um Organisierte Kriminalität handeln.

Diesem zweiten Ermittlungsschiene in Richtung Rechts sei 2006 aber nur kurz nachgegangen worden. Das habe auch an der Fussball-WM 2006 gelegen. Das Motto sei gewesen „Die Welt zu Gast bei Freunden“, daher seien die Erkenntnisse zurückgehalten worden. Dann sei nur kurz ermittelt worden. Dann sei Baden-Württemberg beauftragt worden, eine Fallanalyse zu erstellen. Diese sei zu dem Ergebnis gekommen, es könne sich nur um Organisierte Kriminalität handeln, es könne sich außerdem nur um einen Täter handeln, der nicht aus Europa komme. Damit sei der zweite Ermittlungsstrang in Richtung rechts beendet worden.

Es habe vorher einen Versuch in Nürnberg gegeben, vom LfV Bayern Erkenntnisse zu Nürnberger Neonazis zu bekommen, es habe nach einer längeren Zeit eine Liste von Neonazis übergeben. In dieser hätten keine Frauen drin gestanden, sonst hätte darin auch die NSU-Unterstützerin stehen müssen. Dann habe es Gefährderansprachen gegeben, die Neonazis hätten angegeben, nichts über die Mordserie zu wissen, damit sei das beendet worden. Die Verfassungsschutzämter hätten außerdem keine Informationen weitergegeben, obwohl sie gewusst hätten, dass Neonazis in Sachsen sind, die Geldprobleme haben und es eine Überfallserie gegeben habe. Auch das Wissen über die Ideologie, die zu der Mordserie passe, wurde nicht weitergegeben. Es hätte aber auch keine Anfragen gegeben.

Es fragt der Linkspartei-Abgeordneter Peter Ritter, wie v. d. Behrens es einschätze, dass nach dem Mord an Mehmet Turgut, bei der „Soko Kormoran“, ein Drogenermittler als Chef eingesetzt wurde. Er fragt nach der der V-Leute Praxis in den 90er Jahren und nach der Bewertung der Sachverständigen zur sog. „Trio-These“ der Bundesanwaltschaft.

V. d. Behrens sagt, der Mord an Mehmet Turgut wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, die Ermittlungsrichtung zu ändern. Aber wenn man einen Drogenermittler einsetze, dann sei die Richtung schon klar. Wenn man alle Fakten damals zusammen genommen hätte, hätte in Richtung rechts ermittelt werden müssen. Man zementiere das mit dem Einsatz eines Drogenermittlers, dass es nicht in diese Richtung geht. Es seien in Mecklenburg-Vorpommern auch türkische Ermittler eingesetzt worden. Die Polizei habe gesagt und auch öffentlich kommuniziert, dass die Familien mauerten, da hätten die Ermittler die Hoffnung gehabt, bei türkischen Beamten, da komme mehr raus. Der Besitzer des Rostocker Imbiss habe in dieser Situation seinen Mut zusammen genommen, er glaube, der Mord habe einen rechten Hintergrund. In dem Protokoll der Vernehmung stehe das aber nur nur so da, es sei keine Spur angelegt worden.

V. d. Behrens beschreibt die Erfahrungen der Familien als regional unterschiedlich. Die bayrischen Ermittler seien besonders gnadenlos gewesen, sie hätten der Frau von Enver Şimşek vorgespielt, ihr Mann habe eine Affäre gehabt, um sie aus der Reserve zu locken. So krasse Formen fänden sich an anderen Tatorten nicht, aber nirgendwo sei Rücksicht genommen worden. Es sei nicht gesehen worden, dass sie ihren nächsten Menschen verloren haben. Eine Ehefrau musste den Tatort selbst sauber machen. Einer anderen Ehefrau seien die Asservate vom Mordtatort ausgehändigt worden, diese seien noch voller Blut gewesen. „Es war immer klar: die Familien sind unter Verdacht.“ Alle Familien hätten sich tagelang vernehmen lassen, weil sie auf Aufklärung gehofft haben: „Das Gegenteil von ‚Mauer des Schweigens‘.“
Auch das Umfeld der Betroffenen sei ausführlich befragt worden. Sie wurden ausschließlich nach Themen wie Organisierte Kriminalität befragt. Daher habe es im Umfeld schnell Gerüchte gegeben, weil sie nur zu diesen Themen befragt worden seien. Die Familien hätten ein soziales Stigma erlitten. Die Eltern von Mehmet Turgut seien in der Türkei umgezogen, weil sich auch dort die Gerüchte verbreitet hätten, die sie nicht mehr ausgehalten hätten: „Diese Geschichten haben alle Familien zu erzählen.“

V. d. Behrens geht auf das V-Leute System ein. V-Leute seien nach der Wende überall eingesetzt worden, das habe sie im Plädoyer am Beispiel Thüringen ausgeführt. In Thüringen seien alle Schaltstellen der Neonaziszene mit V-Leuten besetzt worden. Aber für Mecklenburg-Vorpommern sei das noch nicht klar. Wenn man sich BfV-Strategie ansehe, sei es unwahrscheinlich, dass es in Mecklenburg-Vorpommern anders war. Vielleicht waren es V-Männer des BfV und nicht der Abteilung für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Das müsse aufgeklärt werden.

Zur sog. „Trio-These“ der Bundesanwaltschaft, sagt v. d. Behrens, die BAW könne nicht sagen, dass es gar kein Netzwerk gab. Stattdessen sagen sie, Netzwerk habe nichts von NSU und den Taten gewusst. Diese These hält v. d. Behrens nicht für haltbar. Der NSU sei bruchlos bei Strukturen verkehrt, die sie schon vor dem Abtauchen hatten. Es habe die Meldung gegeben, auf einem Treffen von B&H Sachsen habe die NSU-Unterstützerin Antje Probst gesagt, man müsse radikaler werden und Anschläge begehen. Carsten Szczepanski (V-Mann Piatto) habe außerdem gemeldet, dass Antje Probst Pässe an die drei geben würde. Sie habe das im Prozess verleugnet, dass das passiert sei, aber es habe zu der Zeit tatsächlich Unklarheiten gegeben, wieviele Pässe Probst besessen habe. V. d. Behrens führt aus, wenn Probst das bei B&H sage, sei das ein klares Zeichen, dass es da Kommunikation gegeben habe. Andere Unterstützer seien genau auf Linie des NSU gewesen, auch in ihren Publikationen. Als Beispiel sei André Eminger zu nennen. Da könne man nicht sagen, die waren so isoliert, das sei unwahrscheinlich. Das gleiche gelte für die alten Unterstützer aus Thüringen, es sei abwegig, dass da nicht diskutiert worden sei. Es habe eine enge Vernetzung der drei in die Szene trotz aller Vorsicht gegeben. V. d. Behrens sagt, sie vermute für die BAW sei dies eine praktische These, weil das begründe, wie kein einziger V-Mann etwas vom NSU und der Mordserie gewusst habe.

SPD-Abgeordneter Julian Barlen fragt nach der NSU/NSDAP CD, diese sei am Krakow am See gefunden worden. Außerdem fragt er, welche Prioritäten v. d. Behrens für den Untersuchungsausschuss setzen würde.

Zu NSU/NSDAP-CD führt v. d. Behrens aus, diese sei von Thomas Richter (V-Mann Corelli) habe sie dem BfV übergeben. Dies wurde aber erst nach einigem Druck klar, nachdem sie LfV Hamburg gefunden wurde.

Die Prioritisierung für den Untersuchungsausschuss fände sie schwierig. Das Wissen der Abteilung für Verfassungsschutz sei das wichtigste, aber auch das schwierigste. Die größte Hürde sei, dass Akten nicht zur Verfügung gestellt würden. Es müsse Druck intern und politisch gemacht werden. Für sie stehe fest: „Es muss hier Wissen geben!“ Außerdem wisse man, ohne B&H hätte der NSU nicht abgetaucht leben können. Daher sei die Aufklärung der Verbindungen von B&H Sachsen und Thüringen nach Mecklenburg-Vorpommern sehr wichtig. Die Frage sei, welche Unterstützungsstrukturen es in Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe und in welcher Form. Bezüglich der Prioritäten kommt v. d. Behrens wieder auf den sog. „NSU-Brief“. Es falle auf, darin werde keine Ideologie, keine konkreten Ziele ausgeführt und man fordere trotzdem eine neue Bewegung. Der NSU sei also davon ausgegangen, die Zielgruppe wisse, was gemeint ist. Das sei also ein Brief, der sich z.B. an Combat 18 richtet, sonst mache die Kombination keinen Sinn.

Die Abgeordnete Larisch fragt nach den Auswirkungen des Urteils des NSU-Prozesses auf die militante Neonaziszene.

V. d. Behrens sagt, es sei ein unerträglicher Moment gewesen, als das Urteil begrüßt wurde von Rechten oben auf der Tribüne. Diese hätten das Urteil für Eminger gefeiert. Es sei als ein Signal aufgefasst worden in der Szene, drei der Angeklagten hätten weniger Haft bekommen, als von BAW gefordert. Ob das als Signal intendiert gewesen sei, wage sie nicht zu beurteilen.

Während des Prozesses hätten nur „anderthalb Nazi-Zeugen“ wahrheitsgemäß ausgesagt, alle anderen hätten gemauert, gelogen. Es habe kein Ordnungsgeld, keine Ordnungshaft gegeben. Inzwischen seien fünf Strafverfahren eingeleitet wegen worden Falschaussage, aber diese seien demnächst verjährt, damit sei nicht mit mehr zu rechnen. V. d. Behrens sagt, das wirke bestärkend für Szene. Am Anfang habe es Angst in der Neonaziszene gegeben, was bedeuten die NSU-Ermittlungen für sie. Aber schnell sei klar gewesen, wenn man als Mann sagt, man trinke viel und als Frau, man habe sich nur um die Kinder gekümmert, dann komme man da gut raus. Das habe sich ausgewirkt. Am Anfang seien Angaben beim BKA gemacht worden, im Prozess sei es dann relativiert und zurückgenommen worden. Das habe zu einer Stärkung der Szene geführt.

Die Abgeordnete Wippermann von der SPD fragt nach dem Zusammenhang von Offenlegung von Daten durch die Behörden und vielen Erkenntnisse in Untersuchungsausschüssen.

V. d. Behrens sagt, sie halte ungeschwärzte Akten für sehr wichtig, sonst könne man damit nicht arbeiten. Die bekannten V-Leute seien schon vorher bekannt gewesen, das Bekanntwerden von V-Leuten und Vorlage von Akten sei nicht zusammen zu denken. Aber die Vorlage von Akten sei extrem wichtig. Einstufung und Nicht-Einstufung von Akten habe sie als sehr willkürlich erlebt während der Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Es sei immer das gleiche Spiel. Die Willkür ziehe sich durch. Darauf müsse der Untersuchungsausschuss hinweisen, es gebe Unterschiede, und es sei nicht immer alles so eindeutig.

Abgeordneter Ritter fragt nach Bezüge nach Mecklenburg-Vorpommern aus den noch laufenden Verfahren.

Die Sachverständige sagt, es gebe zehn laufende Verfahren der BAW, gegen neun Personen sowie ein Strukturermittlungsverfahren. Sie kenne die Akten nicht, aber der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages kenne die aber. Die seien da auskunftsfähig.
Das mache das Ausmaß dessen deutlich, was man alles nicht wisse. Im Strukturermittlungsverfahren würde auch ermittelt, woher die ganzen Waffen kämen. Von 20 könne man nur drei konnte man zuordnen, die Ceska und die Polizeiwaffen.

Bert Obereiner von der Afd fragt, ob sie die Aussagen der V-Leute von den anderen Neonazis unterschieden hätten.

Die Sachverständige führt aus, das es unterschiedlich gewesen sein. Carsten Szcepanski, Tino Brandt, und seien die V-Leute gewesen, die vernommen worden seien. Degner habe bis zum Schluss geleugnet, dass er V-Mann gewesen sei. Brandt und Szczepanski hätten sich auskunftsfreudig gegeben über die Szene, aber sobald es um seine Meldungen gegangen sei, hätten sie sich dann an nichts erinnern können. Als es dann um eigenes NSU-Wissen ging: „Da war das Wissen weg.“

Die Abgeordnete Larisch fragt nach Ver- und Behinderung der Aufklärung und wie intensiv nach 2011 ermittelt worden sei.

V. d. Behrens sagt, es habe in kurzer Zeit viele Ermittlungen zu den Asservaten gegeben, aber darauf hätte es sich beschränkt. Wer unterstützt habe, dem wurde kaum nachgegangen, so konnten Spuren auch verschwinden. Man hätte sich beispielsweise Namen angucken können und den damaligen Ermittlungsstand als Grundlage nehmen können. Man hätte alle Mitglieder von B&H Sachsen vernehmen müssen, das sei nicht passiert: Es seien nicht alle vernommen und manche erst sehr spät.

Die zweite öffentliche Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern endet um 11:38 Uhr.