Der Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. – Die Prozesstage 27 bis 37.

0

27. Prozesstag, 05. November 2020

Am 27. Tag der Hauptverhandlung gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann wurden zwei psychologische Gutachter gehört, die mit Stephan Ernst in seinem Verfahren von 1994 betraut waren. Weiterhin wurde Stephan Ernst vom Gericht zu seinem persönlichen Werdegang befragt. Besonders infrage gestellt wurde dabei, ob die Aussage, Ernst habe sich 2011 aus der Naziszene zurückgezogen, aufgrund der Beweislage haltbar ist.

Beide psychologischen Gutachter wurden auf einen Beweisantrag von Hartmanns Verteidigerin Nicole Schneiders geladen. Stephan Ernst war bei seinem Strafverfahren 1994 wegen des Messerangriffs auf der Toilette im Wiesbadener Hauptbahnhof von insgesamt drei Psychologen begutachtet worden, von denen einer verstorben ist, die anderen beiden für den heutigen Tag als Zeugen geladen wurden. Während der zweite Zeuge, Dr. Gutmark, sich nicht mehr an die Begutachtungssituation erinnern konnte und nach 15 Minuten wieder entlassen wurde, konnte der erste Zeuge, Dr. Jöckel, einige Angaben zu seinen Erinnerungen machen. So sagte er aus, dass er den „unbändigen Fremdenhass“, den der verstorbene Gutachter Dr. Glatzl Stephan Ernst attestiert hatte, eher aus schlechten Erfahrungen heraus motiviert sah, denn politisch. Anschließend wurde erörtert, ob der Gutachter die damalige Diagnose, eine Borderline-Störung, heute noch für angebracht hält und wie sich solche Störungen aus seiner Sicht über die Lebenszeit entwickeln.

Noch vor der Mittagspause begann der Senat Stephan Ernst zu seinen persönlichen Lebensumständen und seinem biographischen Werdegang detailliert zu befragen. Ernst wuchs in Wiesbaden-Erbenheim auf, die Familie lebte dort, bis er neun Jahre alt war. Die Eltern kauften ein Haus in Taunusstein, in das sie und der vier Jahre ältere Bruder zogen, während Ernst den Rest des Schuljahres noch bei der Großmutter verblieb, bis auch er nach Taunusstein zog. Der Umzug sei für ihn schlimm gewesen, da er seine Freunde zurück lassen musste. Das Verhältnis zu seinem Bruder beschrieb Ernst als gut, sein Vater hingegen sei gewalttätig und alkoholabhängig gewesen. Er habe das Gefühl gehabt, seinen Eltern seien die Hunde der Familie wichtiger gewesen als er. Auch seine schulischen Leistungen hätten sich verschlechtert. Seine rassistische Einstellung habe er vom Vater mitbekommen. Seine frühen Straftaten seien aber nicht Ausdruck dieser Einstellung gewesen, sondern ein Racheakt an einem Mitschüler. Dabei versuchte er, im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem der Junge mit türkischer Migrationsgeschichte lebte, einen Brand mit Benzin zu legen. Insgesamt zeigte Ernst wenig Gefühl bei der Beschreibung seiner Straftaten. So erklärte er den Messerangriff im Wiesbadener Hauptbahnhof damit, dass ihn der Mann auf der Toilette angemacht habe. Daraufhin sei er in die Kabine gegangen, habe sein Messer bereit gemacht und sein Opfer angegriffen. Erst als er zu den Auswirkungen seiner Taten auf seine Familie zu sprechen kam, wurde Ernst emotional.

Zu seinen politischen Tätigkeiten in Kassel gab Ernst an, dass er an „Anti-Antifa“ Aktionen beteiligt war. Dafür seien Informationen über politische Gegner*innen gesammelt worden, um sie mit Sachbeschädigung und körperlichen Übergriffen einzuschüchtern. Ernst gab an, 2009 aus der Szene ausgestiegen zu sein. Das erklärte er damit, dass er nicht mehr aktiv auf der Suche nach Kontakten in die Szene war. Auf die Frage des Psychiaters Leygraf, der Stephan Erst im aktuellen Verfahren begutachtet, ob Ernst in seiner damals laufenden Therapie über diesen Prozess gesprochen habe, verneinte dieser. Das habe er „mit sich selbst ausgemacht“.

An der These des Ausstiegs zweifelte auch die Verteidigung von Markus Hartmann. Die Bundesanwaltschaft schreibt Hartmann eine Schlüsselrolle in der Re-Radikalisierung Ernsts zu. Diese Rolle, so die Verteidigung, könne Hartmann nicht ausgefüllt haben, wenn Ernst sich nie von der Szene distanziert habe. Als Beweis dafür wurde erneut das Foto einer Sonnenwendfeier in Asbach, Thüringen, gezeigt, die von Thorsten Heise organisiert wurde. Auf die Frage, in welchem Verhältnis Ernst zu Heise stehe, antwortete der, dass es an sich kein persönliches Verhältnis gebe. Sie seien einmal von einer Demonstration in Dresden gemeinsam zurückgefahren, einmal habe Ernst sich an einer „Hausverteidigung“ bei Heise beteiligt. Dass Ernst aber „ausgestiegen“ sei, daran hielt er fest. Er sei bei der Sonnenwendfeier nur körperlich anwesend gewesen. Da in der Presseberichterstattung der WELT eine zweite Sonnenwendfeier benannt worden war, wurde Ernst auch danach gefragt. Dieser Frage konnte nicht geklärt werden.

Die Beschreibungen seiner politischen Gesinnung blieben auch auf mehrfache Nachfragen hin sehr abstrakt und wenig greifbar. Ernst wird seit kurzem von dem behördlichen Aussteigerprogramm „Ikarus“ betreut. Er gab an, Informationen über die Szene preis zu geben. Richter Sagebiel fragte ihn konkret nach den Schüssen auf einen Antifaschisten in Kassel 2001, zu denen Ernst aber keine Angaben machen konnte.

Richter Sagebiel klärte noch den Termin der Aussage von Frau Braun-Lübcke. Man könne sie am nächsten Dienstag „dazwischen schieben“. Der Anwalt der Nebenklage Lübcke, Prof. Dr. Matt, kritisierte die Wortwahl und forderte einen Termin mit mehr Vorbereitungszeit für die Witwe von Walter Lübcke. Dem kam das Gericht entgegen.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

28. Prozesstag, 10. November 2020

An diesem Verhandlungstag sagten drei Zeugen aus. Ein Ermittler des LKA sagte zunächst zu Ermittlungen zu einer Aussage von Stephan Ernst aus. Dieser hatte angegeben, dass u.a. anhand von einer Kartenzahlung an einer Tankstelle nachprüfbar sei, dass er und Hartmann sich im April 2019 zur Planung des Mordes getroffen hätten. Der Zeuge konnte die Aussage von Ernst nicht bestätigen. Im Laufe der Befragung stellte sich allerdings heraus, dass er weder vor Ort war noch die Finanzermittlungen, auf die er sich bezog, selbst durchgeführt hatte und daher viele Fragen gar nicht beantworten konnte. Als zweiter Zeuge wurde erneut Ernsts Kollege Habil A. gehört, der nach der Freilassung von Hartmann bei OStA Killmer anrief und sagte, Hartmann habe die Adresse von Lübcke an Ernst gegeben. In der Befragung sagte A. aber, bei dem von ihm gehörten Gespräch sei der Name Lübcke nicht gefallen. Der dritte Zeuge, D., war an der Festnahme von Hartmann beteiligt. Dieser habe zunächst gesagt, er wolle keine Angaben machen. Wenn der GBA beteiligt sei, sei er schon vorverurteilt und es stünden neun Jahre Haft im Raum. Später zeigte sich Hartmann aber offenbar gesprächiger. Er gab D. gegenüber an, Ernst seit 15 Jahren zu kennen. Die beiden hätten sich in der rechten Szene kennengelernt. Sie hätten sich von dieser entfernt und seit 2009 keine Straftaten mehr begangen. Er habe mit Ernst im Schützenverein gemeinsam das Schießen trainiert.

Zu Beginn des Prozesstages stellte die Verteidigung von Stephan Ernst erneut Anträge, die den Nebenkläger Ahmed I. als unglaubwürdig erscheinen lassen sollten. Der Vorsitzende Richter Sagebiel hakte im Anschluss nach, wie viele Beweisanträge noch kämen. Er wolle keine Frist setzen, machte aber deutlich, dass die Anträge so bald wie möglich gestellt werden sollten. Danach stellte RA Clemens von der Verteidigung Hartmann einen Beweisantrag dazu, dass Thorsten Heise seit Jahrzehnten ein zentraler Funktionär der rechten Szene sei. Dazu beantragte er die Verlesung von Teilen der Broschüre „Zwischen Gewalt, RechtsRock und Kommerz – Der Multifunktionär Thorsten Heise“. Die ganze Broschüre solle ins Selbstleseverfahren einfließen. Er nahm auf den letzten Prozesstag Bezug, bei dem es um den Kontakt von Stephan Ernst zu Thorsten Heise u.a. im Jahr 2011 ging. Dieser rücke den angeblichen Ausstieg Ernsts aus der rechten Szene 2009 in ein anderes Licht. Wer zu Heise Kontakt habe, sei niemand, der von einem durch Zufall wiedergetroffenen Kameraden reaktiviert werden müsse. RAin Schneiders von der Verteidigung Hartmann legte danach Widerspruch gegen die Verwertung des Geständnisses von Ernst ein. OStA Killmer und der Vorsitzende Richter machten deutlich, dass die Aussage zu würdigen und einzuordnen sei. Danach machte RAin Schneiders Angaben zum Lebenslauf ihres Mandanten. Zum Schluss sagte sie, er sei aktuell ohne Arbeit und ohne festen Wohnsitz. Auf Frage Sagebiels bestätigte Schneiders, dass dies die Einlassung zu den persönlichen Verhältnissen Hartmanns sei.

Danach wurde der erste Zeuge des Tages, Erster Kriminalhauptkommissar Frank E. vom LKA Wiesbaden, vernommen. Er sagte zunächst zu einem Ermittlungsauftrag durch das Gericht aus. Stephan Ernst hatte in der Verhandlung angegeben, dass er Mitte April 2019 mit Hartmann den Mord an Walter Lübcke geplant habe. Das ließe sich daran überprüfen, dass er sich mit ihm auf dem Gelände der Firma SMA getroffen habe. Zuvor habe eine Vorstandssitzung beim Schützenverein Sandershausen stattgefunden. Sie hätten Bier bei einer Tankstelle gekauft und mit Karte bezahlt; außerdem hätten sie ihre Handys dabei gehabt. Der Zeuge sagte, man habe mittels einer Internetrecherche herausgefunden, dass die Firma SMA vier Standorte habe, drei davon seien direkt beieinander, gegenüber sei eine Tankstelle, daher nehme er an, dass dies der entsprechende Ort sei. Es gebe im Umfeld auch nur diese eine Tankstelle. Am 10. April 2019 habe es eine Vorstandssitzung im Schützenverein gegeben, da seien laut Aussage des stellvertretenden Vorsitzenden weder Ernst noch Hartmann gewesen. Am 4. Mai 2019 habe die Jahreshauptversammlung stattgefunden, auf dieser hätten sich beide in die Teilnahmeliste eingetragen. Zum von Ernst angegeben Einkauf mit Geldkarte hätten die Finanzermittlungen, die andere durchgeführt hätten, keine entsprechenden Käufe ergeben. Die Standort-Daten der Handys könnten nach dieser Zeit nicht mehr erfasst werden, so der Zeuge zu den weiteren Ermittlungen. Die Aussagen des Zeugen E. wurde von der Verteidigung von Ernst hinterfragt. RA Kaplan deutete an, dass es sich um den anderen Abschnitt des SMA-Firmengeländes gehandelt haben könne und dass es noch eine weitere Tankstelle, drei Minuten mit dem Auto entfernt, gäbe. E. sagte, er habe nicht zu einer drei Minuten mit dem Auto entfernten Tankstelle ermitteln sollen. Sagebiel entgegnete den Fragen der Verteidigung, dass die Finanzermittlungen Kartenzahlungen an allen Tankstellen gezeigt hätten und dass der Zeuge dies dann entsprechend auch gesagt hätte.

Außerdem sagte der Zeuge E. zu polizeilichen Vernehmungen von Ernsts ehemaligem Verteidiger RA Waldschmidt aus, da er diese leitete. Waldschmidt habe angegeben, Ernst in der JVA aufgesucht zu haben. Er habe dann im Auto überraschend von dem ersten Geständnis von Ernst gehört, habe ihn dann erneut besucht und sei dann, für Waldschmidt überraschend, beim Haftprüfungstermin entpflichtet worden. Danach habe sich Ernst noch einmal in einer „dringenden Angelegenheit“ gemeldet, worauf Waldschmidt im November 2019 erneut in der JVA gewesen sei. Dabei habe Ernst Waldschmidt gebeten, mit dem Umfeld von Hartmann Kontakt aufzunehmen, um zu sagen, dass Ernst gegen Geld bereit sei, die Waffenlieferung durch Hartmann einem anderen zuzuschreiben. Das Geld habe an RA Hannig und an die Frau von Stephan Ernst fließen sollen. Das habe Waldschmidt abgelehnt. Ernst habe außerdem durch Waldschmidt Kontakt zur Gefangenenhilfe gewollt, aber der Zeuge E. wusste nicht, ob es dazu gekommen ist.

Als zweiter Zeuge wurde erneut der Arbeitskollege und Freund von Ernst, Habil A. gehört, da dieser über die Haft-Entlassung von Hartmann verwundert gewesen sei und deswegen bei OStA Killmer anrief. Im Vermerk von Killmer darüber ist die Rede davon, dass A. gesagt habe, Hartmann habe Lübckes Adresse an Ernst weitergegeben. In der Befragung von A. spricht dieser davon, dass er im Schützenverein ein Gespräch zwischen Ernst und Hartmann gehört habe, in dem Ernst gesagt habe, man wisse nicht, wo die Leute lebten. Hartmann habe gesagt, er könne es ihm sagen: da, wo der „Meister“ wohne. Damit sei ein Meister der Firma Hübner gemeint, der in Wolfhagen wohne. Auf Frage von Killmer bestätigte A., dass er daher denke, dass Hartmann mit Ernst schon in Wolfhagen gewesen sei, obwohl Ernst den Namen nicht dazu gesagt habe. Das Gespräch habe 2015 oder 2016 stattgefunden. Auf Frage von RAin Schneiders gab A. an, weder den Ort Istha-Wolfhagen noch den Namen Lübcke in dem Gespräch gehört zu haben.

Es folgte der Zeuge D., Kriminalbeamter bei der Polizei Nordhessen. D. war bei der Festnahme des Angeklagten Hartmann dabei, hatte ihn gefesselt und belehrt. Sagebiel fragte nach den Äußerungen Hartmanns. D. antwortete, dass dieser auf dem Weg zur Dienststelle nichts gesagt habe. Auf der Dienststelle habe er betont, wenn der GBA „mit im Boot“ sei, werde er nichts sagen. Da sei er schon vorverurteilt und es stünden neun Jahre Gefängnis im Raum. Sagebiel fragte nach dem Inhalt der Belehrung. D. sagte, er habe zu Hartmann gesagt, es gehe um Beihilfe zum Mord, da von ihm die Waffe gekommen sei. Sagebiel sagte, dass Hartmann das richtigstellen hätte können. D. sagte, das habe er zu Hartmann auch gesagt, wenn es nur um ein Waffendelikt ginge, sei es ja nicht so schlimm. Sagebiel fragte nach weiteren Äußerungen. D. antwortete, Hartmann habe gesagt, dass er Ernst seit 15 Jahren kenne. Sie hätten sich in der rechten Szene kennengelernt und das Schießen im Schützenverein trainiert. Sie hätten sich von rechten Gruppen distanziert und seit 2009 keine Straftaten mehr begangen. Er habe das Video von der Veranstaltung in Lohfelden ins Netz gestellt und bewusst nicht kommentiert.

Der Zeuge wurde gefragt, warum er in seinem Vermerk Details ausgelassen hatte und diese erst in einem zweiten Vermerk schilderte, nachdem er von E. dazu aufgefordert worden war. E. hatte ein Gespräch des Zeugen mit einer Kollegin mitgehört. Die beiden Beamten hatten sich über die Aussagen von Markus Hartmann unterhalten. D. sagte, er erinnere sich an die Punkte, habe sie aber nicht aufgeschrieben. Es könne sein, dass es untergegangen sei. Dabei sei es um die Bemerkung Hartmanns zu den neun Jahren Haft gegangen und dass man in seiner Wohnung keine unerlaubten Waffen finden würde. RA Matt fragte nach der Vernehmung der ehemaligen Partnerin Hartmanns, der Zeugin Do. Er hielt vor, dass der Zeuge diese als offen beschrieb und dass sie einen glaubwürdigen Eindruck gemacht habe. Das bestätigte D. Sie habe bei Angaben nicht lange überlegen müssen. Irgendwann habe man im Gefühl, wenn Leute lügen, was hier nicht der Fall gewesen sei. RA Clemens fragte erneut nach der Belehrung seines Mandanten und dass Hartmann gesagt habe, dass er keine Angaben machen werde. Clemens fragte, wie es trotzdem zum Gespräch gekommen sei. D. antwortete, er habe gesagt, Hartmann müsse keine Angaben machen; trotzdem habe dieser sich normal unterhalten. Sagebiel: „Das ist ja auch nicht unzulässig.“ D. sagte, er wisse nicht mehr, wer wen angesprochen habe. Nachdem RA Clemens erneut betonte, dass Hartmann keine Angaben machen wollte, sagte Killmer, dass zentral sei, dass Hartmann über seine Rechte belehrt wurde. Dies sei der Fall gewesen. Nachdem die Liste der Waffen, die bei Hartmann gefunden wurden, verlesen worden war, endete der Prozesstag.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

30. Prozesstag, 16. November 2020

An diesem Prozesstag wurde Frau Braun-Lübcke, Witwe von Walter Lübcke und Nebenklägerin im Prozess, als Zeugin vernommen. Außerdem war ein Gutachter geladen, der Netzwerkforensiker vom hessischen LKA ist und den PC von Markus Hartmann ausgewertet hatte. Auch ein Zeuge vom Ordnungsamt Kassel war geladen, der zuständig ist für die Genehmigungen des Plakatierens von Wahlwerbung, sowie ein Kriminalbeamter vom LKA als Sachverständiger für Schusswaffen. Darüber hinaus bot der Senat Stephan Ernst an, die Strafverfolgung in Bezug auf seine Waffendelikte einzustellen, da sie „nicht so sehr ins Gewicht fallen“ würden, vorausgesetzt er verzichte auf die Herausgabe aller beschlagnahmten Waffen.

Zu Beginn des 30. Prozesstages gab es einen Antrag vom Anwalt der Nebenklage Lübcke, Prof. Dr. Matt. Im Antrag gab Matt an, dass Frank Hannig, der vorherige Verteidiger von Stephan Ernst, eine E-Mail an den Sprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz, geschrieben habe. In dieser E-Mail gebe Hannig an, die Haftentlassung von Hartmann sei eine „Fehlentscheidung des Gerichts“ und er wolle „informell“ sprechen. Matt forderte dann, die Handakten (z.B. Notizen) von Hannig beschlagnahmen zu lassen, und die Teile daraus, die von der Schweigepflichtentbindung Ernsts betroffen sind, in den Prozess einzuführen. Er betonte, dass die Familie Lübcke für die vollständige Aufklärung des Mordes kämpfe. Er gehe davon aus, dass sich aus den Handakten die Gespräche von Ernst mit seinem damaligen Verteidiger rekonstruieren ließen – und dass sich darin keine Angaben von Ernst zum Mord an Walter Lübcke ohne die Tatbeteiligung von Markus Hartmann finden ließen. OStA Killmer unterstützte den Antrag. Die Verteidigung Ernst schloss sich ebenfalls dem Antrag an und erweiterte diesen, indem auch die Beschlagnahmung des Handys und IPads von RA Hannig miteinbezogen wurde. Dies wurde damit begründet, dass in der JVA Gespräche mit Ernst aufgezeichnet worden seien. RA Kaplan, Verteidigung von Ernst, forderte außerdem, Daniel Zabel als Zeugen zu laden. Dieser ist Beisitzer im Landesvorstand der AfD Sachsen und ist für Hannig tätig. Er gab an, dass dieser für Hannig zum Haus der Familie Lübcke gefahren sei, um „sich ein Bild zu machen“. Zabel soll über die Gespräche zwischen Ernst und Hannig informiert gewesen sein.

Auch an diesem Prozesstag versuchte die Verteidigung Ernst die Aussage des Sachverständigen Schneider zu diskreditieren. Dieser sagte aus, dass für die DNA-Spur, die am Messer von Ernst gefunden wurde, der Nebenkläger Ahmed I. als „Spurenverursacher“ nicht ausgeschlossen werden kann, vielmehr würden alle gefundenen Merkmal auf ihn passen.

Im Folgenden wurde Frau Braun-Lübcke in den Zeug*innenstand gerufen. Richter Sagebiel bat sie „nur ganz kurz“ Angaben zum Tattag und dem Tag davor zu machen, da sie ja über die Tat „nicht viel sagen kann“. Sie berichtete vom Vorabend des Mordes und vom Abend, an dem ihr Mann ermordet wurde. Es war der erste Abend, an dem ihr Enkel bei ihnen übernachtete, so dass sie früh ins Bett gegangen sei. Auch erzählte Frau Braun-Lübcke, wie sie, nachdem alle geglaubt hatten, Walter Lübcke sei an einem Herzinfarkt gestorben, erst nach kritischem Nachfragen erfahren hatten, dass er erschossen worden war. Auch zu seinen Reaktionen zu den Angriffen nach der Bürger*innenversammlung in Lohfelden wurde sie befragt. Sie gab an, dass sie ihren Mann selten verzweifelt gesehen hätte, dass er aber nach dieser Veranstaltung unglücklich darüber gewesen sei, dass nur ein Teil seiner Äußerung ins Netz gestellt worden war. Er sei in Sorge um seine Familie gewesen. Frau Braun-Lübcke beschrieb die schwierige Situation im Prozess. Es sei schrecklich, dass Ernst nicht umfassend aussage und dass der Mitangeklagte Hartmann sich nicht „eine Sekunde äußert“, sondern grinsend im Gericht sitze. Sie forderte Ernst dazu auf, die ganze Wahrheit zu sagen, nur das könne jetzt helfen.

Der nächste Zeuge war ein Netzwerkforensiker vom LKA, der den PC von Hartmann untersucht hatte. Er beschrieb, dass er herausgefunden habe, dass der komplette PC zwischen August und November 2018 neu formatiert worden sei, sie aber dennoch die damals gelöschten Dateien wiederherstellen konnten. Seiner Angabe nach waren das über 50.000 Dateien. Auch konnte festgestellt werden, dass der PC am 1. Juni 2019 um 19.45 Uhr eingeschaltet worden sei und es eine aktive Sitzung bis 22.03 Uhr gegeben habe, in der auf tagesschau.de und Youtube zugegriffen worden sei.

Beim nächsten Zeugen ging es darum festzustellen, ob am 6. Januar 2016 in Kassel bereits Wahlplakate hängen durften. Dies sollte prüfen, ob die Angaben, die Ernst bei der Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft nach dem Mord an Walter Lübcke gemacht hatte und die zum versuchten Mordanschlag auf Ahmed I. passten, richtig waren. Er erzählte damals, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, dass er u.a. Wahlplakate weggetreten hätte. Es wurde mit Hilfe des Zeugens festgestellt, dass die Erlaubnis, Wahlplakate in Kassel aufzuhängen am 6. Januar 2016 bereits an die Parteien erteilt worden war.

Nach der Mittagspause stimmte Ernst der angebotenen Einstellung der Strafverfolgung wegen der ihm vorgworfenen Waffendelikte zu.

Der letzte Zeuge dieses Prozesstages war ein Kriminalbeamter vom hessischen LKA, der das Gutachten zu den aufgefundenen Schusswaffen erstellt hatte. Der Beamte hatte ein Asservat mitgebracht: ein unbrauchbar gemachtes Maschinengewehr Madsen Modell 50, das sich im Besitz von Hartmann befunden hatte. Über diese Waffe wurde dann im Gerichtssaal detailliert gesprochen. Insbesondere hatte sich Hartmann intensiv und persönlich am Gespräch über diese Schusswaffe und ihre Unbrauchbarmachung beteiligt. Es wurde nämlich vom Beamten festgestellt, dass die Schusswaffe nicht ausreichend unbrauchbar gemacht wurde und relativ einfach wieder brauchbar gemacht werden könnte, was Hartmann im Gerichtssaal persönlich hinterfragte. Danach machte der Sachverständige Angaben zu der im Waffendepot gefundenen Waffen und Munition von Ernst. Diese seien alle funktionsfähig, teilweise seien sie selbst gebaut oder verändert worden.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

31. Prozesstag, 19. November 2020

Am 31. Prozesstag stand das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Leygraf über den Angeklagten Stephan Ernst im Mittelpunkt. In seinem Gutachten hält der Sachverständige diesen für voll schuldfähig und sieht die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an seine Haft gegeben.

Der Vormittag des Prozesstages war zuvor von der Auseinandersetzung um eine ärztliche Untersuchung des Hauptangeklagten Ernst geprägt. Dieser fühlte sich verhandlungsunfähig und wollte durch einen Arzt begutachtet werden. Richter Sagebiel bestand darauf, dass kein weiterer Arzt hinzugezogen wird, da der sowieso anwesende psychiatrische Gutachter Leygraf als Mediziner für eine Einschätzung ausreichen würde. Ernst wollte allerdings nicht von dem Gutachter untersucht werden. In der Pandemie-Situation rufe er aber keinen Notarzt für einen gesunden Mann zur Hilfe, so Sagebiel. Nach einiger Diskussion wurde die Sitzung unterbrochen, das notwendige Equipment für die Untersuchung besorgt, und die Untersuchung durch Leygraf durchgeführt. Dieser erklärte Ernst für vernehmungsfähig. Gegen zwölf Uhr konnte der Sachverständige dann mit der Präsentation seines Gutachtens beginnen und führte die Kernpunkte seines schriftlichen Gutachtens mündlich aus. Ihm standen als Grundlage seines Gutachtens die bisher anfertigten Gutachten über Ernst aus früheren Verfahren, alte Therapieunterlagen, die Ernst für Leygraf freigegeben hatte, seine beiden Gespräche mit Ernst sowie seine Beobachtungen an den Prozesstagen zur Verfügung. Er kam zum Ergebnis, dass Stephan Ernst voll schuldfähig ist und die Bedingungen für eine anschließende Sicherungsverwahrung gegeben sind. Ernst zeichne sich nicht nur durch die langfristige Planung von Straftaten aus, sondern begehe auch spontane Taten gegenüber Zufallsopfern.

Er schilderte den Kontakt zu Ernst als weitgehend emotionslos und monoton. Er habe nicht das Gefühl gehabt, mit Ernst ein offenes Gespräch zu führen. Ernst habe durchgängig einen bedachten und kontrollierten Eindruck gemacht. Leygraf wies beispielhaft darauf hin, dass Ernst zwar ein Taschentuch zu seinen Augen führte, er aber keinen Tränenfluss erkennen konnte. Ernst wirke in den Momenten, in denen er Emotionen zeige, wie „an- und ausgeknipst“.

Leygraf wies insbesondere auf die Widersprüche in Ernsts Angaben hin. Er stellte zwei Seiten an ihm fest: einerseits sei er seit seiner Haftentlassung bürgerlich gut integriert, habe eine lange Beziehung geführt und seinen Beruf ausgeübt, gleichzeitig habe er sich in der rechten Szene organisiert und Rachefantasien verschriftlicht. Ein früherer Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, Ernst leide an einer Borderline-Störung. Diese Einschätzung teile er nicht und ihm sei nicht klar, wie es damals zu dieser Diagnose kam. Vielmehr stellte er heraus, dass Ernst dazu neige, sein Verhalten durch die Beeinflussung durch andere zu begründen. Diese Externalisierungstendenzen sehe man auch im Verhältnis zu Hartmann. Dabei könne es auch sein, dass Ernst sich dessen nicht bewusst sei, sondern sich selbst belüge.

Ernst hatte angegeben, sich 2009 nach der Festnahme am 1. Mai in Dortmund aus der rechten Szene gelöst zu haben. In seiner damals laufenden Therapie machte er dazu allerdings keine Angaben. Leygraf zeigte sich verwundert darüber, dass Ernst, der sich damals in einem psychisch schlechten Zustand befand und unter Angststörungen litt, keine Angaben darüber gegenüber seiner Therapeutin machte und auch nichts vom drohenden Gerichtsverfahren in der Therapie erzählte, obwohl beides in engem zeitlichen Zusammenhang stand. Er gab allerdings gegenüber der Therapeutin an, in 2011 mit einem Kollegen zusammen das Bogenschießen begonnen zu haben. Das steht im Widerspruch zu seiner Angabe, Hartmann erst 2013 wieder getroffen zu haben und durch ihn in den Schützenverein gekommen zu sein. Leygraf bezweifelte die Darstellung Ernsts, sich für den Zeitraum 2009-2013 in einer „ideologiefreien Phase“ befunden zu haben; auch, weil die Teilnahme an der Sonnenwendfeier im Jahr 2011 belegt ist. Dementsprechend habe auch Ernsts Teilnahme am hessischen Aussteigerprogramm IKARUS für Leygraf keinen Einfluss auf das Ergebnis seines Gutachtens.

Der „markante Ausländerhass“ sei fester Bestandteil von Ernsts Persönlichkeit und es bräuchte eine langfristige Therapie und ein Vertrauensverhältnis zu einem Therapeuten, um dies bearbeiten zu können. Der Gutachter wurde unvereidigt entlassen, nachdem er Fragen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger von Ernst beantwortet hatte.

Abschließend gab der Senat bekannt, dass weitere Prozesstermine bis zum 22. Dezember anberaumt wurden.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

33. Prozesstag, 26. November 2020

Der 33. Prozesstag war von zwei Themenkomplexen geprägt: den von der Verteidigung von Ernst geladenen Zeug*innen zum Fall Ahmed I. und der Aussage von Daniel Zabel, der für Ernsts ehemaligen Verteidiger Hannig gearbeitet hatte. Zabel sollte Auskunft darüber geben, welche Tatversion unter welchen Umständen zustande kam, da Frank Hannig seine Aussage dazu verweigert.

Zu Beginn des Prozesstages resümierten sowohl der Verteidiger von Stephan Ernst, Mustafa Kaplan, als auch Alexander Hoffmann als Vertreter von Ahmed I. die Aussagen der Zeug*innen des letzten Prozesstages. Hoffmann verwies auf die Umstände der Vernehmungen von Ahmed I., die von der Polizei im Krankenhaus direkt nach der Operation mit einer Dolmetscherin durchgeführt worden waren, mit der es Verständigungsprobleme gab. Er führte weiterhin aus, dass die Videoaufnahmen zeigten, dass der Radfahrer ausreichend Zeit hatte, zur Unterkunft zu fahren, jemanden von dort ausgehend zu verfolgen und anzugreifen. Die Verteidigung von Ernst hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass Ahmed I. von hinten mit der Kapuze seiner Jacke auf dem Kopf nicht als Geflüchteter erkennbar gewesen sein könne und daher auch kein rassistisches Motiv in Betracht käme. Weiterhin versuchten die Verteidiger von Ernst weiter, die Glaubhaftigkeit von Ahmed I. anzugreifen, in dem sie infrage stellten, ob seine Angaben zu seiner Muttersprache richtig seien.

Richter Sagebiel berichtete über den Stand seiner Recherchen zu einer Personenkontrolle am 06.01.2016, die sich in den Akten der zuständigen Sonderkommission wiederfindet. Die Verteidigung von Ernst hatte beantragt, den Beamten zu vernehmen, der einen Vermerk über die Kontrolle von drei Personen im Einzugsgebiet des Tatorts gefertigt hatte. Bei der Kontrolle wurde ein Messer festgestellt. Allerdings konnte der Beamte keine Angaben zur Kontrolle machen. Diese sei von einem SEK-Beamten durchgeführt worden, der nur vermummt vernommen werden möchte. Das Gericht beschloss, seine Ladung zu prüfen.

Weiterhin wurde auf Antrag der Verteidigung Hartmann eine Mitteilung der Stadt Kassel an das hessische Innenministerium verlesen, die den Vorgang rund um Hartmanns Waffenbesitzkarte nachzeichnete. Hartmann hatte 2007 einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte gestellt, der von der Stadt Kassel wegen seiner politischen Aktivitäten abgelehnt wurde. In 2012 stellte er einen neuen Antrag, der erneut abgelehnt wurde. Er klagte gegen den Bescheid; das Gericht erfragte beim hessischen Geheimdienst nach Informationen zu Hartmanns politischer Tätigkeit. Das hessische LfV gab an, keine Erkenntnisse mehr zu ihm zu haben, sodass die Stadt Kassel ihre Ablehnung zurück nahm. Bei einer Kontrolle im Jahr 2019 gab es nichts zu beanstanden. Hartmann besäße keine Waffenhändlererlaubnis und habe sechs Lang- und drei Kurzwaffen auf seiner Karte eingetragen.

Im Anschluss wurden die Zeug*innen vernommen, die die Verteidigung von Stephan Ernst laden lassen wollte. Es handelt sich um ein Paar, das für Ahmed I. am Tatort den Krankenwagen gerufen hatte. Beide gaben in ihren Vernehmungen in 2016 an, die Worte „keine Polizei“ oder auch „no police“ gehört zu haben. Kaplan versuchte diese Aussagen zu nutzen, um weiter Zweifel an Ahmed I. zu streuen, da es „ein natürlicher Reflex sei, die Polizei zu rufen“. Beide Zeug*innen konnten sich nicht daran erinnern, so etwas gehört und eine Aussage dazu gemacht zu haben und verwiesen auf die lange Zeit, die seither vergangen war. Die vermeintliche Äußerung konnte also nicht kontextualisiert oder einer Person zugeordnet werden. So resümierte auch Hoffmann, dass Kaplans Schluss, Ahmed I. habe die Aussage getätigt, „an den Haaren herbei gezogen“ sei.

Die folgenden Prozessstunden widmeten sich Fragen um das Messer, das bei Stephan Ernst gefunden wurde und das als Tatwaffe für den Angriff auf Ahmed I. in Betracht kommt. Auf einem USB-Stick mit Rechnungen, die Ernst eingescannt hatte, wurde eine Quittung für ein Messer gefunden, die auf zwei Wochen nach der Tat datiert ist. Ausgestellt ist die Quittung für ein Messer aus der Serie „MP 9“. Zunächst wurde ein Gutachten über die Auswertung des USB-Sticks verlesen, anschließend wurden die Besitzer des Schneidwarengeschäfts aus Kassel befragt, die die Quittung ausgestellt hatten.

Diese bestätigten die Echtheit der Quittung, sowie, dass sie Messer der Serie im Angebot hatten. Sie konnten sich aber nicht an Ernst als Kunden erinnern. Auch gab der Ladenbesitzer an, die Manipulation an der Klinge, das Schärfen beider Seiten der Messerspitze, sei nicht in seinem Geschäft vorgenommen worden. Sie verwiesen auf eine Mitarbeiterin, die zu der Zeit im Laden ausgeholfen hatte. Der Senat beschloss, die Mitarbeiterin zu laden. Staatsanwalt Killmer sowie Nebenklagevertreter Hoffmann machten deutlich, dass es sich um eine Quittung für einen beliebigen Messerkauf habe handeln können und damit nicht widerlegt sei, dass es sich bei dem Messer aus Ernsts Keller um die Tatwaffe handeln könne.

Als letzter Zeuge des Tages wurde Daniel Zabel vernommen, der als Mitarbeiter von Ernsts ehemaligem Verteidiger Hannig gearbeitet hatte. Der AfD-Politiker war in die Öffentlichkeit gekommen, weil er als Justizbeamter einen Haftbefehl geleakt hatte sowie eines Übergriffs an einem Gefangenen beschuldigt und vom Dienst suspendiert worden war. Zabel war von der Polizei in Istha kontrolliert worden, als er Aufnahmen vom Haus der Familie Lübcke und der Umgebung machte. Zabel gab an, Hannig bei den Recherchen unterstützt sowie Fahrdienste für ihn gemacht zu haben. Er gab an, dass Ernst Markus Hartmann im Laufe der Gespräche zwischen ihm und Hannig immer mehr ins Zentrum gerückt habe und er Hannig gegenüber nach dem dritten oder vierten Besuch die Tatversion mit Hartmann eigenständig berichtet habe. Dies steht im Widerspruch zu den Aussagen Ernsts, der angibt, Hannig habe sich die Version ausgedacht. Viel zur Klärung des Verhältnisses zwischen Ernst und Hannig konnte Zabel nicht beitragen.

Abschließend gab Ernst über seinen Anwalt Mustafa Kaplan an, die Fragen von Frau Braun-Lübcke, die sie bei ihrer Aussage aufgeworfen hatte, beantworten zu wollen.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

34. Prozesstag, 01. Dezember 2020

Holger Matt, Anwalt der Nebenklage Familie Lübcke, stellte den Antrag, Handakten des ehemaligen Verteidigers von Stephan Ernst, Frank Hannig, teilweise in den Prozess einzuführen. Dies war wegen der nur teilweise aufgehobenen Schweigepflicht durch Ernst äußerst heikel. Des Weiteren wurde erneut der Sachverständige Schneider, der das Gutachten über die aufgefundene DNA-Spur an einem Messer von Stephan Ernst erstellt hatte, von der Verteidigung Ernst befragt. Geladen war auch eine Verkäuferin, die zu einer Quittung über den Kauf eines Messers vom 30. Januar 2016, aussagte. Sie bestätigte, die Quittung geschrieben zu haben, konnte sich aber nicht an Stephan Ernst als Käufer erinnern. Darüber hinaus war erneut der Sachverständige für Schusswaffen vom hessischen LKA geladen, der die bei Markus Hartmann gefundene Dekowaffe untersuchte.

An diesem Prozesstag machte Richter Sagebiel deutlich, dass der Senat den Anklagevorwurf des versuchten Mordes am Nebenkläger Ahmed I. kritisch sehe. Nebenklage-Vertreter Alexander Hoffmann kündigte an, mit seinem Mandanten über einen eventuellen Befangenheitsantrag zu sprechen.

Zu Beginn des Prozesstages beschwerte sich Richter Sagebiel darüber, dass der Pressesprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz, in einem Artikel bei „Spiegel Online“ die „Freundlichkeit“ des Gerichtes gegenüber Markus Hartmann kritisierte und dass das Gericht aus seiner Sicht kein Interesse mehr an Aufklärung habe. Sagebiel nannte dies einen „unerhörten Vorgang“ und führte an, dass die Inschrift über dem Eingang des Gebäudes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ernst genommen würde, was bedeute, dass zunächst die Unschuldsvermutung gelte, jeder höflich behandelt würde und „in dubio auch aus der Haft entlassen“ würde. Sagebiel bezog sich hierbei auch auf die Werte des ermordeten Walter Lübcke, da dieser dieselben auch hoch gehalten habe.

Unbeeindruckt von den Vorbemerkungen Sagebiels stellte RA Matt den Antrag, Handakten des ehemaligen Verteidigers von Ernst, RA Hannig, beschlagnahmen zu lassen, zu sichten und die Teile in den Prozess einzuführen, die von der Schweigepflichtsentbindung durch Ernst betroffen seien. Hiermit sollte belegt werden, dass Stephan Ernst von Beginn an Hartmann als direkten Tatbeteiligten benannt hatte. Damit sollte die Glaubwürdigkeit dieser Version des Tatgeschehens untermauert werden. Das gesamte Prozedere war bisher vom Senat abgelehnt worden, da Ernst seinen ehemaligen Verteidiger nur teilweise, u.a. in Bezug auf die Tatbeteiligung Hartmann, von der Schweigepflicht befreit hatte.

Nach kurzer Prüfung des Antrages machte der Senat – ohne darüber zu entscheiden – deutlich, dass es gut möglich wäre, dass der Prozess auch im Januar weitergeführt werde, falls das Verfahren Erweiterungen erhalte.

Dann wurde zum zweiten Mal der Molekularbiologe Schneider vom LKA, der das Gutachten zur DNA-Spur am Messer von Ernst erstellt hatte, gehört. Dieser hatte angegeben, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sei, dass die aufgefundene DNA an der Klinge des Messers, das bei Stephan Ernst gefunden wurde, die DNA des Nebenklägers Ahmed I. ist. Mehrfach hatte die Verteidigung Ernst im Prozess versucht, den Sachverständigen zu diskreditieren und das Prüfverfahren anzuzweifeln. Bei der Befragung kam erneut heraus, dass die aufgefundene Spur auf der Messerklinge sehr klein war, und dass das Ergebnis somit ein Indiz, kein Beweis sei. Der Sachverständige machte erneut deutlich, dass er es dennoch für sehr wahrscheinlich halte, dass die aufgefundene Spur vom Nebenkläger Ahmed I. stammt.

Danach wurde eine Zeugin vernommen, die bestätigte, dass sie einen Beleg über den Erwerb eines Messers am 30. Januar 2016 unterschrieben hatte. Der Beleg wurde digitalisiert auf einem USB-Stick von Ernst gefunden. Dies wertete die Verteidigung als Beleg dafür, dass das Messer, das im Prozess als mögliche Tatwaffe für den Angriff auf Ahmed I. gehandelt wird, erst nach dem versuchten Mordanschlag am 6. Januar 2016 auf Ahmed I. von Ernst erworben worden sei und damit als Tatwaffe entfalle. RA Hoffmann, Anwalt der Nebenklage, erwiderte, dass hiermit nur belegt sei, dass ein Messer erworben wurde, aber nicht welches und von wem. Richter Sagebiel verkündete, dass der Senat den Tatvorwurf in Bezug auf den versuchten Mord an Ahmed I. kritisch sehen würde.

Da die Verteidigung Hartmann ein Gegengutachten zu dem Gutachten des Waffensachverständigen vom hessischen LKA hatte erstellen lassen, wurde der Sachverständige an diesem Prozesstag erneut in den Zeugenstand gerufen. Er hatte angegeben, dass die Dekowaffe, ein Maschinengewehr, von Hartmann nicht ausreichend unbrauchbar gemacht worden sei. Diese könnte durch einen Rückbau wieder funktionsfähig gemacht werden, zu einer „vollautomatischen Waffe“. Nach einigem Fachsimpeln im Gerichtssaal, an dem sich auch an diesem Tag wieder Hartmann beteiligte, wurde entschieden, dass der Sachverständige die Waffe wieder funktionsfähig machen und dies ausreichend dokumentieren solle, damit nachvollziehbar wäre, wie lange das dauert.

Am Ende des Tages wurde ein Bericht des LfV Hessen verlesen, der Personen aus der Neonazi-Szene benannte, die sich bei folgenden Veranstaltungen beteiligt bzw. sich an bestimmten Orten aufgehalten hatten: Sommersonnenwendfeier am 18.06.2011 von Thorsten Heise im thüringischen Asbach; im Fahrzeug auf dem Weg zu einer Demonstration nach Gießen am 09.07.2011; auf dem von Heise organisierten „Alsfeldtag“ im September 2011.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

35. Prozesstag, 3. Dezember 2020

Ernst gab erneut eine von ihm verlesene Stellungnahme ab und bekräftigte auf Nachfrage der Nebenklage Braun-Lübcke nochmals, dass Hartmann direkt tatbeteiligt gewesen sein soll.

Der Anwalt der Nebenklage Ahmed I., Hoffmann, stellte den Antrag, alle Daten des USB-Sticks zugänglich zu machen, auf dem von Ernst die Quittung über ein erworbenes Messer Ende Januar 2016 gespeichert war. Möglich sei eine Verschleierung der Tat durch das Aufbewahren spezifischer Quittungen.
Auch die Staatsanwaltschaft schloss sich an, indem sie hinterfragen wollte, in welchem Kontext diese Quittung darin gespeichert war und ob beispielsweise noch andere Quittungen dieser Art dort gespeichert wären.

Die Verteidigung Ernst gab eine Erklärung ab, in der sie erneut auf den vermeintlich ungenügenden Beweiswert des DNA-Gutachtens bezüglich der Spur auf dem Messer verwies und die Einschätzung des Gutachters angriff, dass die darauf aufgefundene DNA höchstwahrscheinlich vom Nebenkläger Ahmed I. stammte. Dem widersprach die Nebenklage, indem sie erneut betonte, wie viel Bedeutung der Gutachter dieser Spur zugemessen hatte. Dieser hatte auch bei der zweiten Vernehmung bestätigt, dass er davon ausging, die aufgefundene DNA sei vom Nebenkläger Ahmed I.

Im Anschluss verlas der Senat Stellen aus beschlagnahmten Kopien der Handakten des ehemaligen Ernst-Verteidigers Frank Hannig. Es wurden Stellen verlesen, in denen vermerkt war, dass Ernst von Hartmanns direkter Tatbeteiligung berichtete. Es waren Schriftstücke, die drei verschiedene Tatversionen beinhalteten: Ernst war der Schütze, Hartmann war der Schütze, Ernst schoss „aus Versehen“. Ein darin enthaltener Kommentar des Ex-Verteidigers wurde auch verlesen: „Jetzt soll Hartmann geschossen haben, der verarscht uns“.

Richter Sagebiel verwies darauf, wie heikel diese Beschlagnahmung war. Denn Hannig war nur teilweise von seiner Schweigepflicht entbunden worden, so dass nicht alles verlesen werden konnte.

Im Anschluss verlas Ernst seine Erklärung. Er gab an, inzwischen Teil des hessischen Aussteigerprogramms „IKARus“ (Informations- und Kompetenzzentrums Ausstiegshilfen Rechtsextremismus) zu sein. Als Motivation gab er an, dass es ihm nicht um Vergebung seiner Tat ginge, sondern, um zu lernen, wie „man mit rechtsextremen Ideen umgeht“. Weiter führte er an, die rechte Szene habe ihm Halt und Anerkennung gegeben, und dass er sozial abhängig gewesen sei.

An diesem Prozesstag beantwortete Ernst auch Fragen der Nebenklage, konkret von Frau Braun-Lübcke. Sie bat Ernst, die Nachfragen präzise und eindeutig zu beantworten. Insgesamt kam dabei nichts Neues heraus. Ernst bekräftigte seine bisher erzählte Tatversion. Er bestätigte nochmals auf Nachfrage, dass Walter Lübcke Hartmann ins Gesicht sah, als er schoss.

Frau Braun-Lübcke stellte Fragen nach der Ausspähung rund um ihr Haus, da die Unwissenheit darüber die Familie sehr beschäftige. Ernst erzählte, wie er und Hartmann gemeinsam 2016 nach Istha gefahren wären. Anlass sei die „Silvesternacht in Köln“ gewesen. Im Jahr 2017 wäre er alleine nach Istha gefahren, um herauszufinden, welches Auto Walter Lübcke fahren würde. Er habe gemeinsam mit Hartmann überlegt, eine Kamera auf dem dortigen Spielplatz zu installieren, hätte dann aber eine „Go Pro“-Kamera im Auto installiert und es vor Ort stehen gelassen. 2018 seien sie erneut nach Istha gefahren. Der Anlass wäre gewesen, zu schauen, ob der Ort auch aus dem Wald angefahren werden könnte, ohne durch den Ort fahren zu müssen. An diesem Tag hätten sie Walter Lübcke mit einem Nachbarn zusammen gesehen, als sie den Berg zum Wald hoch gelaufen wären.

Nebenklageanwalt Matt brachte an dieser Stelle den Sohn von Walter Lübcke, Christoph Lübcke ins Spiel, der erzählt hatte, dass er damals zwei fremde Personen gesehen habe. Er fragte Ernst, ob er das gewesen sein könnte, da das neu gebaute Haus von ihm genau da sei, wo Ernst es beschrieben hatte. Daran konnte sich Ernst nicht mehr erinnern. Des Weiteren berichtete er noch von gemeinsamen Schießübungen. So hätten sie erste Schießübungen bereits vor der Bürger*innenversammlung in Lohfelden gemacht. Sie wären sowohl im Verein, als auch im Waldstück hinter dem Rasthof gewesen. Er gab an, dass die Schießkladden nichts darüber aussagen würden, wann jemand Schießtrainings gemacht hätte. Sie seien gemeinsam im Schützenverein Sandershausen schießen gewesen, was dort keiner mitbekommen habe. Auch in Grebenstein habe man die Bücher nicht ordentlich führen müssen. Befragt zur Zeugenaussage seines ehemaligen Verteidigers Dirk Waldschmidt gab Ernst an, dieser habe vor Gericht gelogen. Die Angaben, dass Ernst ihn als Guru angesehen habe, dass er so sein wollte wie Wohlleben, die Angaben über seine Frau und dass er Walter Lübcke als „Volksschädling“ bezeichnet habe, seien alle gelogen.

Auch neue Widersprüche von Ernst wurden an diesem Prozesstag deutlich. So blieb beispielsweise unklar, wann und wie lange Ernst illegalerweise eine Langwaffe, die auf Hartmanns Waffenbesitzkarte eingetragen war, bei sich zu Hause hatte.

Als letzter Zeuge an diesem Prozesstag wurde der Richter des Bundesgerichtshofes, Marc Wenske, vernommen, der Markus Hartmann die Haftbefehlsverkündung im Juli 2019 übergab. Dieser berichtete, dass Hartmann damals zunächst keine Angaben machen wollte. Er wollte RA Clemens als Verteidiger, den er bereits von früher kannte. Nach der Haftbefehlsverkündung fragte er zu den Begründungen: „Nur Beihilfe Mord?“ und dann: „Was ist mit Mitgliedschaft terroristische Vereinigung?“ Wenske empfand das damals als Auffälligkeit und notierte es sich nach Vollstreckung des Haftbefehls. Darüber hinaus habe er den Beschuldigten damals als „abgeklärt und professionell“ erlebt, denn Hartmann habe sich vom vorausgegangenen Hubschrauberflug und den SEK-Beamten nicht beeindrucken lassen. Er wirkte vorbereitet und informiert und berichtete dem Haftrichter von seiner Überprüfung durch den Verfassungsschutz wegen seiner Waffenbesitzkarte. Auch das habe Wenske erstaunt. Hartmann habe weiterhin ausgeführt, dass er in der Rüstungsindustrie tätig und daher sicherheitsüberprüft sei.

Wenske schilderte seinen Eindruck von Hartmann, der von dessen Verteidigern später relativiert wurde. Hartmann habe nach der Festnahme von Ernst mehrere Wochen Zeit gehabt, sich auf seine eigene Festnahme vorzubereiten, da beide eng miteinander zu tun gehabt haben. Außerdem seien drei Personen im Haftbefehl benannt worden. Neben Ernst und Hartmann sei darin auch der Waffenhändler Elmar J. Angeführt. Deshalb liege die Frage nach der terroristischen Vereinigung auf der Hand. Richter Sagebiel entließ den Zeugen und beendete den Prozesstag.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

36. Prozesstag, 8. Dezember 2020

Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. stand an diesem Verhandlungstag die Aussage von Christoph Lübcke, dem Sohn von Walter Lübcke, im Mittelpunkt. Er beschrieb, wie er am Abend des Mordes an Walter Lübcke zum Haus seiner Eltern kam, als sein Vater schon reanimiert wurde. Er habe geholfen, mit einem Strahler geleuchtet und bis zuletzt gehofft, dass sein Vater noch lebe. Der Tod seines Vaters sei ein „unendlich großer Verlust“, insbesondere für die Enkel Walter Lübckes. Das merke er besonders zur Weihnachtszeit. Sein Kind frage nach seinem Opa – und er versuche so gut wie möglich zu erklären, was geschehen sei. Christoph Lübcke berichtete außerdem, wie er möglicherweise Ernst und Hartmann bei der Ausspähung des Tatorts sah.

Zu Beginn des Verhandlungstags verlas RAin Schneiders von der Verteidigung Hartmann einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat. Dieser drehte sich um die Vorladung des Richters vom Bundesgerichtshof zu Aussagen Hartmanns bei dessen Vorführung vor dem BGH. Schneiders führte aus, dass die Vertreter des GBA im Prozess, Killmer und Otto, bei dieser Zeugenvernehmung nicht hätten anwesend sein dürfen, weil sie beim BGH ebenfalls anwesend waren. Für diese Vernehmung hätte der GBA eine Vertretung schicken müssen. Da der Senat dies nicht angeordnet habe, sei er befangen. Im Anschluss daran verlas RA Clemens, ebenfalls von der Verteidigung Hartmann, einen weiteren Befangenheitsantrag. In diesem ging es nur um den Vorsitzenden Richter Sagebiel, u.a. wegen einer flapsigen Bemerkung von ihm, dass er Clemens nicht glaube und wegen einer Terminkollision zwischen dem Prozess in Frankfurt und einer anderen Verhandlung, an der Clemens als Anwalt teilnimmt.

Der Senat verlas dann einen weiteren Teil der Handakte von Ernsts Ex-Anwalt Frank Hannig, der bei der letzten Verlesung vergessen wurde. Es ging um handschriftliche Notizen von Stephan Ernst. Darin schrieb er, er sei in der Tatnacht ein Stück die Terrasse hoch auf Walter Lübcke zugegangen, Hartmann sei zur gleichen Zeit gekommen und Lübcke habe sie bemerkt. Auch hier wurde ein Wortwechsel beschrieben. Er, Ernst, habe den Hahn der Waffe schon gespannt gehabt, ein Schuss habe sich gelöst, er habe Lübcke nicht töten wollen. Der Senat verlas einen weiteren Punkt aus den Notizen, die besagten, dass Hannig mit Informationen an die Öffentlichkeit gehen dürfte; er, Ernst, bestätige, dass Hannig seine Worte widergibt, wenn er sich öffentlich zum Fall äußert.

Danach war erneut der Waffensachverständige Welkerling geladen. Er hatte nunmehr im Auftrag des Gerichts die bei Hartmann gefundene Dekowaffe wieder funktionstüchtig gemacht. Er zeigte von diesem Vorgang eine Fotodokumentation. Auf dieser war ersichtlich, dass die Waffe mithilfe von handelsüblichen Werkzeugen und mit zwei Teilen aus einer baugleichen Waffe innerhalb von wenigen Stunden wieder funktionsfähig machen konnte. Von dem Beschusstest brachte der Sachverständige außerdem ein Video mit. Es folgte eine längere allgemeine Diskussion zwischen dem Sachverständigen und der Verteidigung Hartmann sowie dem Angeklagten Hartmann selbst, die dadurch beendet wurde, dass Sagebiel klarstellte, dass in diesem Prozess im Vordergrund stünde, ob der Abzug unbenutzbar gemacht wurde und nicht die Waffe insgesamt.

Am Nachmittag sagte Christoph Lübcke, der ältere Sohn von Walter Lübcke, aus. Sagebiel fragte ihn zunächst nach dem Tatabend. Lübcke bestätigte, dass er erst am Tatort eintraf, als die Rettungskräfte schon vor Ort waren. Sagebiel fragte, ob er sich erinnere, wo sich das Tablet oder Handy seines Vaters befunden hätten. Lübcke sagte, er habe nur Gegenstände auf dem Tisch gesehen, nicht auf dem Boden. Er habe dann den Strahler holen sollen, damit die Ecken besser ausgeleuchtet waren, er habe am Kopf seines Vaters gestanden und habe mit dem Strahler geleuchtet. Christoph Lübcke beschrieb die Situation der versuchten Reanimation seines Vaters und dass auch er den Blutfleck an der Wand bemerkt habe, der sehr hell gewesen sei. Er habe im Krankenhaus von seinem Bruder gehört, dass sein Vater die Zigarette noch in der Hand gehalten habe, als dieser ihn fand, so Lübcke auf Frage von Richterin Adlhoch. Er habe bis zum Ende die Hoffnung gehabt, dass sein Vater leben werde, erzählte er weiter. Sagebiel fragte nun zunächst nicht mehr nach einzelnen Erinnerungen an den Tatabend, sondern was der Mord an Walter Lübcke allgemein für den Nebenkläger bedeute. Dieser sagte, es sei ein unendlich großer Verlust, vor allem für die Enkel, das merke er speziell jetzt zur Weihnachtszeit. Kürzlich sei der Nikolaus an ihrem Haus gewesen und dann weitergefahren, da habe sein Kind gefragt, wo er nun hinfahre. Er habe geantwortet, der Nikolaus fliege zurück in den Himmel. Da habe sein Kind gesagt, „da ist auch der Opa“. Das Kind käme nun in das Alter, wo es mehr Fragen stelle und frage, warum der Opa tot sei. Sie als Eltern würden nun erzählen, dass zwei böse Männer ihm eine Kopfverletzung zugefügt hätten.

Sagebiel erkundigte sich, wann der Nebenkläger seinen Hausneubau abgeschlossen habe. Christoph Lübcke antwortete, sie hätten das Haus umgebaut und in dem Zustand, in dem es jetzt sei, befinde es sich seit Anfang 2017. Sie hätten alles erneuert, außer dem braun-roten Sandstein. Er bejahte die Frage, ob man das Haus als rötlich wahrnehmen würde. Sagebiel sagte, dort solle Stephan Ernst Walter Lübcke 2018 zusammen mit einem Nachbarn gesehen haben, und fragte, ob der Nebenkläger dazu etwas sagen könne. Lübcke antwortete, er könne sich an eine Situation erinnern, in dem Zeitraum, in dem sein Kind geboren worden sei. Das habe man um Ostern herum gefeiert. In diesem Zeitraum habe sein Vater etwas bei ihm abgeholt und sie hätten sich unterhalten. Das sei an einem Samstag gewesen. Es sei eine eher außergewöhnliche Situation gewesen, da er und sein Vater zu viel unterwegs gewesen seien, um sich samstags tagsüber zu treffen und wenn, dann habe er eher seine Eltern besucht und nicht sie ihn.

Während er sich mit seinem Vater im Eingangsbereich seines Gartens unterhielt, habe er zwei Personen gesehen, die aus dem Ort gekommen und in Richtung Istha-Berg unterwegs gewesen seien. Diese seien auf sie zugekommen. Einer der beiden Männer sei größer gewesen als der andere. Der kleinere habe gegrinst und sein Gesicht habe ihn, Christoph Lübcke, an die Guy-Fawkes-Maske erinnert, von der er kurz zuvor gelesen habe. Die habe er mit dem Gesicht und dem Grinsen des kleineren Mannes in Erinnerung gebracht. Er habe die Situation bildlich vor Augen, so Christoph Lübcke weiter, denn sein Vater habe ihn gefragt, was das denn für Personen gewesen seien. „Wir fühlten uns angestarrt“. Danach hätten sie sich nichts weiter dabei gedacht. Auf Fragen von Sagebiel sagte der Nebenkläger, die beiden Männer seien acht bis zehn Meter entfernt gewesen. Der kleinere Mann habe eine dunkle blaue oder grüne Jacke „Richtung Bundeswehr“ getragen. Er habe ihn wegen des Grinsens und auch wegen des Barts an die Guy-Fawkes-Maske erinnert. Als Kopfbedeckung habe er eine „Batschkappe“ getragen, platt mit kleinem Schirm. Sagebiel erkundigte sich nach dem Umstand, dass die beiden Männer Walter Lübcke und seinen Sohn angestarrt hätten. Christoph Lübcke bestätigte dies erneut, und dass die beiden nicht gegrüßt hätten. Sie seien auch aufgefallen, weil an Samstagen nicht viele ortsfremde Menschen durch Istha kämen. Der Senat fragte, ob Anfang 2018 wirklich alle Bauarbeiten abgeschlossen gewesen seien. Christoph Lübcke zählte Teile des Hauses auf, die noch nicht ganz fertig gestellt gewesen seien und die man eventuell als Baustelle hätte wahrnehmen können.

OStA Killmer fragte nach, wann der Nebenkläger den Verdacht geschöpft habe, sich an etwas zu erinnern, das zur Schilderung von Stephan Ernst passen könnte. Christoph Lübcke sagte, das sei gewesen, als sie die Vernehmungsvideos von Stephan Ernst im Prozess gesehen hätten. Bei der ersten Version des Geständnisses habe er gedacht, eine Schilderung würde zu seinem Haus passen. Bei der zweiten Vernehmung, in der von zwei Personen die Rede gewesen sei, habe er gedacht, das komme ihm bekannt vor und habe dies auch seinem Anwalt Prof. Dr. Matt mitgeteilt. Der Senat und die Bundesanwaltschaft verständigten sich darauf, dass Beamte in Istha eine verschiedene Fotos erstellen sollten, von denen Ernst das entsprechende Haus auswählen solle.

Auf Fragen von RA Clemens von der Verteidigung Hartmann sagte Christoph Lübcke, es sei später Nachmittag gewesen und es kämen nur drei Samstage 2018 für das Ereignis in Frage. Auf Fragen von Kaplan sagte der Nebenkläger, er habe den Blick der Männer gefühlt, wodurch er als erstes darauf aufmerksam geworden sei. Die Fixierung habe nicht aufgehört und er habe das Bedürfnis gehabt, zu gucken, wer oder was das ist. Das Grinsen der kleineren Person sei kein freundliches Grinsen gewesen, und die beiden Männer hätten auch nicht gegrüßt, sondern sie nur fixiert. Es sei eine komische Situation gewesen, was auch sein Vater so wahrgenommen habe. Sagebiel fragte, ob er auch Gesprächsfetzen gehört habe. Der Nebenkläger sagte, er habe eher ein Schweigen wahrgenommen. Er wüsste nicht, dass sich die Lippen bewegt hätten. Er und sein Vater hätten auch kurz aufgehört zu reden, als sie die Fixierung bemerkt hätten. Danach endete der Verhandlungstag.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen

 

37. Prozesstag, 10. Dezember 2020

Im Fokus standen an diesem Prozesstag neue Anträge der Nebenklage Ahmed I., diverse Erklärungen der Verteidigung Hartmann, die Aussage von Christoph Lübcke und Einlassungen von Ernst am vorigen, 36. Prozesstag. Anhand von Fotografien, die von Beamten des Polizeipräsidiums Nordhessen gemacht worden waren, sollten Angaben von Ernst vom letzten Prozesstag überprüft werden, weshalb Christoph Lübcke erneut in den Zeug*innenstand gerufen wurde. Außerdem wurde Stephan Ernst durch den Senat befragt. Dabei konnte festgestellt werden, dass seine Angaben zu seinem Ausstieg aus der rechten Szene fragwürdig sind.

Gleich zu Beginn dieses Prozesstages stellte Alexander Hoffmann, Anwalt der Nebenklage Ahmed I., zwei neue Anträge und kündigte für den darauffolgenden Prozesstag weitere an. Richter Sagebiel machte auch hier wieder deutlich, dass der Senat „eigentlich mit dem Beweisprogramm durch“ sei und dass neue Anträge zügig gestellt werden sollten. Hoffmann beantragte, dass Mitarbeiter*innen der Wahlkreisbüros von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Linken aus Kassel bestätigen sollten, dass keine Wahlplakate im Januar 2016 zerstört wurden, wie Ernst behauptet hatte. Weiter beantragte Hoffmann, dass die Akte in den Prozess eingeführt werden sollte, in der die Auswertung des Handys der Tochter von Ernst vermerkt worden war. Bei der Sichtung dieses Handys wurden zahlreiche Chats zwischen Stephan Ernst und seiner Mutter gefunden: mit Bezug zur „Silvesternacht von Köln“, einen Chat am 5.1.2016 (einen Tag vor dem versuchten Mordanschlag an Ahmed I.), sowie Chats, die sich auf die Geflüchtetenunterkunft in Lohfelden bezogen haben.

Da Christoph Lübcke am 36. Prozesstag im Zeug*innenstand Markus Hartmann belastet hatte, bezogen sich beide Verteidiger*innen von Hartmann mit ihren Erklärungen darauf. Der Zeuge hatte angegeben, zwei Männer in Istha gesehen zu haben, als er sich mit seinem Vater am Zaun seines Hauses unterhielt. Einen größeren und einen kleineren mit einer Tarnjacke, dessen Gesicht ihn an eine Guy-Fawkes-Maske erinnerte und der eine „Batschkapp“ trug. Es galt zu klären, ob es sich um Hartmann und Ernst beim Ausspähen der Fluchtwege gehandelt hat. Von den Verteidigern von Hartmann sollte zum einen der Beweiswert heruntergespielt werden, da die Aussage recht spät gemacht worden sei; zu einem Zeitpunkt, an dem es schon einige Einlassungen von Ernst gegeben habe. Zum anderen sei der dort benannte Größenunterschied zwischen Ernst und Hartmann nicht so „nennenswert“, wie vom Zeugen angegeben. Oberstaatsanwalt Killmer schlug vor, dass sich beide im Saal neben einander stellen könnten. Dies wurde von der Verteidigung Hartmann als „Teileinlassung“ benannt und abgelehnt. Stattdessen wurde von RA Clemens ein Bild von exif-recherche.org aus dem Internet als Beweis eingebracht, in dem beide Angeklagten auf einer AfD-Demonstration in Chemnitz am 1.9.2018 zu sehen sind, um den Größenunterschied der beiden festzustellen. In einer weiteren Erklärung wurde weiterhin die Kompetenz des Waffensachverständigen vom LKA angezweifelt. Der Sachverständige hatte das Maschinengewehr, das Hartmann als Deko-Waffe besaß, in drei Stunden wieder zu einer funktionsfähigen Waffe zurückgebaut.

Als Christoph Lübcke erneut in den Zeug*innenstand trat, bestätigte er nochmals, dass auch die Kappe („Batschkapp“), die Markus Hartmann auf dem Foto von Chemnitz trug, die gleiche sei, wie sie eine der beiden Personen trug, die er an seinem Haus gesehen hatte.

Im Anschluss wurden Ernst 14 Bilder vorgehalten, die Beamte von verschiedenen Häusern in Wolfhagen-Istha gemacht haben; unter anderen auch vom Haus Christoph Lübckes. Dies sollte die Erzählung von Ernst glaubhaft machen, in der er schilderte, dass er und Hartmann am Haus von Christoph Lübcke vorbei gelaufen waren. Christoph Lübcke hatte am 36. Prozesstag bestätigt, zwei Personen im von Ernst beschriebenen Zeitraum gesehen zu haben, die ihn und seinen Vater mit den Augen „fixierten“.

Zunächst sollte Ernst das Haus benennen, das er für das Haus von Christoph Lübcke hielt, und im Anschluss auf einer Übersichtskarte von Istha zeigen, wo genau sich das Haus befindet. Ernst erkannte das Haus auf den Fotos und konnte die Lage bestimmen.

Die Befragung von Ernst durch den Senat bezog sich auf einige widersprüchliche Angaben, die Ernst in seinen Geständnissen gemacht hatte. Zunächst wurde er über seinen angeblichen Ausstieg aus der rechten Szene befragt. Er behauptete, nach dem Angriff auf die 1. Mai Demo in Dortmund 2009 aus der Szene ausgestiegen zu sein. Laut Ernst sei er erst durch Hartmann, im Jahr 2014, wieder „repolitisiert“ worden. Durch die in den Prozess eingeführten Bilder einer von Thorsten Heise organisierten Sonnenwendfeier im Jahr 2011, an der Ernst, zusammen mit anderen Neonazis aus der Region, teilgenommen hatte, relativierten sich diese Angaben. Auch wurde ihm vom Senat vorgehalten, dass er bereits im Jahr 2011 mit Hartmann sowohl bei der Firma Hübner, als auch im Schützenverein Kontakt hatte. Ernst gab an, dass er und Hartmann im Schützenverein Grebenstein bei Kassel illegalerweise mit Langwaffen geschossen hatten. Im Schützenverein sei man da „locker“ gewesen, wenn Schießtrainings nicht in die „Schießkladde“ eingetragen wurden. Widersprüchlich waren auch Ernsts Angaben über die Langwaffe „K98“, die auf Hartmanns Waffenbesitzkarte geführt wurde, sich aber zeitweise bei Ernst befunden haben soll.

Zu seinen Verbindungen in die militante Neonazi-Szene sagte Ernst insgesamt kaum etwas. An diesem Prozesstag gab er auf Nachfrage des Nebenklageanwaltes Hoffmann an, Mike S. aus Kassel, mit dem er zusammen „AntiAntifa-Arbeit“ gemacht hatte und in der Kameradschaft „Freier Widerstand Kassel“ war, habe ihn angerufen, um ihn zu fragen, ob er zur besagten Sonnenwendfeier von Thorsten Heise fahren wolle. Ernst gab zu seinem Kontakt zu Heise weiter an, dass er im Jahr 2003 von ihm gehört hätte. Zum „Trauermarsch“ von Dresden im Jahr 2009 sei er gemeinsam mit Heise im Auto gefahren. Auch hätte er bei Heise eine „Hausverteidigung“ gemacht; das sei aber alles vor 2009 gewesen. Hierbei sollte Heises Haus vor einem vermeintlichen Angriff von Antifaschist*innen geschützt werden.

Der Bericht ist in der Kategorie “Prozessbeobachtung” zu finden.

Der Prozesstag bei NSU-Watch Hessen