„Seitens des BKA wurde klar gemacht: Wir betreiben keine Historienforschung.“ – Die Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 13. März 2023

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„Keine Hinweise auf NSU-Unterstützer“: Das hört man immer wieder aus Mecklenburg-Vorpommern. Doch die Befragungen im 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungausschuss am 13. März 2023 zeigen: In die Tiefe gingen Ermittlungen nicht, auch weil sie von BKA und GBA ausgebremst wurden. Der erste Zeuge ist Kriminalhauptkommissar Fa. Er war ab 2006 Teil der „Soko Kormoran“, die zum Mord an Mehmet Turgut ermittelte. Nach der Selbstenttarnung des NSU war er Teil der „BAO Trio MV“, die zum NSU in Mecklenburg-Vorpommern ermittelte. Der Zeuge kritisiert – im Gegensatz zu allen anderen Zeugen der „BAO Trio MV“ – die Zusammenarbeit mit dem BKA. Er habe sich mehr Auskünfte erhofft. Für Mecklenburg-Vorpommern relevante Vernehmungen wurden zunächst von dort nicht komplett, sondern zusammengefasst als Tabelle zugesandt. Zweiter Zeuge ist Lutz Sa., auch er war Teil der „BAO Trio MV“. Er sagt zum zweiten Mal im NSU/Rechter Terror-Untersuchungausschuss aus. Zu seiner ersten Aussage waren Dokumente zu seiner Tätigkeit zu hoch eingestuft, um ihn öffentlich zu vernehmen. Insgesamt sagt der Zeuge Sa. zu den Ermittlungen in Mecklenburg-Vorpommer, es sei schwierig gewesen, wirklich selbst tätig zu werden. Wenn man „da was vom BKA kaputt gemacht hätte“, hätte man sich „was anhören“ müssen. Es gebe eine Hierarchie und der GBA habe die Ermittlungen geführt.

Der erste Zeuge Matthias Fa. erscheint mit dem Zeugenbeistand Dr. Butz Peters. Der Sachbearbeiter beim LKA war sowohl bei der Soko Kormoran, die zum Mord an Mehmet Turgut eingerichtet wurde, als auch der Leiter des Einsatzabschnittes zur Soko Kormoran in der BAO Trio MV nach der Selbstenttarnung des NSU. Zu ersterem sagte der Zeuge bereits im 1. NSU-Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern aus [Bericht]. Der Zeuge sagt, er habe die erneute Ladung erhalten und um Akteneinsicht gebeten, diese sei ihm gewährt worden. Er verliest ein sehr ausführliches Eingangsstatement. Obwohl er eher zur BAO Trio MV befragt werden soll, fasst er die Phase vor 2011 für diejenigen Abgeordneten zusammen, die nicht Teil des ersten Untersuchungsausschusses waren.

Die Soko wurde im Juni 2006 eingerichtet, der Mord an Mehmet Turgut war da bereits zweieinhalb Jahre her. Die Morde in Dortmund und Kassel seien zu dem Zeitpunkt „recht frisch“ gewesen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden sei organisiert worden und sei über die „BAO Bosporus“ erfolgt. Als Soko Kormoran sei ihnen wichtig gewesen, schnell alles aufzunehmen. Sie hätten die Akten zum Mord an Mehmet Turgut bekommen, sich dann eingearbeitet und Überarbeitungsvorschläge gemacht. Der Zeuge macht lange Ausführungen, was die Ermittlungen bis zu diesem Zeitpunkt erbracht hätten. Die Ausführungen gleichen jenen aus dem ersten Untersuchungsausschuss. Niemand habe die Tat oder den Täter gesehen, man habe nur gewusst, dass die Tat zu der Serie gehöre. Eine Besonderheit sei gewesen, dass Mehmet Turgut weder Betreiber noch Eigentümer des Dönerimbisses gewesen sei. Er habe erst seit einigen Wochen ausgeholfen. Fa. sagt, er wolle wiederholen, dass man weder den einen noch den anderen Tathintergrund ausgeschlossen hätte. Der Zeuge behauptet, man habe mehr Hinweise auf einen Rauschgift- als auf einen rechten Hintergrund gehabt. Diese hätte man abarbeiten müssen. Aber „selbstverständlich“ habe damals auch ein rechter Hintergrund nahegelegen. Da die Täter nicht ermittelt werden konnten, sei ein nächster Mord nicht auszuschließen gewesen. Daher habe man Anweisungen erarbeitet, wie bei ersten Ermittlungen vorgegangen werden müsse und habe dann Dienststellen dazu unterrichtet. Dann sei die Soko verkleinert worden und man habe am 25. Mai 2011 Ermittlungsakten und Asservate an die Staatsanwaltschaft Rostock gegeben. Es habe keinen Tatverdacht gegen Personen gegeben. Alles sei weiter unklar gewesen, alle anderen Stellen seien auch zu dieser Zeit zum Ende gekommen. Die Staatsanwaltschaft Rostock habe die Ermittlungen dann vorläufig eingestellt.

Nach November 2011 sei er der BAO Trio MV zugewiesen worden und sei Einsatzleiter im Abschnitt Kormoran geworden. Die Bundesanwaltschaft habe am 11. November 2011 Ermittlungen eingeleitet. Es sei nötig gewesen, alles neu zu untersuchen. Seine Aufgabe sei gewesen, neue Erkenntnisse aus dem NSU-Komplex mit alten Ergebnissen abzugleichen, neues anzuregen und Dinge abzuarbeiten. Zur Unterstützung habe er zwei Personen gehabt. Es habe auch einen Austausch mit dem BKA und mit deren Unterabschnitten gegeben. Bei den weiteren Abklärungen seien auch an anderen Tatorten Beamte eingesetzt worden, die schon vorher mit der Mordserie befasst waren, auch welche, die bei der „BAO Bosporus“ gewesen seien. „Bayern war zwischengeschaltet und dort wurde weitergearbeitet“, die Steuerungsgruppe sei kurzzeitig wieder einberufen worden, etwas Digitales sei wieder eingerichtet worden. Er habe Arbeitsaufträge bekommen, die mit dem BKA abgestimmt gewesen seien. Beispielsweise habe er eine Liste der Ermittlungen erstellt, die aus der Sicht des Einsatzabschnittes Kormoran nötig gewesen seien. Sie hätten Aufgaben erhalten, diese sollten eigenständig durch die BAO Trio MV bearbeitet werden. Er habe den Auftrag von Staatsanwalt Krüger erhalten, einen Zwischenbericht zu erstellen. Darin habe er wesentliche Ermittlungen der Soko Kormoran und den Zusammenhang zur Tätergruppe dargestellt. Der Zeuge sagt, er habe Aufträge aus der BAO Trio MV bekommen. Sie vereinbarten, Listen anzufertigen und Eigeninitiativermittlungen anzustoßen. Es habe 12 Aufträge gegeben, die im Fall Turgut, abgearbeitet werden sollten. Der Zeuge berichtet zu den Ermittlungen.

Am 7. Mai 2002 habe es in Salchow ein Rechtsrockkonzert gegeben, dort hätten auch die Eminger-Brüder teilgenommen. Der Abgleich der dort festgestellten Personen habe ergeben, dass eine weitere Person schon aus den Ermittlungen der Soko Kormoran bekannt gewesen sei. Er sei zeitgleich mit Mehmet Turgut in der JVA Bützow untergebracht gewesen. Diese Person sei vernommen worden, habe aber keine Erinnerung an Mehmet Turgut gehabt. Abschiebehaft und Strafvollzug seien ja auch getrennte Bereiche und auch in der Personalakte habe es keinen Hinweis auf direkten Kontakt gegeben. Die Person habe eine rechte Gesinnung und die Teilnahme am Konzert eingeräumt, habe aber gesagt, dass es keinen Kontakt zum NSU gegben habe. Vier weitere männliche Personen wurden vom BKA im Zusammenhang mit dem Mord an Mehmet Kubaşık fesgestellt, diese sollen auch bei dem Konzert gewesen sein. 380 Personalien [phon.] seien mit Toni Stadler in Verbindung gebracht worden, Stadler soll Tage nach dem Mord an Mehmet Kubaşık mit Böhnhardt in Dortmund Kontakt gehabt haben. Es habe außerdem einen Abgleich mit einer Liste rechtsmotivierter Täter gegeben. Dieser Abgleich habe wieder die Person aus der JVA ergeben. Außerdem habe es ein Kennverhältnis am Rostocker Tatort gegeben, die Freundin des Tatort-Anwohners war gehört worden, nach ihre Angaben war eines der Phantombilder erstellt worden. Das habe keine Relevanz gehabt.
Der Zeuge gibt an, sie hätten Akten abgeglichen und Akten an den GBA übergeben. Akten seien digitalisiert worden, daraus hätten sie CDs erstellt, die sie versandt hätten. Sie hätten eine Suchwortliste zum Mordfall Turgut für eine im NSU-Komplex durch das BKA gefundene CD erstellt. Es habe einen Abgleich mit den Ceska-Altdaten gegeben, rechtsextreme Leute seien mit den Altdaten verglichen worden. Treffer seien zurückgemeldet worden, aber es seien keine Verbindungen erkennbar gewesen. Außerdem hätten sie mögliche Stellplätze für Wohnwagen überprüft, insbesondere den „Landfahrerplatz“, den habe man aber für den Winter ausschließen können. Dort hätten auch keine Anmeldedaten vorgelegen. Er habe eine Zeugenvernehmung mit den Verwandten in Rostock von Uwe Böhnhardt durchgeführt und dafür einmal die Tante (Schwester der Mutter) und deren Tochter (also die Cousine von Böhnhardt) vernommen. Sie hätten Angaben zum Kontakt zur Familie und zu Uwe Böhnhardt gemacht. 1986, 1991 und 1995 hätte es Kontakt durch Besuche gegeben. Die Cousine von Böhnhardt habe einen Kilometer vom Tatort entfernt gewohnt, sie habe aber angegeben, dass sie keinen Zusammenhang sehe und von Zufall ausgehe. Zur Tatzeit habe sie in Fürstenwalde gewohnt. Es sei fraglich, ob Böhnhardt diese Adresse überhaupt gekannt habe, sie habe wegen des Alters zu Böhnhardt nur Kontakt während der Familienbesuche und nicht darüber hinaus gehabt. Ihr letzter Kontakt sei 1995 bei einem Familienbesuch in Jena gewesen. „Beide Zeuginnen konnten keine Angaben machen, warum Rostock ausgesucht wurde“, und auch keine Angaben zu rechten Aktivitäten.

Sie hätten das Kartenmaterial mit den Ceska-Altdaten abgeglichen, es seien keine Verbindungen zu erkennen gewesen, es wurden eher Banken vermerkt. In der Nähe einer Commerzbank sei jedoch ein Dönerimbiss gewesen, der von Verwandten des Dönerimbiss-Besitzers in Toitenwinkel betrieben wurde, auch Mehmet Turgut soll sich da früher aufgehalten haben. Es sei aber kein Bezug zum Mord erkennbar. Der Zeuge sagt, sein Fazit sei, im Mordfall Turgut hätte man nicht anders ermitteln können, es hätten einige Hinweise vorgelegen, die aber nicht geeignet gewesen seien, um die Täter aufzudecken. In der BAO Trio MV hätten sich keine Hinweise auf Unterstützung ergeben.

Die Vorsitzende Martina Tegtmeier (SPD) fragt nach dem Einsatzbefehl für den Zeugen. Fa. sagt, sie sollten Vorschläge unterbreiten, was bei Ermittlungen förderlich sein könnte. Bei ihm sei es hauptsächlich darum gegangen, zu gucken, ob Personen, die aus den Ermittlungen vor 2011 schon bekannt waren, beispielsweise durch Funkzellentreffern oder DNA-Material, zu gucken, staatsschutzrelevant seien. Das sei so erfolgt. Die Maßnahmen seien mit Bayern abgestimmt worden, wo die restlichen Ermittlungen koordiniert wurden. Er könne sich nicht an einen Auftrag erinnern, eigene Ermittlungen zu initiieren.

Auf Frage sagt Fa., er könne sich nicht an eine Mitarbeiterbefragung bei der BAO Trio MV erinnern, daran habe er nicht teilgenommen. Zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden sagt er, mit dem Verfassungsschutz habe er seiner Erinnerung nach keine Kontakte gehabt. Bei anderen Behörden hätte er sich in manchen Punkten schon mehr Auskünfte erhofft. Beim BKA habe man mitunter nachfragen müssen. Zu den anfänglichen Vernehmungen sei von dort beispielsweise nur eine Tabelle gekommen, sie hätten sich komplette Vernehmungen gewünscht.

Michel Noetzel (Linksfraktion) stellt in Frage, dass nach dem Mord an Mehmet Turgut wirklich gleichwertig in alle Richtungen ermittelt worden sei. Im 1. Untersuchungsausschuss Mecklenburg-Vorpommern habe man sich mit den Mordermittlungen beschäftigt und diese Aussage des Zeugen sei widerlegt. Aus Unterlagen gehe beispielsweise hervor, dass bei der Rasterfahndung in Mecklenburg-Vorpommern gesagt wurde, man suche vermutlich „eine ausländische Person“. Da könne man ja nicht sagen, das seien offene Ermittlungen, so Noetzel. Er habe das sagen wollen, weil der Zeuge diese Behauptung der offenen Ermittlungen einfach wiederholt habe. [Dazu: „Kein Ende der Aufklärung“ Bericht zum NSU-Untersuchungsausschuss der 7. Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern von der Linksfraktion Mecklenburg-Vorpommern. Seite 26.] Noetzel fragt außerdem danach, in welchem Bereich des LKA der Zeuge arbeite. Fa. sagt, das könne er nicht so stehen lassen, bei der Rasterfahnung sei es um eine Person mit dem Ankerpunkt Nürnberg gegangen „eventuell Ausländer“, aber eher eine Person aus Deutschland. Da sei es um das „Einzeltäterkonzept“ [also einen möglichen rechten Hintergrund]gegangen. Der Zeuge behauptet, die Fahndung sei geeignet gewesen, um eine Person aus dem In- oder Ausland zu finden und sei schon dafür, eine rechte Person zu finden. Zu seinem Werdegang sagt der Zeuge, er habe in den 1990ern beim Staatsschutz gearbeitet, Anfang 2000er im Bereich Schwarzarbeit und sei seit 2015 im Bereich Cyber-Kriminalität.

Noetzel sagt, ein Vertreter der „BAO Bosporus“ hab im 1. Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass in Rostock eine zeitlang nicht eigenständig ermittelt worden sei, weil man dort gedacht habe, das BKA habe die Ermittlungen übernommen, dabei habe das BKA nur Strukturermittlungen geführt. Fa. sagt, das betreffe die Mordkommission der KPI Rostock: „Ja, ich denke, das ist auch mein Eindruck, den ich davon hatte, das da nicht ganz klar war, wer den weiteren Schwerpunkt trägt“, ob es das BKA sei oder ob das auf die eigene Kappe gehe, oder ob es nur noch Aufträge gebe. „Da hätte es Optimierungsbedarf gegeben.“ Noetzel fragt, ob das in der BAO Trio MV aufgearbeitet worden sei. Der Zeuge antwortet, das habe er sich durch Unterlagen erschlossen, als die Soko eingesetzt wurde, sei dieses Problem repariert worden. Er könne sich nicht erinnern, dass es nochmal Thema war, er könne es nicht ausschließen, es hätte aber wohl keine hohe Relevanz gehabt.

Constanze Oehlrich von den Grünen fragt, ob sich das auf die eigenen Wahrnehmungen des Zeugen stütze, wenn er sage, es gäbe keine Hinweise auf Unterstützer. Das bejaht der Zeuge. Er sagt, es gäbe ja auch Personen, die Kontakt gehabt haben sollen. Aber für die Unterstützung von Straftaten habe es keine belastbaren Hinweise gegeben. Gefragt nach den Ermittlungen gegen das Umfeld von Mehmet Turgut antwortet der Zeuge, „ja, man kann das als hartnäckig bezeichnen“, es sei aber verhältnismäßig gewesen. „Natürlich war das für die Angehörigen unangenehm. Sie wussten, sie haben nichts damit zu tun, aber das wussten wir halt nicht“. Er habe keine Maßnahmen in Erinnerung, die darauf abzielten, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen, so Fa. auf Nachfrage. Oehlrich sagt, kurz nach der Selbstenttarnung des NSU habe das LKA einen Cousin von Mehmet Turgut angerufen und ihm zugesagt, er werde informiert. Fa. bestätigt das, er habe ihn zurückgerufen und der Cousin habe gefragt, ob das stimme, was in den Medien stehe, das habe er, Fa., ihm bestätigt und hinzugefügt, dass er ihm nicht alles sagen könne. Aber er habe ihm gesagt, er könne wieder anrufen, dann werde er informiert. Fa. sagt, er wisse aber nicht, was daraus geworden sei. Er sei damit nicht mehr betraut gewesen.

René Domke (FDP) sagt, der Zeuge sei ja allein im Einsatzabschnitt gewesen, obwohl ja ursprünglich vier Personen geplant gewesen seien. Er fragt, welche bessere Ausstattung er sich gewünscht hätte. Der Zeuge sagt, er sei bei Bedarf von zwei Kollegen unterstützt worden, die auch bei der Soko gewesen seien. Eine Frage sei die der Aktendigitalisierung gewesen, da wollte er Unterstützung. Da habe aber der ehemalige Dezernatsleiter dagegen argumentiert. Das sei immer eine Frage der Abwägung gewesen, was wichtiger sei. Es sei aber nicht nur um personelle, sondern auch um technische Fragen gegangen, sagt der Zeuge auf Nachfrage. Er habe keine aufwändigen Recherchen betreiben können, sondern nur Abfragen im EASY-System.

Noetzel fragt nach unterschiedlichen Namen aus der Neonazi-Szene, zu denen der Zeuge aber nichts weiter beitragen kann. Unter anderem habe es laut Noetzel Spuren ins Rockermilieu gegeben. Auch Michael Gr., der V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sein soll, habe in den Ermittlungen eine Rolle gespielt. Über diesen habe es auch eine Verbindung zur Dortmunder Spur „Toni Stadler“ gegeben. Dieser sei laut Noetzel ebenfalls V-Mann gewesen. Fa. sagt, vielleicht müsse er seine Aufgabe nochmal darstellen, „für mich ging es nicht um Hintergründe, sondern nur um die Abprüfung von Ceska-Altdaten, Hintergründe würden mich interessieren, aber das war nicht meine Aufgabe“.

Noetzel hält aus einer Mail des Zeugen an die BAO Trio des BKA von 2012 zu Lücken in den Vernehmungen vor: Es seien nicht alle Vernehmungen ins System eingestellt, das sei aber notwendig, damit man alles sehen könne. Der Zeuge bestätigt, das habe er auch in Erinnerung, „da gab es schon Luft nach oben bei der Zusammenarbeit“ und das habe er in der Mail zum Ausdruck gebracht.

Domke fragt nach einem „Vorbereitungsseminar: Konfliktverteidigung“. Dieses habe im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess gestanden. Es sei um die methodische Vorbereitung zur Zeugenvernehmung im Münchener NSU-Prozess gegangen. Der Zeuge sagt, er habe in Erwägung gezogen, das Angebot anzunehmen, er wisse aber nicht, ob er das gemacht habe. Im NSU-Prozess sei er nicht vernommen worden, sagt Fa. auf Frage von Noetzel. Dieser hakt nach, ob es öfter Seminare gegeben habe, in denen sich auf Befragungen vorbereitet werde. Fa. sagt, er wisse nicht, ob das zum Thema gehöre, aber der Vertreter des Innenministeriums sieht kein Problem. Fa.: „Es gibt natürlich Seminare, die Polizeibeamten für solche Gelegenheiten fit machen“. Das komme regelmäßig vor, dass man Ermittlungen vor Gericht vertreten solle. In dem Zusammenhang habe man offensichtlich einen Lehrgang zu dem Verfahren aufgelegt. Noetzel sagt, das sei ja nicht verwerflich, mache aber einen Unterschied.

Der zweite Zeuge ist Lutz Sa., er war bereits am 24. Oktober 2023 [siehe Sitzung des 2. NSU/Rechter Terror-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Oktober 2022] geladen, konnte da allerdings nicht komplett befragt werden, weil wichtige Dokumente für die Vernehmung noch nicht vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in der Geheimhaltung heruntergestuft wurden. Dies ist inzwischen erfolgt. Der Zeuge erscheint mit dem Zeugenbeistand Rechtsanwalt Dr. Butz Peters. Sa. war bei der BAO Trio MV im Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“ eingesetzt. Zu seiner Vorbereitung sagt er, er habe nochmal Unterlagen durchgeschaut, gerade im Zusammenhang mit offenen Fragen. Er selbst habe zwei Punkte zu seiner vorherigen Aussage zu ergänzen. Sa. sagt, zunächst wolle er aber den Kern seiner Aussage vom 24. Oktober 2023 zusammenfassen. Er nennt erneut die fünf Ermittlungsansätze, die verfolgt wurden: Kontaktpersonen in Rostock, Reservierung auf dem Campingplatz, die Kartenmarkierung am Holmer Berg, das Handy, das von Beate Zschäpe kontaktiert wurde und die Reise nach Usedom. Sa. sagt, es sei davon auszugehen, der NSU sei in Mecklenburg-Vorpommern gewesen und habe Kontakte nach Rostock gehabt. Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass sie nach 1995 – abgesehen von den Taten – Kontakt gehabt hätten. Der Zeuge sagt, er wolle nachtragen, es sei nochmal überprüft worden: Keine der bekannten Rostocker Personen sei mit rechtsmotivierten Straftaten aufgefallen. Zu dem Neonazi Stefan Za., geboren in Kühlungsborn habe der Hinweis vorgelegen, dass er sich mit Trio getroffen habe. Sie hätten ihn vorgeladen. Beim ersten Termin sei er nicht erschienen und für den zweiten habe sein Anwalt abgesagt. Das hätten sie dem BKA mitgeteilt, von dort wurde der Sachverhalt an den GBA gesteuert. Das BKA habe dann zurückgemeldet, der Zeuge wird nicht geladen. Damit sei das für sie erstmal abgearbeitet gewesen. Sie seien in Wartestellung gewesen, aber da sei nichts mehr nachgekommen.

Die Vorsitzende sagt, man werde mit den zurückgestellten Fragen des Abgeordneten Noetzel beginnen. Noetzel sagt, es gebe ein Video vom Campingaufenthalt des Kerntrios in Göhren auf Rügen und fragt, ob es dem Zeugen bekannt sei. Sa. antwortet, das er könne nicht genau sagen, es gäbe aber „keinen Nachweis, dass es tatsächlich so war, dass sie auf Zeltplatz untergebracht waren“. Sie hätten das „Zeltplatzkonzept“ gehabt, hätten alle Zeltplätze aufgesucht, alle Aliasnamen darauf überprüft, ob sie einen Aufenthalt nachweisen können. Man habe es an der Autoanmietung festgemacht: „Kilometerzahl und Datum könnten hinkommen“. Aber es gäbe dafür, dass sie vor Ort waren, keinen Nachweis, nur die Kamerabilder. Noetzel sagt, für 2012 habe es auf dem selben Campingplatz eine Reservierung gegeben. Sa. sagt, er kenne nur die Reservierung, die sie gefunden hätten, auf die Namen Susann Eminger und Max-Florian Bu., aber nicht namentlich auf das Trio.

Noetzel fragt nach einem Brief an Torsten Sch. von Uwe Mundlos, in dem er einen billigen Waffenladen in Rostock erwähnt. Sa. sagt, dazu habe es Austausch mit dem BKA gegeben, aber es sei nicht bekannt, welcher Waffenladen das gewesen sein soll. Dann geht es um die vier Personen aus Rostock, die das spätere NSU-Kerntrio 1992 auf einem Campingplatz kennenlernte. Der Zeuge sagt, er habe das nachrecherchiert und es gäbe keine Hinweise, dass diese strafrechtlich in Erscheinung getreten seien. Er sagt auf Frage, er habe Andreas Sy. vernommen, zwei weitere dieser Personen seien vom BKA vernommen worden. Noetzel hält dem Zeugen aus dem Informationsaustausch zwischen der BAO Trio MV und dem BKA vor, in dem die Bundesbehörde mitteilt, dass die vierte Person, Martina Ja., nicht befragt werde und das auch nicht vorgesehen sei. Es gäbe keine Hinweise auf den Tatkomplex und es sei nicht von Bedeutung. Sa. sagt, alle Fäden laufen beim BKA zusammen, dort habe man Einblick gehabt, inwieweit diese Personen eine Rolle spielen. „Man darf nicht vergessen, 1992/93, das waren Jugendliche, die zu dem Zeitpunkt nie polizeilich in Erscheinung getreten sind.“ Die Treffen hätten vor Abtauchen 1998 stattgefunden, „da hat niemand gewusst, wo sich das hinentwickelt, schon gar nicht diese vier bis fünf“. Daher sei dem keine Wertigkeit vom BKA zugerechnet worden. Noetzel sagt, man gehe also davon aus, dass der Tatort in Rostock nicht mit diesen Personen in Verbindung stehe. Der Zeuge bestätigt das, das sei ja vorher gewesen. Das wäre anders gewertet worden, wenn sie sich getroffen hätten, als das Trio schon aktiv war. Noetzel sagt, von den Personen hätten Bo. und Ja. Zschäpe und Mundlos in Jena besucht und seien von dort aus nach Tschechien in den „Urlaub“ gefahren, dann habe es keinen Kontakt mehr zum Trio gegeben. Noetzel fragt, ob die Reise nochmal eine Rolle gespielt habe. Der Zeuge sagt, er habe im Hinterkopf, das sei eine Besonderheit gewesen. Man habe sich gefragt, warum eine Reise nach Tschechien stattgefunden habe. Nur der Hotel-Aufenthalt habe ermittelt werden können. Danach seien alle wieder nach Hause gefahren und die Rostocker hätten sich nicht mehr mit dem Trio getroffen. Noetzel hakt nach, ob es in der Nähe des Hotels eine Schießanlage gegeben habe, „das würde man ja heute gucken“. Der Zeuge verneint, man habe die Ermittlungen nicht forciert, „das lag eher in den Händen des BKA„, nur mit einem Auftrag hätten sie das gemacht.

Noetzel sagt, im Schäfer Gutachten sei vermerkt, dass Böhnhardt 1992 in Stralsund mit einem gestohlenen Auto gestellt worden sei. Der Zeuge antwortet, das sage ihm gar nichts. Noetzel sagt, dazu gäbe es wohl keinen Aktenbestand mehr. Sa: „Aber wenn die Frage aufgeworfen wurde, dann sind wir dem nachgegangen.“ 1992 sei auch relativ früh, der Zeitpunkt würde mit dem Treffen der Rostocker passen, aber das Untertauchen sei erst 1998 gewesen. Man habe es zu Kenntnis genommen und sei der Sache nachgegangen.

Oehlrich sagt bei einer Überprüfung von Stefan Za. habe sich gezeigt, dass dieser fest in der rechten Szene verankert sei. Er habe an vielen rechten Veranstaltungen teilgenommen. Es habe einen Verstoß gegen das Uniformverbot im Rahmen eines Treffens der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) in Zschadraß in Sachsen gegeben. Durch das LKA werde Za. als Straftäter rechtsmotiviert geführt. Er sei mit David Petereit bei einem Treffen gewesen. Oehlrich fragt, ob diese Erkenntnismitteilung Folgen gehabt habe. Sa. sagt, es habe den Hinweis gegeben, dass Za. Kontakt zum Trio gehabt habe. Sie hätten ihn laden wollen, und Za. habe zweimal abgesagt. Aber beim GBA sei ja alles zusammengelaufen. Der GBA wird seinen Grund gehabt haben, Za. nicht vorzuladen. „Wir haben das gemeldet, mehr konnten wir nicht machen.“

Domke fragt nach dem Handy, dessen Nummer im Handy von Beate Zschäpe gefunden wurde, die zu einer älteren Frau aus Ribnitz-Damgarten geführt habe und fragt, inwieweit die Ermittlungen „außerhalb von der alten Dame“ weitergeführt wurden. Sa. antwortet, die alte Dame habe sich nicht vorstellen können, wie die Nummer in das Telefon gelangt sein könnte. Sie hätten bei der BAO Trio MV überlegt, wie das passieren konnte, ob die Frau beispielsweise irgendwas vermietet habe. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Sie hatten keine Anhaltspunkte, außer dass die Tochter das Telefon im An- und Verkauf in Bad Segeberg gekauft habe und da war die Nummer möglicherweise schon drauf.

Bernd Lange (SPD) fragt zum Karteneintrag Holmer Berg, weshalb nicht die KPI Schwerin eingesetzt worden sei, um Informationen zu gewinnen. Zur Information „zerschossenes Dach“ hätte man zum Beispiel Dachdecker fragen können. Sa. sagt, das könne er ganz schnell beantworten, er habe es sich angeguckt. Die Feststellung zum Dach stamme vom damaligen Besitzer, das sei 2004 gewesen. Die Information hätten sie 2012 bekommen, „da gab es nichts mehr zu ermitteln“. Lange fragt nach der Aussage von Holger Gerlach, das Trio habe ihn zu einem Rundflug über Usedom eingeladen. Der Zeuge sagt, sie hätten keine Belege dafür gefunden. Zur Glaubwürdigkeit von Gerlach könne er nichts sagen, das sei ein Ermittlungsauftrag des BKA gewesen. Die Frage war nur, hat der Flug stattgefunden und nicht die der Glaubwürdigkeit.

Noetzel fragt erneut nach dem Aufenthalt in Tschechien und ob die Zeugenvernehmung einen konkreten Ort ergeben hätte. Das verneint der Zeuge. Noetzel zitiert einen Artikel aus der Ostsee-Zeitung, nach dem unter anderem Mundlos nach Pilsen in Tschechien gefahren sei, um eine Gaskartusche für eine Pistole zu kaufen. Im Bericht selbst gäbe es keine Hinweise, dass die von Rostockern begleitet worden seien. Die Befragung ergäbe keine Reise nach Tschechien in dem Zeitraum. Aber es sei der Zeitraum, wo es die Aussage gäbe, dass sie da waren. Der Zeuge kann dazu nichts beitragen. Noetzel fragt erneut danach, dass die Bekannten aus Rostock nicht auffällig gewesen seien und nicht der rechten Szene zuzuordnen. Das bestätigt der Zeuge und sagt, sie seien politisch gar nicht in Erscheinung getreten, nur eine Person, Markus Ho., sei strafrechtlich aufgefallen, aber aber nicht politisch. Noetzel macht einen Vorhalt aus Unterlagen der KPI Rostock von 1997. Da sei Andreas Sy. zur Dienststelle eingeladen worden. Markus Ho. sei Geschädigter in einem Verfahren zu einer Auseinandersetzug zwischen rechts und links gewesen. Sa. sagt, da könne man nur in die Aktenlage gucken. Auf die Entgegnung, die Akten gäbe es nicht mehr, fügt Sa. hinzu, Ho. müsse ja nicht Teil der „rechts- und links Gruppen“ gewesen sei, „man kann da ja auch einfach reinlaufen“.

Oehlrich hält aus einer Quellenmitteilung vor, laut der André Eminger an zwei Besprechungen der inzwischen verbotenen HDJ am Wochenende vom 18. bis zum 20. April 2008 in Wittenbeck und Bad Doberan teilgenommen habe. Das Treffen wurde auch von der Sondereinheit MAEX beobachtet, diese erkannte unter den 15 Personen nur die Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern wie David Petereit, aber nicht alle Anwesenden. Auch der Bruder von Stefan Za., Hannes Za. soll an der HDJ-Besprechung, auf der auch ein Lamm geschlachtet wurde, teilgenommen haben. Am ersten Tag habe das Treffen im Wittenbecker Stadtteil Klein Boltenhagen stattgefunden, der zweite Tag habe in der Gartenlaube des NPD-Kreisvorsitzenden in Bad Doberan stattgefunden. Für den Zeugen Sa. bedeutet das: Die Teilnahme André Emingers konnte nicht bestätigt werden. Er habe eine Anfrage auf Erkenntnismitteilung ans FK4 gerichtet – mehr könne er nicht sagen.

Domke fragt nach der Vernehmung von Ronny Me. Der Zeuge sagt, Ronny und Conny Me. seien ein Ehepaar, das ständig im Zwist gewesen sei. Sie habe ihn beschuldigt, Gerlach zu kennen, er habe das bestritten. Es gäbe keine Hinweise, „dass es wirklich so ist“. Es sei bekannt, dass er der rechten Szene zugetan sei. Man habe nicht bestätigen können, dass er Gerlach gekannt habe. Sie hätten beide vernommen: sie, ihn, nochmal sie, weil es Widersprüche gegeben habe. Das habe man dem BKA mitgeteilt. Über den GBA sei Gerlach gefragt worden, ob er Me. kenne, das habe dieser verneint. Noetzel sagt dazu, dass hier auch ein Kontakt zu Tino Brandt im Raum stehe [siehe auch Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Januar 2021]. Sa. sagt, er könne sagen, Brandt sei in der rechten Szene, mehr, auch zum Zusammenhang mit dem Ehepaar Me., nicht. Ronny Me. komme aus Saalfeld in Thüringen, sei NPD-Mitglied gewesen, aber habe die THS-Mitgliedschaft bestritten.

Noetzel hält zu den Kontakten nach Rostock vor, dass das spätere Kerntrio von drei Personen begleitet wurde, als es 1995 nach Rostock reiste. Alle hätten eine Nacht bei Andreas Sy. und eine Nacht bei Markus Ho. übernachtet. Der Zeuge sagt, diese Information sei ihm bekannt, aber es sei nicht bekannt, wer die drei Personen gewesen seien. Die Fragestellung sei bestimmt ans BKA gegangen, aber er wisse es nicht. „Aber es wurde wohl eher nicht geprüft, sonst wäre es aufgetaucht.“ Noetzel sagt, dass der Zeuge bei einem der drei Personen vom Campingplatz, Andreas Sy. gewesen sei. Das bestätigt der Zeuge, er habe ihn befragt, weil in der Presse sein Name gestanden habe. Es sei darum gegangen, dass Sy. darauf gefasst sein solle, das es Leute gebe, die das „in den falschen Hals kriegen und ihm Schaden zufügen wollen“. Es sei eine Gefährderansprache gewesen, so der Zeuge. Noetzel sagt, sowohl Indymedia als auch der NDR berichteten über Sy. Sa. bestätigt das, Sy. habe schon selbst davon gehört und habe erschrocken reagiert. Er habe Angst gehabt, den Arbeitsplatz zu verlieren. Noetzel sagt, in dem Bericht würden noch andere Personen genannt und fragt, ob Sa. noch mehr Gefährderansprachen gemacht habe. Dieser verneint, er habe nur die „Gunst der Stunde“ nutzen wollen, um Informationen zu Personen zu erfahren.

Oehrlich fragt nach der NSU/NSDAP-CD. Der Zeuge sagt, sie hätten die Information zur CD erhalten und hätten andere Dienststellen sensibilisiert. Und ein bis zwei Tage später habe tatsächlich eine Dienststelle mitgeteilt, sie hätten so eine CD bei einer Person gefunden, wo es um Drogen gegangen sei. Sie hätten die CD erhalten und geprüft. Nachdem was das BKA zu der anderen gefunden Versionen mitgeteilt habt, sei der Großteil davon auch auf dieser CD gewesen, aber um das um das zu bestätigen, musste sie zum BKA. Oehlrich fragt nach Steve Mi., bei dem die CD in Krakow am See gefunden wurde. Sa. sagt, dieser habe im Ausland gearbeitet, seine Mitbewohner seien befragt worden, jeder habe Zugang zu Mi.s Arbeitsplatz bzw. Computer gehabt und habe beispielsweise Musik gehört. Mi. hat bestritten, etwas damit zu tun zu haben. Sa.: „Ich bin der Meinung, das BKA hat den vernommen.“ Oehlrich hakt nach, ob die Vernehmung vorher abgesprochen worden sei. Sa. sagt, die CD sei bei Mi. gewesen, wahrscheinlich habe er sie aus dem Ausland mitgenommen. „Wir sind davon ausgegangen, das BKA hat mehr Hintergrundwissen.“ Es sei schwierig, wenn man nicht beweisen könne, dass Mi. die CD besessen habe. Laut Aussage hätten jeder dort was liegen lassen können. Oehlrich: „Die Frage, ob Mi. Nazis kennt, wäre schon interessant.“ Sa.: „Ich nehme an, dass Mi. überprüft wurde.“ Auf Frage sagt der Zeuge, er wisse nicht, warum bei Mi. nur Computer und Festplatten, nicht aber sein Telefon mitgenommen worden sei. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht.

Oehlrich hält eine E-Mail von David Petereit an Thomas Richter (V-Mann Corelli) aus dem Jahr 2000 vor. Darin schreibt Petereit, er habe ein Anliegen, Richter habe „doch damals bunker.com gemacht, da waren doch massenweise Bilder, könntest Du mir Deine Bilder auf CD-ROM packen und mir zuschicken, ich würde diese gerne für eine Art Propaganda CD benutzen“. Auch Bücher, Programme und andere Sachen in HTML-Format seien dafür erwünscht. Oehlrich sagt dazu, dass Petereit vernommen worden sei, aber angegeben habe, sich an nichts erinnern zu können. Sie fragt, ob zu Petereits Kontakten nach Güstrow ermittelt worden sei. Sa. antwortet, das BKA habe den gesamten Themenkomplex Petereit behandelt. Aber man habe versucht, sich gegenseitig zu unterrichten. Sie in Mecklenburg-Vorpommern hätten immer versucht, an Informationen zu kommen. Petereit habe auch einen Versandhandel gehabt.

Noetzel fragt nach Thomas Düwell. Der Zeuge sagt, es habe ja mal im Raum gestanden, dass die Rockerszene einen Bezug zum NSU habe, aber in die Richtung sei nie etwas festgestellt worden. Noetzel fragt, ob es sein könne, dass Blood&Honour-Mitglieder später bei Rockern waren. Sa. sagt, das sei so eine Sache, die eigentlich im Bereich der Auswertung liege. Der Grundtenor sei gewesen, es könne keine Verbindung hergestellt werden. Noetzel merkt an, zu Düwell gäbe es viele Aspekte, er sei auch zeitweise mit Anke Za. liiert gewesen. Sa. sagt, das könne er nicht einordnen. Noetzel sagt, es habe auch im Raum gestanden, dass Düwell mit den Eminger-Brüdern auf einem Treffen der Artgemeinschaft gewesen sei. Sa. sagt, das habe man nicht nachweisen können. Noetzel hält aus zwei Verfassungsschutz-Dokumenten vor, die an den Zeugen gerichtet gewesen seien. Darin stehe, dass Düwell Mitglied der „Aktionsgruppe Festungsstadt Rostock“ gewesen sei. Dann finde sich eine Auflistung von Mitarbeitern der NPD, da werde er als Mitarbeiter von Raimund Borrmann geführt. Sa. sagt, die Frage sei gewesen, gibt es Bezüge zum NSU, aber das habe nicht nachgewiesen werden können. Noetzel sagt, ein halbes Jahr später habe es erneut ein Schreiben an den Zeugen zu Düwell gegeben: dieser sei seit 1998 in die Szene eingebunden und habe Kontakt nach Berlin und Brandenburg gehalten. Noetzel fragt, warum diese Schreiben an den Zeugen gegangen seien. Dieser sagt, da sei bestimmt ein Vorgang angelegt worden, aber letztlich sei dabei nicht viel rumgekommen. Noetzel antwortet, es stehe im Raum, dass Düwell zum Tatzeitpunkt in der Nähe vom Tatort gewohnt habe. Sa. sagt, sie hätten alles dem BKA gemeldet, „die machen sich auch Gedanken“, wenn sie Bezugspunkte gesehen hätten, hätten sie in Mecklenburg-Vorpommern mit Sicherheit Folgeaufträge bekommen. Noetzel fragt, ob man immer nur Aufträge vom BKA erhalten habe, oder auch alleine ermittelt habe. Sa. sagt, sie hätten in Absprache gehandelt, außer es seien bei ihnen Informationen reingekommen, dann habe man sie erst überprüft und dann ans BKA gegeben. Noetzel hält aus einem Schreiben des Zeugen vor, in dem dieser das Fazit ziehe, im Rahmen der Gespräche mit dem BKA hätte man nirgendwo Ergänzungen einholen können. Aber seitens des BKA sei klar gemacht worden: „Wir betreiben keine Historienforschung“. Sa. sagt, das Wort „Historienforschung“ beziehe sich seines Erachtens auf die Rostocker vom Campingplatz, da das Trio erst 1998 untergetaucht sei. Noetzel fragt, ob man nicht auf die Idee gekommen sei, selbst was zu machen. Der Zeuge sagt, man habe sich unter anderem Waffenläden angeguckt und ans BKA gemeldet. Mit Ermittlungen im Alleingang hätten sie Dinge kaputt machen können, daher hätten sie sich nach den Aufträgen gerichtet. „Wenn wir was gemacht hätten, wenn wir da was kaputt gemacht hätten vom BKA, hätten wir uns was anhören müssen, es gibt eine Hierarchie“. Danach endet die Sitzung des Untersuchungsausschusses.