In den beiden Sitzungen des Rechter Terror-Untersuchungsausschusses in Mecklenburg-Vorpommern im Mai rückte nach den Bundesbehörden wieder die Arbeit des Verfassungsschutzes (VS) des Landes in den Mittelpunkt. Dabei wurde auch die Frage, die wir bereits in unserem Kurzbericht im März in den Raum gestellt haben, beantwortet: Ja, Nordkreuz hätte durch die Tätigkeiten des VS Mecklenburg-Vorpommern vor bevorstehenden Maßnahmen gewarnt sein können.
Am 5. Mai sagte „VS 45“, ein ehemaliger Auswerter für Rechtsextremismus, aus. Er sagte, der VS Mecklenburg-Vorpommern und der gesamte VS-Verbund seien bereits im Oktober 2016 auf Personen aufmerksam gemacht worden, die sich als größere Gruppe auf den „Tag X“ vorbereiten. Dazu gehörten auch Personen, die im öffentlichen Dienst und in Sicherheitsbehörden tätig seien. Es sei die Rede von Waffen und der Vorbereitung auf ein autarkes Leben gewesen. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern habe zwei Personen identifizieren können und habe diese „in die Bearbeitung aufgenommen“. Es habe dann verschiedene Maßnahmen gegeben und man habe gesehen, dass es Berührungspunkte zur Bundeswehr und zum Reservistenverband gegeben habe.
Die Ausschuss-Sitzung zeigte: Mit diesen Kenntnissen wandte sich der VS Mecklenburg-Vorpommern bereits im Juni 2017 – also vor den Durchsuchungen im Nordkreuz-Komplex – an die zuständigen Waffenbehörden, um den Entzug der Waffenerlaubnis für die beiden dem Verfassungsschutz bekannt gewordenen Personen zu erwirken. Dabei ging es noch nicht konkret um Nordkreuz. Auch nach dem Bekanntwerden von Nordkreuz sperrten sich Waffenbehörden lange, da aus ihrer Sicht „Weltanschauung“ nichts mit dem Recht Waffen zu besitzen zu tun habe. Man habe sich mit den Waffenbehörden „auf eine Reise begeben“, so der Zeuge, und am Ende habe der Waffenentzug gestanden.
Ob auch diese gute, aber vielleicht voreilige Idee zu dem führte, was der ehemalige Chef der Abteilung für Rechtsextremismus im Verfassungsschutz in der gleichen Sitzung einräumte?„VS3“ sagte, dass aufgrund einer Unachtsamkeit eines Mitarbeiters der VS Mecklenburg-Vorpommern ab Juni 2017 von allen Erkenntnissen anderer Behörden ausgeschlossen worden sei. Schon in einer vorherigen Sitzung kam heraus, dass ein Mitarbeiter dem Reservistenverband gegenüber das Interesse des Verfassungsschutzes offenbart hatte. Man sei nicht über die Durchsuchungen und den weiteren Fortgang informiert worden und habe nie den vollständigen Sachverhalt auswerten können.
In der Sitzung am 26. Mai war es dann wieder der VS Mecklenburg-Vorpommern, der Informationen vorenthielt: Die zwei an diesem Tag geladenen Mitarbeiter verwiesen bei einem Großteil der Fragen der Abgeordneten – selbst zu bekannten Allgemeinheiten – auf ihre Aussagegenehmigung und die Einstufung von Dokumenten. „VS 175“ und „VS41“ sagten lediglich aus, dass sich im September 2018 eine Person von „Uniter“ mit einem Ausstiegswunsch an den Landes-VS gewandt habe. Diese Person habe man dann zwischen Oktober 2018 und Dezember 2019 mehrfach getroffen und sie habe Informationen übergeben.
Dieses Aussageverhalten und die mangelnde Kooperation des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern bei der Herunterstufung des Geheimhaltungsgrades von Dokumenten wurden von mehreren Abgeordneten scharf kritisiert.
Dieser Kurzbericht erschien zuerst in unserem monatlichen Newsletter „Aufklären und Einmischen“. Ihr wollt auf dem Laufenden bleiben? Hier den Newsletter abonnieren!