Der Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex muss sich der Geschichte rechten Terrors in Berlin stellen

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von Ulli Jentsch (apabiz/NSU-Watch) und Caro Keller (NSU-Watch)

Der rechte Terror hat in Berlin eine lange, blutige Tradition. Wird sich ein zukünftiger Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex dieser Geschichte stellen? Dies wäre ein Zeichen des politischen Wandels – und bitter nötig. Denn immer wieder haben Justiz und Polizei in Berlin den rechten Terror verharmlost. Entscheidend dürften die Hartnäckigkeit und die Kenntnisse der Abgeordneten sein, die sich der Aufklärung annehmen. Und der Druck, den die Zivilgesellschaft außerhalb der Parlamente aufbauen kann.

Für eine strukturierte Aufarbeitung des rechten Terrors und der Verbindungen in die Behörden, die extrem rechte Netzwerke stützen oder deren Strafverfolgung im Wege stehen, bieten sich parlamentarische Untersuchungsausschüsse an. Allein 13 dieser Gremien gab es bislang auf Bundes- und Länderebene, um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und das Versagen der Behörden zu untersuchen. Genug Erfahrung also, um zu zeigen, ob und wie diese parlamentarischen Instrumente sinnvoll sein können.

Wir haben die Möglichkeiten der erfolgreichen Aufklärung, aber auch die Gründe für das überwiegende Scheitern der Ausschüsse an verschiedenen Stellen bereits erläutert (vgl. Keller 2019 und 2020, NSU-Watch 2020). Die mühevolle Kleinarbeit hat beispielsweise im Bundestag, in Thüringen und Sachsen eine Menge Fakten und Zusammenhänge zu Tage gebracht, die uns dabei helfen, das Unterlassen der Behörden zumindest in Umrissen zu verdeutlichen.

Inzwischen wird ein Neukölln-Ausschuss nicht mehr nur von den Betroffenen der Anschläge gefordert, die unter anderem eine breit unterstützte Petition initiiert hatten und wie etwa die Gruppe BASTA aus Britz ihre Forderungen auf einer wöchentlichen Kundgebung vor dem Landeskriminalamt deutlich machen. Wie der Tagesspiegel im September berichtete, sprach neben Politiker*innen der Grünen und der Linken zuletzt Innensenator Andreas Geisel (SPD) von der Möglichkeit, „dass wir womöglich in der kommenden Legislaturperiode rückblickend einen Untersuchungsausschuss bekommen werden“. Innensenator Geisel lehnte bisher einen solchen Ausschuss immer ab, konnte sich damit aber auch in der eigenen Partei nicht durchsetzen. Er hatte stattdessen ein weiteres Kontrollgremium vorgeschlagen.

Die Aufarbeitung des Neukölln-Komplexes

Die Ausgangslage für einen Untersuchungsausschuss zur Neuköllner Anschlagsserie ist dabei durchaus ähnlich wie beim NSU-Komplex. Es geht auch in Berlin im Kern um eine militante Kampagne einer vernetzten und bewaffneten Neonaziszene, die sich selbst ermächtigt hat, von ihnen als politische Gegner*innen oder „Volksfeinde“ markierte Menschen anzugreifen, zu terrorisieren und mit dem Tod zu bedrohen. Die Täter*innen handeln aus der Deckung der Anonymität, obwohl ihre Strukturen hinlänglich bekannt sind. Und: Die Ermittlungsbehörden sind seit vielen Jahren nicht in der Lage, gerichtsfeste Beweise für deren Tatbeteiligung zu liefern. Die Frage, ob es an strukturellem Versagen der Behörden oder auch an politischer Deckung der Taten durch einzelne Mitglieder liegt, steht seit Monaten im Raum.

Wie beim NSU-Komplex sind es im Fall Neukölln die Betroffenen selbst, die die Nicht-Verfolgung der Neonazis durch die Behörden und den mangelnden Schutz im Bezirk zum Thema machten. Ausgelöst durch den öffentlichen Druck wurden im Zuge von journalistischen Recherchen, aber auch bei neuen Aktivitäten der Behörden, zuletzt immer wieder neue Details bekannt. Dadurch konnte zwar immer noch nicht die Tatserie aufgeklärt werden, aber eins wurde deutlich: Die Arbeitsweisen sowohl der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft gehören auf den Prüfstand. Die Untersuchung rassistischer, antisemitischer und extrem rechter Strukturen in den Behörden muss Teil eines eventuell kommenden Ausschusses sein.

In den von uns begleiteten Ausschüssen zum NSU-Komplex hat sich gezeigt: Wenn die Parlamentarier*innen an diesem Punkt der Untersuchung konsequent dranbleiben, werden weitaus mehr Informationen und Details offenbar als erwartet. Der oft genutzte Spruch, die Behörden seien „auf dem rechten Auge blind“, ist nicht haltbar. Vielmehr haben sie im NSU-Komplex aktiv weg geschaut. Ähnliche Ergebnisse sind bei der Untersuchung des Neukölln-Komplexes zu erwarten. Einen Teil der Aufklärung werden daher solche zähen Erörterungen einnehmen, wer wen und zu welchem Zeitpunkt observiert habe, welchen Charakter Treffen zwischen Beamt*innen und Neonazis hatten und wer wann von Ermittlungsergebnissen erfahren habe. Dies berührt polizeiliche und geheimdienstliche Interessen im Kern. Und werden die sich einem parlamentarischen Willen zur Aufklärung beugen? Den Behörden ist der Schutz der Mitarbeiter*innen – und dazu gehören auch die als Vertrauenspersonen geführten Informant*innen aus der Neonaziszene – in vielen Fällen wichtiger gewesen als die Verantwortung vor der Öffentlichkeit. Lügende, verschweigende oder verharmlosende Behördenmitarbeiter*innen sind eines der Hindernisse, die der Wahrheitsfindung im Wege stehen.

Die Aufklärung von Strukturen der militanten extremen Rechten ist voraussetzungsvoll. Neonazis arbeiten klandestin, sie verdecken ihre Taten und verschleiern ihre Ziele. Sie lügen und sie lenken den Verdacht auf andere. Das gilt für die terroraffinen Strukturen um so mehr. Wenn aus dem Studium von Akten und der Befragung von Zeug*innen in einem parlamentarischen Ausschuss etwas herausspringen soll, ist ein Verständnis von den Wirkungsweisen von gesellschaftlichem und institutionellem Rassismus genauso elementar wie das Wissen über die Kontinuität der Nazistrukturen in Berlin. Dieses Wissen ist nicht selbstverständlich vorhanden und es ist sehr ungleich verteilt, auch bei den „Politprofis“ im Parlament. Deshalb lohnt es sich, das kollektive Wissen über Nazistrukturen und die mangelnde Strafverfolgung durch Behörden immer wieder zu verdeutlichen und die Arbeit der Abgeordneten daran zu messen.

Wer auch immer in persona hinter den Anschlägen in Neukölln steckt, sie nutzen Netzwerke und Daten, die ihnen andere überlassen haben: Personen, die bekannt sind und die früher die Strukturen geprägt haben. Die Anti-Antifa-Arbeit wird in Berlin seit den frühen 1990er-Jahren von einem kleinen, personell begrenzten Kreis durchgeführt. Die Ideen, gegen „die Roten“ eine militante Kampagne zu führen, kursieren noch immer und sind wiederholt auf fruchtbaren Boden gefallen, ohne den engeren Rahmen der Neonaziszene jemals zu überwinden. Ähnliche Kampagnen mussten wir in Berlin immer wieder erleben: zuletzt in den Jahren 2009 bis 2012 aus dem Kreis des Netzwerkes Nationaler Widerstand Berlin (NW-Berlin) (vgl. MBR 2017, Kröger 2012). Wir sprechen hier im Kern von wenigen Dutzend Personen, die während der jeweiligen Kampagnen aufgefallen sind, bei der NPD und deren Jugendorganisation, beim NW-Berlin, den Freien Kräften Berlin Neukölln, beim Dritten Weg und anderen, die potenziell mit verantwortlich sind für den rechten Terror in Berlin (vgl. MBR 2012).

Gegen Links geht immer: Die Kontinuität der Neonazistrukturen

Inhaltlich hat die Berliner Neonaziszene schon immer – und das heißt bereits seit mehr als 50 Jahren – einen strammen und militanten Antikommunismus vertreten. Die ersten Gewaltaktionen fanden bereits in der Mitte der 1960er Jahre in Berlin (West) statt, seit der Wende zu den 1970er Jahren und durchgehend bis heute sind neonazistische Gruppen mit einer militanten Agenda nachweisbar (vgl. Spindler 1993, Holthusen/Jänicke 1994). Anfangs waren diese verstrickt mit und wechselseitig unterwandert von den Geheimdiensten aus Ost und West und manche rechtskonservative Vereinigung der Stadt stand in dem Ruf, freundschaftliche Kontakte auch zu potenziell gewaltbereiten Personenkreisen zu haben (vgl. Jentsch 2011). Dies ist eine der Konstanten, die seit Jahrzehnten die Strukturen der militanten neonazistischen Szene in Berlin prägt. Ein frühes Beispiel: Der Anschlag der Europäischen Befreiungsfront (EBF) im November 1970 auf die sowjetische Gedenkwache in Berlin-Tiergarten forderte einen Schwerverletzten. Der 20-jährige Iwan Iwanowitsch Schtscherbak wurde an der Hand und in die Brust getroffen und schwer verletzt. An einem Pavillon im Tiergarten wurden mehrere Parolen hinterlassen wie „Zerschlagt die rote Korruption“, „Auftakt gegen den Bolschewismus“ und „Widerstand gegen den Ausverkauf Deutschlands“, unterschrieben wurde mit dem Schriftzug „Europäische Befreiungsfront“ (Jentsch 2010).

Der Haupttäter, Ekkehard Weil, machte vor Gericht deutlich, in welche Netzwerke er eingebunden war, wer geplant und Waffen besorgt hatte. Seine Kontakte reichten über das engere extrem rechte Spektrum hinaus bis in die Ränder des Berliner Konservatismus. Der Abgeordnete Hans Reif (FDP) äußerte 1971 vor dem Parlament seine „Überzeugung (…), daß es sich hier unmöglich um einen Einzeltäter, um einen Alleingang, gehandelt haben kann“ (Jentsch 2011). Die Berliner Justiz zeigte jedoch wenig Engagement, auch in späteren Prozessen gegen Weil, seine Helfershelfer zur Verantwortung zu ziehen. Das mag auch daran gelegen haben, dass seine Kontakte direkt in das stramm militaristische Milieu führten: Eine „Odalgruppe“ der EBF hatte laut Aussage von Weil vor dem Anschlag eine Fluchthilfe aus der DDR nach West-Berlin geplant. Daran seien Angehörige der Bundeswehr und „Waffenkenner der nationalen Jugend“ beteiligt gewesen. Sein während des ersten Prozesses geäußertes Credo, er habe einen Beitrag leisten wollen, dass „seine heißgeliebte Heimat Berlin nicht die Beute der Sowjetunion werde“, zeigt, wie stark das Motiv Antikommunismus war.

Gerüchte über extrem rechte Sympathisanten Weils in Justiz und Polizei wurden selbst im Parlament geäußert. Trotzdem schrieb der Berliner Innensenator Heinrich Lummer zehn Jahre später in einer der seltenen staatlichen Dokumentationen der damaligen Zeit unverdrossen, Weil sei ein „neonazistischer Einzeltäter“ (Senator für Inneres 1981: 27) gewesen. Dieses eine Beispiel zeigt bereits, wie der Umgang mit den Gewalttaten der extremen Rechten auch in Berlin traditionell verankert ist, selbst wenn die Veränderungen seither ebenso erkennbar sind. Die antikommunistische „Frontstadt“-Ideologie aber ist eine bisher unaufgeklärte Konstante in Justiz und Polizei in Berlin (West), auch über die Vereinigung der beiden Stadtteile hinaus. Erst im Jahr 2002 wurde die 1960 gegründete Freiwillige Polizeireserve aufgelöst, nachdem schon 1993 eine interne Untersuchung feststellte, dass von 2.500 Mitgliedern 500 Personen eine problematische Vergangenheit hatten, viele darunter auch eine extrem rechte Einstellung (vgl. Wieland 2000, AIB 1993).

Die Kontinuität der Nicht-Aufklärung

So mag die gebremste Strafverfolgung gegen rechten Terror in Teilen der Berliner Justiz und Polizei auch den Charakter einer weltanschaulichen Auseinandersetzung haben. Diese Form der „Nicht-Feindschaft“, diese Kollusion zwischen neonazistischen Gewalttätern und extrem rechten Mitgliedern einer Behörde, ist kein spezifisches Berliner oder nur deutsches Phänomen und sie hat auch nicht mit den Sympathien in der Polizei für die extrem rechte Alternative für Deutschland (AfD) begonnen. Sie wächst dort, wo es einen gemeinsamen Feind über die politischen Lager hinaus gibt und ein politisches Klima, das Gewaltanwendung gegen politische Gegner*innen legitim erscheinen lässt. Solch ein politisches Klima kann durchaus Behörden in Teilen oder im Ganzen korrumpieren. Die Feindschaft wendet sich nicht immer alleine gegen eine „linke Bedrohung“, sondern sie richtet sich auch gegen rassistisch ausgegrenzte Personen und andere, die gesellschaftlich stigmatisiert, an den Rand gedrängt und zur Gefahr für die Gesellschaft erklärt werden. Solch eine Art von Interessenidentität haben wir im NSU-Komplex immer wieder thematisiert und sie wird auch den Behörden in Berlin zum Vorwurf gemacht. Wie im Fall des Mordes an Burak Bektaş am 5. April 2012, wo Angehörige und solidarische Menschen – wie die bereits kurze Zeit nach dem Mord gegründete Initiative – seit Jahren fragen, ob Rassismus das Tatmotiv war und zudem aus rassistischen Motiven nicht ausreichend ermittelt und deshalb auch nach neun Jahren noch kein Täter gefunden wurde.

Noch 1994 hieß es in einer wissenschaftlichen Studie optimistisch, die neonazistische Szene in Berlin stünde unter einem „vergleichsweise starken Druck von Administration und Antifa“. Davon kann heute im Fall des Neukölln-Komplexes jedoch nicht die Rede sein. Hintergrund dürfte auch sein, dass die Berliner Ermittlungsbehörden von einem strukturellen Umbruch in den nächsten stolpern. Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz wurde infolge eines ganzen Jahrzehnts der Skandale im Jahr 2000 zur heutigen nachgeordneten Abteilung im Innensenat degradiert. Die Neuordnung wurde auch von einem personellen Wechsel begleitet, und so wurde damals Claudia Schmid neue Abteilungsleiterin – und Hoffnungsträgerin. Heute erinnert man sich vor allem an ihren Rücktritt Ende 2012, nachdem bekannt geworden war, dass die Behörde Akten mit Bezug zum NSU-Komplex vernichtet hatte. Doch noch näher dran am NSU war in den 2000er-Jahren die Behörde, die inzwischen maßgeblich die Bearbeitung der militanten Neonazis übernommen hat und auch die Führung von V-Personen: das Berliner Landeskriminalamt (LKA). Hier arbeitete man mit mehreren Spitzeln, die auch über das Umfeld des NSU berichteten, darunter einen, dessen Hinweise durchaus zu einem frühzeitigen Auffliegen des NSU-Kerntrios hätte führen können. Es war damit das einzige LKA bundesweit, das in diesem Bereich des NSU-Komplexes auftaucht (Förster 2013). Jedoch reichten die Vorkommnisse im Berliner Verfassungsschutz und die verdeckten Operationen des LKA Berlin nicht aus, um einen Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus einzusetzen; weder in den SPD/CDU-Landesregierungen noch danach unter Rot-Rot-Grün. Stattdessen gab es wüste Sitzungen, Akteneinsicht nur hinter verschlossenen Türen und Sonderermittler.

Arbeit mit Voraussetzungen

Es zeigt sich immer wieder, dass es eine gewisse Beißhemmung gegenüber der Arbeit des Berliner LKA in der Landespolitik zu geben scheint. Die Nicht-Aufklärung des NSU-Komplexes in Berlin dürfte daher in einem kommenden Ausschuss wie der sprichwörtliche „rosa Elefant“ im Raum stehen. Denn auch dies ist eine Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen und konkret deren Erkenntnisse zum NSU-Komplex: Wenn man ihre Arbeit ernst nimmt, müssen die Strukturen von Ermittlungsbehörden verändert werden. Beamt*innen in den Behörden müssten ihre Posten verlieren, die Behörden neu aufgestellt werden, um rechtem Terror sowie rechter Ideologie innerhalb (!) und außerhalb etwas entgegensetzen zu können. Der Verfassungsschutz müsste abgeschafft werden, nähme man die Ergebnisse der Ausschüsse ernst.

Bis dahin wird es auch in Berlin entscheidend sein, wie ernst es den Parlamentarier*innen mit der Kontrolle der Behörden ist. Dass der Verfassungsschutz jetzt von einer internen „Arbeitsgruppe Kontrolle Verfassungsschutz“ fachlich beaufsichtigt wird, kann nicht beruhigen. Diese Arbeitsgruppe musste zuletzt tätig werden, nachdem ein Zwischenbericht zur Frage, ob der Berliner Landesverband der AfD als „rechtsextrem“ einzustufen sei, an die nämliche Partei sowie die extrem rechte Wochenzeitung Junge Freiheit durchgestochen worden war. Wie der Begleitbrief zeigte, wurde der Bericht durch einen Sympathisanten der AfD geleakt. In der Folge wurde ein Abteilungsleiter in der Behörde vorläufig freigestellt. Eine interne Fachaufsicht ist aber keine Kontrolle; die Kontrolle der Exekutive steht dem Parlament zu und die muss es auch wahrnehmen.

„Die Opfer glauben nicht an den Aufklärungswillen der Behörden“, so wird das Verhältnis der Betroffenen bezüglich der Arbeit der Ermittlungsbehörden inzwischen in der Presse beschrieben (Plarre 2021). Weder der Abschlussbericht zur polizeiinternen Untersuchung durch die „Besondere Aufbauorganisation Fokus (BAO Fokus)“ noch der vor kurzem erfolgte Bericht von Sonderermittler*innen können den Verdacht ausräumen, dass es eine Weitergabe von Informationen und willentlich gebremste Ermittlungen in Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben hat. Ein Untersuchungsausschuss nach den Wahlen im September 2021 scheint greifbar nah, auch wenn jetzt noch weitere interne Untersuchungen anstehen.

Die Betroffenen des rechten Terrors haben ebenso wie die Öffentlichkeit ein Recht darauf, dass ein kommender Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex mehr liefert als Imagepflege. Ein Ausschuss allein bringt noch keine Aufklärung. Die Forderungen einer transparenten und an demokratischen Regeln orientierten Ermittlungs- und Polizeiarbeit, die frei von Willkür und diskriminierenden Einstellungen ist, fangen mit der Einsetzung eines Ausschusses erst an. Er kann ein Baustein sein, dem bisher ungestraften, jahrelangen Terror der Neonazis in Berlin den Boden zu entziehen.

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Verwendete Literatur:

AIB (1993): Berlin: „Freiwillige Polizei-Reserve“ – Neonazis in Uniform? In: AIB 22 / 2.1993, online unter https://www.antifainfoblatt.de/artikel/berlin-freiwillige-polizei-reserve-neonazis-uniform, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

Förster, Andreas (2013): Mindestens 24 Spitzel im NSU-Umfeld. Online unter https://www.nsu-watch.info/2013/04/mindestens-24-spitzel-im-nsu-umfeld/, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

Holthusen, Bernd / Jänicke, Michael (1994): Rechtsextremismus in Berlin. Aktuelle Erscheinungsformen, Ursachen, Gegenmaßnahmen. Marburg/Berlin: Schüren Verlag.

Jentsch, Ulli (2011): „Rechtsradikale Umtriebe in Berlin“. Online unter: https://rechtsaussen.berlin/2011/05/vor-40-jahren-rechtsradikale-umtriebe-in-berlin, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

Jentsch, Ulli (2010): Schüsse auf Sowjetsoldat. Online unter: https://rechtsaussen.berlin/2010/11/vor-40-jahren-schusse-auf-sowjetsoldat, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

Keller, Caro (2020): Was Untersuchungsausschüsse gegen rechten Terror bringen. Online unter: https://netzpolitik.org/2020/was-untersuchungsausschuesse-gegen-rechten-terror-bringen/. Zuletzt eingesehen am 11.05.2021.

Keller, Caro (2019): Ein vollständigeres Bild. Die Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex unter Beobachtung. In: Benjamin-Immanuel Hoff/Heike Kleffner/Maximilian Pichl/Martina Renner (Hg.): Rückhaltlose Aufklärung? Hamburg: VSA-Verlag.

Kröger, Martin (2012): Initiativen klagen Untätigkeit gegen Rechts an. Neues Deutschland v. 2.2.2012. Online unter https://www.neues-deutschland.de/artikel/217329.initiativen-klagen-untaetigkeit-gegen-rechts-an.html, zuletzt eingesehen am 14.5.2021.

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) (2012): Klose, Bianca und Sebastian Wehrhahn: Es brennt. Online unter: https://rechtsaussen.berlin/2012/05/es-brennt/, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

MBR (2017): Einschüchterung als Strategie. Online unter: https://rechtsaussen.berlin/2017/06/einschuechterung-als-strategie/, zuletzt eingesehen am 14.5.2021.

NSU-Watch (Hg.) (2020): Aufklären & Einmischen. Der NSU-Komplex und der Münchener Prozess. Berlin: Verbrecher Verlag.

Plarre, Plutonia (2021): Das Vertrauen ist dahin. Taz v. 22.2.2021. Online unter https://taz.de/Neukoellner-Anschlagsserie/!5750246/, zuletzt eingesehen am 15.5.2021.

Senator für Inneres (1981): Rechtsextremismus in Berlin.

Spindler, Uwe (1993): Die Entwicklung des Rechtsextremismus in West-Berlin. Eine Chronologie. In: Robert Harnischmacher (Hg.): Angriff von Rechts. Rostock: Hanseatischer Fachverlag für Wirtschaft, S. 33-52.

Wieland, Wolfgang (2000): Reserve hat niemals Ruh‘. Die unendliche Geschichte der Freiwilligen Polizei-Reserve Berlin. In: Bürgerrechte & Polizei/CILIP Nr. 66 (2/2000), online unter https://archiv.cilip.de/alt/ausgabe/66/wieland.htm, zuletzt eingesehen am 12.5.2021.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Berliner Zustände 2020. Ein Schattenbericht über Rechtsextremismus und Rassismus (2021)“ Eine gemeinsame Publikation von apabiz e.V. und MBR Berlin. Ihr könnt den Schattenbericht bei Berlin Rechtsaußen und MBR Berlin runterladen.