„Erstmal geärgert, dass es vorher nicht gelungen ist, die zu enttarnen.“ – Die Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2019

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Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 22.11.2019 (Foto: NSU-Watch)

Der NSU-Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern setzt sein Ziel um, nach der Einsetzung im April 2018 jetzt viele Zeug*innen zu vernehmen. Zum dritten mal waren am 22.11.2019 Polizisten geladen, die beruflich mit den Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut auf unterschiedlichen Ebenen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten betraut waren. Bei den Befragungen gaben sich die Abgeordneten auch am 22.11. mit schmalen Antworten auf ihre Fragen schnell zufrieden, es gelang nicht nachzuhaken oder durch gut vorbereitete Fragen die Erinnerung der Zeugen anzuregen. Hellhörig wurden viele Abgeordnete, als herauskam, dass es in der KPI Rostock eine Art Vorbereitungstreffen mit allen bislang geladenen Polizeizeugen gab. Dies wurde in seiner Rechtmäßigkeit in Frage gestellt und es gelang, hier mehr Details zu erfahren. Problematisch bleiben massive Interventionen der Ausschussvorsitzenden, der offensichtlich mehr an formal richtig gestellten Fragen denn an Aufklärung des NSU-Komplexes in Mecklenburg-Vorpommern gelegen ist.

Auch am 22.11. waren wieder Kontaktbereichsbeamte (KOBs) aus dem zuständigen Revier in Rostock-Dierkow geladen: Detlef K.-M., der erste Zeuge des Tages und Hans-Ulrich N., der dritte Zeuge des Tages. Sie waren die ersten Polizisten am Tatort und berichteten, dass sie an diesem sehr kalten Februartag ganz normal Streife zu dritt gefahren seien. Sie seien also früh losgefahren in Richtung Toitenwinkel. Im Bereich der Post hätten sie einen Mann wahrgenommen, der auf winkend auf sie zugekommen sei. Sie hätten dann gesehen, dass bei dem Dönerstand was passiert war. N. berichtete, dass er auf dem Weg zum Tatort bereits in die Umgebung geschaut habe, um mögliche weglaufende Menschen oder Auffälligkeiten zu sehen. Am Dönerstand habe er einen älteren Mann gesehen, der einen jüngeren Mann im Arm gehalten habe. Der ältere Mann sei schockiert gewesen, er habe geweint und sei traurig gewesen. Der junge Mann, den er im Schoß gehalten habe, sei leblos und mit Blut verschmiert gewesen. Als N. näher hingesehen habe, habe er eine Kopfverletzung festgestellt. Über Funk sei dann der Notruf gerufen worden, der Rettungswagen sei zuerst da gewesen. Dann hätten die KOBs damit angefangen, den Tatort weiträumig abzusperren.

Neben der Arbeit der KOBs an dem Tag interessierte insbesondere die Abgeordnete Larisch von der Fraktion Die Linke, ob N. und K.-M. Toitenwinkel als Bezirk wahrgenommen hätten, in dem viele Neonazis wohnten und aktiv waren. Larisch hielt dafür Neonazi-Aufmärsche und Namen der entsprechenden lokalen AkteurInnen vor. Leider konnten sich beide KOBs a.D. dadurch nicht erinnern. Wie sie allgemein ihr Aufgabenfeld begriffen, ob sie überhaupt Kontakt in das Wohnviertel knüpften, sich für den dortigen Alltag oder besondere Vorkommnisse auch außerhalb ihrer Dienstzeit interessierten, blieb allerdings – zur möglichen Anregung von mehr Erinnerungen – ungefragt. Die Befragungen der Abgeordneten Larisch wurden immer wieder von der Ausschussvorsitzenden Ann Christin von Allwörden unterbrochen, die keinen Zusammenhang der Fragen zum Untersuchungsgegenstand sehen wollte oder Suggestivfragen witterte.

Bei der Befragung des ersten Zeugen K.-M. sprach dieser von einem vorherigen Treffen der geladenen Polizeizeugen bei der KPI Rostock. Dies rief bei den Abgeordneten Verwunderung hervor. Zwar sind Beamte verpflichtet, sich per Akteneinsicht auf die Vernehmungen im Untersuchungsausschuss vorzubereiten, jedoch dürfen auch sie sich nicht mit anderen potentiellen Zeug*innen austauschen oder als Besucher*innen den Untersuchungsausschuss beobachten. Die SPD bat die Ausschussvorsitzende u.a., die Rechtmäßigkeit eines solchen Treffens zu klären. Ninnemann, der Vertreter des Innenministeriums im Ausschuss versuchte zwar zu erklären, es sei einfacher gewesen, die Vorladungen bei einem solchen Treffen auszuteilen sowie die Empfangsbestätigungen gleich einzusammeln, außerdem habe man die (ehemaligen) Polizist*innen lediglich auf den formalen Ablauf des Untersuchungsausschusses und auf die Bedeutung der Aussagegenehmigung vorbereiten wollen. Die SPD hielt jedoch an der Prüfung fest.

Der zweite Zeuge des Tages Marco L. war 2006 Dezernatsleiter im Kriminalamt für schwere und organisierte Kriminalität. Er gab an, nicht viele Erinnerungen zu haben, er habe sie durch das Aktenstudium aufgefrischt. Er sei als Vertreter bei zwei Besprechungen in Nürnberg nach dem achten und neunten Mord 2006 anwesend gewesen. Dort habe man überlegt, wie die Ermittlungen intensiviert werden könnten. Die Treffen hätten am 17. und 18. Mai 2006 stattgefunden, es habe eine offene Diskussion und eine zielorientierte Lösungssuche mit unterschiedlichen Ansätzen gegeben. Allen sei die Ernsthaftigkeit bewusst gewesen. Man habe versucht, das Problem der Zusammenarbeit zu lösen und sei zu der Entscheidung gekommen, eine Steuerungsgruppe einzurichten. Bei den Ermittlungen sollte jedes Land für ihr Verfahren verantwortlich sein, aber in der Steuerungsgruppe sollten strategische Entscheidungen besprochen werden. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte einerseits zentral aber auch in den Ländern laufen, mit bundesweiter Abstimmung. Der Sitz der Gruppe sei in Nürnberg gewesen. Mecklenburg-Vorpommern sei gesondert Thema gewesen, denn hier habe es noch nicht die nötigen Strukturen gegeben, das sei mit der Einsetzung der SOKO Kormoran nachgeholt worden.

Es habe bei dem Treffen eine kurze Info zur Operativen Fallanalyse (OFA) der bayrischen Ermittler gegeben. Es sei darum gegangen, dass die Theorie von einem möglichen Einzeltäter und von Morden aus der organisierten Kriminalität heraus gleichwertig bewertet würden. Unterschiedliche Motive seien besprochen worden, darunter auch ein rechtes. Die Einbindung des Staatsschutzes sollte erfolgen. Es sei auch darüber gesprochen worden, dass es eine weitere unabhängige Operative Fallanalyse geben sollte. Am 17. Juni 2006 habe es die erste reguläre Besprechung der Steuerungsgruppe gegeben, da sei er, L., nochmal gewesen, er sei aber nicht der reguläre Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns gewesen. Auf diesem Treffen sei es u.a. um den Umgang mit Massendaten, die Vereinheitlichung der Homepages beim BKA und die Erfassung aller legalen Waffenbesitzer einer Ceska – etwa 10.000 zu dem Zeitunkt – gegangen. Der letzte Punkt sei ein einheitlicher Fahndungsflyer gewesen.

Auf Nachfragen stellte sich im UA heraus, dass L. nach November 2011 erneut mit dem Fall des Mordes an Mehmet Turgut zu tun hatte, er koodinierte die Kommunikation zwischen der „BAO Trio“ und Mecklenburg-Vorpommern, er habe also u.a. Aufträge weitergeleitet und die Antworten zurückgegeben. Die Abgeordnete Wippermann von der SPD wollte mehr zu den Treffen 2006 und zu den Erwägungen eines rechten Motivs wissen. L. sagte, das sei ja vom gesunden Menschenverstand her so, dass das zu prüfen sei, wenn neun Ausländer erschossen würden. Der Abgeordnete Barlen von der SPD fragte nach, was L. 2011 nach der Selbstenttarnung des NSU gedacht habe. L. sagte, dass das was Großes sei, das sei schon 2006 vollkommen klar gewesen, nur nicht die politische Dimension. Er habe sich 2011 „erstmal geärgert, dass es vorher nicht gelungen ist, die zu enttarnen, dass Ermittlungen nicht zum Erfolg geführt haben.“ Er könne das nicht bewerten, woran das gelegen habe, er denke es habe Abstimmungsprobleme zwischen verschiedenen Dienststellen gegeben, eine koordinierte Zusammenarbeit sei schwierig gewesen.

Die Abgeordnete Larisch von der Fraktion Die Linke fragte, warum Hinweise auf ein mögliches rechtes Motiv in der Öffentlichkeit unterlassen werden sollten. L. sagte, er könne sich nicht genau erinnern, aber man wollte mit einem von vielen möglichen Motiven, das nicht klar genug vorgelegen habe, nicht an die Öffentlichkeit gehen. Es geht dann um den gemeinsamen öffentlichen Fahndungsaufruf, bei dem das rechte Motiv nicht als mögliches erwähnt wurde. Der Zeuge stellte dar, dass der Zeitpunkt der WM sowie die Urlaubszeit berücksichtigt werden sollten, außerdem sollte er zweisprachig sein. Larisch hakte nach, ob die WM wegen des Mottos „Die Welt zu Gast bei Freunden“ berücksichtigt werden sollte. L. antwortete, er könne es nicht mehr sagen, aber evtl. sollten Leute erreicht werden und wenn alle Leute Fußball gucken würden, dann habe man die Aufmerksamkeit nicht. Larisch hakte erneut nach, ob das Motto nicht auch eine Rolle gespielt habe, die Vorsitzende intervenierte an dieser Stelle mehrfach, die Abgeordnete solle nicht ihre eigenen Interpretationen in die Fragen einfließen lassen. Der Zeuge blieb bei seiner Aussage, es sei lediglich um die Zeitpunkt gegangen, über das Motto habe man nicht gesprochen, sie hätten ja noch keine fertige Motivlage gehabt. Larisch sagte, auf dem Fahndungsaufruf sei dann von „Dönermorde“ die Rede gewesen und hinterfragte das. Der Zeuge L. sagte, das könne deswegen gewesen sein, weil der Begriff medial schon geprägt gewesen sei, daher würden manchmal Begriffe übernommen. Er selbst könne das nicht bewerten, er habe den Fahnundgsaufruf nicht geschrieben und es stehe ihm auch nicht zu, das zu bewerten. Larisch fragte, wer sich für dritte OFA ausgesprochen habe. L. sagte, dies sei eine gemeinsame Entscheidung gewesen, man wollte möglichst breit aufgestellt sein und wollte einen neuen Blick auf den Fall werfen lassen.

Die letzten beiden Zeugen des Tages waren ehemalige Brandermittler, die Zeugen Sch. und J., beide haben nach dem Mord an Mehmet Turgut behelfsmäßig Zeug*innenbefragungen durchgeführt, an die sie sich allerdings nicht mehr erinnern konnten. Beide wurden außerdem von der Abgeordneten Larisch gefragt, ob sie sich daran erinnern könnten, dass am späteren Tatort des Mordes an Mehmet Turgut 1998 ein Dönerimbiss abgebrannt ist. Dies verneinten beide, nur der Zeuge J. erwähnte, dass er viele Morde und Brände erlebt habe und sich daher nicht an einzelne erinnern könne. Dies wäre bei beiden Zeugen zu hinterfragen gewesen, wieviele solcher Brände es in ihrer Dienstzeit in Rostock Dierkow gegeben hat.

Die Sitzung endet um 14:03, für den 29.11.2019 ist erneut eine öffentliche Sitzung des NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern geplant.